Tiergesundheit & Tierseuchen
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- Louisa Schreiber
- vor 9 Jahren
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1 LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2014 Soru Epotok - Fotolia.com
2 Tierseuchenbilanz 2014: Positiver Trend hält an Der Trend aus dem letzten Jahr hat sich fortgesetzt: Rheinland-Pfalz blieb auch im Jahr 2014 von Tierseuchen-Ausbrüchen verschont. Nur die seit Jahren auftretenden und meist in staatlichen Verfahren bekämpften Seuchen wurden nachgewiesen. Trotzdem muss die Tierseuchenbekämpfung weiter wachsam sein, um ein Wiederaufflammen bekannter oder das Auftreten neuer Erkrankungen rechtzeitig erkennen zu können. Dazu wird der Gesundheitsstatus der Tierbestände und der Wildtiere in Rheinland-Pfalz regelmäßig durch eine Kombination aus fachlicher Unterstützung der Veterinärbehörden vor Ort, Tiergesundheitsdiensten und moderner Labordiagnostik überwacht. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland- Pfalz für diagnostische Untersuchungen an Tieren und vom Tier stammender Proben. Im Jahr 2014 wurden insgesamt Proben von landwirtschaftlichen Nutztieren, Wild- und Zootieren sowie Heimtieren untersucht. Die Einsendungen rekrutieren sich aus diagnostischen Proben zur Feststellung von Erkrankungsund Todesursachen sowie Proben, die im Rahmen von staatlichen Sanierungs- und Monitoring-Programmen eingesandt wurden. Die Untersuchungen dienen als Grundlage für tierseuchenrechtliche Maßnahmen und Risikobewertungen der Veterinärverwaltung sowie für Therapie- und Management-Maßnahmen in den Betrieben. Sie sind ein unverzichtbarer Beitrag für den vorbeugenden Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Bovine Herpes-Virus Typ 1-Infektion Die Infektion von Rindern mit dem Bovinen Herpes-Virus Typ 1 (BHV-1) führt sowohl zu Erkrankungen der Atemwege als auch der Geschlechtsorgane mit nachfolgenden Fruchtbarkeitsstörungen. Positive Tiere werden entweder aus dem Bestand entfernt oder geimpft, damit sie nicht erkranken und den Erreger nicht an andere Tiere weitergeben können. Im Verlauf des Jahres 2014 wurden insgesamt Blutproben von Tieren aus Beständen untersucht. Dabei wurden bei 717 Tieren aus 52 Beständen Antikörper gegen das BHV-1 nachgewiesen, die auf eine natürliche Infektion zurückzuführen sind. Bezüglich des Sanierungsfortschritts hat sich die erfreuliche Entwicklung der letzten Jahre auch 2014 fortgesetzt. Ende 2014 waren 93,9 % der Bestände frei von BHV-1. Bovine Virusdiarrhoe Die mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einhergehende Bovine Virusdiarrhoe (BVD) gehört weltweit zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, den Handel mit dauerhaft (persistent) infizierten Tieren, die den Erreger lebenslang ausscheiden und andere Tiere anstecken, zu unterbinden und sie aus den Betrieben zu entfernen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt Ohrstanzen von Kälbern aus Betrieben auf BVD-Virus untersucht. Dabei wurde das Virus bei 140 Tieren aus 56 Beständen nachgewiesen. Der Anteil der Bestände mit BVD-Virus-positiven Tieren ist von 4,9 % im Jahr 2011 auf 1,1 % im Jahr 2014 gesunken. Transmissible Spongiforme Enzephalopathien Die Bovine Spongiforme Enzepalopathie, der so genannte Rinderwahnsinn, ist seit 2006 nicht mehr in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Auch im Jahr 2014 hatten alle Untersuchungen an über 96 Monate alten, geschlachteten sowie an über 48 Monate alten, verendeten Rindern ein negatives Ergebnis. Untersuchungen auf die Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) der Schafe und Ziegen, die so genannte Traberkrankheit oder Scrapie, werden weiter stichprobenartig durchgeführt. Dabei wurde nach den letzten Nachweisen in den Jahren 2009 und 2012 auch 2014 wieder bei einem von 470 im LUA untersuchten, verendeten Schafen ein positives Ergebnis festgestellt. Da- 2
3 Schafeherden im Fokus: Das Schmallenberg-Virus, das Q-Fieber und die Traberkrankheit, auch Scrapie, genannt, traten 2014 in rheinland-pfälzischen Herden auf. (Foto: fotoping - Fotolia.com) bei handelte es sich um die so genannte atypische Form der Scrapie, die bei einzelnen Tieren spontan auftritt und bei der eine Übertragung auf den Menschen bislang nicht nachgewiesen wurde. Da es sich um das letzte Schaf aus einem Kleinstbestand handelte, waren keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die übrigen Untersuchungen auf TSE an 93 verendeten Ziegen sowie 175 geschlachteten Schafen und 10 geschlachteten Ziegen hatten alle ein negatives Ergebnis. Tuberkulose des Rindes Im Verlauf des Jahres 2014 wurden im LUA bei zwei aus dem Saarland stammenden Rindern typische Tuberkulose-verdächtige Veränderungen festgestellt und entsprechende Mykobakterien nachgewiesen. Durch weiterführende Untersuchungen am Nationalen Referenzlabor für Tuberkulose am Friedrich-Loeffler-Institut wurden die Erreger als Mycobacterium bovis identifiziert. Beim ersten Tier handelte es sich um eine an einem rheinland-pfälzischen Schlachthof geschlachtete Kuh, bei der im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung entzündliche Veränderungen in der Lunge und den zugehörigen Lymphknoten festgestellt worden waren. Im Zuge weiterer Untersuchungen wurden weitere Tiere des Herkunftsbestandes als Tuberkulose-verdächtig identifiziert. Tiere aus Rheinland-Pfalz waren nicht betroffen. Q-Fieber Von besonderem Interesse war im Jahr 2014 das Auftreten von Q-Fieber-Infektionen bei Menschen und Tieren in der Pfalz. Zahlreiche Bewohner im Pfälzischen Lachen-Speyerdorf, die alle in der Nähe von Schafhaltungen wohnten, litten an einer Lungenentzündung. Q-Fieber (Query-Fever) ist eine Zoonose, d. h. die Krankheit kann von Tieren wie z. B. Rindern und Schafen auch auf den Menschen übertragen werden. Der Erreger wird von infizierten Tieren massenhaft mit Nachgeburten oder Aborten ausgeschieden und kann auf dem Luftweg übertragen werden. In allen betroffenen Haltungen wurden umfangreiche Hygienemaßnahmen angeordnet, um den Erreger einzudämmen. Schmallenbergvirus Nach dem ersten Auftreten und der explosionsartigen Ausbereitung im Jahre 2012 war das Schmallenbergvirus im Jahr 2013 Rheinland Pfalz nicht nachgewiesen worden. Im Herbst 2014 wurde der 3
4 Erreger aber wieder bei einem Kalb aus dem Taunus und bei Schafen aus der Pfalz festgestellt. Er kommt demnach weiter in der Tierpopulation vor. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Trächtige Muttertiere zeigen selbst nur vorübergehende Krankheitssymptome wie Fieber, Durchfall und einem Rückgang der Milchleistung. Als Spätfolge einer Infektion bringen sie aber Kälber und Lämmer mit zum Teil stark missgebildeten Gliedmaßen zur Welt, was bei der Geburt zu Komplikationen führen kann. Typisch sind auch massive Missbildungen am Gehirn, die sich auch am Schädel manifestieren können. Mittlerweile steht ein Impfstoff zur Verfügung. Klassische und Afrikanische Schweinepest Rheinland-Pfalz ist weiterhin frei von der Klassischen Schweinepest (KSP). Alle molekularbiologischen Untersuchungen auf das Virus der KSP bei Wildschweinen hatten ein negatives Ergebnis. Darüber hinaus werden auch bei verendeten und an der Tierkörperbeseitigungsanstalt bzw. im LUA angelieferten Hausschweinen stichprobenartig Proben genommen und auf KSP untersucht. Alle Untersuchungen von Tieren aus 314 Beständen hatten ein negatives Ergebnis. Fortgeführt wurden auch die im Jahr 2012 begonnenen Untersuchungen auf Afrikanische Schweinepest, die sich derzeit im Baltikum und in Polen sowie im Westen Russlands und der Ukraine ausbreitet. Alle stichprobenartig bei 78 Wild- und 131 Hausschweinen durchgeführten Untersuchungen hatten ein negatives Ergebnis. Tularämie (Hasenpest) Im Verlauf des Jahres 2014 wurde in einigen Bundesländern aus bislang noch unbekannten Gründen ein sprunghafter Anstieg der Tularämie-Nachweise gemeldet. Auch in Rheinland-Pfalz wurde der Erreger bei einem Feldhasen aus dem nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Der Mensch infiziert sich vorwiegend über direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Organen. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten und oder mit abrupt einsetzenden hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfungszuständen. Die Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln, die Heilungschancen sind sehr gut. Aviäre Influenza Nach wie vor nicht aufgetreten ist in Rheinland- Pfalz die Aviäre Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln. Angesichts der günstigen Seuchenlage konnte der Umfang der Monitoringuntersuchungen in den letzten Jahren deutlich reduziert werden. Nachdem aber im Herbst 2014 die Aviäre Influenza bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Norddeutschland festgestellt worden war, wurden die Monitoringuntersuchungen bei Wildvögeln im Dezember 2014 bundesweit wieder intensiviert. In Rheinland-Pfalz sammelte die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie an bekannten Zugvogelrastplätzen 79 Kotproben, die im LUA molekularbiologisch mit negativem Ergebnis auf Influenzaviren untersucht wurden. Auch die im Rahmen eines Monitorings bei Hausgeflügel durchgeführten serologischen Untersuchungen an 120 Blutproben von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen aus acht Beständen auf Antikörper gegen Influenzaviren hatten ebenfalls ein negatives Ergebnis. RHD-Virus Typ 2 Die Rabbit Haemorrhagic Disease (RHD; sogenannte Chinaseuche) befällt ausschließlich (Wild-)Kaninchen und Hasen und ist durch plötzliche, mit Blutungen und Gewebsuntergang in den Organen einhergehende Todesfälle gekennzeichnet. In Frankreich wurde 2010 erstmals eine neue 4 Geflügelpest: 2014 wurde das Monitoring von Wildvögeln intensiviert. (Foto: tylor - Fotolia.com)
5 Variante des RHD-Virus (Typ 2) nachgewiesen, die bei Tieren sowohl in geimpften als auch ungeimpften Beständen zum Tod führt. Die neue Virusvariante wurde in Deutschland erstmals 2012 in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, im Jahr 2014 erstmals auch in Rheinland-Pfalz bei je einem Kaninchen aus der Pfalz bzw. dem Westerwald. Staupe & Aujeszkysche Krankheit bei Füchsen In jüngster Zeit wurde aus mehreren Bundesländern über das vermehrte Auftreten von Staupevirus-Infektionen bei Füchsen berichtet. Staupeviren können bei ungeimpften Hunden unter anderem zu schweren zentralnervösen Erkrankungen und Todesfällen führen. In der Jägerschaft wird zudem immer wieder über das Vorkommen von Aujeszky-Viren in der Wildtierpopulation diskutiert. Die häufig tödlich verlaufende Aujeszkysche Krankheit ist bei Hausschweinen anzeigepflichtig und wird staatlich bekämpft. Um valide Daten über das Vorkommen und die Verbreitung der beiden Erreger in der Fuchspopulation in Rheinland-Pfalz zu erhalten, wurden zur Untersuchung auf Tollwut eingesandte Füchse molekularbiologisch auf Staupe- und Aujeszky- Virus-DNA untersucht. Die Untersuchungen an insgesamt 210 Füchsen aus allen Kreisen hatten ein negatives Ergebnis. Die beiden Erreger spielen demnach derzeit in der Fuchspopulation in Rheinland-Pfalz keine Rolle. Trichinen-Monitoring bei Füchsen Die zu den Fadenwürmern gehörenden Trichinen können nach Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln den Menschen infizieren und schwere Erkrankungen hervorrufen. Ergänzend zur verpflichtenden Untersuchung von empfänglichen Schlachttieren wie z. B. Schweinen und zur Lebensmittelgewinnung erlegten Wildtieren wie z. B. Wildschweinen, werden auch regelmäßige Monitoringuntersuchungen bei nicht zur Lebensmittelgewinnung dienenden Wildtieren durchgeführt. Ziel ist es, für Risikoabschätzungen erforderliche Daten über das Vorkommen der Erreger bei diesen Tieren zu erhalten. Im Verlauf des Jahres 2014 wurden insgesamt 41 Füchse aus allen Kreisen des Landes Rheinland-Pfalz, die zur Untersuchung auf Tollwut eingesandt wurden, auf Trichinen untersucht. Alle Untersuchungen hatten ein negatives Ergebnis. Anzeigepflicht und Meldepflicht Zwischen Mensch und Tier wechselseitig übertragbare Erkrankungen (sogenannte Zoonosen), die eine ernste Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen und wirtschaftlich relevante Erkrankungen bei Tieren, gegen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind, unterliegen der Anzeigepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz und werden staatlich bekämpft. Bereits der Verdacht auf das Vorliegen einer derartigen Erkrankung ist den Veterinärbehörden vor Ort anzuzeigen und durch diagnostische Untersuchungen abzuklären. Insgesamt sieben von den derzeit 55 anzeigepflichtigen Tierseuchen wurden im Verlauf des Jahres 2014 im LUA nachgewiesen. Im Vergleich zum Jahr 2013 wurden zwar vier anzeigepflichtige Seuchen mehr nachgewiesen, es handelt sich aber ausschließlich um solche, die im Rahmen staatlicher Sanierungsverfahren bekämpft werden oder immer wieder sporadisch auftreten. Dagegen werden die der Meldepflicht unterliegenden Tierkrankheiten nur statistisch erfasst. Dabei handelt es sich um Zoonosen oder wirtschaftlich bedeutsame Erkrankungen, die derzeit zwar nicht staatlich bekämpft werden, über deren Vorkommen aber ein ständiger Überblick gewonnen werden soll, um bei Bedarf rasch Maßnahmen ergreifen zu können. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tierkrankheiten wurden im Verlauf des Jahres 2014 insgesamt elf im LUA nachgewiesen. Die festgestellten Erkrankungen treten seit Jahren regelmäßig oder sporadisch auf; dabei unterliegt die Häufigkeit des Nachweises der einzelnen Erkrankungen jährlichen Schwankungen. 5
6 Kranke Tiere und Menschen: Q-Fieber-Ausbruch in der Pfalz Auffällige Häufung von Erkrankungen: Anfang Juli 2014 litten zahlreiche Bewohner im Pfälzischen Lachen-Speyerdorf an einer Lungenentzündung. Ebenfalls auffällig: Alle wohnten in der Nähe von Schafhaltungen. Vom Gesundheitsamt eingeleitete Untersuchungen brachten Mitte August die Gewissheit, dass einige der Patienten Antikörper gegen den Erreger des Q-Fiebers aufwiesen ein Hinweis darauf, dass sich ihr Immunsystem mit dem Krankheitserreger auseinandergesetzt hatte. Q-Fieber (Query-Fever) wird durch das Bakterium Coxiella burnetii verursacht und ist eine Zoonose, d. h. die Krankheit kann von Tieren wie z. B. Rindern und Schafen auch auf den Menschen übertragen werden. Sie ist sowohl beim Tier als auch beim Menschen meldepflichtig. Beim Tier verläuft Q-Fieber häufig ohne klinisch auffällige Erkrankung, kann aber auch zu Aborten sowie der Geburt lebensschwacher Kälber und Lämmer führen. Der Erreger wird von infizierten Tieren massenhaft mit Nachgeburten oder Aborten ausgeschieden und kann auf dem Luftweg übertragen werden. Auch bei Menschen verläuft die Infektion in 60 Prozent der Fälle unerkannt, allerdings sind auch schwere Verlaufsformen mit grippeähnlichen Symptomen, Frühgeburten, Aborten oder Herzklappenentzündungen möglich. Die Schafhaltungen in der Nähe des Ortes (ein Schafbetrieb mit ca Tieren, zwei Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren und eine Wanderschafhaltung) wurden daraufhin durch das Veterinäramt gesperrt, d. h. aus den betroffenen Beständen durften keine Tiere transportiert oder verkauft werden. Bei der anschließenden Untersuchung von rund 140 Proben konnte das LUA in zwei Beständen einen direkten Erregernachweis führen, in drei Beständen konnten Antikörper gegen den Erreger nachgewiesen werden. Gefährlich für Tier und Mensch: 2014 gab es in der Pfalz Fälle von Q-Fieber (Foto: cs-photo - Fotolia.com) Von Tieren aus einem betroffenen Schafbestand wurden Frischzellen zur Verabreichung an Menschen in Kliniken gewonnen. Im Fall von mindestens zwei an Q-Fieber erkrankten Patientinnen sieht das auf Bundesebene zuständige Paul-Ehrlich-Institut eine Übertragung des Erregers durch die Frischzellbehandlung als wahrscheinlich an. Ob weitere Patienteninnen und Patienten betroffen sind, wird ermittelt. In allen Wiederkäuer-Haltungen in dem betroffenen Gebiet wurden umfangreiche Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) angeordnet. So durften die Tiere nicht mehr im Freien, sondern nur noch im Stall ablammen, Nachgeburten und Aborte mussten umgehend beseitigt werden, die Tiere durften frühestens 14 Tage nach der Geburt auf die Weide und nur noch im Stall geschoren werden. Außerdem mussten die Tiere gegen den Erreger geimpft werden. Diese Maßnahmen dienten dazu, die Verbreitung des Erregers zu verhindern und wurden von allen Tierbesitzern bereitwillig durchgeführt. Mit Erfolg: Im restlichen Verlauf des Jahres 2014 wurden bei Tier und Mensch keine Neu-Infektionen aus Lachen-Speyerdorf mehr gemeldet. 6
7 Hasenpest: Erster Nachweis im Land seit vielen Jahren Wiederauftreten eines Erregers: Sieben Jahre nach dem letzten Nachweis ist die Hasenpest (Tularämie) 2014 wieder in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Das LUA stellte die Erkrankung bei einem Feldhasen aus dem Norden von Rheinland-Pfalz fest, das Nationale Referenzlabor für Tularämie am Friedrich-Loeffler-Institut in Jena wies den Erreger labordiagnostisch nach. Der Nachweis in Rheinland-Pfalz war nicht der einzige in Deutschland. Der Erreger der Hasenpest trat in anderen Bundesländern vermehrt auf. Deutschlandweit wurde er bis zum Ende des Jahres 52 Mal festgestellt. In den Vorjahren waren es deutlich weniger Nachweise gewesen. Weil die Hasenpest auch für den Menschen gefährlich sein kann, informierte das LUA die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung und die Jäger mit einem Merkblatt über die Symptome, den Übertragungsweg und darüber, wie man sich im Verdachtsfall verhalten sollte. An Tularämie erkrankte Wildtiere erkennt man daran, dass sie matt und teilnahmslos wirken, ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu verlieren. Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Organen. Wer ein solches Tier entdeckt, sollte sich ihm nicht nähern und es auf keinen Fall berühren. Jäger müssen beim Aufbrechen erlegter Tiere auf sorgfältige Hygiene achten, um sich nicht anzustecken. Die für Mensch und Tier gefährliche Krankheit wird durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufen. Hauptträger des Erregers sind Hasen und Wildkaninchen, aber auch Mäuse, Ratten und andere Nager sowie Zecken, Läuse und Flöhe können das Bakterium in sich tragen. Die Inkubationszeit beträgt drei bis fünf Tage. Die Erkrankung beginnt häufig mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfung. Tularämie lässt sich mit Antibiotika sehr gut behandeln. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Keine Sorgen machen müssen sich die Liebhaber von Hasenbraten, denn Hitze tötet den Erreger ab. Der Verzehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn das Fleisch bei mindestens 60 Grad mindestens zehn Minuten lang durchgegart wird. Rentiere auf dem Weihnachtsmarkt: Tierschutz hat viele Facetten Der Schutz von Tieren hat in der Öffentlichkeit einen immer größeren Stellenwert. Das lässt sich auch an Zahlen festmachen: Die Tierärzte des LUA bearbeiten von Jahr zu Jahr mehr fachliche Stellungnahmen, Berichte und Beschwerden. So gibt es eine Reihe von Berichtspflichten, die von Ministerien bzw. der EU an das LUA herangetragen werden und für die das LUA Daten bei den 24 rheinland-pfälzischen Verwaltungen abfragt. Gingen im Jahr 2008 noch 14 Anfragen an die für den Tierschutz zuständigen Kreisverwaltungen, waren es im Jahr 2014 bereits 46. Die Tierärzte des LUA fassen die Meldungen der Kommunen zusammen, prüfen die Daten auf Plausibilität und bewerten sie. Als Fachaufsichtsbehörde berichtet LUA an das für Tierschutz zuständige Ministerium über die landesweiten Kontrollen von Tiertransporten auf der Straße. Bei den 848 im Jahr 2014 von den Kreisverwaltungen durchgeführten Kontrollen wurden 730 Transportmittel mit insgesamt knapp einer halben Million Tieren überprüft. Ergebnis: Die häufigsten Beanstandungsgründe waren die Überschreitung der zulässigen Ladedichte und fehlende bzw. fehlerhafte Transportpapiere. Von den landesweit rund 1200 kontrollierten Nutztierhaltungen in allen Teilen des Landes wurden etwa 300 von den kommunalen Behörden 7
8 beanstandet. Häufig wurden Mängel an Gebäuden und in der Unterbringung der Tiere festgestellt, aber auch Mängel bei Aufzeichnungen oder in der Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser. Als Begründung wird meist mangelnde Sachkunde des Tierhalters oder Personalmangel angeführt. Als Fachaufsichtsbehörde sorgt das LUA zudem dafür, dass die aktuellen Gesetze landesweit einheitlich ausgelegt werden und beantwortet Einzelanfragen zur immer komplexer werdenden Rechtslage. Im Jahr 2014 gab es beispielsweise viele Fragen rund um das Thema Hundetrainer. Das Tierschutzgesetz gibt vor, dass seit dem jeder, der für Dritte Hunde gewerbsmäßig ausbildet oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter gewerbsmäßig anleitet, eine Erlaubnis nach 11 des Tierschutzgesetztes benötigt. Dafür müssen die Anbieter nachweisen, dass sie durch eine Ausbildung oder durch ihren bisherigen Umgang mit Tieren die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Mit dieser Regelung soll ein Mindestqualitätsstandard sichergestellt werden. Das LUA definierte in der Folge unbestimmte Rechtsbegriffe oder regelte landeseinheitlich die rechtliche Auslegungen zu folgenden Fragen: Was sind die Mindestanforderungen an ein Fachgespräch? Wo werden anerkannte Kurse angeboten, die einem Fachgespräch nach 11 gleichwertig sind? Was ist gewerbsmäßig? Was ist Gemeinnützigkeit? Den Verwaltungen wurden Informationen zur Prüfung der Sachkundenachweise an die Hand gegeben und das Thema bei einem Erfahrungsaustausch Anfang des Jahres 2015 weiter diskutiert. Die Veterinärbehörden vor Ort sind gehalten, das LUA bei Fällen von grundsätzlicher Bedeutung einzubinden, beispielsweise wenn es um Anträge zur Haltung von sogenannten Knabberfischen für die Fußpflege in Beauty-Salons geht, um die Haltung von Straußen oder um eine Rodeo-Veranstaltung, bei der mit tierschutzwidrigen Vorkommnissen zu rechnen ist. Geklärt werden auch Sachverhalte wie die Frage, ob Alpakas, Kängurus, Lamas und Kamele hierzulande als landwirtschaftlichen Nutztiere gelten, ob traditionelle Feste wie eine historische Geißbockversteigerung noch mit dem aktuellen Tierschutzgesetz in Einklang zu bringen sind oder unter welchen Voraussetzungen ein Rentierhalter seine Tiere ausstellen und im Fahrbetrieb auf dem Weihnachtsmarkt einsetzen darf. Die Zahl der Anfragen und Einzelfallprüfungen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Wurden 2008 noch 17 solcher Vorgänge im LUA bearbeitet, waren 2014 bereits 159 zu verzeichnen. Im LUA gehen auch immer wieder Beschwerden über tatsächliche und vermeintliche Missstände in Tierhaltungen und das aus Sicht der Beschwerdeführer nachlässige Handeln der zuständigen Behörden vor Ort ein. Das LUA prüft diese Fälle, in dem es sich umfangreiche Berichte der Verwaltungen schicken lässt und dazu Stellung nimmt. Oft klaffen die Wahrnehmungen der beteiligten weit auseinander wie etwa im Fall eines Reiterhofs in der Eifel. Etwa 20 Hengste seien in grauenhaften Zuständen, die Tiere seien nicht entwurmt, nicht geimpft, es gäbe Inzucht; ein totes Fohlen sei vermutlich vergraben worden, berichtete die Beschwerdeführerin. Die Kreisverwaltung schaue ihrer Meinung nach tatenlos zu. Auf einem mitgelieferten Foto war ein abgemagerter Hengst mit anscheinend rückgebildetem rechtem Auge und weißer Fessel am rechten Hinterbein zu sehen. Das Besondere an diesem Fall: Die Beschwerdeführerin plante, das Gebiet um den Reiterhof aus der Luft mit Wärmebildkameras zu erkunden offenbar, um alle Tiere des Hofes aufzuspüren. Nach zwei Kontrollen an insgesamt elf Standorten der Pferdehaltung gab die Kreisverwaltung Entwarnung: Zwar handelte es sich bei dem Hof nicht um einen Vorzeigebetrieb die schwerwiegenden Vorwürfe konnten aber dennoch nicht bestätigt werden. Die Beschwerdeführerin, die selbst nie vor Ort gewesen war, wurde nach mehreren intensiven Gesprächen mit dem LUA davon überzeugt, auf einen Hubschraubereinsatz zum Erstellen von Luftaufnahmen zu verzichten. 8
9 Tierseuchenbekämpfung in Zahlen Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2014 anzeigepflichtige Tierseuche Tierart Matrix Untersuchungen Nachweise Proben Bestände Proben Bestände Nachweis von Methode Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektion Rind Blut BHV-1-gE- Antikörper ELISA Bovine Virusdiarrhoe Rind Ohrstanze Blut BVD-Virus- Antigen ELISA Koiherpesvirus- Infektion karpfenartige Fische Tierkörper BVD-Virus Zellkultur Tierkörper KHV-Genom Tierkörper Salmonellen* Rind Kot Organe aus der Bakt. Fleischuntersuchung 137 nn 2 nn Salmonella spezies Bakterien-Kultur Transmissible Spongiforme Encephalopathie Schaf Tierkörper (Monitoring) 470 nn 1 1 pathologisches Prionprotein ELISA Tuberkulose* Rind** Tierkörper Mycobacterium bovis Virale Haemorrhagische Septikämie karpfenartige Fische Tierkörper VHS-Virus Zellkultur * hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen ** die Bestände, aus denen die Tiere stammen, liegen im Saarland Hinweis: Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. 10
10 Im LUA diagnostizierte meldepflichtige Tierkrankheiten in Rheinland-Pfalz 2014 meldepflichtige Tierkrankheit Tierart Matrix Untersuchungen Nachweise Proben Bestände Proben Bestände Nachweis von Methode Psittazide Tierkörper Rind Tierkörper Chlamydiose Tierkörper Schaf Tupfer Ziege Tierkörper Chlamydophila/ Chlamydia species Ziervogel Kot Tupfer Listeriose* Rind Tierkörper Schaf Tierkörper Damtier Tierkörper Listeria monocytogenes Bakterienkultur Maedi Schaf Blut Mareksche Krankheit Paratuberkulose** Maedi-Visna-Virus- Antikörper Huhn Tierkörper Pathologischanatomische Veränderungen Sockentupfer Mycobacterium avium ssp. paratuberculosis Mycobacterium avium Rind Kot ssp. paratubercu- losis-genom Tierkörper Ziege Kot säurefeste Stäbchen in Nestern ELISA Histologie Bakterienkultur Q-Fieber* Salmonellose* Schaf Tierkörper Coxiella Tupfer burnetii-genom Schaf Kot Schwein Bakterienkultur Nutzgeflügel Tierkörper Kot Kot/Staub Salmonella species Ziehl-Neelsen-Färbung Reptilien Tierkörper Kot Schmallenberg-Virus Rind Tierkörper Schaf Tierkörper SBV-Genom Tularämie* Feldhase Tierkörper 3 nn 1 nn Verotoxinbildende Escherichia coli* Rind Kot Francisella tularensis- Genom Shiga- (Vero-) toxinbildende Escherichia coli * hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen ** hat als Zoonose potenziell Bedeutung für den Menschen Hinweis: Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Tieren und Beständen möglich. ELISA 11
11 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße Koblenz
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