Rundschreiben Nr. 2/23-064/03
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- Gerrit Krause
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1 Generalsekretariat Deutsches Rotes Kreuz - Carstennstr Berlin An die DRK-Landesverbände den Verband der Schwesternschaften mit der Bitte um Weiterleitung an die Untergliederungen Aktenzeichen up Bei Beantwortung bitte angeben Bereich/Team 2-23 Ihr Schreiben - Ihr Zeichen - Bearbeiter Ulrike Pantzer pantzeru@drk.de Durchwahl 373 Anlage 1 Datum Rundschreiben Nr. 2/23-064/03 Sichtungsdokumentation und Registrierung von Verletzten/Kranken im DRK Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits im Rundschreiben , Konsensus-Konferenzen Sichtungskategorien, angekündigt und schon in vielen Tagungen und Gremien dargestellt, hat das DRK-Generalsekretariat in diesem Jahr die DRK-Anhängekarte für Verletzte/Kranke überarbeitet. Ziel war es, eine Lösung zu finden, die die Rahmenbedingungen der Konsensuskonferenzen erfüllt, die Registrierung weiterhin berücksichtigt sowie die Möglichkeit eröffnet, befristete Übergangsregelungen zu treffen, ohne dass die Anwender gravierende Veränderungen in der Handhabung bzw. der Ablauforganisation berücksichtigen müssen. Das Ergebnis, beschlossen vom Präsidium und Präsidialrat am und damit verbindlich für alle DRK Gliederungen und (Fach-)Dienste, stellen wir Ihnen heute vor: Ab tritt an die Stelle der DRK-Anhängekarte für Verletzte/Kranke, Version 5/98 (VAK), eine neue fixe Kartenkombination: Anhängekarte für Verletzte/Kranke mit beiliegendem Formularsatz Suchdienstkarte für Verletzte/Kranke. Die jetzige VAK kann gemäß Übergangsregelung noch bis zum im DRK verwendet werden. Anschrift: DRK-Generalsekretariat Telefon: (030) Carstennstraße Berlin Fax: Internet:
2 - 2 - Anhängekarte für Verletzte/Kranke mit beiliegendem Formularsatz Suchdienstkarte für Verletzte/Kranke Auf der DRK Anhängekarte für Verletzte/Kranke, einer beidseits beschriftbaren Plastikhülle, werden das Sichtungsergebnis sowie erste medizinische Daten und ausgewählte Personaldaten in einfacher Form erfasst. Ankreuzfelder und die Verwendung von Symbolen erleichtern und beschleunigen die Arbeit. Die Dreisprachigkeit wurde beibehalten. alt Vorderseite neu: Anhängekarte für Verletzte/Kranke Es ist weiterhin nicht daran gedacht, bundesweit DRK-Patientennummern oder Nummerierungssysteme vorzugeben, um die notwendige eineindeutige Patientennummerierung im Einsatz zu gewährleisten. Wir überlassen es vielmehr weiterhin den Leitenden Notärzten, lokale, regionale und überregionale, aber für einen Einsatz eindeutige Patientennummern zu vergeben. Die Nummer soll mittels Aufklebern, mindestens fünf, auf die Kartenkombination und ggf. Patientenutensilien aufgeklebt werden. Die Aufkleber sind nicht im Lieferumfang der Kartenkombination enthalten und müssen selbst beschafft werden. Der Aufkleberset kann in die Hülle eingelegt werden. Neu ist das Feld Transport - Priorität. Gemäß Konsensuskonferenzen stellt die Transportentscheidung und priorisierung einen weiteren, von der Sichtung getrennt und später durchzuführenden Schritt dar.
3 - 3 - Neu ist auch das Feld Innenliegende Suchdienstkarte (s.u.) alt Rückseite neu: Anhängekarte für Verletzte/Kranke Das Feld Besonderheiten kann von allen für Ergänzungen, Erläuterungen, Hinweise usw. genutzt werden.
4 - 4 - Die Registrierung erfolgt auf dem Formularsatz Suchdienstkarte für Verletzte/Kranke, der in der Plastikhülle zu finden ist. alt neu: Formularsatz (dreifach) Suchdienstkarte für Verletzte/Kranke Neu ist nur der Name der Karte. Das Feld Nr. der Erk.Marke gem. IV / 24 GA wird noch durch ein Feld Besonderheiten ersetzt werden. Um nochmals und besonders auf die Registrierung auf dem in der Plastikhülle liegenden Formularsatz Suchdienstkarte... hinzuweisen, wurde 1. ein Hinweis auf der Plastikhülle auf die innenliegende Suchdienstkarte angebracht und wurden 2. auf der Vorderseite der Hülle Dokumentationsfelder, Innenliegende Suchdienstkarte, eingeführt, die an die Weiterleitung der 1. und 2. Ausfertigung des Formularsatzes erinnern sollen. Außerdem wird dadurch sofort ersichtlich, welche Weiterleitungschritte noch notwendig sind. Die Farbcodierung erfolgt wie gewohnt mittels faltbarer und beidseits sichtbarer Farbkarten. Neu sind die Farben Schwarz: Kennzeichnung Toter und Weiß: ungesichtet.
5 - 5 - neu: Fixe Kartenkombination DRK-Anhängekarte für Verletzte/Kranke mit beiliegendem Formularsatz DRK-Suchdienstkarte für Verletzte/Kranke
6 - 6 - Die Service GmbH, mit der wir seit April diesen Jahres diesbezüglich in Kontakt sind, ist über die Beschlusslage informiert worden und wird die Herstellung der fixen Kartenkombination einleiten. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir diese an Sie weiterleiten. Schon im GS vorbereitet und bis auf die Folien und Bilder (mangels Belegexemplar) fertig sind SAN A, Leitfaden für Lehrkräfte, 12. Doppelstunde, Dokumentation/Registrierung Grundausbildung, I. Einsatztaktik, Registrierung und Kartensysteme Hinweise zum Gebrauch der Anhängekarte für Verletze/Kranke mit beiliegendem Formularsatz Suchdienstkarte für Verletzte/Kranke (ersetzt: Anhängekarte für Verletzte/Kranke, Hinweise zum Gebrauch des Formularsatzes) Der Fachverlag wird die Herstellung und den Vertrieb übernehmen. Das DRK stellt mit dieser Kartenkombination ein Instrument zur Verfügung, dass alle Forderungen der Konsensuskonferenzen erfüllt und den besonderen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes im Auskunftswesen gerecht wird. Der Einsatzleitung stehen bei Großschadensereignissen, Katastrophen und Konflikten, konsequent angewendet, sowohl die für ihre Entscheidungen notwendigen medizinischen und statistischen Daten als auch Informationen zur Identifizierung und zum Verbleib der Verletzten/Kranken, beispielsweise für die notwendige Öffentlichkeitsarbeit, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.a. gez. Ulrich Cronenberg Leiter Team Erste Hilfe, Rettungsdienst, Katastrophenschutz Anlage: Protokoll 2. Konsensuskonferenz P:\TEAM 23\Rundschreiben-23\2003\ Sichtungsdokumentation und Registrierung von Verletzten-Kranken im DRK.doc
7 Dokumentation der Sichtung bei Großschadensereignissen und Katastrophen Bericht zur 2. Konsensus-Konferenz in Bad Breisig am 29. Oktober 2002 P. Sefrin, J. W. Weidringer, W. Weiss Herr D. Läpke, Leiter der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ), begrüßt die TeilnehmerINNEN der Konsensus-Konferenz in Bad Breisig als der Konferenz-Außenstelle der Akademie in Bad Neuenahr-Ahrweiler und wünscht den Teilnehmern einen erfolgreichen, ergebnisorientierten Verlauf der Sitzung. Prof. Dr. W. Weiss formuliert in seinen Begrüßungsworten die aus seiner Sicht wesentlichen Ziele der Konsensuskonferenz: Festlegung von 1. Mindestanforderungen ( Minimaler Datensatz MIND ) zur Sichtungsdokumentation mit inhaltlichem Rahmen 2. des organisatorischen und zeitlichen Rahmens für die künftige Umsetzung des Verfahrens. Vor Eintritt in die Tagesordnung spricht Dr. D. Stratmann das Protokoll der ersten Sitzung vom an und verweist auf eine Differenz zwischen dem protokollierten und dem tatsächlich erzielten Konsens bei der Detail-Bezeichnung der einzelnen Sichtungskategorien. Im Protokoll werden diese mit T 1 bis T 4 bezeichnet, wobei die Hinzufügung des T nicht verabschiedet wurde. Die Hinzufügung des T war lediglich vor dem Hintergrund der internationalen Vergleichbarkeit geschehen. Es wird in Übereinstimmung mit der Beschlusslage auf der 1. Konsensuskonferenz vereinbart, dass es sich bei der Sichtung um Kategorien handelt, die nicht mit zusätzlichen Buchstaben gekennzeichnet werden, sondern lediglich mit den römischen Ziffern I bis IV. Das Protokoll der ersten Sitzung ist dementsprechend zu korrigieren. Das dieser Festlegung entsprechende Übersichtsschema wird hier nochmals dargestellt: Sichtungskategorie Beschreibung Konsequenz I Akute, vitale Bedrohung Sofortbehandlung II III IV Schwerverletzt / erkrankt leicht verletzt / erkrankt ohne Überlebenschance Aufgeschobene Behandlungsdringlichkeit Spätere (ambulante) Behandlung Betreuende (abwartende) Behandlung Tote Kennzeichnung
8 Bei seinen einführenden Worten zur Darstellung der Problematik weist Prof. Dr. P. Sefrin auf die derzeit bestehenden differenten Dokumentationssysteme hin, die zum Teil verschiedene Ansatzpunkte haben. Es erhebt sich deshalb die Frage, welche Parameter mit einer einheitlichen Dokumentation erfasst werden sollen. Denkbare Parameter sind neben der Sichtungskategorie, die Verletzungs- bzw. Erkrankungsschwere, die Personalien des Patienten, das Transportmittel und der Zielort. I. Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe formuliert die aufgeführten, in der Folge konsentierten Forderungen an eine Sichtungsdokumentation: - Einfache Primärerfassung - Eindeutige Patientenkennzeichnung (Patienten-Identifikationsnummer) - Nacherfassung weiterer Daten, sowohl vorort als auch dezentral bei Verknüpfungsmöglichkeit mit anderen Systemen - Datenabgleich - Patientenrecherche Vor dem Hintergrund dieser Forderungen wird von EPHK A. Hemmer (Polizeidirek-tion Flughafen München) das Mobile PC-System zur Dokumentation von Verletzten und Erkrankten in Verbindung mit GAST / EPIC (Emergency Procedures Information Centre) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine primäre Auskunfts- und Identifikationsstelle, die wechselweise von der Polizei bzw. privaten Auftraggebern betrieben wird. Nach Darstellung der Organisation und Finanzierung wird das zugrunde liegende EDV- System (gsl-web) beispielhaft vorgestellt. Es zeigt sich, dass sich bei der Tätigkeit der GAST Überschneidungen zum Suchdienst des DRK ergeben. In der Diskussion wird deutlich, dass das durch Anrufe von Angehörigen in Gang gesetzte Identifikationsverfahren nicht deckungsgleich ist mit dem zentralen Anliegen der Dokumentation bei Großschadenslagen und Katastrophen. In der nachfolgenden Diskussion werden von verschiedenen Teilnehmern die differenten Zugangspunkte zu einer möglichen Dokumentation angesprochen. Dies betrifft einmal eine Dokumentation der Sichtungsergebnisse der Verletzten und Erkrankten und zum anderen die Registrierung von Betroffenen, woraus sich auch differente Verfahren ableiten könnten. Nach teilweise kontroverser Diskussion einigt man sich auf die von Dr. D. Stratmann vorgeschlagenen drei Punkte bezüglich des erforderlichen Umfanges der Dokumentation. 1. Konsens besteht bei der Festlegung auf einen obligaten Mindestdatensatz zur Sichtungsdokumentation: a) Patientennummer (unverwechselbare Identifikationsnummer) b) Sichtungskategorie in römischen Zahlen (farbkodiert nach Ampelschema) c) Kurz-Diagnose (incl. Strichmännchen). Des weiteren sollen im Mindestdatensatz die (durchgeführte) Therapie (diese Daten sollten in Kurzfassung durch Ankreuzfelder dokumentiert werden), das (Transport-) Fahrzeug, die Zielklinik sowie ein freies Feld für die Dokumentation von Besonderheiten verbindlich für den Bereich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes vorhanden sein.
9 Man war sich einig, dass diese Dokumentation auch für Zwecke des Suchdienstes verwendet werden kann und hierzu, wenn Name und Vorname des Patienten zunächst nicht eruiert werden können, zumindest die Identifikation männlich oder weiblich enthalten sein sollte, weiterhin das Alter, - wenn möglich das Geburtsdatum -, sowie die Nationalität. Hinsichtlich der Farbkodierung der Sichtungsergebnisse hatte sich die Sichtungskonsensus-Konferenz im Vorfeld bereits geeinigt auf rot = Sichtungskategorie I, gelb = Sichtungskategorie II, grün = Sichtungskategorie III, blau = Sichtungskategorie IV, schwarz = tot. Die Farbkodierung sollte zur besseren Lesbarkeit in Deutsch bzw. der jeweiligen Landessprache, für Helfer mit Farbschwächen und wegen der erschwerten Erkennbarkeit von Farben bei bestimmten Beleuchtungsarten zusätzlich aufgedruckt die Sichtungskategorien aufweisen. Bezüglich (radioaktiv) kontaminierter Patienten wird angeregt, diese wie in Österreich mit einem reflektierenden gelben Dreieck zu markieren. Diese Anregung wird in der Diskussion nicht weiter verfolgt. 2. Bezüglich der funktionellen Anforderungen an die Dokumentation werden folgende Postulate konsentiert: - wetterfest (auch bei Kälte) - wasserfest - stabil, widerstandsfähig - sicher befestigbar am Patienten - Patientennummer muss mehrfach vorhanden sein (Aufkleber!) - dauerhaft beschriftbar. Diese Anforderungen sind nicht im Sinne von Ausschreibungskriterien für Firmen gedacht. 3. Zur Gestaltung des Dokumentationsinstrumentes wird konsentiert, dass hierzu eine Tasche verwendet werden soll, wobei diese Tasche beschriftbar sein muss (siehe oben). Als Vorteil der Tasche wird gesehen, dass in diese weitere Papiere (z.b. Notarztprotokoll, Personalausweis, Gesundheitspass) aufgenommen werden können. Bei einer Gegenstimme werden diese Mindestanforderungen an ein zukünftiges Dokumentationssystem von den Anwesenden konsentiert. II. Die Anwesenden, die zum großen Teil Organisationen und Institutionen vertreten, die bei einem Massenanfall oder einer Katastrophe in die Sichtung und / oder deren Vorbereitung involviert sind, erklären sich bereit, eigene vorhandene Doku-Systeme hinsichtlich der geforderten Mindestanforderungen zu überprüfen und bei Bedarf zu adaptieren. Um den Konsens einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, wird aus dem Protokoll der ersten und zweiten Sitzungen eine Publikation erarbeitet, die im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt werden soll, um damit den offiziellen Charakter dieses Konsenses zu unterstreichen. Die Publikation soll unter Benennung aller Teilnehmer der Konsensuskonferenz erfolgen.
10 Darüber hinaus sollen über die Schutzkommission beim Bundesminister des Innern mittels eines offiziellen Berichtes die verantwortlichen politischen Stellen diesbezüglich informiert werden. Prof. Dr. W. Weiss erklärt sich bereit, dem BMI vorzuschlagen, die Innenminister-Konferenz einerseits und dem AK V andererseits über die Ergebnisse der Sichtungskonferenz zu berichten. Bezüglich des weiteren Verfahrens wird auch von der 2. Konferenz ein Protokoll erstellt, das allen Beteiligten in einer Frist von vier Wochen zugeht. Nach Erhalt des Protokolls besteht die Möglichkeit, dieses zu adaptieren oder Einsprüche geltend zu machen; sofern nach einer Verschweigefrist von vier Wochen keine Einsprüche gegen das Protokoll erfolgen, gilt dieses als genehmigt und wird im o.g. Sinne weiter verwendet. Prof. Dr. W. Weiss beendet die Sitzung mit dem Dank an alle Teilnehmer für die konstruktive Mitarbeit und fragt an, ob nach Versand des Protokolls von den Teilnehmern eine neuerliche Sitzung gewünscht wird. Davon wird einvernehmlich Abstand genommen. Z U S A T Z I N F O Teilnehmer der Konsensus-Konferenzen Dr. F. Bartels (Bundesarzt Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.v. / Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin (DGKM) e.v.) / Dr. J. Benecker (Leiter der Geschäftsstelle der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.v. (BAND), Unfallkrankenhaus Berlin) / Oberstarzt Dr. H. Bubser (Ltd. Arzt Abt. X, Anästhesiologie-Intensivmedizin, BWK Berlin / Präsident der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin (DGKM e.v.) / Dr. M. Debacker (Department of Disaster Medicine, University of Leuven - Belgien) / Prof. Dr. Dr. h.c. B. D. Domres (Arbeitsgemeinschaft Katastrophenmedizin, Abteilung Allgemeine Chirurgie, Eberhard-Karls-Universität Tübingen) / Dr. L. Gorove (Stv. Direktor des Ungarischen Landesrettungsdienstes, Budapest) / Dr. R. Gürtler (Sprecher der Notärzte des Rettungsdienstbereiches München, Klinik für Anästhesiologie, Klinikum rechts der Isar der TU-München) / MedR. z.a. Dr. J. Habers (Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt, Bad Neuenahr-Ahrweiler) / Erster Polizeihauptkommissar A. Hemmer (Polizeidirektion Flughafen München) / Dr. F. Hensel (Referent der Bundesärztekammer, Köln) / Dipl. Ing. ETH SIA B. Hersche (Riskmanagement Consulting und Krisenmanagement Training, Sonntagberg (Österreich) / Zürich (Schweiz) / Dr. E. Hüls (Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Allgemeines Krankenhaus Celle) / Brandoberamtsrat G. Jung (Frankfurter Institut für Rettungsmedizin und Notfallversorgung, Branddirektion Frankfurt a.m.) / D. Läpke (Leiter der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt, Bad Neuenahr-Ahrweiler) / Dr. Dr. A. Lechleuthner (Leiter des Instituts für Notfallmedizin, Berufsfeuerwehr Köln) / Dr. R. Löb (Bundesarzt Malteser Hilfsdienst e.v., CA Abt. f. Anästhesiologie und operative Intensivmedizin, St. Barbara-Klinik Hamm-Heessen GmbH, Hamm) / Dr. A. Mason (British Association for Accident and Emergency Medicine, Medway Maritime Hospital, Gillingham - Kent - Großbritannien) / Med. Rat Dr. B. Mayer (Landesfeuerwehrarzt für die Steiermark, Lehrbeauftragter für Katastrophenmedizin der Universität Graz - Österreich) / Ltd. Med. Dir. Dr. H. Michels (Gesundheitsamt Trier) / Dr. Gisela Neff (Ärztliche Leiterin Rettungsdienst, Kreis Euskirchen) / Ulrike Pantzer (Deutsches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Berlin) / Dr. H.-R. Paschen (CA Abt. f. Anästhesiologie und Intensivmedizin, Ev. Amalie- Sieveking-Krankenhaus Hamburg) / Reg. Dir. Dipl. Päd. H. Peter (Akademie für Kri-
11 senmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz, Bad Neuenahr-Ahrweiler) / Dr. P. Pietsch (Bundesarzt der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DRLG), Bad Nenndorf) / Dr. D. Pyrros (Senior Medical Officer, National Center of Emergency Care, Athen - Griechenland) / Dr. G. Savary (Croce verde, Lugano - Schweiz) / Dr. D. Stratmann [Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.v. (BAND), Klinikum Minden] / Dr. H. Strauss (Klinik für Anästhesiologie, Universität Erlangen-Nürnberg) / Oberstarzt Dr. A. Thomas (Ltd. Arzt, Abt. für Anästhesie, BWZK Koblenz) / Dr. K. Walter (Gesundheitsdezernent Ostalbkreis, Gesundheitsamt Aalen) / Prof. Dr. H. Wilms (Bundesarzt der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Berlin).
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