NEUHAUSEN AMTSBLATT. Der schönste Fleck im Erzgebirge. Erholungsort. Heft 04 April 2013 Ausgabetermin: Jahrgang 23 Preis: 1,00 E

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1 Erholungsort NEUHAUSEN Der schönste Fleck im Erzgebirge AMTSBLATT ABLAUFPLAN nächste Seite NEUHAUSEN, CÄMMERSWALDE Deutschgeorgenthal, Neuwernsdorf, Rauschenbach, Frauenbach, Heidelbach, Dittersbach Heft 04 April 2013 Ausgabetermin: Jahrgang 23 Preis: 1,00 E

2 AMTSBLATT Heft 04 April - Jahrgang 23 Seite 2 Zentrale: Rufnummern der Gemeindeverwaltung Sprechzeiten: Fax: Dienstag 9.00 Uhr Uhr, Uhr Uhr Internet: Donnerstag 9.00 Uhr Uhr, Uhr Uhr post@gemeinde-neuhausen.de Freitag 9.00 Uhr Uhr Ihre Ansprechpartner: Zimmer Bereich Name Durchwahl 104 (1. OG) Bürgermeister Herr Haustein haustein@gemeinde-neuhausen.de 105 (1. OG) Sekretariat / BM. / Gewerbe Frau Schneider schneider@gemeinde-neuhausen.de 001 (EG) Einwohnermeldeamt Frau Müller mueller@gemeinde-neuhausen.de 002 (EG) Standesamt Frau Schneider schneider@gemeinde-neuhausen.de 103 (1. OG) Steuern/Barkasse Frau Dietel dietel@gemeinde-neuhausen.de 103 (1. OG) Buchhaltung Frau Bilz bilz@gemeinde-neuhausen.de 108 (1. OG) Hauptamt / Bauamt Frau Heidenreich heidenreich@gemeinde-neuhausen.de 108 (1. OG) Wohnungswesen Frau Müller mueller@gemeinde-neuhausen.de 109 (1. OG) Kämmerei Frau Pudenz pudenz@gemeinde-neuhausen.de Konto-Nr.: , Fremdenverkehrsamt: Telefon: , Fax: Bankleitzahl: , fremdenverkehrsamt-neuhausen@t-online.de Kreissparkasse Mittelsachsen Internet: Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, dem 10. Mai 2013 geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Mo Fr 9.00 Uhr Uhr und Uhr Sa 9.00 Uhr Uhr Bibliothek: Telefon: bibliothekneuhausen@hotmail.com Mo, Di, Fr Uhr Uhr Do 9.00 Uhr Uhr Bibliothek Cämmerswalde: Di Uhr Uhr im Haus des Gastes Notrufe Polizei 110 Rettungsdienst/Feuerwehr 112 Polizeiposten Sayda / und Bundespolizeiinspektion / 8610 BPOL-Bürgerhinweis 0180 / Hilfe für Frauen in Not (24 Std.) Frauenschutzhaus Freiberg Tel./Fax: / fh-freiberg@gmx.net Treffpunkt und Begrüßung aller Teilnehmer am Bahnhof Affalterbacher Platz Im Anschluss Bustransfer aller Wanderteilnehmer zum Wanderstart mit Zwischenstopp an der Talsperre Fláje kurze Informationen zur Bedeutung und Funktion der Stauanlage Weiterfahrt zum offiziellen Wanderstart Beginn der Wanderung auf tschechischer Seite zum Hauptziel KOHLBERG 837 m Enthüllung einer Infotafel auf der höchsten Erhebung des Landkreises Mittelsachsen Mobiler Imbiss in bewährter Art und Weise möglich Weiterführung der Wanderung in zwei Abschnitten über 8 und 12 km; gerade die 8 km-strecke ist für unsere Wanderfreunde, welche sich längere Strecken nicht mehr zutrauen, sehr empfehlenswert. Ziel beider Strecken ist das Ferienhotel Goldhübel. Bei einer zünftigen Brotzeit soll der hoffentlich schöne Wandertag bei stimmungsvoller Musik mit den Hutzenbossen ausklingen. Auf Bestellung kann die Rückfahrt vom Goldhübel nach Neuhausen organisiert werden Für alle Teilnehmer gibt es eine TEILNEHMERURKUNDE und auf den Gewinner eines Rätsels eine gesponserte Überraschung. Ein DANKESCHÖN an den Wochenspiegel Freiberg als Hauptsponsor. Die Teilnahme an der Wanderung ist kostenfrei, lediglich bitten wir um 1,50 /Teilnehmer für die Busfahrt. Öffentliche Bekanntmachungen Der genaue Termin der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung im Ratssaal des Rathauses Neuhausen erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln in Neuhausen und Cämmerswalde. Mit der Ladung wird auch die Tagesordnung bekanntgegeben. Alle Einwohner sind dazu herzlich eingeladen. P. Haustein Bürgermeister Am fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Neuhausen statt, in der folgende Beschlüsse gefasst wurden: Beschluss-Nr. 01/03/2013 Der Gemeinderat Neuhausen beschließt die neue Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. (Kurtaxesatzung) entspechend dem Entwurf mit Stand vom

3 Seite 3 Heft 04 April - Jahrgang 23 AMTSBLATT Beschluss-Nr. 02/03/2013 Der Gemeinderat Neuhausen beschließt, die Bezuschussung bei Ehrungen und Zuwendungen an Kameradinnen und Kameraden der Gemeindefeuerwehr Neuhausen mit den Ortsfeuerwehren Neuhausen und Cämmerswalde neu zu regeln. Folgende Zuschüsse werden aus dem Haushalt der Gemeinde für Ehrungen und Zuwendungen gezahlt: 1. Aktiver Dienst in der FFW Mitgliedschaft in der Feuerwehr Beschluss-Nr. 03/03/2013 Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt, - die Bagatellklausel entsprechend dem Gutachten zur Prüfung der Erhebung der Ausgleichsbeträge bzw. Anwendung der Bagatellregelung mit Stand vom März 2013 anzuwenden und von der Festsetzung von Ausgleichsbeträgen für das gesamte Sanierungsgebiet Ortskern Neuhausen gem. 155 Abs. 3 BauGB abzusehen, - die sanierungsbedingten Einnahmen im Fördergebiet einzusetzen und diesbezüglich - die Maßnahme Gestaltung der Außenanlagen des Hortes in Höhe von ,60 als zusätzliche Maßnahme in die Maßnahmeliste aufzunehmen und den Betrag in gleicher Höhe der Kirchgemeinde als Träger der Kindereinrichtung zur Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Beschluss-Nr. 04/03/2013 Der Gemeinderat Neuhausen beschließt, sich am Hortneubau der Kindereinrichtung Vier Jahreszeiten mit Euro zu beteiligen. Die Zahlung der finanziellen Unterstützung erfolgt in Raten entsprechend der Möglichkeiten der Gemeinde bis spätestens zum Beschluss-Nr. 05/03/ Der Gemeinderat Neuhausen/Erzgeb. beschließt, das Flurstück 975 der Gemarkung Neuhausen mit einer Größe von 9902 m² bzw. Teilflächen davon und das Flurstück 976/1 der Gemarkung Neuhausen mit einer Größe von 9658 m² bzw. Teilflächen davon an die Firma rpv Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Rohrackerstraße 31, Balingen zu veräußern. 2. Die Flurstücke werden zum Preis laut Verkehrswertgutachten veräußert. 3. Für den über die beiden Flurstücke verlaufenden öffentlichen Rad- und Wanderweg ist ein Wegerecht zu sichern. Gleiches gilt für die Zuwegung zu den Flurstücken 975, 976/1 und 976/2, da der Weg bisher noch nicht öffentlich gewidmet ist. 4. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen (Notar, Grundbucheintragung etc.), trägt der Erwerber. 5. Der Beschluss-Nr. 3/9/2012 vom wird aufgehoben. Beschluss-Nr. 06/03/2013 Der Gemeinderat Neuhausen/beschließt, für die bevorstehende Bundestagswahl und künftige Wahlen in der Gemeinde folgende allgemeine Wahlbezirke zu bilden: 10 Jahre Jahre Jahre , 60, 70 Jahre (Präsentkorb je) Geburtstage 50. und ab 60. alle 5 Jahre Ehejubiläen Hochzeit, Silberne, Goldene und Diamantene Hochzeit Todesfall Mitglieder der FFW 40 Bezeichnung Zuordnung Wahllokal 1. Neuhausen alle Wahlberechtigten der Ortsteile Neuhausen, Dittersbach, Frauenbach und Heidelbach 2. Cämmerswalde alle Wahlberechtigten der Ortsteile Cämmerswalde, Neuwernsdorf, Deutschgeorgenthal und Rauschenbach Rathaus, Bahnhofstraße 12, Neuhausen/ Erzgeb. Haus des Gastes, Kreuztannenstraße 2, Neuhausen/ Erzgeb. OT Cämmerswalde Gründstücke in Neuhausen/Erzgeb. zu verkaufen Die Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. beabsichtigt, an der Brüxer Straße in der Gemarkung Neuhausen folgende Grundstücke zu veräußern: - Teilfläche des Flurstückes 548/2 ca. 451 m² (Grünland) - Teilfläche des Flurstückes 232 a ca m² (Grünland und Bauland) Wahlberechtigte ca ca. 850 Die Flächen werden meistbietend, mind. jedoch zum Preis laut Verkehrswertgutachten, veräußert. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf anfallen, sind vom Erwerber zu tragen (u. a. auch Vermessungskosten). Weitere Information erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung (Tel / ). Interessensbekundungen mit Kaufpreisangebot sind bis zum an die Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 12, Neuhausen zu richten. Amtliche Bekanntmachung Gruppenauskunft vor Wahlen, Veröffentlichung der Daten, Widerspruchsrecht Gemäß 33 Abs. 1 des Sächsischen Meldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag Gruppenauskunft über Wahlberechtigte aus dem Melderegister erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Mitgeteilt werden dürfen Familiennamen, Vornamen, unter Kennzeichnung des Rufnamens, Doktorgrad und Anschriften. Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne des 20 Abs. 1 des Sächsischen Meldegesetzes gemeldet ist, eine Auskunftssperre besteht oder der Betroffene der Auskunftserteilung widersprochen hat bzw. widerspricht. Datenübermittlung von Alters- und Ehejubilaren Gem. 33 Abs. 2 Sächsisches Meldegesetz darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an die Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Auch gegen diese Veröffentlichung oder Übermittlung der Daten können die Betroffenen widersprechen. Der Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß 33 Abs. 1 und 2 Sächsischen Meldegesetzes ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Neuhausen, Bahnhofstraße 12, Neuhausen/Erzgeb. einzulegen.

4 AMTSBLATT Heft 04 April - Jahrgang 23 Seite 4 Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Gemeinde Neuhausen/Erzgeb. (Kurtaxe Satzung) vom 13. März 2013 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), in Verbindung mit 1, 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 418, ber S. 306), und des 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen in seiner öffentlichen Sitzung am 13. März 2013 folgende Satzung beschlossen: 1 Erhebung einer Kurtaxe (1) Die Gemeinde Neuhausen erhebt zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung von Einrichtungen und Anlagen, die für Erholungszwecke genutzt werden sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen in ihrem Gemeindegebiet eine Kurtaxe. Sie wird unabhängig davon erhoben, ob und in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. (2) Die Erhebung von Benutzungsgebühren oder Entgelten bleibt unberührt. 2 Kurtaxepflichtige (1) Kurtaxepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über die rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Einrichtungen, Anlagen und zum Besuch der Veranstaltungen verfügt. Dabei ist es unerheblich, ob er für die Unterkunft ein Entgelt entrichtet. Unterkunft im Erhebungsgebiet nimmt auch, wer in Bungalows, Wohnwagen, Zelten, Caravans und dergleichen untergebracht ist. Die Kurtaxepflicht besteht, wenn sich der Hauptwohnsitz oder ständige Aufenthalt des Kurtaxepflichtigen außerhalb des Erhebungsgebietes befindet. (2) Für ortsfremde Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit oder Ausbildung im Ort verweilen, besteht nach 34 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG keine Kurtaxepflicht. 3 Maßstab und Satz der Kurtaxe Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 1,00 Euro. Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. 4 Befreiung von der Kurtaxepflicht Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie Teilnehmer an Schulfahrten 2. Angehörige im Sinne von 15 der Abgabenordnung, die in den Haushalt von Einwohnern vorübergehend unentgeltlich aufgenommen werden. 3. die fünfte und jede weitere Person einer Familie, wenn für vier Familienmitglieder Kurtaxe entrichtet wird. Als Mitglieder einer Familie gelten nur diejenigen Personen, die zusammen in einem Haushalt leben (Kinder bis 18 Jahre). 5 Ermäßigung der Kurtaxe (1) Die Kurtaxe wird auf Antrag um 50 v. H. ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 2. Schüler, Studenten und Auszubildende 3. Schwerbehinderte, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v. H. 4. die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der lt. amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen ist (2) Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Kurtaxe sind durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben. (3) Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur eine Ermäßigung gewährt. 6 Gästekarte (1) Jede Person, die der Kurtaxepflicht unterliegt und nicht nach 4 von der Entrichtung der Kurtaxe befreit ist, hat Anspruch auf die Leistungen der Gästekarte. (2) Die Gästekarte wird von dem in 8 Abs. 1 genannten Personenkreis bei Entgegennahme des ausgefüllten Meldescheines ausgehändigt. Je Meldeschein wird eine Gästekarte ausgegeben und auf den Namen der Familie oder der einzeln reisenden Person ausgestellt. Sie enthält weiterhin die Anschrift des Gastgebers, den An- und Abreisetag sowie eine fortlaufende Nummer. Die Gästekarte ist nicht übertragbar. Der Vermieter ist verpflichtet Gästekarten an die Kurtaxpflichtigen auszuhändigen, wenn ein Anspruch besteht. (3) Ortsfremde Personen, die unentgeltlich beherbergt werden, erhalten die Gästekarte im Fremdenverkehrsamt Neuhausen, Bahnhofstraße 8 im Rahmen ihrer Anmeldung entsprechend 8 Abs. 3. (4) Die Gästekarte berechtigt zur kostenlosen oder ermäßigten Benutzung von Einrichtungen und Anlagen, sowie zum kostenlosen oder ermäßigten Besuch von Veranstaltungen, die die Gemeinde für Fremdenverkehrszwecke bereitstellt bzw. durchführt. 7 Entstehung und Fälligkeit der Kurtaxe (1) Die nach Tagessätzen bemessene Kurtaxe entsteht und wird fällig kraft Satzung. (2) Die Kurtaxeschuld entsteht in den Fällen des 2 Abs. 1 am Tag der Ankunft einer kurtaxepflichtigen Person im Gemeindegebiet. Sie wird fällig am letzten Aufenthaltstag in der Gemeinde. 8 Meldepflicht (1) Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, oder einen Campingplatz betreibt, ist verpflichtet, den Meldeschein von bei ihm verweilenden Personen innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft ausgefüllt entgegenzunehmen ( 8 Abs. 4). (2) Ortsfremde Personen, die unentgeltlich beherbergt werden, müssen sich innerhalb von 2 Tagen persönlich im Fremdenverkehrsamt Neuhausen, Bahnhofstraße 8 anmelden. (3) Meldungen nach dieser Satzung sind unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordruckes vorzunehmen. Die Meldescheine sind den Kurtaxepflichtigen unverzüglich nach ihrer Ankunft auszuhändigen und von diesen vollständig auszufüllen. Die Meldescheine sind vom Vermieter lückenlos aufzubewahren. Sie müssen der Gemeindeverwaltung jederzeit zu Kontrollzwecken ausgehändigt werden. (4) Die Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht nach dem Sächsischen Meldegesetz (SächsMG) bleibt hiervon unberührt. (5) Die Gemeinde Neuhausen bzw. von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, Kontrollen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Meldepflichten entsprechend den Absätzen 1 bis 3 durchzuführen. (6) Die Kurtaxesatzung muss für jeden Gast zur Einsichtnahme in der Beherbergungseinrichtung oder bei dem für die Kurtaxeerhebung beauftragten Personenkreis vorliegen. (7) Die zu verwendenden Meldescheine sind im Fremdenverkehrsamt Neuhausen, Bahnhofstraße 8 erhältlich. 9 Tourismusförderung (1) Zum Zwecke der Gästegewinnung und Kundenpflege kann die Gemeinde bei den Kurtaxepflichtigen ( 2, 4) die folgenden Angaben erheben: - Informationsquelle für die Wahl des Reiseziels (Druckmaterialien, Messen, Medien, Verwandte/Bekannte) - Reiseanlass (privat/touristisch/geschäftlich) - Organisationsform (Reisebüro/individuell) - Reisegruppengröße (allein/ehepaar/familie) - Motivation zur Auswahl des Reiseziels (Landschaft/Natur, Kultur, Erlebnis, Gastfreundlichkeit) - Verkehrsmittel zur Erreichung des Aufenthaltsortes (Bahn/Bus/PKW) - Beherbergungsform (Hotel/Pension/Ferienwohnung/Privat)

5 Seite 5 Heft 04 April - Jahrgang 23 AMTSBLATT - Bewertung des Umfanges an Angeboten zur Freizeitgestaltung (umfassend/eher ausreichend/eher nicht ausreichend/ mangelhaft) - Besuchshäufigkeit des Aufenthaltes im Ort (einmalig/zweimalig/mehrfach) - Alter des Gastes und mitreisender Personen. (2) Eine Auskunftspflicht der Gäste besteht nicht die Beteiligung an der Erhebung ist freiwillig. (3) Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Durchführung der Statistik ganz oder teilweise einem Privatunternehmen, bzw. dem örtlichen oder einem überörtlichen Tourismusverein zu übertragen. 10 Einzug und Abführung der Kurtaxe (1) Der in 8 Abs. 1 genannte Personenkreis hat die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen einzuziehen. Die im Laufe eines Monats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils bis zum 15. des folgenden Monats und mit Vorlage des entsprechenden Abschnitts der Gästekarte an die Gemeinde abzuführen. Sie haften gegenüber der Gemeinde für den vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe. (2) Ortsfremde Personen, die unentgeltlich beherbergt werden, haben die Kurtaxe im Zusammenhang mit der Anmeldung nach 8 Abs. 3 im Fremdenverkehrsamt Neuhausen, Bahnhofstraße 8 zu entrichten. 11 Zuwiderhandlungen (1) Ordnungswidrig i. S. v. 26 Abs. 1 SächsVwKG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig - entgegen den 3, 4 und 5 der Gemeinde gegenüber unrichtige, unvollständige oder keine Angaben macht, - entgegen 8 seiner Meldepflicht gegenüber der Gemeinde nicht nachkommt und dadurch die Kurtaxe verringert oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Vorteile erlangt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu Euro geahndet werden. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Neuhausen/Erzgeb., 13. März 2013 Haustein Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 3. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die b) Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 725 Jahre Neuhausen Spendenaufruf Liebe Einwohner, die Festwoche anlässlich der 725-Jahrfeier im Jahr 2014 soll ein voller Erfolg werden. Dazu brauchen wir nicht nur Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit, sondern auch Ihre finanzielle Unterstützung. In den nächsten Wochen werden autorisierte Kassierer um Spenden bitten. Eine weitere Möglichkeit besteht für Sie in der Überweisung einer Spende. Der Veranstaltungsplan sowie alle Neuigkeiten zur Festwoche können im Internet unter eingesehen werden.

6 AMTSBLATT Heft 04 April - Jahrgang 23 Seite 6 EINTRAG in die GÄSTEKARTE Wir bitten alle interessierten Gewerbetreibenden bzw. Betreiber von Einrichtungen, welche durch einen Eintrag mit Rabattvorteilen ihr Kundenpotential vergrößern möchten, ihre Zuarbeit bis zum 15. April 2013 im Fremdenverkehrsamt einzureichen. Alle vorhandenen Einträge würden wir gern nach notwendiger Überarbeitung weiterführen. Nähere Auskünfte über unsere Gästekarte erhalten sie im FVA Neuhausen (Tel. 4187). Sprechzeit der Friedensrichter Die nächste Sprechzeit der Friedensrichter Volkmar Herklotz und Michael Schreiter der Gemeinsamen Schiedsstelle Sayda, Neuhausen, Dorfchemnitz und Rechenberg-Bienenmühle findet wieder am letzten Donnerstag im Monat, am , von Uhr im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Sayda statt. V. Herklotz, Friedensrichter Die Landestalsperrenverwaltung (LTV) des Freistaates Sachsen teilt mit, dass die Mauerkrone der Talsperre Rauschenbach grundhaft saniert werden soll. Der Baubeginn soll voraussichtlich ab dem erfolgen. Die Baumaßnahme wird sich über zwei Jahre erstrecken und soll im November 2014 fertiggestellt werden. Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme ist das Begehen und Befahren der Mauerkrone nicht möglich. ERGÄNZUNG: Die durch die Baumaßnahmen erforderlichen Umleitungen unserer Wanderwege werden demnächst von unseren Mitarbeitern neu beschildert. FVA Neuhausen Aufruf zur Beantragung von Kleinprojekten Projektwettbewerb Wir für die Region Förderung von Vereinsarbeit im ländlichen Raum startet Das Frauennetzwerk Mittelsachsen und der Landkreis Mittelsachsen rufen zum Projektwettbewerb Wir für die Region Förderung von Vereinsarbeit im ländlichen Raum auf. Der Projektwettbewerb findet im Rahmen des Programms Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort der Robert Bosch Stiftung statt. Mit diesem Programm will die Robert Bosch Stiftung Wege und Möglichkeiten aufzeigen, wie den Auswirkungen des demografischen Wandels in den ostdeutschen Bundesländern begegnet werden kann. Der Projektwettbewerb setzt sich folgende Ziele: - durch die Finanzierung von Kleinprojekten die Vereinsbasis in den Kommunen zu stärken, - Vereine und deren Mitglieder ermuntern, sich aktiv in ihren Heimatorten zu engagieren, - Einwohnerinnen und Einwohner für eine Mitarbeit in den Vereinen zu aktivieren. Gesucht werden Kleinprojekte, die beitragen können: - die soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern in ihren Orten zu stärken und diese zu aktivieren - die Beziehungen zwischen den Generationen in den Kommunen zu fördern - das Ehrenamt und die Vereinsarbeit zu stärken - die Vernetzung und Kooperation zwischen verschiedenen Vereinen zu fördern. Bedingungen und Anforderungen Die Kleinprojekte müssen auf dem Gebiet des Landkreises Mittelsachsen im Zeitraum vom bis zum realisiert werden. Teilnahmeberechtigt sind nur Vereine des Landkreises Mittelsachsen, die gemeinnützig arbeiten (der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist der Interessenbekundung beizufügen). Die beantragten Klein-Projekte werden im Umfang von mindestens 500 Euro bis maximal Euro gefördert. Es sind keine Eigenmittel erforderlich. Um eine möglichst große Trägervielfalt und regionale Verteilung der Projektvorschläge zu erhalten, ist nur ein Projektvorschlag pro Verein zulässig. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt über eine Projektjury in einem zweistufigen Verfahren, das für die Projektvorschläge der Endrunde eine persönliche Präsentation vor der Jury vorsieht. Die Anträge für die Teilnahme am Projektwettbewerb sind bis zum 15. Mai 2013 einzureichen. Es sind die dafür vorgesehenen Formulare zu nutzen. Die Formulare können Interessierte unter der Seite des Landkreises: herunterladen. Sie können diese aber auch anfordern über die - Adresse: annett.schrenk@landkreis-mittelsachsen.de. Die Projektpräsentationen sind für Ende Juni/ Anfang Juli 2013 vorgesehen und sind verbindlich. Ermutigung Es werden ausdrücklich kleinere Vereine ermuntert, sich am Projektwettbewerb zu beteiligen. Die Projektträger werden bei der Realisierung ihrer Projektideen von der Projektleitung über die Laufzeit ihrer Projekte inhaltlich begleitet. Das Projekt Wir für die Region Förderung der Vereinsarbeit im ländlichen Raum möchte zu einer Stärkung der Vereinskultur im Landkreis Mittelsachsen beitragen und die Kooperationen und Vernetzungen zwischen den Vereinen fördern. Daher wird von den ausgewählten Projektträgern die Bereitschaft erwartet, sich in die Arbeit des Trägernetzwerkes einzubringen. Dies beinhaltet die Teilnahme an den Trägerkonferenzen und begleitenden Workshops sowie die Bereitschaft zur Dokumentation ihrer Projekte. Der Projektwettbewerb wird im Rahmen des Programms Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort von der Robert Bosch Stiftung gefördert. Das Programm der Robert Bosch Stiftung wird durchgeführt mit der ZAROF. GmbH, Leipzig und dem Thünen- Institut, Bollewick. Für weitere Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen die Projektleiterin Annett Schrenk zur Verfügung. Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen Annett Schrenk Frauensteiner Straße 43, Freiberg, Telefon: bzw. annett.schrenk@landkreis-mittelsachsen.de

7 Seite 7 Heft 04 April - Jahrgang 23 AMTSBLATT Sparkasse fördert das Vereinsleben Spenden gingen auch nach Neuhausen Die Vereine und gemeinnützigen Einrichtungen gestalten in den Kommunen des Landkreises ein aktives gesellschaftliches Leben. Sie sind es, die sportliche Betätigung anbieten, kulturelle Höhepunkte organisieren und den Jugendlichen Angebote für die Freizeitgestaltung machen. Die Sparkasse Mittelsachsen und ihre Stiftungen engagieren sich mit ihren Spendengeldern für diese Initiativen. Sie unterstützen jährlich zahlreiche Projekte in den Vereinen und Kommunen. Die Kinder und Jugendlichen standen 2012 besonders im Mittelpunkt. Einige Beispiele für unsere Nachwuchsförderung: Über 700 Kinder aus 7 Kindereinrichtungen der Region konnten sich kurz vor dem Weihnachtsfest über ein hochwertiges Holz-Spiel-Auto für den Gruppenraum im Kindergarten freuen. Rund Euro stellte die Sparkasse Mittelsachsen für neue Vitrinen, Regale und Ausstellungstafeln in Vereinsräumen und Schulmuseen bereit. 21 Sportvereine erhielten Unterstützung bei der Anschaffung von Großsportgeräten für das Training mit Kindern und Jugendlichen Spendengelder der Sparkassen-Stiftung von über Euro. Über Teilnehmer nahmen an der ersten Runde des Laufcups der Sparkassen-Stiftung für Jugend und Sport teil. Alle über Schüler der 5. Klasse an Mittelschulen und Gymnasien der Freiberger und Mittweidaer Region erhielten zum Schuljahresbeginn 2012/13 ein Nachschlagewerk zur deutschen Rechtschreibung. Im Jahr 2012 haben die Sparkasse Mittelsachsen und ihre Stiftungen den Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen in der Region rund Euro zur Verfügung gestellt. Nach Neuhausen gingen über Euro an Spenden- und Sponsoringgeldern. Davon profitierten u.a. der Verein Pulsschlag Neuhausen Erzgebirge. Auch im Jahr 2013 laden die Sparkassen-Stiftungen wieder zur Teilnahme an zahlreichen Projekten ein und bieten Fördermöglichkeiten an. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie im Internet. Dr. Indra Frey Pressesprecherin Telefon Telefax indra.frey@sparkasse-mittelsachsen.de Umwelttelefon Meldungen und Hinweise über besondere Wetterlagen, Geruchsbelästigungen und sonstige Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen sind an folgende Adressen zu richten: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Tel.: 0351/ Fax.: 0351/ uwe.boehme@smul.sachsen.de Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Tel.: 0351/ Fax.: 0351/ cornelia.oelke@smul.sachsen.de Außerdem können Sie sich im Internet unter über die Luftqualität in Sachsen informieren. TERMINE Abfallentsorgung April 2013 Neuhausen, OT Frauenbach, OT Heidelbach, OT Dittersbach (ohne Deutscheinsiedler Weg und Saydaer Weg) Restabfall Restabfall Gelbe Tonne Gelbe Tonne Blaue Tonne Sparkasse Mittelsachsen Neuhausen (Deutscheinsiedler Weg) Restabfall Gelbe Tonne Blaue Tonne Cämmerswalde, Rauschenbach, Deutschgeorgenthal und Neuwernsdorf, Neuhausen (Saydaer Weg) Restabfall Restabfall Gelbe Tonne Gelbe Tonne Blaue Tonne Zur Beachtung! GRÜNSCHNITT und GARTENABFÄLLE in kleinen Mengen bis zur Größe eines PKW-Hängers werden ab sofort immer montags von 17 bis 18 Uhr am alten Heizhaus entgegengenommen. 17:30 Uhr Affalterbacher Platz 19:00 Uhr HAUS DES GASTES

8 AMTSBLATT Heft 04 April - Jahrgang 23 Seite 8 Die Gemeindeverwaltung Neuhausen gratuliert im Monat April 2013 nachfolgenden Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde zum Geburtstag ganz herzlich am: zum 80. Geburtstag Herrn Werner Gerlach Frauenbachstraße zum 75. Geburtstag Frau Waltraud Werner Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 76. Geburtstag Herrn Degenhard Schmidt Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 79. Geburtstag Herrn Joachim Stavenow Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 79. Geburtstag Herrn Günther Storch Deutscheinsiedler Weg zum 76. Geburtstag Herrn Johannes Engel Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 72. Geburtstag Herrn Lothar Schneider Neuwernsdorfer Weg 4B zum 72. Geburtstag Frau Edda Mende Neuwernsdorfer Weg zum 76. Geburtstag Herrn Heinz Müller Am Goldhübel zum 76. Geburtstag Frau Hanna Müller Hauptstr. 84 OT Cämmerswalde zum 77. Geburtstag Frau Edith Oswald Bahnhofstraße zum 70. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Neubert Frauenbachstraße zum 75. Geburtstag Frau Lisa Müller Frauenbachstraße zum 84. Geburtstag Frau Katharina Wengel Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 88. Geburtstag Frau Hella Lorenz Olbernhauer Straße zum 74. Geburtstag Frau Irmgard Köhler Ernst-Thälmann-Straße zum 75. Geburtstag Frau Isolde Ulbricht Karl-Liebknecht-Straße zum 92. Geburtstag Frau Eleonore Günther Dittersbacher Weg zum 74. Geburtstag Frau Erika Kaltofen Hauptstr. 70 OT Cämmerswalde zum 79. Geburtstag Herrn Harald Herrmann Neuwernsdorf 52 OT Neuwernsdorf zum 75. Geburtstag Herrn Dieter Lange Poststraße zum 76. Geburtstag Herrn Norbert Ackermann August-Bebel-Straße zum 80. Geburtstag Herrn Josef Hojer Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 89. Geburtstag Herrn Werner Morgenstern Olbernhauer Straße zum 79. Geburtstag Herrn Günther Bretfeld Bergstraße zum 80. Geburtstag Frau Lieselotte Kempuß Schwartenbergweg zum 80. Geburtstag Frau Maria Waldhoff Frauenbachstraße 33F zum 75. Geburtstag Frau Ursula Kaltofen Olbernhauer Straße zum 73. Geburtstag Herrn Manfred Hennig Frauenbachstraße zum 87. Geburtstag Herrn Max Hetze Friedrich-Ebert-Straße zum 86. Geburtstag Frau Christa Morgenstern Olbernhauer Straße zum 76. Geburtstag Frau Christine Lein Schwartenbergweg zum 72. Geburtstag Frau Ute Beer Olbernhauer Straße zum 91. Geburtstag Frau Marianna Göhler Hauptstr. 110 OT Cämmerswalde zum 87. Geburtstag Herrn Werner Hegewald Hauptstr. 130 OT Cämmerswalde zum 75. Geburtstag Frau Ursula Emmrich Brüxer Straße zum 77. Geburtstag Frau Lieselotte Müller Schloßgasse zum 74. Geburtstag Frau Renate Knospe Hauptstr. 139 OT Cämmerswalde zum 75. Geburtstag Frau Sieglinde Matthes Friedrich-Ebert-Straße zum 75. Geburtstag Herrn Walter Meißner Schloßgasse zum 87. Geburtstag Frau Erika Dietel Bahnhofstraße zum 70. Geburtstag Frau Jutta Schmidt Hauptstr. 122 OT Cämmerswalde zum 83. Geburtstag Herrn Johannes Herrmann Brüxer Straße zum 83. Geburtstag Frau Renate Bieber Hauptstr. 142 OT Cämmerswalde zum 77. Geburtstag Herrn Siegfried Barthel Ernst-Thälmann-Straße zum 82. Geburtstag Herrn Manfred Groth Friedrich-Ebert-Straße zum 88. Geburtstag Frau Hilde Mende Anton-Günther-Straße zum 74. Geburtstag Frau Sigrid Tränkner Neuwernsdorf 32 OT Neuwernsdorf zum 75. Geburtstag Herrn Günter Richter Hauptstr. 21 OT Cämmerswalde zum 71. Geburtstag Frau Lore Hegewald Hauptstr. 32 OT Cämmerswalde zum 91. Geburtstag Frau Erika Goldschmidt Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 72. Geburtstag Frau Marie-Luise Hammer Hauptstr. 57 OT Cämmerswalde zum 88. Geburtstag Frau Christa Müller Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 85. Geburtstag Frau Christa Matthes Poststraße zum 70. Geburtstag Herrn Rainer Butter Ernst-Thälmann-Straße zum 77. Geburtstag Herrn Gotthard Fritzsch Hauptstr. 76 OT Cämmerswalde zum 74. Geburtstag Herrn Manfred Richter Neuwernsdorf 20 OT Neuwernsdorf zum 77. Geburtstag Herrn Roland Schneider Hauptstr. 150 OT Cämmerswalde zum 88. Geburtstag Herrn Walfried Winterling Ernst-Thälmann-Straße zum 77. Geburtstag Frau Gisela Peters Freiberger Straße zum 72. Geburtstag Herrn Klaus Zettel Alte Hauptstraße zum 70. Geburtstag Frau Gisela Göhler Hauptstr. 28 OT Cämmerswalde zum 84. Geburtstag Frau Hildegard Zennig Schloßgasse zum 75. Geburtstag Herrn Manfred Strauß Rauschenbach 7 OT Rauschenbach zum 83. Geburtstag Herrn Helmut Reichelt Bergstraße zum 74. Geburtstag Herrn Heinz Müller Am Goldhübel zum 74. Geburtstag Frau Gunda Hänsel Saydaer Weg 2A zum 71. Geburtstag Frau Elisabeth Hegewald Neuwernsdorf 22 OT Neuwernsdorf zum 79. Geburtstag Herrn Werner Langer Deutscheinsiedler Weg 8 und wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr.

9 Seite 9 Heft 04 April - Jahrgang 23 AMTSBLATT Geburtstag des Monats Die Geburtstagskinder der Monate März und April 2013 laden wir am Mittwoch, dem 8. Mai 2013, um 14:30 Uhr in das Schloss Purschenstein ein (Haupteingang Rezeption). Dies ist eine Einladung für alle Geburtstagskinder ab 70 Jahre. Begleitpersonen für unsere Jubilare sind ebenfalls herzlich willkommen. Auf Wunsch und Voranmeldung im Rathaus können wir Sie auch mit einem Kraftfahrzeug abholen. Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen unserer Jubilare. Peter Haustein, Bürgermeister für die Mai-Ausgabe 2013 unseres Neuhausener Amtsblattes ist Mittwoch, der 17. April 2013! Für die Einhaltung dieses Termins zur Abgabe be Ihrer Manuskripte und Inserate bedanken wir uns! Die Redaktion Die Freiwillige Feuerwehr Neuhausen berichtet! Am Freitag, dem 22. Februar 2013 führten wir unsere Jahreshauptversammlung für das Dienstjahr 2012 durch. Zahlreiche Gäste konnten wir in der Gaststätte Schwartenbergbaude begrüßen, darunter unseren Bürgermeister, drei Gemeinderäte, Kameraden und Wehrleitung der FFW Cämmerswalde und der FFW Sayda, den Saydaer Bürgermeister, eine Vertreterin der Leitung der Pflegeheime Münch und den Leiter der DRK-Ortsbereitschaft Neuhausen. Ein Stellvertreter des Kreisbrandmeisters nahm ebenfalls an dieser Versammlung teil. In ihren Jahresberichten legten der Wehrleiter und der Jugendfeuerwehrwart noch einmal das Dienstjahr 2012 dar. Berichtet wurde über Ereignisse im sächsischen Feuerwehrwesen, Probleme der Tageseinsatzbereitschaft, über zahlreiche Aktivitäten der Kameradschaftspflege, der Verbindungen zur Partnergemeinde sowie der Unterstützung von Vereinen und Organisationen. Der Dienstverlauf in den 23 durchgeführten Ausbildungen und Schulungen wurde ebenso beleuchtet wie die 15 Alarmierungen der FFW Neuhausen im Jahr Auszeichnungen für langjährige Mitgliedschaft werden an Werner Schneider (40 Jahre) und Sören Matthes (10 Jahre) nachgereicht. Der Wehrleiter dankte nochmals allen Kameraden für ihre Dienstbeteiligung, den Kameraden der Altersabteilung, unseren Ehefrauen und Partnerinnen sowie den zahlreichen Gewerbetreibenden und Privatpersonen unseres Ortes für die materielle und finanzielle Unterstützung im letzten Jahr. Zum Abschluss des Abends sorgte ein, vom Gastwirt der Schwartenbergbaude gesponsertes, kleines Programm für gute Stimmung und Kurzweil. Die Wehrleitung der FFW Neuhausen. In den nächsthöheren Dienstgrad wurden auf Grund ihrer Leistungen bei Lehrgängen und Dienstdurchführung Sten Schneider, Lars Oelschlägel, Anne Kirschen und Johannes Hänig befördert. Als Neuaufnahme wurde Hendrik Rosenkranz von der Jugendfeuerwehr in die aktive Abteilung übernommen. Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen, Bahnhofstraße 12, Neuhausen Redaktionelle Zusammenstellung: Fremdenverkehrsamt Neuhausen, Bahnhofstraße 8, Neuhausen, , Fax Gesamtherstellung: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh, Industriestraße 7, Marienberg, , Fax Der Herausgeber ist verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teiles. Für den Inhalt der anderen Teile zeichnet der Verfasser selbst verantwortlich. Preis: 1,

10 AMTSBLATT Heft 04 April - Jahrgang 23 Seite 10 Freiwillige Feuerwehr Cämmerswalde Am 08.März trafen sich die Kameradinnen und Kameraden einschließlich ihres Musikzuges im Haus des Gastes zur Jahreshauptversammlung für das Dienstjahr Der Wehrleiter konnte folgende Gäste begrüßen: - unseren Bürgermeister Peter Haustein - vom Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen Kamerad Ehrenfried Siegel - sowie eine Abordnung der FFW Neuhausen mit ihrem Wehrleiter Gerd Kriebel und die Kameraden Heiko Preißler, Leopold Hoppe und Karl- Heinz Neuber. Im Anschluss gab die Versammlungsleiterin Irina Erler die Tagesordnung bekannt. Im Folgenden verlas der Wehrleiter Marco Fritzsch den Rechenschaftsbericht für das Jahr Er gab einen Rückblick über die geleistete Arbeit. Er machte aufmerksam, dass die Einsatzbereitschaft in Cämmerswalde am Tag schwierig zu gewährleisten ist, da die meisten Kameraden auswärts arbeiten. Deshalb ist eine gute Zusammenarbeit mit der Wehr Neuhausen ganz wichtig. Danach bedankte sich der Wehrleiter im Namen der Wehrleitung bei allen für die Mitarbeit in der Wehr und wünschte Gesundheit, Wohlergehen und weiterhin gute Kameradschaft. Über die Arbeit des Orchesters gab der Leiter der Musiker, Michael Wagner, einen Rückblick. Unsere Gäste überbrachten uns dann ihre Grußworte. Für 10 Jahre Dienst wurde Stefan Hegewald, für 25 Jahre Dienst wurde Matthias Bilz ausgezeichnet. Für 40 Jahre Dienst wurden folgende Kameraden ausgezeichnet (Bild 1): Michael Wagner, Helfried Schmieder, Dietmar Schneider, Hartmut Erler, Dietmar Hänig, Günter Schreiber Klaus Schab Und eine ganz besondere Auszeichnung erhielt unser Ehrenmitglied Werner Hegewald für 70 Jahre treue Dienste in der FFW vom Kreisfeuerwehrverband (Bild 2). Eine besondere Auszeichnung erhielten Reinwald Wagner und Gotthard Fritzsch für 60 Jahre treue Dienste in der FFW vom Kreisfeuerwehrverband. Zum nächsthöheren Dienstgrad wurden befördert (Bild 3): Janine Oehler, Felix Höber zur Feuerwehrfrau (mann) Toni Weißbach, Kevin Garbatz zum Oberfeuerwehrmann Robert Aehnelt zum Hauptlöschmeister. Nico Kaulfuß zum Löschmeister Danach hielt der Wehrleiter das Schlusswort, bedankte sich bei den Gästen für ihr Erscheinen und bei der Blaskapelle für die musikalische Umrahmung der Versammlung. Er wünschte Allen für 2013 viel Gesundheit und Wohlergehen. Dann gab er noch bekannt, dass die FFW Cämmerswalde 140 Jahre und die Kapelle 135 Jahre in diesem Jahr feiern möchten. Der Termin für diese Veranstaltung ist der Danach beendete der Wehrleiter die Versammlung. Die FFW Cämmerswalde bedankt sich beim Team vom Haus des Gastes für die gute Bewirtung und das schöne Essen. Die Freiwillige Feuerwehr Cämmerswalde bedankt sich beim Ehrenmitglied Werner Hegewald für eine Spende für die Kameradschaftskasse. Vielen Dank Werner. Marco Fritzsch - Wehrleiter

11 Seite 11 Heft 04 April - Jahrgang 23 AMTSBLATT BEREITSCHAFTSDIENSTE Neuhausen Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zentrale Rettungsstelle Plauen Telefon: oder Zentral festgelegte Notrufnummer: Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst beginnt montags, dienstags und donnerstags 19 Uhr und endet am darauffolgenden Tag um 07 Uhr. Am Mittwoch und Freitag beginnt der kassenärztliche Bereitschaftsdienst um 14 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen ist ganztägig kassenärztlicher Bereitschaftsdienst bis Dipl.-Med. Barbara Wermke / , 07 Uhr Dr. med. Tilo Huster 0162/ Dr. med. Annegret Werner / Dipl.-Med. Bernd Gehrhardt / / Dr. med. Silvia Kopra / Uhr bis 07 Uhr Dipl.-Med. Barbara Wermke / Dr. med. Ingrid Mende / Marion Gläser 0176/ Dr. med. Silvia Kopra / Dipl.-Med. Bernd Gehrhardt / Uhr bis 07 Uhr 0173/ Dr. med. Tilo Huster 0162/ Marion Gläser 0176/ Dr. med. Ingrid Mende / Dr. med. Silvia Kopra / Dr. med. Tilo Huster 0162/ Uhr bis 07 Uhr Dr. med. Ingrid Mende / Dr. med. Annegret Werner / Marion Gläser 0176/ Dipl.-Med. Barbara Wermke / Dr. med. Annegret Werner / Uhr bis 07 Uhr Dipl.-Med. Bernd Gehrhardt / / Dr. med. Ingrid Mende /1430 Bereitschaftsdienst Zahnärzte Samstag und Sonntag von 9:00 bis 11:00 Uhr für dringende Schmerzfälle Frau DS Laub, Olbernhau / Herr ZA Köhler, Olbernhau / Herr Dr. Budai, Seiffen / Frau ZÄ Köhler, Olbernhau / Frau DS Baldauf, Pfaffroda Apothekenbereitschaft Der Bereitschaftsdienst wechselt wöchentlich und beginnt am Montag 8:00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag 8:00 Uhr Herz-Apotheke Olbernhau Pelikan-Apotheke Marienberg Drei-Tannen-Apotheke Olbernhau Herz-Apotheke Olbernhau Rats-Apotheke Seiffen Cämmerswalde Bereitschaftsdienst Ärzte Siehe bitte unter Ärzte Neuhausen Wir möchten darauf hinweisen URLAUB Die Arztpraxis von Frau Dr. med. Ingrid Mende ist vom 15. bis 26. April 2013 geschlossen. Zahnärztlicher Notdienst Bereich Brand-Erbisdorf Samstag Sonntag Feiertag 9:00 10:00 Uhr 10:00 11:00 Uhr 10:00 11:00 Uhr 06./ Dr. S. Vogelsang Brand-Erbisdorf / Dipl.-Stomat. G. Börner Mulda / Dr. med. M. Gabsdiel Mulda / Dipl.-Stomat. G. Horn Brand-Erbisdorf Dipl.-Stomat. M. Jähnig Änderungen bitte vorbehalten. Wochenenddienst DRK-Sozialstation Sayda und Umgebung Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar: /83498 Fax / Gesundheits- und Krankenpflegerin Ostern Linda Schlesier Dorfchemnitz, Am Berg Schwester Frau Susann Lobbe Voigtsdorf, Hauptstraße 7 Tel / Schwester Frau Monika Eckhardt Tel /83498 Friedebach, Freiberger Str Altenpflegerin Frau Rosemarie Büschel Tel /83498 Voigtsdorf, Hauptstraße Altenpflegerin Frau Stefanie Mattheß Tel /83498 Sayda, Lutherplatz 2 Schwester Kerstin Krebs PDL SST Sayda und Umgebung Diakoniestation Seiffen Am Rathaus Seiffen Die Diakonie-Sozialstation ist von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 14:00 bis 17:30 Uhr besetzt. Weitere Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich. l Tag und Nacht erreichbar unter Tel./Fax: /8481

12 AMTSBLATT Heft 04 April - Jahrgang 23 Seite 12 Kirchgemeinden Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neuhausen Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 7. April - Quasimodogeniti (Wie die neugeborenen Kindlein. 1. Petr. 2, 2) Uhr Gottesdienst zum Bibelwochenbeginn in Heidersdorf (Fahrdienst: J. Dietel 14761) Montag, 8. April Uhr Neuhausen Pfarrhaus Die offenen Ohren (Markus 7, 31-37) Pfarrer Escher, Mittelsaida Dienstag, 9. April Uhr Neuhausen Pfarrhaus Das offene Bekenntnis (Markus 8, 27-9,1) Pfarrer Stein Mittwoch, 10. April Uhr Heidersdorf Pfarrhaus Das offene Feld (Markus 4,3-20) Annett Schenk, Neuhausen Donnerstag, 11. April Uhr Heidersdorf Pfarrhaus Das offene Dach (Markus 2,1-12) Pfarrer Harzer, Seiffen Freitag, 12. April Uhr Neuhausen Pfarrhaus Der offene Himmel (Markus 1,1-15) Pfarrer Geisler, Sayda Sonntag, 14. April Misericordias Domini (Die Erde ist voll der Güte des Herrn. Psalm 33, 5) Uhr Gottesdienst zum Bibelwochenabschluss, mit Heiligem Abendmahl und Kindergottesdienst (Fahrdienst: N. Heimann ) Sonntag, 21. April - Jubilate (Jauchzet Gott, alle Lande! Psalm 66, 1) 8.30 Uhr Predigtgottesdienst (Fahrdienst: G. Kaden ) Sonntag, 28. April Kantate (Singet dem Herrn ein neues Lied! Psalm 98,1) Uhr Bläsergottesdienst zur Jahreslosung mitgestaltet vom Kirchenchor (Fahrdienst: B. Wolf ) Unsere Kreise laden ein zum / zur: Männerwerk Mittwoch, 3. April Uhr Fröhliches Alter Montag, 8. April Uhr Frauenkreis Mittwoch, 10. April - Bibelwoche Uhr Junge Gemeinde Freitag, 5. und 19. April Uhr Bibelkreis (Beyer) Mittwoch, 17. April Uhr Ehepaarkreis nach Vereinbarung Uhr Kirchenvorstand Donnerstag, 18. April Uhr Posaunenchor montags Uhr Kirchenchor dienstags Uhr Christenlehre Kl. dienstags Uhr Kl. dienstags Uhr Jungschar Kl. montags Uhr Konfirmandenunterricht 7. Kl. (in Heidersdorf) donnerstags Uhr Lesekreis (Diakonie) Montag, 22. April Uhr (Abholdienst Diakonie Seiffen: / Neuhausen: ) Krabbelgruppe im Kinderhaus Vier Jahreszeiten Dienstag, 9. April Öffnungszeiten der Pfarramtskanzlei: (Telefon: ): Montag und Donnerstag 8.30 bis Uhr Dienstag und Freitag bis Uhr Uhr HORTKINDER HABEN EIN NEUES ZUHAUSE Ein neuer Anbau für ca. 40 Hortkinder konnte am am Pfarrhaus von Neuhausen eröffnet werden. Damit sind der Hort und der Kindergarten mit Krippe, die beide von der Kirchgemeinde getragen werden, wieder räumlich getrennt. Der Neubau ist notwendig geworden, weil die Anmeldungen für die Kinderkrippe gestiegen waren. Um Raum auch für mehr Hortplätze zu schaffen, musste der 2004 in den Kindergarten Vier Jahreszeiten eingezogene Hort wieder ausziehen. Innerhalb weniger Monate konnte der neue Flachbau mit 2 Gruppenräumen, einem Hausaufgabenzimmer, einem Werkraum und einer Küche auf dem Kirchengelände geschaffen werden. Dafür möchten wir allen, die bei der Verwirklichung dieses Projektes beteiligt waren, sehr herzlich danken. Des Weiteren danken wir für alle Zuwendungen materieller und finanzieller Art. Schön war und ist es zu sehen, mit wie viel Freude und Begeisterung die Kinder ihre neuen Räume in Besitz genommen haben. Das Team der Evangelischen Kindertagesstätte Vier Jahreszeiten

13 Seite 13 Heft 04 April - Jahrgang 23 AMTSBLATT Katholische Kirche Gottesdienste finden im Monat April wie folgt statt: Samstag, Uhr Neuhausen Samstag Uhr Sayda Samstag Uhr Neuhausen Samstag Uhr Neuhausen Kirchgemeinde Clausnitz-Cämmerswalde- Rechenberg Veranstaltungen im April 2013 Montag, 01. April Ostermontag Uhr Gottesdienst in der Cämmerswalder Kirche Uhr Gottesdienst in der Rechenberger Kirche Mittwoch, 03. April Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Rauschenbach Donnerstag, 04. April Uhr Rentnerkreis im Cämmerswalder Pfarrhaus Samstag, 06. April Uhr Junge Gemeinde im Cämmerswalder Pfarrhaus Sonntag, 7. April Quasimodogeniti Uhr Zentraler Gottesdienst einmal anders in der Cämmerswalder Kirche Donnerstag, 11. April Uhr Frauendienst im Clausnitzer Pfarrhaus Uhr Christenlehre 5./6. Klassen im Pfarrhaus Rechenberg Sonntag, 14. April Misericordias Domini Uhr Gottesdienst in der Clausnitzer Kirche Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst in der Rechenberger Kirche Donnerstag, 18. April Uhr Gebetskreis im Cämmerswalder Pfarrhaus Uhr Gesprächskreis im Cämmerswalder Pfarrhaus Samstag, 20. April Uhr MännerTreff im Clausnitzer Pfarrhaus Sonntag, 21. April Jubilate Uhr Andacht in der Clausnitzer Kirche Uhr Zentraler Konfirmationsgottesdienst mit Abendmahl in der Cämmerswalder Kirche Donnerstag, 25. April Uhr Seniorenkreis im Rechenberger Pfarrhaus Uhr Christenlehre 5./6. Klassen im Pfarrhaus Rechenberg Sonntag, 28. April Kantate Uhr Zentraler Singegottesdienst mit den Kirchenchören unserer Region in der Rechenberger Kirche Montag, 29. April Uhr Kreis Junger Frauen im Clausnitzer Pfarrhaus Einladung zum MännerTreff Am Samstag, dem 20 April kommt Hartmut Günther zu uns nach Clausnitz (Beginn: Uhr) mit dem Thema: Ich fühl mich wohl Männer und Gefühle ein Widerspruch in sich? Hartmut Günther ist Reisesekretär der Männerarbeit unserer Landeskirche und war schon öfters bei uns. Wir freuen uns auf DICH und auf SIE! Eingesegnet zur Goldenen Hochzeit wurden Am 2. Februar Reinhilde und Siegfried Jäcke aus Cämmerswalde Christlich bestattet wurden: Am 8. Februar Ilse Charlotte Müller geb. Claußnitzer aus Clausnitz im Alter von 91 Jahren Am 11. Februar Reiner Neuber aus Cämmerswalde im Alter von 74 Jahren Am 15. Februar Dieter Klaus Proksch aus Bienenmühle im Alter von 65 Jahren Am 18. Februar Else Elfriede Vobig geb. Schroth aus Cämmerswalde im Alter von 85 Jahren Am 1. März Elsa Elisabeth Wagner geb. Liebscher aus Cämmerswalde im Alter von 85 Jahren Am 7. März Horst Morgenstern aus Clausnitz im Alter von 76 Jahren Jesus spricht: Siehe, ich bin bei euch bis an der Welt Ende. Matthäus 28, 20 Hier noch mal unsere Kinder- und Jugendkreise: Junge Gemeinde Cämmerswalde: am 1. Samstag im Monat im Cämmerswalder Pfarrhaus Junge Gemeinde Rechenberg: jeden Mittwoch Uhr im Rechenberger Pfarrhaus Junge Gemeinde Clausnitz: jeden Freitag Uhr im Clausnitzer Pfarrhaus Christenlehre Klasse 1. Mittwoch im Monat Uhr im Pfarrhaus Cämmerswalde Klasse dienstags Uhr im Pfarrhaus Clausnitz Klasse freitags Uhr im Pfarrhaus Clausnitz Klasse donnerstags Uhr im Pfarrhaus Rechenberg (aller 2 Wochen: / /16.05./30.05.) Konfirmandenstunde für alle 3 Gemeinden 7. Klasse montags Uhr im Pfarrhaus Rechenberg 8. Klasse dienstags Uhr im Pfarrhaus Cämmerswalde Haben Sie Sorgen oder möchten Sie einen Termin mit Pfarrer Fischer vereinbaren, so rufen Sie bitte im Pfarramt Clausnitz an (Tel. 7210) Anzeige

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