Bildung von Anfang an

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1 Christian Lindner, MdL Bildung von Anfang an Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern ('KiBiz') Unterrichtung der FDP-Landtagsfraktion Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 1

2 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Ziele 3. Bildungsauftrag 4. U3-Betreuung 5. Finanzierungssystem 6. Mögliche Einwände 7. Verfahren Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 2

3 4. U3-Betreuung 1. Ausgangslage Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 3

4 1.1 Ausgangslage Das Bewusstsein für die Bedeutung der frühen Kindheit für das lebenslange Lernen ist gestiegen. Die Lebenssituation von Familien hat sich verändert: Der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige ist gestiegen. Bereits 38 Prozent der Kinder stammen aus Zuwandererfamilien; insgesamt 25 Prozent eines jeden Jahrgangs haben Sprachförderbedarf (ca Kinder) Der Wunsch nach Flexibilität der Öffnungszeiten nimmt zu. Die Kirchen ziehen sich als Träger aus der KiTa-Infrastruktur zurück. Große Kostenunterschiede zwischen den Einrichtungen verschiedener Träger (bezogen auf den einzelnen Platz, aber auch innerhalb einer Trägergruppe) führen teilweise zu Ungerechtigkeiten in der Förderung. Es besteht für den Haushaltsgesetzgeber keine Planungssicherheit, da Abrechnungen teilweise mit Verzug eingereicht werden ("Bugwellen"). Die Regelungen des gültigen "Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder" sind nicht hinreichend flexibel, um dem sich im nächsten Jahrzehnt beschleunigenden demographischen Wandel Rechnung zu tragen: Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 4

5 1.2.1 Demographische Entwicklung: Übersicht Nur in drei Kommunen (Aachen, Bielefeld und Köln) wird die Zahl der Kinder in der Alterklasse 0 6 Jahre (leicht) ansteigen. In zehn Kommunen (Paderborn, Hamm, Bochum, Essen, Kleve, Heinsberg, Leverkusen, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Düsseldorf) wird die Zahl der Kinder um weniger als sieben Prozent schrumpfen. 0,0% bis + 2,0% - 7,0% bis - 0,1% - 11,0% bis - 7,1 % - 19,0% bis - 11,1% Quelle: LDS NRW (Bevölkerungsentwicklung), Berechnungen MGFFI / Kienbaum In allen anderen Kommunen wird die Zahl der Kinder um mehr als sieben Prozent zurückgehen. Insgesamt: deutlicher Rückgang Kinderzahl zwischen 2006 und Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 5

6 1.2.2 Demographische Entwicklung: Gewinner und Verlierer Demographiegewinner und Demographieverlierer Stadt Köln + 1,8% Hochsauerlandkreis - 18,5% Stadt Aachen + 1,5% Kreis Höxter - 16,0% Stadt Bielefeld Stadt Düsseldorf Stadt Bonn Kreis Heinsberg Stadt Essen Kreis Paderborn + 0,6% -2,9% -3,0% -4,9% -5,2% -5,9% Rheinisch-Bergischer Kreis Kreis Coesfeld Ennepe-Ruhr Kreis Märkischer Kreis Kreis Steinfurt Kreis Recklinghausen - 14,4% - 14,4% - 14,3% - 13,7% - 13,7% - 13,5% Stadt Leverkusen -6,2% Kreis Soest - 13,4% Rhein-Sieg-Kreis -6,4% Stadt Mülheim a. d. Ruhr - 13,2% in den Kreisen: z. T. differenzierte Entwicklung der Bevölkerung in den kreisangehörigen Städten! Quelle: LDS NRW (Bevölkerungsentwicklung), Berechnungen MGFFI / Kienbaum Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 6

7 4. U3-Betreuung 2. Ziele Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 7

8 2.1 Ziele im "magischen Dreieck" Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für KiTa in NRW müssen drei unterschiedliche, aber gleichwertige Zieldimensionen berücksichtigt werden: Qualität Bildungsauftrag, Sprachförderung, Mitarbeiterzufriedenheit, Evaluation, Sachausstattung Kapazität Gruppengrößen Platzzahlen U3 Dichte/Anzahl der KiTa Kosteneffizienz Öffentliche Haushalte Eigenanteil der Träger Elternbeitrag Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 8

9 2.2. Die Ziele im Einzelnen: Die Bildungs- und Erziehungsarbeit wird präzisiert und gestärkt. Die Qualität der pädagogischen Arbeit wird durch Evaluation gesichert. Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe hervorgehoben: Jedes Kind, das eingeschult wird, beherrscht die deutsche Sprache. Der Gesundheitsschutz für die Kinder wird gestärkt. Die Zusammenarbeit mit der Schule wird intensiviert. KiTa werden durch Kooperation und Vernetzung zu Familienzentren weiterentwickelt. Die Betreuungsangebote für unterdreijährige Kinder werden ausgebaut. Die Kindertagespflege wird erstmalig gesetzlich geregelt und gefördert. Die Finanzierungsarchitektur wird stabilisiert, entbürokratisiert und flexibilisiert. Die Novelle sollte im Einvernehmen mit allen Trägergruppen und kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Ein Konsenspapier wurde gemeinsam verabschiedet. Die Wohlfahrtspflege hat nach Druck ihrer Basis allerdings am 12. Juni ihre Zustimmung zurückgezogen. Im Jahr 2011 werden die Auswirkungen des Gesetzes geprüft. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 9

10 4. U3-Betreuung 3. Bildungsauftrag Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 10

11 3.1 Bildungsauftrag und -qualität Der Kindergarten wird als eigenständiger Ort frühkindlicher Bildung gestärkt: Ziel ist die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes. ( 13 Abs. 1 GE-KiBiz) Die Bildungsarbeit erfolgt auf der Basis eines träger- oder einrichtungsspezifischen Konzepts. ( 13 Abs. 1 GE-KiBiz) Die Kinder werden an der Alltagsgestaltung altersgemäß beteiligt. ( 13 Ab. 3 GE-KiBiz) Kindertageseinrichtungen beobachten und dokumentieren die Entwicklung der Kinder, sofern die Eltern zustimmen. ( 13 Abs. 4 GE-KiBiz) Die Einrichtungen sollen ihre Arbeit anhand eigener Qualitätskriterien intern evaluieren. ( 11 Abs. 2 GE-KiBiz) Das Land behält sich eine externe Evaluation im Einvernehmen mit dem Träger vor. ( 11 Abs. 3 GE-KiBiz) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 11

12 3.2 Sprachförderung Die Sprachförderung wird eine Regelaufgabe der KiTa. ( 13 Abs. 5 GE-KiBiz) Im 4. Lebensjahr wird der Sprachstand aller Kinder durch Grundschullehrer im Benehmen mit der Einrichtung geprüft. ( 36 Abs. 2 SchulG) Die Sprachförderung kann sowohl im Gruppenalltag als auch in speziellen Kursen erfolgen. Die Methoden der Sprachförderung sind bereits im Bildungskonzept der Einrichtung festzulegen. Die Teilnahme des Kindes wird auf Wunsch der Eltern dokumentiert. ( 13 Abs. 5 GE-KiBiz) Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, werden in Familienzentren gefördert. Das Land bezuschusst diese Maßnahmen pro Kind mit 340 Euro jährlich. ( 21 Abs. 2 GE-KiBiz) Allein für die Sprachförderung sind im Jahr 2008 ca. 28 Mio. Euro vorgesehen. (Rot-Grün hat zuletzt nur 7,1 Mio. Euro bereitgestellt). Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 12

13 3.3 Kooperation zwischen KiTa und Schule Die Zusammenarbeit zwischen Elementar- und Primarbereich wird gestärkt und erstmals gesetzlich geregelt; im gültigen Gesetz gibt es keine Ausführungen dazu (!). ( 14 Abs. 1 ff. GE-KiBiz) Die intensive Vorbereitung auf den Schulbesuch im letzten Kindergartenjahr wird erstmals im Gesetzestext erwähnt. ( 14 Abs. 2 GE-KiBiz) Die Verzahnung erfolgt bereits im vierten Lebensjahr anlässlich der gemeinsam durchzuführenden Sprachstandsfeststellung. Sie wird intensiviert durch wechselseitige Information über Methoden und Konzepte, regelmäßige Hospitationen, Benennung fester Ansprechpartner, gemeinsame Elterninformationen, gemeinsame Konferenzen zum Übergang KiTa-Schule, gemeinsame Fortbildungen. ( 14 Abs. 2 GE-KiBiz) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 13

14 3.4 Gesundheitsschutz Wie bisher: Bei der Aufnahme ist der Nachweis über eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung vorzulegen. ( 10 Abs. 1 GE-KiBiz analog 15 Abs. 1 GTK) Jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen ( 10 Abs. 3 GE-KiBiz analog 15 Abs. 2 GTK) Neue Feststellungen: KiTa und Tagespflege fördern die gesundheitliche Entwicklung der Kinder durch Beobachtung, Information der Eltern und ggf. Vermittlung von geeigneten Hilfen. Ultima ratio: Jugendamt. ( 10 Abs. 2 GE-KiBiz) Generelles Rauchverbot in KiTa (und in den für Kindertagespflege vorgesehenen Räumen, sofern Kinder anwesend sind). ( 10 Abs. 3 GE-KiBiz) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 14

15 3.5 Integration behinderter Kinder Kinder mit und ohne Behinderung sollen nach Möglichkeit gemeinsam gefördert werden. ( 8 GE-KiBiz) Der therapeutische Mehrbedarf behinderter Kinder wird einheitlich mit dem 3,5fachen Satz der Regelförderung veranschlagt (14.788,76 Euro pro Kind und Jahr). (3,5facher Satz der Kindpauschale Gruppenform IIIb (25 Kinder von 3 bis 6 Jahren, 35 Stunden Öffnungszeit), Anhang zu 19 GE-KiBiz) Die Förderung von therapeutischen Leistungen durch das SGB XII über die Landschaftsverbände ist davon nicht berührt; sie tritt hinzu. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 15

16 3.6 Familienzentren Die von CDU und FDP eingerichteten Familienzentren bündeln Beratungs- und Hilfsangebote für Familien; vermitteln und qualifizieren Tagespflegepersonen; betreuen Unterdreijährige außerhalb üblicher Öffnungszeiten; bieten Sprachfördermaßnahmen auch für Kinder an, die keine reguläre Einrichtung besuchen; haben ein Gütesiegel "Familienzentrum NRW" erhalten. ( 16 Abs. 1 GE-KiBiz) Mehrere KiTa können gemeinsam ein Familienzentrum bilden. ( 16 Abs. 2 GE-KiBiz) Bis 2012 werden der KiTa in NRW zu Familienzentren. Im Einzelfall können auch Familienbildungsstätten oder Beratungsstellen Familienzentren im Sinne des Gesetzes werden. Familienzentren werden mit Euro im Jahr durch das Land gefördert. ( 21 Abs. 3 GE-KiBiz) Die Mittelverwendung ist nicht festgelegt: Zukauf Leistungen Dritter, zusätzliches Personal, Fortbildungen, Beratungsleistungen etc. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 16

17 3.7 Mitwirkung der Eltern Anspruch der Eltern auf regelmäßige Information über den Entwicklungsstand ihres Kindes wird normiert. ( 9 Abs. 1 GE-KiBiz) Bisher mit Elternversammlung, Elternrat und Rat der Tageseinrichtung drei Gremien gesetzlich normiert, die teilweise deckungsgleiche Befugnisse und Aufgaben haben. ( 5-7 GTK) Diese Doppelstrukturen werden aufgelöst: Die Eltern wählen zukünftig einen Elternrat, der in allen wesentlichen Angelegenheiten von Träger und Leitung gehört wird. ( 9 Abs. 2 GE-KiBiz) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 17

18 4. U3-Betreuung 4. U3-Betreuung Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 18

19 4.1 Ausbauziele der U3-Betreuung Für insgesamt 20 Prozent der unter Dreijährigen wird ein Platz bereitgestellt: durch Ausbau bzw. Umwidmung von Kapazitäten! Bereits im Jahr 2008 erfolgt eine Verdopplung der U3-Plätze (von heute auf ) Auch angesichts der schrittweisen Vorziehung des Einschulungsalters soll allen Kindern ein KiTa-Besuch über drei Jahre ermöglicht werden: Zweijährige sollen verstärkt in Einrichtungen gefördert werden. Die FDP fordert seit Februar 2005 einen Rechtsanspruch für Zweijährige ab dem Jahr 2010 (Vorziehung um ein Jahr). Finanzierbar: demographischer Wandel, vorgezogene Einschulung und Bedarf nur von ca. 60 Prozent. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 19

20 4.2 Kinderzahlen 2006 bis 2015 und Betreuungsbedarf Jahr 0-1 Jährige 1-2 Jährige 2-3 Jährige 0-3 Jährige insg. 3-6 Jährige , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,435 erwartete Betreuungsquoten: 5% 15% 40% 100% bzw. 90% Quelle: LDS NRW (Bevölkerungsentwicklung), MGFFI Aber: Der Bedarf an Plätzen in Einrichtungen sinkt zwischen 2008 und 2015 um rund dies ist vor allem der früheren Einschulung geschuldet. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 20

21 4.3 Deckung des Betreuungsbedarfs Die Bedarfsdeckung erfolgt differenziert zwischen Tagespflege und institutioneller Kinderbetreuung in KiTa: 40% 0% U1 5% 5% 10% 0% Lebensjahr Lebensjahr KiTa Tagespflege Rot-Grüne Hinterlassenschaft: 2,8 Prozent! Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 21

22 4.4 Ausbau der Plätze für unter Dreijährige Zwischenschritte des Ausbaus bis 2010: Regierungswechsel Neues Gesetz: Verdreifachung seit 2005! Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 22

23 4.5 Kindertagespflege Gleichrangigkeit von Tageseinrichtung und Tagespflege bundesgesetzlich festgeschrieben. In NRW erstmals gesetzlich geregelt. Kindertagespflege = Betreuung von gleichzeitig bis zu fünf Kindern (im Einzelfall acht Kinder pro Woche) länger als 15 Stunden wöchentlich außerhalb der elterlichen Wohnung. 4 Abs. 1 und 22 Abs. 2 GE-KiBiz) Tagespflege ist flexibel und familiennah. Sie erfolgt in Kleingruppen. Ideal geeignet für sehr kleine Kinder. In NRW wird sie Standardangebot für unter Zweijährige. Kindertagespflege kann in den Räumen einer KiTa erfolgen, z. B. um Randstunden abzudecken oder falls keine Plätze für U2 angeboten werden. Die Qualifikation von Tagespflegepersonen wird betont. Maßstab: Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (160 Unterrichtsstunden). Aber Ausnahmen möglich! ( 17 Abs. 2 GE-KiBiz) Daher neu: landesseitige Förderung der Tagespflege in Höhe von 725 Euro pro Jahr und Kind für Versicherung, Weiterbildung etc. ( 22 GE-KiBiz) Die Kosten der Tagespflege selbst werden wie bisher von Kommunen und Eltern getragen. Die Zahl der Plätze in der Kindertagespflege steigt von gegenwärtig auf im kommenden Jahr. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 23

24 4.6 Schulkinder Das Regelangebot für Schulkinder ist die Offene Ganztagsschule; eine Betreuung in der KiTa ("große Altersmischung") wird nur noch übergangsweise möglich sein. 20 Prozent der im Jahr 2005 geförderten Hortplätze (5.800) werden über das Jahr 2008 hinaus mit 33 Mio. Euro weiterfinanziert, allerdings aus dem Etat des Schulministeriums. Das örtliche Jugendamt entscheidet, welche Hortgruppen weitergefördert werden, allerdings sind Kriterien anzuwenden: Förderung von Kindern aus sozialen Brennpunkten Integrative Einrichtung Fehlende räumliche Nähe zu einer Offenen Ganztagsschule Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 24

25 4. U3-Betreuung 5. Finanzierungssystem Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 25

26 5.1 Eckpunkte des Finanzierungssystems Alt: Betriebskostenförderung pro Gruppe auf der Basis tatsächlich angefallener Kosten. Neu: Pro-Kind-Pauschalen, abgeleitet aus den Personal- und Sachkosten von drei Gruppentypen. Neu: Pauschalierung der Personal- und Sachkosten, ohne Mietkosten. Neu: Zuschüsse für besondere Bedarfe (Sprachförderung, Behinderung). Neu: Zuschüsse für besonderes Angebot (Familienzentren). Wie bisher: Abschläge bei Abweichung von Regelgruppenstärken um zwei Kinder nach unten, aber neu auch Zuschläge bei Überschreitung. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 26

27 5.2 Förderung einer Einrichtung Gruppenpauschale(n) Zuschläge pro Kind: Sprachförderbedarf: 340 Euro/Jahr ( 21 Abs. 2 GE-KiBiz) Behinderung: ,76 Euro/Jahr ggf. Zuschuss in Höhe der Kaltmiete, wenn der Träger nicht Eigentümer des Gebäudes ist. (dann i.v.m um Euro reduzierter Gruppenpauschale; 20 Abs. 2 GE-KiBiz) Ggf. Zuschlag als Familienzentrum Euro/Jahr ( 21 Abs. 3 GE-KiBiz) + Ggf. Zuschlag für eingruppige und Einrichtungen in sozialen Brennpunkten von bis zu Euro/Jahr (Entscheidung Jugendamt) ( 20 Abs. 3 GE-KiBiz) = Gesamtförderung einer Einrichtung. Mit dieser Summe kann der Träger frei wirtschaften. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 27

28 5.3 Gruppenpauschalen Drei Grundtypen sind vorgesehen: Typ I: Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt, davon mindestens vier und höchstens sechs Zweijährige Typ II: Kindergartengruppe mit Kindern unter drei Jahren ("Krippengruppe"), Schwerpunkt auf Ein- und Zweijährige Typ III: Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt, davon höchstens drei zweijährige Kinder Die Gruppentypen sind nur rechnerische Größen! Sie müssen mit diesen Parametern nicht eingerichtet werden, z. B. sind gruppenoffene Konzepte möglich. Aber: Personalstandards sind eindeutig in einer Anlage zum Gesetz geregelt (Anlage zu 19 GE-KiBiz) Die Grundtypen differenzieren sich weiter nach Öffnungszeiten: jeweils Variante a: 25 Stunden; neue Regelung, um Elternwünschen nach kürzeren Betreuungszeiten zu entsprechen (=auch geringerer Elternbeitrag); jeweils Variante b: 35 Stunden; bisherige Regel-/Blocköffnungszeit ( 19 GTK) jeweils Variante c: 45 Stunden; bisherige "Übermittagsbetreuung" 42,5 Stunden Insgesamt also neun rechnerische Gruppenvarianten. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 28

29 5.4 Zweijährige im Kindergarten Durch die Vorziehung der Einschulung verkürzt sich der Regelbesuch (ab 3. Geburtstag); aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern steigt zugleich der Bedarf bei Zweijährigen. Ziel: Zweijährige sollen stärker in den Einrichtungen präsent sein (40 Prozent Bedarfsquote in 2010); drei Jahre Kindergartenbesuch ermöglichen Dafür spezieller neuer Gruppentyp (I): 20 Kinder, davon 4 bis 6 Zweijährige, mit zwei Fachkräften Dieser Gruppentyp basiert auf einem Modellvorhaben (Februar 2005, z. B. Rundschreiben des LVR Nr. 42 / 423 / 2005), das sich bewährt hat. Positive Erfahrungen auch in Baden-Württemberg. Im Vergleich zu z. B. Land Berlin bessere Qualität (dort 1 Fachkraft pro 10 Zweijährige!) Erstmalig Halbtagsplatz möglich (bisher für U3 nur Ganztagsplätze). Bei kleinen Kindern sind kürzere Betreuungszeiten außerhalb der Familie sinnvoll und vielfach von Eltern gewünscht. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 29

30 5.5 Gruppentypen in der Übersicht Typ Alter Kinder = Kindpauschale Betreuungszeit / Woche Kalkuliertes Personal (soweit aus Pauschalen finanzierbar, können weitere Kräfte beschäftigt werden) Bedarf (%-Anteil je Öffnungszeitvariante) I a 2-6 Jahre Fachkräfte (55 Std.) % b 2-6 Jahre Fachkräfte (77 Std.) % c 2-6 Jahre Fachkräfte (99 Std.) % II a U Fachkräfte (55 Std.) % b U Fachkräfte (77 Std.) % c U Fachkräfte (99 Std.) % III a 3-6 Jahre FK, 1 EK 27,5 Std % b 3-6 Jahre FK, 1 EK 38,5 Std % c 3-6 Jahre FK, 1 EK 49,5 Std % Über- und Unterschreitung der Gruppen um ein Kind sind förderunschädlich. Ab dem zweiten Kind erfolgen Zu- und Abschläge. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 30

31 5.6 Hintergrundinformation: Ermittlung der Gruppenpauschalen Die Gruppenpauschalen wurden wie folgt ermittelt: Pädagogische Kräfte: Betreuungszeit x 2 Fachkräfte (Typ III: je 1 Fach- und 1 Ergänzungskraft) + 10 Prozent Verfügungszeit für Vorund Nachbereitung = Stundenzahl x Tariflohn* Grundpauschale Euro Sonstiges Personal (für Vertretung, Praktikanten etc.) 30 (Typ I), 40 (II) oder 20 (III) Prozent der Betreuungszeit des Gruppentyps = Stundenzahl x Tariflohn Anteil an der Freistellung der KiTa-Leitung: 20 Prozent der Betreuungszeit des Gruppentyps = Stundenzahl x Tariflohn Erhaltungspauschale Euro ggf. Tagesstättenpauschale Euro (bei den Varianten mit 45 Stunden Betreuungszeit) = jeweilige Gruppenpauschale (Kindpauschale entspricht Gruppenpauschale / Kinderzahl) * Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten ist ein Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGST) zu den Durchschnittskosten eines kommunalen Arbeitsplatzes im Jahr 2005: Euro pro Fachkraft (38,5 Wochenstunden), Euro pro Ergänzungskraft. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 31

32 5.7 Einzelheiten der Pauschalförderung Die Kind- bzw. Gruppenpauschalen können auch für halbe Gruppen gezahlt werden; sie berücksichtigen auch Abweichungen um einzelne Kinder (= Sicherung der Infrastruktur bei zurückgehenden Kinderzahlen). Die Kind- bzw. Gruppenpauschalen erhöhen sich ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 automatisch um 1,5 Prozent /Jahr ( 19 Abs. 2 GE-KiBiz) Schulpflichtige Kinder werden nur noch bis zum Kindergartenjahr 2011/2012 in KiTa gefördert; Regelangebot wird die Offene Ganztagsschule. Daneben werden 20 Prozent der Hortplätze des Jahres 2005 (5.800 Plätze) aus dem Schul-Etat weiterfinanziert.( 19 Abs. 3 GE-KiBiz) Stichtag für die Feststellung aller Sachverhalte ist der 15. März (analog Jugendhilfestatistik). Unterjährige Veränderungen werden nicht berücksichtigt. ( 21 Abs. 5 GE-KiBiz) Zu diesem Zeitpunkt ist die Belegung der Einrichtung im kommenden Jahr aber absehbar, da die Eltern gehalten sind, Anmeldungen bis sechs Monate vor Beginn des Kindergartenjahres vorzunehmen (1. Februar) Mieten bei Bestandseinrichtungen werden zwischen Kommunen und Trägern "spitz" abgerechnet, um Unterschieden zwischen ländlichem Raum und Städten Rechnung zu tragen. Gegenüber den Kommunen rechnet das Land hier pauschaliert ab. Neue Mietverhältnisse ab Stichtag 27. Februar 2007 werden generell nur noch pauschaliert berücksichtigt. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 32

33 5.8 Eingruppige Einrichtungen / Soziale Brennpunkte Pauschalierung kann zu Finanzierungsproblemen bei eingruppigen Einrichtungen (zumeist Elterninitiativen) führen. Deshalb FDP-Anregung aufgenommen: Sonderförderung des Landes in Höhe von Euro, um wohnortnahe Versorgung ("kurze Wege für kurze Beine") und Trägerpluralität sicherzustellen. ( 20 Abs. 3 GE-KiBiz) Dennoch müssen Elterninitiativen ihre Organisation überdenken: Kooperationen kleiner Einrichtungen schaffen Effizienzgewinne (zentrale Verwaltung/Buchhaltung, Vertretungspool, zentraler Einkauf etc.) Das Land will die Zusammenarbeit einzelner Einrichtungen erleichtern. Zusätzlich wird ein Zuschuss in gleicher Höhe für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten gewährt (Veränderung gegenüber Referentenentwurf) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 33

34 5.9 Trägerpluralität Wie bisher betreiben Kommunen und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe die Einrichtungen. Genannt werden aber auch Unternehmen, nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und privatgewerbliche Träger. ( 6 Abs. 2 GE-KiBiz) Beabsichtigt ist seitens der Landesregierung damit die Erleichterung der Genehmigung entsprechender Anbieter. Die FDP will im Verfahren nach hessischem und baden-württembergischen Vorbild auch eine finanzielle Förderfähigkeit privatgewerblicher Einrichtungen erreichen. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 34

35 5.10 Elternbeiträge Regelungen bleiben unverändert: Die Beitragshoheit liegt bei den Kommunen. ( 23 Abs. 1 GE-KiBiz) Für Mahlzeiten kann - wie bisher - ein zusätzlicher Beitrag verlangt werden. ( 23 Abs. 3 GE-KiBiz) Die Elternbeiträge müssen sozial gestaffelt sein und die Betreuungszeit berücksichtigen. Durch neue Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden) können dabei die Elternwünsche besser aufgenommen werden. Die Mindestanwesenheit der Kinder beträgt 20 Stunden. ( 23 Abs. 4 GE-KiBiz) Eine Beitragsermäßigung oder -befreiung für Geschwisterkinder in KiTa oder Offener Ganztagsschule ist möglich. ( 23 Abs. 4 GE-KiBiz) Ziel der FDP bleibt ein beitragsfreier KiTa-Besuch (Entlastung von Familien, Betonung des Bildungsauftrags). Aber in Zeiten knapper Kassen lautet die Priorität: Qualität sichern und Kapazität ausbauen. Deshalb ist die Beitragsfreiheit nur mittel- bis langfristig möglich oder durch (Mit-)Finanzierung des Bundes. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 35

36 Kostenträgerschaft ( 20 Abs. 1 und 20 Abs. 2 GE-KiBiz) Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft: Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft: Eltern; 19% Land; 30% Eltern; 19% Träger; 12% Land; 37% Kommune ; 51% Kommune ; 33% (Kommunaler Anteil setzt sich aus Eigenanteil von 21 Prozent sowie Teilung des Fehlbetrags mit dem Land zusammen.) Bisheriger Eigenanteil der Kirchen von 20 Prozent auf 12 Prozent reduziert. Ausfall trägt das Land zu ¾. Im Gegenzug haben die Kirchen sich verpflichtet, ihr Platzangebot beizubehalten. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 36

37 Kostenträgerschaft Einrichtungen in Trägerschaft der freien Jugendhilfe (AWO, DRK etc.): Elterninitiativen: Eltern; 19% Träger; 9% Land; 36,0% Träger; 4% Eltern; 19% Land; 38,5% Kommune ; 36,0% Kommune ; 38,5% (Finanzierungsanteile unverändert.) (Finanzierungsanteile unverändert.) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 37

38 5.12 Das neue Gesetz ist kein "Spargesetz" Landesmittel für Kindertageseinrichtungen laut Mittelfristiger Finanzplanung (in Mio. Euro): 1092, , ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 Dynamisierung der Landesförderung um 1,5 Prozent /Jahr ( 19 Abs. 2 GE-KiBiz) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 38

39 5.13 Vergleichsrechnungen der Landesregierung 1. Eingruppige Einrichtung, Elterninitiative, Mieter, Gruppen/Kinder: 1 kleine altersgemischte Gruppe, 42,5 Stunden Öffnungszeit, 7 Kinder U3, 8 Kindergartenkinder (3-6) voraussichtliche landesdurchschnittliche Finanzierung nach GTK GTK-Betriebskosten ,00 Euro (inkl. Kaltmieten) Zuschuss 96 % ,40 Euro Finanzierung nach KiBiz Zuordnung zu Gruppenformen nach KiBiz: - 7 Kinder Gruppe II c (da in Gruppe I c nur bis zu sechs U3 Kinder betreut werden können) - 8 Kinder Gruppe III c (Kindergartentagesstättengruppe) 7 Kindpauschalen II c ,40 Euro 8 Kindpauschalen III c ,80 Euro Pausch. für eingr. Einrichtg ,00 Euro Insgesamt ,20 Euro (ohne Kaltmieten) Zuschuss 96 % ,95 Euro Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 39

40 5.13 Vergleichsrechnungen der Landesregierung 2. Dreigruppige Einrichtung, kirchlicher Träger, Eigentümer, Gruppen / Kinder: 2 Kindergartengruppen, 35 Stunden Öffnungszeit, 50 Kinder 1 Kindergartentagesstättengruppe, 42,5 Stunden Öffnungszeit, 20 Kinder landesdurchschnittliche Finanzierung nach GTK GTK-Betriebskosten ,00 Euro Zuschuss 80 % 264,817,60 Euro Finanzierung nach KiBiz Zuordnung zu Gruppenformen nach KiBiz: - 50 Kinder Gruppe III b (Kindergartengruppe) - 20 Kinder Gruppe III c (Kindergartentagesstättengruppe) 50 Kindpauschalen III b ,00 Euro 20 Kindpauschalen III c ,00 Euro Insgesamt ,00 Euro Zuschuss 88 % ,40 Euro Zuschuss 80 % (alter Anteil) ,00 Euro Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 40

41 5.13 Vergleichsrechnungen der Landesregierung 3. Viergruppige Einrichtung, kommunaler Träger, Eigentümer, Gruppen / Kinder: 1 Kindergartengruppe, 35 Stunden Öffnungszeit, 25 Kinder 2 Kindergartentagesstättengruppen, 42,5 Stunden Öffnungszeit, 40 Kinder 1 kleine altersgemischte Gruppe, 42,5 Stunden Öffnungszeit, 7 Kinder U3, 8 Kindergartenkinder (3-6) landesdurchschnittliche Finanzierung nach GTK GTK-Betriebskosten ,00 Euro Zuschuss 79 % ,46 Euro Finanzierung nach KiBiz Zuordnung zu Gruppenformen nach KiBiz: - 25 Kinder Gruppe III b (Kindergartengruppe) - 40 Kinder Gruppe III c (Kindergartentagesstättengruppe) - 7 Kinder Gruppe II c (da in Gruppe I c nur bis zu sechs U3 Kinder betreut werden können) - 8 Kinder Gruppe III c (Kindergartentagesstättengruppe) 25 Kindpauschalen III b ,00 Euro 48 Kindpauschalen III c ,80 Euro 7 Kindpauschalen II c ,40 Euro Insgesamt ,20 Euro Zuschuss 79 % ,17 Euro Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 41

42 5.13 Vergleichsrechnungen 4. Dreigruppige Einrichtung, finanzschwacher Träger, Mieter, Gruppen / Kinder: 1 Kindergartengruppe, 35 Stunden Öffnungszeit, 25 Kinder 2 kleine altersgemischte Gruppen, 42,5 Stunden Öffnungszeit, 14 Kinder U3, 16 Kindergartenkinder (3-6) landesdurchschnittliche Finanzierung nach GTK GTK-Betriebskosten ,00 Euro Zuschuss 91 % ,00 Euro Finanzierung nach KiBiz Zuordnung zu Gruppenformen nach KiBiz: - 25 Kinder Gruppe III b (Kindergartengruppe) - 10 Kinder Gruppe II c (von 14 U3-Kindern der kleinen altersgemischten Gruppe) - 20 Kinder Gruppe I c (4 U3-Kinder, 16 Kindergartenkinder der kleinen altersgemischten Gruppe) 25 Kindpauschalen III b ,00 Euro 10 Kindpauschalen II c ,00 Euro 20 Kindpauschalen I c ,00 Euro Insgesamt ,00 Euro Zuschuss 91 % ,71 Euro (zzgl. Kaltmieten-Zuschuss) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 42

43 4. U3-Betreuung 6. Mögliche Einwände Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 43

44 6.1 Finanzierung Vorwurf: "Das Gesetz ist ein Spargesetz!" Der Mittelansatz steigt um 103 Mio. Euro von 2007 zu 2008, obwohl das neue Gesetz erst ab 1. August 2008 rechtskräftig ist. Im ersten vollen Jahr über eine Milliarde Euro. Vorwurf: "Von den Mehrausgaben profitieren nur die Kirchen!" Kirchen mussten entlastet werden, um Infrastruktur zu sichern. Rot-Grün hat nichts unternommen und die Kommunen allein gelassen. Außerdem profitieren diejenigen Kommunen, die bislang aus eigenen Mitteln die Kirchen entlastet haben; hier trägt das Land nun einen erheblichen Anteil. Vorwurf: "Elterninitiativen können nicht überleben!" Eigenanteil bleibt unverändert bei 4 Prozent. Alle anderen Träger zahlen 9 Prozent und mehr Euro Sonderförderung insbesondere für die gefährdeten eingruppigen Einrichtungen, die oft Elterninitiativen sind. Aus Gerechtigkeitsgründen musste die im Verhältnis zu anderen Kindergartenträgern bislang wesentlich höhere Förderung pro Kind in Elterninitiativen begrenzt werden. Elterninitiativen haben Zukunft, wenn sie ihre Organisation modernisieren und z. B. in einem Kreis kooperieren bei Verwaltung, Einkauf und Personalreserve. Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 44

45 6.2 Betreuungsausbau für Unterdreijährige Vorwurf: "Ohne Ausweitung des Rechtsanspruchs gelingt der U3- Ausbau nicht!" Mit Regierungsübernahme gab es in NRW Plätze für kleine Kinder in Einrichtungen. Derzeit sind es ca Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden es ungefähr sein. Das ist eine Verdreifachung seit Ablösung der rot-grünen Landesregierung. Nach Tagesbetreuungsausbaugesetz besteht ab 2010 zudem ein bedingter Rechtsanspruch, sofern Eltern berufstätig sind. ( 24 Abs. 2 SGB VIII) Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 45

46 6.3 Pädagogischer Standard Vorwurf: "Der pädagogische Standard verschlechtert sich!" Grundsätzlich bleibt die bisherige Gruppengröße erhalten - mit der Veränderung, dass Zweijährige (mindestens 4, maximal 6) in eine verkleinerte Regelgruppe kommen. Die Bestimmungen zu Zweijährigen wurden in NRW bereits mit Erfolg praktisch erprobt (120 mal allein im Gebiet des LVR) - und zwar auf Veranlassung der damaligen rot-grünen Landesregierung, die heute nun als Opposition Standardabbau kritisiert! Unglaubwürdig! (Februar 2005, Rundschreiben des LVR Nr. 42 / 423 / 2005). Unterdreijährige haben einen höheren Pflege- und Betreuungsbedarf als Überdreijährige. Dies wird berücksichtigt. Allerdings ist ab dem zweiten Geburtstag der Pflegebedarf geringer (Kinder werden "trocken"). Auch der in der Vergangenheit kritische Paritätische Wohlfahrtsverband (Vereinigung der Elterninitiativen) hält den Standard für "vertretbar". (Pressemitteilung vom 27. Februar) Im SPD-regierten Bundesland Berlin ist die Betreuungsquote bei den 3-6 Jährigen 1:15, bei ausschließlich Zweijährigen 1:10 ( 11 Kita FöG Berlin) Dabei sind im Gegensatz zu NRW auch keinerlei Verfügungszeiten für das Personal vorgesehen! Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 46

47 4. U3-Betreuung 7. Verfahren Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 47

48 7. Verfahren Referentenentwurf wurde am 20. März vom Kabinett beschlossen, im Anschluss erfolgte die Verbändeanhörung der Landesregierung, die zu Änderungen am Entwurf geführt hatte. Einbringung in den Landtag am 13. Juni 2007 Beschluss bis Jahresende 2007 Inkrafttreten für 1. August 2008 geplant Überprüfung der neuen Finanzstruktur 2011 Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 48

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner für Rückfragen: Christian Lindner, MdL Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion Sprecher für Generationen, Familie, Integration Platz des Landtags Düsseldorf Telefon Telefax christian.lindner@landtag.nrw.de Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz' - Folie 49

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