UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE
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- Arnim Schubert
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1 UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr Mainz Fachtag in Budenheim
2 Gliederung Praxisforschungsprojekt Ausgangssituation Strukturfragen der Kinder- und Jugendhilfe Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe Chancen für die Kinder- und Jugendhilfe
3 Vorstellung des Forschungsprojektes 3 Projektlaufzeit: Juni 2013 bis Dezember 2015 Finanziert durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke und unterstützt vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland- Pfalz Kooperationspartner: Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF), IGfH und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
4 Zielsetzung des Projektes 4 Professionelle Perspektive: Erfassung der aktuellen Situation der UMF in der Jugendhilfe und Entwicklung von Impulsen für die konzeptionelle Weiterentwicklung der sozialpädagogischen Arbeit mit jungen Flüchtlingen Fragestellung: Was brauchen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im System der Kinder- und Jugendhilfe? AdressatInnen-Perspektive: Stärkere Einbindung der Betroffenen bei der Ausgestaltung von Handlungsansätzen Fachpolitische Perspektive: Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit und Multiplikation der Ergebnisse in eine breite Öffentlichkeit
5 Forschungsdesign 5 Landesjugendamtsrecherche Expert_innen- Interviews Fünf zentrale Zugänge Befragung von stationären Einrichtungen Interviews mit UMF Arbeit mit Einrichtungen
6 6 Vorbemerkungen - Ausgangslage
7 Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel Ausweitung, Ausdifferenzierung, Professionalisierung 7 Angebote der Kinder- und Jugendhilfe als "biographische Selbstverständlichkeit" (BMFSFJ 2013) struktureller gesamtgesellschaftlicher Funktionsund Bedeutungszuwachs der Kinder- und Jugendhilfe von Nothilfe und Reparaturbetrieb für Randgruppen zur unumstrittenen und bedeutsamen Sozialisationsinstanz eine unabdingbare soziale Infrastrukturleistung
8 8 Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel Die Kinder- und Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut Quelle: Maykus/Schone 2010, verändert nach Schrapper 2003
9
10 Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten 1 für uma im Bund und in Rheinland-Pfalz Bund RLP * * *Stichtagserhebungen 1 Die Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten beinhaltet die Altverfahren uma (inkl. junge Volljährige), vorläufige Inobhutnahmen und Inobhutnahmen sowie Anschlussmaßnahmen uma
11 140% Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten für uma im Bund und in Rheinland-Pfalz ( = 100 %) 135% 133,9% 130% 125% 122,8% 120% 115% 110% 105% 105,1% 110,4% 107,7% 115,6% 112,0% 115,3% 119,0% 100% 100,0% 100,0% 103,5% 95% 90% Bund RLP
12 Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten in den Bundesländern Bayern (BY) Nordrhein-Westfalen (NW) Hessen (HE) Baden-Württemberg (BW) Berlin (BE) Niedersachsen (NI) Hamburg (HH) Bremen (HB) Schleswig-Holstein (SH) Rheinland-Pfalz (RP) * Saarland (SL) Sachsen (SN) Brandenburg (BB) Mecklenburg-Vorpommern (MV) * Thüringen (TH) * Sachsen-Anhalt (ST) * Stand jugendhilferechtliche Zuständigkeiten. Stand jugendhilferechtliche Zuständigkeiten Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten (tagesaktuell) Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten (tagesaktuell)
13 Aktuelle Quotenerfüllung (Übergangsquote) in den Bundesländern am Bremen (HB) 423,8% Saarland (SL) Hamburg (HH) Bayern (BY) Hessen (HE) Schleswig-Holstein (SH) Berlin (BE) 171,5% 157,9% 152,5% 143,6% 124,7% 117,6% Mecklenburg-Vorpommern (MV) Rheinland-Pfalz (RP) Thüringen (TH) Nordrhein-Westfalen (NW) Niedersachsen (NI) Sachsen-Anhalt (ST) Baden-Württemberg (BW) Brandenburg (BB) Sachsen (SN) 115,5% 91,6% 80,1% 77,6% 63,0% 62,4% 60,3% 56,9% 45,6% Rheinland-Pfalz erfüllt am zu 91,6% die Übergangsquote Rheinland-Pfalz erfüllt am zu 63,7% die Quote des Königsteiner Schlüssels 0% 50% 100% 150% 200% 250% 300% 350% 400% 450%
14 Vergleich der Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten und der Soll- Zuständigkeit bei Anwendung des Königsteiner Schlüssels (Stand ) Nordrhein-Westfalen (NW) Bayern (BY) Baden-Württemberg (BW) Niedersachsen (NI) Hessen (HE) Sachsen (SN) Berlin (BE) Rheinland-Pfalz (RP) Schleswig-Holstein (SH) Brandenburg (BB) In Rheinland-Pfalz wurden am uma betreut. Sachsen-Anhalt (ST) Thüringen (TH) Hamburg (HH) Gemäß Soll-Zuständigkeit bei Anwendung des Königsteiner Schlüssels hätte Rheinland- Pfalz am uma betreuen müssen. Mecklenburg-Vorpommern (MV) Saarland (SL) Bremen (HB) Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten SOLL-Zuständigkeit bei Anwendung Königsteiner Schlüssel
15 Eine Kinder- und Jugendhilfe im Wandel Flucht und Asyl eine Herausforderung (nicht nur) für die Kinder- und Jugendhilfe 15 politische Lage Finanzdruck Kinder- und Jugendhilfe Ausbaudruck weltpolitische Lage politischer Druck Handlungsdruck für Kommunen und Kinder- u. Jugendhilfe Diskurs Migration Rechtfertigungsdruck
16 Die Kinder- und Jugendhilfe im Wandel Die Kinder- und Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut 16 Die Kinder- und Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut!? Immer noch?! Ist durch umf alles anders?! Ist die Kinder- und Jugendhilfe als Instrument auf die Zielgruppe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgelegt?!
17 17 Strukturfragen
18 Disparitäten zwischen und innerhalb der Bundesländer 18 Handlungsspielraum bei der Umsetzung von Gesetzen Der Umgang mit UMF ist stark geprägt von der politischen Ausrichtung in den Bundesländern sowie dem Engagement einzelner Akteure in den Kommunen Unterschiedliche Erfahrungskontexte, Traditionen und (vorhandene) Infrastruktur divergierende Lebensverhältnisse vor Ort
19 19 Seit wann nehmen Sie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ihrer Einrichtung auf? (Angaben in %) Für über die Hälfte der Einrichtungen ist die Arbeit mit UMF ein neues Handlungsfeld Quelle: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh. Erhebung im Rahmen des Projektes: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Vor allem in den Stadtstaaten sind in den letzten Jahren Einrichtungen hinzugekommen
20 20 Schnittstellengestaltung und Netzwerkarbeit Will die Kinder- und Jugendhilfe entlang der Entwicklungsaufgaben und Bewältigungsanforderungen der jungen Menschen nicht nur gute Einzelfallhilfen bereitstellen, sondern insgesamt auf positive Lebens- und Sozialisationsbedingungen hinwirken, dann ist sie auf die Zusammenarbeit mit der Schule, der Arbeitsverwaltung, dem Gesundheitssystem, Vereinen und Selbstorganisationen angewiesen
21 21 Mit wem arbeiten Sie bezüglich UMF zusammen? (n=130, Angaben in %, Mehrfachnennung) Experteninterviews: Kooperation mit angrenzenden Teilsystemen erforderlich (Bildung, Gesundheit, Soziales, Recht) Nachhaltige und verlässliche Netzwerkstrukturen als Gelingensbedingung positiver Hilfeverläufe Quelle: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh. Erhebung im Rahmen des Projektes: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
22 22 Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf im Kontext der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bezogen auf Ihre Einrichtung? (Angaben in %) Handlungsbedarf wird in nahezu allen Bereichen identifiziert. Besonders hervorzuheben sind rechtliches Wissen des Fachpersonals Transparenz von Verfahrensabläufe Ausstattung mit qualifiziertem Personal Verfügbarkeit von Dolmetschern Quelle: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh. Erhebung im Rahmen des Projektes: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
23 Schule als zentraler Netzwerkpartner 23 Beobachtung: Hoher Stellenwert von Sprache und Bildung Verknüpfung von Bildung und Teilhabe und Zukunftsperspektive Hohe Erwartungshaltung Bedarf: Zugang zum Spracherwerb ab dem ersten Tag Schnittstellengestaltung Jugendhilfe-Schule Bedarfsorientierte Schulentwicklung
24 Beteiligung 24 8, Absatz 1 SGB VIII: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
25 Beteiligung: Hilfeplangespräche 25 Hilfeplanung ist Bestandteil einer sozialpädagogischen Diagnose (Fallverstehen) rechtsstaatliches Verfahren fachliche Gestaltungsinstrument
26 Vormundschaft , Abs. 1a BGB: Der Vormund hat mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten. Er soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufsuchen, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten. Qualitätsvolle Vormundschaft braucht Orientierung und Infrastruktur (Katzenstein, 2012)
27 Vormundschaft 27 Beobachtung: Heterogene Erfahrungen Wunsch nach Bezugs- und Vertrauensperson Bedarf: Profilbildung und Weiterqualifizierung
28 Volljährigkeit/ Gestaltung von Übergängen 28 Im Jahr 2014 sind 70,8% der in Obhut genommenen UMF in Deutschland zwischen 16 und 18 Jahren alt Quelle: Statistisches Bundesamt (2015), eigene Darstellung
29 Volljährigkeit/ Gestaltung von Übergängen 29 Übergänge immer auch kritische Phasen in der Biographie Eintritt in die Volljährigkeit als Schicksalsschwelle weitere Hilfegewährung? Ausländer- und Aslyrechtliche Bestimmungen? Finanzielle Absicherung? Unterstützung in der Alltagsbewältigung?
30 Steuerung 30 Je begrenzter die öffentlichen Mittel und je breiter das Aufgabenspektrum, desto notwendiger werden eine qualifizierte Fachplanung, Steuerung und Qualitätsentwicklung.
31 Steuerung: Jugendhilfeplanung 31 Jugendämter in der Planungsverantwortung bedarfsentsprechende Gestaltung von Einrichtungen, Diensten, Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Häufig nur Planung für einzelne Teilbereiche Aktuelle Herausforderung: nicht planbare Ereignisse, steuerbar machen Neue Instrumente und Ansätze in der Jugendhilfeplanung? Ohne Ressourcen keine Planung und umgekehrt!
32 32 Herausforderungen
33 33 Standardisierung und Qualifizierung von Verfahren Beobachtung: Institutionalisierung von Unsicherheiten Erlebte Unsicherheit und Ungerechtigkeit Bedarf: Wissensvermittlung Unterstützung im Verfahren Kontinuierlich kritische Reflexion
34 Lebensweltorientierung 34 Lebensweltorientierung ist eine Grundhaltung der Kinder- und Jugendhilfe Alltagsorientierung Dezentralisierung/Regionalisierung Integration und Normalisierung Partizipation/Demokratisierung Individuelle Hilfeplanung und gestaltung und Bedarfseinschätzung ohne Aktenwissen
35 Setting (Struktur) 35 Beobachtung: Spezialisierung Vorrangige Unterbringung Heimerziehung Struktur generiert Bedarf? Bedarf: Rückbesinnung auf Normalisierung und Lebensweltorientierung
36 Setting (Alltagserleben) 36 Beobachtung: Gängige Themen in Heimerziehung (Essen, Ausgehzeiten, etc.) Beschaffenheit der Unterbringung hat Auswirkung auf Wohlbefinden Bedarf: Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
37 Fachliche Haltung: Was leitet den Blick? 37 Der Blick auf umf ist häufig verstellt, eingeengt oder von Zuschreibungen überformt. rechtlicher Status Zukunfts- und Lebensperspektive Alltagsbewältigung sicherer Ort mächtige Bilder (Stereotype) Individuum Handlungsdruck der Kommunen Quelle: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh Situation im Herkunftsland (Fluchtgeschichte)
38 Eine politische Kinder- und Jugendhilfe? 38 Die politische Debatte konzentriert sich überwiegend: auf die Frage der besseren Abschottung und Abschreckung Verteilungen zwischen den Bundesländern und den Kommunen (Zuständigkeiten, Kosten, Zumutbarkeiten ) Die Jugendhilfe muss selbst entscheiden, wie sie den jungen Menschen begegnen möchte
39 39 Chancen
40 Chancen 40 Durch, mit und über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln?! Das Nicht-Wissen neu denken
41 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.v. (ism) Flachsmarktstr Mainz Tel: Fax:
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