DAS SCHULWESEN IM KANTON GLARUS

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1 DAS SCHULWESEN IM KANTON GLARUS DER VORLIEGENDE BERICHT ENTSTAND IM SOMMER 2001 ALS STUDIENARBEIT FÜR DAS FACH BILDUNGSSYSTEME / DOZENT DR. EMIL WETTSTEIN IM RAHMEN DER AUSBILDUNG ZUM BERUFSBERATER/IN DES SCHWEIZERISCHEN VERBANDES FÜR BERUFSBERATUNG SVB. VERFASST VON MARISSA ROSENMUND / STUDIENGANG 19

2 Inhaltsverzeichnis 1. Der Kanton Glarus 2 Kennzahlen 2. Das Bildungswesen 2.1 Gesetzgebung Behörden des Schul- und Bildungswesens Der Schulaufbau im Kanton Glarus im Überblick Beschreibung der verschiedenen Schultypen Vorschule Primarstufe Sekundarstufe I Das freiwillige schulische Zusatzangebot Sekundarstufe II Darstellung der Schülerströme Tertiär- und Quartärstufe Stipendien und andere Fördermassnahmen Angebote für Randgruppen Berufsberatung Quellenverzeichnis 19 1

3 1. Der Kanton Glarus Kennzahlen Diese Grafik stammt von der Homepage des Kantons Glarus unter Der Kanton Glarus gehört mit einer Fläche von 685 km2, einer Einwohnerzahl von 38`700 1 und einer Bevölkerungsdichte von 56,5 je km2 1 zu den kleineren und wenig besiedelten Kantonen der Schweiz. Der Ausländeranteil beträgt 19,8% 1. Der Kanton Glarus ist aufgeteilt in 29 politische Gemeinden. Politische Besonderheit ist die Glarner Landsgemeinde. Dieser kommt die alleinige Gesetzgebungskompetenz zu. Der Kanton Glarus ist der am stärksten industrialisierte der Schweiz. Von 18`750 Voll- und Teilzeitarbeitsstellen bietet der zweite Sektor 7700 (41%) und der dritte 9300 (50%) an. Im erstem Sektor arbeiten 1750 Personen (9%): 2 Die Arbeitslosenquote beträgt 2% 1. Wichtige wirtschaftliche Branchen sind Chemie, Pharma, Textil, Bau, Holz, Elektronik, Verpackung, Papier, Kunst- und Werkstoffe, Maschinen- und Metallbau. 3 1 Bundesam für Statistik, Homepage des Kantons Glarus, 3 Staatssekretariat für Wirtschaft seco,

4 2. Das Bildungswesen im Kanton Glarus 2.1 Gesetzgebung Am 6. Mai 2001 hat die Landsgemeinde Glarus das Gesetz über Schule und Bildung angenommen. Dieses wird am 1. August 2002 in Kraft treten. Damit werden das Gesetz über das Schulwesen vom 1. Mai 1983 und das Kindergartengesetz vom 6. Mai 1984 ausser Kraft gesetzt. In der folgenden Darstellung des Bildungswesens des Kantons Glarus werde ich so weit wie möglich versuchen die Zustände nach alter sowie nach neuer Gesetzgebung darzustellen. In seinen Grundstrukturen wird das glarnerische Bildungswesen nur geringfügig verändert, einige bedeutsame Neuerungen sind z. B.: Die Aufnahme des Kindergartens als Teil der Volksschule sowie das Obligatorium des zweiten Kindergartenjahres Die Erweiterung der Diplommittelschule auf 3 Jahre Die Schaffung eines Sprachheilkindergartens Die Schaffung von Förderangeboten im Bereich der heilpädagogischen Früherziehung Die Unentgeltlichkeit der nachobligatorischen Bildung Die Trägerschaft des Kantons für alle nachobligatorischen Schulen Die Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrkräfte Die Unterstützung der Erwachsenenbildung Organisatorische Detailregelungen wie Klassengrössen, Lektionsdauer, wöchentliche Unterrichtszeiten etc. werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer allgemeinen Schulverordnung, in Reglementen und Spezialverordnungen festgelegt werden. Grundsätzlich sollen aber die Klassengrössen reduziert werden. Ausserdem werden die wöchentlichen Unterrichtszeiten und die Lektionsdauer im Kindergarten und der Primarschule überprüft. 2.2 Behörden des Schul- und Bildungswesens Die Oberaufsicht über das gesamte Schul- und Bildungswesen hat der Regierungsrat. Die für das Schul- und Bildungswesen zuständige Behörde des Regierungsrates ist die Erziehungsdirektion. Diese nennt sich neu Bildungsdirektion. 3 Sie leitet und beaufsichtigt das gesamte Schul- und Bildungswesen. Der Erziehungsdirektion sind unter anderem unterstellt: Das Schulinspektorat Dieses erfüllt als pädagogische Anlaufstelle der Erziehungsdirektion Aufgaben des Bildungswesens im Kanton Glarus, und zwar im Bereich der Schulberatung, der Schulentwicklung, der Unterrichtsbeurteilung und der Schulaufsicht. 3 Im Rahmen des neuen Gesetzes über Schule und Bildung vom Mai

5 Die Erziehungsberatung mit dem Schulpsychologischen Dienst und der Logopädie. Sie sind zuständig für die psychologische und pädagogische Beurteilung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie ihres erzieherischen, schulischen und sozialen Umfeldes. Das Amt für Berufsbildung Dieses ist zuständig für den Vollzug des Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG. Es hat unter anderem folgende Aufgaben: Beratung und Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit der Berufsausbildung bei allen BBT- reglementierten Berufen Ausstellung von Fähigkeitszeugnissen und Ausweisen über die Anlehre Betreuung aller Lehr-, Anlehr- und Vorlehrverhältnisse während der Ausbildungszeit Organisation der gewerblich- industriellen Lehrabschlussprüfungen Prüfung und Genehmigung aller Lehrverträge Die Berufsberatung Die Berufsberatung bietet Erwachsenen und Jugendlichen Beratung in allen Fragen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung Das Didaktische Zentrum Dieses ist zuständig für Information von Lehrpersonen in didaktischen und pädagogischen Fragen. Kantonsschule und gewerbliche Berufsschule sind ebenfalls der Erziehungsdirektion unterstellt. Beraten werden Regierungsrat und die Bildungsdirektion neu in allen schulischen Fragen durch die Kommission für Schulfragen. 1 Diese setzt sich zusammen aus Vertretern der Schulbehörden, Vertretern der Vereinigungen der Lehrpersonen und anderen interessierten Kreisen. Vorsitz hat der Bildungsdirektor. Bisher bestand als beratendes Organ allein die Lehmittelkommission. Auf Gemeindeebene sind die Schulgemeinden zuständig für Schulangelegenheiten. Oberste Behörde einer Schulgemeinde ist die Schulbehörde. Sie leitet und beaufsichtigt Kindergarten und Volksschule. Die Schulbehörden sind organisiert in der Schulpräsidentenkonferenz. 1 Im Rahmen des neuen Gesetzes über Schule und Bildung vom Mai

6 2.3 Der Schulaufbau im Kanton Glarus 13 Berufsschule Berufsmittelschule 12 Berufsschule Berufsmittelschule DMS 3 Oberstufe Gymnasium wahrscheinlich ab 2002/ Berufsschule Berufsmittelschule Diplommittelschule Oberstufe Gymnasium 10 Berufsschule Berufsmittelschule Diplommittelschule Mittelstufe Gymnasium Sekundarstufe II 10 Berufsvorbereitungsjahr Schule für Lebensgestaltung SFL Vorher Hauswirtschaftlicher Jahreskurs Integrationsklasse Vorher 10. Schuljahr Freiwilliges schulisches Zusatzangebot 9 Werkjahr SFL 3. Real 3. Sekundar Mittelstufe Gymnasium 8 Kleinklasse Oberschule 2. Real 2. Sekundar Unterstufe Gymnasium 7 Kleinklasse Oberschule 1. Real 1. Sekundar Unterstufe Gymnasium Sekundarstufe I 6 Kleinklasse 6. Primarklasse 5 Kleinklasse 5. Primarklasse 4 Kleinklasse 4. Primarklasse 3 Kleinklasse 3. Primarklasse Primarstufe 2 Kleinklasse 2. Primarklasse 1 Kleinklasse Einführungsklasse 1. und 2. Jahr 1. Primarklasse 2 Kindergarten obligatorisch ab 2002/ Kindergarten freiwillig Vorschule Änderungen im Rahmen des neuen Gesetzes für Schule und Bildung sind kursiv gedruckt 5

7 2.4 Beschreibung der verschiedenen Schultypen Die Vorschule Art. 13 Kindergarten Der Kindergarten umfasst die zwei der Primarstufe vorausgehenden Jahrgänge....Der Kindergarten ergänzt die Erziehung der Kinder in der Familie und in anderen Lebensgemeinschaften. Er fördert die geistig-seelische, die soziale und körperliche Entwicklung der Kinder. Er führt sie zur Schulfähigkeit. 5 Träger: Standorte: Gemeinden in allen 29 Schulgemeinden Bis anhin war der Kindergarten im Kindergartengesetz vom 6. Mai 1984 geregelt. Mit Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes wird er als Teil der Volksschule in dieses integriert werden. Neu ist auch das Obligatorium desjenigen Kindergartenjahres vor Eintritt in die Primarschule, bisher war der Besuch des Kindergartens freiwillig. Es existiert zur Zeit kein offizieller Lehrplan. Mit Aufnahme des Kindergartens als Teil der Volksschule wird ein solcher erarbeitet werden. Das Mindesteintrittsalter beträgt 4 Jahre und 3,5 Monate am Stichtag Durchschnittliche Verweildauer im Kindergarten: Ca. 99% der Kinder Ca. 90% der Kinder Ca. 5% der Kinder 2 Jahre 1 Jahr 3 Jahre Quelle: Bildung in der Schweiz, grosse Kantonsumfrage Die Primarstufe Art. 14 Primarstufe In der Primarstufe wird den Kindern die Elementarbildung vermittelt. Die Beobachtungsfähigkeit, das Denken und Lernen werden entwickelt, die Gemüts- und Charakterbildung sowie die körperlichen Fähigkeiten gefördert. Der Erziehung zu selbstständiger Arbeit und zur Pflege der Gemeinschaft wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. 1 Träger: Standorte: Gemeinden in allen Schulgemeinden ausser Luchsingen und Matt. Einführungskassen können in Niederurnen und Glarus besucht werden 1 Gesetz über Schule und Bildung vom Mai

8 Die Primarstufe im Kanton Glarus dauert sechs Jahre wird geführt im Rahmen von Regelklassen bzw. Primarklassen für normal begabte Kinder Einführungsklassen, in denen der Stoff der ersten Primarklasse während zwei Jahren erarbeitet wird. Diese Klasse richtet sich an normal begabte Kinder deren Entwicklung jedoch verzögert ist Kleinklassen für Kinder, die den Anforderungen der Regelklasse nicht genügen Das Mindesteintrittsalter beträgt 6 Jahre und 3,5 Monate am Stichtag Es besteht jedoch die Möglichkeit zur vorzeitigen Einschulung um Jahr. Die Leistungsbeurteilung findet nach dem 1. Semester in Form eines schriftlichen Lernberichtes statt, nach dem 2. Semester als Notenzeugnis. Kombinationen zwischen Notenzeugnis und Lernbericht sind jeweils möglich. Das Zeugnis des ersten Semesters kann durch ein Elterngespräch komplett ersetzt werden. Der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I ist in der Promotionsordnung für die Volksschule vom 18. Juni 1990 geregelt. Der Übertritt erfolgt mit Ausnahme des Übertritts ins Gymnasium prüfungsfrei. Die Zuweisung in die verschiedenen Klassen erfolgt aufgrund der Beurteilung des zuständigen Lehrers. Es besteht die Möglichkeit gegen diese Zuweisung Rekurs einzulegen. In diesem Fall kommt es zu einer Einspracheprüfung, die dann über die Zuweisung entscheidet. Anzahl Schüler in der Primarstufe: total 3159 davon in Einführungsklassen 39 Kleinklassen 72 Sonderschulen 82 Anzahl Schüler pro VZE einer Lehrkraft: 15,0 CH Ø 15,8 Klassengrösse Ø: 18,1 CH Ø 18,6 Quelle: Bundesamt für Statistik Die Sekundarstufe I Art. 18 Sekundarstufe I Die Sekundarstufe I bildet den Abschluss der Volksschule......Die Sekundarstufe I vertieft und erweitert die an der Primarschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie schafft die Vorrausetzungen für den Einstieg ins Berufsleben, für weiterführendes Lernen in der Berufsausbildung sowie in Vollzeitschulen und vermittelt der allgemeinen Lebensführung dienende Kenntnisse. 1 Die Sekundarschule Art umfasst das 7. bis 9. Schuljahr...Sie bezweckt das Erreichen erhöhter Anforderungen für die Berufsausbildung und bereitet auf den Übertritt in höhere Schulen vor. 1 1 Gesetz über Schule und Bildung vom Mai

9 Träger: Gemeinden Standorte: Niederurnen, Näfels, Netstal (noch bis Ende Schuljahres 2000/2001), Mollis, Glarus, Schwanden, Matt und Linthal. Die Realschule Art umfasst das 7. bis 9. Schuljahr...Sie fördert die handwerklichen und gestalterischen Fähigkeiten. Sie führt zur Berufsreife und bereitet auf anschliessende Schulen vor. 1 Träger: Gemeinden Standorte: Glarus, Schwanden, Obstalden, Niederurnen, Näfels, Luchsingen und Matt. Die Oberschule Art umfasst das 7. und 8. Schuljahr...Sie bereitet auf die Berufsausbildung und das Erwerbsleben vor. 1 Träger: Gemeinden Standorte: Niederurnen, Näfels, Mollis, Glarus, Schwanden und Linthal. Die Kleinklassen der Sekundarstufe I Art umfassen das 7. und 8. Schuljahr. Sie vertiefen die elementare Allgemeinbildung und bereiten auf den Eintritt ins Erwachsenenleben vor. 1 Träger: Gemeinden Standorte: Niederurnen, Näfels, Glarus und Schwanden Die Unterstufe und der erste Teil der Mittelstufe des Gymnasium sind eigentlich Teil der Sekundarstufe I. Der Übersichtlichkeit wegen werde ich das Gymnasium aber im Ganzen im Kapitel Sekundarstufe II behandeln. Der Übertritt zwischen den verschiedenen Abteilungen der Sekundarstufe I und II ist grundsätzlich möglich, jedoch in der Regel unter Verlust von einem Schuljahr. Die Aufnahme am Gymnasium und der Diplommittelschule kann aber nur nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung erfolgen. 1 Gesetz über Schule und Bildung vom Mai

10 Anzahl Schüler in der Sekundarstufe I: total 1255 davon in der Oberschule 62 Realschule 504 Sekundarschule 617 Kleinklassen 72 Anzahl Schüler pro VZE einer Lehrkraft: 12,5 CH Ø 12,3 Klassengrösse Ø : 16,1 CH Ø 19,2 Quelle: Bundesamt für Statistik und Schulstatistik 2000 der Erziehungsdirektion des Kantons Glarus Das Freiwillige schulische Zusatzangebot Art. 26 Freiwilliges Schulisches Zusatzangebot Der Kanton führt zur Vertiefung und Erweiterung der an der Sekundarstufe I erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten das Freiwillige Schulische Zusatzangebot. Es dient der Festigung der Berufsreife sowie der Persönlichkeit und erleichtert dadurch den Einstieg ins Erwerbsleben oder in eine Berufsausbildung. 1 Träger: Bisher: Für das 10. Schuljahr Kanton, alle anderen Angebote vom Kanton mitfinanziert Neu: alleinige Trägerschaft beim Kanton Standorte: Werkjahr Glarus Berufsvorbereitungsjahr Glarus Integrationsklasse Glarus Schule für Lebensgestaltung Ziegelbrücke Mit dem neuen Gesetz über Schule und Bildung werden die Angebote des bisher provisorisch als Schulversuch geführten freiwilligen 10. Schuljahres als so genannt freiwilliges schulisches Zusatzangebot zusammengefasst. Bisher konnten alle Angebote des freiwilligen 10. Schuljahres ohne Schulgeldbeiträge besucht werden, dies ist in Art. 11 des neuen Bildungsgesetzes auch weiterhin gesetzlich so verankert. Diese Angebote dauern jeweils ein Jahr und sind immer freiwillig. Das Werkjahr Das Werkjahr ist ein freiwilliges 3. Oberschuljahr in dem die Schülerinnen sich im Rahmen von Betriebspraktika, handwerklichen Fachkursen, verschiedenen Arbeitseinsätzen sowie einem vertiefenden schulischen Angebot in den Bereichen Sprache, Mathematik und Zeichnen auf den Schritt ins Erwerbs- und Berufsleben vorbereiten können. Die Aufnahme erfolgt prüfungsfrei. 1 Gesetz über Schule und Bildung vom Mai

11 Das 9. und 10. Schuljahr des hauswirtschaftlichen Jahreskurses/der Schule für Lebensgestaltung in Ziegelbrücke Das freiwillige 9. Schuljahr an richtet sich an junge Frauen aus dem 2. Oberschuljahr bzw. einer Kleinklasse, das 10. Schuljahr an Schülerinnen aus einer 9. Sekundar- oder Realschulklasse. In hauswirtschaftlich-handwerklichen sowie in allgemeinbildenden Fächern bereiten sie sich auf das Berufs- und Erwachsenenleben vor. Ergänzt wird der Unterricht durch Haushaltsund Familienpraktika. Im Schuljahr 2001/2002 wird das 10. Schuljahr aus Mangel an Anmeldungen nicht durchgeführt werden können. Die Aufnahme in beide Abteilungen erfolgt prüfungsfrei. Die Integrationsklasse, ist ein spezielles Angebot für fremdsprachige Jugendliche zur Förderung der Integration und zur Erleichterung des Einstiegs ins Erwerbs- und Berufslebens. Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein 10. Schuljahr im Anschluss an die Real- oder Sekundarschule. Es wird häufig als Überbrückung benutzt von Schüler/innen, die keine Lehrstelle gefunden haben oder mit der Berufsschule für Pflege erst ab dem 18. Lebensjahr beginnen können. Der Eintritt erfolgt prüfungsfrei. Anzahl Schüler: Werkjahr 24 nur Jungen Hauswirtschaftlicher Jahreskurs 25 nur Mädchen Berufsvorbereitungsjahr 13 davon 11 Mädchen Integrationsklassen 35 Quelle: Schulstatistik 2000 der Erziehungsdirektion des Kantons Glarus Die Sekundarstufe II Art. 31 Sekundarstufe II Die Sekundarstufe II fasst die im Kanton angebotene nachobligatorische Schulbildung zusammen. 1 Träger: Standort: Kanton Glarus Die Kantonsschule Glarus Die Kantonsschule Glarus führt zwei Abteilungen, die Diplommittelschule und das Gymnasium 1 Gesetz über Schule und Bildung vom Mai

12 Das Gymnasium führt mit der Matur zur Hochschulreife, die zum Studium an einer universitären Hochschule berechtigt. Der Bildungsgang bis zur Maturität beinhaltet drei Stufen von je zwei Jahren Dauer, Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe. In der Unterstufe wird obligatorisch Latein unterrichtet. Die Aufnahme am Gymnasium erfolgt zu 50% aufgrund der Beurteilung der abgebenden Stufe Diese stützt sich auf den Durchschnitt des letzten Zeugnisses sowie Arbeitsverhalten und Persönlichkeit. Die anderen 50 % setzen sich zusammen aus den Ergebnissen einer sowohl schriftlich als auch mündlichen Aufnahmeprüfung. Der Übertritt an das Gymnasium von einem anderen Zug aus z. B. der Sekundarschule oder der DMS erfolgt immer aufgrund einer Aufnahmeprüfung, in der Regel unter dem Verlust von einem Schuljahr. Rekursinstanz ist in jedem Fall die Erziehungsdirektion. Vom 7. bis zum 10. Schuljahr wird am Ende des 1. und 2. Semesters ein Notenzeugnis ausgestellt, im 11. und 12. Schuljahr nur noch am Ende des 2. Semesters. Der Übertritt in die nächst höhere Klasse ist geregelt durch die Promotionsordnung für die Unter-, Mittel- und Oberstufe des Gymnasiums der Kantonschule Glarus vom Über die Promotion in die nächste Klasse entscheidet der Klassenkonvent. Die Diplommittelschule ist eine Abteilung der Kantonsschule Glarus mit einem eigenen Profil. Art. 33 Sie...umfasst einen dreijährigen Kurs (zehntes bis zwölftes Schuljahr). Er ermöglicht den Zugang zu Berufen, welche eine über die obligatorische Schulzeit hinausreichende Vorbildung erfordern. 1 Sie eignet sich besonders als Grundlage für anspruchsvolle Berufsausbildungen, die eine über die obligatorische Schulzeit hinausgehende Schulbildung verlangen und/oder die nicht vor dem 18. Lebensjahr erlernt werden können. Beispiele für solche Berufe sind Kindergärtnerin, Krankenschwester, Dokumentalistin, Berufe aus dem Bereich Kommunikation etc. Die Dauer der DMS beträgt zur Zeit noch 2 Jahre. Sie schliesst mit einem Diplom ab. Der Aufnahme erfolgt im Anschluss an drei Jahre Sekundar- oder Realschule. zu 50% aufgrund einer schriftlichen und mündlichen Aufnahmeprüfung und zu 50% aufgrund der Beurteilung durch die abgebende Stufe. Der Übertritt aus einer anderen anerkannten DMS kann prüfungsfrei erfolgen. Die Kosten für den Unterricht trägt der Kanton, Schülerinnen deren Eltern nicht im Kanton wohnen haben ein Schulgeld zu entrichten. Ein Blick in die Zukunft Eine von der EDK am erlassene Empfehlung zur Weiterentwicklung der Diplommittelschulen sieht eine Verlängerung der DMS auf 3 Jahre vor. Der Beginn dieser 3-jährigen Schule, der DMS 3, ist vorgesehen für Beginn des Schuljahres 2002/2003. Dieses von der EDK anerkannte Diplom erlaubt z. B. den Zugang zu den Höheren Fachschulen in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie den Zugang zu ausbildungsspezifischen Fachhochschulen. 1 Gesetz über Schule und Bildung vom Mai

13 Anzahl Schüler in der Sekundarstufe II: total 1381 davon im Gymnasium 218 in der DMS 37 in einer Berufslehre 1126 Anzahl Schüler pro VZE einer Lehrkraft: 8,8 CH Ø 9,6 Klassengrösse Ø: 17,3 CH Ø 20,1 Quelle: Bundesamt für Statistik Berufs- und Berufsmittelschulen Träger: Kanton Die Berufsschule Ziegelbrücke bildet ca. 800 Lehrlinge aus gewerblichen und industriellen Berufen aus den Kantonen Glarus, Graubünden, Schwyz, St. Gallen und Zürich aus. Folgende Ausbildungen werden angeboten: Automechaniker, Automonteur, Coiffeur, Elektromechaniker, Automatiker, Elektromonteur, Koch, Maschinenbau, Maurer und Schreiner. Ausserdem besuchen jährlich ca. 400 Teilnehmer von Weiterbildungskursen die Berufsschule Ziegelbrücke Die Aufnahme an die BMS erfolgt nach Bestehen einer schriftlichen Aufnahmeprüfung. Seit 1995 ist auch das Absolvieren der technischen Berufsmatur möglich haben 9 Schüler/innen des ersten Jahrgangs die Berufsmittelschule erfolgreich abgeschlossen. Die Kaufmännische Berufsschule Glarus Die Kaufmännische Berufsschule Glarus bietet folgende Ausbildungen an: Verkaufslehre, Detailhandelslehre, Bürolehre und Kaufmännische Lehre. Vorraussetzung für die Aufnahme in die BMS ist das Bestehen der schriftlichen Aufnahmeprüfung. Ausserdem werden Kenntnisse der englischen Sprache sowie Blindschreiben im Zehnfingersystem erwartet. Der prüfungsfreie Eintritt ist möglich nach dem 1. Semester des neunten Schuljahr des Gymnasiums haben 13 Schüler/innen die Berufsmittelschule erfolgreich abgeschlossen und die kaufmännische Berufsmatur erlangt. 12

14 Die Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege Glarus Die Krankenpflegeschule bietet die 3-jährige Ausbildung zur Krankenschwester/-pfleger Diplomniveau I sowie das 1-jährige Aufbaujahr zum Diplomniveau II an. Aufnahmebedingungen sind Absolvierung des obligatorischen Schulunterrichts, ein Vorpraktikum, Bestehen der Eignungsabklärung sowie entweder das Bestehen der Aufnahmeprüfung oder der prüfungsfreie Zugang via DMS, Matur, bestandener Aufnahmeprüfung einer anderen Pflegeschule oder abgeschlossener Pflegeassistenzausbildung. Frühestes Eintrittsalter ist 18. Gemäss Schuldirektor Willi Koller besitzen zur Zeit ca. je die Hälfte der Lernenden einen Real- oder Sekundar bzw. einen Abschluss einer Diplommittelschule. Die Ausbildung erfolgt in Form von Blockkursen und abwechselnden Praktika an verschiedenen Spitälern in- und ausserhalb des Kantons Glarus Die Lernenden werden während der Ausbildung finanziell entschädigt, dabei werden ausserkantonale und glarnerische Lernende gleich behandelt. Im Bereich Berufsbildung im Gesundheitswesen ist zur Zeit vieles im Wandel, die Pflegeschule Glarus wird aber sicher noch bis Herbst 2003 mit dem heutigen Angebot starten. Anzahl Auszubildende: Berufsschule Ziegelbrücke 731 Kaufmännische Berufsschule Glarus 329 Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege 66 Quelle: Schulstatistik 2000 der Erziehungsdirektion des Kantons Glarus Darstellung der Schülerströme Schülerströme zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I Oberschule 12% Gymnasium 10% Gymnasium Sekundarschule Realschule 40% Sekundarschule 38% Realschule Oberschule Quelle: Schulstatistik 2000 der Erziehungsdirektion des Kantons Glarus 13

15 Freiwilliges schulisches Zusatzangebot 16% Schülerströme zwischen Sekundarstufe I und II Gymnasium 15% DMS 4% Gymnasium DMS Berufslehre Berufslehre 65% Freiwilliges schulisches Zusatzangebot Quelle: Schulstatistik 2000 der Erziehungsdirektion des Kantons Glarus Der tertiäre und quartäre Bereich Der Kanton Glarus ist nicht in der Lage ist sämtliche Bildungsgänge, Fort- und Weiterbildungen selber anzubieten. Deshalb sind verschiedene interkantonale bzw. gesamtschweizerische Vereinbarungen und Abkommen getroffen worden, die den Zugang zu Bildungsinstituten ausserhalb des Kantons ermöglichen. Zum Beispiel: Die interkantonale Universitätsvereinbarung, Das interkantonale Fachhochschulabkommen, Das interkantonale Abkommen über die Höheren Berufsschulen Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz Die Hochschule für Technik Rapperswil HSR (vormals das Interkantonale Technikum Rapperswil) ist eine Teilschule der Fachhochschule Ostschweiz. Sie wird von den Kantonen Zürich, St. Gallen, Schwyz und Glarus getragen. Studierende mit Wohnsitz in einem dieser Kantone (ausser des Kantons Schwyz) haben kein Schulgeld zu bezahlen. Aufnahmevoraussetzung ist eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität oder eine schweizererische gymnasiale Maturität. Diese ermöglichen die Aufnahme in einen der sechs Abteilungen: Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Informatik, Landschaftsarchitektur, Maschinenbau und Raumplanung. Ausserdem können an der HSR folgende Berufslehren absolviert werden: Betriebspraktiker, Bürolehre, Chemielaborant, Elektroniker, Informatiker und Kaufmännischer Angestellter KV. Im Semester 1999/2000 studierten 14 Studenten aus dem Kanton Glarus an der HSR. 1 1 Amtsbericht an den Landrat des Kantons Glarus,

16 Die Glarner Musikschule nimmt im glarnerischen Bildungswesen eine besondere Rolle ein. In der Verfassung des Kantons Glarus - Kap.2/Abschnitt 6/Art. 3c heisst es: Der Kanton fördert zusammen mit den Gemeinden den Musikunterricht. Somit ist die Musikschule ein Teil des öffentlichen Bildungssystems. Sie wird vom Kanton und den Schulgemeinden zu einem grossen Teil mitfinanziert. Träger der Schule ist der Verein Glarner Musikschule. Die Glarner Musikschule steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Unterrichtet wird in 18 Gemeinden des Kantons. Angeboten werden neben der musikalischen Früherziehung Unterricht in 22 Instrumentalfächern sowie Ergänzungsfächern wie Musikwerkstatt, Musik hören, Percussion etc. Im geltenden Gesetz ist die Erwachsenenbildung noch nicht verankert. Eine eigene Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung besteht nicht. Weiterbildungen für Erwachsene werden an der Kantonalen gewerblichen Berufsschule in Ziegelbrücke und der Berufsschule des Kaufmännischen in Glarus angeboten. Kurse bieten auch an die Klubschule Migros, die Volkshochschule, die Glaronia Informatik AG und die Sektion Glarus des Schweizerischen roten Kreuzes (Ausbildung zur Pflegehelferin SRK) 15

17 2.6 Angebote für Randgruppen Im Bereich der Vorschule können behinderte Kinder bei Engagement der Kindergärtnerin im Kindergarten integriert werden, dies erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis. Im neuem Bildungsgesetz ist die Schaffung eines Sprachheilkindergartens für Kinder mit schweren Sprachstörungen verankert. Bisher mussten Einweisungen in Sprachheilschulen ausserhalb des Kantons erfolgen. Im Bereich der Primarstufe führen 2 Gemeinden sogenannte Einschulungsklassen, in denen der Stoff des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt wird Sofern keine Einschulungsklasse vorhanden, ist wird heilpädagogische Unterstützung innerhalb der Regelklasse angeboten. In anderen Gemeinden gibt es eine flexible Gestaltung des Übergangs zwischen Kindergarten und Primarschule, evtl. wird das 1. oder 2. Schuljahr repetiert. Für fremdsprachige Kinder bestehen neben den Integrationsklassen Fördermassnahmen in Form von Intensivkursen für neu Zugezogene in regional geführten Spezialklassen, Kurse in der Muttersprache und Stützkursen in der Unterrichtssprache. Rund 40% aller fremdsprachigen Kinder kommen in den Genuss von Fördermassnahmen. 1 Bisher bestanden keine besonderen Bildungsangebote für hochbegabte Schülerinnen. Im neuen Bildungsgesetz ist unter Fördermassnahmen festgehalten: Als Massnahmen für besonders begabte Kinder sind vorgesehen: vorzeitige Einschulung, Leistungsgruppen (innerhalb der Klasse oder klassenübergreifend) sowie das Überspringen von Klassen. In der Praxis wurde dies bis jetzt schon so gehandhabt. Zusätzliche Massnahmen sind nicht vorgesehen Grundsätzlich können behinderte Schüler je nach Art der Behinderung in die Regelklassen integriert werden, wenn die Lehrperson dazu bereit ist. Es bestehen Möglichkeiten wie Aufnahme in eine Kleinklasse und Stützmassnahmen wie Legasthenie-, Diskalkulie- und Logopädietherapie. Die heilpädagogische Schülerinnen- und Schülerhilfe, die bis jetzt in zwei Gemeinden als Versuch geführt wurde ist im neuem Bildungsgesetz unter Fördermassnahmen folgendermassen verankert: Die Heilpädagogische Schulerinnen- und Schülerhilfe ist darauf ausgerichtet, vornehmlich Lernende mit Teilleistungsschwächen innerhalb der Regelklasse der Primarstufe zu fördern. Die Förderung erfolgt üblicherweise im Klassenzimmer in enger Zusammenarbeit mit der Lehrperson durch ausgebildete Heilpädagogen/-innen. Für Lernende aus den Kleinklassen, welche in die Oberschule integriert sind, sind solche Fördermassnahmen verpflichtend. Sonderschulen im Kanton Glarus sind Sonderschule Linthkolonie in Ziegelbrücke für vehaltensauffällige, normalbegabte Kinder Sonderschule Haltli in Mollis für Kinder mit geistiger Behinderung Heilpädagogische Tagesschule Oberurnen für Kinder mit mehrfacher geistiger Behinderung 1 Bildung in der Schweiz, grosse Kantonsumfrage

18 2.5 Stipendien und andere Fördermassnahmen Der Kanton richtet Beiträge aus in Form von Stipendien Stipendien sind Beiträge an die Ausbildung 6 Die Ausrichtung von Stipendien ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern bzw. ab dem 25. Lebensjahr vom eigenen Einkommen und Vermögen. Schulgeldbeiträgen Schulgeldbeiträge werden unabhängig von Vermögens- und Einkommenverhältnissen ausgerichtet, und zwar für Schulen, die nicht direkt mit dem Kanton abgerechnet werden... 1 Beitragsberechtigt sind z. B. Kindergartenseminarien, Lehrerseminarien, Arbeits- und Hauswirtschaftsseminarien, Verkehrsschulen, Schulen für paramedizinische Berufe, Schulen für künstlerische Ausbildungen, die Handelsabteilungen der Kantonsschulen Pfäffikon und Sargans, Die DMS der Kantonsschule Chur, Vollzeitmaturitätsschulen nach Absolvierung einer Lehre etc. Studiendarlehen Studiendarlehen werden bei Zweitausbildungen als Ersatz oder bei Erstausbildungen als Ergänzung zu Stipendien ausgerichtet... 1 Studiendarlehen müssen bis spätestens acht Jahre nach Beendigung der Ausbildung. verzinst zurückbezahlt werden hat der Kanton Glarus Stipendien in einer Höhe von insgesamt 1`422`550 SFr. entrichtet. Ausserdem wurden Darlehen in Höhe von 104`000 SFr. ausbezahlt. 2 Die Pestalozzi Stiftung Zusätzlich zu übrigen finanziellen Fördermitteln können Schüler/innen und Studierende aus Berggebieten oder abgelegenen Landstrichen Stipendien oder zinslose Darlehen der Pestalozzi Stiftung beantragen. Die Glärnisch-Stiftung gewährt einmalig Beiträge an im Kanton Glarus wohnhafte Schüler/innen. 6 Merkblatt für Ausbildungsbeiträge der Erziehungsdirektion des Kantons Glarus 2 Amtsbericht an den Landrat des Kantons Glarus,

19 2.7 Die Berufsberatung Die öffentliche Berufsberatung Der öffentlichen Berufsberatung im Kanton Glarus stehen 250 Stellenprozente zur Verfügung. Frau Margrit Ammann und Herr Karl Arnold- beides Berufsberater, die ihre Ausbildung im Studiengang am SVB absolviert haben- halten je ein 100%-Pensum, die übrigen 50% Stellenprozente gehen zugunsten einer Sekretärin/Dokumentalistin. Der Kanton Glarus führt zusammen mit dem Kanton Schwyz eine akademische Berufs- und Studienberatung, Standort ist Pfäffikon Im September 2000 wurde erstmals ein BIZ eingerichtet, in dem die Ratsuchenden sich in Berufs- und Weiterbildungsfragen selbständig in der Infothek informieren. können. Ein virtuelles BIZ in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung Schaffhausen ist geplant. Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt Im Gespräch mit Herr Arnold von der Berufsberatung erfahre ich, dass pro Jahr im Kanton Glarus ca. 450 neue Lehrverträge abgeschlossen werden. Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt kann zur Zeit als ausgeglichen betrachtet werden, obwohl nicht alle Jugendliche eine Lehrstelle in ihren Traumberuf finden konnten. Besonders die Branchen KV, Informatik und Multimedia-Elektronik seien sehr beliebt und dementsprechend schnell seien die Lehrstellen vergeben. Hingegen könnten Lehrstellen für handwerkliche Berufe im Bereich Holz, Bau, Metall nicht immer besetzt werden. Im Jahr 2000 waren noch im Juni 70 offene Lehrstellen gemeldet. In der Schulabgängerumfrage 2000, welche die Berufsberatung ca. 2 Wochen vor Schulschluss durchgeführt hatte wurden alle Sekundar- und Realschüler/innen aus dem 9. Schuljahr sowie alle austretenden Schüler/innen aus der Oberschule, den Hilfsklassen, dem Werkjahr, den Integrationsklassen, dem hauswirtschaftlichen Jahreskurs, dem Berufsvorbereitungsjahr und der DMS befragt. Von den 568 befragten Jugendlichen wurden folgende Laufbahnpläne genannt Total % Davon % Davon % Knaben Mädchen Berufsausbildung Weiterführende Schule Zwischenlösung Arbeit Noch nicht entschieden Favoriten bei den Mädchen waren Kaufmännische Angestellte, Verkäuferin, Detailhandelsangestellte, Büroangestellte, Coiffeuse und Medizinische Praxisassistentin. Bei den Jungen im Trend lagen Kaufmännischer Angestellter, Polymechaniker, Elektromonteur, Automatiker, Automonteur, Koch und Zimmermann. 18

20 Quellenverzeichnis Bildung in der Schweiz grosse Kantonsumfrage 2000, EDK Gesetz über Schule und Bildung vom Mai 2001 Gesetz über Schule und Bildung, Bericht und Erläuterungen, Entwurf November 1999 Verfassung des Kantons Glarus Merkblatt für Ausbildungsbeiträge der Erziehungsdirektion des Kantons Glarus Amtsbericht des Regierungsrates und der Gerichte an den Landrat des Kantons Glarus, 1999 Lehrkräfte 1998/1999, Bundesamt für Statistik Schülerinnen, Schüler und Studierende 1999/2000, Bundesamt für Statistik Homepage der Berufsschule Ziegelbrücke Homepage der Kantonsschule Glarus Homepage der Kaufmännischen Berufsschule Glarus Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft seco Homepage des Kantons Glarus 19

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