Sicherheitsbeleuchtung
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- Astrid Weber
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Sicherheitsbeleuchtung Vorschriften, Grundlagen, Funktionsweise, Planung Sicherheitsbeleuchtung Gerhard Flexeder
2 Sicherheitsbeleuchtungskomponenten Leuchten Steuergerät Überwachung Batterie
3 relevante Normen EN 1838 Notbeleuchtung, beschreibt die lichttechnischen Eigenschaften (Ausleuchtung) EN (VDE 0108) Notbeleuchtung, beschreibt die Ausführung und Betrieb EN (VDE 0510-T2) Batterieraum, Belüftung, Ausführung LBO Landesbauordnungen (Länderspezifisch) VStättV Versammlungsstättenverordnung ist eine länderspezifische Verordnung, die den Bau und den Betrieb von VStätt (Hotel, Kino etc.) regelt. ArbStättV Arbeitsstättenverordnung MLAR Musterrichtlinien über brandschutztechnische Anforderungen von Leitungsanlagen
4 EN (VDE 0510 Teil 2) Ausführung und Betrieb von Batterien und Batterieräumen. Säurebeständiger und antistatischer Boden. Durchschnittliche Umgebungstemperatur 20 C. Zwischen den einzelnen Regalen müssen mindestens 600mm Abstand für Fluchtweg sein. Bei nichtausreichender Lüftung ist der Raum als EX- Raum auszuführen (Funktion der Lüftung überwachen). Keine direkte Sonneneinstrahlung auf die Batterien (UV- Licht zerstört das Gehäuse). Die Türen zu den Batterieraum oder Schrank müssen mit Warn-und Hinweisschildern versehen sein. Wände und Decken F90, Türen T30 (Ausnahme bei Industrieanlagen)
5 EN (VDE 0108) Vornorm VDE Teil 100 (1.2010) VDE 0108 Bestand aus 8 Teilen Teil 1 Allgemein Teil 2 Versammlungsstätten Teil 3 Geschäftshäuser und Ausstellungstätten Teil 4 Hochhäuser Teil 5 Gaststätten Teil 6 Geschlossene Großgaragen Teil 7 Arbeitsstätten Teil 8 Fliegende Bauten
6 Grundlagen Wozu wird eine Notlichtanlage benötigt? Um Personen bei Gefahr evakuieren zu können Betriebsart - Unterschied der Gebäudearten Arbeitsstätten, hier sind die Piktogramme im Normalbetrieb nicht beleuchtet, weil die Personen in einem Betrieb ortskundig sind. Versammlungsstätten, hier sind die Piktogramme im Normalbetrieb immer beleuchtet, weil die Personen in Versammlungsstätten nicht ortskundig sind.
7 Mögliche Systeme Einzelleuchten: jede Leuchte wird mit normaler Stromversorgung betrieben und hat eine eigene (NiCd) Batterie (bzw. max. 2 Leuchten je Batterie möglich, aber nicht üblich). Ausführung normalerweise als Piktogramme. Nur wirtschaftlich wenn begrenzte Anzahl benötigt wird (z.b.: kleine Tiefgarage in einer Wohnanlage). Gruppenbatterie nach DIN EN liegt die Leistungsbegrenzung bei LowPower SupplySystems (LPS) für 1 h Nennbetriebsdauer bei 1500 W und für 3 h bei 500 W; jetzt keine Begrenzung mehr der erlaubten Leuchten Anzahl Zentralbatterie alle Leuchten der Anlage werden von einer Batterie versorgt und die Anlage ist mit einer Lade-und Kontrolleinrichtung ausgestattet. Keine Leistungsbegrenzung, Anzahl der Leuchten ist unbegrenzt, Zentralbatterieanlagen(zentrale Stromversorgungssysteme) müssen entsprechend EN ausgeführt werden und den Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen aus DIN EN entsprechen
8 Funktionsweise Bestandteile eines Sicherheitslichtgerätes Batterieladegerät Batterie Netzüberwachung Umschalteinrichtung Meldeeinrichtungen Test u. Prüfeinrichtung
9 Planung einer Notlichtanlage Dimensionierung der Batterieanlage und Geräte: Dauerlicht und/oder Bereitschaftslicht: Anzahl der Räume, Fluchtwege, Ausgänge, Fluchtweglenkung immer auf mind. 2 Rettungswege / Ausgänge Ausleuchtung der Fluchtwege, Aufteilung der Leuchten auf mind. 2 Stromkreise, Arbeitsstätten mit Gefährdung, Erkennungsweiten der Piktogramme Betriebszeit der SiBe: 1 Std. Arbeitsstätten; 3 Std. Versammlungsstätten, 8 Std. Hotel (Ausnahme 3 Std. wenn zeitgesteuerte Schaltung über beleuchtete Taster realisiert wird). Benötigte Batteriekapazität: BS + DS Leistung = Entladestrom Gleichspannung Entladestrom x Betriebsdauer = Batteriekapazität Entladestromx Betriebsdauer x 0,12= Gerätenennstrom (um die Batterie innerhalb von 10 Std. wieder aufzuladen)
10 Lichttechnische Anforderungen
11 Brandschutztechnische Hinweise Das Sicherheitslichtgerät selbst braucht keinen Funktionserhalt, jedoch der Raum in dem es untergebracht ist (Decken und Wände Feuerwiderstand F90; Türen T30) Es muss für jeden Stromkreis eine eigene Zuleitungen mit E30/E90 verlegt werden. Endstromkreise benötigen keine Funktionserhalt Auslegung Brandabschnitt < 1600 m²und es wird nur dieser BA versorgt, dann ist für die UV kein Feuerwiderstand nötig Brandabschnitt > 1600 m²oder es werden mehrere Brandabschnitte versorgt, UV muss F 30 sein, UV Wände und Decken F30 UV werden nur benötigt wenn je Stromkreis mehr als 12 Leuchten versorgt werden, ansonsten direkte Versorgung vom Gerät. Ist der Rettungsweg ein notwendiges Treppenhaus, muss die UV immer in F30 ausgelegt sein (außer in Hochhäusern, da darf keine UV im Treppenhaus untergebracht werden) Trennung der Batterie und der Gerätes in 2 Brandschutztechnisch getrennte Räume ab 1500 Ah (in einigen Bundesländern durch EltBau Richtlinie, bzw. EltBau-VO auf 500 Ah reduziert)
12 Wartung einer Notlichtanlage Wartung und Prüfung: es ist ein Prüfbuch zu führen, aus dem alle Prüfungen über einen Zeitraum von 2 Jahren Rückwirkend belegt werden können Erstprüfung:Lichttechnische Messung DIN ; Be-und Endlüftung des Batterieraumes; Prüfung der Stromversorgungsanlage, Steuerungs-und Meldegeräte (auch Netzwächter) Tägliche Prüfung: Sichtprüfung, diese muß im Prüfbuch festgehalten werden Wöchentliche Prüfung: Funktionsprüfung mit Leuchtenprüfung Monatliche Prüfung:Überprüfung aller Melde und Überwachungseinrichtungen, Störfallsimulation Jährliche Prüfung:ManuellePrüfung mit den angeschlossenen Verbrauchern über die projektierte Entladezeit außerhalb der Betriebszeit Alle 2 Jahre: Messung der Beleuchtungsstärke nach DIN
13 Wo muss ein Sicherheitsleuchte sein Über den Notausgängen und Fluchtwegtüren Bei Richtungsänderung des Fluchtweges Bei jeder Kreuzung der Flure und Gänge Nahe bei Treppen um jede Stufe zu beleuchten und jeder Niveauänderungen Nahe bei 1.Hilfe Stellen und Brandmelde-und Brandbekämpfungseinrichtungen Nahe ist definiert mit max. 2 m Abstand und Leuchten sollen mind. 2 m über dem Boden sein
14 Ende Danke für die Aufmerksamkeit
4 Baurecht N orm en...33
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...13 2 Störung der Stromversorgung - Notbeleuchtung mit Sicherheit... 15 3 Europäische Richtlinien - Arbeitsschutz in Deutschland... 21 3.1 Allgemeines... 21 3.2 Rechtsgrundlagen
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