Gemeinde Oberschleißheim

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1 Gemeinde Oberschleißheim Vergabekriterien für den Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell Südlich der Hirschplanallee der Gemeinde Oberschleißheim Um eine gerechte und nachvollziehbare Vergabe sicherzustellen wurden folgende Vergabekriterien festgelegt. A) Antragsberechtigte Personen 1. Der Antragsteller und die zum Zeitpunkt der Bewerbung und Vergabe ständig in seinem Haushalt lebenden Angehörigen dürfen keinen bebauten oder unbebauten Grundbesitz, keine Eigentumswohnung, kein Miteigentumsrecht oder anderes vergleichbares Recht besitzen. Besitzt ein Antragsteller und die zum Zeitpunkt der Bewerbung und Vergabe ständig in seinem Haushalt lebenden Angehörigen einen bebauten oder unbebauten Grundbesitz, eine Eigentumswohnung, ein Miteigentumsrecht oder anderes vergleichbares Recht, kann er als Antragsteller zugelassen werden, wenn er den Besitz zum Zwecke des Erwerbs im Einheimischenmodell veräußert. Ein entsprechender Nachweis der Veräußerung ist innerhalb von 36 Monaten zu erbringen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Vorteilnahme, welche aus den Vergünstigungen des Einheimischenmodells resultiert, nachzuentrichten und entsprechend den Bestimmungen des KAG mit 6 % p.a. zu verzinsen. 2. Der Antragsteller hat mittels eines Finanzierungsnachweises darzulegen, dass er das beabsichtigte Bauvorhaben innerhalb von 36 Monaten errichten kann ggf. die zu erwerbende Immobilie finanzieren kann. 3. Als Höchstgrenze für das zu versteuernde Einkommen des Antragsstellers werden Euro für Alleinstehende festgelegt. Bei Ehepaaren, eheähnlichen Gemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften darf das Einkommen Euro nicht übersteigen. Diesen Beträgen wird für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind ein Freibetrag von Euro hinzugerechnet. Das Einkommen setzt sich aus dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammen. Nachzuweisen ist das Einkommen durch den letzten Lohnbeleg und den letztjährigen Einkommensteuerbescheid. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden muss das Einkommen in Form einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung oder einer Einnahmeüberschussrechnung inkl. der entsprechenden Steuerbescheide der letzten drei Jahre nachgewiesen werden.

2 2 4. Das Vermögen bei Bewerbern für Grundstücke darf den Grundstückswert der zu veräußernden Fläche nicht übersteigen. Dabei ist auf den Verkehrswert des Grundstücks am freien Markt abzustellen. Bei den Eigentumswohnungen Nr. 1 bis 13 darf das Vermögen maximal 75 Prozent des erstmaligen Wohnungskaufpreises (ohne Stellplätze) betragen. Somit ergeben sich für die Wohnungen nachfolgende Vermögenshöchstgrenzen: Wohnung 01 Wohnung 02 Wohnung 03 Wohnung 04 Wohnung 05 Wohnung 06 Wohnung 07 Wohnung 08 Wohnung 09 Wohnung 10 Wohnung 11 Wohnung 12 Wohnung Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 5. Die Bewerbung in mehreren Kategorien (Doppelhaushälfte/Reihenhaus/Reiheneckhaus/Wohnung) ist zulässig. Jeder Antragsteller kann nur ein Objekt erwerben. Ehepaare bzw. Antragsteller und Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelten hierbei als ein Antragsteller. Bei der Bewertung der Punkte für Ortsansässigkeit ist die Person mit der höheren Punktezahl zu berücksichtigen. 6. Nicht antragsberechtigt sind: - Studenten ohne eigenem Einkommen, - Eltern und Alleinerziehende für ihre minderjährigen Kinder. B) Vergabe 1. Die Vergabe von Baugrundstücken, bebauten Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen der Gemeinde Oberschleißheim erfolgt durch den Gemeinderat und nach dem vom Gemeinderat erstellten Kriterien- und Punktesystem. 2. Der Antragsteller bzw. seine Rechtsnachfolger verpflichten sich das erworbene Wohnhaus oder die erworbene Eigentumswohnung mindestens 7 Jahre selbst zu bewohnen (ab notarieller Beurkundung). Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, hat die Gemeinde gemäß Kaufvertrag ein Wiederkaufsrecht.

3 3 3. Eine Weiterveräußerung des bebauten Grundstückes oder der Eigentumswohnung vor dem Ablauf von 12 Jahren nach Beurkundung hat grundsätzlich über die Gemeinde Oberschleißheim nach den vertraglichen Bestimmungen zu erfolgen, um zu gewährleisten, dass die Kriterien des Einheimischenmodells eingehalten werden. 4. Das Wiederkaufsrecht der Gemeinde Oberschleißheim ist durch Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern. Die Rangstelle hängt immer von der Belastung des Grundstücks ab und ist beim Abschluss des notariellen Kaufvertrages von Fall zu Fall festzulegen. 5. Berücksichtigt bei der Vergabe werden zunächst die Antragsteller, die unter der Einkommenshöchstgrenze und der Vermögenshöchstgrenze liegen und die Voraussetzungen für Einheimische nach A. Nr. 1 bis 3 erfüllen. Für sie wird gemäß dem Punktesystem in Abschnitt C. dieser Vergabekriterien eine Rangliste aufgestellt. Erst wenn keine Antragsteller vorhanden sind, die die Einkommenshöchstgrenze einhalten, wird für die Antragsteller mit dem über der Höchstgrenze liegenden Einkommen eine Rangliste erstellt und das Haus /die Wohnung an diese vergeben. 6. In den jeweiligen Kategorien (Doppelhaushälfte/Reihenhaus/Reiheneckhaus/Wohnung) werden die Immobilien nach Ranglisten vergeben. Sollte ein Bewerber dadurch Anspruch auf mehrere Immobilien erlangen, so muss dieser sich für eine Kategorie entscheiden. In den restlichen Ranglisten rückt dadurch ein Bewerber nach. C) Punktesystem 1. Ansässigkeit/Hauptwohnsitz Jeder Antragsteller erhält für jedes Jahr seiner Ansässigkeit in Oberschleißheim (Hauptwohnsitz) 1 Punkt. 2. Familienstand a. Verheiratet oder eingetragene Lebensgemeinschaft 15 Punkte b. Alleinerziehend 15 Punkte c. Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben I. derzeit Schwanger (mit ärztlichem Attest) und Kinder bis zu 7 Jahren 40 Punkte II. unter 14 Jahre 30 Punkte III. 14 bis einschließlich 17 Jahre 25 Punkte IV. 18 bis einschließlich 21 Jahre 15 Punkte V. Kinder ab 22 Jahre in Ausbildung 10 Punkte

4 4 d. Personen, die im Haushalt des Antragsstellers leben und versorgt werden müssen (ärztliche Bescheinigung) 60 % Behinderung oder Pflegestufe I 5 Punkte 80 % Behinderung oder Pflegestufe II 10 Punkte 100 % Behinderung oder Pflegestufe III 20 Punkte e. pro aufgenommenen Elternteil 15 Punkte 3. Einkommensverhältnisse Gesamtes Familieneinkommen: Das gesamte Familieneinkommen wird nach folgender Formel bewertet. Das Ergebnis der Formel ergibt die Punktzahl des Bewerbers. Für den Bewerber maßgebende Einkommensgrenze - tatsächliches Einkommen) : = Punktzahl Gesamtes Familienvermögen: a) Grundstücke: (Grundstückswert tatsächliches Vermögen) : 5000 = Punktzahl b) Wohnungen (Wohnungswert tatsächliches Vermögen) : 5000 = Punktezahl Bei der Punktevergabe wird immer auf volle Punkte abgerundet. 4. Gesamtpunktzahl: Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. D) Besondere Härtefälle Der Gemeinderat behält sich vor, in besonders begründeten Fällen von diesen Vergabekriterien abzuweichen. E) Rechtsanspruch Der/Die Antragsteller erkennen die Kriterien für die Vergabe der Grundstücke / Eigentumswohnungen, die der Gemeinderat der Gemeinde Oberschleißheim gesetzt hat, ausdrücklich mit ihrer Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen an. Rechtsansprüche gegenüber der Gemeinde Oberschleißheim sind ausgeschlossen.

5 5 F) Angabe der Daten Der/Die Antragsteller erklären durch Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen, dass die Angabe sämtlicher Daten für die Punktermittlung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sollte sich erst nach der Vergabe, zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Rückabwicklung nicht mehr möglich ist, herausstellen, dass falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, so kann der Gemeinderat beschließen, dass Vergünstigungen des Einheimischenmodells nachzuentrichten und entsprechend den Bestimmungen des KAG mit 6 % p.a. zu verzinsen sind. G) Inkrafttreten Die veränderten Vergabekriterien für den Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell Südlich der Hirschplanallee der Gemeinde Oberschleißheim treten zum in Kraft. Oberschleißheim, Christian Kuchlbauer Erster Bürgermeister

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