Rundschreiben Nr. 42 / 588 / 2008

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1 Dezernat 4 Schulen, Jugend Landschaftsverband Rheinland Dez Köln Stadt-/Kreisverwaltung - Jugendamt im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Kommunale Spitzenverbände MGFFI NRW Landesjugendamt Westfalen-Lippe Landesjugendamt Fachbereich Kinder und Familie Datum und Zeichen bitte stets angeben Frau Clever Tel.: (02 21) Fax: (02 21) ria.clever@lvr.de Rundschreiben Nr. 42 / 588 / 2008 KiBiz Personalvereinbarung / Mindestbesetzung im Sinne des 45 SGB VIII Hinweise zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahren gemäß 45 SGB VIII i. V. m. 22 SGB VIII ist die personelle Besetzung in Tageseinrichtungen für Kinder von besonderer Bedeutung. Die Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) können Sie im Internet unter der Adresse: einsehen. Die Landesjugendämter werden die Personalvereinbarung im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens entsprechend anwenden. Auf der Grundlage der mit der Jugendhilfeplanung abgestimmten Angebotsstruktur werden zur Zeit die personellen Veränderungen für das Kindergartenjahr 2008/2009 umgesetzt. Für diese Maßnahmen ist die personelle Mindestbesetzung der jeweiligen Einrichtung von Bedeutung. Diese Mindestbesetzung richtet sich in Bezug auf die Anzahl und den Beschäftigungsumfang der Fach- und der Ergänzungskräfte nach der Personalvereinbarung in Verbindung mit 18 Abs. 4 und der Anlage zu 19 KiBiz. Maßgebend für die Mindestbesetzung ist 6 Abs. 1 der Personalvereinbarung: danach ist eine Orientierung an den Standards der Anlage zu 19 KiBiz in der Regel dann gegeben, wenn die vorgesehenen Personalstunden (FKS/EKS erster Wert der Anlage zu 19 KiBiz) vorgehalten wird Dienstgebäude in Köln-Deutz, Horion-Haus - Hermann-Pünder-Straße 1 Banken Pakete: Ottoplatz Köln Westdeutsche Landesbank (BLZ ) LVR im Internet: BIC: WELADEDD, IBAN: DE Postbank Niederlassung Köln (BLZ ) UStIDNr.: DE , Steuer-Nr.: 214/5811/0027 BIC: PBNKDEFF, IBAN: DE Wir haben flexible Arbeitszeiten. Anrufe und Besuche daher bitte möglichst in der Zeit von Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag: 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

2 - 2 - Soweit die pädagogischen Gruppenbereiche in den Einrichtungen exakt wie die Gruppenformen in der Anlage zu 19 gebildet werden, bedeutet dies: 1. wöchentliche Betreuungszeit Gruppenform I Mindeststunden Gruppenform II Mindeststunden Gruppenform III Mindeststunden 25 Stunden 55 FKS 55 FKS 27,5 FKS + 27,5 EKS 35 Stunden 77 FKS 77 FKS 38,5 FKS + 38,5 EKS 45 Stunden 99 FKS 99 FKS 49,5 FKS + 49,5 EKS Für diejenigen Einrichtungen, die ihre pädagogischen Gruppenbereiche durch Kombinationen von Gruppenformen und Betreuungszeiten gestaltet haben, werden die auf den einzelnen Platz entfallenden Anteile (Fach-/Ergänzungskraftstunden) für die entsprechende Gruppe summiert. Zur Unterstützung für diese Berechnung finden Sie in Kürze einen Personalrechner, der auch die Freistellungsregelungen der Vereinbarung für Leiter / Leiterinnen berücksichtigt, im Internet unter Die sich aus den Förderregelungen der Landschaftsverbände ergebenden personellen Konsequenzen in Bezug auf Kinder mit Behinderung, sind in diesem Personalrechner unberücksichtigt, die erhöhte finanzielle Förderung nach der Anlage zu 19 KiBiz ist dagegen ausgewiesen. Neben der Leitung der Einrichtung ist pro (pädagogischem) Gruppenbereich eine Fachkraft als Gruppenleitung zu benennen ( 18 Abs. 3 KiBiz). Bei Einhaltung der personellen Mindestbesetzung wird die Betriebserlaubnis in aller Regel erteilt. Sollten im Einzelfall Abweichungen von der Mindestbesetzung mit dem Jugendamt abgestimmt werden, sind diese im Sinne der Aufsicht des Landesjugendamts nach 45 SGB VIII zu sehen und bedürfen der Genehmigung. Beigelegt haben wir ein Merkblatt zum Ausfüllen des Formulars Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis, ein Merkblatt zur Beschreibung der räumlichen Situation und ein Merkblatt zum Personalbogen. Diese finden Sie im Internet unter nachstehender Adresse: Das dem Rundschreiben beigefügte Formular Stellungnahme des Jugendamtes stellen beide Landesjugendämter zur Arbeitsentlastung ebenfalls ins Netz. Dieses Formular ist jedem Antrag auf Betriebserlaubnis beizufügen. Diese Information wird benötigt, da Grundlage der Betriebserlaubnis die zwischen Träger und Jugendamt im Rahmen der Kommunalen Jugendhilfeplanung abgestimmte Angebotsstruktur der Einrichtung ist. Auch dieses Formular ist im Internet unter eingestellt. Mit diesem Schreiben übersende ich Ihnen ebenfalls eine Ausfertigung der Handreichung Hinweise zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis eine Orientierung für die Praxis. Diese Handreichung finden Sie ebenfalls unter Mit freundlichen Grüßen Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag Dr. Carola Schneider Anlagen Anlage 1: Merkblatt zum Antrag auf Betriebserlaubnis Anlage 2: Merkblatt zur Beschreibung der räumlichen Situation Anlage 3: Merkblatt Personalbogen für MitarbeiterInnen in Tageseinrichtungen für Kinder Anlage 4: Formular Stellungnahme des Jugendamtes Anlage 5: Orientierungshilfe zur pädagogischen Konzeption Anlage 6: KiBiz - Hinweise zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis eine Orientierung für die Praxis

3 Merkblatt zum neuen Antrag auf Betriebserlaubnis für Tageseinrichtungen für Kinder Allgemeines Bitte übersenden Sie den Antrag über Ihren Spitzenverband sofern Sie einem angehören - und das Jugendamt an das Landesjugendamt. Mit der Einhaltung dieses Weges helfen Sie, verlängerte Bearbeitungszeiten zu vermeiden, da die beiden Stellungnahmen unverzichtbarer Bestandteil des Betriebserlaubnisverfahren sind. (Vgl. AG KJHG 21Abs. 2) Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen falls bereits zugewiesen - an, dies erleichtert die Zuordnung sowie die zügige Bearbeitung der Anträge. Pädagogische Gruppenbereiche Hier tragen Sie bitte die von Ihnen tatsächlich in der Einrichtung umgesetzten pädagogischen Gruppenkonzeptionen/Gruppenbereiche ein. Bei Einrichtungen, die nach KiBiz gefördert werden, wird die Zuordnung der Plätze nach den Gruppenformen laut der Anlage zu 19 KiBiz durch das Jugendamt im Rahmen seiner Stellungnahme (bitte Vordruck verwenden) angegeben. Beispiel: Laut KiBiz haben Sie eine Gruppenform Typ I mit 20 Plätzen für Kinder von 2 bis 6 Jahren und eine Gruppe Typ II mit 10 Plätzen für Kinder von 0 bis 3 Jahren. In der pädagogischen Arbeit führen Sie jedoch 2 Gruppen a 15 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Diese pädagogische Gruppenzusammensetzung tragen Sie in den neuen Antrag auf Erlaubnis ein: Pädagog. Gruppenbereiche Anzahl der Plätze davon unter 2 J. 2jährige 3 J. und älter Kinder mit Behinderung / / 12 3 Sofern Sie mehr als 7 Gruppen in Ihrer Einrichtung führen nutzen Sie ein weiteres Formular. Betreuung v. 45 Wochenstd. Sollten zum noch nicht alle Plätze in einer Gruppe vergeben sein, so geben Sie die volle Gruppenbelegung an. Spielgruppen und andere Tageseinrichtungen für Kinder Diese Einrichtungen ergänzen den Antrag auf Erlaubnis um die Angabe zur Öffnungszeit, zu den Öffnungstagen und zur Zuordnung der pädagogischen Kräfte für jede Gruppe getrennt in einer formlosen Darstellung. Angaben zum Raumprogramm Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zum Raumprogramm den aktuellen Stand umfassen müssen. Zur Erleichterung können Sie den Vordruck Beschreibung der räumlichen Situation nutzen. Sofern Sie unsicher sind, ob die aktuellen Angaben vorliegen fügen Sie bitte einen aktuellen Grundriss bei oder fragen Sie bei uns nach. Pädagogische Konzeption Jede Einrichtung hat eine schriftliche pädagogische Konzeption (vgl. 45 Abs. 2 SGBVIII). Eine neue Betriebserlaubnis steht für viele Einrichtungen zurzeit vor allem im Zusammenhang mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Deshalb reicht es aus, wenn Sie Auszüge der pädagogischen Konzeption beifügen, die sich vor allem auf die von Ihnen geplanten Veränderungsbereiche beziehen (Bertreuung Kinder unter drei Jahren, Ausweitung der Ganztagsbetreuung etc.) Personelle Besetzung Auf der zweiten Seite führen Sie die personelle Besetzung der Einrichtung auf. Bitte nutzen Sie dabei die Schlüsselzahlen aus dem neu gefassten Schlüsselverzeichnis. Unter Schlüssel 5 ist zu vermerken, welche Mitarbeiter/innen in den pädagogischen Gruppenbereichen eingesetzt sind. Diese Zuordnung ist auch bei einem offenen pädagogischen Arbeitskonzept erforderlich.

4 Name des Trägers PLZ, Ort, Datum Straße Telefon adresse Träger Az.: Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Köln Merkblatt zur Beschreibung der räumlichen Situation Name der Einrichtung PLZ, Ort, Straße, Telefon-Nr. adresse Einrichtung Gruppenräume Anzahl ca. je m² Gruppennebenräume Anzahl ca. je m² Mehrzweckraum Anzahl ca. m² sonstige zusätzliche Räume Anzahl ca. je m² (für pädagogische Arbeit geeignete Räume z.b. zum Schlafen und Ruhen, zur therapeutischen Nutzung) Teeküche Anzahl Kochküche Anzahl Sanitärbereiche für Kinder Anzahl Wickel-/Pflegebereich Anzahl Außenspielfläche ca. qm genutzte Etagen (mehrgeschossiges Gebäude) Anzahl Ergänzungen:

5 Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Stand Merkblatt Personalbogen für Mitarbeiterinnen in Tageseinrichtungen für Kinder Allgemeines Bitte verwenden Sie zum Ausfülle des Personalbogens die aktuellen Schlüsselzahlen des gültigen Schlüsselverzeichnisses. Nur ein vollständig ausgefüllter Personalbogen kann bearbeitet werden. Für jede neu eingestellte Personalkraft ist ein Personalbogen auszufüllen. Dies gilt auch für Vertretungskräfte. Sollte sich die Art der Ausbildung und/oder die Art der Beschäftigung einer Kraft ändern, ist ebenfalls ein neuer Personalbogen vorzulegen. Änderungen der wöchentlichen Arbeitszeit oder Art der Gruppe, die keine neue Art der Beschäftigung bedeutet, sowie das Ausscheiden einer Kraft bzw. Vertretungszeiträume können auch formlos, ggf. auch telefonisch gemeldet werden. Unter Punkt 10 des Personalbogens kann die Kraft ihr Einverständnis erklären, dass die mit dem Personalbogen gemeldeten Daten über Jugendamt und ggf. Spitzenverband an das Landesjugendamt geleitet werden und von dort bis zum Ausscheiden der Kraft gespeichert werden, sowie einmal im Jahr im Meldebogen erfassten Daten der Kraft über Jugendamt und ggf. Spitzenverband an das Landesjugendamt übermittelt werden. Sollte die Kraft mit dieser Übermittlung über das Jugendamt ggf. über den Spitzenverband nicht einverstanden sein, so ist evt. die doppelte Anforderung dieser Daten erforderlich. Ich bitte darauf zu achten, dass der Personalbogen sowohl von der Kraft als auch vom Träger der Einrichtung unterschrieben wird. Aktenzeichen des Landesjugendamtes Durch die Angabe des Aktenzeichens ist eine eindeutige und schnelle Zuordnung der eingehenden Personalbogen gewährleistet. Das Aktenzeichen ist daher einzutragen. Es kann dem Erlaubnisbescheid entnommen werden (Beispiel: ). Name und Anschrift der Einrichtung Sie sichern mit diesen Angaben noch einmal die richtige Zuordnung der Kraft. Zentraler Träger der freien Jugendhilfe Nutzen Sie die Schlüssel 1 des Schlüsselverzeichnisses Art der Ausbildung Nutzen Sie die Schlüssel 3 des Schlüsselverzeichnisses Art der Beschäftigung Nutzen Sie die Schlüssel 4 des Schlüsselverzeichnisses Art der Gruppe Nutzen Sie den Schlüssel 5 des Schlüsselverzeichnisses (Art des pädagogischen Gruppenbereichs). Grundlage dieser Schlüssel ist die unterschiedliche Altersstruktur, die in der tatsächlichen Gestaltung der pädagogischen Arbeit umgesetzt wird. Dieser Schlüssel ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugeben, die einer Gruppe fest zugeordnet sind. Wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag Hier ist die tatsächliche Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden mit zwei Stellen nach dem Komma einzutragen. Weitere Stellen nach dem Komma sind ab fünf auf- und unter fünf abzurunden. Vertretungskräfte Der Name der Vorgängerin/des Vorgängers ist in der entsprechenden Spalte des Personalbogens anzugeben, da erst dadurch eine korrekte Erfassung des Personalbestandes der Einrichtung möglich ist. Bitte achten Sie darauf anzugeben, ob diese Kraft tatsächlich ausgeschieden ist, nur für einen Zeitraum (auch Elternzeit) vertreten wird oder innerhalb der Einrichtung in anderer Funktion tätig ist.

6 An den Landschaftsverband Rheinland Dezernat 4 - Schulen, Jugend Köln Stellungnahme des Jugendamtes zum Antrag auf Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Az. LJA: Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Einrichtungsdaten Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Trägerdaten 1.) Bestätigung des Jugendamtes: Das Angebot der Einrichtung wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung befürwortet: Ja Nein 2.) Aktuelle Platzzuweisung für Tageseinrichtungen nach dem KiBiz durch das örtliche Jugendamt mit Wirkung vom: Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung Kinder 2 bis unter 3 Jahre Kinder ab 3 Jahre Kinderzahl / Betreuungszeit ohne mit ohne mit Behinderung Behinderung Behinderung Behinderung Kinder insgesamt Ia 20 Kinder / 25 WStd. 0 Ib 20 Kinder / 35 WStd. 0 Ic 20 Kinder / 45 WStd. 0 Gruppenform II: Kinder im Alter von unter 3 Jahren Kinder unter 3 Jahre Kinderzahl / Betreuungszeit Kinder insgesamt ohne Behinderung mit Behinderung IIa 10 Kinder / 25 WStd. 0 IIb 10 Kinder / 35 WStd. 0 IIc 10 Kinder / 45 WStd. 0 Gruppenform III: Kinder im Alter von 3 Jahren und älter Kinder ab 3 Jahre Schulkinder Kinderzahl / Betreuungszeit Kinder insgesamt ohne Behinderung mit Behinderung ohne Behinderung mit Behinderung IIIa 25 Kinder / 25 WStd. 0 IIIb 25 Kinder / 35 WStd. 0 IIIc 20 Kinder / 45 WStd. 0 Kinder insgesamt nach Alter:* * Summe der Spalte Weitere Hinweise an das Landesjugendamt: Datum, Unterschrift und Stempel des Jugendamtes

7 Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Stand Orientierungshilfe zur pädagogischen Konzeption Das Kinderbildungsgesetz(KiBiz) erhöht die Flexibilität der Träger von Kindertageseinrichtungen und ermöglicht Ihnen, auf den Bedarf an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder zu reagieren. Hierbei werden den Trägern vielfältige Möglichkeiten zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren, Kindern mit Behinderungen, sowie zur ganztägigen Betreuung von Kindern eröffnet. Neben der Öffnung für neue Angebote gibt es aber ebenfalls deutlich gestiegene Anforderungen an die Qualität der Angebote für Kinder. Als weiterer Schritt zur Professionalisierung wird daher, deutlicher als zuvor, die Vorlage einer schriftlichen Konzeption gefordert. Hier greift KiBiz konsequent die Forderungen des 45 SGB VIII auf. Eine Konzeption, die die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse von Kindern (z.b. unter drei Jahren) berücksichtigt kann als prozesshafte Optimierung von Erfahrungswerten angesehen werden und befindet sich daher in ständiger Entwicklung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Konzeption der Einrichtung an der Situation des Kindes und seiner Familie ansetzt, die Entwicklung aller Kinder sichert, auf Offenheit und Situationsorientierung beruht, alle Eltern und das Umfeld mit einbezieht, dabei das Kind von Anfang an als selbstbestimmende, aktive Persönlichkeit sieht. Die Konzeption sollte die zukünftige Zielsetzung und inhaltliche Ausrichtung der Einrichtung verdeutlichen und nicht mehr als 2-4 DIN A 4 Seiten umfassen. Um Ihnen die Erstellung eines Kurzkonzeptes, welches als Grundlage für die Beantragung der Betriebserlaubnis notwendig wird, zu erleichtern, möchten wir Ihnen nachfolgende Hinweise für die inhaltliche Ausgestaltung geben: Aspekte, die die Kurzkonzeption umfassen sollte Vorbereitung des pädagogischen Personals bisherige Erfahrungen zu dem neuen Angebot/der neuen Zielgruppe (z.b. Möglichkeiten zur kollegialen Beratung, Fortbildungen) weitere Planungen zu Fort- und Weiterbildung, Möglichkeiten von Supervision veränderte Arbeitsteilung (z.b. Entlastung der Bezugsperson im Personaleinsatz während der Eingewöhnung, Entlastung bei Früh- und Spätdienstregelungen, Vertretungskonzept) veränderte Dienstplangestaltung, die insbesondere in der Arbeit mit den unter dreijährigen Kinder einen kontinuierlichen Personaleinsatz der Bezugspersonen gewährleistet Gruppenzusammensetzung Anzahl der Kinder, Alter der Kinder Betreuungszeiten der Kinder unter drei Jahren mit mehr als 25 Stunden Betreuungszeiten der Kinder über drei Jahren mit mehr als 35 Stunden

8 - 2 - Raumgestaltung Gestaltung der Spiel- und Aufenthaltsräume Gestaltung der Ruhe- und Rückzugsräume Gestaltung des Außengeländes Qualifizierung der pädagogischen Arbeit Abstimmung des Tagesablaufs auf die Bedürfnisse der Kinder, insbesondere der neuen Zielgruppe Pflege und Gesundheit Förderung in den verschiedenen Bildungsbereichen laut Bildungsvereinbarung entwicklungsbezogene Förderung ( altershomogene und altersheterogene Angebote) Eingewöhnungskonzept Zusammenarbeit mit Eltern Vorbereitung der Eltern auf die neue Betreuungsform Beratung der Eltern zum Betreuungsumfang (Buchungsberatung) kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern als Kompetenzpartner im Erziehungs- und Bildungsprozess

9 Landesjugendamt Rheinland KiBiz HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN AUF DIE BETRIEBSERLAUBNIS Eine Orientierung für die Praxis Qualität für Menschen 1

10 Hinweise zum Antragsverfahren auf Betriebserlaubnis - eine Orientierung für die Praxis - 1. Hintergründe und Ausgangsbasis 2. Konzeption 3. Räumliche Bedingungen der Kindertageseinrichtungen 4. Betreuung von Kindern unter drei Jahren 5. Erfordernis der Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII 6. Struktur der Einrichtung 7. Kinder mit Behinderung Stand: Juli 2008 Im Text erscheinen pädagogische Grundsätze als Leitlinien gerahmt. Wichtige Inhalte sind fett gedruckt; Rufzeichen und kursiv vor dem Text sind Voraussetzungen für den Erhalt einer Betriebserlaubnis. 2

11 1. Hintergründe und Ausgangsbasis Diese Hinweise sollen Trägern zur Orientierung und Hilfestellung dienen und die Chancen und Möglichkeiten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) unterstützen. Die langjährigen Erfahrungen der Einrichtungen, Träger, Spitzenverbände, Jugendämter und Landesjugendämter in der Betreuung von Kindern bilden dabei die Basis für die Gestaltung des Veränderungsprozesses. Gute Rahmenbedingungen wirken sich positiv auf den Bildungsprozess, die Erziehung und Betreuung von Kindern aus und haben so unmittelbaren Einfluss darauf, dass das einzelne Kind die Kindergruppe auch förderlich erleben kann. Aus dem Kinderbildungsgesetz und den bisherigen Erfahrungswerten lassen sich für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit richtungweisende Leitgedanken formulieren: Je jünger Kinder sind und je umfassender ihr täglicher Betreuungsumfang ist, desto geringer ist die Anzahl der zu betreuenden Kinder in der jeweiligen Gruppe. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren erfordert eine spezifische fachliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Struktur der pädagogischen Arbeit soll ermöglichen, dass die Kinder möglichst von der Aufnahme bis zur Einschulung in ihren Bezügen (Kindergruppe und Mitarbeiter) bleiben können und nicht die Einrichtung wechseln müssen, z. B. wenn sie 3 Jahre alt werden. Das Prinzip der Altersmischung wird durch das KiBiz nicht in Frage gestellt. Dieses Prinzip ist in besonderem Maße geeignet auf die individuelle und unterschiedliche Entwicklung der Kinder einzugehen. Die Altersmischung erfordert die differenzierte Gestaltung der pädagogischen Arbeit, die selbstverständlich auch Kleingruppenarbeit mit entwicklungsgleichen Kindern berücksichtigt. 2. Konzeption Das KiBiz nimmt die in 22a SGB VIII formulierte Forderung nach einer Konzeption auf (vgl. 11 Abs. 2). Diese ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ( 45 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII) und wird mit dem Antrag dem jeweiligen Landesjugendamt vorgelegt.! Wenn Sie eine neue Betriebserlaubnis beantragen, fügen Sie bitte die Konzeption der Einrichtung dem Antrag bei, wenn diese dem Landesjugendamt noch nicht vorliegt. Zumindest sollten Auszüge der pädagogischen Konzeption beigefügt werden, die Aussagen enthalten, die sich auf die Betreuung, Erziehung und Bildung der unter Dreijährigen, der Gestaltung der Tagesstättenbetreuung (Mahlzeiten, Ruhr- und Schlafmöglichkeiten) und der Gesamtöffnungszeit der Einrichtung beziehen. 3

12 3. Räumliche Bedingungen der Kindertageseinrichtungen Für eine der Entwicklung von Kindern förderliche pädagogische Arbeit sind gute räumliche Bedingungen erforderlich; dies bezieht sich auf das Raumprogramm in der Einrichtung sowie die Gestaltung des ausreichend großen Außenspielbereichs. Deshalb sind für die Umsetzung des pädagogischen Auftrages der Tageseinrichtungen dem Alter der Kinder entsprechende differenzierte Räumlichkeiten und ein Raumnutzungskonzept des Trägers eine wichtige Voraussetzung. Um den altersentsprechenden Bedürfnissen von Kindern (unter 3 Jahren bis i. d. R. zum Schulalter) insbesondere auch bei einer längeren Verweildauer gerecht werden zu können, sind zudem Ausweich- / Ruhe- und / oder Schlafräume wichtig.! Über Bewegung erschließen sich Kinder die Welt. Bewegung ermöglicht ihnen die für ihre Entwicklung grundlegenden Erfahrungen. Daher sollte für die Gesamteinrichtung neben den notwendigen großen und kleinen Gruppenräumen ein zusätzlicher Mehrzweck- / Bewegungsraum vorhanden sein. 4. Betreuung von Kindern unter drei Jahren! Kennzeichnend für die Betreuung der Kinder unter zwei Jahren ist insbesondere eine Differenzierung der Arbeit im Tagesablauf. Sie umfasst nicht nur die unterschiedlichsten Aktivitäten drinnen und draußen, sondern vor allem auch die Parallelität von Wach- und Schlafphasen der Kinder über den gesamten Tag. Daher ist für diese Kinder ein weiterer Raum für Ruhen, Schlafen, Rückzug notwendig. Die Gestaltung des Pflegebereiches und die hygienischen Voraussetzungen müssen den Bedürfnissen dieser jungen Kinder in hohem Maße Rechnung tragen (warmes Wasser, ansprechende und sachgerechte Gestaltung, Ruhe etc.). Für die Arbeit mit Kindern ab zwei Jahren ist ein zusätzlicher Ruhe- / Schlaf- / Rückzugsraum in der Einrichtung wünschenswert und vor allem dann notwendig, wenn diese Kinder ganztägig betreut werden. Es gibt auch heute noch Einrichtungen, denen pro Gruppe nur ein (45 qm) großer Raum zur Verfügung steht. Diese Einrichtungen sind in der Regel nur dann geeignet, eine Erweiterung ihrer Angebotsstruktur (Kinder unter drei Jahren, Zahl der ganztags betreuten Kinder, integrative Gruppen) umzusetzen, wenn sie entsprechend räumlich erweitert werden (Bundesmittel für Investitionen). Der jeweilige Spitzenverband, das zuständige Jugendamt und das Landesjugendamt beraten in Fragen der Betreuung, Erziehung und Bildung von unter dreijährigen Kindern (räumlich und konzeptionelle Aspekte). 4

13 Wenn Träger bauliche Veränderung planen und diese kurzfristig (zum ) nicht realisiert werden können, sind die Landesjugendämter selbstverständlich bereit, befristete Übergangslösungen zu genehmigen. 5. Erfordernis der Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Wie bisher setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII voraus. (KiBiz 18 Abs. 2) Grundsätzlich bleibt die bisher erteilte Betriebserlaubnis bestehen, wenn sich an der Einrichtungsstruktur wie Altersgruppen und Betreuungsumfang und Anzahl der maximal zu betreuenden Kinder nichts ändert. Eine neue Erlaubnis müssen Sie beantragen, wenn die Einrichtung die Zahl der Plätze (Platzzahl der derzeitigen Betriebserlaubnis) insgesamt um mehr als 10% erweitert, Plätze für die Ganztagsbetreuung (45 Std.) erstmalig anbietet bzw. um mehr als 10% ausweitet, Plätze für Kinder unter drei Jahren erstmalig in die Struktur der Einrichtung aufnimmt * das in der bisherigen Betriebserlaubnis ausgewiesene Platzangebot für Kinder unter drei Jahren um mehr als 2 Kinder ausweitet * neue integrative Gruppen umsetzt. * Bisherige Plätze für Kinder unter drei Jahren im Rahmen des 9 (4) GTK gelten nicht als bereits vorhandenes Angebot. Der Antragsvordruck für eine Betriebserlaubnis steht im Netz unter Bitte reichen Sie den Antrag (wie bisher) über das örtliche Jugendamt mit der Stellungnahme des Spitzenverbandes ein. Das Jugendamt bestätigt, dass die beantragte Alters- und Betreuungsstruktur mit der Jugendhilfeplanung überein stimmt. Die Einrichtungen, die eine neue Betriebserlaubnis beantragen, fügen gemäß 45 SGBVIII Abs. 2 eine pädagogische Konzeption bei. 6. Struktur der Einrichtung Die pädagogische Arbeit wird auch weiterhin darauf ausgerichtet sein, durch das Prinzip der Altersmischung den Kindern vielfältige Möglichkeiten der Bildung und Erfahrung zu bieten. Differenzierte Gestaltung der Arbeit im Alltag und damit auch Kleingruppenbildung nach Entwicklungsstand; Interessen, Geschlecht etc. unterstützt die individuelle Bildung und Entwicklung der Kinder. Daher kann ungeachtet des Umstandes, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung vom örtlichen Jugendamt zur Ermittlung der Pauschalen über Gruppenformen und Betreuungszeiten entschieden wird, die Betreuung der Kinder zur Erfüllung des pädagogischen Auftrags abweichend gestaltet werden. 5

14 Ein denkbarer Bedarf für Mischformen wird es in Einrichtungen geben, die zu klein sind, um die vollen KiBiz-Gruppenstärken zu erreichen bzw. deren Bedarfsanalyse eine Mischform der Angebote aus Sicht der Jugendhilfeplanung und der Eltern erfordert.! Die Planung der Anzahl der Gruppen(formen) muss allerdings mit der Anzahl der vorhandenen Räume bzw. der zu schaffenden räumlichen Gruppenbereiche übereinstimmen. Das Landesjugendamt legt auf der Grundlage der pädagogischen Strukturen im Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis (Kinder in Gruppenbezügen) die genehmigte Platzzahl der verschiedenen Altersgruppen fest. Das Alter der Kinder und der Umfang der Betreuungszeit sind maßgebend für die pädagogische Struktur der Gruppenformen (Gruppengröße, personelle Besetzung). Zur Ermittlung der pädagogischen Gruppengröße kann die nachstehende Tabelle dienen. Damit kann die Platzzahl aus den in der Anlage zu 19 Abs. 1 KiBiz Gruppen anteilig errechnet werden. Gruppen/Plätze Gruppenform I 20 Plätze 2-6 (100%) 1 Platz = 5% 2 FK Gruppenform II 10 Plätze 0-3 (100%) 1 Platz = 10% 2 FK Gruppenform III 25 Plätze 3-6 (100%) 20 Plätze 3-6 (100%) 1 Platz = 4% 1 Platz = 5 % 1 FK/1 EK Anhaltswert für neu gebildete pädagogische Gruppen(-größen) umfassen im Regelfall ca. 100%. Die sich aus dieser Systematik ergebenden Gruppenstärken können grundsätzlich um maximal 2 Kinder überschritten werden (KiBiz 18 (4)). * Berechnungsbeispiele finden Sie unter Bei Einhaltung des Wertes von ca. 100 % ist die Erteilung der Betriebserlaubnis unter dem Aspekt der Gruppengröße unproblematisch. Bei Überschreitungen könnte z. B. eine starke Binnendifferenzierung in Betracht kommen. Kleine altersgemischte Gruppen können selbstverständlich gebildet werden. Die Gruppengröße kann jedoch weiterhin je nach örtlichen Gegebenheiten abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumen begrenzt werden. Die Bildung verschiedener altersgemischter Gruppen für Kinder z. B. von 0 bis 6 Jahren oder von 1 bis 6 Jahren sind damit auch unter den Vorgaben des KiBiz umsetzbar. Die vorab genannten Leitsätze (Kontinuität der Betreuung und struktureller Gruppenaufbau) sind bei der Zusammensetzung zu berücksichtigen und bilden den Rahmen. 6

15 Die Mischung der Gruppen- / Einrichtungsstruktur ist für den Träger von wesentlicher Bedeutung für die Finanzierung, aber auch für deren pädagogische Nachhaltigkeit. Diese Planung ermöglicht neben Vorteilen in der pädagogischen Struktur eine langfristige Personalplanung. Bitte stellen Sie sicher, dass durch im folgenden Kindergartenjahr ausscheidende Kinder ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, um wiederum junge Kinder aufnehmen zu können, die die pädagogische Struktur der Einrichtung / Gruppe erfordert. 7. Kinder mit Behinderung Die Rahmenbedingungen für die integrativen Gruppen haben Bestand und werden durch die Mitfinanzierung des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (SGB XII) begründet. Die Gruppenstruktur, 5 Kinder mit Behinderung und 10 Kinder ohne Behinderung, sowie die Förderung der Kinder durch pädagogische und therapeutische Kräfte in einem Team, bleiben wesentliche Bestandteile. Die Förderung und Bildung einzelner Kinder mit Behinderung in Gruppen erfordert weiterhin eine Reduzierung der Gruppenstärke. Die 3,5fache Kindpauschale ermöglicht den finanziellen Ausgleich dieser Reduzierung sowie die Erhöhung des personellen Kontingentes zur Unterstützung des einzelnen Kindes mit Behinderung in der Gruppe. Bei nachgewiesenem Mehrbedarf - entsprechend der Vorlage des LJHA vom Nr. 12/3025/1 - wird die 3,5 fache Kindpauschale gegebenenfalls auf Antrag aufgestockt. Nähere Angaben hierzu und zu den Möglichkeiten der Betreuung von Kindern mit Behinderungen unter drei Jahren finden Sie in unseren aktuellen Rundschreiben Nr. 42/557/2008 und 42/565/2008 sowie in den Vorlagen zur Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am

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