des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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- Martha Steinmann
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Viktoria Schmid u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Wohnsituation für Studierende in Baden-Württemberg im Wintersemester 2014/2015 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie hoch derzeit der Bedarf an bezahlbarem und beziehbarem Wohnraum in vom örtlichen Studierendenwerk geführten Wohnheimen für deutsche und ausländische (EU- und Drittstaatsangehörige) Studierende in Baden-Württemberg ist; 2. in welchem Umfang (absolut und prozentual) die Wohnheime der Studierendenwerke den Wohnbedarf für Studierende abdecken; 3. welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um den gestiegenen Wohnraumbedarf im Wintersemester 2013/2014 abzudecken (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Hochschulstandorten in Baden-Württemberg); 4. welche kurzfristigen Maßnahmen ergriffen wurden, um den gestiegenen Wohn - raumbedarf im Wintersemester 2014/2015 abzudecken (unter Angabe, in welchen Städten für welche Hochschulen in welchem Umfang Notlager eingerichtet wurden und wie lange diese im Durchschnitt in Anspruch genommen wurden); 5. wie lange derzeit ein wohnungssuchender Studierender auf einen Platz im Wohnheim für Studierende in Baden-Württemberg warten muss (unter Angabe der durchschnittlichen Wartezeiten im Vergleich zu den letzten fünf Jahren); Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 6. welche Maßnahmen sie mittel- und langfristig plant, um die Wohnraumsitua - tion für Studierende an den Standorten in Baden-Württemberg zu verbessern (unter Angabe, inwieweit die Fördersystematik des Landeswohnraumförderungsprogramms 2012 hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum für Studierende bisher erfolgreich war); 7. wie hoch die Fördermittel für Studentenwohnungen im Jahr 2013 und 2014 waren/sind (unter Angabe, in welcher Höhe Fördermittel bis heute ausgeschöpft wurden und wie sich die Fördermittelsumme perspektivisch entwickeln wird); 8. wie sich die jeweilige Auslastung der Wohnangebote für Studierende mit Kindern an den einzelnen Hochschulstandorten darstellt Viktoria Schmid, Wald, Deuschle, Kurtz, Röhm, Schiller, Stächele, Dr. Stolz, Wacker, Schütz CDU Begründung An vielen Hochschulstandorten in Baden-Württemberg ist studentischer Wohnraum derzeit Mangelware. Die Wohnsituation ist angespannter denn je. Hochschulen und Studierendenwerke stehen nach wie vor vor großen Herausforderungen, angesichts einer hohen Anzahl an Studierenden an den Hochschulstandorten. Für ein erfolgreiches Studium muss neben einer guten Lehr- und Studieninfrastruktur auch eine gut ausgebaute soziale Wohninfrastruktur vorliegen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 20. Januar 2015 Nr /18/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie hoch derzeit der Bedarf an bezahlbarem und beziehbarem Wohnraum in vom örtlichen Studierendenwerk geführten Wohnheimen für deutsche und ausländische (EU- und Drittstaatsangehörige) Studierende in Baden-Württemberg ist; 2. in welchem Umfang (absolut und prozentual) die Wohnheime der Studierendenwerke den Wohnbedarf für Studierende abdecken; Die Studierendenwerke des Landes betreuten im Studienjahr 2013 rd Studierende, darunter waren rd (dies entspricht rd. 12,6 %) ausländische Studierende (EU- und Drittstaatsangehörige). Die Studierendenzahlen für das abgelaufene Studienjahr 2014 liegen noch nicht vor. Nach der derzeitigen Prognose steigen die Studierendenzahlen weiter an, sodass nach wie vor mit einem steigenden Wohnraumbedarf insbesondere an den großen Hochschulstandorten zu rechnen ist. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
3 Aus den Rückmeldungen der Studierendenwerke geht hervor, dass mit dem Wohnplatzangebot im WS 2014/2015 der Bedarf gedeckt werden konnte. Eine akute Wohnungsnot unter den Studierenden ist nicht festzustellen. Sämtlichen Bewerbern/-innen konnten innerhalb angemessener Zeit Wohnheimplätze vermittelt werden oder diese haben auf dem freien Wohnungsmarkt (insbesondere Kirchen, Vereine, Private) geeigneten Wohnraum gefunden. Nach der aktuellen Wohnraumstatistik 2014 des Deutschen Studentenwerks, das neben den Wohnheimplätzen der Studierendenwerke auch die anderer öffentlicher Träger erfasst, liegt Baden-Württemberg mit einer Unterbringungsquote von 12,82 % bundesweit an vierter Stelle; historisch bedingt verfügen lediglich Thü - ringen mit 14,42 %, Sachsen mit 14,38 % und Brandenburg mit 13,18 % über bessere Quoten. Die Übersicht für die baden-württembergischen Hochschulorte zeigt, dass gerade in Ballungsräumen die Unterbringungsquote vergleichsweise hoch ist. Wohnraumstatistik des Deutschen Studentenwerks Auszug Land Baden-Württemberg Hochschulort Gesamtzahl Studierendenwohnheime/ Gebäude Studierendenwohnplätze insgesamt Zahl der Studierenden Unterbringungsquote in % Aalen ,76 Albstadt ,42 Bad Mergentheim (ohne Mosbach) ,09 Biberach ,69 Esslingen (incl. Göppingen) ,78 Freiburg ,81 Friedrichshafen ,32 Furtwangen ,69 Geislingen ,943 12,61 Heidelberg (mit Studierenden der Medizinischen Fakultät Mannheim) ,61 Heilbronn ,19 Hohenheim ,86 Karlsruhe ,74 Kehl ,54 Konstanz ,96 Ludwigsburg ,62 Mannheim ,05 Mosbach (ohne Bad Mergentheim) ,23 Nürtingen ,27 Offenburg ,73 Pforzheim ,02 Ravensburg (ohne Weingarten) ,80 Reutlingen ,59 3
4 Hochschulort Gesamtzahl Studierendenwohnheime/ Gebäude Studierendenwohnplätze insgesamt Zahl der Studierenden Quelle: Deutsches Studentenwerk, Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2014, Berlin 2014 Internetlink: Unterbringungsquote in % Rottenburg ,76 Schwäbisch-Gmünd ,68 Sigmaringen ,56 Stuttgart ,09 Trossingen ,96 Tübingen ,62 Ulm ,18 VS-Schwenningen ,16 Weingarten ,16 Gesamt ,82 3. welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um den gestiegenen Wohnraumbedarf im Wintersemester 2013/2014 abzudecken (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Hochschulstandorten in Baden-Württemberg); Die Landesregierung hat dem gestiegenen Bedarf Rechnung getragen und in den Jahren 2011 bis 2013 den Bau von rd neuen Wohnheimplätzen gefördert. Zum Jahresende 2014 wurden den Studierenden in Baden-Württemberg damit rd eigene sowie angemietete Wohnheimplätze der Studierendenwerke zur Verfügung gestellt. Das Land unterstützt die Studierendenwerke beim Wohnheimbau mit Zuschüssen von bis zu 20 % der Baukosten und maximal Euro/Bettplatz. Im Sommer - semester 2013 und Wintersemester 2013/2014 haben die Studierendenwerke ganz erheblich in Wohnraum (eigene Neubauten und Anmietungen) für Studierende investiert: Studierendenwerk Hochschulstandort Maßnahme zur Abdeckung des Bedarfs im Bodensee Konstanz Neubau Wohnanlage Sonnenbühl West I Konstanz Anmietung Wohnanlage Petershauser Bahnhof Freiburg Freiburg Neubau Wohnheim Campus Flughafen II Freiburg Neubau Wohnheim Campus Flughafen III Heidelberg Heidelberg Neubau 3. BA Wohnheim am Klausenpfad Heidelberg Anmietung auf dem Gelände der eh. US-Kasernen Karlsruhe Karlsruhe Umbau einer Hausmeisterwohnung Pforzheim Anmietung eines Wohnheims vom Caritasverband zusätzliche Wohnplätze
5 Studierendenwerk Hochschulstandort Maßnahme zur Abdeckung des Bedarfs im Mannheim Mannheim Ausbau eines Wohnheims in der Augartenstraße Stuttgart Stuttgart Anmietung eines Wohnheims in der Heilmannstraße Esslingen Anmietung eines Wohnheims auf dem Hengstenbergareal Ulm Ulm Neubau Wohnheim auf dem Oberen Eselsberg (1. Bauabschnitt) zusätzliche Wohnplätze An allen Standorten wurden über bauliche Aktivitäten und Anmietungen hinaus gezielte Wohnraumkampagnen zur Gewinnung zusätzlicher Privatzimmer durchgeführt (vgl. Ziff. 4) 4. welche kurzfristigen Maßnahmen ergriffen wurden, um den gestiegenen Wohnraumbedarf im Wintersemester 2014/2015 abzudecken (unter Angabe, in welchen Städten für welche Hochschulen in welchem Umfang Notlager eingerichtet wurden und wie lange diese im Durchschnitt in Anspruch genommen wurden); Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die Studierendenwerke des Landes über die Wohnraumförderung hinaus in ihren Bemühungen, auf dem privaten Wohnungsmarkt Zimmer für Studierende zu gewinnen. Dabei sind die Konzeptionen nicht nur vielfältig und teilweise ausgefallen, sondern auch sehr wirkungsvoll. Die Maßnahmen reichen von entsprechenden Plakataufrufen, Zeitungswerbung, der Beschriftung von Bussen, Straßenbahnen und Brötchentüten bis zur Verteilung von Schlafplätzchen (Flyern mit daran befestigten Plätzchen) und Online-Privatzimmerbörsen sowie Wohnen für Hilfe -Partnerschaften. Darüber hinaus haben die Studierendenwerke zu Beginn des Wintersemesters 2014/2015 vorübergehend Notunterkünfte in geringem Umfang eingerichtet. Die Spanne reicht von 16 Plätzen in Tübingen bis 50 Plätze in Freiburg. Die Belegdauer lag zwischen einer und höchstens vier Wochen. Den Studierendenwerken liegen keine Informationen über die konkret vermittelten Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt vor. Die dem Wissenschaftsminis - terium zur Verfügung gestellten Daten lassen den Schluss zu, dass es mit den flankierenden Maßnahmen gelungen ist, den Wohnbedarf der Studierenden im Wintersemester 2014/2015 zu decken. 5. wie lange derzeit ein wohnungssuchender Studierender auf einen Platz im Wohnheim für Studierende in Baden-Württemberg warten muss (unter Angabe der durchschnittlichen Wartezeiten im Vergleich zu den letzten fünf Jahren); Die Wartezeiten auf einen Wohnheimplatz werden von den Studierendenwerken nicht erhoben. Das Vorhandensein von Wartelisten kann als Indikator nicht herangezogen werden, da sich Studierende meist bei verschiedenen Trägern (Kirche, Vereine u. ä.) und auf dem Privatwohnungsmarkt um Zimmer bemühen, ohne eine erfolgreich abgeschlossene Suche den Studierendenwerken zurückzumelden. 5
6 6. welche Maßnahmen sie mittel- und langfristig plant, um die Wohnraumsitua - tion für Studierende an den Standorten in Baden-Württemberg zu verbessern (unter Angabe, inwieweit die Fördersystematik des Landeswohnraumförderungs - programms 2012 hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum für Studierende bisher erfolgreich war); 7. wie hoch die Fördermittel für Studentenwohnungen im Jahr 2013 und 2014 waren/sind (unter Angabe, in welcher Höhe Fördermittel bis heute ausgeschöpft wurden und wie sich die Fördermittelsumme perspektivisch entwickeln wird); In den Jahren bis 2016 sind weitere Wohnbauprojekte der Studierendenwerke in Planung, die vom Wissenschaftsministerium gefördert werden. Der Neubau von Wohnbauprojekten hängt zunächst davon ab, ob es den Studierendenwerken gelingt, geeigneten, standortnahen und finanzierbaren Baugrund zu finden. Das Land stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten geeignete Grundstücke im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung. In den kommenden beiden Jahren sind die folgenden Projekte vorgesehen: Das Studierendenwerk Freiburg plant den Neubau von Studierendenwohn - heimen in Freiburg und Emmendingen mit insgesamt rd. 330 Wohnplätzen. Beim Studierendenwerk Heidelberg befinden sich Wohnbauprojekte in Heil - bronn und Künzelsau mit insgesamt rd. 160 Wohnplätzen in der Umsetzungsphase. Das Studierendenwerk Mannheim wird in Mannheim rd. 40 Wohnplätze durch Erweiterung eines bestehenden Wohnheims schaffen. Unter Regie des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim befindet sich ein Wohnheim in Reutlingen mit rd. 155 Wohnplätzen im Bau. Beim Studierendenwerk Ulm steht derzeit der zweite Bauabschnitt des Neubaus eines Studierendenwohnheims auf dem oberen Eselsberg (Gebäude C) in Ulm mit rd. 98 Wohnplätzen an. Das Studierendenwerk Stuttgart steht in Verhandlungen mit Investoren zur Anmietung geeigneten Wohnraums in Stuttgart, Esslingen und Ludwigsburg mit rd. 550 Wohnplätzen. Mit diesen bis zu neuen Wohnplätzen wird die Unterbringungssituation weiter verbessert. Dabei tragen die Studierendenwerke auch dem Bedarf der in besonderem Maße auf Wohnheimplätze angewiesenen ausländischen Studierenden im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung. Wie bereits erwähnt, unterstützt das Land die Studierendenwerke beim Wohnheimbau mit Zuschüssen von bis zu 20 % der Baukosten bzw. maximal Euro/Bettplatz. Zur Absicherung des Co-Finanzierungsanteils des Landes hat die Landesregierung angesichts des großen Bauvolumens für die Studierendenwerke im Einzelplan 14 (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) Investi - tionsmittel in Höhe von rd. 3,6 Mio. Euro (2013) und rd. 3,86 Mio. Euro (2014) zur Verfügung gestellt. Im Staatshaushaltsplan 2015/2016 sind weitere Investi - tionsmittel in Höhe von rd. 6,7 Mio. Euro (2015) und 4,4 Mio. Euro (2016) vorgesehen. Daneben stellte das Land den Studierendenwerken bis einschließlich 2015 eine Finanzhilfe von jährlich 19,66 Mio. Euro zur Verfügung. Im Staatshaushaltsplan 2015/2016 wurde aufgrund von gestiegenen Studierendenzahlen eine Anhebung auf 21,66 Mio. Euro ab dem Jahr 2016 beschlossen. 6
7 8. wie sich die jeweilige Auslastung der Wohnangebote für Studierende mit Kindern an den einzelnen Hochschulstandorten darstellt; Die Studierendenwerke verfügen an folgenden Standorten über Wohnraum, der für Studierende mit Kindern geeignet ist: Studierendenwerk Hochschulstandort Zahl der geeigneten Wohnplätze für Studierende mit Kindern Bodensee Konstanz auf Nachfrage werden geeignete Appartements und 2-Raum-Wohnungen zur Verfügung gestellt; aktuell sind 3 durch Studierende mit Kind belegt Freiburg Freiburg 46 3-Zimmer-Wohnungen, wovon derzeit 29 von Studierenden mit Kind(ern) belegt sind Furtwangen 11 3-Zimmer-Wohnungen Heidelberg Heidelberg 96 Wohnungen (Auslastung 100 %) Karlsruhe Karlsruhe 48 Zimmer, davon 6 von Studierenden mit Kind belegt Pforzheim 62 Zimmer (aktuell keine Nachfrage) Mannheim Mannheim 8 Apartments/Wohnungen, davon 4 mit Studierenden mit Kind belegt Stuttgart Stuttgart Wohnungen sind vorhanden, jedoch kein spezielles Angebot für Studierende mit Kind. Derzeit liegen keine Nachfragen oder Bewerbungen vor. Tübingen- Tübingen 10 Wohnungen Hohenheim Hohenheim 54 Wohnungen Ulm Ulm 17 Appartements, wovon 1 mit Studierenden mit Kind belegt ist Die Wohnungen werden in der Regel nur teilweise von Studierenden mit Kind in Anspruch genommen. Im Bedarfsfalle kümmern sich die Studierendenwerke um eine entsprechende kurzfristige Unterbringungsmöglichkeit. Das besondere Engagement der Studierendenwerke für Studierende mit Kind wird auch daran deutlich, dass ergänzend zum Wohnraumangebot zunehmend Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch Schaffung von Kita-Plätzen bereitgestellt werden. Baden-Württemberg belegt hier bundesweit einen Spitzenplatz: Insgesamt boten die Studierendenwerke Baden-Württembergs Kinderbetreuungsplätze im Jahr 2013 an. Deutschlandweit wurden laut Zahlenspiegel 2012/2013 des Deutschen Studentenwerks im Jahr 2012 insgesamt Plätze angeboten (Quelle: Deutsches Studentenwerk, Studentenwerke im Zahlenspiegel 2012/2013, Berlin 2013, Internetlink: Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7
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