Wasserfall an der Neumühle

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wasserfall an der Neumühle"

Transkript

1 45. Jahrgang Donnerstag, den 14. März 2013 Nr. 11/2103 Wasserfall an der Neumühle Im Innenteil: WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl

2 Perl Ausgabe 11/2103 Wegen der Disposition bitten wir Sie, Ihre Bestellung bis 30. April 2013 abzugeben!

3 Perl Ausgabe 11/2103 Bücherverkaufsliste - Gemeinde Perl - Nachfolgende Bücher können bei der Gemeinde Perl in Zimmer 1 des Rathauses zum angegebenen Kaufpreis Artikelbezeichnung erworben werden: VK-Preis Euro Die Mosel von Rettel bis Schloß Thron Albrecht Gelz 2,50 Dreiländereck vormals -Alte Photos aus dem Saargau 5,00 30 Jahre Quirinusritt in Perl/Mosel Gerhard Hein 10,00 Geschichte von Perl - Heimatkunde Albrecht Gelz 12,00 Zwischen Saar und Mosel Karl E. Becker 12,00 Ein Leben lang im Dreiländereck Maria Biewer 13,50 Nachkriegserleben Albrecht Gelz 15,00 Jahrbuch Kreis Merzig-Wadern ,00 Jahrbuch Kreis Merzig-Wadern ,00 Jahrbuch Kreis Merzig-Wadern Heimatkunde für Kinder von Kindern 15,00 Schengen - En europäescht Wenzerdurf Marc Schoentgen 19,00 Sehndorf - Chronik eines Moseldorfes Johann Kiefer 19,50 Fast vergessene Zeiten, Juden in Freudenburg 20,00 Reimschmiede Alois Fixemer 20,00 Wortschatz - Wörterbuch Alois Fixemer 20,00 Verklungene Heimat in Perl Albrecht Gelz 20,00 Geschichten u. Sagen v. Saar u. Mosel, Band 1 Josef Ollinger 24,90 Geschichten u. Sagen v. Saar u. Mosel, Band 2 Josef Ollinger 24,90 Gemeindechronik: Die Gemeinde Perl im Dreiländereck an der Mosel 25,00 Vun der Rief zum Wäin Marc Schoentgen 29,00 Kapellen im Saarland Dr. Benno König 39,80 Büschdorf im Wandel der Zeiten Martin Ollinger 40,00

4 Perl Ausgabe 11/2103 THW OV Perl/Obermosel Helfertag mit offizieller In-Dienststellung des LKW-Ladekrans Am Samstag, dem 02. März 2013 feierte der THW Ortsverband Perl/Obermosel seinen alljährlichen Helfertag. Diesmal jedoch etwas anders, als in den vergangenen Jahren. Denn in diesem Jahr konnte gleichzeitig das neue Kranfahrzeug für die Fachgruppe Wassergefahren seiner Bestimmung übergeben werden. Als Gäste konnte der Ortsverband den Bürgermeister der Gemeinde Perl, Herrn Bruno Schmitt, den Ersten Beigeordneten Karl Fuchs, die Ortsvorsteherin von Besch, Jutta Weber sowie Werner Lenert, den Ortsvorsteher von Perl begrüßen. Als Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Perl waren der Wehrführer Manfred Gelz und der stellvertretende Wehrführer und Löschbezirksführer von Besch Christoph anwesend. Auch der Geschäftsführer der THW Geschäftsstelle Merzig, Sebastian Hohmann und die Kameradinnen und Kameraden der benachbarten Ortsverbände waren unserer Einladung gefolgt. Nach der offiziellen Begrüßung der Helferinnen und Helfer, sowie der Gäste durch den Ortsbeauftragten Hans Schmitt, wurde im Rahmen einer feierlichen Zeremonie das neue Fahrzeug durch Pfarrer Uwe Janssen eingesegnet. Im Anschluss konnten die beiden Kraftfahrer der Fachgruppe Wassergefahren Armin Neu und Marco Da Cas den Fahrzeugschlüssel vom Ortsbeauftragten Hans Schmitt entgegennehmen. In der sich anschließenden Feierstunde mit Grußworten des Bürgermeisters und des Geschäftsführers war außerdem ein kurzer Abriss des Jugendbetreuers zu hören. Er stellte dar, was die Jugendgruppe im vergangenen Jahr so erlebt hat. Das Jahr 2012 wurde auch nochmal aus Sicht der aktiven Einsatzkräfte reflektiert. In diesem Rückblick wurde eindrucksvoll auch auf das hingewiesen, was der THW OV Perl/Obermosel in 2013 noch vor sich hat, nämlich die Teilnahme an der Brückenbauübung Pons Navalis MMXIII aller Fachgruppen Wassergefahren im Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland am 07. September 2013 in Frankfurt/Main. Nach dem Ende des offiziellen Teils und dem sich anschließenden gemeinsamen Abendessen klang der Abend gemütlich aus. Einsegnung LKW - Ladekran v.l.n.r. Pfarrer Uwe Janssen, Bürgermeister Bruno Schmitt, THW-Ortsbeauftragter Hans Schmitt, Kraftfahrer Armin Neu, THW-Geschäftsführer Sebastian Hohmann, Kraftfahrer Marco Da Cas

5 Perl Ausgabe 11/2103 Fahrradtour mit Picknick am 24. März 2013 Ausgehend vom Bahnhofsvorplatz in Nennig führt die etwa 30 km lange Fahrradtour am 24. März 2013 durch drei Länder. Auf dem Weg nach Besch fahren wir durch ein schönes Weihergebiet, passieren den Apacher Eifelturm und picknicken, je nach Kondition der Gruppe, auf dem Stromberg oder an der Mosel. Daher sollten im Gepäck Picknickdecke und Proviant nicht fehlen. Nach einer kurzen Besichtigung des Europamuseums fahren wir durch das Haff Reimech, ein Weihergebiet bei Remerschen. Danach geht es über Remich und die Brücke zurück nach Nennig. Die Fahrradtour beginnt um 11:00 Uhr, eine Anmeldung unter Tel oder info@perlmosel.de ist erwünscht. Bitte geben Sie hierbei auch eine Telefonnummer an. Die Teilnehmergebühr beträgt 2,- Euro, ein eigenes Fahrrad muss mitgebracht werden. Nach vorheriger Anfrage beim Verkehrsverein in Nennig können dort auch Fahrräder ausgeliehen werden. Sportplakette des Saarlandes Die Landesregierung ehrt in diesem Jahr Persönlichkeiten, die sich im Ehrenamt in besonderem Maße um den organisierten Sport auf kommunaler Ebene verdient gemacht haben. Antragsberechtigt sind unter anderem die Kommunen des Saarlandes. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis spätestens 31. Mai 2013 bei der Gemeinde Perl, Trierer Str. 28, Perl, ein. s.ritter@perl-mosel.de Die Eingaben müssen Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie eine konkrete Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit des Kandidaten beinhalten. Fahr mal hin - Frühling an der Mosel Eine Fernsehsendung über unsere Region: Dienstag, 19. März 2013 um Uhr im SR/SWR

6 Perl Ausgabe 11/ Perl Auf dem Sabel Tel.: 06867/5178 Kassenschluss ist eine Stunde vor Betriebsende! Öffnungszeiten Bad und Sauna Montag geschlossen Dienstag Uhr Frühschwimmen für alle Uhr Bad für alle Uhr Sauna für alle Mittwoch Uhr Bad für alle Donnerstag Uhr Bad für alle Freitag Uhr Bad und Sauna für alle Samstag Uhr Bad und Sauna für alle Sonntag Uhr Bad für alle Solarien im PerlBad - Bräunen in seiner schönsten Form! Dampfbad im PerlBad - Gesund entspannen WICHTIGE TELEFONNUMMERN NOTDIENSTE ALLGEMEINE HINWEISE Gemeindeverwaltung Perl Telefon: / 66-0 Fax: / Anschrift: Rathaus Perl, Trierer Straße 28, Perl Internet: Sprechzeiten: montags bis freitags: Uhr dienstags: Uhr donnerstags: Uhr Beiträge für Perl aktuell: redaktion-perl@t-online.de Amtliche Mitteilungen: h.rugullies@perl-mosel.de oder info@perl-mosel.de Annahmeschluss Mosella und Perl aktuell: Montag, Uhr sowie Freitag, Uhr, wenn in der Erscheinungswoche ein Feiertag ist. Bürgermeister der Gemeinde Perl: Bruno Schmitt, Rathaus Perl, Tel.: / bgmschmitt@perl-mosel.de privat: Perl, Im Kemmer 24, Tel.: / 5454 Terminvereinbarung: Frau Fortner, Tel.: / Wasserversorgung: Gemeindewasserwerk Perl im Rathaus Perl, Zimmer 1.10, Tel.: 06867/66130, hw.staszak@perl-mosel.de Bei technischen Störungen: Pumpwerk Nennig, Schloßstr. 9, Tel.: 06866/1090 oder 0170/ , wasserwerk@perl-mosel.de Bereitschaftsdienst: 0170/ Härtebereich des Trinkwassers: Hart (mehr als 14 dh) Aktuelle Analysen des Trinkwassers im Internet unter de Rubrik: Rathaus/Wasserversorgung Die Anträge auf Herstellung eines Wasser- und Kanalanschlusses stehen auf der Homepage der Gemeinde Perl zum Download bereit unter: / rathaus / virtuelles-rathaus / formulare Forstrevier Perl: Rathaus Perl Zimmer 2.01, 2. OG, Tel.: / , dienstags: Uhr, donnerstags: Uhr Forstrevier Merzig: In der Neuwild 13, Mettlach Tel.: Herr Thielmann, 0175/ , Herr Dincher 0175/ ; Sprechstd. Feuerwehrgerätehaus Weiten montags Uhr Sprechstunden im Rathaus Perl Fachberatung der Caritas-Sozialstation Merzig-Mettlach-Perl für Senioren und pflegebedürftige Menschen Mittwochs alle 2 Wochen in den ungeraden Kalenderwochen von Uhr, Zimmer 2.09 (2. Obergeschoss), Tel.: 06867/66-149

7 Perl Ausgabe 11/2103 AOK Dienstags, von Uhr, Zimmer 2.09 (2. Obergeschoss) Tel.: 06867/ Barmer-Ersatzkasse Nur nach Terminvereinbarung unter Tel.: /526050; dienstags alle 2 Wochen in den ungeraden Kalenderwochen, Uhr, Zimmer 2.09 (2.Obergeschoss) Schulen Grundschule Dreiländereck Stammschule Perl, Tel.: 06867/560022, (Fax: ); Freiwillige Ganztagsbetreuung Perl und Besch, Tel.: 06867/ Dependance Besch, Tel.: 06867/ o. 758, (Fax: ) Schengen Lyzeum Tel.: 06867/ (Fax: 06867/ ) Gesamtschule Mettlach-Orscholz Tel.: 06865/9111-0, (Fax: ) Förderschule für geistig Behinderte, Merchingen Tel.: / 2668, (Fax: ) Familienzentrum/Jugendbüro Familienzentrum Perl-Mettlach Schmiedewäldchen 9a, Mettlach-Orscholz; Telefon: 06865/ ; Fax: 06865/ info@fz-perl-mettlach.de Öffnungszeiten: Montag: Uhr bis Uhr, Donnerstag: Uhr bis Uhr, ansonsten nach telefonischer Vereinbarung. Jugendbüro Perl-Mettlach Schmiedewäldchen 9a, Mettlach-Orscholz; Telefon: 06865/ ; Mobil: 0175/ ; jugendbuero-perl-mettlach@merzig-wadern.de Ansprechpartnerin: Jenny Lauer. Bezirksschornsteinfegermeister Stefan Gergen, Zum Gipsberg 45, Merzig, Tel.: 06861/5317 Behörden in Merzig Amtsgericht; Finanzamt; Gesundheitsamt, Tel.: 06861/703-0, Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen, Zentrale Außenstelle Saarlouis, Tel.: 0681/ Strom und Erdgasversorgung energis-netzgesellschaft mbh Merzig Störungsdienst Erdgas Tel.: 0681/ Störungsdienst Strom Tel.: 0681/ Rettungsdienst / Krankenhäuser / Polizei Priv.: / 5198 Drs. Nies u. Kaltenberg-Nies, Brunnenstr. 2, Orscholz, / 8024 Michaela Brück, Moselstr. 6, Orscholz, / 276 Tierärzte: Yvonne Schomburg, Tettinger Str. 5, Besch 06867/ Dr. Felix Nebauer, Kirschenstr. 51, Perl, / 5834 Serge Gusarov, Trierer Straße 9, Perl 01520/ Franz Stanik, Moselstr. 25, Orscholz, / 8177 Not-/Bereitschaftsdienst für den Raum Perl - Nennig - Orscholz Allgemeinärztlicher Notfalldienst: Zusammenlegung der Notfalldienstringe Merzig und Perl Ab dem 01. Mai 2012 ist der jeweilige Bereitschaftsdienst für die Wochentage Montag bis Freitag unter der Rufnummer 01805/ zu erfragen. Am Wochenende ab Samstag Uhr bis Montagmorgen Uhr und an Feiertagen ist die Rufnummer 06861/ (Bereitschaftsdienstpraxis Merzig) anzuwählen. Augenärztlicher Notfalldienst: am 16./ : Dr. Ralph Maria Alles, Saarlouis, Telefon: 06831/1500 Kinderärztlicher Notfalldienst: am : Dr. med. Schahin Aliani, Saarlouis, Telefon: 06831/3589 am : Dr. med. Maria-Rita, Schwarz, Dillingen, Telefon: 06831/ HNO Notfalldienst: am 16./ : Tierärztlicher Notfalldienst: am 16./ : Zahnärztlicher Notfalldienst: am 16./ : Dr. Rüger Schowalter, Losheim am See, Telefon: 06872/91994 Tierärztinnen Sundmaker/ Weyand, Weiskirchen, Telefon: 06874/7198 Dr. Melanie Kaltenberg-Nies, Orscholz, Telefon: 06865/8024 Rettungsleitstelle Saarland (aus dem dt. Festnetz: ohne Vorwahl): 19222; bei Handy mit Vorwahl (0681) Krankenwagen-Rettungswache Perl / 863 Rettungswache Mettlach / 1633 Rettungswache Merzig / Krankenhaus SHG Kliniken Merzig / Kreiskrankenhaus Saarburg / 820 Polizei Notruf Polizei 110 Polizeiposten Perl, / 93390, Fax: Polizeiposten Mettlach, / 93333, Fax: Polizeibezirksinspektion Merzig, / 7040 Bundespolizeirevier Nennig 06866/151490, Fax: Ärzte im Raum Perl - Nennig - Orscholz Allgemeinärzte: Thomas Dehnen, Orscholz, Am Gerstengarten 3, / 426 Drs. Rinneberg, Orscholz, Saarlandplatz 8, / 711 Dr. med. Thomas Röder, Perl, Kirschenstr. 28, / 254 Roland Woll/Dr. Annette Behres, Perl, Trierer Str. 16, / 302 Joachim Zahn, Nennig, Im Hof 8, / 229 Zahnärzte: Thomas Huhnd, Quirinusstr. 1, Perl, / Priv.: / 1226 Gilbert Krupp, Bahnhofstr. 21, Perl, / 5512 Bereitschaftsdienst der Apotheken für den Raum Perl - Nennig - Orscholz Ab sofort kostenlose Notdienstrufnummer. Tel. 0800/ rund um die Uhr aus allen deutschen Festund Mobilfunknetzen. Feuerwehr Notruf 112 Gemeindewehrführer; Gelz, Manfred, Perl, 0171/

8 Perl Ausgabe 11/2103 Feuerwehrlöschbezirke mit Löschbezirksführer (Lbzf) in der Gemeinde Perl: Besch: Rhein Christoph / Borg: Wehr Alwin / 733 Büschdorf: Hoffmann Georg / Eft-Hellendorf: Leuk Klaus / 807 Nennig: Bach Peter (Stellv.) 01520/ Oberl./Ke./Mü.: Nittler Michael / Oberperl Mohr Martin / Perl Lamberti Ralf / 1227 Sehndorf Foetz Erwin / 286 Sinz Willkomm Kurt / 1348 Tett.-Butzd. Palz Daniel / Wochern Schröder Harald / Gemeindejugendfeuerwehrwart: Taube, Daniel / THW-Perl/Obermosel Ortsbeauftragter: Hans Schmitt, Talweg 12, Perl-Besch, Tel.: 06867/5111 o. 0162/ , Unterkunft: 06867/ Zugführer: Michael Schmitt, Thornerstr. 8, Palzem-Kreuzweiler, Tel.: 06583/991166, dienstlich: 0171/ , Internet: Schiedspersonen der Gemeinde Perl Bezirk 1 - Nennig: Karl Colling, Martinusstr. 32, Nennig, Tel.: 06866/1279 Bezirk 2 - Besch: Johann Schmitt, Talweg 12, Besch, Tel.: 06867/5111 Bezirk 3 - Oberperl, Perl, Sehndorf: Irene Keren, Kirschenstr. 15, Perl, Tel.: 06867/93377 Bezirk 4 - Sinz, Tettingen-Butzdorf/Wochern Manfred Stegmann, Zerwasstr. 16, Tettingen-Butzdorf, Tel.: 06866/479 Bezirk 5 - Borg, Büschdorf, Eft-Hellendorf, Oberleuken- Keßlingen-Münzingen Robert Nittler, Kirchenstr. 23, Eft-Hellendorf, Tel.: 06868/1296 Naturschutzbeauftragte der Gemeinde Perl Besch: Günter Leuck, Moselstr. 6, Besch, Tel.: 06867/5143 Büschdorf, Eft-Hellendorf: Karl-Heinz Neisius, Am Schwarzbruch 2, Büschdorf, Tel.: 06868/420 Nennig, Wochern: Ute Schlumpberger, Nikolausstr. 11, Wochern, Tel.: 06866/ Borg, Oberleuken, Keßlingen, Münzingen: Jakob Backes, Am Schwarzbruch 10, Büschdorf, Tel.: 06868/596 Oberperl, Perl, Sehndorf: Konrad Jackl, Im Kemmer 27, Perl, Tel.: 06867/5260 Tettingen-Butzdorf, Sinz: Florian HANS, Kreuzweilerstr. 22, Sinz, Tel.: 06866/1217 Allgemeine Entsorgungshinweise EVS, Untertürkheimer Str. 21, Saarbrücken oder service-abfall@evs.de Kunden-Service-Center: 0681/ Abfuhrunternehmen Mülltonne: 06849/90080 Info/Reklamation Gelber Sack: 0800/ kostenlos erhältlich: 1. Rathaus Perl, Trierer Straße 28, Zimmer E Sabines Papierstübchen, Trierer Straße 5, Perl 3. Verkehrsverein Nennig am Bahnhof Nennig. Abfallsäcke, Zimmer E.01 im Rathaus Perl, Preis: 6,00 Altbatterien Sammelstellen Im Rathaus Perl während den Öffnungszeiten. Fahrzeugbatterien müssen beim Ökomobil abgegeben werden. Entsorgung von Haushaltskühlgeräten, Wärmepumpen, Neonröhren, Energiesparlampen sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräten EVS Wertstoffzentrum Losheim am See, Bahnhofstr. 39, Losheim am See Öffnungszeiten: Mo. bis Do Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr. Tel.: 06872/ Die Geräte sind vom Entsorger selbst bei dem Wertstoffzentrum abzugeben. Erdmassendeponie Besch Für Erdmassen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Perl anfallen, steht die Erdmassendeponie Auf Honecker im Ortsteil Besch zur Verfügung. Für die Anlieferung reiner Erdmassen wird eine Gebühr von 4,50 /cbm lose Masse erhoben. Termine für die Anlieferung sind mindestens einen Tag vor dem Anlieferungszeitpunkt mit der Gemeindeverwaltung Perl, Tel.-Nr / (Herr Leuk) bzw (Frau Esser) zu vereinbaren. Die Zufahrt zur Deponie ist an der B 419 zwischen Perl und Besch ausgeschildert. Kommunale Wertstoffberatung: Hotline EVS: 0800/ oder Gemeinde Perl, Herr Schade, Tel / PCB-haltige Kleinkondensatoren: Sammelbehälter im Rathaus (während der Öffnungszeiten) Tierkörperbeseitigung: Tierkörperbeseitigungsgesellschaft, Trier-Rivenich, Tel.: / Wertstoffcontainer für Altglas und Altpapier befinden sich in: Besch Ortsausgang Richtung Ehrenfriedhof in der Tettinger Straße und Parkplatz Friedhof in der Metzer Straße Borg Verbindungsstraße Borg - Tettingen Büschdorf Trafostation, Steinbachstraße Eft-Hellendorf: Bürgerhaus, Kirchenstraße Keßlingen am Ende der Straße Zum Jakobsbrunnen Nennig Parkplatz Römerstraße und Maatesplatz Wieser Straße Oberleuken Neue Kläranlage Perl Parkplatz Vereinshaus, Quirinusstr. neue Rettungswache, Zum Kreckelberg Sinz Stellplatz am neuen Friedhof Tettingen-Butzd.. Hinter dem Feuerwehrgerätehaus, Butzdorfer Str. Wochern Parkplatz neben dem Friedhof Wertstoffsäcke des Dualen Systems kostenlos erhältlich im Rathaus Perl, Zimmer E.01, Sabines Papierstübchen, Trierer Straße 5, Perl und beim Verkehrsverein Nennig am Bahnhof. IMPRESSUM - MOSELLA- Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Perl Herausgeber und verantwortlich für den Textteil: Der Bürgermeister der Gemeinde Perl, Trierer Straße 28, Perl, Tel.: 06867/660 Erscheinungstag: Grundsätzlich Donnerstag, jede Woche; Druckauflage: Exemplare Bezugsmöglichkeiten: Unentgeltliche Zustellung an alle Haushalte der Gemeinde. Einzelexemplare bei der Gemeinde. Abonnement beim Verlag (entgeltpflichtig). Erscheinungsweise: wöchentlich. Redaktionsschluss: Textteil: montags, Uhr, Rathaus Perl. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt bestehen weder Ansprüche gegen den Verlag noch gegen die Gemeinde. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PERL Sitzung des Finanz- und Personalausschusses Am Donnerstag, dem 21. März 2013, findet um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Perl die 15. nicht öffentliche Sitzung des Finanz- und Personalausschusses des Gemeinderates Perl in der 8. Wahlperiode statt. Tagesordnung: 1. Beschluss über die Niederschrift der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom Investitionsprogramm/ Finanzplan (Verwaltungsentwurf) 3. Haushaltssatzung/ Haushaltsplan 2013 (Verwaltungsentwurf) 4. Neuregelung der Betreuungszeiten und Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen 5. Gemeindezuschuss zu den Kosten der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Tünsdorf 6. Personalangelegenheiten 7. Informationen, Anfragen und Verschiedenes Perl, den 11. März 2013 Der Bürgermeister Schmitt

9 Perl Ausgabe 11/2103 Ergebnis der Sitzung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2012 Feststellung und Annahme der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Perl zum Nach Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses vom beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Perl zum in der vorliegenden und von der beauftragten W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh, Saarbrücken, geprüften und testierten Fassung, abschließend mit einer Bilanzsumme von ,15 EUR, anzunehmen und in dieser Form festzustellen. Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 und Feststellung des Jahresabschlusses für das Gemeindewasserwerk Perl Das Wirtschaftsjahr 2011 für das Gemeindewasserwerk ergab folgende Abschlusszahlen: a) Bilanzsumme ,53 EUR, b) Summe der Erträge ,88 EUR, c) Summe der Aufwendungen ,00 EUR, d) Jahresverlust 2.049,12 EUR. Der Vorjahresgewinn in Höhe von 1.742,60 EUR wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Empfehlung des Werksausschusses vom : 1. Der Jahresabschluss 2011 wird in der von der W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh, Saarbrücken, geprüften Form festgestellt. 2. Der Jahresverlust 2011 in Höhe von 2.049,12 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 und Feststellung des Jahresabschlusses für den Abwasserbetrieb Perl Das Wirtschaftsjahr 2011 des Abwasserbetriebes ergab folgende Abschlusszahlen: a) Bilanzsumme ,76 EUR, b) Summe der Erträge ,41 EUR, c) Summe der Aufwendungen ,85 EUR, d) Jahresverlust ,44 EUR. Nachdem der Jahresgewinn des Vorjahres in Höhe von ,31 EUR auf die bestehenden Verlustvorträge aus Vorjahren vorgetragen wurde, beträgt der aktuelle Verlustvortrag noch ,29 EUR. Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Empfehlung des Werksausschusses vom : 1. Der Jahresabschluss 2011 des Abwasserbetriebes wird in der vorgelegten und von der W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh, Saarbrücken, geprüften Form festgestellt. 2. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 8.910,47 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen; der Verlustvortrag beläuft sich danach noch auf ,76 EUR. Anpassung/Erhöhung der Wasserbezugsgebühren Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag der Verwaltung und auf Empfehlung des Werksausschusses vom mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, die Grundgebühr für die Bereitstellung des Wasserzählers ab dem auf 5,60 EUR (netto) neu festzusetzen. Anpassung/Erhöhung der Abwassergebühren - Einführung einer Grundgebühr Nach eingehender Beratung über einen Vorschlag der Verwaltung zur Erreichung einer kostendeckenden Abwassergebühr beschloss der Gemeinderat auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich mit 15 Stimmen bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen folgendes: 1. Auf die Einführung einer Abwassergrundgebühr wird verzichtet. 2. Der Anteil der Straßenentwässerung der Gemeinde wird im Rahmen der Gebührenkalkulation auf , EUR/Jahr erhöht. 3. Die Verbrauchsgebühr wird ab dem um 60 Cent auf dann 5,25 EUR/cbm Abwasser erhöht. Änderung der Abgabensatzung-Wasser Seinem Beschluss über die Erhöhung der Nutzungsgebühr für die Bereitstellung des Wasserzählers (Grundgebühr) um monatlich 1, EUR auf 5,60 EUR (netto) folgend beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme die entsprechende 10. Änderung der Satzung der Gemeinde Perl und die Erhebung der Abgaben für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen (Abgabensatzung- Wasser). Diese Änderungssatzung ist im amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr /2012 vom bekannt gemacht worden und am 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Änderung der Abgabensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Perl Seinem Beschluss über die Anhebung der Verbrauchsgebühr je cbm Abwasser um 60 Cent auf 5,25 EUR folgend beschloss der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung die 26. Änderung der Abgabensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Perl. Diese Änderungssatzung ist im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Perl, Ausgabe 51-52/2012 vom bekannt gemacht worden und am 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Änderung/Neufassung der Hundesteuersatzung Die Verwaltung hatte einen Neuentwurf der Hundesteuersatzung erstellt, der u.a. eine monatliche Festsetzung der Hundesteuer (bisher Halbjahresteuer) und die Ergänzung der bisher nicht in der Satzung enthaltenen Bestimmungen zur Ausgabe von Hundesteuermarken vorsieht. Gleichzeitig hatte die Verwaltung die Anhebung der Steuersätze für den 1. Hund um 10,00 EUR auf 60,00 EUR und für den 2. Hund um 20,00 EUR auf 120,00 EUR vorgeschlagen. Der Finanz- und Personalausschuss hatte die Angelegenheit am eingehend ohne Empfehlung an den Gemeinderat beraten. Nach ausgiebiger Diskussion über den vorliegenden Satzungsentwurf der Verwaltung stimmte der Gemeinderat der nach der Ausschussberatung in den Entwurf aufgenommenen Einführung eines gesonderten und gegenüber den anderen Steuersätzen erheblich erhöhten Steuersatzes für gefährliche Hunde zu. Hierzu sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme dafür aus, die im Satzungsentwurf aufgeführten Rassen - analog der Verordnung der Stadt Homburg - um weitere Rassen zu ergänzen. Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion beschloss der Gemeinderat folgendes: 1. Zustimmung zu einer redaktionellen Änderung im Satzungsentwurf unter 2 Abs. 3: Abstimmung: einstimmig. 2. Festsetzung der Steuersätze für den ersten Hund auf 50, EUR (wie bisher), für den zweiten Hund auf 120, EUR, den dritten und jeden weiteren Hund auf 200, EUR; Abstimmung: einstimmig. 3. Festsetzung der Steuersätze für gefährliche Hunde für den ersten Hund auf 400, EUR und den zweiten Hund auf 600, EUR; Abstimmung: mehrheitlich bei einer Gegenstimme. Unter Berücksichtigung der vorgefassten Beschlüsse stimmte der Gemeinderat der entsprechenden Verabschiedung der neu gefassten Satzung der Gemeinde Perl über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) einstimmig zu. Die Hundesteuersatzung ist im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Perl Ausgabe 51-52/2012 vom bekanntgemacht worden und am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Perl vom 03. Dezember 1979 außer Kraft getreten. Bauleitplanung für den Ortsteil Tettingen-Butzdorf - 1. Änderung des Bebauungsplanes Ortslage Tettingen-Butzdorf (Ergebnis der Offenlegung und Beteiligung TÖB, Abwägung und Satzungsbeschluss) Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches haben insgesamt acht interessierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Bebauungsplanunterlagen genommen, jedoch hierzu keine wesentlichen Bedenken und Anregungen vorgetragen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden jedoch zwei schriftliche Anträge aus Tettingen-Butzdorf zu dem Bebauungsplanentwurf vorgelegt. Im Rahmen der parallel dazu durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden lediglich vom Landesdenkmalamt abwägungsrelevante Bedenken und Anregungen hinsichtlich der Kennzeichnung der unmittelbar am Geltungsbereich verlaufenden ehemaligen Panzersperre (Höckerlinie) vorgebracht, die nach Aussage des Landesdenkmalamtes ab 2013 in die Denkmalliste aufgenommen werden soll. Nach eingehender Beratung und Beschlussempfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom wurde die Angelegenheit vom Gemeinderat ebenfalls sehr ausgiebig diskutiert. Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung 1. Den Abwägungsvorschlägen wird gemäß der vom Ingenieurbüro erstellten Aufstellung gefolgt.

10 Perl Ausgabe 11/ Den vom Landesdenkmalamt vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt; der Bebauungsplan bleibt insoweit unverändert. 3. Der Bebauungsplan wird in der daraus resultierenden Fassung als Satzung beschlossen. Neuregelung der Betreuungszeiten und Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Perl Die Verwaltung hatte in Abstimmung mit den Trägern der vier Kindertageseinrichtungen eine Neuregelung der Betreuungszeiten und Elternbeiträge zum 1. März 2013 vorgeschlagen. Auf Antrag der CDU-Fraktion beschloss der Gemeinderat einstimmig, vor einer Entscheidung über die Angelegenheit die Vertreter der Elternschaft der vier Kindertageseinrichtungen hierzu zu hören und einen entsprechenden Gesprächstermin zu vereinbaren. Übertragung von Verträgen des Sozialwerkes Saar-Mosel e. V. auf die SWSM Sozialwerk Saar-Mosel gemeinnützige GmbH Das Sozialwerk Saar-Mosel hat mitgeteilt, dass der Verein Sozialwerk Saar-Mosel e.v. sich dazu entschlossen hat, beginnend mit dem 1. Januar 2013 seine bisherige operative Tätigkeit auf die neu gegründete SWSM Sozialwerk Saar-Mosel gemeinnützige GmbH zu übertragen. Mehrheitsgesellschafter der neu gegründeten Gesellschaft ist der Verein Sozialwerk Saar-Mosel e.v.; Geschäftsführer der neu gegründeten GmbH sind Herr Georg Lötsch und Herr Harald Beyer. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Merzig in das Handelsregister eingetragen. Zwischen der Gemeinde Perl und dem Sozialwerk Saar-Mosel e.v. bestehen vertragliche Vereinbarungen zum Betrieb der Kindertagesstätte Leukbachtal und zur Durchführung der Nachmittagsbetreuung (Freiwillige Ganztagsschule-FGTS) in der Grundschule Dreiländereck. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Übertragung dieser Verträge mit Wirkung vom 01. Januar 2013 im Grundsatz zuzustimmen. Dementsprechend erfolgten die Beratungen und Beschlussfassungen zu folgenden Unterpunkten: Zustimmung zum Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung zum Betrieb der Kindertagesstätte Leukbachtal nach dem Vorschlag der Verwaltung; einstimmiger Beschluss. Zustimmung zur Übertragung des Kooperationsvertrages zur Durchführung der Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Dreiländereck; Abstimmung: einstimmig bei einer Enthaltung. Ergebnis der Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses vom Auf Antrag der CDU-Fraktion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen bei vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgendes: Der Gemeinderat stellt fest, dass die Überlassung von Teilen des Bahnhofes Nennig nicht nach den einschlägigen Rechtsvorschriften durchgeführt worden ist. Er fordert den Bürgermeister auf, künftig auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu achten, erst recht dann, wenn dies die wirtschaftliche Situation der Gemeinde betrifft. Verbandsversammlung des EVS Bezüglich der am stattgefundenen Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2013 seitens des EVS weder eine Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages für die Abwasserentsorgung, noch eine Anhebung der Abfallbeseitigungsgebühren geplant seien und insoweit ein Beschluss des Gemeinderates zur Wahrung seiner Rechte gemäß 114 Abs. 4 KSVG als entbehrlich angesehen werden könne. Der Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit zur Teilnahme an den vom EVS geplanten Regionalkonferenzen. Jahresrückblick 2012 Im Hinblick auf die fortgeschrittene Sitzungsdauer verzichtete der Bürgermeister auf den Vortrag eines Jahresrückblicks und verwies insoweit auf die Veröffentlichung in der Mosella. Der Gemeinderat, die Ausschüsse und die Ortsräte haben im Jahr 2012 wie folgt getagt: Gremium Sitzungen TOP Gemeinderat Bau- und Umweltausschuss Finanz- u. Personalausschuss 3 25 Werksausschuss 3 18 Rechnungsprüfungsausschuss 1 2 Insgesamt Ortsrat / Gemeindebezirk Sitzungen Besch 7 Borg 4 Büschdorf 3 Eft-Hellendorf 4 Nennig 3 Oberleuken/Keßlingen/Münzingen 4 Oberperl 4 Perl 8 Sehndorf 4 Sinz 8 Tettingen-Butzdorf/Wochern 4 Insgesamt 53 Auftragsvergaben Der Gemeinderat beschloss jeweils die Vergabe folgender Aufträge: Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 der Eigenbetriebe Gemeindewasserwerk und Abwasserbetrieb: W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbh, Saarbrücken. Sanierung/Regenerierung der Brunnen 5 und 7 des Gemeindewasserwerkes in Nennig: Firma Aqua Plus GmbH, Kronach. Anschaffung von Ersteinrichtungsgegenständen und Außenspielgeräten für die Kindertagesstätte St. Martin Nennig: Losweise Vergabe an die Firm Eibe GmbH & Co. KG, Röttingen, und die Firma Aurednik GmbH, Hösbach. Anschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz in Tettingen- Butzdorf: Firma Sauerland Spielgeräte GmbH, Salzkotten-Niederntudorf. Grundstücksangelegenheiten Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig den Verkauf von zwei Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Wieser Weg in Besch. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin zur Bundestagswahl am 22. September 2013 vom 13. Februar 2013 Az.: B 1 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl nach Landeslisten Gemäß 32 der Bundeswahlordnung (BWO) fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten möglichst frühzeitig einzureichen. Hierzu gebe ich Folgendes bekannt: 1. Der Bundespräsident hat als Tag der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag den 22. September 2013 bestimmt. Hierzu können Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten bei der Landeswahlleiterin für das Saarland in Saarbrücken, Mainzer Straße 136, bis spätestens Montag, den 15. Juli 2013, Uhr, eingereicht werden ( 19 des Bundeswahlgesetzes - BWG). Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden ( 27 Absatz 1 Satz 1 BWG). 2. Die Landesliste soll dem Muster der Anlage 20 BWO entsprechen und in zwei Ausfertigunen (Letztere ohne Anlagen) eingereicht werden. 27 Absatz 2 bis 5, 21 Absatz 1, 3, 5 und 6, 22 bis 25 BWG und 39 Absatz 1 BWO regeln das Verfahren zur Aufstellung von Landeslisten und deren Inhalt. Danach gilt Folgendes: Die Landesliste muss enthalten a) den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, b) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber. Sie soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Ein Bewerber kann nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden. Der Bewerber muss seine Zustimmung zur Benennung schriftlich erklärt haben; die Zustimmung ist unwiderruflich. Als Bewerber einer Partei kann nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl der Landeslistenbewerber oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. Mitgliederversammlung ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Land zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei. Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung der von einer Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte

11 Perl Ausgabe 11/2103 gewählten Vertreter. Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei allgemein für bevorstehende Wahlen von einer Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte bestellte Versammlung. Die Landeslistenbewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Die Wahlen der Bewerber für den 18. Deutschen Bundestag dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode des derzeitigen Deutschen Bundestages, das heißt ab dem 28. Juni 2012, stattfinden. Die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen dürfen frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode des derzeitigen Deutschen Bundestages, das heißt ab dem 28. März 2012, stattfinden. Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Wahlverfahren regeln die Parteien durch ihre Satzungen. 3. Die Landesliste ist von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in einem Land keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so ist die Landesliste von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, die im Bereich des Landes liegen, in der vorstehenden Weise zu unterzeichnen. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist eine schriftliche, dem 39 Absatz 2 Satz 1 BWO entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt. 4. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können eine Landesliste nur einreichen, wenn sie bis spätestens Montag, den 17. Juni 2013, Uhr, dem Bundeswahlleiter in Wiesbaden ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat ( 18 Absatz 2 BWG). In der Anzeige über die Beteiligung an der Wahl ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Der Anzeige sind beizufügen a) die schriftliche Satzung, b) das schriftliche Programm, c) ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes der Partei. Der Anzeige sollen Nachweise über die Parteieigenschaft nach 2 Absatz 1 Satz 1 des Parteiengesetzes beigefügt werden. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstandes. In der Anzeige enthaltene Mängel können nur bis zum Ablauf der Anzeigefrist behoben werden. Nach Ablauf der Anzeigefrist können nur noch Mängel an sich gültiger Anzeigen behoben werden ( 18 Absatz 2 und 3 BWG, 33 BWO). Der Bundeswahlausschuss stellt spätestens am Freitag, dem 05. Juli 2013, fest, a) welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, b) welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind. Zu der Sitzung des Bundeswahlausschusses, in der über die Anerkennung als Partei für die Wahl entschieden wird, werden die Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, vom Bundeswahlleiter eingeladen. Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses gibt der Bundeswahlleiter öffentlich bekannt; sie ist für alle Wahlorgane verbindlich ( 18 Absatz 4 BWG und 33 Absatz 2 und 3 BWO). Die Landeslisten der Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen von mindestens 808 Wahlberechtigten des Saarlandes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein ( 27 Absatz 1 BWG). Der Unterzeichner eines Wahlvorschlages muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sein; dies ist bei Einreichung der Landesliste nachzuweisen. Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern nach dem Muster der Anlage 21 BWO geleistet werden. Die Formblätter werden auf Anforderung von meiner Dienststelle kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung ist der Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben ( 39 Absatz 3 i. V. m. 34 Absatz 4 BWO). Die Parteien haben die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung zu bestätigen. Die Wahlberechtigten, die eine Landesliste unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Die Wahlberechtigung jedes Unterzeichners ist von der Gemeinde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, auf dem Formblatt oder gesondert zu bescheinigen. Die Bescheinigung wird kostenfrei erteilt. Ein Wahlberechtigter darf nur eine Landesliste unterzeichnen; hat jemand mehrere Landeslisten unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Landeslisten ungültig ( 39 Absatz 3 i. V. m. 34 Absatz 4 BWO). Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen (Anlage 21 BWO) sind vom Träger des Wahlvorschlages bei der Einreichung mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für eine andere Person eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass diese Person den Landeswahlvorschlag unterstützt. Unterstützungsunterschriften dürfen erst nach Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung geleistet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 5. Wird in der Landesliste keine Vertrauensperson und / oder keine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet, gilt die Person, die als Erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als Zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. Soweit im Bundeswahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zur Landesliste abzugeben und entgegenzunehmen. Die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner der Landesliste an die Landeswahlleiterin abberufen und durch andere ersetzt werden ( 27 Absatz 5 i. V. m. 22 BWG). 6. Der Urschrift der Landesliste sind folgende Anlagen beizufügen ( 27 Absatz 5 i. V. m. 21 Absatz 6 BWG und 39 Absatz 4 und 5 BWO): a) die Erklärungen der vorgeschlagenen Bewerber, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und für keine andere Landesliste ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben haben, sowie eine Versicherung an Eides statt gegenüber der Landeswahlleiterin, dass sie nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind, nach dem Muster der Anlage 22 BWO; für die Abnahme der Versicherung an Eides statt gilt 21 Absatz 6 Satz 3 BWG entsprechend, b) für jeden Bewerber eine kostenfrei auszustellende Bescheinigung seiner Gemeindebehörde nach dem Muster der Anlage 16 BWO, dass er wählbar ist, c) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerber aufgestellt worden sind und in der ihre Reihenfolge auf der Landesliste in geheimer Abstimmung festgelegt worden ist; die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder und Ergebnis der Abstimmung enthalten; sie soll nach dem Muster der Anlage 23 BWO gefertigt sein. Die Formblätter des Musters der Anlage 23 BWO werden von meiner Dienststelle auf Anforderung zur Verfügung gestellt, d) die nach 27 Absatz 5 i. V. m. 21 Absatz 6 BWG vorgeschriebene Versicherung an Eides statt des Leiters der Versammlung und von zwei durch die Versammlung bestimmten Teilnehmern; darin haben sie gegenüber der Landeswahlleiterin an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in der Landesliste in geheimer Abstimmung erfolgt ist; die Versicherung an Eides statt soll nach dem Muster der Anlage 24 BWO abgegeben werden, e) die erforderliche Zahl von Unterstützungs-unterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern es sich um einen Landeswahlvorschlag einer in 18 Absatz 2 BWG genannten Partei (vgl. oben Nr. 4) handelt. 7. Eine Landesliste kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über ihre Zulassung

12 Perl Ausgabe 11/2103 entschieden ist. Eine gemäß 27 Absatz 1 Satz 2 BWG von mindestens 808 Wahlberechtigten unterzeichnete Landesliste kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner durch eine von ihnen persönlich und handschriftlich vollzogene Erklärung zurückgenommen werden ( 27 Absatz 5 i. V. m. 23 BWG). 8. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (15. Juli 2013, Uhr) kann eine Landesliste nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn ein Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert. Das nach 21 BWG für die Aufstellung von Parteibewerbern vorgeschriebene Verfahren braucht in solchen Fällen nicht eingehalten zu werden; der Unterschriften nach 27 Absatz 1 BWG bedarf es ebenfalls nicht. Nach der Entscheidung über die Zulassung einer Landesliste ist jede Änderung ausgeschlossen ( 27 Absatz 5 i. V. m. 24 BWG). 9. Werden bei der Vorprüfung der Landeslisten Mängel festgestellt, benachrichtigt die Landeswahlleiterin die Vertrauensperson unverzüglich, damit behebbare Mängel rechtzeitig beseitigt werden können. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ein gültiger Wahlvorschlag liegt nicht vor ( 27 Absatz 5 i. V. m. 25 BWG), wenn a) die Form oder die Einreichungsfrist des 19 BWG nicht gewahrt ist, b) die nach 27 Absatz 1 Satz 2 BWG erforderlichen gültigen Unterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner fehlen, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden, c) bei der Landesliste einer Partei die Parteibezeichnung fehlt, die nach 18 Absatz 2 BWG erforderliche Feststellung der Parteieigenschaft abgelehnt ist oder die in 21 BWG vorgeschriebenen Nachweise nicht erbracht sind, d) ein Bewerber mangelhaft bezeichnet ist, so dass seine Person nicht feststeht, oder e) die Zustimmungserklärung eines Bewerbers fehlt. Gegen Verfügungen der Landeswahlleiterin im Mängelbeseitigungsverfahren kann die Vertrauensperson den Landeswahlausschuss anrufen ( 27 Absatz 5 i. V. m. 25 Absatz 4 BWG und 40 Absatz 3 i. V. m. 35 Absatz 3 BWO). Hat der Landeswahlausschuss eine Landesliste zugelassen, ist jede Mängelbeseitigung ausgeschlossen ( 27 Absatz 5 i. V. m. 25 Absatz 3 BWG). 10. Über die Zulassung der Landeslisten entscheidet der Landeswahlausschuss gemäß 28 Absatz 1 BWG für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am Freitag, dem 26. Juli Zu dieser Sitzung des Landeswahlausschusses lädt die Landeswahlleiterin die Vertrauenspersonen der Landeslisten ein ( 41 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 36 BWO). Zeit, Ort und Gegenstand der Verhandlung des Landeswahlausschusses werden gemäß 5 Absatz 3 BWO am Eingang des Gebäudes, in dem die Sitzung stattfindet, öffentlich bekannt gemacht. Auf die Sitzung wird auch an der Eingangswache zum Polizeiareal Mainzer Straße , Saarbrücken, hingewiesen. Der Landeswahlausschuss hat Landeslisten zurückzuweisen, wenn sie a) verspätet eingereicht sind oder b) den Anforderungen nicht entsprechen, die durch das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung aufgestellt sind, es sei denn, dass in diesen Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Sind diese Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber nicht erfüllt, werden ihre Namen aus der Landesliste gestrichen. Die Entscheidung wird in der Sitzung des Landeswahlausschusses bekannt gegeben ( 28 Absatz 1 BWG). Weist der Landeswahlausschuss eine Landesliste ganz oder teilweise zurück, kann binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauensperson der Landesliste und die Landeswahlleiterin. Die Landeswahlleiterin kann auch gegen eine Entscheidung, durch die eine Landesliste zugelassen wird, Beschwerde erheben. Die Entscheidung über die Beschwerde muss spätestens am 1. August 2013 getroffen werden ( 28 Absatz 2 und 42 BWO). Die zugelassenen Landeslisten werden spätestens am 5. August 2013 im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht ( 28 Absatz 3 BWG und 43 BWO). Die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Bundestagswahl am 22. September 2013 erfolgt durch besondere Bekanntmachungen der Kreiswahlleiter in den amtlichen Bekanntmachungsblättern oder Zeitungen, die allgemein für Bekanntmachungen der Landkreise des Wahlkreises bestimmt sind. Namen und Sitz der Kreiswahlleiter sind im Amtsblatt des Saarlandes 2012 Teil II auf Seite 1167 veröffentlicht. Saarbrücken, den 13. Februar 2013 Die Landeswahlleiterin In Vertretung Bittner Illegale Abfallentsorgung in der Gemeinde Perl In den vergangenen Tagen wurde wieder einmal eine illegale Abfallentsorgung festgestellt: Eine größere Menge von Wurst- und Fleischwaren wurde in Nennig von der B 419 her kommend vor dem Bahnübergang zum Gelände der ehemaligen Sand- und Kiesgrube Ollinger entsorgt. Anscheinend hat jemand seine Gefriertruhe geräumt (siehe nachfolgendes Foto). Das Einsammeln und die Entsorgung der illegal entsorgten Abfälle durch den Bauhof der Gemeinde Perl verursacht erhebliche Kosten, die von der Allgemeinheit zu tragen sind. Insbesondere ist im vorliegenden Fall aber vor allem ärgerlich, dass Lebensmittel auf diese Art und Weise entsorgt werden. Hinweise zu dem Verursacher der o. a. illegalen Abfallentsorgung werden erbeten an die Gemeinde Perl, Trierer Str. 28, Perl, Tel /66113, oder an die örtliche Polizeidienststelle, Trierer Str. 31, Perl, Tel / Die Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Perl, den 05. März 2013 Der Bürgermeister der Gemeinde Perl Schmitt

13 Perl Ausgabe 11/2103 Schäden und Verunreinigungen in Sinz In der Nacht vom Freitag, dem 08. März 2013, auf Samstag, den 09. März 2013, ist es durch Vandalismus zu erheblichen Schäden und Verunreinigungen in Sinz gekommen. Von Unbekannten wurden einige Hauswände, Straßenverkehrszeichen, Werbetafeln und die Buswartehalle in der Saarbrücker Straße mit Beschriftungen beschmiert. Die Beseitigung dieser Schmierereien verursacht erhebliche Kosten. Unsererseits wurde Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Hinweise auf die Verursacher werden erbeten an die Gemeinde Perl, Trierer Str. 28, Perl, Tel /660 oder 66113, oder an die örtliche Polizeidienststelle, Tel / Die Hinweise werden auf Wunsch selbstverständlich vertraulich behandelt. Die nachfolgenden Bilder zeigen einige der Verunreinigungen. Buswartehalle in der Saarbrücker Straße Private Hausfront Verkehrszeichen an der B 406 Privates Gebäude Perl, den 11. März 2013 Der Bürgermeister der Gemeinde Perl Schmitt

14 Perl Ausgabe 11/2103 Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Bundespersonalausweise, die bis zum sowie Reisepässe, die bis zum beantragt wurden, sind eingetroffen und können auf Zimmer E. 11 abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis erst abholen können, wenn Sie den Pin-Brief von der Bundesdruckerei per Post erhalten haben. (Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen Pin-Brief) Falls Sie das Dokument nicht persönlich abholen können, ist eine Vollmacht vorzulegen. Einen Vordruck hierfür finden Sie auf (Gilt nur für Personalausweise, nicht für Reisepässe!) Die abgelaufenen Personalausweise und Reisepässe müssen beim Empfang der neuen Ausweispapiere abgegeben werden. Die Lieferzeit für Personalausweise und Reisepässe liegt zurzeit bei ca. 4 Wochen. Bitte beantragen Sie die Ausweispapiere rechtzeitig. Die Lieferzeiten können sich evtl. auch verlängern. SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND ÖFFENTLICHE MITTEILUNGEN Bekanntmachung Am Montag, dem , 17:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Kreisverwaltungsgebäudes in Merzig, Bahnhofstraße 44 die 30. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Merzig-Wadern in der Amtszeit 2009/2014 statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Information über die Vergabe von Unterhaltungs-, Reparatur- und Investitionsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden 2. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung 3. Eingruppierung eines Beschäftigten 4. Einstellung einer Ingenieurin/ eines Ingenieurs für Versorgungstechnik oder Elektrotechnik 5. Einstellung einer Schulpsychologin/ eines Schulpsychologen Merzig, 28. Februar 2013 Landkreis Merzig-Wadern Die Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Saarland Der Patient im Mittelpunkt Therapeutische- und Pflegeberufe - Informationen für Jugendliche am 21. März 2013 im Berufsinformationszentrum Saarlouis Am Donnerstag, dem 21. März 2013 von bis Uhr lädt das Berufsinformationszentrum Saarlouis interessierte Jugendliche zu einer Informationsveranstaltung im Rahmen der Reihe Donnerstag ist BiZ-Tag ein. Das Motto lautet diesmal Der Patient im Mittelpunkt - Therapeutische und Pflegeberufe. Im therapeutischen Bereich gibt es eine Vielzahl von Ausbildungsberufen. Vertreter des Lehrinstituts für Gesundheitsberufe der Saarland-Heilstätten GmbH (SHG) erläutern die Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Arbeitsweise, Therapietechniken und charakteristische Arbeitssituationen in folgenden Berufen: Podologie, Ergotherapie und Physiotherapie. Zu den dualen Studiengängen in Ergo- und Physiotherapie werden ebenso umfassende Informationen vermittelt wie zu den Ausbildungsberufen in der Krankenpflegehilfe, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Heilerziehungspflege. Themenbezogene Fragen werden ebenfalls beantwortet. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung erforderlich. Kontakt und Anmeldung: Berufsinformationszentrum (BiZ) Saarlouis, Am Kleinbahnhof 8, Saarlouis, Tel.: 06831/448248, Saarlouis. biz@arbeitsagentur.de ELTERNTREFF Jeden dritten Mittwoch im Monat! Sie möchten: andere Eltern kennenlernen? Kontakte knüpfen? sich austauschen und informieren? Dann schauen Sie bei uns im Elterntreff vorbei! In gemütlicher Runde gibt es Informationen über Angebote des Familienzentrums Rat und Informationen zu Erziehung und allen Themen rund um Kind und Familie kreative Angebote Wann und wo? , , , jeweils Uhr, Familienzentrum Orscholz Familienzentrum Perl-Mettlach Schmiedewäldchen 9a Mettlach-Orscholz Fon Fax info@fz-perl-mettlach.de

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt.

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Vom 8. Februar 2017, Az.: 2-1054.-17/45 Der Bundespräsident hat

Mehr

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland Barnim II) Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom

Mehr

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland Barnim II) Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 291 Ulm über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September

Mehr

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag -

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - - Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - Hinweise zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 217 München - Nord 218 München - Ost 219 München - Süd 220 München - West/Mitte Für die Durchführung

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster LfdNr./Jahr 1-6 Veröffentlichungsdatum: 27.03.2013 Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September

Mehr

Wahl des 19. Deutschen Bundestages am Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 62 vom

Wahl des 19. Deutschen Bundestages am Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 62 vom Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24.09.2017 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 62 vom 14.03.2017 Am 24.09.2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Von den grundsätzlich 598

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl im Wahlkreis 8 Segeberg Stormarn-Mitte Die Wahl zum 19.

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung

Mehr

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des 17. Deutschen Bundestags im Wahlkreis 188 Bergstraße am 27. September 2009 Der Bundespräsident

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13.

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Vom 30. März 2015, Az.: 2-1055.-16/8 Die Wahl ist nach den

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis Groß-Gerau

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis Groß-Gerau Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 184 - Groß-Gerau Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1. Aufforderung

Mehr

f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e 24. Jahrgang Beeskow, den Nr. 3

f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e 24. Jahrgang Beeskow, den Nr. 3 A M T S B L A T T f ü r d e n L a n d k r e i s O d e r - S p r e e 24. Jahrgang Beeskow, den 17.03.2017 Nr. 3 Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises I.) Seite 2 Bekanntmachung des Jahresabschluss

Mehr

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 10 Herzogtum Lauenburg Stormarn-Süd Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der

Mehr

I. Wahlvorschlagsrecht

I. Wahlvorschlagsrecht Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Abgeordneten des 8. Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 in Baden-Württemberg Vom 13. Januar 2014, Az.:

Mehr

Eine Partei kann in jedem Land nur eine Landesliste einreichen ( 18 Abs. 5 BWG).

Eine Partei kann in jedem Land nur eine Landesliste einreichen ( 18 Abs. 5 BWG). DER LANDESWAHLLEITER FÜR HESSEN Bundestagswahl am 24. September 2017; Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten 1. Gemäß 32 der Bundeswahlordnung BWO in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April

Mehr

Landeswahlleiterin. Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung. Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/ v

Landeswahlleiterin. Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung. Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/ v Landeswahlleiterin Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/35.09.04 - v. 6.7.2009 I. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl nach Landeslisten

Mehr

Bundestagswahl am Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 71 - Anhalt

Bundestagswahl am Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 71 - Anhalt Bundestagswahl am 22.09.2013 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 71 - Anhalt Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen (Az.: 157201-2013) Gem. 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl in den Wahlkreisen 11 (Düren I) und 12 (Düren II - Euskirchen II) am 14. Mai 2017

Mehr

Bekanntmachung des Landeswahlleiters

Bekanntmachung des Landeswahlleiters Bekanntmachung des Landeswahlleiters Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016 Aufforderung zur Einreichung von Landes- und Bezirkslisten Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018 für Amtsblatt OPR 19.01.2018 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I Zur Veröffentlichung im Amtsblatt Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I Gemäß 22 der Landeswahlordnung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 187 Odenwald Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 187 Odenwald 1.

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Das Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017 Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 22. Juli 2016 - IV 3112-115.31 - LW 17-9 - Nach dem Beschluss der Landesregierung vom

Mehr

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Kreises Düren im Jahr 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

DIE LANDESWAHLLEITERIN DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG. Willy-Brandt-Straße 41 (Innenministerium) Stuttgart

DIE LANDESWAHLLEITERIN DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG. Willy-Brandt-Straße 41 (Innenministerium) Stuttgart DIE LANDESWAHLLEITERIN DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG Postanschrift: Postfach 10 34 65, 70029 Stuttgart Hausanschrift: Willy-Brandt-Straße 41 (Innenministerium) 70173 Stuttgart Fernsprecher: Durchwahl: (07

Mehr

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 168 Kassel

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 168 Kassel Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 168 Kassel 1. Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Gemäß

Mehr

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen Der Bundeswahlleiter 18. Juli 2012 W/39910010-WB1000 Änderung wahlrechtlicher Bestimmungen durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1478) und das Gesetz zur Verbesserung

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192 Seite 1 von 7 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom 24.3.2016 Seite 173 bis 192 Landeswahlleiter III. Landtagswahl am 14. Mai 2017 Wahlbekanntmachung Bekanntmachung des Landeswahlleiters

Mehr

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen:

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen: Der Landeswahlleiter für Hessen Der Landeswahlleiter für Hessen Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: II 12-01k04.29-05 Dst. Nr. 0005 Bearbeiter/in Frau van der Sluijs Veer-Brünnig Durchwahl

Mehr

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt. Bekanntmachung des Wahltags der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Mehr

Informationen zur Landtagswahl 2013

Informationen zur Landtagswahl 2013 Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen zur Landtagswahl 2013 Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: 36/2012 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 28 vom Seite 489 bis 502

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 28 vom Seite 489 bis 502 Seite 1 von 11 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 28 vom 26.11.2013 Seite 489 bis 502 III. Europawahl 2014 Wahlbekanntmachung der Landeswahlleiterin Bek. d. Landeswahlleiterin v. 6. November

Mehr

Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.

Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Schwelm für die im Jahr 2009 stattfindenden allgemeinen

Mehr

H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003

H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003 H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003 Für die Landtagswahl in Niedersachsen können sowohl Kreis- als auch Landeswahlvorschläge

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster

Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Falkenberg/Elster am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt;

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Kreisstadt Heppenheim Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2017 Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Mehr

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017 Stadt Finsterwalde Der Wahlleiter Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt; alle personenbezogenen

Mehr

Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) ) Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )" 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe

Mehr

Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises

Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Rhein-Erft-Kreis Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung des Rhein-Erft- Kreises und für die Wahl des Landrates des Rhein-Erft-Kreises

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Stadt Hemer Hademareplatz 44 58675 Hemer Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Hemer

Mehr

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Gemäß 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35),

Mehr

Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013

Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Aktuelle Änderungen in der Bundeswahlordnung (BWO) Änderungen basieren auf der 10. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Mai 2013 5 Tätigkeit

Mehr

19. DEUTSCHEN BUNDESTAG

19. DEUTSCHEN BUNDESTAG 2016 DIE WAHL ZUM 19. DEUTSCHEN BUNDESTAG Informationen für Wahlvorschlagsträger Die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen Inhalt Seite I. Vorbemerkung 2 II. Das Aufstellungsverfahren 1. Parteien.....

Mehr

Ausgabe 1, Jahrgang 2004, vom

Ausgabe 1, Jahrgang 2004, vom Ausgabe 1, Jahrgang 2004, vom 22.01.2004 Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliche Bekanntmachung des Bäderbetriebes der Stadt Rees; hier: Jahresabschluss zum 31. 12. 2001... 1 2. Haushaltssatzung der Stadt Rees

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g. hier somit am 07. April 2014, Uhr (Ausschlussfrist),

B e k a n n t m a c h u n g. hier somit am 07. April 2014, Uhr (Ausschlussfrist), B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Warendorf am 25. Mai 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung KWahlO vom 31. August 1993

Mehr

Wahlvorschläge Gemeinderatswahl

Wahlvorschläge Gemeinderatswahl Wahlvorschläge Gemeinderatswahl Die folgende Darstellung muss sich auf die wesentlichen Grundsätze für die Aufstellung von Wahlvorschlägen beschränken. Das ganze Verfahren ist sehr komplex. Je nach Konstellation

Mehr

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin: Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Rundschreibendatenbank des Landes Berlin:  Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Veröffentlichungen Rundschreibendatenbank des Landes Berlin: www.berlin.de/rundschreiben Die Landeswahlleiterin Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter Gliederung Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Mehr

Die Landeswahlleiterin Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013

Die Landeswahlleiterin Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Die Landeswahlleiterin Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Bekanntmachung vom 7. März 2013 AfS 85 B Telefon: 9021 3631 oder 9021 0, intern

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags am 7. Juni Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die regelmäßige Wahl des Kreistags statt.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags am 7. Juni Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die regelmäßige Wahl des Kreistags statt. Landkreis Reutlingen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags am 7. Juni 2009 1. Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die regelmäßige Wahl des Kreistags statt. Dabei sind im Landkreis insgesamt

Mehr

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April 2016 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 18.12.2015 Gemäß 83 in Verbindung mit 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93) Deutscher Bundestag Drucksache 17/... 17. Wahlperiode 24.04.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel

Mehr

B. Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Köln

B. Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Köln Kommunalwahl 2009 Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 30.08.2009 in Köln A. Ausgangslage Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 18.

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung für die Kreiswahl im Kreis Ostholstein am 06. Mai 2018 I. Aufgrund des 22 der Gemeinde-

Mehr

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen. Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am

Mehr

Ergebnis der Sitzung des Gemeinderates vom 01. Februar 2007

Ergebnis der Sitzung des Gemeinderates vom 01. Februar 2007 Ergebnis der Sitzung des Gemeinderates vom 01. Februar 2007 Vorlage des Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes Perl und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2005 sowie die Feststellung des Jahresabschlusses

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 20 Rathenow, 2013-03-28 Nr. 9 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages, Wahlkreis 58 Seite 47 Bekanntmachung

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl)

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl) Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank Westfalen-Lippe eg (Listenwahl) 1 Wahturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha Es werden alle Parteien, Wählergruppen sowie

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Internationaler Floh- und Trödelmarkt in Nennig

Internationaler Floh- und Trödelmarkt in Nennig 44. Jahrgang Donnerstag, den 27. September 2012 Nr. 39/2012 Internationaler Floh- und Trödelmarkt in Nennig Im Innenteil: WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl Perl - 2 - Ausgabe 39/2012 DER BÜRGERMEISTER

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 17 Mittwoch, 1. Juli 2015 von Seite 84 bis 88 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Wahl eines Schiedsmannes sowie dessen Stellvertreter

Mehr

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014

Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 4 des Gemeinderates Paunzhausen am 08. Mai 2014 Anwesend waren: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Johann Daniel Gemeinderäte: Aschauer, Baier, Bauer Binder,

Mehr

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Vorbemerkungen Die n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger treffen vielfältige Pflichten zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahlen.

Mehr

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 (Der Terminkalender berücksichtigt bereits die vom Verordnungsgebers des Bundes geplanten

Mehr

46. Jahrgang Donnerstag, den 16. Januar 2014 Nr. 03/2014. Raureif an der Mosel. WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl. Im Innenteil:

46. Jahrgang Donnerstag, den 16. Januar 2014 Nr. 03/2014. Raureif an der Mosel. WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl. Im Innenteil: 46. Jahrgang Donnerstag, den 16. Januar 2014 Nr. 03/2014 Raureif an der Mosel Im Innenteil: WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl Perl - 2 - Ausgabe 03/2014 Herzliche Einladung zum Neujahrsempfang 2014 am

Mehr

Weihnachtsmarkt in Perl am 3. Advent,

Weihnachtsmarkt in Perl am 3. Advent, 44. Jahrgang Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Nr. 50/2012 Weihnachtsmarkt in Perl am 3. Advent, 16.12.2012 Im Innenteil: WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl Perl - 2 - Ausgabe 50/2012 Weihnachtsmarkt

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 5 Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 15 Mittwoch, 03. Juni 2015 von Seite 77 bis 81 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Ratsversammlung am 03.06.2015 Seite 78 Bekanntmachung

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

mit Versicherungen an Eides statt

mit Versicherungen an Eides statt Ort, Datum Eingerahmte Felder bitte ausfüllen oder, (zu 60, 23 Abs. 4KWO) Stand: April 2015 ankreuzen. Sämtliche Angaben bitte Name der Partei oder Wählergruppe, Kurzbezeichnung Niederschrift über den

Mehr

BÜRGERMEISTERDIREKTWAHL 2017 IN WOLFHAGEN

BÜRGERMEISTERDIREKTWAHL 2017 IN WOLFHAGEN BÜRGERMEISTERDIREKTWAHL 2017 IN WOLFHAGEN Informationen für Wahlvorschlagsträger Hinweise für Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 I. Gesetzliche Grundlagen... 4 II.

Mehr

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Richtlinien der Vertreterversammlung der KVN für die Wahlen der Bezirksausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gemäß 12 Abs. 4 der Satzung der KVN in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung

Mehr

Frohe und gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2012!

Frohe und gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2012! 43. Jahrgang Donnerstag, den 22. Dezember 2011 Nr. 51/52/2011 Frohe und gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2012! Im Innenteil: WOCHENZEITUNG für die Gemeinde Perl Perl - 2 - Ausgabe 51/52/2011

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg hat

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21

Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21 Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 12 04.04.2017 1. 29.03.2017 Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21 2. 29.03.2017 Zulassung

Mehr

außerordentliche. Hauptversammlung

außerordentliche. Hauptversammlung Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 10.2011 Auf Ersuchen des Vorstandes des mit Sitz in Düsseldorf, geschäftsansässig: Kaiserstraße 42, 40479 Düsseldorf, - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. März 2012 Nr. 12 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 50 Bekanntmachung 2-10

AMTSBLATT. Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. März 2012 Nr. 12 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 50 Bekanntmachung 2-10 AMTSBLATT Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. März 2012 Nr. 12 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 50 Bekanntmachung 2-10 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen 5 Rhein-Erft-Kreis

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der

Mehr

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Erdweg 1 a, 50769 Köln-Worringen Tel. : 0221/97844-0, Fax: 0221/97844-20, Mail: sgworringen@t-online.de Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen

Mehr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS GREIZ HERAUSGEGEBEN UND VERVIELFÄLTIGT IM LANDRATSAMT GREIZ, DR.-RATHENAU-PLATZ 11, 07973 GREIZ Jahrgang 19 Ausgegeben am 23. Januar 2012 Nr. 2 S. 5 INHALT Öffentliche Bekanntmachung

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen 1 Allgemeine Bestimmungen 1.Die 11 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Göttingen werden in allgemeiner, unmittelbarer,

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr