Bonn, 15. Juni Sehr geehrter Herr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bonn, 15. Juni Sehr geehrter Herr"

Transkript

1 Bundesinstitut tür Arzneimittel und Medizinprodukte BIArM. Kurt-Georg-Kiesinger-Allee Bonn ABTEILUNG Bundesopiumstelle BEARBEITET VON Frau Vidakovic TEL +49 (0) HAUSANSCHRIFT Kurt-Georg-Kiesinger-Allee Bonn TEL +49 (0) FAX +49 (0) btm@bfarm.de INTERNET GESCHZ Bonn, 15. Juni 2016 Betäubungsmittelverkehr Betäubungsmittelrechtliche Ausnahmeerlaubnis Sehr geehrter Herr mit o. g. Schreiben stellen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Anbau von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie. Die von Ihnen vorgelegten Unterlagen reichen nicht aus, um über Ihren Antrag entscheiden zu können. Daher bitten wir um folgende Angaben bzw. Dokumente (vgl. 5-7 BtMG): I. Bitte teilen Sie uns mit, wer für den von Ihnen neu beantragten Betäubungsmittelverkehr (hier: Anbau und Herstellung eines Betäubungsmittels, welches ein Arzneimittel ist) hinsichtlich der Einhaltung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften und der Anordnungen der Überwachungsbehörden verantwortlich sein soll (Verantwortlicher). Bitte teilen Sie uns von dieser Person die vollständigen Passdaten mit ( 7 Nr. 1 BtMG, 5 Abs. 1 Nr. 1 BtMG). Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regelhaft für die beabsichtigte Verantwortliche Person eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen wird um zu prüfen, ob Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Verantwortlichen ergeben ( 5 Abs. 1 Nr. 3 BtMG). Die/der Antragsteller(in) kann selbst die Stelle eines Verantwortlichen einnehmen. 11. Bitte erklären Sie, auf Grund welcher Umstände die verantwortliche Person die ihr obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen kann ( 7 Nr. 2 BtMG, 5 Abs. 1 Nr. 2 BtMG).

2 Seite 2 von 5 III. Bitte legen Sie geeignete Nachweise vor, dass die benannte verantwortliche Person über die notwendige Sachkenntnis zum Anbau und zur Herstellung eines Betäubungsmittels, welches ein Arzneimittel ist, verfügt ( 7 Nr. 2 BtMG, 5 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 6 BtMG). IV. Bitte machen Sie detaillier::e Angaben zur Lage und Geeignetheit der Räumlichkeiten und Einrichtungen, in denen Sie vorhaben Cannabis anzubauen sowie zu den geplanten Sicherungsmaßnahmen, wodurch das Cannabis in derwachstumsphase, der Blütephase, während der Trocknung und der Lagerung vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden soll ( 7 Nm. 3 und 4 BtMG, 5 Abs. 1 Nr. 4 BtMG). Hierbei sind insbesondere folgenden Kriterien für das BfArM von Bedeutung: (1) Beschaffenheit des Anbauraums bzw. weiterer Räume sowie eines gegebenenfalls genutzten Anbauschranks: Größe des Raums, Beschaffenheit und Stärke der Wände, der Decke bzw. des Fußbodens (Rigips, Mauerwerk, Stahlbeton und die Frage, ob es sich bei den Wänden um tragende handelt), die Be- und Entlüftung des Raums, Schutz vor Schädlingen innerhalb des Raums und die Frage, ob alle Prozesse (z.b. Anbau, Trocknung, Lagerung) in diesem Raum stattfinden oder ob hierfür weitere Räume genutzt werden? Sofern ein Anbauschrank genutzt werden soll, Typ und Größe des Anbauschrankes, Beschaffenheit und Stärke der Wände des Anbauschrankes, Verankerung des Anbauschrankes in Decke, Wand und/oder Boden, Verschlusstechnik des Anbauschrankes. (2) Fenster und Türen des Anbauraums: Ist der Raum fensterlos oder hat er ein bzw. mehrere Fenster? Wie sind die Fenster beschaffen? Hat das Fenster z.b. Pilzkopfsicherungen? Hat das Fenster Scheiben mit Durchbruchsicherung? Sind die Scheiben matt oder klar, aus normalem Glas, Sicherheitsglas oder evtl. Kunststoff? Ist der Fensterriegel abschließbar? Ist das Fenster vergittert? Wie groß ist die Gitterweite? Wie dick sind die Gitterstäbe? Aus welchem Material sind die Gitterstäbe? Die Beschaffenheit der Tür(en): Handelt es sich bei der Tür um eine zertifizierte Wertschutzraumtür und wenn ja, um welche Zertifizierung? Gibt es einen Sperr-Riegel, ein Sicherheitsschloss, eine Sicherheitsblende und/ oder einen Aufhebelschutz? Aus welchem Material ist die Tür? (3) Lage des Anbauraums innerhalb der Wohnung: Ist der Raum zugänglich für Gäste bzw. muss der Raum von Gästen zwangsläufig genutzt werden (z.b. einziges Badezimmer innerhalb der Wohnung)? Wie liegt der Raum in Bezug zu

3 Seite 3 von 5 den anderen Räumen (z.b. Durchgangszimmer mit mehreren Türen oder Zimmer mit nur einer Tür)? (4) Lage des Anbauraums innerhalb des Gebäudes: In welchem Stockwerk befindet sich der Anbauraum? Straßen- oder gartenseitige Lage? (5) Beschaffenheit der Haus-/Wohnungstür: Handelt es sich bei der Tür um eine zertifizierte Wertschutzraumtür und wenn ja, um welche Zertifizierung? Gibt es einen Sperr-Riegel, ein Sicherheitsschloss, eine Sicherheitsblende, einen Aufhebelschutz? Aus welchem Material ist die Tür? (6) Zugangskontrolle und/oder elektrische Überwachung: Gibt es eine Einbruchmeldeanlage, Zugangskontrolle oder eine anders geartete elektrische Überwachung des Hauses, der Wohnung und/oder des Anbauraums? (7) Je nach Anbaumenge und Qualität würde die zu lagernde Menge der selbst angebauten und hergestellten Cannabisblüten die Lagermenge des derzeitig benötigten maximalen 4- Wochen-Bedarfs deutlich übersteigen. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, legen Sie bitte eine detaillierte Beschreibung des für die Lagerung der selbst angebauten und hergestellten Cannabisblüten beabsichtigten Wertschutzbehältnisses vor. Bitte geben Sie auch an, ob und wenn ja, wie das Wertschutzbehältnis in der Decke, Wand und/oder Boden verankert ist. V. Bitte machen Sie genaue Angaben zum Ablauf des geplanten Anbaus von Cannabispflanzen und des Herstellens der getrockneten Cannabisblüten. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Trocknung des Betäubungsmittels eine Herstellung im Sinne des BtMG darstellt (Be- und Verarbeitung eines Betäubungsmittels, vgl. 2 Abs. 1 Nr. 4 BtMG). Bitte geben Sie ebenfalls genaue Auskunft zu der beabsichtigten Anbausorte und Anbaumenge ( 7 Nm. 5-7 BtMG). Hierbei sind insbesondere folgenden Kriterien für das BfArM von Bedeutung: (1) Woher kommt der zu verwendende Cannabis-Samen? (2) Welche Sorten sollen angebaut werden? (3) Wie viele Pflanzen welcher Sorte sollen pro Anbauzyklus angebaut werden? (4) Mit welcher Ausbeute ist pro Anbauzyklus zu rechnen? (5) Wie viele Anbauzyklen soll es im Jahr geben? (6) Wie lange dauert ein Anbauzyklus? (7) Welchen 69-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt sollen die geernteten Pflanzen haben?

4 Seite 4 von 5 (8) Wie groß ist ihr zu erwartender 4-Wochen-Bedarf bei Eigenanbau? (9) Wie erfolgt die Be- und Entlüftung des Anbauraums oder ggf. Anbauschranks? (10) Beschreibung des Erntevorgangs unter Angabe von Art und Menge der Ausgangsstoffe sowie der Zwischen- und Endprodukte. Dauer des Erntevorgangs? (11) Beschreibung des Trockenvorgarrgs unter Angabe von Art und Menge der Ausgangsstoffe sowie der Zwischen- und Endprodukte. Dauer des Trockenvorgangs? (12) Sind weitere Herstellungsschritte außer dem Trocknen der Cannabisblüten vorgesehen? Wenn ja, welche? (bitte vgl. 2 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) VI. Bitte beschreiben Sie detailliert, wie die Vernichtung nicht gebrauchsfähigen Cannabis bzw. des restlichen nicht genutzten Pflanzenmaterials erfolgen soll ( 5 Abs. 1 Nr 5 BtMG, 16 BtMG)? VII. Bitte beschreiben Sie detailliert, wie die Kennzeichnung des Pflanzenmaterials sowie der Zwischen- und Endprodukte erfolgen soll ( 5 Abs. 1 Nr 5 BtMG, 16 BtMG)? VIII. Bitte beschreiben Sie, wie Sie die Qualität des erzeugten Betäubungsmittels (hier: getrocknete Cannabisblüten), das Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung anwenden mächten, gewährleisten werden ( 5 Abs. 1 Nr 6 BtMG). Hierbei sind insbesondere folgenden Kriterien für das BfArM von Bedeutung: (1) Wie werden die Pflanzen und das Produkt vor Schädlingen geschützt? (2) Wie soll ein gleichbleibender Gehalt der Inhaltsstoffe THC und CBD erreicht werden? (3) Erfolgt eine Qualitätskontrolle des Produktes? Wenn ja, welche Qualitätsaspekte werden mit welchen Methoden geprüft? Wenn ja, wer (bzw. welche Einrichtung) führt die Prüfung wo (bzw. in welcher Einrichtung) durch? IX. Bitte legen Sie eine schriftliche Erklärung vor, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt auch bereit ist Sie bei einer Selbsttherapie mit selbst angebautem und selbst hergestelltem Cannabis zu begleiten und zu betreuen ( 5 Abs.1 Nr 6 BtMG). X. Als einen der Antragsgründe geben Sie fehlende finanzielle Mittel an. Da der Betäubungsmittelverkehr gemäß 9 BtMG jeweils auf den notwendigen Umfang zu beschränken ist, bitten wir um Vorlage einer vergleichenden Vollkostenrechnung hinsichtlich des Anbaus von Cannabis und des Erwerbs von Cannabis aus Ihrer Apotheke.

5 Seite 5 von 5 Sofern uns die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zum vorliegen, müssen wir nach Aktenlage entscheiden. Dies hätte zur Folge, dass Ihr Antrag gern. 5 Abs. 1 Nr. 7 BtMG gebührenpflichtig abzulehnen wäre. Bei Bedarf erwirken Sie vor Ablauf des o. g. Termins schriftlich eine begründete Fristverlängerung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Vidakovic

6

Der Unterzeichner ist Inhaber einer Ausnahme-Erlaubnis zur therapeutischen Nutzung von Cannabis nach 3 Abs. 2 BtMG.

Der Unterzeichner ist Inhaber einer Ausnahme-Erlaubnis zur therapeutischen Nutzung von Cannabis nach 3 Abs. 2 BtMG. Antrag auf Erteilung/Änderung einer Erlaubnis nach 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Anbau von Cannabis zur medizinischen Nutzung im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie An das Bundesinstitut

Mehr

Erklärung des behandelnden Arztes

Erklärung des behandelnden Arztes Erklärung des behandelnden Arztes im Zusammenhang mit einem Patientenantrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 3 Abs. 2 BtMG zur therapeutischen Verwendung von Cannabisextrakt Die Patientin / der Patient

Mehr

Cannabis als Medizin: Bisherige Erfahrungen des BfArM und Aufgaben der Cannabisagentur. Dr. Peter Cremer-Schaeffer,

Cannabis als Medizin: Bisherige Erfahrungen des BfArM und Aufgaben der Cannabisagentur. Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Cannabis als Medizin: Bisherige Erfahrungen des BfArM und Aufgaben der Cannabisagentur Dr. Peter Cremer-Schaeffer, 16.03.2017 Cannabis als Medizin Die Entwicklung in Deutschland 1200 1000 800 600 400 200

Mehr

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM, Kurt-Goorg-Kiesinger Allu l, Sll7S Bonn Mit Postzustellungsurl

Mehr

V~6--~ Barbara Steffens 16/4151. An die Präsidentin des Landtags Norc;frhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1.

V~6--~ Barbara Steffens 16/4151. An die Präsidentin des Landtags Norc;frhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1. Ministerium for Gesundheit. Emanzipation. Pflege und Alter des landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen' 40190 DOsseldorf An die Präsidentin des Landtags Norc;frhein-Westfalen

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Dr. Michael Hörnig Deutsche Arzneimittel Codex Neues Rezeptur Formularium Eschborn

Dr. Michael Hörnig Deutsche Arzneimittel Codex Neues Rezeptur Formularium Eschborn 21. Juni 2016, Berlin DAC Monographie Cannabisblüten Dr. Michael Hörnig Deutsche Arzneimittel Codex Neues Rezeptur Formularium Eschborn Pharmazeutische Qualität Was ist eine Monographie? Das amtliches

Mehr

Cannabis alte Pflanze mit neuer Karriere. Referent: Elmar Thome

Cannabis alte Pflanze mit neuer Karriere. Referent: Elmar Thome Cannabis alte Pflanze mit neuer Karriere Referent: Elmar Thome Bisherige (alte) Rechtslage: Anlage 3 BtMG: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)

Mehr

Die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis im deutschen Betäubungsmittelrecht

Die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis im deutschen Betäubungsmittelrecht Die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis im deutschen Betäubungsmittelrecht und der steinige Weg dorthin Drogen in der medizinischen Anwendung Gliederung 1) Das Betäubungsmitteländerungsgesetz vom

Mehr

Wichtige Sicherheitshinweise in Bezug auf Schwangerschaften bei Patientinnen, die Odomzo -Kapseln (Sonidegib) einnehmen

Wichtige Sicherheitshinweise in Bezug auf Schwangerschaften bei Patientinnen, die Odomzo -Kapseln (Sonidegib) einnehmen Wichtige Sicherheitshinweise in Bezug auf Schwangerschaften bei Patientinnen, die Odomzo -Kapseln (Sonidegib) einnehmen Diese Informationsbroschüre ist verpflichtender Teil der Zulassung von Odomzo (Sonidegib)

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung I Bezeichnung und Anschrift des Betriebes/der Einrichtung Zutreffendes

Mehr

Homöopathische und Anthroposophische Arzneimittel - Erfahrungen aus der regulatorischen Praxis -

Homöopathische und Anthroposophische Arzneimittel - Erfahrungen aus der regulatorischen Praxis - Homöopathische und Anthroposophische Arzneimittel - Erfahrungen aus der regulatorischen Praxis - Dr. Christina von der Heidt Christina von der Heidt BfArM im Dialog 26.04.2016 Seite 1 Übersicht Allgemeine

Mehr

MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke Für die Erteilung

Mehr

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im

Mehr

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern!

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern! BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/372 Landtag (zu Drs. 19/311) 19. Wahlperiode 12.04.16 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern! Mitteilung

Mehr

Antrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Antrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Amt für Arbeitsschutz Abteilung Arbeitnehmerschutz V3-AS211 Billstr. 80 20539 Hamburg Per Telefax an 040-4273-10093 Antrag zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach 7 Abs.1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Mehr

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Bundesrat Drucksache 21/17 20.01.17 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages G Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4095. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4095. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 19/4095 19. Wahlperiode 28.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer in Abstimmung mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth

Mehr

Ausnahmemedizin Cannabis

Ausnahmemedizin Cannabis Ausnahmemedizin Cannabis Möglich ist, was nicht mehr verhindert wird! Maximilian Plenert (Deutscher Hanf Verband) Die Wiederentdeckung von Hanf Entdeckung des Endocannabinoid-System: 1992 Relegalisierung

Mehr

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach 33 i Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach 33 i Gewerbeordnung (GewO) Landratsamt Fürstenfeldbruck Referat 51 Hans-Sachs-Straße 9 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach 33 i Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/9181 19. Wahlperiode 08.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer

Mehr

Medizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4

Medizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4 Medizinproduktebuch Nach 7 MPBetreibV für Medizinprodukte 1 Für das Gerät Inhalt Blatt 1. Geräte-Stammdaten... 2 2. Funktionsprüfung... 3 3. Geräteeinweisung... 4 3.1 Einweisung der vom Betreiber beauftragten

Mehr

Ausstellung von Bescheinigungen nach 73 Abs. 6 AMG (Zollbescheinigungen)

Ausstellung von Bescheinigungen nach 73 Abs. 6 AMG (Zollbescheinigungen) Seite 2 von 5 1. Zweck Nach 73 Abs. 6 AMG ist für die zollamtliche Abfertigung im Falle der Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Land, das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat

Mehr

MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach deren Verlegung

MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach deren Verlegung Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesgesundheitsamt MERKBLATT für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach deren Verlegung Für die Erteilung einer Erlaubnis

Mehr

Wichtige Mitteilung über ein Arzneimittel

Wichtige Mitteilung über ein Arzneimittel Zulassungsinhaber Mitsubishi Tanabe Pharma Europe Ltd. Dashwood House 69 Old Broad Street London EC2M 1QS Vereinigtes Königreich Wichtige Mitteilung über ein Arzneimittel 06.08.2018 Argatroban 1 mg/ml

Mehr

STELLUNGNAHME 16/2548 A01

STELLUNGNAHME 16/2548 A01 udek, } Die 'rsatzkassen Verband der Ersatzkassen e. V. V. Ludwig-Erhard-Allee 9 40227 Düsseldorf Per E-Mail: anhoerunq@landtaq.nrw.de anhoerung@landtag.nrw.de Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Mehr

Produktgruppe 37 Brustprothesen

Produktgruppe 37 Brustprothesen Stand: 28.02.2018 A N T R A G * zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 37 Brustprothesen Die Einhaltung aller Anforderungen ist schriftlich und/oder

Mehr

Aktuelles zu Cannabis-Arzneimitteln - Praktische Umsetzung weiterhin schwierig

Aktuelles zu Cannabis-Arzneimitteln - Praktische Umsetzung weiterhin schwierig Aktuelles zu Cannabis-Arzneimitteln - Praktische Umsetzung weiterhin schwierig Cannabis-Arzneimittel können seit 10. März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden.

Mehr

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für Patienten. Mallebrin Konzentrat zum Gurgeln 2,2 g/10 ml Lösung. Wirkstoff: Aluminiumchlorid

Gebrauchsinformation: Information für Patienten. Mallebrin Konzentrat zum Gurgeln 2,2 g/10 ml Lösung. Wirkstoff: Aluminiumchlorid Gebrauchsinformation: Information für Patienten Mallebrin Konzentrat zum Gurgeln 2,2 g/10 ml Lösung Wirkstoff: Aluminiumchlorid Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der

Mehr

Apps in klinischen Prüfungen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Apps in klinischen Prüfungen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Apps in klinischen Prüfungen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten BfArM im Dialog: Medical Apps, 08.06.2016 PD Dr. Thomas Sudhop, Dr. Ulf Schriever PH Dr. Thomas Sudhop, Dr. Ulf Schriever Apps in klinischen

Mehr

Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM

Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln Arbeitsweise des BfArM 10. Sitzung der Gemeinsamen Expertenkommission Dr. Kerstin Stephan Absender Titel 30.03.2016 Seite 1 Zuständigkeiten der Behörden bei

Mehr

Andreas v. Blanc, MPH. Cannabisverordnung aktuelle Entwicklungen für die Praxis

Andreas v. Blanc, MPH. Cannabisverordnung aktuelle Entwicklungen für die Praxis Andreas v. Blanc, MPH Cannabisverordnung aktuelle Entwicklungen für die Praxis 07. Juni 2017 Cannabisverordnung aktuelle Entwicklung für die Praxis Seite 2 BtMVV 2 Verschreiben durch einen Arzt (1) Für

Mehr

Der Bürgermeister der Gemeinde Habichtswald für den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Breiter Weg Habichtswald

Der Bürgermeister der Gemeinde Habichtswald für den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Breiter Weg Habichtswald Der Bürgermeister der Gemeinde Habichtswald für den gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk Breiter Weg 4 34317 Habichtswald Auskunft erteilt: Herr Ashauer / Frau Rohm Tel.: 05606/5996-51 / 52 Fax:

Mehr

Modellprojekt Cannabisabgabe Andreas Gerhold

Modellprojekt Cannabisabgabe Andreas Gerhold Vortrag Modellprojekt Cannabisabgabe Andreas Gerhold Teil I-IV Andreas Gerhold Drogenbeauftragter der PIRATEN Hamburg Abgeordneter im Bezirk Hamburg-Mitte Mitarbeit in div. Drogenpolitischen Arbeitsgruppen

Mehr

ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, 80466 München Frau / Herrn Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Waffen/Jagd/Fischerei

Mehr

MERKBLATT. Abteilung Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte Wünsdorfer Platz Zossen

MERKBLATT. Abteilung Gesundheit Dezernat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte Wünsdorfer Platz Zossen LAND BRANDENBURG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit MERKBLATT für die Anzeige des Inverkehrbringens von Arzneimitteln durch einen Pharmazeutischen Unternehmer

Mehr

Interessenbekundung als Sachverständige oder Sachverständiger. im Ausschuss nach

Interessenbekundung als Sachverständige oder Sachverständiger. im Ausschuss nach Interessenbekundung als Sachverständige oder Sachverständiger im Ausschuss nach 1 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz und nach 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz - Aufruf des Bundesministeriums für Gesundheit

Mehr

Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.

Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie. Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Gargarisma zum Gurgeln 9,6 g/100 ml Lösung Wirkstoff: Aluminiumchlorid-Hexahydrat Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält

Mehr

Qualitätsmanagement in klinischen Prüfungen

Qualitätsmanagement in klinischen Prüfungen Qualitätsmanagement in klinischen Prüfungen Dr. Katalina Mettke GCP Inspektorin FG GCP-Inspektionen 17. Januar 2017 Ringvorlesung QM K. Mettke 17.01.2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Qualitätsmanagement

Mehr

PATIENTEN- INFORMATIONSKARTE

PATIENTEN- INFORMATIONSKARTE PATIENTEN- INFORMATIONSKARTE Diese Patienteninformationskarte ist ein verpflichtender Teil der Zulassung, um sicherzustellen, dass Angehörige der Heilberufe, sowie Patienten die besonderen Sicherheitsanforder

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 80525 München In Sammelanschrift: An

Mehr

Die Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ist zu diesem Thema eindeutig:

Die Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ist zu diesem Thema eindeutig: Händedesinfektionsmittel: Arzneimittel oder Biozide 2009 wurde mit der 15. Änderung des Arzneimitteländerungsgesetzes der Begriff Arzneimittel im AMG neu definiert. Während der bisherigen Arzneimitteldefinition

Mehr

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Erlass vom 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 vom 6. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 287), geänd. durch Art. 2 der Verordnung vom

Mehr

Was muss vor der ersten Verschreibung eines Cannabisarzneimittels beachtet werden?

Was muss vor der ersten Verschreibung eines Cannabisarzneimittels beachtet werden? Hinweise für Ärzte Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln

Mehr

Besichtigungs-Checkliste

Besichtigungs-Checkliste Ihr einfacher Weg zum Immobilienerwerb Ihre Checkliste zur Immobilienbesichtigung Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen das Leben als (zukünftiger) Immobilienbesitzer zu erleichtern. Vor dem eigentlichen

Mehr

Rede von Marlene Mortler Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mitglied des Deutschen Bundestages

Rede von Marlene Mortler Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mitglied des Deutschen Bundestages Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Marlene Mortler Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mitglied des Deutschen Bundestages Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher

Mehr

Sicherheitsrelevante Hinweise für medizinische Fachkreise

Sicherheitsrelevante Hinweise für medizinische Fachkreise Sicherheitsrelevante Hinweise für medizinische Fachkreise für die Therapie des multiplen Myeloms mit Bortezomib in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Indikationen im Rahmen der Indikationserweiterung

Mehr

Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe

Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten

Mehr

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln

Mehr

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel

Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel LAND BRANDENBURG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Abteilung Gesundheit Merkblatt Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln

Mehr

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV Zweckbestimmung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag

Mehr

Pyrrolizidinalkaloide Erwartungen des BfArM

Pyrrolizidinalkaloide Erwartungen des BfArM Pyrrolizidinalkaloide Erwartungen des BfArM Klaus Reh Klaus Reh BID 2016 26.04.2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Stufenplan von 1992 2. Public statement of the HMPC 3. Untersuchung des BfR (2013) 4. Maßnahmen

Mehr

Erläuterung zu Antragsunterlagen auf Anerkennung als Leistungserbringen von Rehabilitationssport nach 44 Abs. 3 SGB IX

Erläuterung zu Antragsunterlagen auf Anerkennung als Leistungserbringen von Rehabilitationssport nach 44 Abs. 3 SGB IX Erläuterung zu Antragsunterlagen auf Anerkennung als Leistungserbringen von Rehabilitationssport nach 44 Abs. 3 SGB IX Eine zügige Bearbeitung der Antragsunterlagen kann nur gewährleistet werden, wenn

Mehr

Prüfgegenstand : Frontschutzbügel : STC53037 / STC50478 Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN

Prüfgegenstand : Frontschutzbügel : STC53037 / STC50478 Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Blatt 1 TEILEGUTACHTEN Nr. 16TG0354-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen

Mehr

Seite 1/6. IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr Weingarten

Seite 1/6. IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr Weingarten Seite 1/6 IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr. 2 88250 Weingarten Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Medizinprodukte Information Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten Erstellt: 02.05.2008 Medizinprodukte Information

Mehr

nachrichtlich: Stufenplanbeteiligte, Zul mit DE= CMS

nachrichtlich: Stufenplanbeteiligte, Zul mit DE= CMS - 2 - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 D-53175 Bonn pharmazeutische Unternehmer mit DE=RMS, nat. Zul, Parallelimp nachrichtlich: Stufenplanbeteiligte,

Mehr

Bericht zum Substitutionsregister

Bericht zum Substitutionsregister Bericht zum Substitutionsregister Januar 2012 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) i.v.m. 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Bearbeitungsstand: 02.11.2015 9:43 Uhr Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften A. Problem und Ziel Dieses Gesetz dient dazu, die Verkehrsfähigkeit

Mehr

Kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten ein Problemaufriss

Kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten ein Problemaufriss Kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten ein Problemaufriss Dr. Jens Kalke Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung Expertise Antrag Modellversuch Cannabis in Apotheken (im Auftrag des Landes SH,

Mehr

Pflanzliche und traditionelle Arzneimittel

Pflanzliche und traditionelle Arzneimittel Pflanzliche und traditionelle Arzneimittel Dr. Friederike Stolte BfArM, Bonn Phytopharmaka Vollantrag (klinische Prüfungen und neue Tests) Bibliographischer Antrag (well-established, 10 Jahre) Mixed application

Mehr

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER Januar 2016 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel

Mehr

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER Januar 2019 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5b Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel

Mehr

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER Januar 2017 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel

Mehr

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V)

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Berlin, 22. September 2009 Dr. Regina Skavron Abteilung Arzneimittel, Gemeinsamer Bundesausschuss Zulassungsüberschreitende

Mehr

Ausnahmebewilligungen für die beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln (z. B. Cannabis)

Ausnahmebewilligungen für die beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln (z. B. Cannabis) Ausnahmebewilligungen für die beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln (z. B. Cannabis) Auszug Merkblatt BAG: Grundsätzliches Es können nur von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für den Anwender. Kautabletten. mit 42 mg Simeticon

Gebrauchsinformation: Information für den Anwender. Kautabletten. mit 42 mg Simeticon Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Kautabletten mit 42 mg Simeticon Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen, denn

Mehr

Anlage 4 - Teilnahmeerklärung Vertragsarzt. Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum DMP Diabetes mellitus Typ 2

Anlage 4 - Teilnahmeerklärung Vertragsarzt. Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 Anlage 4 - Teilnahmeerklärung Vertragsarzt zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

Mehr

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG)

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 0 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) An den Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 0 3655 Stadthagen A Angaben zur Person des Antragstellers evtl. Nebenwohnungen

Mehr

Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel.

Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel. I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Kunden bzw. Patienten über Wundversorgung und/oder Verbandmittel. Beachten Sie, dass dieser Arbeitsbogen aus datenschutzrechtlichen

Mehr

Bezirksregierung Düsseldorf. Eine arzneimittelrechtliche Erlaubnis (nach 13 AMG resp. 20b/c AMG) ist immer erforderlich bei

Bezirksregierung Düsseldorf. Eine arzneimittelrechtliche Erlaubnis (nach 13 AMG resp. 20b/c AMG) ist immer erforderlich bei Bezirksregierung Düsseldorf.. Anzeige gemäß 67 Abs. 1 u. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen gemäß 13 Abs.

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr

Silicea D3 Biochemisches Funktionsmittel Nr. 11

Silicea D3 Biochemisches Funktionsmittel Nr. 11 Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Silicea D3 Biochemisches Funktionsmittel Nr. 11 Tabletten

Mehr

Cannabidiol. Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht

Cannabidiol. Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht Cannabidiol Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 19.01.2016 Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 19.01.2016 Seite 1 Hintergrund Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker

Mehr

Biochemisches Funktionsmittel nach Dr. Schüßler Nr. 1 Calcium fluoratum D12. Packungsgröße: 200 Tabl.

Biochemisches Funktionsmittel nach Dr. Schüßler Nr. 1 Calcium fluoratum D12. Packungsgröße: 200 Tabl. Nr. 1 Calcium fluoratum D12 Zusammensetzung: 1 Tablette enthält: Wirkstoff: Calcium fluoratum Trit. D12 100 mg. Sonstige Bestandteile: Magnesiumstearat, PZN: 03886725 Nr. 2 Calcium phosphoricum D6 Zusammensetzung:

Mehr

Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe

Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe 02. Juli 2014 Motivation Hilfestellung im Umgang mit BtM

Mehr

Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben

Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Presselin FE Mischung Homöopathisches Arzneimittel Zur Anwendung bei Kindern über 12 Jahren

Mehr

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance

Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie

Mehr

Die ohnehin schlechte Versorgungslage wird sich zudem in absehbarer Zeit aus den folgenden Gründen verschlechtern:

Die ohnehin schlechte Versorgungslage wird sich zudem in absehbarer Zeit aus den folgenden Gründen verschlechtern: Begründung: Seit dem 10.03.2017 ist Cannabis als Medizin verschreibungsfähig. Schwerkranke Patienten können die Erstattung der Kosten von der Krankenkasse beantragen, jedoch wird dies in weniger als der

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

Bericht für den Gast. Ferien für Alle - Friesenhaus. Barrierefreiheit geprüft Bericht Ferien für Alle - Friesenhaus 1/7

Bericht für den Gast. Ferien für Alle - Friesenhaus. Barrierefreiheit geprüft Bericht Ferien für Alle - Friesenhaus 1/7 Bericht Ferien für Alle - Friesenhaus 1/7 Bericht für den Gast Außenansicht des Ferienhauses Ferien für Alle - Friesenhaus Anschrift Seeregenpfeiferweg 18 26553 Neßmersiel Kontaktdaten Ute und Holger Speh

Mehr

Bericht zum Substitutionsregister

Bericht zum Substitutionsregister Bericht zum Substitutionsregister Januar 2013 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

A N T R A G 1. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V

A N T R A G 1. zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Stand: 22.08.2018 A N T R A G 1 zur Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis nach 139 SGB V Produktgruppe 19 Krankenpflegeartikel: 19.40.05. Bettschutzeinlagen (Krankenunterlagen)

Mehr

Klinische Prüfung Umsetzung der EU Regulation 536/2014 aus Sicht der Bundesoberbehörde

Klinische Prüfung Umsetzung der EU Regulation 536/2014 aus Sicht der Bundesoberbehörde Klinische Prüfung Umsetzung der EU Regulation 536/2014 aus Sicht der Bundesoberbehörde Dr. Aylin Mende Absender Titel 14.10.2015 Seite 1 Was kommt mit der Verordnung auf uns zu - kürzere Fristen - Änderung

Mehr

Gebrauchsinformation: Information für den Anwender

Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Gebrauchsinformation: Information für den Anwender Piktogramm Phytohustil Hustenreizstiller Pastillen Wirkstoff: Eibischwurzel-Trockenextrakt Zur Anwendung bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren Lesen

Mehr

Anlage V zum 2. Kapitel VerfO

Anlage V zum 2. Kapitel VerfO Formular zur Übermittlung von Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Bewertung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse

Mehr

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über ein Fertigarzneimittel (FAM) bei der Abgabe im Rahmen einer ärztlichen Verordnung. Grundlage des Arbeitsbogens

Mehr