2. Die studiengangsspezifischen Proseminare über Didaktik der Mathematik wurden letztmals im Wintersemester

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1 Zusatzstudiengang Master im Fach Mathematik - Methoden und Modelle 111 I: ZUSATZSTUDIENGANG MASTER IM FACH MATHEMATIK METHODEN UND MODELLE Allgemeine Hinweise 1. Erläuterungen zur Prüfungsordnung Eine Lesefassung der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Master im Fach Mathematik Methoden und Modelle vom mit allen bis zum 01. Oktober 2010 in Kraft getretenen Änderungen finden Sie auf Master im Fach Mathematik - Methoden und Modelle. Die nachfolgenden Ausführungen in diesem Teil I beziehen sich auf diese Fassung. 2. Auslaufplan In den Zusatzstudiengang wurde zum Sommersemester 2010 zum letzten Mal eingeschrieben. Der Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik und Informatik hat für diesen eingestellten Studiengang den folgenden Auslaufplan beschlossen: 1. Der Studiengang wird zum aufgehoben. 2. Die studiengangsspezifischen Proseminare über Didaktik der Mathematik wurden letztmals im Wintersemester 2011/12 angeboten. Die studiengangsspezifischen Seminare über Didaktik der Mathematik wurden letztmals im Sommersemester 2013 angeboten. 3. Die Klausurarbeit zur kombinierten Modulprüfung war bis zum im ersten Versuch abzulegen. Die mündlichen Modulprüfungen waren bis zum im ersten Versuch abzulegen. 4. Die Zusatzprüfung, inklusive aller erforderlichen Leistungsnachweise und Wiederholungsprüfungen, kann spätestens zum abgelegt werden. Bezüglich der auslaufenden Proseminare und Seminare über Didaktik der Mathematik ist kein Angebot mehr vorgesehen. Alle Informationen im weiteren Verlauf dieses Abschnitts sind unter Berücksichtigung dieser Fristen zu verstehen.

2 Zusatzstudiengang Master im Fach Mathematik - Methoden und Modelle Module des Studiengangs und erforderliche Leistungsnachweise nach Prüfungsordnung Nach einer Auflistung der für diesen Studiengang vorgesehenen Module und deren Zuordnung zu den Katalogen A bis E finden Sie die nach Prüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweise vollständig aufgeführt. Bitte beachten Sie dabei die besonders erwähnten Erfordernisse für eine spätere Anerkennung der Zusatzprüfung als Lehramtserweiterungsprüfung. Module des Grundstudiums nach der Prüfungsordnung in der Fassung vom : 01102/01104 Lineare Algebra I (Bachelor) 1) SWS 01103/01105 Lineare Algebra II (Bachelor) 1) SWS 01132/01134 Analysis I (Bachelor) 1) SWS 01133/01135 Analysis II (Bachelor) 1) SWS 01260/01261 Wahrscheinlichkeitstheorie I (Bachelor) 1) SWS 01270/01271 Numerische Mathematik I 1) wird nicht mehr angeboten SWS Leistungsnachweise zu diesen Modulen sind nur noch gemäß den Übergangsbestimmungen nach 21 Absätze 4 und 5 (siehe unten) verwendbar. Module des Grundstudiums nach aktueller PO: Mathematische Grundlagen SWS Lineare Algebra SWS Analysis SWS Maß- und Integrationstheorie SWS Einführung in die Stochastik SWS Numerische Mathematik I SWS didaktisch orientierte Veranstaltung: Diskrete Stochastik 1) SWS 1) wird nicht mehr angeboten Kataloge A bis E des Hauptstudiums und zugeordnete Module Katalog A: Analysis Anwendungsorientierte Funktionalanalysis SWS Differentialgleichungen SWS Gewöhnliche Differentialgleichungen SWS Einführung in die Funktionentheorie SWS Funktionentheorie I SWS Katalog B: Grundlagen der Mathematik und Algebra Algebra I SWS Mathematische Grundlagen der Kryptografie SWS Elementare Zahlentheorie SWS Konzepte imperativer Programmierung 1) SWS 1 ) Das Modul kann ausschließlich für den Leistungsnachweis zum Modul des Hauptstudiums verwendet werden. Es wurde im WS 2007/08 letztmals angeboten. Katalog C: Geometrie und Topologie Lineare Optimierung SWS Metrische Räume SWS Geometrie der Ebene SWS Graphentheorie SWS Katalog D: Numerik Mathematische Grundlagen von Multimedia SWS Einführung in Computergrafik SWS Mathematische Methoden der Physik und Technik I SWS Numerische Mathematik II SWS Katalog E: Stochastik Angewandte Mathematische Statistik SWS

3 Zusatzstudiengang Master im Fach Mathematik - Methoden und Modelle 113 Didaktik Modul (bestehend aus den drei Lehrveranstaltungen) Proseminar über Didaktik der Mathematik 1) 2 SWS Seminar über Didaktik der Mathematik 2 SWS Einführendes Praktikum Einführung in Computeralgebrasysteme (Didaktik) 2 SWS oder Elementare Zahlentheorie mit Maple SWS 1)wird nicht mehr angeboten Im Seminar-Info des Fachbereichs Mathematik werden die Seminare aus dem aktuellen Lehrangebot besonders gekennzeichnet, die als Seminare über Didaktik der Mathematik in Frage kommen. Leistungsnachweise In den nachstehenden Tabellen sind die nach Prüfungsordnung zu erwerbenden Leistungsnachweise aufgeführt. Leistungsnachweise sind Bescheinigungen über individuell erkennbare Studienleistungen, die sich auf ein Modul (Kurs) oder eine sonstige Lehrveranstaltung beziehen. Bei Kursen mit Übungen werden aufgrund von Kursabschlussklausuren oder mündlichen Klausurersatzgesprächen (ggf. zusammen mit erfolgreich bearbeiteten Einsendeaufgaben) Leistungsnachweise in Form von Übungsscheinen zum Kurs ausgestellt. Die genauen Kriterien für die Scheinvergabe teilen Ihnen die Kursbetreuer zu Beginn eines Kurses in den Kursbegleitinformationen mit. Bei Proseminaren und Seminaren ist in der Regel ein erfolgreicher Vortrag, möglicherweise ergänzt um ein schriftlich ausgearbeitetes Referat zu einem vorgegebenen Thema Voraussetzung für die Vergabe eines Leistungsnachweises (Proseminar-/Seminarschein). Leistungsnachweise werden in der Regel unbenotet ausgegeben. Sie erscheinen nicht im Zeugnis, eventuelle Noten gehen nicht in die Gesamtnote der Zusatzprüfung ein. Erforderliche Leistungsnachweise im Zusatzstudiengang Menge der Leistungsnachweise(LN) Module 1) 3 LN zu drei der sechs Module des Grundstudiums 2) 1 LN a) zu einem weiteren Modul des Grundstudiums oder b) zu einer der Veranstaltungen Diskrete Stochastik 1) oder Proseminar über Didaktik der Mathematik aus dem Didaktik-Modul 3) 1 LN zu einem Modul aus einem der Katalogen A bis E des Hauptstudiums (verschieden von den Katalogen aus denen die Module 1 bis 3 der Zusatzprüfung gewählt werden) Für die Anerkennung als Erweiterungsprüfung für das Lehramt im Fach Mathematik muss in 2) die Alternative b) gewählt werden. 1) wird nicht mehr angeboten Übergangsbestimmungen nach 21 Absätze 4 und 5 der Prüfungsordnung Für Studierende, die bereits im WS 2008/09 im Studiengang eingeschrieben waren, können an die Stelle der drei Leistungsnachweise des Grundstudiums nach aktueller Prüfungsordnung auch drei Leistungsnachweise zu Modulen des Grundstudiums nach der Fassung der Prüfungsordnung vom treten. Dies gilt auch für das weitere Modul des Grundstudiums. An die Stelle eines Leistungsnachweises zum Modul Mathematische Grundlagen kann ein Leistungsnachweis zum Modul Lineare Algebra I oder ein Leistungsnachweis Analysis I treten. An die Stelle eines Leistungsnachweises zum Modul Lineare Algebra kann ein Leistungsnachweis zum Modul Lineare Algebra II treten. An die Stelle eines Leistungsnachweises zum Modul Analysis kann ein Leistungsnachweis zum Modul Analysis II treten. An die Stelle eines Leistungsnachweises zum Modul Stochastik kann ein Leistungsnachweis zum Modul Wahrscheinlichkeitstheorie I treten.

4 Zusatzstudiengang Master im Fach Mathematik - Methoden und Modelle Prüfungsanforderungen der Zusatzprüfung Wie die Leistungsnachweise können die Modulprüfungen studienbegleitend abgelegt werden. Zusatzprüfung Prüfungsnummer Prüfungsleistung Dauer Prüfungsgegenstand formale Teilnahmevoraussetzung Kombinierte Modulprüfung Klausur Modul 1 2 Stunden Modul 1 aus Katalog A bis E keine Präsentation Modul 1 4 Wochen Bearbeitungszeit Thema aus Modul 1 Mündliche Modulprüfungen 45 Minuten Modul 2 aus Katalog A bis mdl. Prüfung Modul 2 E a) mdl. Prüfung Modul 3 45 Minuten Modul 3 aus Katalog A bis E oder bestandene Klausur zu Modul 1 keine keine b) mdl. Prüfung Modul D 45 Minuten Modul D = Didaktik-Modul keine Das Modul für den LN und die Module 1 bis 3 für die Prüfungen müssen aus verschiedenen Katalogen gewählt werden. Falls die Zusatzprüfung als Erweiterungsprüfung für das Lehramt im Fach Mathematik anerkannt werden soll, ist bei der zweiten mündlichen Modulprüfung die Alternative b) zu wählen. Die Reihenfolge der Modulprüfungen in der studienbegleitend angelegten Zusatzprüfung ist nicht vorgeschrieben, sie ergibt sich in der Regel aus der in den Studienplänen im Abschnitt III empfohlenen Reihenfolge der Kursbelegung. Die Präsentation zu Modul 1 ist mit der Klausur anzumelden. Die Ausgabe des Themas mit Fristsetzung für die Abgabe erfolgt im Anschluss an die bestandene Klausur. 5. Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen Studien- und Prüfungsleistungen, die in demselben Studiengang oder in anderen Studiengängen (mit Ausnahme des Studiengangs, dessen Abschluss Zugangsvoraussetzung für die Einschreibung in den Zusatzstudiengang war) erbracht wurden, werden auf Leistungsnachweise bzw. Prüfungsleistungen angerechnet, sofern Gleichwertigkeit festgestellt wird. Näheres zum Anrechnungsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Studium Lehre Klausuren/Prüfungen Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf 6. Hinweise zur Zulassung zur Zusatzprüfung, Prüfungsanmeldung, Zeugnisausstellung und zum Seiteneinstieg in den Lehrerberuf Zulassung zur Zusatzprüfung Wenn Sie an der FernUniversität in Hagen für den Zusatzstudiengang Master im Fach Mathematik- Methoden und Modelle eingeschrieben oder als Studiengangszweithörer/in zugelassen sind, sind Sie zur Zusatzprüfung zugelassen. Ein gesondertes Zulassungsverfahren ist nicht erforderlich. Allgemeine Anmeldevoraussetzungen Eine Anmeldung zu einer Prüfung der Zusatzprüfung kann erfolgen, wenn Sie zur Zusatzprüfung zugelassen sind nicht beurlaubt sind (Ausnahmen: Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Prüfungsteilnahme aufgrund Erziehung eines Kindes oder Pflege der Verwandten 1. Grades bzw. Ehegatten) keine Zusatzprüfung im Studiengang Mathematik- Methoden und Modelle oder einem verwandten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen versichern Sie in der Regel auf dem Anmeldeformular.

5 Zusatzstudiengang Master im Fach Mathematik - Methoden und Modelle 115 Anmeldung zur kombinierten Modulprüfung über Modul 1 Die Anmeldung zur Wiederholungsklausur und der daran anschließenden Ausarbeitung einer Präsentation zu einem Thema des Moduls erfolgt über das Anmeldeformular MMM1 in den Prüfungsinformationen Nr. 2, die Sie für das Wintersemester Anfang Dezember und für das Sommersemester Anfang Juni erhalten. Auf diesem Formular haben sie auch Gelegenheit, Themenvorschläge für die Präsentation zu machen. In der genannten Informationsbroschüre finden Sie auch alle notwendigen Informationen zu den genauen Terminen und Orten, an denen die Klausuren stattfinden. Klausurorte sind in der Regel Berlin, Bern, Bochum (oder Dortmund oder Hagen), Bregenz, Frankfurt, Hamburg, Karlsruhe, Köln, München, Wien oder eine Auswahl davon. Für behinderte Studierende, Studierende in Justizvollzugsanstalten und Studierenden mit ständigem Wohnsitz im nicht angrenzenden Ausland bestehen Sonderregelungen. Klausurtermine liegen im Wintersemester in den Monaten Februar/März, im Sommersemester in den Monaten August/September. Über das Klausurergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Mit diesem Bescheid erfolgt dann auch die Ausgabe des Themas für die schriftliche Präsentation mit Fristsetzung für deren Abgabe. Anmeldung zu den mündlichen Modulprüfungen (Modul 2, Modul 3 bzw. Didaktik-Modul) Die Anmeldung zu einer mündlichen Modulprüfung kann das ganze Jahr über erfolgen. Sie vereinbaren dazu mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen mit dem von Ihnen gewählten ersten Prüfer dazu einen Termin, wobei Sie auch Vorschläge für den zweiten Prüfer machen können, und schicken dann das ausgefüllte Anmeldeformular MMM2 am Ende dieser Broschüre direkt an den ersten Prüfer. Sie erhalten dann vom Prüfungsamt eine verbindliche Terminbestätigung. Mündliche Prüfungen finden in der Regel in Hagen statt. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt. Mündliche Prüfungen und Sonderfälle Sind bei einer mündlichen Prüfung besondere Umstände aufgrund einer Behinderung oder dauerhaften Erkrankung zu berücksichtigen, sprechen Sie die Prüfungsmodalitäten direkt mit dem jeweiligen Prüfer bei Terminvereinbarung ab. Beachten Sie bitte, dass zur Sonderfallregelung im Vorfeld begründende Unterlagen (entsprechende Nachweise, SB-Ausweis, Ärztliches Attest) im Prüfungsamt vorliegen und vom Prüfungsausschuss genehmigt worden sein müssen. Fristgerechter Rücktritt Von einer angemeldeten mündlichen Prüfung können Sie bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (ohne Angabe von Gründen) zurücktreten. Der Rücktritt hat sowohl direkt beim Prüfer als auch beim Prüfungsamt (telefonisch oder per ) zu erfolgen. Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie sich zu diesem Termin nicht angemeldet. Für einen neuen Termin ist eine erneute Anmeldung mit dem Anmeldeformular erforderlich. Rücktritt nach der Frist/Prüfungsversäumnis Bei einem Rücktritt in der Woche vor der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Erscheinen Sie zu einem Prüfungstermin nicht oder treten Sie nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, ohne dass triftige Gründe vorliegen, gilt die Prüfungsleistung als mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. Wiederholungsmöglichkeiten Jede mit nicht ausreichend (5,0) bewertete Prüfungsleistung kann bis zu zweimal wiederholt werden. Eine bestandene Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden.

6 Zusatzstudiengang Master im Fach Mathematik - Methoden und Modelle 116 Bestehen der Zusatzprüfung und Berechnung der Gesamtnote Die Zusatzprüfung ist bestanden, wenn sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen, die kombinierte Modulprüfung bestanden und die beiden mündlichen Modulprüfungen mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. Die kombinierte Modulprüfung ist bestanden wenn beide Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. Die Note der kombinierten Modulprüfung ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der Noten für Klausur und Präsentation. Die Gesamtnote der Zusatzprüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Note der kombinierten Modulprüfung und der Noten der mündlichen Modulprüfungen. Bei der Berechnung der Noten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses Mit dem Antrag auf Zeugnisausstellung (Formular MMM3) sind sämtliche nach Abschnitt 3 erforderlichen Leistungsnachweise in Kopie vorzulegen. Bei angerechneten Leistungen ist auf den entsprechenden Anrechnungsbescheid des Prüfungsamts mit Datumsangabe zu verweisen. Zeugnis und Master-Urkunde Bei bestandener Zusatzprüfung wird ein Zeugnis ausgegeben. In das Zeugnis werden die Gesamtnote und die Noten der Modulprüfungen aufgenommen. Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Master-Urkunde ausgehändigt, in der die Verleihung des Grades Master of Science im Fach Mathematik Methoden und Modelle beurkundet wird. Seiteneinstieg in den Lehrerberuf in Nordrhein-Westfalen Für Absolventinnen und Absolventen des Zusatzstudiengangs in der fachdidaktischen Ausrichtung ist nach dem 30. September 2011 ein Seiteneinstieg in den Lehrerberuf mit dem Fach Mathematik nur noch durch eine direkte Bewerbung an einer Schule auf eine für Seiteneinsteiger ausgeschriebene Stelle möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Möglichkeiten in anderen Bundesländern Inwieweit ein Abschluss des Zusatzstudiengangs in der fachdidaktischen Ausrichtung in anderen Bundesländern als Erweiterungsprüfung für das Lehramt anerkannt wird bzw. den Zugang zum Lehrerberuf im Fach Mathematik ermöglicht, ist von Ihnen mit den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes zu klären.

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