Hochschuldialog mit der islamischen Welt
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- Nelly Kraus
- vor 7 Jahren
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1 Hochschuldialog mit der islamischen Welt für Neuförderungen 2017 und Verlängerungsförderungen 2017/2018 Welche Ziele hat das Programm? Wer kann einen Antrag stellen? Was wird gefördert? Im Mittelpunkt des Programms, das aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) gefördert wird, steht ein durch fachliche Kooperation angeregter Kulturdialog mit der islamisch geprägten Welt, konkret die Stärkung der Verbindung zwischen deutschen Hochschulen und Hochschulen in der islamischen Welt und die Förderung des fachlichen und kulturellen Dialogs zwischen Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern / Nachwuchswissenschaftlerinnen aus Deutschland und den Partnerländern. Neben dem oben beschriebenen Hauptziel Kulturdialog sind angestrebte Programmziele: die nachhaltige Modernisierung der Lehre in den Partnerländern (z.b. durch gemeinsame Entwicklung neuer Curricula und Verfahren der Qualitätssicherung) und die Verbindung von Lehre und Forschung die gezielte Förderung qualifizierter akademischer Nachwuchskräfte der Regionen unter Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit die Etablierung von regionalen Lehr- und Forschungsnetzwerken mit mehreren Hochschulen aus unterschiedlichen Partnerländern ein Beitrag der Hochschulen zur gesellschaftlichen Entwicklung und der Bildung einer Wissensgesellschaft. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen. Dieses Programm dient als (Anschub-)Finanzierung für möglichst nachhaltig konzipierte Projekte, deren Maßnahmen den Zielsetzungen des Programms dienen. Fördermaßnahmen: Es werden Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen mit Hochschulen in der islamisch geprägten Welt gefördert. Im Zentrum der Projektförderung steht die Unterstützung des Personenaustauschs und der Netzwerkbildung zwischen den Partnerhochschulen (z.b. Kontaktreisen der Projektvertreter, die Teilnahme an Workshops, Sommerschulen und Fachkursen in Deutschland und in den Partnerregionen sowie Aufenthalte von Hochschullehrern, Studierenden und Graduierten aus Deutschland und den Zielländern an den Partnerinstitutionen des Projekts). Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang Sach- und Personalmittel für die Durchführung der Austauschmaßnahmen gefördert. Die Fördermaßnahmen sollen eine angemessene Beteiligung von Frauen sicherstellen. Der Personenaustausch zwischen den Partnerinstitutionen soll in beide Richtungen erfolgen und bildet eine zentrale Komponente des Programms. Die Zielregion arabische Länder und Iran bildet den Schwerpunkt des Programms, das aber auch alle außereuropäischen Mitgliedsländer der islamischen Konferenz mit einbezieht: Bitte sprechen Sie Ihre Partnerwahl vorher mit Referat P 24 ab.
2 Auch israelische Institute können in die Kooperation einbezogen werden, wenn Institute aus islamisch geprägten Ländern die Hauptpartner im Projekt sind oder bleiben und mit dieser Erweiterung einverstanden sind. Dies gilt sowohl für Neuanträge als auch für Verlängerungsanträge. Besonders förderungswürdig sind Vorhaben, in denen deutsche und ausländische Studierende und Nachwuchswissenschaftler /Nachwuchswissenschaftlerinnen möglichst intensiv zusammenarbeiten, in denen persönlicher Begegnung Raum und Zeit gegeben und ein Umfeld geschaffen wird, in dem kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten entdeckt und in der Kooperation verarbeitet werden, die die regionale Zusammenarbeit intensivieren, die zu einer dauerhaften Verbindung der beteiligten Partnerinstitutionen führen, die den Praxisbezug in den einschlägigen Studiengängen in der Region erhöhen, die Studienpläne und/oder module aktualisieren, die Master-, Promotions- und andere postgraduale Studiengänge entwickeln oder ausbauen, die der Qualifizierung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften unter Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit dienen und die unterschiedliche Zielgruppen der Universität ansprechen, die Eigeninitiative von Studierenden und von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen in den Partnerländern fördern, die die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen bzw. Studienabschnitten zum Ziel haben, deren Realisierung von den zuständigen Entscheidungsträgern an den Hochschulen der Partnerländer aktiv unterstützt wird, die als neue Kooperationsprojekte noch nicht aus öffentlichen Mitteln unterstützt worden sind, die mittelfristig Perspektiven für anderweitige Fördermöglichkeiten und Einnahmequellen entwickeln. Nicht-förderfähige Vorhaben sind: Anträge, die ausschließlich auf eine Forschungskooperation abzielen; Projekte, die keine Dialogorientierung haben und ausschließlich einen fachlichen Austausch anstreben; Informations- und Repräsentationsreisen ohne fachlichen Bezug; Stipendien, die ausschließlich der individuellen Förderung dienen und nicht im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts gewährt werden. Förderlaufzeit: Die Laufzeit der Förderung beginnt voraussichtlich ab dem und beträgt für Erstanträge ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) und für Verlängerungsanträge maximal zwei Haushaltsjahre. Die Höchstförderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Seite 2 von 5
3 Fördermittel: Die maximale Antragssumme beträgt in der Regel Euro pro Jahr. Detaillierte Angaben zu den förderfähigen Ausgaben sind der Anlage Förderrahmen 2017 zu entnehmen. Vorbereitende Maßnahmen Zusätzlich können Anträge auf Förderung von vorbereitenden Maßnahmen für eine geplante mehrjährige Partnerschaft eingereicht werden. Dies können z.b. Anbahnungsreisen, Planungstreffen der Projektpartner und / oder erste kleinere Austauschmaßnahmen sein. Ein Beratungsgespräch vor Antragsstellung mit Referat P 24 ist obligatorisch. Welche Fachrichtungen werden gefördert? Welche Zielgruppen werden gefördert? Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Antragstellung Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. Insbesondere zu Themen, die für die Beziehungen zwischen Deutschland und der islamisch geprägten Welt, die Entwicklung der Partnerregionen und für die Herausbildung einer Wissensgesellschaft besondere Bedeutung haben und bei denen die Hochschulen in Lehre und Forschung einen Beitrag zu dieser Entwicklung leisten. Gefördert werden HochschullehrerInnen, Angehörige des Mittelbaus, Graduierte (z.b. DoktorandInnen) und Studierende aus Deutschland und den genannten Zielregionen, nicht jedoch aus Drittländern. Messbarkeit der zu erreichenden Zielsetzungen: Das Projekt ist dahingehend zu entwickeln, dass klar definierte Oberziele benannt werden, die bei erfolgreichem Projektverlauf erreicht werden sollen. Um eine Erfolgskontrolle zu ermöglichen, sollen außerdem messbare Einzelziele identifiziert und im Antrag benannt werden. In den Berichten und Zwischenberichten sind diese Ziele dem tatsächlich Erreichten gegenüberzustellen. Der Erfolg eines Projektes soll sowohl über qualitative als auch quantitative Ziele messbar sein, z.b. bei der Förderung von Personen durch Nennung von Soll- und Ist- Angaben der Anzahl von Qualifikationen (Master-, PhD-Abschlüsse o. ä.) oder durch die Quantifizierung eines gruppenspezifischen Förderziels (z.b. x % weibliche Teilnehmer) oder durch Angabe einer Zahl von Aufenthalts-Monaten (Gastdozenturen, Studien- /Forschungsaufenthalte). bei Veranstaltungen durch Nennung der Anzahl der geplanten Veranstaltungen, durch die Quantifizierung der angestrebten Teilnehmerzahl und durch die Beschreibung der angestrebten Veranstaltungsergebnisse bei Sachmitteln (z.b. Labor- und Bibliotheksausstattungen, u.ä.) durch die Nennung der geplanten Anschaffungen oder/ und durch Darstellung eines konkreten angestrebten Erkenntnis- oder Sachziels. Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD- Portal ( einzureichen. Den Antrag stellen Hochschullehrende einer deutschen Hochschule, in der Regel Inhaber und Inhaberinnen einer Professur, mit Zustimmung der Hochschulleitung. Der Antrag soll in Abstimmung mit dem/den ausländischen Partner/n formuliert werden und aus folgenden Unterlagen bestehen: Seite 3 von 5
4 Antragsformular (Online-Formular im Portal) Finanzierungsplan (Online-Formular im Portal) als eine detaillierte Ausgabenkalkulation für die geplanten Maßnahmen, deren Berechnungsgrundlage im Einzelnen nachvollziehbar ist. Dabei gelten die Fördersätze des DAAD (s. Anlage 1: Förderrahmen 2017). Formular zur Antragstellung im Programm (s. Anlage 3 sowie Dieses beinhaltet eine ausführliche inhaltliche Projektbeschreibung und eine Darlegung der geplanten Maßnahmen. Unterschriebene Befürwortung des Projektantrags der deutschen Hochschulleitung (s. Anlage 4 sowie unter als Anlage zum Antrag. Bei Erstanträgen zudem eine unterschriebene Zustimmung der Partnerinstitution/en (s. Anlage 5) (Letter of Intent oder Memorandum of Understanding) zu Zielen und Maßnahmen des Projekts. Diese muss i.d.r. von der ausländischen Hochschulleitung unterzeichnet werden. Antragsschluss Antragsschluss ist der 28. September Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Welche Auswahlkriterien gibt es? Die Entscheidung über eine Förderung / Verlängerung und deren Umfang trifft eine Gutachterkommission aus Fach- und Regionalwissenschaftlern unter Beteiligung des Auswärtigen Amts nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Der Entscheidung über einen Förderantrag liegen folgende Kriterien zugrunde: Dialogorientierung Die Projekte sollen über die fachbezogene Zusammenarbeit hinaus den Dialog der Beteiligten und das Verständnis für die historische, kulturelle und religiöse Identität der Partner fördern. Besondere Betreuung der Studierenden und der Austauschwissenschaftler und Austauschwissenschaftlerinnen vor Ort sowie die Schaffung von Foren für Begegnung und Diskussion über die rein wissenschaftliche Kooperation hinaus sind daher zentrales Anliegen des Programms. Relevanz und Realisierbarkeit Der zu erwartende Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung der Lehr- und Forschungsbedingungen an den Partnerhochschulen, die praktische Relevanz des Projekts für die regionale Entwicklung sowie die Realisierbarkeit der beantragten Maßnahmen und der gesteckten Ziele. Nachhaltigkeit Die zu erwartende Nachhaltigkeit der angestrebten Projektziele und der damit verbundenen Qualifizierungsprozesse, insbesondere eine bleibende Verbesserung von Lehre und Forschung Qualität Die akademische Qualität der im Antrag genannten Projekte und Maßnahmen. Regionale, grenzüberschreitende Zusammenarbeit Wünschenswert ist die Vernetzung mehrerer Hochschulen der Region in einem Kooperationsverbund. In solchen Projekten soll auch der Austausch von Studierenden, Forschern / Forscherinnen und Hochschullehrern / Hochschullehrerinnen zwischen den beteiligten Hochschulen innerhalb der Region gefördert werden. Seite 4 von 5
5 Ansprechpartner und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Referat P24 Kooperationsprojekte in Nahost, Asien, Afrika und Lateinamerika Kennedyallee Bonn Cornelia Michels-Lampo sowie Telefon: Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1: Förderrahmen 2017 Anlage 2: Länderreisekostenpauschalen Anlage 3: Formular zur Antragstellung 2017 Anlage 4: Befürwortung der deutschen Hochschulleitung (deutsch) Anlage 5: Befürwortung der ausländischen Hochschulleitung (englisch) Seite 5 von 5
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