Stadt Wasserburg a. Inn

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1 Stadt Wasserburg a. Inn Az.: BEWERBUNGSBOGEN FÜR DIE BAUGRUNDSTÜCKE SÜDLICH DER SCHMIEDWIESE Die Stadt Wasserburg a. Inn veräußert Bauparzellen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 47 Südlich der Schmiedwiese. Die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung, die Vergabekriterien sowie die Auflagen für das Einheimischenmodell Südlich der Schmiedwiese wurden vom Stadtrat festgelegt. ANTRAGSBERECHTIGUNG Zugangsvoraussetzungen a) Eingang des Antrags bei der Stadt Wasserburg a. Inn bis zum b) Die Antragsteller müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. c) Die Antragsteller haben kein Eigentum an einer Immobilie im Stadtgebiet. Ausnahmsweise können die Antragsteller aber berücksichtigt werden, wenn die vorhandene Immobilie den Wohnerfordernissen nicht entspricht und für den Erwerb des Baugrundstücks veräußert wird. d) Das Vermögen der Antragsteller darf zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Grenzen nicht überschreiten (Vermögensobergrenzen): Parzelle 3.1 Reiheneckhaus Parzelle 3.2 Reihenmittelhaus Parzelle 3.3 Reiheneckhaus Parzelle 3.4 Einzelhaus Parzelle 3.5 Reiheneckhaus Parzelle 3.6 Reihenmittelhaus Parzelle 3.7 Reiheneckhaus Parzelle 4 Einzelhaus Parzelle 6 Einzelhaus Parzelle 7 Einzelhaus Parzelle 9 Einzelhaus Parzelle 10.1 Reiheneckhaus Parzelle 10.2 Reihenmittelhaus Parzelle 10.3 Reiheneckhaus EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die Vermögensobergrenze errechnet sich mit dem Grundstückswert in Höhe von 287,50 EUR/m² multipliziert mit dem Flächenmaß der Bauparzelle, aufgerundet auf volle 5.000,00 EUR. Zum Vermögen zählen vorhandenes Grundstücks- und Wohnungseigentum, Miteigentumsanteile an Immobilien, Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere und sonstiges Anlagevermögen der jeweiligen Antragsteller. Bei mehreren Antragstellern wird der Wert des jeweils vorhandenen Vermögens addiert. e) Die Antragsteller halten folgende Einkommensobergrenzen ein: Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz), Durchschnitt der letzten drei Jahre, pro Person: bei Paaren (das Doppelte) somit insgesamt: Zuzüglich Freibetrag je unterhaltspflichtigem Kind im Haushalt EUR EUR Der Nachweis des Einkommens erfolgt durch die aktuellen Einkommenssteuerbescheide der drei Jahre (2014/2015/2016) vor Antragstellung - bei Selbständigen und Gewerbetreibenden durch entsprechende Steuerbescheide. f) Die Antragsteller legen eine Finanzierungsbestätigung für den Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Wohngebäudes vor.

2 - 2 - VERGABE Auswahl Ortsbezugskriterien a) Hauptwohnsitz des Antragstellers in Wasserburg a. Inn (je Jahr 10 Punkte) und seines Ehe- oder Lebenspartners (je Jahr 10 Punkte) maximal jedoch 50 Punkte, Betrachtungszeitraum 2007 bis 2017 b) Arbeitsplatz des Antragstellers in Wasserburg a. Inn (20 Punkte) und seines Ehe- oder Lebenspartners (20 Punkte) (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, bei selbständiger Tätigkeit entsprechendes Einkommen) c) Aktives ehrenamtliches Engagement des Antragstellers für sportliche, kulturelle oder soziale Bereiche (z.b. Mitgliedschaft in einem ortsansässigen eingetragenen Verein oder örtlichen Organisation) länger als drei Jahre ab Antragstellung (10 Punkte) und seines Ehe- oder Lebenspartners (10 Punkte) Maximalpunktzahl: + 10 Punkte + 20 Punkte + 10 Punkte 100 Punkte Auswahl - Sozialkriterien a) Familienstand (Ehepaare/Lebenspartner) oder Alleinerziehende + 15 Punkte b) je Kind (soweit minderjährig oder in Ausbildung, bei ungeborenen Kindern ist der Eintrag im Mutterpass maßgeblich) das in der häuslichen Gemeinschaft lebt maximal jedoch 60 Punkte c) Pro Person mit Schwerbehinderung und oder Person, die künftig im Haushalt des Antragstellers lebt und versorgt wird, bei Schwerbehinderung über 50%, oder bei Pflege Pflegegrad 1, 2 oder 3 bei Schwerbehinderung über 80%, oder bei Pflege Pflegegrad 4, 5 d) Derzeit genutzte Wohnung ist nicht familiengerecht (Wohnfläche, Zimmeraufteilung, Ausstattung) e) Unterschreitung der Einkommensobergrenze um mehr als je 2.500,00 EUR (maximal 10 Punkte) f) Unterschreitung der Vermögensobergrenze um mehr als je 5.000,00 EUR (maximal 10 Punkte) Maximalpunktzahl: + 15 Punkte + 10 Punkte + 15 Punkte + 5 Punkte + 5 Punkte + 5 Punkte 100 Punkte Die Vergabe der Grundstücke erfolgt unter Zugrundelegung des Punktesystems. Soweit Antragsteller gleiche Punktzahl erreichen, erhält derjenige Antragsteller in der Reihenfolge den Vorzug, der die größere Zahl an haushaltsangehörigen, minderjährigen Kindern vorweist. Über jeden Verkauf entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss. Ein Rechtsanspruch auf Grundstückszuteilung besteht nicht.

3 - 3 - AUFLAGEN Im Kaufvertrag werden folgende Auflagen vereinbart um zu verhindern, dass der Grunderwerb zu Spekulationszwecken erfolgt. Auch soll dadurch eine zügige Bebauung des Baugebiets Südlich der Schmiedwiese erreicht werden. a) Verpflichtung zur fünfzehnjährigen Eigennutzung b) Fünfzehnjähriges Veräußerungsverbot (Die Veräußerung an Ehegatten, Abkömmlinge des Käufers oder Dritte ist dann zulässig, wenn und soweit diese die Vergabekriterien erfüllen und der genannte Personenkreis bei der Veräußerung an diese in gleicher Weise vertraglich wirksam gebunden wird und die Stadt Wasserburg a. Inn der Weiterveräußerung zustimmt). c) Bauverpflichtung (Baubeginn innerhalb von einem Jahr ab Beurkundung des Kaufvertrags) d) Bezugsfertigkeit innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrags e) Wiederkaufsrecht bzw. Aufzahlung auf den vollen Verkehrswert bei Verstoß gegen die Bauverpflichtung bzw. gegen die Verpflichtung zur Herstellung der Bezugsfertigkeit f) Wiederkaufsrecht bzw. Aufzahlung auf den vollen Verkehrswert für den Fall, dass die Grundstücksvergabe aufgrund falscher Angaben erfolgt ist g) Wiederkaufsrecht bzw. Aufzahlung auf den vollen Verkehrswert für den Fall, dass gegen die Eigennutzungsverpflichtung verstoßen wird h) Verringerung der Aufzahlungsverpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrags auf 90% des Verkehrswertes, nach 6 Jahren auf 80% des vollen Verkehrswertes etc. i) Höchstbetragssicherungshypothek zur Sicherung der Aufzahlungsansprüche ALLGEMEINE AUFLAGEN a) Vorkaufsrecht für die Stadt Wasserburg a. Inn für alle Verkaufsfälle b) Duldung von landwirtschaftlichen und naturerhaltenden Maßnahmen auf den Nachbargrundstücken c) Meldepflicht für Bodenfunde d) Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Wasserburg a. Inn für notwendige Leitungen (z.b. Wasser, Abwasser, Straßenbeleuchtung etc.) e) Verpflichtung zur Errichtung eines KFW-Effizienzhauses (KFW 55) Bitte geben Sie Ihre Grundstücksbewerbung persönlich beim Liegenschaftsamt der Stadt ab. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung unter der Telefon-Nr / gerne zur Verfügung. Geschäftszeiten sind von Montag bis Donnerstag 8:00 12:00 und 14:00 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 12:00 Uhr (oder nach Vereinbarung). Stadt Wasserburg a. Inn Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 23, 2. Stock Marienplatz 2, Wasserburg a. Inn Telefon: 08071/105-28, Telefax: 08071/ liegenschaften@stadt.wasserburg.de

4 Antragsteller (Käufer) Name Vorname Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort/Land Staatsangehörigkeit Anschrift (Straße. Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Wohnsitz in Wasserburg a. Inn seit Anzahl Jahre Telefon tagsüber Erwerb zur Hälfte mit Mitantragsteller alleine durch Antragsteller Ausgeübter Beruf Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet Lebensgemeinschaft Arbeitgeber Anschrift des Arbeitgebers (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Gesamtbetrag der Einküfte gemäß 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (Durchschnitt der letzten drei Jahre) Gesamtwert des vorhandenen Vermögens (Grundstücks/Wohneigentum, Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, sonstiges Anlagevermögen) 2. Mitantragsteller/Ehegatte/Partner (Käufer) Name Vorname Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort/Land Staatsangehörigkeit Anschrift (Straße. Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Wohnsitz in Wasserburg a. Inn seit Anzahl Jahre Telefon tagsüber Erwerb zur Hälfte mit Antragsteller alleine durch Mitantragsteller Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet Lebensgemeinschaft Ausgeübter Beruf Arbeitgeber Anschrift des Arbeitgebers (Straße. Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Gesamtbetrag der Einküfte gemäß 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (Durchschnitt der letzten drei Jahre) Gesamtwert des vorhandenen Vermögens (Grundstücks/Wohneigentum, Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, sonstiges Anlagevermögen)

5 Kinder Name und Vorname Geburtsdatum Familienverhältnis zum Antragsteller Bemerkung (z.b. Schüler, in Ausbildung) Gesamtwert des vorhandenen Vermögens (Grundstücks/Wohneigentum, Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, sonstiges Anlagevermögen) 4. Schwerbehinderung bzw. Pflegestufe Name und Vorname Geburtsdatum Grad der Schwerbehinderung bzw. Pflegestufe Art der Schwerbehinderung 5. Aktives ehrenamtliches Engagement Name und Vorname Bereich (Verein, Verband o.ä.) Funktion seit

6 Derzeitige Wohnverhältnisse/Immobilienbesitz Wohnfläche Zahl der Räume (ohne Küche/Nebenräume) Mietverhältnis seit m² Derzeitige Wohnverhältnisse nicht familiengerecht weil Derzeitiger Vermieter (Name, Anschrift) Eigentum an einer Immobilie vorhanden? ja Wenn ja Eigentümer, Anschrift, Objektbezeichnung? Immobilie entspricht nicht den Wohnerfordernissen weil Immobilie wird bei Grundstückskauf im Baugebiet Südlich der Schmiedwiese veräußert ja 7. Bewerbung für Bauparzelle Bewerbung für Bauparzelle Nr. Alternative oder Vorname, Name Geburtsdatum Familienverhältnis zum Antragsteller 8. Besondere Begründung, Bemerkungen Sonstige Gründe

7 Passivhausförderung Ich beabsichtige die Errichtung eines Passivhauses und beabsichtige den Zuschuss der Stadt in Höhe von 5.000,00 EUR in Anspruch zu nehmen ja 10. Fernwärmeanschluss Ich beabsichtige den Anschluss an das geplante Fernwärmenetz der Familie Bürgmayr ja, und bitte um Übersendung der Vertragsunterlagen Erklärung: Meine Angaben entsprechen der Wahrheit, sind richtig und vollständig und jederzeit nachprüfbar (insbesondere im Hinblick auf das genannte Vermögen). Dies versichere ich an Eides statt. Ich versichere, dass ich voll geschäftsfähig bin. Die Antragsvoraussetzungen, Vergabekriterien und Auflagen für die Veräußerung der Baugrundstücke Südlich Schmiedwiese habe ich zur Kenntnis genommen. Einen Lageplan, den Bebauungsplan und die Bodengutachten habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass durch die Abgabe des Antrags keine Rechtsansprüche gegenüber der Stadt Wasserburg a. Inn entstehen. Mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung meiner Angaben und Daten im Zusammenhang mit der Grundstücksbewerbung unter Berücksichtigung des Datenschutzes erkläre ich mich einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Unterschrift Mitantragsteller Anlagen Ausweiskopie Antragsteller Ausweiskopie Mitantragsteller Meldebescheinigung Antragsteller Meldebescheinigung Mitantragsteller Bestätigung Arbeitgeber über Arbeitsverhältnisse Ggf. Kopie Mutterpass Ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis Ggf. Kopie Pflegegeldbescheid Ggf. Nachweis für ehrenamtliches Engagement Ggf. Nachweis bei pflegenden Angehörigen (Nachweis Pflegekasse) Einkommenssteuerbescheide Vermögensnachweis Finanzierungsbestätigung

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