Erläuterungen zum Gebrauch der österreichischen politischen Gesetzsammlungen
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1 Erläuterungen zum Gebrauch der österreichischen politischen Gesetzsammlungen Von Reinhold Aigner Vorbemerkung. Die Praxis hat erwiesen, daß die Benützung der österreichischen politischen Gesetzsammlungen aus der Zeit bei Unkenntnis oder Ungeläufigkeit ihrer komplizierten Einteilung abschnittweise nur schwer und ohne zeitraubende Orientierung überhaupt nicht möglich ist. Neben anderen Besonderheiten findet dies hauptsächlich in dem wie folgt skizzierten Gesamtaufbau der Werke seine Begründung. 1. weisen sie zeitweise zwei nach den Titeln verschiedene, nach Inhalt und Einteilung aber völlig gleiche Reihen auf; 2. erschien zur Hälfte der Zeit, da nur eine Reihe besteht, diese in zwei nach Inhalt und Einteilung unterschiedlichen Auflagen; 3. sind sie während des größten Teiles des gesamten Zeitraumes in einer amtlichen und einer privaten Reihe, das heißt, in zwei nach Titel, Inhalt und Einteilung ähnlichen, gleichwohl aber verschiedenen Reihen vorhanden; 4. haben zuerst beide Reihen eine innerhalb der einzelnen Regierungsperioden abgeschlossene Band-Zählung, dann eine Reihe eine bei Herrscherwechsel sich fortsetzende Band-Zählung, während die andere Reihe bei Wechsel der Herausgeber einmal als neues Werk beginnt, ein andermal durchlaufend fortgesetzt ist und dann auch bei Herrscherwechsel neu anfängt, so daß sie zeitweise 3 Titelblätter mit 2 verschiedenen Titeltexten aufweisen, die a) die Band-Nummer der Zählung als neues Werk, b) die Band-Nummer der Zählung als Fortsetzungswerk, c) die Band-Nummer der Zählung als durchlaufendes Werk tragen; 5. sind sie mit einer Anzahl von Repertoriumsbänden versehen, eieren Gültigkeitsbereich oft schwer erkenntlich ist; 89
2 6. besitzen sie mit dem Hempel-Kürsinger'schen Hauptrepertorium ein generelles Findwerk, das zuerst für beide Reihen, dann aber nur für eine, später wieder für beide und schließlich wieder nur für eine Reihe gilt; 7. sind sie durch das Fehlen der letzten beiden Jahrgänge der einen Reihe, sowie durch das Fehlen des Hempel-Kürsinger'schen Hauptrepertoriums über die letzten 5 Jahre der anderen Reihe nicht ganz vollendet. Daß bereits zur Zeit des Erscheinens der Gesetzsammlungen vielfach Unklarheit herrschte geht daraus hervor, daß in zeitgenössischen Buchbindereien die verschiedenen in Fortsetzung herauskommenden Reihen beim Binden gar nicht selten vertauscht und somit falsche Titel und Numerierungen auf die Einbände gedruckt wurden. Diese fatale Tatsache spiegelt sich heute in zahlreichen äußerlich wohlgeordnet erscheinenden, aber innerlich zusammenhanglosen Reihen wider und verdichtet die Unklarheiten natürlich noch mehr. Das auch vorkommende unterschiedliche Binden mit nur einem Titelblatt als neues Werk, als Fortsetzungswerk oder als durchlaufendes Werk und die daher stammenden verschiedenen Numerierungen haben die Verwirrung dann mancherorts vollendet. Aus ihr herauszuführen, soll Aufgabe dieser Erläuterungen" sein, die für Amtsgebrauch und Forschung notwendig sind, da sowohl die Vorworte der Werke selber als auch die verschiedenen ITandbücher für den Verwaltungsdienst und andere einschlägige Literatur, insbesondere über den komplizierten Aufbau der Gesetzwerke und die Geltungsbereiche der Repertorien, ungenügend berichten. Nach Regierungsperioden chronologisch geordnete Aufzählung der Titel in ungekürzter Originalschreibweise, genaue Vermerkung der Bandeinteilung, präzise Aussage über die Gültigkeit der Repertorien und, wo nötig, kurze Erklärungen sollen dem hier allein verfolgten Zweck dienen, dem Benutzer den richtigen Weg zur schnellen Auffindung gewünschter Gesetztexte zu weisen oder Aufklärung über bisherige Unklarheiten zu geben. Hiezu sei noch ausdrücklich bemerkt, daß bei allen in den Erläuterungen" angeführten Jahreszahlen die Jahre der Herausgabe der Gesetze gemeint sind und nicht die Jahre der Drucklegung der betreffenden Bände, Letztere sind zur Findhilfe nicht nötig, wirken durch starke Variation verwirrend und sind daher weggelassen. 90
3 Die Die Gesetzwerke. Sammlung aller k. k. Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1740 bis 1780, die unter der Regierung des Kaisers Joseph des IL theils noch ganz bestehen, theils zum Theile abgeändert sind, als ein Hills- und Ergänzungsbuch zu dem Handbuche aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die k. k. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer chronologischen Mit allergnädigster Freiheit Wien, Mößle, 8 Bände dazu Hauptelenchus und Repertorium über alle acht Bände der Sammlung aller k. k. Gesetze vom Jahre 1740 bis 1780 in einer chronologischen Ordnung und sistematischen Verbindung" Auf allerhöchsten Befehl Wien, Mößle, 1 Band und das K. k. Theresianische Gesetzbuch, enthaltend die Gesetze von den Jahren 1740 bis 1780, welche unter der Regierung des Kaisers Joseph IL theils noch ganz bestehen, theils zum Theile abgeändert sind". In einer chronologischen Ordnung Mit allergnädigster Freyheit Wien, Mößle, 8 Bände dazu Hauptelenchus und Repertorium über alle acht Bände des k. k. Theresianischen Gesetzbuches vom Jahre 1740 bis 1780 in einer chronologischen Ordnung und sistematischen Verbindung" Auf allerhöchsten Befehl Wien, Mößle, 1 Band sind zwei nach Umfang, Inhalt und Einteilung ganz gleiche, nur in den Titeln verschiedene, private Reihen. Der Herausgeber (Joseph Kropatschek) ist im Text des Titelblattes nicht angeführt. Die verschiedenen Auflagen und Erscheinungsjahre haben keine unterscheidende Wirkung. Die Sammlung" ist bis zum 6. Band der 1. Auflage mit je einem dem Text vorgesetzten, nach Materien geordneten chronologischen Inhaltsverzeichnis und einem dem Text nachgesetzten alphabetischen Inhaltsverzeichnis versehen. Das Gesetzbuch" ist wie die 2. Auflage der Sammlung" ohne bandweise Inhaltsverzeichnisse herausgegeben. 91
4 Die Hauptelenche und Repertorien beider Reihen gelten wechselweise für beide Reihen. Auch Hempel-Kürsingers Haupt-Repertorium gilt für beide Reihen. Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die k. k. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung" enthält die Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1780 bis Mit allergnädigster Freiheit und Auf allerhöchsten Befehl Wien, Mösle, 18 Bände Der Herausgeber (Joseph Kropatschek) ist im Text des Titelblattes nicht angeführt. Das Handbuch" ist mit bandweisen Inhaltsverzeichnissen versehen; wo diese fehlen, sind sie mit denen der nächstfolgenden Bände vereint nachgeholt. Der 12. Band ist das in 2 Teilbänden (1. Abteilung A M, 2. Abteilung N Z) erschienene Hauptrepertorium über die (ersten) Eilf Bände des Handbuches der k. k. Gesetze...", also bis Das Repertorium über den 13. bis 18. Band befindet sich am Ende des 18. Bandes. Durch Hinweise auf den 12. Band mit dem Repertorium über den 1. bis 11. Band wird das im 18. Band gegebene zu einem Hauptrepertorium über alle 18 Bände. Hempel-Kürsingers Haupt-Repertorium gilt für das Handbuch". Vom 1. bis 11. Band existiert eine zweite verbesserte und vermehrte Auflage, deren Inhalt und Umfang also erweitert und deren Seiteneinteilung daher von der Erstauflage oftmals verschieden ist. Im Hauptrepertorium über den 1. bis 11. Band sind diese Unterschiede durch Angabe beider Findstellen berücksichtigt. Auch Hempel-Kürsingers Haupt-Repertorium zitiert die Findstellen von 1. und 2. Auflage gesondert nebeneinander. Sr. k. k. Majestät Leopold des zweyten politische Gesetze und Verordnungen für die deutschen, böhmischen und galizischen Erbländer" Auf allerhöchsten Befehl und unter unmittelbarer Aufsicht der politischen Hofstelle herausgegeben Wien, Kurzbeck, 4 Bände 92
5 Das Werk ist bandweise mit Inhaltsverzeichnissen versehen; ein alphabetisches Register über alle vier Bände ist am Ende des 4. Bandes. Für diese amtliche Reihe gilt auch Hempel-Kürsingers Haupt- Repertorium. Nach Inhalt, Umfang und Einteilung verschieden von Reihe ist die obiger Sammlung der Gesetze, welche unter der glorreichsten Regierung des (König) Kaisers Leopold des II. in den sämmentlichen (k.) k. k. Erblanden erschienen sind" in einer chronologischen Ordnung Mit (k.) k. k. allergnädigster Freiheit und Privilegio Wien, Mösle, 5 Bände Der Herausgeber (Joseph Kropatschek) ist im Text des Titelblattes nicht angeführt. Das Werk ist bis zum 3. Band bandweise mit Inhaltsverzeichnissen versehen; das Repertorium und Hauptverzeichnis über alle 5 Bände befindet sich am Ende des 5. Bandes. Haupt-Reper- Für diese private Reihe gilt Hempel-Kürsingers torium nicht. Sr. k. k. Majestät Franz des Zweyten, bzw. des Ersten...", dann,,sr. k. k. Majestät Ferdinand des Ersten politische Gesetze und Verordnungen für die österreichischen, Böhmischen und Galizischen Erbländer", dann... für die sämmtlichen Provinzen des österreichischen Kaiserstaates, mit Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen" Auf allerhöchsten Befehl, und unter Aufsicht (des Directorii) der höchsten Hofstellen herausgegeben Wien, k. k. Hof- und Staats-(Aerial-)Druckerei 1. Band, Band, 1848 Für diese amtliche Reihe gilt Hempel-Kürsingers Haupt-Repertorium. Dieses Findwerk schließt allerdings mit der Indizierung des 71. Bandes, Von 1844 bis 1848 stehen nur die Register der einzelnen Bände bzw. Jahrgänge der Gesetzreihe zur Verfügung. * 93
6 Nach Inhalt, Umfang und Einteilung von obiger Reihe verschieden weil auch Justiz- und Cameralgesetze mit aufgenommen sind, ist Kropatscheks (dann Gouttas, dann Pichls) Sammlung der Gesetze Franz des IL bzw. I., dann Ferdinand des L, , eine private Reihe, die Werke, dann Fortsetzungswerke mit nachstehend angeführten Titeln in folgender Bandeinteilung umfaßt: Sammlung der Gesetze welche unter der glorreichsten Regierung des Kaisers Franz des II. (I.) in den sämmtlichen k. k. Erblanden erschienen sind in einer chronologischen Von Joseph Kropatschek Wien, Mösle 1. Band, Band, Es schließt an, die unter zwei gleichlautenden Titelblättern laufende, nur durch die Bandnumerierung als Fortsetzungsoder neues Werk verschiedene Fortsetzung der von Joseph Kropatschek verfaßten Sammlung der Gesetze. Enthält die politischen und Justiz-Gesetze, welche unter der Regierung Sr. Majestät Kaisers Franz des I. in den sämmtlichen k. k. Erblanden... für sämmtliche Provinzen des österreichischen Kaiserstaates mit Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen... erlassen worden sind, in chronologischer Herausgegeben von Wilhelm Gerhard Goutta Wien, Geistinger, dann Mösle später, die mit nur einem Titelblatt mit der unterschiedlichen Bandnumerierung versehene Fortsetzung der ursprünglich vom Hofsecretär Joseph Kropatschek später vom Hofsecretär W. G. Goutta redigierten Sammlung der Gesetze im politischen, Cameral- und Justizfache, welche unter der Regierung Seiner k. k. Majestät Franz des I. in den sämmtlichen k. k. Staaten erlassen worden sind, in chronologischer Herausgegeben von Franz Xaver Pichl Wien, Mösle(-Braumüller) 26. Band, 1809 Anhang zum 60. Band, 1835, bzw. (1. Fortsetzungs-Band) 1809 Anhang zum 35. Fortsetzungs- Band,
7 Die oben erstgenannte Fortsetzungs-Reihe ist durch. ein drittes Titelblatt zugleich die wie ein neues Werk beginnende Sammlung der sämmtlichen politischen und Justiz-Gesetze, welche unter der Regierung Sr. Majestät, Kaisers Franz des I. in den sämmtlichen k. k. Erblanden... für sämmtliche Provinzen des österreichischen Kaiserstaates mit Ausnahme von Ungarn lind Siebenbürgen... erlassen worden sind, in chronologischer Herausgegeben von Wilhelm Gerhard Goutta Wien, Geistinger, dann Mösle 1. Band, Band, 1831 welche als solche 1832 in das unter oben letztgenannten Titelblattext zusammengelegte Fortsetzungswerk mündet. Es schließt weiters an, die Fortsetzung der ursprünglich vom Hofsecretär Joseph Kropatschek, später vom Hofsecretär W. G. Goutta redigierten Sammlung der Gesetze im politischen, Cameral- und Justizfache, welche unter der Regierung Sr. k. k. Majestät, Ferdinand des I. in den sämmtlichen k. k. Staaten erlassen worden sind, in chronologischer Herausgegeben von Franz Xaver Pichl Wien, Mösle Braumüller Seidel 61. Band Band, 1846, bzw. 36. Fortsetzungsband, Fortsetzungsband, Diese Fortsetzungsreihe ist durch ein zweites Titelblatt zugleich. die wie ein neues Werk beginnende Vollständige Sammlung aller im politischen, Cameral- und Justizfache unter der Regierung Sr. k. k. Majestät Kaiser Ferdinand I. in den k. k. Staaten erlassenen Gesetze und Verordnungen in chronologischer Herausgegeben von Franz, Xaver Pichl Wien, Mösle Braumüller Seidel 1. Band, Band, 1846 Die Jahrgänge 1847 und 1848 fehlen. An Findbehelfen stehen für Kropatschek-Goutta-Pichls Gesetzsammlungswerk außer den in den einzelnen Bänden bzw. Jahrgängen enthaltenen chronologischen und alphabetischen Inhaltsverzeichnissen einige für unterschiedliche Zeitabschnitte geltende, verschiedenen Bänden als Anhang zubestimmte sogenannte Flaupt- 95
8 repertorien" zur Verfügung. So eines über den Band, und eines über den Band der Fortsetzungsreihe, 1809 bis Hempel-Kürsingers Haupt-Repertorium gilt für Kropatschek- Goutta-Pichls Gesetzsammlung nur mit dem I1., dem 1. Fortsetzungs-Band und dem 12., dem 2. Fortsetzungs-Band, also nur von , das ist vom 45. Band, bzw. 20. (Fortsetzungs)- Band 1821 bis zum 55. Band, bzw. 30. (Fortsetzungs)-Band 1829, vorher und nachher nicht. Das Haupt-Repertorium Alphabetisch-chronologische Übersicht der k. k. Gesetze und Verordnungen vom Jahre 1740 bis zum Jahre 1821 (ausschließlich!) als Haupt-Repertorium über die theils mit höchster Genehmigung, theils unter Aufsicht der Hofstellen in 79 Bänden erschienenen politischen Gesetzsammlungen" Bearbeitet und unter Aufsicht der k. k. (vereinigten) Hofkanzley herausgegeben von Joh. Nep. Fr. v. Hempel-Kürsinger Wien, Mösle Band enthält , dann, durch ein zweites Titelblatt auch Fortsetzung der Alphabetisch-chronologischen Übersicht der k. k. Gesetze und Verordnungen vom Jahre 1740 bis zum Jahre 1821 (bzw. 1830), als Haupt-Repertorium über die theils mit höchster Genehmigung, theils unter Aufsicht der Hofstellen (in 79 Bänden) erschienenen politischen Gesetzsammlungen" Bearbeitet und unter Aufsicht der k. k. vereinigten Hofkanzley herausgegeben von Joh. Nep. Fr. Hempel-Kürsinger Wien, Mösle 11. Band = 1. Fortsetzungsband enthält , 12. Band = 2. Fortsetzungsband enthält , dann, mit einem Titelblatt J. N. F. v. Hempel-Kürsinger's alphabetisch-chronologische über- ' sieht der k. k. Gesetze und Verordnungen vom Jahre 1740 bis zum Jahre 1843, als Haupt-Repertorium über die theils mit höchster Genehmigung, thei]s unter Aufsicht der Hof stellen erschienenen politischen Gesetze und Verordnungen" Bearbeitet von Anton Kantringer Wien, Braumüller und Seidel 13. Band enthält
9 Dieses Findwerk schließt mit dem 13. Band; ein Haupt-Repertorium" über die Jahre der politischen Gesetzsammlung ist also nicht vorhanden. Hempel-Kürsingers Haupt-Repertorium ist das Findwerk zur Sammlung aller k. k. Gesetze und Verordnungen , zum K. k. Theresianischen Gesetzbuch , zum Handbuch aller unter Josef IL ergangenen Gesetze und Verordnungen (1. und 2. Auflage) , zu Leopold IL politischen Gesetzen und Verordnungen , zu Franz IL bzw. L, dann Ferdinand I. politischen Gesetzen und Verordnungen und nur mit dem 11. Band, dem 1. Fortsetzungsband und dem 12. Band, dem 2. Fortsetzungsband, also nur von 1821 bis 1829 auch zur Fortsetzung der von Joseph Kropatschek verfaßten Sammlung der Gesetze (Hsgb. Goutta) ab 45. Band, bzw. 20. (Fortsetzungs)-Band bis 55. Band, bzw. 30. (Fortsetzungs)-Band Hempel-Kürsingers Haupt-Repertorium gilt also nicht für die Sammlung der Gesetze Leopold IL für Kropatschek-(Goutta-Pichls-)Sammlung der Gesetze Franz IL bzw. L, dann Ferdinand I und Abschließend sei hier noch vermerkt, daß eine Anzahl der für das österreichische Reichsgesetzblatt (und anderer Blätter) nach 1848 zu unterschiedlichen Zeiten erschienenen Indexbände durch mitaufgenommene Zitierung von Gesetzen, die vor 1848 herauskamen, für manche amtliche Zwecke auch als Findwerk für die alten Gesetzsammlungen dienen können. Da aber aufgehobene oder nur für lokale Bedeutung bestehende und andere zu den Erscheinungszeiten dieser Indizes als bedeutungslos angesehene Gesetze und Verordnungen in ihnen nicht aufgenommen sind, sind diese Werke als Findbehelfe bei Forschungsarbeiten über die Zeit vor 1848 kaum verwendbar. 7 97
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