BVO NRW. Stand: 06/2016
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- Kristin Otto
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1 BVO NRW Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen 6 66d bis und 7 BVO 7 BVO Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
2 Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Übersicht 6 6d BVO Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen Anschlussheilbehandlungen -AHB- Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater- Kind Kuren Familienorientierte Rehabilitation
3 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen Übersicht Sozialmedizinische Nachsorge Rehabilitationssport und Funktionstraining 7 BVO Ambulante Kur / ambulante Reha-Maßnahme Ambulante Anschlussheilbehandlungen -AHB-
4 6 BVO Stationäre Rehabilitationsbehandlung
5 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 1 BVO Vorherige Anerkennung durch Festsetzungsstelle, aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens Keine anerkannte Maßnahme im laufenden oder in den drei vorangegangenen Kalenderjahren
6 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 1 BVO Ausnahme von der Frist nur aus zwingenden medizinischen Gründen ( Befürwortung durch Amtsarzt ) Die Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Anerkennung begonnen werden
7 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 1 BVO Höchstens 23 Kalendertage einschließlich der Reisetage Verlängerung aus gesundheitlichen Gründen möglich
8 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 2 BVO Die Einrichtung muss die Voraussetzungen nach 107 Abs. 2 SGB V erfüllen: Stationäre Behandlung der Patienten Patienten werden in der Einrichtung untergebracht und verpflegt Einrichtung steht unter ständiger fachlich- medizinisch ärztlicher Verantwortung Wird unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal geführt.
9 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 2 BVO Soweit eine Einrichtung auch über Abteilungen verfügt, die die Voraussetzungen nach 107 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit 108 SGB V (Anerkennung als Krankenhaus) erfüllen, gilt für die von diesen Abteilungen erbrachten Leistungen 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO (Stationäre Krankenhausbehandlung)
10 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 3 BVO Einrichtung nach 107 Abs. 2 SGB V mit Vereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger: Beihilfefähiger Betrag: Grundsätzlich Höhe der Pauschalvereinbarung (Der Betrag, der mit einem Sozialversicherungsträger vereinbart wurde)
11 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 3 BVO Werden neben dem Pauschalbetrag noch gesonderte Kosten in Rechnung gestellt für: Arztbehandlung, Arzneimittel oder Anwendungen (Massagen, Krankengymnastik usw.) ist die Pauschale um 30 v. H. zu kürzen! Schon eine gesonderte berechnete Leistung führt zur Kürzung!
12 Wenn die Ihnen zusätzlich berechneten Kosten nicht den 30%igen Kürzungsbetrag erreichen, wird aus Fürsorgegründen die für Sie finanziell günstigste Berechnung vorgenommen und die zusätzlich berechneten Kosten werden nicht berücksichtigt. Dafür wird die vereinbarte Preispauschale in voller Höhe als beihilfefähig anerkannt.
13 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 3 BVO Einrichtung nach 107 Abs. 2 SGB V ohne Vereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger: - Behandlungskosten - Unterkunft und Verpflegung bis zur Höhe des niedrigsten Tagessatzes der Einrichtung, höchstens 104,- täglich
14 Beförderungskosten: Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 1 BVO Kosten der Hin- und Rückfahrt (einschl. Gepäckbeförderung) In NRW möglich: 50 pauschal/ Zuschuss Nur außerhalb NRW möglich: 100 pauschal/ Zuschuss
15 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Abs. 1 BVO Beförderungskosten: Wohnsitz außerhalb NRW (unabhängig vom Behandlungsort): 100 pauschal Zuschuss, höchstens aber die tatsächlichen Kosten Ist der Transport mit einem Krankenwagen erforderlich, sind diese Kosten beihilfefähig ( ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung )
16 Definition: Anschlussheilbehandlung 6 BVO - Eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, - Fortsetzung der im Rahmen einer Krankenhausbehandlung begonnenen Leistungen, - um einen langfristigen Heil - Erfolg zu erreichen.
17 Anschlussheilbehandlung 6 BVO Die Entscheidung über die Art der AHB trifft der Krankenhausarzt! Hinsichtlich einer AHB sind Besonderheiten zu beachten.
18 Voraussetzungen: Anschlussheilbehandlung 6 BVO - Der Krankenhausarzt muss die Notwendigkeit der Reha-Maßnahme bescheinigen! - Beginn spätestens vier Wochen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung
19 Anschlussheilbehandlung 6 BVO Ausnahme von der 4-Wochenfrist und der vorherigen stationären Krankenhausbehandlung: Bei einer ambulant durchgeführten Chemo- oder Strahlenbehandlung gilt eine anschließend notwendige stationäre Rehabilitationsmaßnahme ebenfalls als Anschlussheilbehandlung!
20 Anerkennung: Anschlussheilbehandlung 6 BVO Die Anerkennung der AHB kann auch nachträglich (d.h. nach Beginn der Maßnahme) erfolgen! Eine amtsärztliche Begutachtung ist nicht erforderlich!
21 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Kosten für eine Begleitperson sind beihilfefähig bei: Menschen mit Behinderung und Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal B. Kindern, wenn sie aus medizinischen Gründen einer Begleitperson bedürfen und der Amtsarzt die Notwendigkeit der Begleitung bestätigt hat.
22 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 6 BVO Merkblatt: Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen
23 6a BVO Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren
24 Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren 6a BVO Stationäre Reha-Maßnahme In einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes (Müttergenesungskur) oder Gleichartige Einrichtung, die Leistungen in Form einer Mutter- /Vater-Kind-Kur erbringt ( 41 Abs. 1 SGB V (Reha-Maßnahme) und 24 SGB V (Vorsorgemaßnahme) ) soweit diese Einrichtungen über Versorgungsverträge nach 111a SGB V verfügen!
25 Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren 6a BVO Merkblatt: Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter-/Vater-Kind Kuren
26 6b BVO Familienorientierte Rehabilitation
27 Familienorientierte Rehabilitation 6b BVO Ziel der familienorientierten Rehabilitation ist die gemeinsame Rehabilitation aller Familienmitglieder unabhängig davon, ob jedes einzelne Familienmitglied die Voraussetzung für eine Rehabilitationsmaßnahme erfüllt. Die Voraussetzungen müssen nur bei dem erkrankten Kind vorliegen. Ein gutachterliches Voranerkennungsverfahren ist nicht erforderlich, die Verordnung des behandelndes Arztes des erkrankten Kindes ist ausreichend.
28 Voraussetzung: Familienorientierte Rehabilitation 6b BVO ein Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr leidet an einer schweren chronischen Erkrankung, insbesondere Krebserkrankung, Mukoviszidose, Zustand nach Operation am Herzen oder nach Organtransplantation
29 6c BVO Sozialmedizinische Nachsorge
30 Sozialmedizinische Nachsorge 6c BVO Die sozialmedizinische Nachsorge koordiniert und vernetzt zwischen den stationären und ambulanten Sektoren und bezieht alle Beteiligten ein : von den Familienmitgliedern über die behandelnden Ärzte, Therapeuten und Mitarbeitern in den Leistungszentren bis zu den Selbsthilfegruppen Von der sozialmedizinischen Nachsorge werden insbesondere Frühund Risikogeborene sowie Kinder mit Krebs oder anderen chronischen Erkrankungen erfasst und mit ihren Familien betreut.
31 Personenkreis Sozialmedizinische Nachsorge 6c BVO chronisch- oder schwerstkranken Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in besonders schwerwiegenden Fällen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
32 6d BVO Rehabilitationssport und Funktionstraining
33 Rehabilitationssport und Funktionstraining 6d BVO Aufwendungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport und Funktionstraining unter ärztlicher Betreuung und Überwachung sind grundsätzlich beihilfefähig. Beihilfefähig sind ausschließlich die in der Rahmenvereinbarung der Rehabilitationsträger der Sozialversicherung über den Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 1. Januar 2011 in der jeweils geltenden Fassung genannten Maßnahmen und
34 Rehabilitationssport und Funktionstraining 6d BVO nur Gebühren, die der Veranstalter für gesetzlich versicherte Teilnehmer mit den Rehabilitationsträgern vereinbart hat. Die Rahmenvereinbarung kann von einem Rehabilitationsträger bezogen oder unter folgendem Link heruntergeladen werden:
35 Rehabilitationssport und Funktionstraining 6d BVO Nicht beihilfefähig sind Mitgliedsbeiträge, Aufwendungen für den Besuch eines Fitness-Studios oder für allgemeine Fitness-Übungen und - Geräte, für notwendige Sportbekleidung sowie die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort Dies gilt auch für die Aufwendungen einer ggf. notwendigen Begleitperson.
36 7 BVO Ambulante Kurmaßnahmen
37 Ambulante Kurmaßnahme 7 BVO Eine ambulante Kur kann anerkannt werden: wenn sie unter ärztlicher Leitung in einem Ort des vom Finanzministerium aufgestellten Kurortverzeichnis durchgeführt wird. Das Heilkurorte-Verzeichnis *Inland und EU-Ausland* ist als Anlage 5 den Verwaltungsvorschriften zur BVO beigefügt.
38 Dauer: Ambulante Kurmaßnahme 7 BVO Höchstens 23 Kalendertage, einschließlich Reisetage Bei chronisch kranken Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis zu 30 Kalendertage, einschließlich Reisetage Eine Verlängerung ist nicht möglich!
39 Personenkreis: Beihilfeberechtigte und Ambulante Kurmaßnahme 7 BVO berücksichtigungsfähige Angehörige Voraussetzung: Wartezeit von insgesamt 3 Jahren Beihilfeberechtigung, im laufenden Kalenderjahr oder in den drei vorangegangenen Kalenderjahren wurde keine anerkannte Maßnahme durchgeführt
40 Voraussetzung: Ambulante Kurmaßnahme 7 BVO Ambulante Maßnahmen außerhalb von Kurmaßnahmen nicht ausreichend Notwendigkeit ist durch den Amtsarzt bestätigt Ausnahme von der Frist nur, wenn nach dem amtsärztlichen Gutachten Maßnahme in einem kürzeren Zeitabstand notwendig ist.
41 Voraussetzung: Ambulante Kurmaßnahme 7 BVO Anerkennung durch die Beihilfestelle vor Beginn der Maßnahme Beginn der Maßnahme innerhalb von sechs Monaten Vorlage eines Schlussberichtes oder anderer geeigneter Nachweise
42 Ambulante Kurmaßnahme 7 BVO Zu den Aufwendungen für: Fahrkosten, Kurtaxe sowie Unterkunft und Verpflegung wird ein Zuschuss von 30 täglich, einschließlich der Reisetage gewährt.
43 Ambulante Kurmaßnahme 7 BVO Daneben beihilfefähig: ärztliche Behandlung, verordnete Heilbehandlungen, Kur-Plan, ärztlicher Schlussbericht sowie die verordneten Medikamente.
44 Begleitperson: Ambulante Kurmaßnahmen 7 BVO Zuschuss von 20 EUR täglich zu den Kosten für Unterkunft/ Verpflegung/ Kurtaxe und Fahrtkosten Voraussetzung: Menschen mit Behinderung und Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal B. Amtsärztliches Gutachten bei Kindern
45 Ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen 7 BVO Merkblatt: Ambulante Heilkur
46 Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen 7 BVO Behandlung muss in Einrichtungen erfolgen, die mit einem Träger der Sozialversicherung einen Versorgungsvertrag geschlossen haben. Dauer: Höchstens 20 Behandlungstage Bei chronisch kranken Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis zu 30 Kalendertagen Die Kosten einer Verlängerung sind nicht beihilfefähig!
47 Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen 7 BVO Beihilfefähige Aufwendungen: Nur pauschale Abrechnung in Höhe der Preisvereinbarung, Nebenkosten 20 täglich - soweit in der Pauschalpreisvereinbarung nicht enthalten -, z.b. Verpflegungs- und Unterbringungskosten (Ruheraum), Kurtaxe Fahrtkosten bis zu 40 täglich, soweit die Einrichtung nicht über einen kostenlosen Fahrdienst verfügt.
48 Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen 7 BVO Ambulante Anschlussheilbehandlung Beihilfefähig, wenn sie angetreten wird : innerhalb eines Monats nach Beendigung eines stationären Krankenhausaufenthaltes oder nach Beendigung einer sich an den Krankenhausaufenthalt anschließenden ambulanten Strahlen- oder Chemotherapie
49 Ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen 7 BVO Merkblatt: Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen
50 Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Wie stelle ich einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen? Bitte reichen Sie formlos einen Antrag ein unter Beifügung eines ärztlichen Attestes. Bei einem Antrag auf stationäre Rehabilitationsmaßnahmen muss durch den behandelnden Arzt begründet sein, warum ambulante Maßnahmen nach 7 BVO nicht mit gleicher Erfolgsaussicht durchführbar sind.
51 Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Zur Antragstellung steht Ihnen auf der Internetseite des LBV auch das Schreiben an die Beihilfestelle zur Verfügung: Wir leiten Ihre Unterlagen weiter an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. Von dort werden Sie zu einer Untersuchung eingeladen.
52 Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung sind zunächst von Ihnen zu tragen. Zu diesen Kosten können Sie eine Beihilfe erhalten. Reichen Sie dazu den Beleg mit einem Beihilfeantrag ein. Nach Rückantwort des Gesundheitsamtes erhalten Sie durch die Beihilfestelle eine Ablehnung oder eine Anerkennung.
53 Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Ende des Vortrags
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