Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Leuphana Universität Lüneburg (KLG) für

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1 Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit informieren wir Sie über unser aktuelles Fortbildungsangebot. Die Übersicht wird regelmäßig für Sie aktualisiert und um weitere Kurse ergänzt. Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Lüneburg (KLG) für Grundschule Stand: 20. September 2016 Eine Anmeldung zu den Kursen ist ab sofort über die Veranstaltungsdatenbank VeDaB möglich: Hinweise zur Anmeldung finden Sie unter Alle Angaben Gewähr. Änderungen bleiben vorbehalten. Lüneburg Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Scharnhorststraße 1 Geb. 1 Raum Lüneburg Fon Fax komze@leuphana.de kultaet/bildung/lehrerfortbildung.html Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung die Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Lüneburg (KLG) akzeptieren. Sie finden die Teilnahmebedingungen im Anschluss an die Kursübersicht und auch unter Bitte beachten Sie vor allem den Absatz zur Abmeldung von Veranstaltung: Rücktritt Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt per an das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG): komze@leuphana.de Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen (auch bei Krankheit) entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden.

2 Anmeldeschluss Veranstaltungsdatum VeDaB Veranstaltungsnummer Titel Zielgruppe/ Teilnehmerkreis Veranstaltungsort/ Zeit Referent/ -in Kostenbeitrag Link zur Veranstaltung Fachbezogene Unterrichtsentwicklung Alphabetisierung/Deutsch als Zweitsprache KLG Sprachsensibler Fachunterricht in der Grundschule DaZ lernen GS im und für Fachunterricht 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. Teskrat hp?vid=88536 Gesundheit und Beratung KLG Kollegiale Beratung für Schulleitungen Lüneburg, C :00-14:00 Uhr 135 pro TN hp?vid= KLG Recht I: Aufsicht und Haftung Lüneburg, C :00-17:00 Uhr Fr. Herbst pro TN hp?vid= KLG Recht II: Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen Lüneburg, C :00-17:00 Uhr Fr. Herbst pro TN hp?vid= (1.Termin - insgesamt 6 Termine) KLG KLG Qualifizierung für Beauftragte für Erste Hilfe - AuG AGIL - Arbeit und Gesundheit im Lehrerberuf Ein Programm speziell für junge Lehrkräfte Niedersächsische Landesschulbehörde, Auf der Hude 2, Lüneburg, Raum Niedersächsische Landesschulbehörde, Auf der Hude 2, Lüneburg, Raum 1.104/2.155 Hr. Helmke Fr. Schlömer Fr. Rothe hp?vid=85689 hp?vid= / KLG Fortbildung zum Schüler- Trainer*in: Stark im Stress für Schüler*innen / Fr. 15:30-19:00 Uhr Sa. 09:30-15:30 Uhr 160 pro TN hp?vid= KLG Inklusive Schule - Bewältigung der Herausforderungen mit Primarstufe, SEK Peercoaching im Online-Format- 1 KOBEO Kollegiale Beratung Lüneburg, C & C :00-14:00 Uhr hp?vid= KLG Lehrergesundheit: Achtsamkeit und Entspannung.nibis.de/a/au th/veran_seh en.php?v_id= 90122&veran st=klg &km=1&n ges= KLG KLG KLG KLG Lehrergesundheit: Grübeln und Sorgen beenden über die Kunst des gedanklichen Abschaltens Lehrergesundheit: Umgang mit Stress und negativen Emotionen Lehrergesundheit: Regeneration wie kann ich mich täglich wirkungsvoll erholen? Elterngespräche I - konstruktive Arbeit mit (schwierigen Eltern) Gebäude 11, Raum 320 Gebäude 7, Raum

3 KLG Elterngespräche II - konstruktive Arbeit mit (schwierigen Eltern) Gebäude 14, Raum :00-15:00 Uhr 165 Kunst und Musik KLG Musikpädagogische Werkstatt Celle: Klingender Adventskalender - 24 kleine musikalische Häppchen für die Adventszeit. Neuauflage mit Wiederholung GS, FÖS Grundschule Eicklingen, Schulstraße 31, Eicklingen Fr. Lange Fr. Schäfer Fr. Maussner pro TN hp?vid=90170 Sachunterricht KLG Technisches Lernen mit Holz im Sachunterricht / Werkzeugführerscheine FÖS, GS Zukunftswerkstatt Buchholz Sprötzer Weg 33f Buchholz Hr. Herrmann 20,- pro TN hp?vid=88658 Sport KLG Tanzen in der Grundschule GS, FÖS Kleine Sporthalle Embsen, Bahnhofstr. 62, Embsen Fr. Fehlauer Fr. Jahr pro TN hp?vid=86584 Abrufangebote N.N KLG Abrufangebot: Lehrergesundheit: Schulinterne Lehrerfortbildung zum Thema Lehrergesundheit N.N hp?vid=

4 Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Lüneburg (KLG) (Stand: ) Lüneburg Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung Scharnhorststraße Lüneburg Fon Fax komze@leuphana.de Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Fortbildungsangeboten und h, Sie als Teilnehmer/-in begrüßen zu dürfen. Gleichzeitig möchten wir Sie über Bestimmungen und Regelungen für die Fort- und Weiterbildungen sowie das Anmeldeverfahren im Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung der Lüneburg informieren. Adressatinnen und Adressaten Die Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung (KLG) richten sich an Lehrkräfte der öffentlichen Schulen und die zum Dienst an Ersatzschulen nach 152, 155 NSchG beurlaubten Lehrkräfte, das nicht-lehrende Personal der öffentlichen Schulen sowie an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare in den Städten Lüneburg, Celle, Winsen sowie in den Landkreisen Lüneburg, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Celle und Heidekreis. Das Angebot des Kompetenzzentrums kann darüber hinaus auch von Lehrkräften der Schulen in freier Trägerschaft genutzt werden, die nicht aus dem Landesdienst beurlaubt sind. Ankündigung Das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) veröffentlicht seine Fortbildungsveranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank VeDaB ( und teilt diese den Schulen per mit. Die Ankündigungen enthalten detaillierte Informationen über die Veranstaltungen. Bestandteil der Ankündigungen sind die Bedingungen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums für Lehrerfortbildung der Lüneburg (KLG).

5 2 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Veranstaltungsdatenbank VeDaB. Die Online- Anmeldung ist Voraussetzung für die Bearbeitung, z. B. für die Erstellung der Teilnahmelisten und Teilnahmebescheinigungen. Notwendig für die Bearbeitung der Anmeldung ist neben den Angaben Vorname, Name und die Angabe der Schulnummer. Im Zuge der Online-Anmeldung muss angegeben werden, dass die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle vorliegt. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist zudem die Erklärung zur Kostenübernahme notwendig. Die in der Ankündigung angegebene Anmeldefrist ist zu beachten. Anmeldungen nach Ablauf der Meldefrist können nicht berücksichtigt werden. Berücksichtigung von Beeinträchtigungen Personen mit Beeinträchtigungen werden gebeten, bei der Meldung unter Bemerkungen mitzuteilen, welche Vorkehrungen notwendig sind, damit die Beeinträchtigungen bei der Organisation am Tagungsort berücksichtigt werden können (z. B. barrierefreier Zugang). Dienstreisegenehmigung Die Genehmigung der vorgesetzten Dienststelle (für Lehrkräfte die Schulleiterin bzw. der Schulleiter) zur Teilnahme ist die Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung und die dienstrechtliche Absicherung. Das gilt auch für Lehrkräfte im Erziehungsurlaub. Im Zuge der Online- Anmeldung muss bestätigt werden, dass diese Genehmigung vorliegt. Die Entscheidung über Unterrichtsbefreiung trifft die vorgesetzte Dienststelle. Ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (Aus- und Fortbildungsreise) ist an die vorgesetzte Dienststelle zu richten. Einladungen Einladungen versendet das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) in der Regel zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per an die von der Lehrkraft in die Veranstaltungsdatenbank eingegebene Adresse. Mit der Zusendung der Einladung durch das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) wird die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Ohne Einladung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich. Bitte beachten Sie weiterhin: Wenn es sich um eine Fortbildung des Dienstherrn (schulinterne, zentrale und regionale Lehrerfort-bildung) handelt, sind dies dienstliche Veranstaltungen, wofür zuvor eine Einladung und eine Dienstreisegenehmigung vorliegen muss (vgl. Ziff. 8 des Erl. des MK v "Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen"). Wenn es außerschulische Fortbildungen sind, die in die dienstliche Fortbildung und die Fortbildungsprogramme einbezogen sind, gilt dasselbe. Wenn die Fortbildungen nicht in die dienstlichen Fortbildungsprogramme einbezogen sind, d.h. nicht Fortbildungen des Dienstherrn sind, müssen die Lehrkräfte Sonderurlaub beantragen, es muss - bei außerschulischen Veranstaltungsorten - eine

6 3 Dienstreisegenehmigung vorliegen und laut Ziff des RdErl. d. MF v "Unfallfürsorge bei Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen" im Einzelfall vorab schriftlich vom Dienstvorgesetzten anerkannt werden, dass die Veranstaltung dienstlichen Interessen dienen. Für die Gewährung von Dienstunfallfürsorge gemäß 31 Abs. 5 BeamtVG bzw. 34 Abs. 5 NBeamtVG ist das MK zuständig. Reisekostenerstattung Die Erstattung der Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann nach Entscheidung der Schule aus dem Schulbudget erfolgen (vgl. Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule, RdErl. d. MK vom SVBI. 2008, S. 7). Rücktritt Ein Rücktritt von einer Veranstaltung erfolgt per an das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG): komze@leuphana.de Geht die Abmeldung bis zu dem in der Veranstaltungsankündigung genannten Meldeschluss beim Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) ein, entstehen keine Kosten. Abmeldungen nach Meldeschluss bzw. Nichterscheinen (auch bei Krankheit) entbinden nicht von der Zahlung der Teilnahmekosten. Der entsendenden Schule bzw. Dienststelle werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höchstgrenze der vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Für die gemeldete Person kann im Falle der Verhinderung eine geeignete Ersatzperson mit allen erforderlichen Daten benannt werden. Die Änderung ist dem Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) per mitzuteilen. Teilnahmebescheinigungen Die Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung mit ihrer Unterschrift in der Teilnahmeliste. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung einschließlich einer Ausfertigung für ihre Personalakte am Ende der Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe. Überzeichnung Übersteigt die Zahl der Meldungen das Angebot an Plätzen, so erfordert das Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte im niedersächsischen Landesdienst eine Beteiligung des Schulbezirkspersonalrates, der Frauenbeauftragten und ggf. der Vertrauenslehrkraft für Schwerbehinderte der Nds. Landesschulbehörde. Die im Rahmen des Auswahl-verfahrens nicht berücksichtigten Personen werden über die Entscheidung informiert. Bei einer deutlichen Überzeichnung ist das Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) bemüht, zeitnah eine weitere themengleiche Veranstaltung anzubieten. Bei einer erneuten Meldung werden die nicht berücksichtigten Personen im Rahmen der Anmeldefrist bevorzugt behandelt, wenn sie bei ihrer Anmeldung auf die erhaltene Absage im Feld Bemerkungen hinweisen.

7 4 Veranstaltungsausfall Dem Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung (KLG) bleibt die Absage von Veranstaltungen aus einem unvorhersehbaren Grund (z. B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung bzw. der Referierenden oder zu geringen Teilnehmerzahl) vorbehalten. In diesem Fall werden keine Kosten erhoben. Vertrags- und Zahlungspartner Vertrags- und Zahlungspartner ist grundsätzlich die Schule bzw. Dienststelle. Alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind mit eigenverantwortlich zu bewirtschaftenden Budgets ausgestattet, die u. a. zur Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen dienen (siehe RdErl. d. MK vom Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule ). Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Höhe der Teilnahmekosten in den Ankündigungen ausgewiesen. Die Rechnungsstellung an die Schulen bzw. Dienststellen erfolgt mit der Einladung. Ab erfolgt die Bezahlung über das Bankeinzugsverfahren vom Schulgirokonto (siehe RdErl. d. MK v Führung von Girokonten durch die Schulen (SVBI. 10/2009, S.377). PKW-Benutzung Wenn besondere dienstliche oder persönliche Gründe es rechtfertigen und diese in der Kursanmeldung dargelegt worden sind, kann die Benutzung des privaten PKW gestattet werden. Die erforderliche Genehmigung muss mit einem entsprechenden Vermerk versehen sein; sie erfolgt durch die zuständige Schulbehörde. Als Genehmigungsgründe kommen z. B. in Betracht: - persönliche Verhältnisse des Beteiligten (z. B. Körperbehinderung), - örtliche Verhältnisse (z. B. ungenügende Verkehrsverbindungen), - Einsparung von Haushaltsmitteln (z. B. Bildung von Fahrgemeinschaften). Bei Eintritt eines Sachschadens am PKW auf dem Weg von und zur Fortbildungsveranstaltung kann gemäß 96 NBG Schadenersatz bis zur Höhe von 332,34 gewährt werden. Dienstunfall Bei Eintritt eines Dienstunfalls, auch auf dem Weg zu oder von der dienstlichen Fortbildungsveranstaltung, werden den Lehrkräften Unfallfürsorgeleistungen nach den Vorschriften des BeamtVG, bei Arbeitsunfällen Leistungen nach den Unfallversicherungsvorschriften der RVO und, im Falle zusätzlicher Sachschäden, in sinngemäßer Anwendung des 23 BeamtVG gewährt. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung und damit verbundene Einladung zu dieser Fortbildungsveranstaltung.

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