K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK

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1 K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK

2 GTK - Novelle I. Ausgangslage Moderiertes Verfahren der Firma Kienbaum (Vereinbarung aller Beteiligten vom 29. Juni 2006) Konsenspapier vom auf der Basis von Kind bezogenen Pauschalen (Weiterentwicklung des LAGÖF - Gruppenpauschalmodells) als tragfähige Grundlage für ein neues GTK zum 1. August 2008.

3 GTK - Novelle I. Ausgangslage MGFFI NRW, kommunale Spitzenverbände, freie Wohlfahrtspflege und Kirchen in NRW sehen in der GTK-Novelle die Chance, eine den aktuellen und zukünftigen pädagogischen, strukturellen und finanziellen Herausforderungen entsprechende verbindliche Grundlage zu erhalten.

4 GTK - Novelle I. Ausgangslage Ziel: Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im frühen Kindesalter zu stärken (Ausbau der U 3 Plätze für 20 % der Kinder bis 2010 bei 30 % Finanzierungsanteil des Landes NRW), Abbau von Bürokratie und Stärkung von Steuerungskompetenz der Jugendämter, flexiblerem Einsatz der Mittel und der Möglichkeit, auf sich verändernde Elternwünsche besser zu reagieren.

5 Minister Laschet: NRW wird zum Land der neuen Bildungschancen. Im Mittelpunkt stehen die Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder bereits in den ersten Lebensjahren. NRW wird damit das modernste Kindergartengesetz in Deutschland haben. Es erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Presseerklärung des MGFFI vom )

6 Presseerklärung von Städtetag NRW, NW StGB, Landkreistag vom : Es ist gelungen, sich gemeinsam auf neue Pauschalen für die Finanzierung zu verständigen. Gleichzeitig sind mit Einrichtungsträgern und Kostenträgern Verabredungen getroffen worden, welche Personalausstattung und welche Gruppengröße mit den pauschalen zu finanzieren sind. Dies schafft Vertrauen, bringt Verlässlichkeit in der Planung und leistet einen Beitrag zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote.

7 Das Land NRW setzt folgende Mittel ein In 2007: 852 Mio. (incl. 33 Mio für Horte) In 2008: 959 Mio. In 2009: über eine Milliarde Jährliche Steigerung um 1,5 % ab 2009

8 Angebote für Kinder U 3 (Daten des MGFFI / Fa. Kienbaum) Institutionelle Betreuung Mai Plätze = 2,8 % Februar Plätze = 3,8 % In Plätze = 7,4 % Tagespflege Mai 2005 = Plätze Februar 2007 (Daten noch nicht endgültig erhoben) In 2008 = Plätze

9 II. Modell der Kindpauschale Förderung auf der Basis von Kindpauschalen durch das örtliche Jugendamt. Die Kindpauschalen leiten sich rechnerisch aus Personal- und Sachkosten von drei Gruppentypen ab und richtet sich nach den unterschiedlichen Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden)

10 II. Modell der Kindpauschale Der örtliche Jugendhilfeträger stellt den Bedarf an Betreuungsplätzen im Rahmen einer kooperativ mit den Einrichtungsträgern zu gestaltenden Kindergartenbedarfsplanung fest Stichtag

11 Gruppenformen als Basis zur Zahlung von Kindpauschalen Gruppenform I: Standardgruppe für Kinder vom 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Gruppenform II: Kleinkindgruppe für Kinder von 1 3 Jahren Die heutigen Kindergartengruppen und Tagesstättengruppen können als Gruppenform III weiter bestehen.

12 Gruppenformen als Basis zur Zahlung von Kindpauschalen Gruppe II soll nur in Einrichtungen angeboten werden, die auch über den Gruppentyp I und/oder III verfügen (keine reinen Kleinkindereinrichtungen - die Altersmischung soll weiter ermöglicht werden) Jede dieser drei Gruppenformen kann in drei verschiedenen Öffnungszeitkontingenten angeboten werden (25 / 35 oder 45 Stunden pro Woche)

13 Gruppenstärken und Personalbesetzungen Gruppenform I: 20 Kinder: zwei Fachkräfte Gruppenform II: 10 Kinder: zwei Fachkräfte Gruppenform III: 25 Kinder, bzw. 20 Kinder bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden: eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft

14 Soweit Träger Mieter von Einrichtungen sind, erhalten sie die Kaltmiete weiterhin "spitz" erstattet; Pauschalen sind möglich. Spitzkostenerstattung bei Reduzierung der Pauschale um Anteil Erhaltungspauschale.

15 Bei bestehenden eingruppigen Einrichtungen können die anerkennungsfähigen Kosten um bis zu EUR erhöht werden, falls es zur Sicherung der Einrichtung notwendig ist. Das Jugendamt entscheidet.

16 Die Tagespflege wird vom Land mit je 725 EUR pro Kind und pro Jahr für jeden vom Jugendamt genehmigten Platz unterstützt. Die Tagespflege soll verstärkt auch in Kita s / Familienzentren angeboten werden. Förderung von Familienzentren ( ) und der Sprachförderung (340 pro Kind und Jahr).

17 Trägeranteile Die Träger tragen folgende Anteile an den pro Kind gezahlten Pauschalen: Kommunen 21 % Kirchen 12 % Finanzschwache Träger 9 % Elterninitiativen 4 % Die Kosten für die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils von 20 % auf 12 % übernimmt das Land zu 75 %, die Kommunen tragen 25 %.

18 Die Kirchen haben die Absichtserklärung abgegeben, ihr Angebot an Plätzen für unter dreijährige Kinder und für Kinder im Kindergartenalter in Tageseinrichtungen aufrecht zu erhalten. Aber???

19 GTK-Novelle Revisionsklausel 2011 soll eine Überprüfung der neuen Finanzierungsstruktur zusammen mit den Spitzenverbänden sowie den kirchlichen Büros durch eine umfassende Datenerhebung vorgenommen werden

20 Und nun fast - zum Schluss nur eine Auswahl der Juckepunkte!!! Kindpauschale statt Gruppenpauschale Buchungsverhalten der Eltern? (Annahme z.b. bei Gruppe 3 6 Jahre: 25 Std. = 25 % ; 35 Std. = 50 %; 45 Std. = 25 %) Elternbeiträge Finanzierungslücke aus der Differenz der angenommenen (19%) und der real erzielten (ca. 13%) Elternbeiträge Stichtagsregelung Übergangsregelungen? Verbindliche Regelung zu Nachsteuerungsmöglichkeiten, insbesondere bei Nichtauskömmlichkeit der Landespauschale (Revisionsklausel)

21 Wie geht es weiter? Auswertung der Anhörung am im Ausschuss für Generationen, Familie und Integration (ggf.) Sondersitzung des Ausschusses Plenarberatung (2. Lesung) Plenarberatung (3. Lesung) Inkrafttreten des Gesetzes

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