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1 Informationen zur Abfallentsorgung Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) Stand Mai 2011

2 WAS IST EIN ZWECKVERBAND? Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und Landkreisen zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Als Körperschaft öffentlichen Rechts wird der Verband nach den gleichen Regeln und Gesetzen geführt wie die Städte und Gemeinden selbst. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) wurde im Jahr 2003 gegründet, um die gesamte Abfallentsorgung im Landkreis Bergstraße in eine Hand zu legen. Wer ist Verbandsmitglied? Dem ZAKB angeschlossen sind aktuell die Städte Bensheim, Bürstadt, Heppenheim, Lindenfels, Neckarsteinach und Zwingenberg, die Gemeinden Abtsteinach, Biblis, Birkenau, Einhausen, Fürth, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Lautertal, Mörlenbach und Rimbach sowie der Kreis Bergstraße. Die Verbandsmitglieder kontrollieren (ähnlich wie in einer GmbH die Gesellschafter) den Verband und arbeiten an der Ausgestaltung der konkreten Entsorgung sowie der Abfallsatzung und Gebührenordnung mit. Welche Aufgaben hat der ZAKB? Im Rahmen der Abfallentsorgung werden die Aufgaben des Landkreises und der Mitgliedskommunen vom ZAKB selbstständig wahrgenommen. Dazu gehören in erster Linie die Abfalleinsammlung beim Bürger sowie der Transport, die Beseitigung und Verwertung der Abfälle. Darüber hinaus regelt der Verband den Betrieb aller Wertstoffhöfe und Grünschnitt-Sammelstellen im Kreisgebiet. Der ZAKB erstellt die Gebührenabrechnungen und berät den Kunden bei allen Fragen rund ums Thema Abfallentsorgung. STANDORTE & ANLAGEN ZAKB-Kommunen Kommunen, die dem ZAKB nicht angehören AWZ Heppenheim Verwaltung Kompostanlage E-Schrottsammelplätze (ZAKB) E-Schrottsammelplätze (kommunal) Kompostplätze Wertstoffhöfe Grünschnittsammelplätze

3 A Abfallbehälter: Seinen Kunden stellt der Verband Behälter bis 240 Liter kostenlos zur Verfügung. Größere Behälter (770 und Liter) können über das ZAKB-Kundenberatungszentrum gemietet oder gekauft werden. Bei Tausch, Rückgabe oder der Bestellung von weiteren Abfallbehältern hilft ebenfalls das Kundenberatungszentrum. Ein solcher Auftrag kann auch online im Internet erteilt werden. Für die Lieferung von Abfallbehältern wird bei bis zu drei Behältern eine Gebühr von 15,00 berechnet. Abfallkalender: Der jährliche Abfallkalender des ZAKB informiert über sämtliche Leerungstermine für Bioabfallbehälter, Papierbehälter, Restabfallbehälter und den Gelben Sack (DSD) für das betreffende Grundstück. Außerdem enthält der Kalender die Termine für die Grünsperrmüllsammlung, die zweimal im Jahr durchgeführt wird. Die Abfallkalender werden jeweils kurz vor Jahresende auf dem Postweg an alle Haushalte im ZAKB-Gebiet verteilt. Zusammen mit dem Abfallkalender erhalten alle Haushalte weitere wichtige Informationen zur Abfalleinsammlung. Zum Beispiel über die lokalen Termine und Standorte des Umweltmobils und ggf. den Standort und die Öffnungszeiten des nächstgelegenen Wertstoffhofes. Die Abfallkalender können auch über die Homepage des ZAKB abgerufen werden. Abfallsatzung: Grundlage für die Arbeit des ZAKB und die Erhebung der Gebühren sind die Abfallsatzung und die Gebührenordnung. Diese werden von der Zweckverbandsversammlung beschlossen und zeitnah veröffentlicht. Die jeweils aktuellen Fassungen sind auf der Homepage des ZAKB einzusehen. Abfallwirtschaftszentrum Heppenheim - AWZ: Das Abfallwirtschaftszentrum in Heppenheim (AWZ) ist die zentrale Entsorgungsanlage des ZAKB. Dort können sowohl private als auch gewerbliche Abfälle zur Beseitigung und Verwertung abgegeben werden. Das Abfallwirtschaftszentrum ist von Montag bis Freitag von Uhr und Samstag von Uhr geöffnet. Weitere Informationen über die Entsorgungsmöglichkeiten erhalten Sie im Internet oder beim Kundenberatungszentrum. An-/Abmeldungen: Jedes bewohnte Grundstück im Verbandsgebiet muss an die Abfallentsorgung durch den ZAKB angeschlossen sein. Eine Neuanmeldung kann entweder über die Homepage des ZAKB ("Online-Service"), per oder in schriftlicher Form beim Kundenberatungszentrum erfolgen. Für jede Anmeldung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 15,00 erhoben. Darin enthalten sind bereits die Kosten für die Lieferung von bis zu drei Abfallbehältern.

4 B Barcode: Vom ZAKB wird jeder einzelne Abfallbehälter mit einem Barcode gekennzeichnet. Durch das bewährte Identifikationssystem kann jeder Behälter einer spezifischen Adresse zugeordnet werden: der Barcode wird beim Leerungsvorgang durch die am Sammelfahrzeug angebrachten Scanner eingelesen und die Leerung auf das zugehörige Kundenkonto gebucht. Auf diese Weise wird eine verbraucherorientierte und gerechte Abrechnung gewährleistet. Die Vorteile für den Kunden sind ein rundum transparentes Sammelsystem sowie die Möglichkeit, seine persönlichen Gebühren aktiv beeinflussen zu können. Wichtig: Bitte beim Aufkleben darauf achten, dass die Angaben auf dem Barcode-Aufkleber mit der Behältergröße, der Abfallart und der Adresse übereinstimmen. Beim Wechsel der Wohnung dürfen die Behälter nicht mitgenommen werden, da eine feste Zuordnung zur Adresse besteht! Bioabfallbehälter: Der Bioabfallbehälter ist eine preiswerte und bequeme Alternative zur Eigenkompostierung. Wichtig: Wer nicht selbst kompostiert, ist zur Nutzung des braunen Bioabfallbehälters verpflichtet. Die Bioabfallbehälter werden vom ZAKB in den Größen 120 und 240 Liter angeboten. Die Gebühr für den 120 Liter Bioabfallbehälter mit bis zu 18 Leerungen pro Jahr ist in der Mindestgebühr enthalten. Bei Nutzung eines 240 Liter Bioabfallbehälters erhöht sich die Mindestgebühr um 79,98 pro Jahr. Der Bioabfallbehälter ist für alle organischen Materialien aus Küche und Haushalt geeignet. Dazu zählen auch Fleisch-, Fisch- und Knochenreste sowie Zitrusfrüchte. Für Haushalte, die selbst kompostieren möchten und auf ihrem Grundstück über entsprechende Möglichkeiten verfügen, bietet der ZAKB eine Befreiung vom Bioabfallbehälter an. Diese Kunden erhalten einen Nachlass auf die Mindestgebühr in Höhe von 25,00 im Jahr. Der Antrag ist über das Kundenberatungszentrum erhältlich oder kann im Internet abgerufen werden. E Einzugsermächtigung: Für ZAKB-Kunden die einfachste, kostengünstigste und schnellste Art der Gebührenzahlung. Eine Einzugsermächtigung kann entweder über den Online-Service der Homepage, durch eine formlose schriftliche Mitteilung mit Unterschrift des Kontoinhabers oder mit Hilfe eines speziellen Formulars erteilt werden. Dieses ist über die Homepage abrufbar oder kann beim Kundenberatungszentrum angefordert werden. Elektronikschrott: Die Anlieferung von haushaltsüblichen Mengen von Elektroaltgeräten (Klein- und Großgeräte) sowie von Elektroschrott an den Sammelstellen des ZAKB ist kostenfrei. Für folgende Geräte erhalten Sie bei Abgabe im Abfallwirtschaftszentrum Heppenheim oder an der Deponie Hüttenfeld eine Vergütung in Höhe von 2 : Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Herde und Backöfen, Wäscheschleudern, Mikrowellengeräte. Auf Wunsch können Elektrogroßgeräte vom ZAKB abgeholt werden. Dieser Service kann über das Kundenberatungszentrum oder im Internet angefordert werden ( Online-Service ). Die Abholgebühr beträgt 8,00 je Gerät. Die notwendigen Gebührenmarken sind in allen Rathäusern erhältlich und müssen am Abholtag deutlich sichtbar auf die bereit gestellten Geräte geklebt sein. Wichtig: Die Entsorgung von Elektroschrott über den grauen Restabfallbehälter ist laut Gesetz unzulässig.

5 G Gebührenordnung: Siehe Abfallsatzung Gefährliche Abfälle: Siehe Umweltmobil Grünschnitt/Grünsperrmüllsammlung: Der ZAKB betreibt mehrere Grünschnittsammelstellen im Kreisgebiet. Dort kann Grünschnitt (Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub und Grünpflanzenreste) in haushaltsüblichen Mengen (Kofferraum PKW oder einachsiger Anhänger) kostenfrei abgegeben werden. Nähere Infos auf der Homepage des ZAKB. Zusätzlich werden zwei Mal im Jahr im ZAKB-Gebiet Grünsperrmüllsammlungen durchgeführt. An diesen Terminen können Kunden ihre sperrigen Gartenabfälle direkt am Grundstück zur Abholung bereit legen. Dabei sind einige Regeln zu beachten. Detaillierte Informationen auf der Homepage des ZAKB oder über das Kundenberatungszentrum. Zum Grünsperrmüll gehören prinzipiell alle Materialien aus dem Garten, die auf Grund ihrer Größe bzw. Sperrigkeit nicht über den Bioabfallbehälter entsorgt werden können. Hierzu gehören insbesondere Äste, dünne Stämme und Strauchwerk, die mit verrottbarer Kordel gebündelt sein müssen. Wichtig: Die Termine der Sammlung in den einzelnen Kommunen sind auf dem betreffenden Abfallkalender notiert. Für die Grünsperrmüllsammlung fallen keine zusätzlichen Gebühren an. L Leerungsgebühren: Der ZAKB bietet pro Jahr 26 Abfuhren des Restabfallbehälters, 13 Abfuhren des Papierbehälters und 36 Abfuhren des Bioabfallbehälters an. Für jede Leerung, die über die in der Mindestgebühr enthaltenen Leerungen hinausgeht, wird eine zusätzliche Leerungsgebühr berechnet. In der Mindestgebühr enthalten sind 10 Leerungen des Restabfallbehälters, 13 Leerungen des Papierbehälters und 18 Leerungen des Bioabfallbehälters (siehe auch Stichwort Mindestgebühr ). M Mindestgebühr: Für jedes Grundstück wird eine Mindestgebühr pro Jahr erhoben. Diese ist u. a. abhängig von der Größe und Anzahl der genutzten Restabfallbehälter. In der Mindestgebühr sind alle Fixkosten, die pro Grundstück für die Abfallentsorgung entstehen, einkalkuliert. Neben den Kosten für den Restabfallbehälter (mit bis zu 10 Leerungen pro Jahr) beinhaltet die Mindestgebühr auch die Kosten für einen 240-Liter-Papierbehälter (mit bis zu 13 Leerungen pro Jahr) und einen 120-Liter-Bioabfallbehälter (mit bis zu 18 Leerungen pro Jahr). Werden je Behälterart mehr als die bereits in der Mindestgebühr enthaltenen Mindestleerungen in Anspruch genommen, werden für diese Leerungen zusätzliche Gebühren erhoben. Diese werden am Beginn des Folgejahres mit dem Gebührenbescheid abgerechnet. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden auf Basis der im zurückliegenden Jahr in Anspruch genommenen Leerungen berechnet - wie es auch bei der Gas- und Stromkostenrechnung üblich ist.

6 O Online-Service: Der ZAKB bietet seinen Kunden einen bequemen Online-Service an, der über die Startseite der Homepage zugänglich ist. Über den Online-Service kann man: die Neuanmeldung eines Objektes vornehmen den Behälterbestand einsehen und ändern Leerungsdaten der am Grundstück befindlichen Behälter einsehen die Stammdaten einsehen Sperrmüll anmelden Elektrogroßgeräte zur Abholung anmelden Adressdaten ändern Bankdaten ändern Bestimmte Funktionen, etwa die Neuanmeldung eines Objektes, können im Online-Service ohne besondere Zugangsbedingungen ausgeführt werden. Für die Nutzung der meisten Funktionen im Online-Service ist jedoch die Eingabe der Benutzer-ID (Objektnummer) und eines Passwortes erforderlich. Die entsprechenden Zugangsdaten werden vom ZAKB vergeben und mit dem ersten Gebührenbescheid nach Objektanmeldung automatisch verschickt. Vermieter haben die Möglichkeit, einen Teil der Zugangsdaten an ihre Mieter weiter zu geben. Die Mieter können dann selbst online die Zahl der Leerungen für die von ihnen genutzten Abfallbehälter überwachen oder Sperrmüll auf Abruf anmelden. Die Inhaber des Objektcodes sind nicht berechtigt Änderungen an den jeweiligen Stamm- und Behälterdaten durchzuführen. Anmeldung zum Onlinekunden: Ab dem bietet der ZAKB seinen Kunden zusätzlich die Möglichkeit sich als so genannter Onlinekunde registrieren zu lassen. Nach entsprechender Anmeldung können ZAKB-Kunden (nur Grundstückseigentümer) viele Dienstleistungen bequem per Internet nutzen und damit gleichzeitig Geld sparen. So zahlen Onlinekunden bei der Sperrmüllanmeldung statt bisher 10,- nur 5,- und beim Behältertausch lediglich 10,- (ansonsten 15,- ). Gebührenbescheide werden Onlinekunden nach einer Übergangsphase nur noch in elektronischer Form zugestellt. Weitere Details zu den Bedingungen für die Registrierung als Onlinekunde finden Sie auf unserer Homepage. P Papierbehälter: Der Standard-Papierbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern ist mit bis zu 13 Leerungen pro Jahr in der Mindestgebühr bereits enthalten. Auf Wunsch stellt der ZAKB auch Papiercontainer in den Größen 770 und Liter zur Verfügung (siehe Abfallbehälter ). R Restabfallbehälter: Für jedes Grundstück wird je nach Größe und Anzahl der genutzten Abfallbehälter eine Mindestgebühr erhoben (siehe Mindestgebühr ). Restabfallbehälter stehen in den Größen 60, 80, 120, 240, 770 und Liter zur Auswahl. Für Restabfallbehälter bis zu einer Größe von 240 Liter sind pro Jahr 10 Leerungen in der Mindestgebühr enthalten. Für Restabfallbehälter der Größen 770 und Liter sind je nach angemeldetem Leerungsrhythmus in der Mindestgebühr 13, 26 oder 52 Leerungen enthalten (siehe Abfallbehälter ).

7 S Sonderabfall: Siehe Umweltmobil Sperrmüll: Sperrmüll wird vom ZAKB nach Anmeldung durch den Kunden an vorher festgelegten Terminen abgeholt. Der Kunde kann bei der Anmeldung aus den nächsten zur Verfügung stehenden Terminen auswählen. Die Anmeldung kann sowohl durch den Eigentümer des Grundstückes als auch durch den Mieter erfolgen. Die Anmeldung erfolgt entweder über das Kundenberatungszentrum oder über den Online-Service. Bei der Sperrmüllabholung sind Regeln in Bezug auf die Materialmenge, die akzeptierten Materialien und die Art der Bereitstellung einzuhalten. Nähere Informationen können über die Homepage oder beim Kundenberatungszentrum eingeholt werden. Die Abholung des Sperrmülls wird pro Auftrag mit 10,00 berechnet. Die Abrechnung der Sperrmüllgebühr erfolgt bequem über den Gebührenbescheid am Anfang des Folgejahres. Wichtig: In Mehrfamilienhäusern sollte die Anmeldung des Sperrmülls über die Hausverwaltung erfolgen. Die Sperrmüllmenge ist pro Abholung auf 2 Kubikmeter begrenzt. Vom Sperrmüll ausgeschlossen sind Bau- und Umbauabfälle, Gewerbeabfälle aller Art sowie Kleinteile und Restabfall. U Umweltmobil: Gefährliche Abfälle sind giftige Stoffe, für die aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf Umwelt und Menschen besondere Regeln gelten. Diese dürfen vor allem nicht zusammen mit dem Restabfall beseitigt werden. Zu diesen gefährlichen Abfällen zählen insbesondere Farben, Lacke, Säuren, Laugen, Lösungsmittel und Batterien. Für gefährliche Abfälle stellt der ZAKB das Umweltmobil zur Verfügung. Das Umweltmobil steht zwei Mal im Jahr an mehr als 80 unterschiedlichen Sammelplätzen in allen Kommunen des Landkreises Bergstraße bereit (Termine und Standorte auf der Homepage des ZAKB). Jeder Bürger hat die Möglichkeit, die gesammelten schädlichen Abfälle wohnortnah einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Konnte der Sammeltermin direkt vor der Haustür nicht in Anspruch genommen werden, so kann jeder andere in der Liste genannte Standort ebenfalls genutzt werden. Bedingung ist jedoch, dass es sich bei dem Anlieferer um einen Einwohner des Landkreises Bergstraße handelt. Bei der Anlieferung von gefährlichen Abfällen ist zu beachten, dass die maximale Anliefermenge pro Termin 100 kg bzw. 100 l und die maximale Gebindegröße 20 kg bzw. 20 l beträgt. Nähere Infos zu den detaillierten Annahmebedingungen sowie den Termin- und Standortplan des Umweltmobils erhalten Sie beim Kundenberatungszentrum oder auf der Homepage des ZAKB. Die Termine für Ihre Stadt/Gemeinde finden Sie auf Ihrem Abfallkalender. Für Privatpersonen ist die Abgabe der gefährlichen Abfälle kostenfrei. Für Gewerbetreibende ist die Abgabe kostenfrei, wenn die Gesamtmenge der im Betrieb pro Jahr anfallenden gefährlichen Abfälle 500 Kilogramm nicht übersteigt. W Wertstoffhöfe: Der ZAKB verfügt über ein Netz von 12 dezentralen Wertstoffhöfen, die allen Bürgern des Kreises Bergstraße zur Verfügung stehen. An allen Wertstoffhöfen des ZAKB können Wertstoffe kostenlos abgegeben werden, wenn es sich um Kleinmengen handelt und diese aus Privathaushalten stammen. Bei der Anlieferung von Bauschutt und Restabfall wird eine Gebühr erhoben. Informationen zu den Öffnungszeiten, den Definitionen für Wertstoffe etc. und den Annahmebedingungen der einzelnen Wertstoffhöfe sind auf der Homepage des ZAKB oder beim Kundenberatungszentrum erhältlich (siehe auch Stichwort Abfallwirtschaftszentrum Heppenheim).

8 NOCH FRAGEN? WIR BERATEN SIE GERNE! Sie erreichen uns telefonisch: Montag bis Freitag von Uhr Abfallberatung, Gebühren, Behälterdienst oder sonstige Fragen: / Sperrmüll und Elektroschrott-Anmeldung: / DSD (Gelber Sack): / oder 0800 / Blitzabfuhr: / Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße Außerhalb Lampertheim Fax: / service@zakb.de

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