Studienplan. für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Personalentwicklung
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1 Studienplan für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Personalentwicklung des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern vom Geändert durch: Änderungsordnung vom Aufgrund des 20 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern am 22.April 2009 den nachfolgenden Studienplan für den weiterbildenden Master- Fernstudiengang Personalentwicklung beschlossen, der vom Präsidenten gemäß 86 Abs. 2 Nr. 1 Hochschulgesetz am genehmigt worden ist. Er wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsübersicht 1 Ziele des Master-Fernstudienganges 2 Fachstudienberatung 3 Studiendauer und Studienbeginn Zugangsvoraussetzungen 5 Gliederung, Umfang und Inhalte des Master-Fernstudienganges 6 Allgemeine Hinweise zu den en 7 Aufbau des Studiums und Studienleistungen 8 Masterprüfung 9 Abschluss des Master-Fernstudienganges 10 Organisation des Master-Fernstudienganges 11 In-Kraft-Treten 12 Übergangsbestimmungen Anhang
2 1 Ziele des Master-Fernstudienganges (1) Der weiterbildende Master-Fernstudiengang Personalentwicklung soll Personen, die unterschiedliche Funktionen in Institutionen der Personalarbeit, Aus- und Weiterbildung bzw. Personalentwicklung wahrnehmen, die Möglichkeit geben, sich für eine eigenverantwortliche Tätigkeit im Bereich der Personalentwicklung zu qualifizieren bzw. ihr Wissen und ihre Handlungskompetenzen auf wissenschaftlicher Basis zu erweitern und zu vertiefen. Zudem können Unternehmen bzw. Organisationen ihr Personalentwicklungsprogramm mit dem Master-Fernstudiengang Personalentwicklung durch eine zeitlich flexible und lernortunabhängige Form der Weiterbildung ergänzen. (2) Hauptziel des Master-Fernstudienganges Personalentwicklung ist das Kennenlernen der Grundlagen, der wissenschaftlichen Theorien und der neueren Konzepte in der Personalentwicklung sowie die wissenschaftliche Reflexion dieser Konzepte und des beruflichen Handelns. (3) Die Studieninhalte beziehen sich neben den Grundlagen der Personalentwicklung und speziellen Techniken und Methoden auf aktuelle Themen und Konzepte der Personalentwicklung. Daher bilden Themenfelder wie Zentrale Aspekte der Personalentwicklung, Management, Wissensmanagement, Methoden der Personalentwicklung, Mitarbeiterführung, (Online-Lehren und) Lernen, Arbeitsrecht, Arbeitsorganisation, Weiterbildung, Management von Veränderungen sowie Organisationsberatung die Schwerpunkte des Studiums. 2 Fachstudienberatung (1) Die fachliche Studienberatung wird vom Distance and International Studies Center (DISC) in Zusammenarbeit mit den Fachgebieten Pädagogik des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern durchgeführt. (2) Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird den Studierenden empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Distance and International Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern aufzunehmen. (3) Studierende sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: nach nicht bestandenen Prüfungen, bei einer absehbaren oder geplanten Verlängerung oder Verkürzung des Studiums, im Falle länger andauernder Krankheit, bei Überschreiten der regulären Studienzeit, bei Beantragung von Urlaubssemestern oder der Exmatrikulation. 3 Studiendauer und Studienbeginn (1) Das ordnungsgemäße Studium beträgt einschließlich der Zeit für das Ablegen der Masterprüfung des Master-Fernstudienganges Personalentwicklung vier Semester (Teilzeit). Es umfasst 60 Leistungspunkte (ECTS-Punkte). (2) Eine Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich. Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
3 Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Fernstudiengang Personalentwicklung ist der Nachweis eines abgeschlossenen mindestens sechssemestrigen Studiums an einer Universität, einer gleichgestellten Hochschule oder einer Fachhochschule in Deutschland oder eines abgeschlossenen gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule. Darüber hinaus ist eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nach dem Erststudium nachzuweisen. Umfasst das abgeschlossene Erststudium weniger als 20 ECTS-Punkte oder eine kürzere Regelstudienzeit als acht Semester, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. 5 Gliederung, Umfang und Inhalte des Master-Fernstudienganges (1) Das Studium soll das in der Prüfungsordnung für den Master-Fernstudiengang Personalentwicklung geforderte Wissen für die Ablegung der Masterprüfung vermitteln. Die Vermittlung der Studieninhalte erfolgt durch Fernlehrtexte, die thematisch differenzierten Studienmodulen zugeordnet sind, Online-Seminare und die Teilnahme an einer pro Semester. (2) Das Studium ist modular strukturiert. Die einzelnen Studienmodule umfassen inhaltlich zusammenhängende Studieninhalte. Die Leistungen aller Studienmodule sind unabhängig voneinander leistbar. (3) Das erste Semester soll dazu dienen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine einheitliche Wissensbasis zu vermitteln. Im Mittelpunkt stehen hierbei Prinzipien, Konzepte sowie Methoden der Personalentwicklung. Das erste Semester beinhaltet folgende Studienmodule (vgl. Anhang A): Modul 1: Zentrale Aspekte der Personalentwicklung (Pflichtmodul des 1. Semesters): Personalentwicklung Eine Grundlegung Aktuelle Entwicklungen in der Personalentwicklung Modul 2: Management (Pflichtmodul des 1. Semesters) Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Unternehmensführung Neuere Managementkonzepte Modul 3: Wissensmanagement (Wahlpflichtmodul im 1. Semester) Wissensmanagement Modul : Methoden der Personalentwicklung I (Wahlpflichtmodul im 1. Semester) Potenzialförderung durch Teamaktivitäten und Interventionstechniken Projektmanagement () Im zweiten, dritten und vierten Semester werden einzelne Themenbereiche der Personalentwicklung aufgegriffen und vertiefend behandelt (vgl. Anhang A). Modul 5: Methoden der Personalentwicklung II (Wahlpflichtmodul im 2. Semester) Arbeitstechniken der Personalplanung Bildungsbedarfsanalyse Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
4 Modul 6: Mitarbeiterführung (Wahlpflichtmodul im 2. Semester) Mitarbeiterführung Grundlagen und Konzepte Praxisbeispiele Modul 7: (Online-Lehren und) Lernen (Wahlpflichtmodul im 2. Semester) Lernen und Behalten Online-Lehren und -Lernen Modul 8: Arbeitsrecht (Wahlpflichtmodul im 2. Semester;) Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Modul 9: Arbeitsorganisation (Wahlpflichtmodul im 3. Semester) Arbeitsstrukturen im Wandel Mitarbeiterbeteiligung bei Verbesserungs- und Veränderungsprozessen Modul 10: Weiterbildung (Wahlpflichtmodul im 3. Semester) Weiterbildung Grundlagen, Strukturen und Qualitätssicherung Qualitätssicherung in der Weiterbildung Qualitätssysteme und -methoden Weiterbildung und Management Modul 11: Management von Veränderungen (Pflichtmodul im 3. Semester) Change Management Grundlagen des organisationalen Lernens Modul 12: Organisationsberatung (Pflichtmodul im 3. Semester) Organisationsberatung Einführung und Überblick Organisationsberatung Modelle, Methoden, Instrumente (5) Eine Erweiterung des Studienganges durch zusätzliche Studienmodule bzw. eine Ergänzung einzelner Studienmodule durch zusätzliche Studientexte ist grundsätzlich möglich. Ebenso ist es möglich, dass bestimmte Studienmodule alternativ auch bzw. ausschließlich in Form eines Online-Seminars angeboten werden. Diese bieten den Studierenden allerdings aufgrund der Art der Veranstaltung nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen. Im Verlauf des viersemestrigen Studiums können maximal drei Online-Seminare belegt werden. (6) Der verpflichtende Gesamtumfang des Master-Fernstudienganges beträgt 60 Leistungspunkte (ECTS-Punkte) bzw Stunden Student Workload. (7) Für die erfolgreich absolvierten Studienmodule werden Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) erteilt (s. Anhang B und C). Die Leistungspunkte werden bei Bestehen der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung nach Abschluss des Studienmoduls erteilt, unabhängig von den erreichten Noten. Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
5 6 Allgemeine Hinweise zu den en (1) Die Teilnahme an einer des Master-Fernstudienganges Personalentwicklung pro Semester ist verpflichtend. (2) Insgesamt sind im Master-Fernstudiengang vier en zu besuchen; dabei muss sich die bzw. der Studierende inhaltlich beteiligen und mitwirken. Auf jedes Semester entfällt eine. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind dem Anhang A zu entnehmen. (3) In den en, in denen eine Prüfung (Klausurarbeiten) stattfindet, erfolgt die Prüfung jeweils am letzten Tag (Sonntag) der. () In den en des 1. und. Semesters finden Klausurprüfungen statt. Die Klausurarbeit I, welche in der Regel im 1. Semester abgelegt wird und die Klausurarbeit II, welche in der Regel im vierten Semester erfolgt, werden schriftlich durch Klausuren abgelegt. Inhalt dieser en ist die Prüfungsvorbereitung sowie die Durchführung der Prüfung. Die Prüfungsthemen beziehen sich auf die Pflichtmodule des ersten Semesters (Studienmodul 1 Zentrale Aspekte der Personalentwicklung oder Studienmodul 2 Management ) bzw. auf die Pflichtmodule des dritten Semesters (Studienmodul 11 Management von Veränderungen oder Studienmodul 12 Organisationsberatung ). Für die Teilnahme, Beteiligung und Mitwirkung an diesen en wird jeweils 1 Leistungspunkt (LP) vergeben, wenn sich die bzw. der Studierende an der fachlichen Diskussion und sonstigen Erörterungen in den angebotenen Lehrveranstaltungen hinreichend beteiligt hat. Darüber hinaus werden für die erfolgreiche Teilnahme an den Prüfungen jeweils 3 Leistungspunkte (LP) vergeben. (5) In den en des 2. und 3. Semesters finden keine Klausurarbeiten statt. Inhalt dieser en ist die Diskussion und praktische Vertiefung der Themen ausgewählter Studienmodule in Seminaren und Workshops. Für die Teilnahme, Beteiligung und Mitwirkung an diesen en wird jeweils 1 Leistungspunkt (LP) vergeben, wenn sich die bzw. der Studierende an der fachlichen Diskussion und sonstigen Erörterungen in den angebotenen Lehrveranstaltungen hinreichend beteiligt hat. 7 Aufbau des Studiums und Studienleistungen (1) Die Studieninhalte verteilen sich auf eine Studienzeit von vier Semestern, wobei insgesamt 60 Leistungspunkte (LP) zu erwerben sind. Der modulare Aufbau des Master- Fernstudienganges (in Studienmodule) ermöglicht den Studierenden eine individuelle berufsfeld- bzw. interessenbezogene Schwerpunktsetzung. Zudem bestehen bestimmte Wahlmöglichkeiten bezüglich der Form der Studienleistungen. (2) Leistungen können durch Einsendeaufgaben bzw. der erfolgreichen Teilnahme an Online- Seminaren, die Klausurarbeit I, die Portfolioarbeit und die schriftliche Hausarbeit semesterbegleitend erbracht werden. Durch die erfolgreiche Bearbeitung der einem Studienmodul jeweils zugeordneten Einsendeaufgaben bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einem Online-Seminar und der Portfolioarbeit erwirbt die bzw. der Studierende einen unbenoteten Leistungsnachweis sowie eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (vgl. Anhang B und C). Durch das erfolgreiche Bestehen der Klausurprüfung I und der Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit erwirbt die bzw. der Studierende einen benoteten Leistungsnachweis sowie eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (vgl. Anhang B und C). Die Klausurarbeit I sowie die schriftliche Hausarbeit sind prüfungsrelevante Studienleistungen. Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
6 (3) Einsendeaufgaben können aus verschiedenen Studienmodulen gewählt werden (vgl. Anhang B und D); die Bearbeitung von einem der beiden Pflichtmodule im 1. Semester ( Leistungspunkte), das nicht Gegenstand der Klausurarbeit I ist, sowie einem der beiden Pflichtmodule im 3. Semester ( Leistungspunkte), welches nicht Gegenstand der Klausurprüfung II ist, ist dabei obligatorisch. Während des Studiums sind zudem mindestens fünf weitere Studienmodule auszuwählen, durch deren Bearbeitung insgesamt 20 Leistungspunkte erworben werden müssen (s. Anhang B und D) Diese Leistungsnachweise und -punkte können ggf. (d.h. insofern ein solches Lehrangebot besteht) auch alternativ durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Online-Seminar zu dem entsprechenden Studienmodul erworben werden. Im Verlauf des viersemestrigen Studiums können maximal drei Online-Seminare belegt werden. () Gegenstand der Klausurarbeit I ist nach Wahl der Kandidatin bzw. des Kandidaten eines der beiden Pflichtmodule des ersten Semesters. Im 2. Semester ist die Anfertigung der Portfolioarbeit (2 Leistungspunkte) zu einem Studienmodul des zweiten Semesters (PE0500 bis einschließlich PE0800) zu leisten. Im 2. oder 3. Semester ist eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen (Vergabe von 5 Leistungspunkten), deren Thema aus sieben Studienmodulen gewählt werden kann (PE0300 bis einschließlich PE1000, außer Modul PE0800). Die Kombination von Portfolioarbeit und Einsendeaufgaben zum gleichen Studienmodul ist verpflichtend. Die Kombination von Portfolioarbeit und Hausarbeit zum gleichen Modul ist nicht möglich. Die Kombination von Einsendeaufgaben, Klausurarbeit und Online-Seminar zu dem gleichen Studienmodul ist hingegen ausgeschlossen. (5) Die Zulassung zur Masterprüfung (Fristen, Voraussetzungen, Verfahren) regelt 12 der Prüfungsordnung für den Master-Fernstudiengang Personalentwicklung. 8 Masterprüfung (1) Der Master-Fernstudiengang ist so angelegt, dass die Masterprüfung, die nach Maßgabe der Prüfungsordnung aus der Klausurarbeit II und der Masterarbeit besteht, im. Semester (Sommersemester) semesterbegleitend absolviert werden kann. (2) Gegenstand der Klausurarbeit II, die im Rahmen der des. Semesters stattfindet, ist eines der beiden Pflichtmodule des 3. Semesters. Das Thema der Masterarbeit wird auf Vorschlag der Kandidatin bzw. des Kandidaten vom Prüfungsausschuss vergeben. Die Masterarbeit kann (nach erfolgter Zulassung) auf Antrag semesterbegleitend vor der Klausurarbeit II angefertigt und muss spätestens sechs Wochen nach dem letzten Prüfungstermin der Klausurarbeit II im Prüfungszeitraum angemeldet werden (vgl. 13 der Prüfungsordnung für den Master-Fernstudiengang Personalentwicklung ). 9 Abschluss des Master-Fernstudienganges Der Master-Fernstudiengang Personalentwicklung wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung mit der Prüfung gemäß Punkt 8 abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums wird durch die Verleihung der Urkunde über die Erlangung des Mastergrades bestätigt. 10 Organisation des Master-Fernstudienganges Der Fachbereich Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern wird bei der Durchführung des Master-Fernstudienganges Personalentwicklung vom Distance and International Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern unterstützt. Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
7 11. In-Kraft-Treten Dieser Studienplan tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung auf den Webseiten der Hauptabteilung der Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft. 12. Übergangsbestimmungen Dieser Studienplan findet auf alle Studierenden Anwendung, die erstmalig im Wintersemester 2009/2010 in den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Personalentwicklung eingeschrieben werden. Kaiserslautern, Der Dekan des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Prof. Dr. Thomas Lachmann Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
8 Anhang A: Übersicht der Inhalte, Leistungsnachweise und Prüfungen im Semesterverlauf Erstes Semester Zweites Semester Drittes Semester Viertes Semester Erstsemester- Informationstag (fakultative ) Fachvortrag Kennenlernen Organisatorisches Modul 1: Zentrale Aspekte der Personalentwicklung Personalentwicklung Grundlagen und Einführung Aktuelle Entwicklungen in der Personalentwicklung Modul 5: Methoden der Personalentwicklung II Arbeitstechniken der Personalplanung Bildungsbedarfsanalyse Modul 9: Arbeitsorganisation Arbeitsstrukturen im Wandel Mitarbeiterbeteiligung bei Verbesserungsund Veränderungsprozessen Modul 2: Management Modul 6: Mitarbeiterführung Modul 10: Weiterbildung Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Unternehmensführung Neuere Managementkonzepte Mitarbeiterführung Grundlagen und Konzepte Praxisbeispiele N.N. Weiterbildung Grundlagen, Strukturen und Qualitätssicherung Qualitätssicherung in der Weiterbildung Qualitätssysteme und -methoden Weiterbildung und Management Masterarbeit Modul 3: Wissensmanagement Wissensmanagement N.N. N.N. Modul 7: (Online-Lehren und) Lernen Lernen und Behalten Online-Lehren und -Lernen Modul 11: Management von Veränderungen Change Management Grundlagen des organisationalen Lernens Modul : Methoden der Personalentwicklung I Potenzialförderung durch Teamaktivitäten und Interventionstechniken Projektmanagement Modul 8: Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Modul 12: Organisationsberatung Organisationsberatung Einführung und Überblick Organisationsberatung Modelle, Methoden, Instrumente Portfolioarbeit Hausarbeit (mit Modulprüfung) (mit Modulprüfung) Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
9 Anhang B: Studien- und Prüfungsleistungen mit Leistungspunktevergabe (LP) Sem. Modul Klausurarbeit I und II Einsendeaufgaben Portfolio Hausarbeit Masterarbeit PE0100 Zentrale Aspekte der PE PE0200 Management PE0300 Wissensmanagement + 1 PE000 Methoden der PE I PE0500 Methoden der PE II 2. PE0600 Mitarbeiterführung PE0700 (Online-Lehren Lernen und) 1 2 5* PE0800 Arbeitsrecht PE0900 Arbeitsorganisation PE1000 Weiterbildung 3. PE1100 Management von Veränderungen + 1 PE1200 Organisationsberatung Summe der Leistungspunkte Workload SWS Bearbeitung der zwei Pflichtmodule (Module PE0100 oder PE0200 und PE1100 oder PE1200), welche nicht durch die Klausur abgedeckt sind. * Die Bearbeitung der Hausarbeit kann in den Module PE0300 bis PE1000 erfolgen, mit Ausnahme einer Zuordnung zu dem Modul PE0800. Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
10 Anhang C: Übersicht über den Leistungsumfang (Leistungspunkte) Leistung Leistungspunkte Leistungspunkte/ Gesamt Bearbeitung der zwei Pflichtmodule gemäß Anhang B (Module PE0100 oder PE0200 und PE1100 oder PE1200), welche nicht durch die Klausurarbeit I und II abgedeckt sind. Bearbeitung weiterer Module nach Wahl gemäß Anhang B (Module PE0300, PE000, PE0500, PE0600, PE0700, PE0800, PE0900, PE1000) durch Einsendeaufgabe/ Online-Seminar ( LP) durch Einsendeaufgabe/ Online-Seminar/Portfolio-Arbeit ( LP) 8 LP 20 LP 1 mit Klausurarbeit I (1. Semester) 1 mit Klausurarbeit II (. Semester) LP LP LP LP 2 en mit notwendiger Vorbereitung und Arbeit in thematischen variablen Arbeitsgruppen (2. und 3. Semester) je 1 LP 2 LP 1 Portfolioarbeit (Umfang 10 Seiten) 2 LP 2 LP 1 studienbegleitende Hausarbeit (Umfang Seiten) 1 Masterarbeit (Umfang 0-60 Seiten) Gesamt 5 LP 5 LP 15 LP 15 LP 60 LP Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
11 Anhang D: Beispielhafter Studienverlauf Sem. Modul Klausurarbeit I und II Einsendeaufgaben Portfolio Hausarbeit Masterarbeit PE0100 Zentrale Aspekte der PE * (3) 1. PE0200 Management *() + PE0300 Wissensmanagement * (1) PE000 Methoden der PE I * () PE0500 Methoden der PE II * () 2. PE0600 Mitarbeiterführung PE0700 (Online-Lehren Lernen und) * () * (1) * (2) * (5) * PE0800 Arbeitsrecht * () PE0900 Arbeitsorganisation * () PE1000 Weiterbildung 3. PE1100 Management von Veränderungen *() + * (1) PE1200 Organisationsberatung. * (3) * (1) * (15) Summe der Leistungspunkte Workload SWS Bearbeitung der zwei Pflichtmodule (Module PE0100 oder PE0200 und PE1100 oder PE1200), welche nicht durch die Klausur abgedeckt sind. * Die Bearbeitung der Hausarbeit kann in den Module PE0300 bis PE1000 erfolgen, mit Ausnahme einer Zuordnung zu dem Modul PE0800. Studienplan Master-Fernstudiengang Personalentwicklung_Fassung vom
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