56,& 56,&7859! " # $!! % &'()$ % * $$ ' + * + # & +, "!- +*$ %. %/ %.$' +",
|
|
- Werner Schulze
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 0! "2 4$ 56,& 56,& ! " # $!! % &'()$ % * $$ ' + * + # & +, "!- +*$ %. %/ %.$' +",
2 ),'0! % :+,;%<=7;=0! &7859 *>*$?;77@@A68/+ 0! "2 4$56,&7859
3 5, 1 $ 0! "2 4$56,&7859 &"B 1 59,/7859#C " $ 1! 1 $% $ " $ 1 " ",&$ &0$:,& $ ( + 594$78 " B $ "$",& 1 $ $, $ 1! '", $#% '"! ",&C B $ B $ % 1 $ $ '" - " "! $ $ ", 1 $ $# 0$: $ 0$ +'" +" 1 :+ $ 0 " &! - $, C + $ 1 " 1 "& 0 +" *", 1 $ # * $ 1 " - $, ' $ $ D 1 >1-$! $, & + + & '" + $ 1 % $ 4$, # $& +, 7, : B $ E B $ $ C % 1 $",5<: +$$, $ B $$ $$, 1 $$$ G $ ' : G $ ' " + 4 $ B# G FF F 8 ( (( = < < # D,,G A < $ G! $"" 8 "" 5 55 "$ 5! $"$ 5 & %& %. B + > H1 $ H 1 %" $ $+"
4 &5> $ 1 0! "2 4$56,&7859 IJD 0!,1, *! & (*( $$,1, *! )$$ $E0! 89,1, * $$ $0!,1, -/,1, $ :$,1, $.!$ $$,1, ' $" 0!!5A65,1, B $( C0! 5A86,1, B'I(I:$(0$,1, 1 '+" $$ 0! 5A76,1, &7> >#,$ '
5 Satzungsworkshop Referent: Golo Busch, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Münster Greven, den 13. August BPG UNTERNEHMENSGRUPPE BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh ca. 60 Mitarbeiter 3 Standorte Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen, vornehmlich für Unternehmen des Gesundheits- und Sozialbereichs prüfungsnahe Beratungsleistungen Steuerberatung BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 7 Rechtsanwälte Kompetenzfelder: Medizinrecht, Krankenhausrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht, Vereins- und Stiftungsrecht BPG Unternehmensberatungsgesellschaft mbh Spezialisiert auf Unternehmen des Gesundheits- und Sozialbereichs 2 1
6 BERUFLICHER WERDEGANG RA GOLO BUSCH Seit 1998 Rechtsanwalt 2004 Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht Geschäftsführer eines Sportverbandes Seit 2007 Seit 2008 Fachreferent Recht des Landessportbundes Nordrhein- Westfalen Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht in Köln Seit Nov Tätigkeitsschwerpunkte: Leiter der Rechtsabteilung der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Geschäftsführer der BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Vereins-, Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, Arbeitsrecht (insbesondere kirchliches Arbeitsrecht), Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht, Sportrecht 3 G L I E D E R U N G I. Rechtsgrundlagen II. Satzung III. Häufige Fehlerquellen in Satzungen IV. Organe V. Mitgliederversammlung 4 2
7 I. Rechtsgrundlagen Vereinsverfassung, 25 BGB rechtliche Grundordnung des Vereins, alle wesentlichen, das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen Zwingende BGB Vorschriften Name, Zweck, Sitz, Erwerb, Inhalt der Mitgliedschaft, Organe, Regeln zur Beitragspflicht + Sinnvolle weitere Inhalte (Jugend, Organe, Datenschutz, Haftung, Vergüt., Kassenprüf.) + nachgiebige BGB Vorschriften (soweit nicht durch die Satzung abgeändert) 57, 58 BGB 25 BGB 40 BGB 5 I. Rechtsgrundlagen Wie prüft das Registergericht eine Vereinssatzung? siehe auch OLG Hamm vom W 377/09 Vereinsregister prüft: Zulässigkeit und Eindeutigkeit des Vereinsnamens ( 57 BGB), Voraussetzungen des 58 BGB: Regelung über Ein- u. Austritt der Mitglieder; Regelungen, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind; Regelung über Bildung des Vorstands, Regelungen über Einberufung und über Beurkundung der Beschlüsse, Örtliche Zuständigkeit (Sitz des Vereins), Vollständigkeit und formale Richtigkeit der eingereichten Unterlagen; 6 3
8 I. Rechtsgrundlagen Wie prüft das Registergericht eine Vereinssatzung? siehe auch OLG Hamm vom W 377/09 Vereinsregister prüft: formelle Ordnungsmäßigkeit : Vorhandensein einer körperschaftlichen Struktur, Einhaltung der Grundsätze der Vereinsautonomie Vereinsregister prüft nicht: Voraussetzungen Gemeinnützigkeit, Eindeutigkeit und Sinnhaftigkeit von Satzungsregelungen 7 II. Satzung Pflichtinhalt/ Anforderungen ergeben sich aus: BGB Vereinsrecht 21 bis 79 BGB Abgabenordnung Regelung der Voraussetzungen für Anerkennung der Gemeinnützigkeit ( 51 ff. AO) Steuer- Mustersatzung (Anlage 1 zu 60 AO) 8 4
9 II. Satzung Grundlagen Die Satzung: muss den Anforderungen des BGB genügen. ist: Grundgesetz des Vereins. beschreibt die Struktur des Vereins. ist das Handwerkszeug des Vorstands. ist dynamisch, nicht statisch. Die Satzung spiegelt Ziele, Zweck, Geschichte, Organisation der Vereinsarbeit und Gremien, Grundlagen der Mitgliedschaft, sowie Aufbau- und Ablauforganisation wider. Es gibt keine allgemeingültige Mustersatzung, daher: Individuelle Erarbeitung! 9 II. Satzung Mindestanforderungen laut 57 BGB: Name Sitz Zweck Eintragungswille 10 5
10 II. Satzung Sollinhalt der Vereinssatzung - 58 BGB: Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, über die Bildung des Vorstands, über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse. 11 II. Satzung A C H T U N G Prüfungsmaßstab für die Eintragung einer Satzung im Vereinsregister ist 60 BGB Die Anmeldung ist, wenn Sie den Erfordernissen der 56 bis 59 BGB nicht genügt, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen 12 6
11 II. Satzung Abweichung von BGB- Vorschriften Wo findet man die abänderbaren BGB- Vorschriften? Sonderkatalog des 40 BGB Änderungsklausel in den Gesetzesvorschriften 13 III. Häufige Fehlerquellen in Satzungen Häufige Fehlerquellen 1. Zweck des Vereins - Zweck als solcher/gemeinnützigkeit Zweckänderung 2. rechtliche Stellung der Mitglieder Art der Mitgliedschaft nicht differenziert Rechte und Pflichten der verschiedenen Mitgliedsarten fehlen Aufnahmeverfahren nicht klar geregelt Aufnahmeanspruch 14 7
12 III. Häufige Fehlerquellen in Satzungen Häufige Fehlerquellen 3. Zuständigkeiten und Kompetenzen der Vereinsorgane Welches Organ ist im Verein für was zuständig? Häufig finden sich keine Regelungen zur Zuständigkeit Welche Organe entscheiden welche Inhalte? Wer vertritt den Verein nach Außen? 4. Rechtliche Stellung der Mitglieder Welche rechtliche Stellung haben sie? Welche Pflichten haben sie? Häufig nur unvollständige Regelung! 15 III. Häufige Fehlerquellen in Satzungen Häufige Fehlerquellen 5. Schiedsgericht und Vereinsstrafen Satzungsgrundlage häufig nicht ausreichend Verfahrensvorschriften mangelhaft Vereinsstrafen nicht in der Satzung geregelt. 6. Vereinsausschluss Satzungsgrundlage häufig nicht ausreichend 7. Vereinsordnungen Ist ausreichende Ermächtigungsgrundlage vorhanden? 16 8
13 III. Häufige Fehlerquellen in Satzungen Häufige Fehlerquellen 8. Mitgliederversammlung Zuständigkeiten Formalien der Einberufung, Einberufungsfrist Antragstellung 9. Vorstand Welche Vorstandsorgane sind vorhanden? Wer ist Vorstand gemäß 26 BGB? Wie erfolgt Vertretung nach Außen? Was ist, wenn ein Vorstand zurücktritt? (kommissarische Bestellung) Wie kann man sich von einem Vorstandsmitglied trennen? 17 III. Häufige Fehlerquellen in Satzungen Häufige Fehlerquellen 10. Geschäftsführer Hauptamt oder Ehrenamt? Rechtliche Stellung, Vertretungsmacht 11. Regelungen zur bezahlten Mitarbeit, Vergütung und Tätigkeit der Organmitglieder - 27 Abs. 3 BGB ( Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig. ) 18 9
14 III. Häufige Fehlerquellen in Satzungen Häufige Fehlerquellen 12. Beitragswesen Sind alle Beiträge durch eine Satzungsgrundlage gedeckt? Problem bei Umlagen? (BGH vom II ZR 91/06) 13. Haftung des e. V. Haftungsausschluss oder Beschränkung? 19 IV. Organe Organe des Vereins Mitgliederversammlung 32 BGB zwingend Vorstand 26 BGB Aufgabe: gesetzliche Vertretung u. Geschäftsführung Andere Organe können durch die Satzung bestimmt werden. Bsp.: Jugend/ Jugendversammlung 20 10
15 IV. Organe Vertreter/ innen des Vereins Handeln nach außen Vorstand 26 BGB Besonderer Vertreter 30 BGB Vollmacht 164 BGB 21 V. Mitgliederversammlung 32 BGB Die Angelegenheiten der Vereins werden durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Risiko: Einberufung bei Satzungsänderungen Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
16 V. Mitgliederversammlung 32 BGB Aber: Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. Rechtsprechung: OLG Hamm vom U 20/13 Eine satzungswidrige Form der Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins (hier: Zustellung per Infopost der Deutschen Post), die nicht in vergleichbarer Form eine rechtzeitige Kenntnisnahme der Mitglieder gewährleistet wie die satzungskonforme Einladung, begründet einen relevanten Satzungsverstoß. Beschlüsse und Wahlen der Mitgliederversammlung können bereits deswegen unwirksam sein. 23 V. Mitgliederversammlung 32 BGB Kann MV per Mail einberufen werden? Satzung: MV wird schriftlich einberufen. Rechtsprechung: OLG Hamburg vom W 35/13 (so auch OLG Zweibrücken vom W 149/12) Die fristgerechte Einladung per Mail genügt der in der Satzung bestimmten schriftlichen Einladung. Gem. 127 Abs. 1 BGB i.v.m. 126 Abs. 3 BGB kann daher die in der Satzung festgelegte Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden, wobei gem. 127 Abs. 2 BGB eine Unterschrift nicht erforderlich ist
17 V. Mitgliederversammlung Checkliste Mitgliederversammlung (Die Satzung und Geschäftsordnung können die nachfolgend dargestellte Rechtslage beeinflussen) Einberufungszuständigkeit Einberufungsgrund Verpflichtung nach der Satzung Zusammenstellung der (vorläufigen) Tagesordnung ( 32 BGB) Form der Ladung Beifügung der vorläufigen Tagesordnung Sitzungsleitung Förmliche Eröffnung der Versammlung Feststellung ordnungsmäßiger Einberufung Feststellung der Tagesordnung 25 V. Mitgliederversammlung Checkliste Mitgliederversammlung Grundsätze für die Aussprache Verfahrensablauf der Beratung Beschlussfassung Prüfung der Beschlussfähigkeit (wenn die Satzung dies vorsieht) Es ist eine präzise Antragsformulierung sinnvoll (vorab vorformulieren) Mehrheitsbergriff Satzung prüfen! Schließung der Versammlung Protokollierung 26 13
18 Jahresabschluss 2014 Musterheim BPG Unternehmensgruppe Erfahrung schafft Vertrauen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft Unternehmensberatungsgesellschaft Prüfung / prüfungsnahe Beratung Steuerberatung OdG-Prüfung Risiko-/Compliancemanagementsysteme Unternehmenstransaktionen Interne Revision / Sonderprüfungen Beratung Aufsichtsgremien Medizinrecht Heim- und Pflegerecht Gesellschaftsrecht Steuerrecht Gemeinnützigkeitsrecht Arbeitsrecht Vereinsrecht Stiftungsrecht Sportrecht Danke für Ihre Aufmerksamkeit BPG Unternehmensgruppe Münster Berlin Bremen Köln Stuttgart Nevinghoff Münster Strategieberatung Markt / Vertrieb Organisation / Steuerung Geschäftsprozessmanagement Personalmanagement Effektivitäts- und Effizienzsteigerung Fusionen / Kooperationen Betriebswirtschaftlicher Quick Check in Altenhilfeeinrichtungen EDV-Organisationsberatung BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Münster (Westf.) 27 REFERENT Golo Busch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Nevinghoff Münster Sitz der Gesellschaft: Münster Amtsgericht Münster: HRB Geschäftsführer: RA Golo Busch Telefon: Fax: Mobil: ra-sekretariat@bpgra.de Besuchen Sie uns im Internet: BPG - Erfahrung schafft Vertrauen 28 14
BPG. Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbh
1 1 1 BPG UNTERNEHMENSGRUPPE BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh ca. 60 Mitarbeiter 3 Standorte Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen, vornehmlich für Unternehmen des Gesundheits- und Sozialbereichs
Mehr45,/6745 ! " # $!! % &'()$ % * $$ ' + * + # & +, "!- +*$ %. %/ %.$' +",
0! 1 2+ 3 &1 45,/ 45,/6745 6745! " # $!! % &'()$ % * $$ ' + * + # & +, "!- +*$ %. %/ %.$' +", ),'0! % 8+,9%:;69;0! /$6745 *
MehrGrundlagen des Vereinsrechts / Satzungsrecht / Haftung / Mitgliederversammlung. Greven, den 15. Juni 2015
Grundlagen des Vereinsrechts / Satzungsrecht / Haftung / Mitgliederversammlung Referent: Golo Busch, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht BPG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Münster Greven, den 15.
MehrVorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein)
Vorbereitung einer Mitgliederversammlung im Kleingarten(verein) Matthias Schreiter Mediator Dipl.-Jur. Anwaltskanzlei Cornelia Gärtner Seminar für Vorstände Verband HRO 17.03.2017 Rechtliche Grundlagen?
MehrWorkshop 2 Vereinsrecht
Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im
MehrDer Satzungs-Schnell-Check
Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Der Satzungs-Schnell-Check Diese Anforderungen sollte Ihre Satzung erfüllen mit Stefan Wagner Der rote Faden des heutigen Seminars... A. Was erwartet Sie
MehrHerzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Einstieg und Schnell-Check: Warum braucht ein Verein eine Satzung?
Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Einstieg und Schnell-Check: Warum braucht ein Verein eine Satzung? mit Stefan Wagner, Dresden 1 Der rote Faden des heutigen Seminars... A. Was erwartet
MehrVereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht
Vereinsrecht Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter
MehrVereine gründen und erfolgreich führen
Beck-Rechtsberater im dtv 5231 Vereine gründen und erfolgreich führen Satzung, Versammlung, Haftung, Gemeinnützigkeit von Sieghart Ott, Christof Wörle-Himmel 12., neu bearbeitete Auflage Vereine gründen
MehrGrundlagen des Vereinsrechts / Satzungsrecht / Haftung / Mitgliederversammlung
Grundlagen des Vereinsrechts / Satzungsrecht / Haftung / Mitgliederversammlung Referent: Golo Busch, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Recklinghausen, den 24. Mai 2016 BPG Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrGuten Abend! Wer sein (Vereins-) Recht kennt, macht keine Fehler. RA Richard Didyk, München
Guten Abend! Wer sein (Vereins-) Recht kennt, macht keine Fehler RA Richard Didyk, München Themen: - Entlang der Vereinssatzung Zur Vereinssatzung - Was muss? Was soll? Was kann? Was nicht? e.v. contra
MehrDr. Oliver Schwarz Notar. Eingetragener Verein 1. Gründung
Dr. Oliver Schwarz Notar Eingetragener Verein 1. Gründung Vereine, deren Hauptzweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, können frei gegründet werden. Rechtsfähig und zum "eingetragenen
MehrBR dtv 5231:Wörle-Himmel, Vereine gründen u. erfolgreich führen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Revision V Vorwort... Inhaltsübersicht... VII... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Einleitung... 1 I. Grundlagen des Vereinsrechts... 3 A. Verfassungsrechtliche Grundlagen... 4
MehrSatzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrVereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrGrundlagen des Vereinsrechts / Satzungsrecht / Haftung / Mitgliederversammlung
Grundlagen des Vereinsrechts / Satzungsrecht / Haftung / Mitgliederversammlung Referent: Golo Busch, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Kamen, den 26. September 2016 Busch & Cordes Rechtsanwälte,
MehrSatzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird
MehrVereinssatzung des Tennisclubs Rot-Weiß Celle
Vereinssatzung des Tennisclubs Rot-Weiß Celle 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen TC Rot-Weiß Celle. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz eingetragener Verein, in der abgekürzten
MehrSatzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.
Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet reinsberg.er.leben.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrSchachklub Bad Homburg 1927 e. V. Vereinssatzung
Schachklub Bad Homburg 1927 e. V. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Schachklub Bad Homburg und hat seinen Sitz in Bad Homburg v. d. H. Er wurde 1927 gegründet
MehrMerkblatt für die Gründung und Führung eines eingetragenen Vereins
Merkblatt für die Gründung und Führung eines eingetragenen Vereins 1. Der eingetragene Verein muss mindestens sieben Mitglieder haben ( 56 BGB). In der Regel müssen die Gründer volljährig sein. 2. Es muss
MehrS a t z u n g. 1 Name und Sitz
S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " ". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener
MehrSatzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.
Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen
MehrBeschlüsse rechtssicher fassen
1 Beschlüsse rechtssicher fassen Seminar am 19.09.2015 Deutscher Harmonika Verband, Landesverband Baden-Württemberg e.v. / Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen Dr. Flügler & Partner
MehrSatzung Tennisclub Güls 1978 e.v.
Satzung Tennisclub Güls 1978 e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Tennisclub Güls 1978 e.v.. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Koblenz-Güls. 2 Zweck des Vereins (1) Der Tennisclub Güls 1978
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis Der Verein 19
Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1 Der Verein 19 1. Begriff, Wesen, Vereinsfreiheit 19 2. Vereinsarten, Vorverein, Gemeinnützigkeit 19 a) Idealverein (Eingetragener Verein) 19 b) Vorverein
MehrSatzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v.
Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Waldkindergarten Sehnde e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nummer
MehrSatzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Schulverein Haselrain e.v.. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Barmen.
MehrSatzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt
MehrSatzung des Weltladen Alzenau e.v.
Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrVerein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".
MehrCollegium musicum Nürnberg Förderverein. Satzung
Collegium musicum Nürnberg Förderverein Satzung 1 Rechtsform und Name (1) Der Verein besitzt die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins und führt den Namen Collegium musicum Nürnberg Förderverein.
MehrSatzung des (Vereinsname)
(Diese Mustersatzung kann jederzeit durch die Vereine, sowohl in Form als auch im Inhalt, an die jeweilige Vereinsstruktur angepasst werden) I. Präambel Satzung des (Vereinsname) - in der Fassung nach
MehrFörderverein Grüne Lunge Köln
Satzung vom 02.05.2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Förderverein Grüne Lunge Köln Der Verein hat seinen Sitz in Köln Er ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Zweckbestimmung
MehrVHWG Verein für Haus- und Wohneigentum Geretsried e.v. Name und Sitz des Vereines. Zweck des Vereines. Mitgliedschaft
Verein für Haus- und Wohneigentum Geretsried e.v. VHWG Geretsried e.v. Steiner Ring 75 82538 Geretsried S A T Z U N G VHWG Verein für Haus- und Wohneigentum Geretsried e.v. 1 Name und Sitz des Vereines
MehrSatzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.
Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister
MehrDie Mustersatzung des Waldbauernverbandes NRW. RA Michael Röcken Worum geht es?
Die Mustersatzung des Waldbauernverbandes NRW RA Michael Röcken www.ra-roecken.de 1 Worum geht es? Das maßgebliche Recht ergibt sich aus der Satzung der FBG Viele Satzungen der FBG waren veraltet Wichtige
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
Männerturnverein Ramelsloh von 1914 e.v. Satzung 1 Name und Sitz a) Der Verein führt den Namen Männerturnverein Ramelsloh von 1914 e.v., abgekürzt MTV Ramelsloh. b) Der Verein hat seinen Sitz in Seevetal
MehrVereinsrecht. Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den
Vereinsrecht Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den 05.12.2007 Vereinsrecht - Inhalt Begriff des Fördervereins Bedeutung der Rechtsfähigkeit Entstehung des eingetragenen Vereins Die Vereinssatzung Organe
MehrSatzung Handballclub Medebach
Satzung Handballclub Medebach Präambel 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aufgaben des Vereins 3 Auflösung & Aufhebung des Vereins 4 Zugehörigkeit des Vereins zu Verbänden und Organisationen 5 Mitgliedschaft
MehrSatzung. des Vereins Menschen in der Nähe e.v.
Satzung des Vereins Menschen in der Nähe e.v. ( Stand: 20. September 2017 ) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Menschen in der Nähe e.v.. Der Sitz des Vereins ist Bad Nauheim-Steinfurth.
MehrSatzung des Fördervereins TSV Bitzfeld
Satzung des Fördervereins TSV Bitzfeld 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein TSV Bitzfeld e.v.. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Register Nr: VR
MehrTischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck
Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Tischtennisverein Stirpe-Oelingen e.v. mit Sitz in Bohmte, Ortsteil Stirpe-Oelingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
MehrSatzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.
Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem
Mehrdes Fördervereins In der Schmellenbach e.v. zur Unterstützung des SV Netphen 1912 e.v.
Satzung des Fördervereins In der Schmellenbach e.v. zur Unterstützung des SV Netphen 1912 e.v. Satzung vom 03.03.2017 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 12.02.2016 gegründete Verein führt den Namen
MehrVereinssatzung. Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e.v.
Vereinssatzung Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen»Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e.v.«. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.
MehrSatzung der Fachgesellschaft für Ernährungstherapie und Prävention (FET) e.v.
Satzung der Fachgesellschaft für Ernährungstherapie und Prävention (FET) e.v. Fassung vom 10. Oktober 2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Fachgesellschaft für
MehrSatzung des MV-Foto e.v.
Satzung des MV-Foto e.v. SATZUNG DES VEREINS MV-FOTO 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen MV-FOTO und hat seinen Sitz in Schwerin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
MehrS A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins
S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Leeden e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter Nr. 15562 eingetragen. Sitz des Vereins
MehrViaMUN e.v. Satzung vom
ViaMUN e.v. Satzung vom 13.01.2012 Mit Änderungen vom 03.04.2012 Inhaltsverzeichnis Satzung des Vereins ViaMUN e.v...1 1 Name und Sitz...1 2 Geschäftsjahr & Semesterdaten...1 3 Vereinszweck...1 4 Kooperationen...2
MehrJUGENDORDNUNG. MOLOT Eishockey Club e. V. des MOLOT Eishockey Club e.v.
JUGENDORDNUNG des MOLOT Eishockey Club e.v. MOLOT Eishockey Club e. V. Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg, VR 19141 c/o RA Alex Zokolow, Boltenhagener Straße 17, 22147 Hamburg Tel.: 040 / 2879 8880
MehrSATZUNG DES VEREINS CUSANUSWERK E.V.
A) Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz, Vereinsjahr 1. Der Verein führt den Namen Cusanuswerk e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck und Aufgaben des
MehrSatzung der Spielvereinigung Bochum 1966 e.v.
Satzung der Spielvereinigung Bochum 1966 e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1.1 Der Sportverein wurde am 12.10.1966 gegründet. Er trägt den Namen Spielvereinigung Bochum 1966 e.v. Die Abkürzung
MehrFörderkreis Netzwerk Leben e.v.
Gültige Satzung vom 19.10.2009 Satzung Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Inhalt 1 Name, Rechtsstellung und Sitz Seite 2 2 Gemeinnützigkeit Seite 2 3 Zweck und Aufgaben des Vereins Seite 2 4 Geschäftsjahr
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2009 (30. September 2009) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung elektronischer
MehrSATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
MehrVereinssatzung des Billardverein Pool-Dragons Garmisch-Partenkirchen (e.v.) von
Vereinssatzung des von 22.05.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (S.2) 2 Vereinszweck (S.2) 3 Vereinstätigkeit (S.2) 4 Eintragung in das Vereinsregister (S.2) 5 Steuerbegünstigung
MehrS a t z u n g. 1. Der Verein führt den Namen "Nürnberg Hawks American Football". Er wurde am in Nürnberg gegründet.
S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Nürnberg Hawks American Football". Er wurde am 10.9.2015 in Nürnberg gegründet. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrLandesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
MehrLeselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.
Satzung für e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rastatt.
MehrSatzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013
Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v.
Satzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v. 1 (Name, Sitz und Eintragung) (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster. (2) Der Verein
MehrSatzung des Vereins Kronsbären
Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung des Vereins Lebendig Lernen
Satzung des Vereins Lebendig Lernen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Lebendig Lernen. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung trägt
MehrVertragsgrundlagen für die Nutzung von Sportanlagen durch Sportvereine
Vertragsgrundlagen für die Nutzung von Sportanlagen durch Sportvereine Referent: Golo Busch, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Busch & Cordes Rechtsanwälte Hannover, den 2. Dezember 2016 Akademie
MehrS A T Z U N G (Stand: )
1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Cheer Sensation Cottbus. Mit der Eintragung in das Vereinsregister trägt er den Zusatz e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Cottbus. (3)
MehrVerband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G
Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,
MehrVereinssatzung der Iffeldorfer Mittagsbetreuung
Iffeldorfer Mittagsbetreuung, 82393 Iffeldorf Vereinssatzung der Iffeldorfer Mittagsbetreuung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Iffeldorfer Mittagsbetreuung. 2. Er führt nach Eintragung in
MehrSatzung. Seniorenhilfe Oberland e.v.
1 Satzung Seniorenhilfe Oberland e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Seniorenhilfe Oberland e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Geretsried und soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins der "Freunde und Förderer der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen e.v."
Satzung des Vereins der "Freunde und Förderer der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen e.v." 1 - Name, Sitz 1. Der in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Euskirchen eingetragene Verein
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins
Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V.
MehrSatzung des TUS Röddensen von 1950 e.v.
1 Zweck, Name und Sitz des Vereines 1.) Zweck des Vereins ist die Pflege des Turn- und Fußballsports und Förderung der Dorfgemeinschaft in Röddensen. 2.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
MehrSatzung des Bürgerschützenverein Bösel e. V., Bösel
Satzung des Bürgerschützenverein Bösel e. V., 26219 Bösel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Bürgerschützenverein Bösel e. V. und hat seinen Sitz in Bösel. Er ist am 11. März 1981 unter
MehrSatzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
MehrFreunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012
Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
MehrRKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax:
RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg 15 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 9969237 Telefax: 06894 9969238 E-Mail: Post@RKPN.de www.rkpn.de Patrick R. Nessler Rechtsanwalt Inhaber
MehrDer Verein. Gründung, Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung,
Der Verein. Gründung, Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung, Vorstand und Auflösung www.justiz.nrw.de Inhaltsverzeichnis Die Gründung eines eingetragenen Vereins 6 Die Mitgliedschaft 7 Die Mitgliederversammlung
MehrSatzung des Fördervereins der Hafenschule e.v.
Satzung des Fördervereins der Hafenschule e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Hafenschule e.v. (2) Sitz des Vereins ist Wiesbaden. (3) Der Verein ist im Vereinsregister
MehrVereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..
Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk
MehrTrägerverein Biologisches Zentrum Kreis Coesfeld
Trägerverein Biologisches Zentrum Kreis Coesfeld Satzung in der Fassung des Beschlusses vom 29.03.2017 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Trägerverein Biologisches Zentrum Kreis
MehrMerkblatt Vereine. Notar Dr. Johann Frank Marienstraße Amberg
Notar Dr. Johann Frank Marienstraße 8 92224 Amberg Telefon: 09621/4724-0 Telefax: 09621/4724-40 Email: info@notar-dr-frank.de Internet: www.notar-dr-frank.de Merkblatt Vereine Vereine, deren Hauptzweck
MehrVEREINSSATZUNG. (3) Er soll in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden und
Das tapfere Schneiderlein e.v. VEREINSSATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Das tapfere Schneiderlein e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Berlin (Geschäftsstelle) (3) Er soll
MehrVervielfältigungen jeder Art sind nur mit Genehmigung des Verlages gestattet.
Impressum 100 wichtige Fragen und Antworten zum Vereinsrecht experto Der Beraterverlag, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Straße 2-4 53177 Bonn Telefon
MehrFörderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )
1 Name und Sitz Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom 24.04.19) a) der Verein führt den Namen: Förderverein des Fußballclubs Königsfeld e.v. b) Er hat seinen Sitz in Königsfeld.
MehrSatzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Thüringen e.v. in der Fassung vom
Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Thüringen e.v. in der Fassung vom 16.11.2016 1 Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrCHUE FOUNDATION GERMANY
CHUE FOUNDATION GERMANY - Satzung - 1 Name (1) Der Verein führt den Namen CHUE FOUNDATION GERMANY (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz e. V.. (3) Das Geschäftsjahr beginnt am
Mehr14. Form der Berufung 1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Als zulässige Schriftform gilt auch eine .
6 14. Form der Berufung 1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Als zulässige Schriftform gilt auch eine E-Mail. 2. Die Einberufung der Versammlung muss den Gegenstand der
MehrVereinssatzung. 1 Name. 2 Sitz und Geschäftsjahr. 3 Zweck. 4 Gemeinnützigkeit. Der Verein führt den Namen. Freunde der Vinzenz von Paul Schulen e.v.
Vereinssatzung 1 Name Der Verein führt den Namen Freunde der Vinzenz von Paul Schulen e.v. 2 Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat seinen Sitz in 85229 Markt Indersdorf, Marienplatz 7. Der Verein wird
MehrSatzung. Historisches Vaihingen a.d.f. e.v.
Satzung Historisches Vaihingen a.d.f. e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Historisches Vaihingen a.d.f." mit Sitz in Stuttgart- Vaihingen. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung des Vereins Lions Hilfswerk Ulm/Neu-Ulm-Schwaben
Satzung des Vereins Lions Hilfswerk Ulm/Neu-Ulm-Schwaben 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Lions Hilfswerk Ulm/Neu-Ulm-Schwaben. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Ulm (Donau).
MehrSTADTVERBAND AACHEN DER FAMILIENGÄRTNER e.v. 90 Jahre GEMEINNÜTZIGES KLEINGARTEN - FÖRDERUNGSUNTERNEHMEN
Vereinsrecht: Die Satzung - Verfassung des Vereins Die Satzung ist die Verfassung eines Vereins. Ohne dieses Gemeinschaftsgesetz kann der Verein nicht als e. V. in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung Lloyd Freunde IG e.v.
Satzung Lloyd Freunde IG e.v. 1 Name (1) Der Verein trägt den Namen Lloyd Freunde Interessengemeinschaft. (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener Verein, in abgekürzter
MehrSatzung. Tengu Dojo Aufenau e.v.
Satzung Tengu Dojo Aufenau e.v. 1 NAME, SITZ, UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Name: Tengu Dojo Aufenau, nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. und hat den
MehrDer Verein führt den Namen Wir dabei Regensburg e.v. und ist im Vereinsregister eingetragen.
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Wir dabei Regensburg e.v. und ist im Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Regensburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mehr