Wir lieben Liebenstein WEIHNACHTEN 2015 MENÜVORSCHLÄGE
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- Stephanie Beyer
- vor 7 Jahren
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1 Wir lieben Liebenstein WEIHNACHTEN 2015 MENÜVORSCHLÄGE Lassen Sie sich überraschen! Gerne begleiten wir Ihre Weihnachtsfeier zum einmaligen Erlebnis! Wir freuen uns, dass Sie planen ihre Weihnachtsfeier bei uns im Haus durchzuführen. Auf den weiteren Seiten haben wir ihnen eine Auswahl an Menükombinationen zusammengestellt. Kombinieren Sie ihre Wunschzusammenstellung für Sich und ihr Team. Gerne begleiten wir Sie in der Vorweihnachtszeit mit Ihren Mitarbeitern, Kollegen und Freunden. Lassen Sie sich mitnehmen in eine besinnliche, entspannte Atmosphäre und spicken Sie den Abend mit kleinen Highlights. Abgerundet und bereichert mit kulinarischen Genüssen. Wir arbeiten in unserer Küche ausschließlich mit Frischprodukten und bevorzugen Lebensmittel aus der Region. Lassen Sie sich von unseren Gaumenfreuden verwöhnen. Ergänzt wird dies mit ausgesuchten Weinen aus Baden-Württemberg. Starten Sie den Abend mit einem Aperitif zur Begrüßung. Gerne unterbreiten wir ihnen zum gewählten Menü ein Angebot mit begleitenden Weinen. Weitere Getränke wie Bier und alkoholfreie Getränke werden nach Verbrauch und Kartenpreis abgerechnet. GETRÄNKEKARTE IM ANHANG Möchten Sie für ihre Feier eine Getränkepauschale vereinbaren? Die Pauschale startet mit Beginn der Veranstaltung und endet um 23. Uhr. APERO 1 Glas Liebensteiner Secco mit Weinbergpfirsich oder 1 Tasse Glühwein ZUM ESSEN Hauswein rot, weiss uns rose Bier Cola, Fanta, Apfelsaft und Orangensaftschorle Mineralwasser 19,90 Kaffeespezialitäten und Spirituosen sind nicht in der Pauschale enthalten.
2 MENÜIDEEN 3 GANG 29,50 VORSPEISEN Rinderkraftbrühe mit Gemüsesternen Feldsalat mit Kartoffeldressing und geräucherten Mandeln Samtsüppchen vom Rosenkohlmit Flammkuchen HAUPTGÄNGE Maispoularde auf Ragout von Tomaten und Kräutern mit Ei, Gemüse und Tagliattelle Züricher Kalbsgeschnetzeltes mit Gemüse und Rösti Schozacher Forelle gebraten auf Rieslingkraut undkaroffelschnee Lemberger Braten in eigener Soße mit Rotkohl und Spätzle Kohlrabischnitzel auf Tomatenragout mit Gemüse und Kartoffeln DESSERT Schottosoße (Weinschaumsoße) mit frischen Früchten und Löffelbiscuit Spekulatiusmus mit marinierten Mandarinen Orangenpanacotta mit marinierten Cassisfeigen
3 MENÜIDEEN 3 GANG 39,50 VORSPEISEN Variation vom geräucherten Wildlachs Alblaiser Salat mit geschmorten Schweinebäckchen Feldsalat mit Himbeerdressing mit geräucherter Gänsebrust und Apfelmeerrettich-Chuttney Carpaccio von der Roten Beete mit Kartoffeltrüffelschaum HAUPTGÄNGE Rinderrücken (dry age 6 Wochen gereift) mit Meerrettichkruste auf eigener Soße mit Gemüse und Spätzle Kabeljau im Wurzelsud gegart mit Dijon-Senf-Schaum und Kräuterkartoffeln Kalbstafelspitz rosa gebraten auf Waldpilzragout mit Vanillekarotten und Semmelknödelauflauf Weisswein-Rissoto mit gebraten Pilzen und Kräuterschaum Geschmorte Ente mit Zwetschgensoße, Rotkohl und Kartoffelknödeln Wildschweinbraten mit Wacholder-Preiselbeersoße dazu getrüffelter Rosenkohl und Herzoginkartoffeln DESSERT Schoko-Lebkuchen-Mus mit Spätburgunderbirne Nougatmus mit Spätburgunder Birne Parfait vom Christstollen mit gratinierten Orangenfilet Schwedische Früchte mit eigener Vanillesoße und hausgemachten Brownies Variation von der Orange
4 MENÜIDEEN Ergänzungen zum 4-Gang Gerne können Sie sich auch ein 4-Gang-Menü zusammenstellen Wählen Sie auf den nachstehenden Ergänzungen zu einem 4-Gang-Menü Schwarzes Rissotto mit gebratenem Chicoree 8,00 Liebensteiner Weinsuppe 6,50 Carpaccio vom schwäbischen Rind 10,00 Hausgemachte Tagliatelle mit Trüffel 16,00 Klößchen vom Saibling auf Krustentierschaum mit Kaiserschoten 9,50 DAS GANS-MENÜ 4 GANG 52,00 Der Klassiker zu Weihnachten GANS Feldsalat mit Apfeldressing und Brotchip Gans vom Kirbachhof in 2 Gänge am Tisch tranchiert mit zweierlei Soße, Backapfel, glasierte Marone Rotkohl, Rosenkohl, Kartoffelknödel, Spätzle Spekulatius Creme brûlée mit Orangeneis
5 EXTRAS Menükartenhülle mit Logo Schloss Liebenstein und Inlett 2,40 Klavier (Transport& Stimmen) Tagesgebühr ab 186,00 nicht in allen Räumlichkeiten möglich Nachtzuschlag ab 00:00 Uhr bis 03:00 Uhr pro angefangene Stunde 195,00 ab 03:00 Uhr pro angefangene Stunde 245,00 Die vorher vereinbarte Endzeit ist Berechnungsgrundlage für den Nachzuschlag. Das Ende der Feier mit Auftragserteilung genau definiert. Stuhlhussen Stuhlhusse mit Schleife pro Stück 7,95 Der Preis versteht sich inklusive auf-/abziehen, reinigen, bügeln und MwSt. Selbstverständlich halten wir Ansichtsexemplare für Sie bei uns im Haus bereit. Medien und Technik Beamer Tagesgebühr 40,00 Flipchart Tagesgebühr 21,00 Metaplanwand/Pinnwand Tagesgebühr 21,00 Transportable Großleinwand (4x3m) Tagesgebühr 80,00 DEKORATIONSSERVICE Für die Dekoration der Veranstaltungsräume für ihre Feierlichkeit empfehlen wir ihnen für einen reibungslosten Ablauf unsere langjährigen Partner. Blumeneck Gruner, Gemmrigheim Blumen Schmutz, Bönnigheim Deko & Design, Weinsberg VERANSTALTUNGSRÄUME Unsere Raumübersicht: Großer Salon Schlosssaal Kurfürst I Kurfürst II Kurfürst I+II Lazuli Scheune Gerne beraten Personen Personen Personen Personen Personen 2 20 Personen Personen ALLGEMEINES Für Ihren Veranstaltungsraum wird keine Raummiete berechnet. Die Bewirtung übernimmt unser Restaurant. Hierdurch ist die Raummiete bereits abgedeckt. Die Bewirtung durch externe Caterer ist bei uns im Haus nicht möglich.
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Vorbemerkung Die Allgemeinen Bedingungen gelten für die Überlassung von Konferenz und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Haus verbundenen Veranstaltungsbereichen. Vertragspartner sind der Veranstalter und das Hotel. Ist der Besteller nicht der Veranstalter, so kann das Hotel vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Das Hotel behält sich vor, bei größeren Aufträgen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Auftragswert zu verlangen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie folgt:_ 1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für dieses sowie für den Veranstalter bindend. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Auftraggeber, die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarung. Unter der Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels. Fotografieren auf dem Schlossgelände ist nur gegen eine Gebühr von 30,00 und schriftlicher Genehmigung durch das Hotel gestattet. Das Geld wird für die Erhaltung des Schlossgeländes verwendet. Für Gäste des Hauses entfällt diese Gebühr. Pfandrecht: An alle vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich unserer sämtlichen Vorderrungen mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt. 2. Zahlungen: Die Rechnung des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Bankettveranstaltungen wird eine Vorauszahlung des Menü- bzw. Büffetpreises bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter geleistet. Ist keine Zahlung verzeichnet sehen wir die Veranstaltung als storniert an. In diesem Falle treten die in Punkt 4 handelsüblichen Stornokosten in Kraft. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß gehen zu Lasten des Veranstalters. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. 3. Die entgültige Anzahl der Teilnehmer: Der Veranstalter muss dem Hotel die entgültige Zahl der Teilnehmer spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen von der Telnehmerzahl nach unten gegenüber der als entgültig gemeldeten Zahl werden bis zu maximal 10 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt, darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Wir empfehlen, bei größeren Veranstaltungen für den Empfang bzw. das vorgesehene Essen telefonisch bzw. schriftliche Zusage der eingeladenen Gäste einzuholen. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. 4.Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Hotel dies zu verantworten hat, so behält sich das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Bereitstellungskosten. Stornobedingungen für Zimmer, Tagungen, private Veranstaltungen: Diese treten in Kraft, falls nicht anderweitig vermietet werden kann. Es gilt jeweils der Zimmerpreis, Tagungspauschale oder Menüpreis: 30. bis 10. Tage 25% 9. bis 3. Tage 50% 2. bis 1. Tag 80% Anreise /Veranstaltungstag 100% 5. Bei Veranstaltungen die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel das Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt. 6.Eingebrachte Gegenstände: Für Verlust oder Beschädigung übernimmt das Hotel keine Haftung. Sollen diese gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Beschädigung versichert werden, so hat der Veranstalter die Versicherung selbst zu besorgen. 7. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfalle kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. 8. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters, der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von alle Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei. 9. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gestattet. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in diesem Falle wird ein Service bzw. Korkgeld berechnet. 10. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels dadurch beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Falle gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend. 11. Hat das Hotel begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen. 12. Erfüllungsort ist Neckarwestheim und Gerichtsstand ist Heilbronn. 13. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine Ihr möglichst nahekommenden Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenreden müssen schriftlich festgelegt werden. LIEBENSTEIN Schlosshotel und Restaurant, Liebenstein 1, Neckarwestheim Kreissparkasse Heilbronn BLZ Kto. Nr. 7132
Vorbemerkung: Die Allgemeinen Bedingungen gelten für die Überlassung von Konferenzen und Banketträumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren
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