Rechtswissenschaft. Bachelor- und Masterstudiengang. Juristische Fakultät UNI INFO 2012

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1 Juristische Fakultät UNI INFO 2012 Rechtswissenschaft Bachelor- und Masterstudiengang Bachelor of Law: BLaw Master of Law: MLaw Dr. iur. LL. M. Basel Studieninhalt Die Rechtswissenschaft widmet sich den Verhaltensnormen, welche die zwischenmenschlichen und zwischenstaatlichen Beziehungen regeln und die mit öffentlicher Gewalt durchgesetzt werden können. Sie bilden die Basis für die gesellschaftliche Schlichtung von Konflikten. Ein Jus-Studium behandelt das Recht von seinen Ursprüngen bis in die Gegenwart. Besonders gefördert wird die Kenntnis der Strukturen des geltenden Rechts, der ihm zugrunde liegenden gesellschaftlichen Probleme und Wertungen sowie seiner historischen Bedingtheit. Neben der dominanten Betonung der innerstaatlichen Rechtsordnung werden zunehmend das europäische und internationale Recht sowie Nachbardisziplinen einbezogen. Das Studium besteht aus der Kombination von mehreren obligatorischen Modulen, dem juristischen und einem ausserfakultären Wahlmodul. Das Bachelorstudium gliedert sich in ein einjähriges Grundstudium im Umfang von 60 und ein zweijähriges Aufbaustudium mit 120 Kreditpunkten (KP). Zum Zweck der Sensibilisierung für interdisziplinäre Fragen muss im Bachelor- Aufbaustudium auch ein ausserfakultäres Modul (z. B. Betriebliches Rechnungswesen, Rhetorik oder Gender Studies usw.) im Umfang von insgesamt sechs Kreditpunkten bearbeitet werden. Das Masterstudium stellt den zweiten Abschnitt eines zusammengehörenden Studiengangs dar. In dieser Phase vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse, namentlich in den Bereichen des Wirtschaftsrechts, des Verfahrensrechts und des Internationalen Rechts. Sie wählen die Module gemäss den Vorgaben in der Studienordnung, die ihnen zusagen. Folgende Module werden angeboten: Generelles Masterstudium Transnationales Recht

2 2 Verwaltungsrecht Wirtschaftsrecht Module ohne Zuordnung einer Studienrichtung. Nur der Mastergrad (MLaw) gilt als juristischer Vollabschluss und bildet die Grundlage für ausseruniversitäre Weiterbildungen (v. a. Advokatur und Notariat). Studienaufbau Das Bachelorstudium vermittelt Kenntnisse der Grundlagenfächer sowie des geltenden Rechts und schult die juristischen Fertigkeiten. In den ersten zwei Semestern sollten je etwa Wochenstunden belegt und je Kreditpunkte erworben werden. Später liegt die Stundenbelastung je nach persönlichem Lernstil (Präsenzzeit in den Lehrveranstaltungen oder Selbststudium) bei 18 bis 20 Stunden pro Woche im Semester, sie sinkt dann bis auf 8 bis 10 im 6. Semester zugunsten der Prüfungsvorbereitung. Das 7. Semester wird den Abschlussexamen gewidmet. Es sind Vorlesungen mit Übungen im Obligationenrecht (Allg. Teil I und II), im Staatsrecht (I und II), im Strafrecht (Allg. Teil I und II) und in Rechtsgeschichte zu besuchen. Das Grundstudium wird mit vier Klausuren abgeschlossen. Bis zum Bachelorabschluss sind zwei schriftliche Arbeiten (davon eine im Rahmen eines Proseminars und eine in einem Seminar) zu verfassen. Das Proseminar vermittelt als Schreibwerkstatt zusammen mit der im Grundstudium zu absolvierenden Veranstaltung Juristisches Arbeiten die formellen und materiellen Grundkenntnisse für das Erstellen. Ausserdem ist ein Leistungsnachweis im ausserfakultären Wahlmodul vorzulegen. Die Pflichtmodule im Bachelorstudium werden aus folgenden sechs Bereichen in Vorlesungen mit Tutoraten vermittelt; sie bilden den obligatorischen Prüfungsstoff: 1. Privatrecht: Obligationenrecht (Allg. und Bes. Teil sowie Gesellschaftsrecht) und Zivilgesetzbuch (Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht) 2. Öffentliches Recht: Schweiz. Staats- und Verwaltungsrecht 3. Strafrecht: Allgemeiner u. Besonderer Teil 4. Rechtsgeschichte 5. Zivilprozessrecht 6. Völker- und Europarecht. Hinzu kommt als Wahlmodul (Grundlagen des Rechts) eines der folgenden Fächer: Gender Law, Juristische Methodenlehre, Rechtsgeschichte (im Privatrecht, Öffentlichem Recht oder Strafrecht), Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung (im Privatrecht, Öffentlichen Recht, Strafrecht oder Zivilverfahrensrecht), Rechtsoziologie und Verfassungstheorie. Das dreisemestrige Masterstudium fördert das wissenschaftliche Denken und schult die Fähigkeiten zur Rechtsgestaltung. Es umfasst mindestens sechs Module mit Wahlmöglichkeiten und ausserfakultäre Module im Umfang von mind. 12 KP. Zur Wahl für den MLaw steht: 1. entweder ein freies Masterstudium

3 3 2. oder ein Masterstudium in einer der vier folgenden vorgeprägten Richtungen (Majors): Generelles Masterstudium Transnationales Recht Verwaltungsrecht Wirtschaftsrecht. Seit 2006 wird ein zweisprachiges Masterstudium in Rechtswissenschaft an den Universitäten Basel und Genf angeboten. Für diesen Abschluss sind 90 Kreditpunkte erforderlich, davon mindestens 30 KP an der Gastfakultät. Der Master kann als Master of Law Bilingue in den vier Richtungen Generalis, transnationales Recht, Verwaltungsrecht und Wirtschaftsrecht oder als freies Masterstudium erworben werden. Vorausgesetzt wird ein Bachelor Law einer schweizerischen Universität oder ein vergleichbares Diplom mit insgesamt 90 KP, davon mindestens je 30 an der Heimund an der Partnerfakultät. Eine ähnliche Kooperationsvereinbarung für den Studiengang EUCOR-Master of Law wurde mit den Oberrhein-Partneruniversitäten Strassburg und Freiburg/Br. abgeschlossen. Sie ermöglicht es, Kenntnisse in den nationalen Rechten der anderen Länder und/oder auf dem Gebiet des internationalen Rechts zu erwerben. Die drei beteiligten Universitäten vergeben je ein Masterdiplom. Prüfungen Prüfungen während des Bachelorstudiums Das einjährige Grundstudium wird durch eine schriftliche Prüfung abgeschlossen, die aus je einer anderthalb- bis zweistündigen Klausur in Obligationen-, Staats- und Strafrecht sowie Rechtsgeschichte besteht. Sie muss nach dem 2. Semester abgelegt und kann nach einem zusätzlichen Fachsemester einmal wiederholt werden. Während des folgenden Aufbaustudiums (2. und 3. Jahr) sind Prüfungen abzulegen im: Obligationenrecht (Bes. Teil oder Gesellschaftsrecht und ZGB wahlweise: Sachen-, Familien- oder Erbrecht), Strafrecht BT, Verwaltungsrecht, im Zivilprozessrecht und im Wahlmodul: Grundlagen des Rechts (s. o.) sowie Völker- und Europarecht. Bachelorabschluss Vor der Schlussprüfung müssen die Vorlesungsprüfungen im Privat-, Verwaltungs- und Strafrecht bestanden, die Proseminar- und Seminararbeit angenommen und das ausserfakultäre Wahlmodul absolviert worden sein. Sie umfasst zwei schriftliche Klausuren (fünf Stunden Dauer) und eine mündliche Prüfung in: Privatrecht, Öffentlichem Recht und Strafrecht. Die Zuteilung der Fächer zu den Klausuren und zur mündlichen Prüfung erfolgt unregelmässig abwechselnd.

4 4 Masterabschluss Das 90 KP- Masterprogramm wird mit ca. sechs zumeist mündlichen Prüfungen abgeschlossen, nachdem eine Masterarbeit in der gewählten Richtung verfasst und angenommen worden ist. Studienbeginn Das Bachelorstudium beginnt nur im Herbstsemester. Studiendauer Seit 2004 wird das Bachelorstudium mit einer Regelstudiendauer von sechs Semestern angeboten. Auf den Bachelorgrad (BLaw) kann seit 2006 in weiteren drei Semestern ein Mastergrad (MLaw) aufgebaut werden. Eine Promotion (Dr. iur.) erfordert weitere vier bis sechs Semester. Kantonal geregelt sind die Voraussetzungen für die nach-universitäre Erlangung eines Advokatur- u./o. Notariatspatentes. Weitere Abschlussmöglichkeiten Legum Magister bzw. Legum Magistra Der LL.M.-Titel bestätigt ein zweisemestriges Zusatzstudium, das v. a. für InhaberInnen ausländischer juristischer Studienabschlüsse bestimmt ist und der wissenschaftlichen Arbeit in einem Schwerpunkt dient. Es verlangt den Besuch von insgesamt 20 Wochenstunden nach Absprache. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einem Kolloquium. Promotion Das Doktorat setzt einen Mastergrad, ein mindestens mit "cum laude" bestandenes Lizentiat oder einen als gleichwertig anerkannten Studienabschluss voraus. Die Dissertation als selbständige wissenschaftliche Arbeit beansprucht erfahrungsgemäss zwei bis drei Jahre. Es folgt ein Kolloquium in Form einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten. Anwaltspatent Die Advokatur steht im Kanton Basel-Stadt und im Kanton Basel-Landschaft sowohl Schweizerbürger/inne/n als auch niedergelassenen Ausländer/inne/n offen. In beiden Basler Halbkantonen wird für die Zulassung ein in der Schweiz abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium (Mastergrad) und mindestens ein Jahr juristische Berufspraxis (Volontariat) verlangt. Das Advokaturexamen umfasst Bundesrecht und kantonales Recht. Es kann einmal wiederholt werden. Notariatspatent Für ein Notariatsexamen im Kanton Basel-Stadt müssen das Schweizer Aktivbürgerrecht, der juristische Studienabschluss einer schweizerischen Hochschule und Berufspraxis nachgewiesen werden. Von der Prüfung wird teilweise befreit, wer schon ein Advokaturexamen bestanden hat. In Basel-Landschaft ist ein freiberufliches Notariat beschränkt möglich.

5 5 Masterstudium Verwaltungsrecht MAS Zulassungsvoraussetzung für das postgraduale Masterstudium ist ein Hochschulabschluss und die hauptberufliche Tätigkeit in der Verwaltung; Ausnahmen bleiben vorbehalten. Weitere Auskunft über: Masterstudium in European Integration am Europa-Institut Basel MAS Der Nachdiplomstudiengang kann als Einjahres- oder berufsbegleitend als Zweijahreskurs absolviert werden. Die Lehrveranstaltungen werden teils in deutscher, teils in englischer Sprache abgehalten. Es werden zwei Vertiefungsmöglichkeiten in Form von Major-Abschlüssen angeboten: 1. Conflict and Development (Friedens-, Konflikt- und Entwicklungsfragen) 2. International Business (Integrierte Märkte). Nach den einführenden Pflichtmodulen in den drei Grundfächern Politik-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften können sich die Studierenden ein Programm aus interdisziplinären Wahlmodulen zusammenstellen. Sie werden in verdichteten Unterrichtsblöcken zu zwei bis drei Tagen angeboten, die in der Regel in der zweiten Wochenhälfte, einschliesslich Samstag, stattfinden, wobei auch eine ausgedehnte Variante mit Unterricht während der Woche gewählt werden kann. Eidg. Diplom in Wirtschaftsprüfung Nach einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss und mehrjähriger Praxis im Treuhand- und Revisionswesen kann diese Höhere Fachprüfung abgelegt werden. Diplom für das Lehramt in Wirtschaftsfächern Der Zugang erfolgt im Regelfall über das Studium in Wirtschaftswissenschaften, ist aber auch über das Studium in Jurisprudenz möglich. JuristInnen mit einem Lizentiat bzw. Master einer Schweizer Universität werden zugelassen, wenn sie eine praktische Tätigkeit von mindestens fünf Monaten in den Bereichen Wirtschaft und/oder Recht nachweisen können sowie den fachwissenschaftlichen Teil entsprechend den Schwerpunkt-Schulfächern in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen nachstudiert haben (30 KP in BWL, 30 KP in VWL, 12 KP in Rechnungswesen I und II). Rechtswissenschaft als ausserfakultäres Bachelor- und Masterstudienfach an der Phil.-Hist. Fakultät Für ein Lizentiatsstudium an der Phil.-Hist. Fakultät konnte bis 2005 ein achtsemestriges Jus-Programm als Nebenfach gewählt werden. Das ausserfakultäre Bachelor- und Masterfach Rechtswissenschaft hat diese Variante abgelöst. Einzelheiten stehen im entsprechenden Uni INFO.

6 6 Berufsmöglichkeiten Advokatur, Notariat, Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaft); leitende und beratende Tätigkeiten in der Verwaltung, im Sozialwesen, bei Verbänden, Gewerkschaften und Parteien, in der Privatwirtschaft (Banken, Versicherungen, Unternehmensberatungen, Treuhand usw.) sowie im Diplomatischen Dienst. Immatrikulation Ein Informationsblatt mit genauen Angaben über die erforderlichen Unterlagen usw. wird zusammen mit dem Zulassungsentscheid verschickt. Studienkosten Pro Semester: Studiengebühren (auch für das Examenssemester) CHF Dazu kommen die individuellen Lebenshaltungskosten sowie Auslagen für die persönliche Studienliteratur. Stipendien und Studiendarlehen Gesuche sind an die Stipendienabteilung des Kantons zu richten, in dem die Eltern den zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Mobilität Mobilitätsprogramme erleichtern den Besuch schweizerischer und ausländischer Universitäten. Weitere Informationen an der Universität Basel: Mobility Office, Petersplatz 1, CH-4003 Basel Tel.: +41 (0) , Weitere Informationen Reglemente und Wegleitungen Ordnung für das Bachelorstudium Rechtswissenschaften der Juristischen Fakultät vom 7. April 2004 mit Änderung vom 27. April 2007 Wegleitung Teil 1: Ausführungsbestimmungen vom 8. Juni 2004 Wegleitung Teil 2: Studienplan Wegleitung Teil 3: Prüfungsstoff Wegleitung Teil 4: Übertrittsregelungen Ordnung für das Masterstudium vom 28. April 2005 mit Änderung vom 27. April 2007 und Wegleitung (Teil 1-3) vom Juni 2005 Ordnung für das EUCOR-Masterstudium der Juristischen Fakultäten der Universität Basel, der Juristischen Fakultäten der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und der Universität Robert Schumann in Strasbourg vom 2. Februar 2006 Ordnung für das zweisprachige Masterstudium an den Juristischen Fakultäten der Universitäten Basel und Genf vom 2. Februar 2006 Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 5. November 1998 (betr. Promotion) Magisterordnung der Juristischen Fakultät vom 23. April 1992 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis der Juristischen Fakultät Ausseruniversitäre Ordnungen Reglement über das Anwaltsexamen im Kanton Basel-Stadt vom

7 7 27. Februar 2003* Reglement über die Anwaltsprüfung und die Erteilung des Advokaturpatentes im Kanton Basel-Landschaft vom 28. Oktober 2002** Reglement über die Prüfung der Notariatskandidaten (in Revision)* Notariatsverordnung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. April 1998 (Stand: 15. November 2002)** Bezugsquellen: *Staatskanzlei BS bzw. **Landeskanzlei BL Informationen über die Universität Basel Das Vorlesungsverzeichnis ist abrufbar unter: Der Basler Studienführer wurde 2011 neu herausgegeben. Homepage: Studienfachberatung Mit der Studienberatung im Studiendekanat der Juristischen Fakultät können sämtliche Fragen zur Studiengestaltung (getrennt nach Bachelor- und Masterstudium) besprochen werden. Anfragen über die Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen u. ä. sind an das Prüfungssekretariat zu richten. Adressen Studiendekanat der Juristischen Fakultät Peter Merian-Weg 8, Postfach, 4002 Basel, Tel.: + 41 (0) Patrick.Ebnoether@unibas.ch (Bachelorstudium) Karin.Sutter-Somm@unibas.ch (Masterstudien) Prüfungssekretariat der Juristischen Fakultät Peter Merian-Weg 8, Postfach, 4002 Basel, Tel.: / examen-ius@unibas.ch Studiensekretariat der Universität Petersplatz 1, 4003 Basel, Tel.: studsek@unibas.ch Impressum Studienberatung Basel Steinengraben 5, 4051 Basel, Tel.: / studienberatung@unibas.ch Redaktion: Studienberatung Basel. Bearbeitet von Prisca Parpan und Anya Häusermann in Zusammenarbeit mit der Studienberatung der Juristischen Fakultät, Dr. Patrick Ebnöther, Juli by Studienberatung Basel / Änderungen vorbehalten.

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