Projekt Sanierung der Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe

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1 Projekt Sanierung der Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe Messkonzept über sanierungsbegleitende Arbeitsplatzund Immissionsmessungen Vorgelegt durch: Auftraggeber: UCL Umwelt Control Labor Josef-Rethmann-Straße Lünen Region Hannover Dezernat III Umwelt, Planungen und Bauen Fachbereich Umwelt Team Abfall / Bodenschutz Höltystraße Hannover Seiten UCL Umwelt Control Labor GmbH // Josef-Rethmann-Str. 5 // Lünen // Deutschland // T // F // info@ucl-labor.de // ucllabor.de // Amtsgericht Dortmund, HRB // Geschäftsführer: Jürgen Cornelissen, Oliver Koenen, Martin Langkamp Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium mit der Erfüllung der Anforderungen der Verwaltungsvereinbarung BAM / OFD Hannover und bekanntgegebene Messstelle nach 29b Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung unserer Prüfberichte sowie deren Verwendung zu Werbezwecken bedürfen - auch auszugsweise - unserer schriftlichen Genehmigung

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Darstellung des Messkonzeptes Nutzung des Geländes und des Umfeldes Auswahl der zu untersuchenden Parameter Auswahl der zu betrachtenden Schutzgüter Auswahl der Beurteilungspunkte Messhäufigkeiten Messverfahren Personal, Qualitätssicherung Projektleitung, Fachliche Verantwortung BImSchG und GefStoffV Beteiligung anderer Institute Qualitätssicherung und Organisation Berichtswesen, Bewertungsmaßstäbe... 12

3 1 Aufgabenstellung Im Rahmen der Produktion von Asbestzementprodukten der im Jahr 1990 geschlossenen Firma Fulgurit in Wunstorf-Luthe sind asbesthaltige Schlämme angefallen, die auf dem Gelände in eine eigens angelegte Deponie mit Poldern gepumpt wurden. Auf einer Teilfläche des Haldengeländes wurden auch Scherben aus der Produktion der Asbestzementplatten abgelagert. Mitte der 1930er Jahre bis etwa 1973 entstand so die so genannte Fulgurit-Halde. Gegen Ende der Asbestzementproduktion in Wunstorf-Luthe wurde die Fulgurit-Halde mit wenigen Zentimetern Mulch und Grassamen bedeckt. Durch umstürzende Bäume oder Erosionen nach Starkregen besteht ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen die Gefahr, dass die Oberfläche des Ablagerungsmaterials zu Tage tritt. Trocknet das dabei freigelegte asbesthaltige Material aus, können Asbestfasern in die Umgebungsluft freigesetzt werden. Als Feinstaub werden die kristallinen Nadeln über die Atmungsorgane aufgenommen und können so bis in das Lungengewebe vordringen. Von der Asbestzementschlammhalde gehen keine direkten Gefährdungen für das Grundwasser aus, da die abgelagerten Stoffe nur wenig wasserlöslich sind. Allerdings ist das Sickerwasser, das sich aus dem Niederschlagswasser durch Kontakt mit dem Abfallmaterial bildet, stark alkalisch und verändert den ph-wert im Grundwasser erheblich, wodurch aus dem Untergrund der Halde natürlich im Boden vorhandenes Arsen gelöst wird. Ohne aufwändige Sicherungsvorkehrungen droht durch Verwitterung und Verwehung eine Freisetzung von Asbeststaub. (Quelle Region Hannover) Abb. 1: Historisches Luftbild des Fulgurit-Geländes von 1963 (Quelle: Region Hannover)

4 Die Region Hannover beabsichtigt in 2016 die Asbestzementschlammhalde zu sanieren. Dazu soll die Oberfläche der Halde mittels PEHD-Kunststoffdichtungsbahnen abgedichtet werden. Teilbereiche der Halde haben eine sehr steile Haldengeometrie. Daher sollen diese auf Steigungsverhältnisse flacher als 1:3 nivelliert werden. Um Materialumlagerungen im Umgang mit dem asbesthaltigen Material zu verringern, sollen Teilbereiche der Halde mit Gabionenwänden abgefangen werden. Im Rahmen sanierungsvorbereitender Maßnahmen des Geländes sind unter anderem Fragen hinsichtlich des Schadstoffübergangs von kontaminierten Flächen durch diffuse Emissionen, wie Staubverwehungen und Sekundärkontaminationen durch Aufwirbelungen in Verbindung mit Transportvorgängen aufgetreten. Es sollen im Vorfeld der Sanierung sowie während der Sanierung Messungen der Luft in der nahen und weiteren Umgebung der Halde durchgeführt werden (Immissionsmessungen). Zudem sollen während der Sanierungen im Schwarzbereich des Sanierungsgeländes Luftmessungen an verschiedenen Arbeitsplätzen durchgeführt werden. 2 Darstellung des Messkonzeptes Im Rahmen der Beurteilung der Gefährdungssituation des auf dem Sanierungsgelände im Schwarzbereich arbeitenden Personals sollen Arbeitsplatzmessungen durchgeführt werden. Unter anderem auch um die angepassten persönlichen Schutzmaßnahmen des Personals zu gewährleisten. Durch die geplanten Luftmessungen soll messtechnisch geklärt werden, ob im Umfeld der Sanierungsfläche der Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe eine Belastungssituation bezüglich diffuser Emissionen von mit Asbest belastetem Bodenmaterial, bzw. von Asbestfasern über den Luftweg vorliegt (Immissionsmessungen). Die VDI-Richtlinie 3790, Blatt 2 beschreibt für den Anlagentyp Deponie die Emission von Gasen, Gerüchen und Stäuben als diffuse Quelle. Sollten gesundheitsgefährdende Belästigungen durch die Fulgurit-Halde ausgehen, sind diese hauptsächlich an Stäube gebunden. Belästigungen durch Stäube werden hauptsächlich diffus durch Transport-, Ablagerungs- und Abwehungsvorgänge emittiert. Die Staubbelästigungen nehmen mit zunehmender Entfernung von der Quelle ab. In Deutschland ist von einer statistisch vorherrschenden Windrichtung aus Südwesten auszugehen. Somit ist damit zu rechnen, dass diffuse Staubemissionen sich statistisch hauptsächlich leeseitig zur Hauptwindrichtung in direkter Nachbarschaft zur Fulgurit-Halde niederschlagen werden, somit also nordöstlich der Halde. Die durch den Auftraggeber vorgeschlagene abstandsabhängige und rezeptorspezifische Messpunktauswahl im nahen und erweiterten, bewohnten Umfeld der Fulgurit-Halde, stellt eine gute Repräsentativität bezüglich der mutmaßlich höchsten Einwirkungen im umgebenden Wohnumfeld durch die Sanierungsarbeiten dar. Die VDI-Richtlinie 4280, Blatt 1 beschreibt die Planung von Immissionsmessungen und besagt, dass für derartige Fragestellungen neben Luv-Lee-Messungen oder Rastermessungen auch

5 rezeptorbezogene Immissionsmessungen an mehreren fest installierten Messpunkten in Frage kommen. Nach unserer Erfahrung können durch Luv-Lee-Messungen Aussagen über etwaige Emissions- Quellen beantwortet werden. Da diese Messungen jedoch bei instabilen Witterungslagen sehr aufwendig sind und die Fragestellung im Rahmen dieses Projektes nicht die Quellzuordnung ist, schlagen wir ein schutzgutbezogenes Messkonzept vor, anhand dessen Aussagen bezüglich des Schadstoffaustrages über den Luftpfad von belasteten Bereichen hin zum Rezeptor Mensch gemacht werden können. Wir schlagen vor, die Immissionsmessungen statt windrichtungsabhängig (Luv-Lee-Messungen) als ortsfeste Messungen an allen vorgeschlagenen 9 Messpunkten parallel durchzuführen. Unseres Erachtens ist es sinniger, die Immissionsmessungen zeitgleich an allen Messpunkten durchzuführen und im Nachgang des Probenahmetages an nach der Windverteilung des Probenahmetages ausgewählten Messpunkten entsprechende Proben auszuwählen und diese dann zu analysieren. Für diese Messungen werden alle 9 Messpunkte mit wettergeschützten Gehäusen versehen, in denen das Probenahmeequipment auch diebstahlsicher während der jeweiligen Messungen untergebracht ist. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass unsere Messgeräte für die angebotenen Messungen allesamt netzunabhängig mit Batterien versorgt werden. Die folgenden Ausführungen erläutern dieses Konzept in den jeweiligen Details. 2.1 Nutzung des Geländes und des Umfeldes Das Gelände der Fulgurit-Halde ist eine Altlast im Sinne des 2, Abs. 5, Nr. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG). Das Gelände unterliegt derzeit keiner wirtschaftlich verwertbaren Nutzung und soll nach der Altlastensicherung auch nicht wirtschaftlich verwertbar genutzt werden. Das kontaminierte Haldengelände ist mit einer dünnen Vegetationsschicht und einer wild gewachsenen Vegetation nur unzureichend abgedeckt und gesichert. Das Gelände grenzt im Süden und im Westen direkt an Gewerbegebiete an. Direkt nördlich wird das Gelände durch eine asphaltierte Straße parallel der Bahntrasse Hamm-Hannover-Berlin begrenzt. Im weiteren nördlichen, östlichen und südlichen Umfeld befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die nächste Wohnbebauung im Stadtteil Wunstorf-Luthe befindet sich in ca. 500 m nördlicher Entfernung. Das Wohngebiet des Ortsteils Wunstorf befindet sich in ca m westlicher Entfernung von der Halde.

6 2.2 Auswahl der zu untersuchenden Parameter Sollte ein Schadstoffaustrag aus kontaminierten Bereichen während des Messprogramms stattfinden, so wird dieser hauptsächlich an die partikuläre Phase gebunden sein. Daher sollen im Rahmen dieses Projektes Stäube in der einatembaren Fraktion und auf deren Gehalt an Asbest untersucht werden. Vom Menschen durch Mund und Nase einatembare Stäube sind Partikel mit Durchmessern kleiner 100 µm (Gesamtschwebstaub DIN EN 481). Vom Menschen tief in die Alveolen inhalierbare Staubfraktionen sind Feinstäube mit Partikeldurchmessern kleiner 4 µm (alveolengängiger Staub DIN EN 481). Asbestfasern mit einer Länge von mehr als 5 µm, einem Durchmesser von weniger als 3 µm und einem Länge-Durchmesser-Verhältnis von 3:1 können in die tieferen Atemwege (Alveolen) eindringen. Fasern dieser Abmessungen werden WHO-Fasern, oder auch lungengängige Fasern genannt und wirken kanzerogen. Vorgenannte Partikelfraktionen können auch über weitere Entfernungen transportiert werden und sind somit nicht nur quellnah dispergiert (Schwebstaub). (Bemerkung: Vom Menschen einatembare Stäube, darunter fallen auch die feineren alveolengängigen Fraktionen, werden üblicherweise nach einzelnen Partikelfraktionen unterschieden. Alle Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner ca. 50 µm werden im Allgemeinen als TSP (Total Suspended Particles) bzw. Schwebstaub bezeichnet, weil sie über eine längere Zeitspanne hinweg in der Luft suspendiert verbleiben können, ohne unmittelbar zu Boden zu sinken. Schwebstaub kann daher prinzipiell mit der Atemluft in den Atemtrakt gelangen.) Die Messung dieser Partikel findet standardmäßig mit aktiven Sammeleinrichtungen statt, bei denen Filter mit den Schwebepartikeln belegt werden. Bei der Messung von Asbest werden Kernporenfilter mit aktiven Sammeleinrichtungen belegt (VDI-Richtlinie 3492 im Bereich Immission und BGI im Bereich Arbeitsplatzüberwachung). Diese Messungen werden diskontinuierlich über Zeiträume kleiner 8 Stunden durchgeführt. Partikel mit Größen oberhalb von 50 bis ca. 200 µm haben gegenüber der in Luft suspendierten kleineren Partikelfraktion deutlich größere Sedimentationsgeschwindigkeiten, so dass diese meist quellnah deponiert werden. Diese Stäube sinken verhältnismäßig schnell zu Boden, so dass sie in der Luft anhängig von der Quellhöhe nur wenige Meter, bis wenige hundert Meter weit transportiert werden. Die vorgenannte Partikelphase hat in Bezug auf die direkte Aufnahme durch den Menschen nur eine untergeordnete Rolle, da diese Staubfraktion schon in den oberen Atemwegen (Nasenschleimhaut und Mund) fast vollständig abgeschieden wird und nur dort resorptiv aufgenommen werden kann. Der Einfluss der Schadstoffe auf den Mensch ist in Bezug auf direkten Hautkontakt nur von untergeordneter Bedeutung, da diese an die Partikelphase gebunden sind und somit nur schlecht von der Haut aufgenommen werden können. Partikel der größeren Fraktionen werden standardmässig mit Verfahren ermittelt, bei denen nach oben geöffnete Sammeleinrichtungen exponiert werden um die sedimentierenden Partikel zu er-

7 fassen. Diese Messungen werden kontinuierlich über Zeiträume von einer bis hin zu mehreren Wochen durchgeführt (Passivsammler). Für die Erfassung von Partikeln größer als 2,5 µm wird, auch für Asbest, das in der VDI- Richtlinie 2119 beschriebene Verfahren angewendet. Bei diesem Verfahren sedimentieren Partikel auf einer adhäsiven Akzeptorfläche in einem Sigma-2-Messgerät regengeschützt und windberuhigt. (Nach Auskunft eines Mitglieds der VDI-Arbeitsgruppe atmosphärische Depositionen finden aktuell in den Vereinigten Staaten in der Nähe eines asbestproduzierenden Betriebes Messungen mit solchen Sedimentationssammlern statt. Dies Programm wird vom DWD (Deutscher Wetterdienst) in Freiburg, der Environmetal Protection Agency (EPA) und der University of Pennsylvania betreut). Im Rahmen der ausgeschriebenen Messungen der Region Hannover sollen Asbestfasermessungen nach der VDI-Richtlinie 3492 und der BGI durchgeführt werden, die die Messung der in der Luft suspendierten einatembaren und auch lungengängigen Partikeln beinhaltet. Die Messungen im Rahmen der Überwachung erfolgen nach der VDI-Richtlinie 3492 im Bereich Immissionsmessungen (Umfeldüberwachung) und der BGI im Bereich Arbeitsplatzüberwachung. Die zuvor beschriebenen, kontinuierlichen passiven Messungen nach VDI-Richtlinie 2119 mit Sigma-2-Geräten UCL werden nur in begrenztem Umfang zusätzlich zum Einsatz kommen. 2.3 Auswahl der zu betrachtenden Schutzgüter Als primäres Schutzgut ist im Rahmen dieses Projektes die menschliche Gesundheit zu betrachten. Die Beeinflussung der menschlichen Gesundheit kann in Zusammenhang mit der vorliegenden Sanierung direkt negativ durch inhalative Aufnahme von Asbestfasern beeinflusst werden. Die Sanierungsarbeiten auf der Fulgurit-Halde werden daher auch unter Auflage hoher Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt (ASI-Plan). Zur Beurteilung des Schutzes der menschlichen Gesundheit im Umfeld der Sanierungsfläche wurden bereits Beurteilungspunkte so festgelegt, dass Bereiche erfasst werden, in denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. 2.4 Auswahl der Beurteilungspunkte In der Leistungsbeschreibung und im Leistungsverzeichnis der Region Hannover wurden für den Bereich der Arbeitsplatzmessungen und der Immissionsmessungen Vorauswahlen bezüglich der Anzahl und Lage der Beurteilungspunkte getroffen. Im Folgenden wird detaillierter auf die Anforderungen der Beurteilungspunkte eingegangen. Im Bereich der Arbeitsplatzüberwachungen werden die Messungen dem jeweiligen Arbeitsfortschritt auf der Sanierungsfläche entweder stationär (ortsbezogen) oder an der Person (personenbezogen) durchgeführt.

8 Im Rahmen der Sanierungsarbeiten werden zum Beispiel stationäre Messungen in den Fahrerkabinen der Arbeitsmaschinen (LKW, Radlader, Rückemaschinen, Dumper etc.) durchgeführt. Ferner werden Messungen an der Person beispielsweise bei Baumfällarbeiten, bei Arbeiten zum Entwurzeln von Baumstubben und deren Reinigung durchgeführt. Durch ortsbezogene Messungen kann die Hintergrundbelastung im Arbeitsbereich, z. B. im Bereich bereits gerodeter Flächen ermittelt werden. Es wird von arbeitstäglich bis zu 4 zu überwachenden Arbeitsplätzen über die Dauer der Sanierungsarbeiten im Durchschnitt ausgegangen. Im Einzelfall wird von diesem Messregime sowohl nach oben (bei sehr vielen potentiell staubentwickelnden intensiven Arbeiten), als auch nach unten (bei wenigen potentiell staubentwickelnden Arbeiten) abgewichen. Im Bereich Immissionsüberwachung werden die Messungen an 9 Beurteilungspunkte (im weiteren Umfeld U1 bis U4 und direkt an der Halde H1 bis H5) durchgeführt. Während der Nullmessungen vor Beginn der Sanierungsarbeiten soll zusätzlich zu den 9 im Umfeld der Sanierungsbaustelle gelegenen Beurteilungspunkten an 2 entfernt von der Fulgurit- Halde gelegenen Messpunkten (Steinhuder Meer und Aegidientor Hannover) Messungen durchgeführt werden, die die mögliche Belastungssituation an Asbestfasern im städtischen und ländlichen Hintergrund widergeben. Es ist geplant diese beiden Beurteilungspunkte während der eigentlichen Sanierungsarbeiten routinemässig nicht mehr zu betrachten. Jedoch kann abhängig von den ermittelten Messwerten während der Nullmessungen, eine Erweiterung des Messprogramms auf diese Punkte erfolgen. Beim Routinemessregime sollen Messungen von Asbest in der Außenluft an insgesamt 5 Messpunkten im direkten Umfeld der Fulgurit-Halde durchgeführt werden. Die 5 Messpunkte sind rund um die Fulgurit-Halde über die verschiedenen Himmelsrichtungen verteilt. Unseres Erachtens kann die Immissionssituation im direkten Nahbereich sehr gut mit der vorgegebenen Anzahl an Messpunkten beurteilt werden. Die genaue Festlegung der Messpunkte im Nahbereich der Halde ist bereits erfolgt. Im erweiterten Umfeld der Fulgurit-Halde sollen Asbestmessungen an insgesamt 4 Messpunkten durchgeführt werden. Dabei sollen in der nächstgelegenen Wohnbebauung in Wunstorf-Luthe in ca. 500 m nördlicher Entfernung an 2 Messpunkten, sowie in ca m westlicher Entfernung in Wunstorf an einem Messpunkt Messungen durchgeführt werden. Zusätzlich dazu sollen an einem in ca. 700 m südöstlicher Entfernung liegenden Messpunkt ebenfalls Messungen im erweiterten Umfeld durchgeführt werden. Unseres Erachtens kann die auf das Schutzgut Mensch bezogene Immissionssituation im erweiterten Umfeld durch die Auswahl der 4 vorgenannten Messpunkte gut ermittelt werden. Die folgende Tabelle und Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Beurteilungspunkte im nahen und erweiterten Umfeld der Fulgurit-Halde.

9 Tab. 1 Messpunktübersicht und Messpunktbeschreibung Messpunktnummer Messpunktname Messpunktbeschreibung Messpunkte im Nahbereich der Asbestzementschlammhalde H1 H2 H3 H4 H5 Halde Nordwest Halde Nordost Halde Südost Halde Süd Halde Südwest Messpunkte im Umfeld der Asbestzementschlammhalde U1 U2 U3 U4 Vogelbeerweg Rotdornstraße Acker Äbtissin-Jutta- Straße Am nordwestlichen Rand der Halde, an der Abzweigung eines Wirtschaftsweges von der Adolf-Oesterheld-Straße. Am nordöstlichen Rand der Halde auf dem Erdwall an der Grundstücksgrenze des Firmengeländes der Spedition Neukirch zur Bahntrass.e Am südöstlichen Rand der Halde. Auf einer Wiese neben dem LKW-Wartebereich der Spedition Neukirch. Am südlichen Rand der Halde. An der nördlichen Grundstücksgrenze der Spedition Neukirch. Am südwestlichen Rand der Halde. Neben der Stromverteilerstation an der Adolf-Oesterfeld-Straße. Straßenlaterne vor Wohnhaus Vogelbeerweg 30 in Wunstorf- Luthe. Straßenlaterne im Kreuzungsbereich Rotdornstraße, Bünteweg und Adlerhorst in Wunstorf-Luthe. Am Ackerrand an einem Entwässerungsgrabens ca. 300 m westlich des Firmengeländes der Spedition Neukirch. Straßenlaterne in der Äbtissin-Jutta-Straße, an der Grundstücksgrenze des Wohnhauses Graf-Erpo-Straße 1 in Wunstorf. Abb. 2 Lagekarte Messpunkte im nahen Haldenbereich

10 Abb. 3 Lagekarte Messpunkte im erweiterten Umfeld der Halde 2.5 Messhäufigkeiten Im Bereich der Arbeitsplatzmessungen sollen an Messtagen an durchschnittlich 4 Arbeitsplätzen Asbestfasermessungen durchgeführt werden. Diese Messungen finden derzeit zu Beginn der Baumrodungsarbeiten über 1 Woche statt. Dieses Intensivmessregime wird zudem zu Beginn der Deponatumlagerungsarbeiten (April 2016) über 2 Wochen arbeitstäglich durchgeführt werden. Während der weiteren Baumrodungsarbeiten werden über einen Zeitraum von 3 Wochen jeweils an einem exemplarischen Tag je Woche Arbeitsplatzmessungen durchgeführt. Während der Deponatumlagerungsarbeiten werden über eine Dauer von insgesamt ca. 20 Wochen jeweils einmal je Woche die Asbestkonzentrationen an den jeweiligen Arbeitsplätzen beurteilt werden. In Abstimmung mit dem Auftraggeber und der zuständigen Gewerbeaufsicht können zusätzliche Messungen stattfinden oder - falls zeitweise keine kritischen Bautätigkeiten stattfinden - entfallen. Die Immissionsmessungen wurden mit einer Nullmessung vor Beginn der Baumfällarbeiten begonnen. Da die Baumrodungsarbeiten Ende Februar beendet sind, die Vergabe der Bauleistungen Mitte März 2016 stattfinden wird und die Bauarbeiten erst im April beginnen sollen, werden in diesem Zeitraum weitere Nullmessungen stattfinden.

11 Während der Baumfällarbeiten und nach den ergänzenden Nullmessungen ist ein normales Messregime geplant, welches über die Dauer von insgesamt ca. 20 Wochen jeweils einen Messtag je Woche mit Messungen an 9 Messpunkten vorsieht. 3 Messverfahren Die Messung von Asbestfasern am Arbeitsplatz ist in der BGI beschrieben. Die Asbestfasern werden mittels Personal Air Sampler (PAS) und FAP-Probenahmeköpfen durchgeführt. Als Probenträger dienen Filterkassetten, die mit goldbedampften Kernporenfiltern (Ø 37 mm, 8 µm Kernporen, 40/20 nm Goldbelegung) bestückt sind. Der Volumenstrom bei der Probenahme kann je nach Arbeitsbereich zwischen 2 l/min und 6 l/min variieren. Limitierender Faktor ist hierbei die Belastung der Luft mit mineralischen Stäuben. Wird der Messfilter mit mineralischem Staub überladen, führt dies zu Problemen bei der Faserzählung und kann im ungünstigsten Fall die Nichtauswertbarkeit des Filters bedeuten. Die Messdauer umfasst je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit zwischen 2 Stunden bis zu 8 Stunden. Ein Messverfahren für Asbest in der Immission und im Innenraum ist in der VDI-Richtlinie 3492 beschrieben. Es wird darin ein Verfahren zur Ermittlung der Faserkonzentration in der Innenraum- und der Außenluft beschrieben. Die Probenahme erfolgt dabei über einen Zeitraum von 8 Stunden auf einem goldbedampften Kernporenfilter mit einem Durchmesser von 22 mm. Der Filter wird vor der rasterelektronenmikroskopischen (REM) Analyse im Sauerstoffstrom kalt verascht um störende organische und flüchtige Partikel abzutrennen. Die REM-Analyse erfolgt durch Zählung der Fasern auf einer definierten Anzahl von Teilflächen. Durch Nutzung der energiedispersiven Röntgenanalyse (EDXA) können weitere Aussagen zur chemischen Zusammensetzung der identifizierten Fasern gemacht werden. Im Bereich der Innenraumluftuntersuchung und der Messungen am Arbeitsplatz ist das beschriebene VDI-Verfahren der Standard. Im Bereich Immission ist dieses Verfahren nicht gängige Praxis. Daher wird das Equipment dieses Verfahrens, wie im Bereich Immission üblich wetterunabhängig und diebstahlgeschützt an den jeweiligen Messpunkten in entsprechenden Behältnissen fest installiert. Die Probenahme erfolgt netzunabhängig mit Batteriebetrieb. HINWEIS: Bei dem vorgenannten Verfahren nach VDI 3492 wird standardmässig eine Teilfläche von 1 mm² auf Fasern manuell ausgezählt. Damit wird eine Nachweisgrenze von ca. 300 Fasern/m³ erreicht. Im Vorgriff auf das Kapitel 5 Bewertungsmaßstäbe kann mit diesem Verfahren der vom LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz) genannte Zielwert für die langfristige Luftreinhaltung und Maßnahmenwert für die Sonderfallprüfung der TA Luft in Höhe von 220 Fasern/m³ nicht erreicht werden. Die Nachweisgrenze des Verfahrens könnte durch deutliche Verlängerung der Probenahmezeit zwar theoretisch verbessert werden, wir gehen aber davon aus, dass dadurch die Filter aufgrund einer partikulären Überfrachtung nicht mehr analytisch ausgewertet werden

12 können. Es werden daher zur Erreichung einer verbesserten Nachweisgrenze zusätzlich weitere Teilflächen zur Analyse gebracht. Das vorgenannte Verfahren wird benutzt um in der Außenluft dispergierte Asbestfasern im Bereich feinerer einatembarer Partikel zu erfassen. Größere Partikelfraktionen werden mit diesem Messverfahren nicht erfasst. Für die Erfassung von sedimentierenden Partikeln größer als 2,5 µm wird, auch für Asbest, das in der VDI-Richtlinie 2119 beschriebene Verfahren angewendet. Bei diesem Verfahren sedimentieren Partikel auf einer adhäsiven Akzeptorfläche in einem Sigma-2-Messgerät regengeschützt und windberuhigt. Diese Messungen können ohne großen messtechnischen Aufwand kontinuierlich über Zeiträume von einer bis hin zu mehreren Wochen durchgeführt werden (Passivsammler). Die Analyse dieser Proben kann je nach exponierten Probenträger (goldbedampfte Haftfolie, Haftschälchen aus Aluminium, bzw. adhäsive Graphitstempel) in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 3877 stattfinden, die die Messung von auf Oberflächen abgelagerten Faserstäuben im Innenraumbereich beschreibt. Die Analytik erfolgt bei diesen Proben wiederum per rasterelektronenmikroskopischem Zählverfahren mit energiedispersiver Röntgenanalyse. Diese Messungen werden an den 4 Beurteilungspunkten U1, U2, U3 und U4,sowie an einem repräsentativen Messpunkt im Nahbereich der Fulgurit-Halde durchgeführt. 4 Personal, Qualitätssicherung 4.1 Projektleitung, Fachliche Verantwortung BImSchG und GefStoffV Die Projektleitung im Bereich BImSchG erfolgt durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Roß. Die Kontaktdaten von Herrn Roß lauten: Anschrift: UCL - Umwelt Control Labor, Josef-Rethmann-Straße 5, Lünen Telefon: / wolfgang.ross@ucl-labor.de Herr Roß ist im Sinne des 29 b BImSchG (ehemals 26) fachlich Verantwortlicher des Bereiches Immission. Die Projektleitung im Bereich GefStoffV erfolgt durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Hans Tretter. Die Kontaktdaten von Herrn Tretter lauten: Anschrift: UCL - Umwelt Control Labor, Josef-Rethmann-Straße 5, Lünen Telefon: / hans.tretter@ucl-labor.de Herr Tretter ist Leiter der nach 7 Abs. 10 der GefStoffV zugelassenen Gefahrstoffmessstelle.

13 4.2 Beteiligung anderer Institute Die Analytik der Luftproben auf Asbest werden beim Sachverständigenbüro Dr. Alexander Berg GmbH, Ruhrstraße 49 in Hamburg durchgeführt. Das Prüflaboratorium Dr. Berg ist nach DIN EN akkreditiert und zur Ermittlung von Faserstäuben bei Arbeitsplatzmessungen gemäß 7, Abs. 10 der GefStoffV zugelassen. Um eine schnelle Analytik zu gewährleisten, können die Asbestuntersuchungen auch im REM- Labor der Firma Agrolab, Dr.-Pauling-Straße 3 in Bruckberg durchgeführt werden. Das Prüflaboratorium der Agrolab ist ebenfalls nach DIN EN akkreditiert und zur Ermittlung von Faserstäuben bei Arbeitsplatzmessungen gemäß 7, Abs. 10 der GefStoffV zugelassen. 4.3 Qualitätssicherung und Organisation Die UCL Umwelt Control Labor ist nach 29 b BImSchG in Verbindung mit der 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung) für Messungen im Sinne des 26 BImSchG bundesweit bekanntgegebene Messstelle. Darüber hinaus ist die UCL ein nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die UCL hat sich zudem ihre Kompetenz im Bereich Emissions- /Immissionsmesstechnik nach dem Modul Immissionsschutz akkreditieren lassen. Die Gefahrstoffmessstelle der UCL erfüllt die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC Darüber hinaus ist UCL befugt, gemäß 7 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung die Ermittlung, Messung und Beurteilung der Konzentrationen von gefährlichen Stoffen in der Luft in Arbeitsbereichen durchzuführen. Zur Gewährleistung einer kurzen Berichtszeit, werden die gewonnen Proben an den jeweiligen Messtagen abends per Express (Zustellung am nächsten Tag um 9:00 Uhr) von der TNT-Filiale in Langenhagen zum Versand aufgegeben. Der Annahmeschluss der TNT-Filiale ist 18:00 Uhr. Es ist geplant und mit den Laboren auch vereinbart, dass die Proben am Tag des Eintreffens analysiert werden. Somit kann die Rapportierung der gefundenen Messwerte an den Auftraggeber am Tag nach der Messung, bzw. am darauf folgenden Tag zu Arbeitsbeginn erfolgen. 5 Berichtswesen, Bewertungsmaßstäbe Die Aus- und Bewertung der ermittelten Daten erfolgt in Form von tabellarischen Kurzberichten. Es ist geplant die Berichte am auf die Messung folgenden Tag nachmittags vorzulegen. Falls für die Analytik ein erhöhter Aufwand betrieben werden muss (bspw. Zählen zusätzlicher Teilflächen, erhöhte Belegungsgrade, etc.) werden die Ergebnisse am Morgen des übernächsten Tages zu Arbeitsbeginn rapportiert. Für den Bereich der Arbeitsplatzmessungen ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 Arbeitsplatzwerte für Asbest bisher kein verbindlicher Grenzwert (Arbeitsplatzgrenzwert) festgelegt. Ein verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert in Höhe von Fasern/m³ ist in der EG-Richtlinie 2003/18/EG als EU-weiter Mindeststandard festgelegt.

14 Da auch bei Einhaltung des bindenden EG-Grenzwertes das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit nicht auszuschließen ist, sind entsprechend dem Minimierungsgebot der GefStoffV durch fortgesetzte Verbesserungen der technischen Schutzmaßnahmen Konzentrationen in der Luft anzustreben, die möglichst weit unterhalb der Grenzwerte liegen. In der TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für Asbestfasern festgelegt. Es wird in der TRGS 910 die Akzeptanzkonzentration von Fasern/m³, die einem Akzeptanzrisiko von 4 : (1 : 2500) entspricht genannt, die bei Unterschreitung mit einem niedrigen, hinnehmbaren Krebsrisiko assoziiert ist. Die Akzeptanzkonzentration ist als Schichtmittelwert festgelegt. Zur Beurteilung von Expositionsspitzen durch Asbest ist eine Toleranzkonzentration von Fasern/m³, die einem Toleranzrisiko von 4 : (1 : 250) angegeben. Diese ist bei Überschreitung mit einem hohen nicht hinnehmbaren Krebsrisiko assoziiert, oberhalb dessen Beschäftigte nicht exponiert werden sollen. Die Risiken bzw. die daraus abgeleiteten Konzentrationswerte beziehen sich auf eine Arbeitslebenszeit von 40 Jahren bei einer kontinuierlichen arbeitstäglichen Exposition. Auch die TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen und die TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten zitieren die vorgenannten Richtwerte. Als Bewertungsmaßstab für den Parameter Asbest in der Außenluft (Immission) kann der Bericht Bewertung von Schadstoffen, für die keine Immissionswerte festgelegt sind - Orientierungswerte für die Sonderfallprüfung und für die Anlagenüberwachung sowie Zielwerte für die langfristige Luftreinhalteplanung unter besonderer Berücksichtigung der Beurteilung krebserzeugender Luftschadstoffe des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) zitiert werden. Dieser Bericht nennt neben anderen kanzerogenen Luftschadstoffen für den Schadstoff Asbest ein unit risk in Höhe von 2 x 10-5 pro 100 Fasern im Kubikmeter Außenluft. Somit fällt Asbest als kanzerogener Luftschadstoffe in die Emissionsklasse der Nr der TA Luft. Darauf basierend hat der LAI einen Orientierungswert von 220 Fasern/m³ für die Sonderfallprüfung nach TA Luft erlassen, der im Rahmen der langfristigen Luftreinhaltung unterschritten werden soll. Diesem Wert korrespondiert ein Einzelrisiko von 4,4 x 10-5 durch Asbest zu erkranken. Der vorgenannte Beurteilungswert des LAI-Papiers für Asbestfasern stellt einen Jahresmittelwert dar, d.h. Überschreitungen bei einzelnen Messungen während der Sanierung bedeuten nicht zwangsläufig, dass dieser Wert nicht eingehalten wird. Er ist anzuwenden für die Bewertung der Luft an den Punkten im weiteren Umfeld der Halde (U1 bis U4). Auch eine Überschreitung des Wertes im Jahresmittel kann nicht automatisch auf die Sanierungsarbeiten an der Halde zurückgeführt werden. In diesem Fall müssten die Messungen über den Sanierungszeitraum hinaus fortgesetzt werden. Zur Beurteilung kürzerer Messzeiträume, soll im Rahmen der Sanierung der Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe als orientierender Bewertungsmaßstab für Asbest in der Außenluft (Immission) der in der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) genannte Zielwert für die Raumluft in Gebäu-

15 den nach erfolgter Asbestsanierung in Höhe von 500 Fasern/m³ angeführt werden. Die Region Hannover strebt an diesen Wert im direkten Umfeld der Halde (Messpunkte H1 bis H5) möglichst einzuhalten. In der TRGS 519 wird die Faserkonzentration in der Abluft von Sanierungsmaßnahmen auf 1000 Fasern/m³ begrenzt. Die folgende Tabelle listet nochmals die vorgenannten Grenzwerte der TRGS und des LAI aus dem Jahre 2004 auf. Tab. 2 Übersicht der Beurteilungswerte für Asbest am Arbeitsplatz und in der Außenluft Beurteilungswert Mittelungszeitraum Quelle Bemerkung Arbeitsplatz Fasern/m³ Schichtmittel TRGS 910, TRGS 517, TRGS 519 Akzeptanzkonzentration 220 Fasern/m³ Jahresmittelwert LAI 2004 Orientierungswert für die Sonderfallprüfung der TA Luft Außenluft 500 Fasern/m³ 1000 Fasern/m³ 8 Stunden TRGS 519 Sanierungszielwert Innenraum Zulässiger Abluftwert Lünen, Wolfgang Roß Projektleiter fachlich Verantwortlicher BImSchG Hans Tretter Projektleiter Leiter GefStoff-Messstelle

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