Kommunalrundbrief. Kindergartengesetz. An Kreisverbände und Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen NRW. 09. März Liebe Freundinnen und Freunde,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kommunalrundbrief. Kindergartengesetz. An Kreisverbände und Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen NRW. 09. März Liebe Freundinnen und Freunde,"

Transkript

1 An Kreisverbände und Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen NRW Kommunalrundbrief 09. März 2007 Kindergartengesetz Liebe Freundinnen und Freunde, nun ist es gut eine Woche her, dass die Landesregierung die Öffentlichkeit über die Pläne für ein neues Kindergartengesetz informiert hat. Am Tag danach schob sie noch gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Absichtserklärung zur Schaffung von ganz vielen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren hinterher. Wie ist es bis jetzt? Bislang erhielten die Tageseinrichtungen vom Land Zuschüsse in Form einer Sachkostenpauschale, für die spitz abgerechnete Kaltmiete bzw. einer Erhaltungspauschale bei Eigentümern. Auch "angemessenen Personalkosten" wurden übernommen. Was angemessen ist wird in einer Betriebskostenverordnung festgelegt und genau abgerechnet. In einer Familiengruppe von 15 Kindern, mit 7 Kindern unter 3 Jahren werden zwei Fachkräfte und eine Ergänzungskraft als angemessen angesehen. Ebenso können unvermeidbare Personalzusatzkosten wie z.b. Krankheitsvertretungen, Kosten von Berufspraktikanten usw. abgerechnet werden. Alle Personalkosten werden spitz abgerechnet, sofern sie vom Jugendamt gemäß den geltenden Verordnungen anerkannt werden. Die Gesamtkosten werden im Prinzip aufgeteilt zwischen den Eltern (19%), den Trägern (Kirchen z.b. 20%) und der Kommune und dem Land zu gleichen Teilen, also 30,5%. Aber die wenigsten Kommunen erzielen den Elternbeitragsanteil. Vielfach müssen besonders die kirchlichen Träger mit freiwilligen kommunalen Mitteln unterstützt werden. An diesen Kosten beteiligt sich das Land nicht bzw. bei den Elternbeiträgen seit 2006 nicht mehr. Weitere Informationen: Andrea Asch MdL Kinder-, Jugend- und Familienpolitische Sprecherin Telefon 02 11/ Telefax 02 11/ andrea.asch@landtag.nrw.de Marco Becker wiss. Mitarbeiter Telefon 02 11/ Telefax 02 11/ marco.becker@landtag.nrw.de

2 Wie wird es sein? Das Land hatte bereits im Sommer 2006 mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern eine Übereinkunft zur Einführung von Pauschalen geschlossen, die die Spitzabrechnungen ablösen sollten. Als weitere Ziele der Landesregierung wurden formuliert: 1. Absenkung des kirchlichen Trägeranteils von 20 auf 12%, um den Bestand kirchlicher Einrichtungen zu sichern 2. Umstellung auf eine pauschalierte Zahlungsweise des Landeszuschusses nach bayerischen Vorbild mit Buchungs- und Gewichtungsfaktoren (Kindpauschale), variierend nach Betreuungszeit und Betreuungsaufwand 3. Einbeziehung der Sprachförderung ins Gesetz mit entsprechender finanzieller Ausstattung 4. Bürokratieabbau und transparenteres Abrechnungsverfahren 5. Flexiblere und mehr Betreuungsangebote, gerade für Kinder unter 3 Jahre Die Kommunalen Spitzenverbände hatten beinahe zeitgleich das eigene Modell einer Gruppenpauschale entwickelt, um das Kindpauschalenmodell der Landesregierung zu verhindern. Der nach langem hin und her erzielte Kompromiss wurde dann im Wesentlichen dadurch möglich, dass sich das Land auf die von den Kommunalen Spitzenverbänden entwickelte Gruppenpauschale einließ die Träger innerhalb der Gruppenpauschalen niedrigere Kinderzahlen durchsetzten als vom Land vorgeschlagen das Thema Elternbeiträge ausgeklammert wurde die Kommunen dadurch gewonnen werden konnten, dass die Absenkung der kirchlichen Trägeranteile in Höhe von 110 Millionen Euro zu 75% vom Land übernommen wird. Ursprünglich wollte das Land eine hälftige Aufteilung mit den Kommunen, auf die nun dennoch eine Belastung von gut 25 Millionen Euro aus diesem Bereich zukommt. Die Gruppenpauschale sieht so aus, dass die Kosten einer auf bestimmte Art und Weise zusammengesetzten Gruppe pauschal bezuschusst werden. Die Zusammensetzungen und Zuschüsse sind der Datei-Anlage zu entnehmen. Die Gruppenpauschale wird durch die 2/10

3 vorgesehene Kinderzahl dividiert, daraus ergibt sich ein auf das einzelne Kind umgerechneter Betrag. Dieser spielt allerdings nur dann eine Rolle, wenn die vorgesehene Kinderzahl um mehr als eins über- oder unterschritten wird. Dann gibt es die entsprechenden Zu- oder Abschläge. Es ist erklärter Wille der Landesregierung, keine Obergrenzen für Gruppengrößen oder einen (wie in Bayern) so genannten Anstellungsschlüssel festzulegen, d.h. die Gruppen können bei gleichem Personal im Prinzip unbegrenzt Kinder aufnehmen. Wie sollen zusätzliche U 3 Plätze geschaffen werden? In zwei der drei vorgesehenen Gruppenformen sollen U3 Plätze angeboten werden, insbesondere wird ihre Schaffung aber billiger gemacht. Der bisherige Personalstandard der kleinen altersgemischten Gruppen wird hierzu abgesenkt. Das Land setzt also auf einen finanziellen Anreiz in Kombination mit der Vereinbarung, die zwischen dem Land und Kommunalen Spitzenverbänden zum Platzausbau geschlossen wurde (Datei "Gemeinsame Erklärung"). Bekanntlich sind die Kommunen allerdings ohnehin nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet, bis 2010 eine Bedarfsdeckung von 20% zu erreichen. Nach Rechnung der Landesregierung sind das insgesamt Plätze, nach Adam Riese müssten es sein. Das Statistische Landesamt rechnet jedenfalls mit gut Geburten in den nächsten Jahren, also Kinder im Alter von unter 3 Jahren im Jahr 2010 in NRW. Wie sind die finanziellen Auswirkungen im Land und den Kommunen? Die finanziellen Auswirkungen sind gegenwärtig für die Kommunen schwer abzuschätzen. Die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils um 8% (110 Millionen Euro) wird sich regional unterschiedlich auswirken. Dort, wo die Kirchen als Betreiber von Tageseinrichtungen den bisherigen Eigenanteil selbst aufgebracht haben, tritt voraussichtlich eine Belastung für die Kommune durch den höheren öffentlichen Zuschuss (also 88 statt 80%) auf. Dort wo die Kommunen bisher schon die kirchlichen Trägeranteile ganz oder teilweise übernommen haben, tritt voraussichtlich eine Entlastung der Kommunen ein. Der geplante Ausbau der U 3 Plätze refinanziert sich teilweise von selbst durch die rückläufigen Geburtenzahlen und die schrittweise Einführung der vorgezogenen Einschulung. 3/10

4 Mehraufwendungen sind aber aufgrund der höheren Kosten von U 3 Plätzen auf jeden Fall notwendig. Die Darstellung der Landesregierung zum Finanzierungsvolumen ist vollkommen unseriös Die im Haushalt tatsächlich zur Verfügung gestellten Mittel in 2007 betragen 866 Millionen Euro. Zur Erinnerung: im Haushalt 2005 waren es noch 940 Millionen. Aus dem geplanten höheren Ansatz für 2008 von 959 Mio. Euro müssen finanziert werden: 80 Mio. Euro Trägeranteil, 17 Mio. Euro für die Sprachförderung und 8 Mio. Euro für die Familienzentren. So dass bei den Kindern kein Cent mehr ankommt, denn dadurch sind gerade mal die Kürzungen von 2006 aufgehoben worden. Was gibt es sonst noch? In der angefügten Datei "Konsens" findet Ihr weitere Vereinbarungen zwischen Land, Trägern und Kommunen zur Kitafinanzierung. Dabei wurden "konsensschädliche Themen" wie z.b. Elternbeiträge ausgeklammert. Unsere erste, aber nicht abschließende Auswertung der einzelnen Punkte sieht folgendermaßen aus. 1. Einführung von Gruppenpauschalen (Punkt 1, 2 und 4 Konsenspapier) Beschreibung: Künftig soll es drei statt bisher zwei Standardgruppenformen in den Kindergärten geben. In der Gruppe 1 werden im Normalfall 20 Kinder (Korridor 19-21) im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt betreut, wobei hier mindestens vier Kinder und höchstens sechs Kinder im Alter von zwei Jahren aufgenommen werden sollen. Die Gruppenform 2 hingegen soll 10 Kinder (Korridor 9-11) unter drei Jahren betreuen, im Bedarfsfall können hier auch unter Einjährige aufgenommen werden, ohne Auswirkungen auf die Gruppengröße oder die Höhe der Pauschale. Die klassische Kindergartengruppe 3 betreut 25 Kinder (Korridor 24-26) von drei Jahren bis zum Schulantritt, bzw. 20 Kinder (Korridor 19-21) bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden. Die Gruppen arbeiten im 25, 35 oder 45 Stundenbetrieb, die Gruppenpauschale wird in der Höhe der Öffnungszeit angepasst. Die Gruppenpauschale beinhaltet eine 4/10

5 Personalkostenpauschale, die Sachkostenpauschale (heißt jetzt Grundpauschale) und bei Einrichtungseigentümern wie bisher eine Erhaltungspauschale. Mieter können wie bisher spitz abrechnen. Die Gruppenpauschale dividiert durch die vorgesehene Kinderzahl ergibt einen Betrag pro Kind, der als Zuschlag/Abschlag bei über- oder unterschreiten der für die Gruppe vorgesehenen Kinderzahlkorridore gewährt bzw. abgezogen wird. Die Gruppentypen 1 und 2 können als halbe Gruppen geführt werden. Eine Dynamisierung ist für 2009 vorgesehen im Umfang von 1,5% Bewertung: Mehr öffentlich geförderte Gruppenformen führen im Prinzip zu mehr Flexibilität auf der Angebotsseite, eine wirklich freie Auswahl bei Gruppenzusammenstellungen auf Ebene der Kommunen/Einrichtungen ist so allerdings nicht möglich. Die am bisherigen GTK stets kritisierte Starrheit wird also nicht gänzlich aufgelöst. Die Spitzabrechnung der Miete kann je nach Verwaltungsverfahren weiterhin zu Nachforderungen führen. Sie ist ansonsten unausweichlich, da die unterschiedlichen Mietbelastungen im Stadt-Land-Gefälle über Pauschalen nicht ausgeglichen werden können. Die größeren Nachteile sind nach bisherigem Kenntnisstand die geringere Finanzierung von Personalstunden bei Kindern unter drei Jahren, der Umfang beträgt im Vergleich zur jetzigen kleinen altersgemischten Gruppe (15 Kinder davon 7 unter 3 mit 2 Fachkräften und 1 Ergänzungskraft) etwa eine halbe Stelle weniger. der öffentliche Zuschuss wird für höchstens 45 Stunden gewährt. Einrichtungen können ihre Angebote nicht bis in die Abendstunden oder auf den Samstag ausweiten. Schlecht für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf! die den Jugendämtern bisher gewährten Zuschläge für Kitas in sozialen Brennpunkten fallen weg. es wird keine Obergrenze für die Gruppengrößen geben. 5/10

6 2. Kinder mit Behinderungen (Punkt 3 Konsenspapier) Beschreibung: Für jedes behinderte Kind kommt den Trägern eine dreieinhalbfache Kopfpauschale zu Gute, die sich aus der oben genannten Kinderpauschale der Gruppe 3 ergibt (4.225 Euro). Bewertung: Die finanzielle Förderung von Kindern mit Behinderungen ist bisher sehr komplex und in den beiden Landschaftsverbänden unterschiedlich geregelt. Die Pauschale bietet die Chance zu einer Vereinheitlichung, die wahrscheinlich eher in Richtung des westfälischen Modells gehen wird. Der Betrag von ,50 erhält keine Zu- und Abschläge je nach Betreuungszeit, was unlogisch ist. Ein behindertes Kind unter 3 Jahren in einer 45 Stunden Gruppe für unter 3 jährige bringt eine geringere Pauschale mit, als für ein Kind ohne Behinderung gezahlt wird ( Euro). 3. Betrag für eingruppige Einrichtungen (Punkt 5 Konsenspapier) Beschreibung: Eingruppige Einrichtungen sollen Euro Zuschuss bei anerkennungsfähigen Bedarf erhalten. Bewertung: Im Grundsatz zu begrüßen, gerade im Hinblick auf eine ortsnahe Versorgung in ländlichen Raum und Elterninitiativen. Allerdings geht aus einem Schreiben des Städtetags hervor ( ), dass die Unterstützung nur für eine Übergangszeit gewährt wird. Hier ist Klärung notwendig. 4. Trägeranteile (Punkt 6 Konsenspapier) Beschreibung: Der Trägeranteil der Kirchen wird von 20% auf 12% gesenkt, wobei hier 75 Prozent der Kostenausfälle vom Land NRW und 25 Prozent von den Kommunen übernommen werden. Kommunale Träger zahlen wie bisher 21 Prozent, freie Träger der Jugendhilfe 9 Prozent und Elterninitiativen 4 Prozent. 6/10

7 Bewertung: Die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils um 110 Millionen Euro wird sich regional unterschiedlich auswirken. Dort, wo die Kirchen als Betreiber von Tageseinrichtungen den bisherigen Eigenanteil selbst aufgebracht haben, tritt voraussichtlich eine Belastung für die Kommune durch den höheren öffentlichen Zuschuss (also 88 statt 80%) auf. Dort wo die Kommunen bisher schon die kirchlichen Trägeranteile ganz oder teilweise übernommen haben, tritt eine Entlastung der Kommunen ein. 5. Gesonderte Förderungen: Tagespflege, Sprachförderung und Familienzentren (Punkt 7 und 8 Konsenspapier) Beschreibung: Jeden vom Jugendamt genehmigten Tagespflegeplatz bezuschusst das Land mit je 725 Euro pro Kind und Jahr (bisher keine Bezuschussung). Pro Kind mit sprachlichem Förderbedarf gibt es 350 Euro, pro Familienzentrum 1000 Euro jährlich. Bewertung: Die Bezuschussung der Tagespflege bietet im positiven Sinne die Möglichkeit, Qualitätsanforderungen an die Tagespflege gesetzlich festzuschreiben. Der gewollte Ausbau würde kostengünstig (in der Krippe werden bei 35 Stunden Betreuung Euro Landeszuschüsse fällig) U 3 Plätze schaffen, allerdings ist die Bedarfsgerechtigkeit zu hinterfragen: alle Studien und die Erfahrungen in Ostdeutschland belegen, dass Tagespflege recht gering nachgefragt ist, am ehesten noch bei Kindern unter einem Jahr. Die Bezuschussung der Sprachförderung ist zwar richtig, muss aber perspektivisch integraler Bestandteil der Arbeit der Erzieherinnen sein. Ausbildung und Fortbildung müssen darauf ebenso ausgerichtet werden wie der Schlüssel Kind pro Erzieherin. Von all dem ist keine Rede. Familienzentren brauchen neben dem gerechtfertigten Zuschuss Freistellungen oder Freistellungsanteile (je nach Größe) für Leitungen, was jedoch nicht beabsichtigt ist. 6. Erhalt kirchlicher Einrichtungen (Punkt 9 Konsenspapier) Beschreibung: Die Kirchen wollen auf Grundlage ihres pastoralen Auftrags ihr Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen aufrecht erhalten unter der Bedingung, dass die Jugendhilfeplanung nicht zu einer Reduzierung von Einrichtungen, Angebot von Plätzen oder Öffnungszeiten führt. 7/10

8 Bewertung: Die Landesregierung hatte von den Kirchen im Verhandlungsprozess auf eine Bestandsgarantie gedrängt, sie hat sie nicht erhalten. Die evangelischen Kirchen verwiesen auf die autonomen gemeindlichen Entscheidungsstrukturen. Die gewählte Formulierung ist ein Formelkompromiss, der für die Kirchen letztlich nicht bindend ist. 7. Revisionsklausel für 2011 (Punkt 10 im Konsenspapier) Beschreibung: Die neue Finanzstruktur soll im Jahre 2011 mit Hilfe einer umfassenden und weitreichenden Datenerhebung überprüft werden, die mit Beteiligung der Spitzenverbände und den kirchlichen Büros durchgeführt werden soll. Bewertung: Im Laufe des Verhandlungsprozesses gab es seitens der Landesregierung mehrere Versuche, ein ganz anderes Modell (die jugendamtsbezogene Gruppenpauschale = Festbetrag pro Jugendamt statt pro Gruppe) zu diskutieren. Aufgrund der fortgeschrittenen Verhandlungsstände wurden die Versuche seitens der Träger und Kommunen zurückgewiesen. Die Revisionsklausel hat somit nicht alleine den Hintergrund, die Wirkungen des neuen Finanzierungssystems zu überprüfen, sondern beabsichtigt zumindest seitens jetziger Akteure in der Landesregierung ein ganz anderes Finanzierungsmodell anzustreben. Nicht im Konsenspapier enthaltene Punkte: Bildung: Die Presseverlautbarungen seitens der Landesregierung zur Stärkung des Bildungsauftrags haben nichts mit dem erzielten Konsens zu tun, die Stärkung des Bildungsauftrags soll Eingang in den - auch den Kommunen und Trägern - bislang unbekannten Referentenentwurf finden. Die Möglichkeit der Gruppenvergrößerungen ist für den Bildungsauftrag ganz sicher nicht förderlich. Elternbeiträge: Der unrealistisch hohe Finanzierungsanteil der Eltern von 19% (real 13,6%) bleibt bestehen, die Elternbeiträge konnten nicht Bestandteil des Konsenspapiers werden, da die Kommunen hier nicht mitmachen. 8/10

9 Zu prüfen: Die Kommunalaufsicht behindert z.b. eine Stadt wie Solingen beim U 3 Ausbau, da dieser Ausbau - was den kommunalen Finanzanteil angeht - als freiwillige Ausgabe zu werten ist und Solingen im Haushaltssicherungskonzept ist. Hier ist zu prüfen ob der fehlende Rechtsanspruch auf einen U 3 Platz (dann wäre es eine Pflichtaufgabe) und das kommunale Haushaltsrecht dem geplanten U 3 Ausbau entgegensteht. Auskömmlichkeit der Pauschalen: Die zugrunde gelegten Personalkosten beziehen sich angeblich auf das Jahr 2005, sollen aber ab August 2008 gelten. Das würde die Auskömmlichkeit bezogen auf die vorgesehenen Gruppengrößen gefährden Unsere Bedenken zusammengefasst sehen folgendermaßen aus: 1. Eltern werden in NRW verstärkt zur Finanzierung der Kitas herangezogen, denn etwa zwei Drittel der 178 Jugendämter haben die Elternbeiträge (in der Hoffnung auf neue Regelungen im GTK) noch nicht erhöht. Sie müssen das aber tun, um den im neuen Gesetz vorgesehenen Anteil von 19% zu erreichen. Elternbeitragsfreiheit ist - selbst perspektivisch - ein Fremdwort. 2. Der Ausbau der U 3 Betreuung geht wie beschreiben zu Lasten der pädagogischen Standards: gerade für Kinder unter 3 Jahren wird künftig weniger Betreuungspersonal zur Verfügung stehen, als in der bisherigen kleinen altersgemischten Gruppe. Es werden keine Höchstkinderzahlen für die Gruppen festgelegt, die Gruppen können grenzenlos "vollgestopft" werden, um mehr öffentliche Zuschüsse über den Zuschlag bei Überschreitung der Gruppengrößen zu erlangen. Die Auskömmlichkeit der Gruppenpauschalen ist im weiteren Verfahren zu hinterfragen. 3. Der Finanzierungsanteil des Landes beim U 3 Ausbau von gut 30% entspricht dem bundesdeutschen Standard hat die Landesregierung nichts für den U 3 Ausbau getan. Der Anstieg bis 2010 ist nichts anderes als das Nachholen eines Versäumnisses. Ebenso fehlt ein begleitendes Investitionsprogramm für die enormen Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, um Einrichtungen U 3 gerecht zu machen. 4. Die finanziellen Mehraufwendungen des Landes fließen hauptsächlich in die Kassen der Kirchen, die ihrerseits die geforderte Bestandsgarantie für ihre Einrichtungen nicht 9/10

10 gegeben haben. Die abgegebene Willensbekundung der Kirchen zum Einrichtungserhalt hat vor Ort bei der Debatte z.b. um Schließung von Einrichtungen keine bindende Wirkung. Trotz der 80 Millionen Euro jährlicher Mehraufwendungen des Landes durch die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils liegt der geplante Ansatz 2008 mit 959 Millionen Euro nur wenig über dem Abschluss 2005 mit 940 Millionen Euro 5. Ganztagsbetreuung wird kürzer: statt der bisher finanzierten 50 Wochenstunden- Finanzierung werden nur noch 45 Wochenstunden öffentlich finanziert. Eine Ausweitung der Betreuungszeiten z.b. in die frühen Abendstunden oder auf Samstage wird damit unmöglich gemacht. Das hat mit Flexibilisierung nichts zu tun und bedeutet keine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 6. Die bisherigen Zuschläge für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten werden abgeschafft, individuelle Förderung für die, die es vielleicht am dringendsten brauchen, wird damit erschwert. 7. Die Finanzierung für Kinder mit Behinderungen ist unschlüssig, da sie nicht von der Betreuungszeit abhängt. Für U 3 Kinder mit Behinderung in einer 45 Stunden Gruppe erhält der Träger geringere Zuschüsse als für ein Kind ohne Behinderung. 8. Das Ziel des Bürokratieabbaus wird durch das nebeneinander von 9 Pauschalen mit Zuund Abschlägen, Spitzabrechnungen und Sonderfinanzierungen (Familienzentren, Sprachförderung) verfehlt. Wie geht's weiter? Am soll es einen Kabinettsbeschluss zu einem Referentenentwurf geben. Das Gesetzgebungsverfahren wird sich gewiss bis in den Herbst ziehen. Am soll das Gesetz dann in Kraft treten. Anlagen: Konsenspapier incl. Anlage Gemeinsame Erklärung der Kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung NRW 10/10

11 Düsseldorf, den 26. Februar 2007 Konsenspapier über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, des Beauftragten der Evangelischen Kirche bei Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen des Katholischen Büros Nordrhein -Westfalen, Kommissariat der Bischöfe in Nordrhein-Westfalen und dem Minister für Generationen, Familie Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Das vorliegende Konsenspapier über die Finanzierungseckdaten ist Ergebnis eines nahezu einjährigen Diskussionsprozesses zwischen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration, den Kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Katholischen und dem E- vangelischen Büro. Damit ist hinsichtlich der finanziellen Eckdaten eine konsensfähige Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren erstellt, das laut der gemeinsamen Vereinbarung aller Beteiligten vom 29. Juni 2006 dazu dienen soll, ein Gesetz zu schaffen "mit dem Ziel, Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im frühen Kindesalter zu stärken." Im Sinne der Bedarfsgerechtigkeit des Angebotes wird die örtliche Jugendhilfeplanung gestärkt. Im Rahmen einer kooperativ mit den Einrichtungsträgern zu

12 gestaltenden Kindergartenbedarfsplanung stellt der örtliche Jugendhilfeträger den Bedarf an Betreuungsplätzen fest. Bei der Bedarfsdeckung sind die Trägervielfalt und der Subsidiaritätsgrundsatz zu beachten. Auf folgende Eckpunkte haben sich das Ministerium, die Spitzenverbände und die Kirchen verständigt: 1. Gefördert werden die Kindertageseinrichtungen durch das örtliche Jugendamt auf der Basis von Kindpauschalen. Sie leiten sich rechnerisch ab aus den Personal- und Sachkosten von drei Gruppentypen: Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt - 20 Kinder - (Gruppe I); Gruppe mit Kindern unter drei Jahren - 10 Kinder - (Gruppe II); Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt - 25 Kinder -, bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden - 20 Kinder - (Gruppe III). Auf der Grundlage der o.g. Kinderzahlen ergeben sich nach den Öffnungszeiten differenzierte Kindpauschalen (Anlage). Die Gruppe I kommt dann zur Anwendung, wenn mindestens vier Kinder im Alter von zwei Jahren aufgenommen werden; die Höchstzahl soll sechs betragen. In der Gruppe II liegt der Schwerpunkt auf den Zwei- und Einjährigen; es können aber im Bedarfsfall auch unter Einjährige aufgenommen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gruppengröße und die Höhe der Pauschale hat. Die Einrichtung der genannten Gruppen findet auf der Basis der Kindergartenbedarfsplanung im Einvernehmen mit den örtlichen Jugendämtern statt. 2. Unter- und Überschreiten der dem Finanzierungsmodell zugrunde liegenden Gruppengröße um je ein Kind wirkt sich nicht auf die Höhe der Förderung aus. Weitere Abweichungen werden mit einem Abzug bzw. zusätzlichen Kindpauschalen für jedes Kind berechnet. 3. Einrichtungen mit Kindern mit Behinderungen erhalten für jedes Kind eine 3,5 fache Kindpauschale, die sich auf der Grundlage der oben aufgeführten Kindpauschale -Gruppe III - 35 Stunden - ergibt. 4. Soweit Träger Mieter von Einrichtungen sind, erhalten sie die Kaltmiete weiterhin "spitz" erstattet; sie können aber auch Pauschalen anstreben. Die Miete wird um den Betrag der Erhaltungspauschale reduziert. Die Kommunen sollen die bestehenden Mietverträge überprüfen und die Träger dahingehend beraten, dass im Einzelfall eine Veränderung insbesondere bei den teuren Mieten vorgenommen werden kann. Für neue Mietverträge werden neue Regelungen entwickelt. 2

13 5. Bei bestehenden eingruppigen Einrichtungen können die anerkennungsfähigen Kosten um einen Betrag von bis zu EUR erhöht werden, falls dies zur Sicherung der Einrichtung erforderlich ist. Das Jugendamt befindet hierüber im Benehmen mit dem Einrichtungsträger. 6. Die Trägeranteile betragen: für die kommunalen Träger 21 %; für die kirchlichen Einrichtungen 12 %; für sonstige freie Träger der Jugendhilfe 9 % und für Elterninitiativen 4 % auf der Grundlage der berechneten Kosten nach Nr. 1 dieser Vereinbarung. Die Kosten für die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils von 20% auf 12% übernimmt das Land zu 75 %; die Kommunen übernehmen 25%. 7. Die Tagespflege wird erstmals vom Land mit je 725 EUR pro Kind und pro Jahr für jeden vom Jugendamt genehmigten Platz gefördert. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen ist v. a. im Hinblick auf die Bestandskräfte eine flexible Regelung zu entwickeln. Eine Verpflichtung zur kommunalen Förderung in Form von Pauschalen ergibt sich hieraus nicht. 8. Die Förderung von Familienzentren und der Sprachförderung wird gesondert geregelt. 9. Die Kirchen wollen auf der Grundlage ihres pastoralen Auftrags und unter Berücksichtigung des demografischen Wandels - unter der Voraussetzung, dass die Jugendhilfeplanung nicht zur Reduzierung von Öffnungszeiten, Einrichtungen und Belegung von Plätzen führt - ihr Angebot an Plätzen für unter dreijährige Kinder und für Kinder im Kindergartenalter in Tageseinrichtungen aufrecht erhalten. 10.Im Jahre 2011 wird eine Überprüfung der neuen Finanzierungsstruktur unter Einbeziehung der Spitzenverbände sowie den kirchlichen Büros auf der Basis einer umfassenden Datenerhebung vorgenommen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollen Kriterien für eine belastbare Revisionsklausel formuliert werden. Im Ständigen Arbeitskreis "Förderung und Betreuung von Kindern" werden die weiteren Umsetzungsschritte erörtert und verabredet. 3

14 Für den Städtetag Nordrhein-Westfalen Dr. Stephan Articus Für den Landkreistag Nordrhein-Westfalen Dr. Martin Klein Für den Städte- und Gemeindbund Nordrhein-Westfalen Dr. Bernd-Jürgen Schneider Für die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (Arbeiterwohlfahrt - Bezirksverbände-; Diözesan- Caritasverbände; Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Landesverband -, Deutsches Rotes Kreuz Landesverbände, Diakonische Werke - Landesverbände, Jüdische Kultusgemeinden - Landesverbände) Dr. Uwe Becker Der Beauftragte der Evangelischen Kirche bei Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalen Kirchenrat Rolf Krebs des Katholischen Büros Nordrhein -Westfalen, Kommissariat der Bischöfe in Nordrhein-Westfalen Prälat Dr. Karl-Heinz Vogt und dem Minister für Generationen, Familie Frauen und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen Armin Laschet 4

15 Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapiers über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege Gruppe Gruppenform Gruppengröße Öffnungszeiten Berechnungsgrundlagen Gruppenpauschale Pauschale/Kind I Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt Stunden 55 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 30 % der Öffnungszeit (7,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit I I Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt Kindergartengruppe von zwei Jahren bis zum Schuleintritt II Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren Stunden 77 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 30 % der Öffnungszeit (10,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit Stunden 99 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 30 % der Öffnungszeit (13,5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit 2559 Tagesstättenpauschale Stunden 55 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 40 % der Öffnungszeit (10 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit Seite 1

16 Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapiers über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege II Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren II Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren III III Kindergartengruppen von drei Jahre bis zum Schuleintritt Kindergartengruppen von drei Jahre bis zum Schuleintritt Stunden 77 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 40 % der Öffnungszeit (14 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit Stunden 99 Fachkraftstunden (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 40 % der Öffnungszeit (18 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit 2559 Tagesstättenpauschale Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 27,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (5 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 38,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (7 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit Seite 2

17 Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapiers über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege III Kindergartengruppen von drei Jahre bis zum Schuleintritt Stunden 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft mit je 49,5 Std. (einschl. 10% Verfügungszeit) Sonstige Personalkosten mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Leitungsstunden mit 20 % der Öffnungszeit (9 Std.) Grundpauschale mit und Erhaltungspauschale mit 2559 Tagesstättenpauschale Seite 3

18 Erklärung der Kommunalen Spitzenverbände (Städtetag NW; Landkreistag NW; Städte- und Gemeindebund NW) und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen Land und Kommunen: Gemeinsam für ein kinderund familienfreundliches Nordrhein-Westfalen Bis 2010 werden für 20 % der Kinder unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Die Förderung der frühkindlichen Bildung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zentrale Anliegen von Landesregierung und Kommunen in Nordrhein- Westfalen. Nachdem der Rechtsanspruch für Kinder von drei bis sechs Jahren umgesetzt ist, kommt es jetzt darauf an, das bestehende Platzangebot für unter Dreijährige Kinder bedarfsgerecht auszubauen. Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände sind sich darin einig, dass der Ausbau dieser Plätze eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Eltern, die berufstätig sein wollen oder müssen, ausreichende Möglichkeiten haben, ihr Kind während dieser Zeit in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagspflegestelle (alt: von einer Tagesmutter) betreuen und fördern zu lassen;

19 2 dass die Familien in ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung unterstützt werden und dass Kinder, die außerhalb der Familie betreut werden, eine gute Förderung erfahren. Angesichts ihrer finanziellen Lage können die Kommunen den erforderlichen Ausbau der Plätze nicht allein aus eigener Kraft schaffen. Deshalb beteiligt sich die Landesregierung mit 32,1 % an den Kosten für den Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder. Das ist bundesweit einmalig. Mit dem neuen Kindergartengesetz wird auch die Kindertagespflege erstmals gesetzlich verankert und vom Land finanziell gefördert Plätze in Einrichtungen und Plätze in Kindertagespflege werden so bereits im Jahr 2008 geschaffen. Die Landesregierung und die Kommunen begrüßen besonders das Engagement der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Elterninitiativen und der Wirtschaft, an dem Ausbau der Plätze mitzuwirken. Damit kann dem Anspruch auf Vielfalt und auf Werteorientierung der Bildungs- und Erziehungsarbeit entsprochen werden. Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung macht einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Lebensjahr entbehrlich. Dieser wird nach der geltenden Rechtslage nur dann erwogen, wenn die Ausbauziele bis 2010 verfehlt werden. Das ist für Nordrhein-Westfalen nicht der Fall. Das Land teilt die Kritik der Kommunen an der Schaffung bundesgesetzlicher Vorgaben, wie dem Tagesbetreuungsausbaugesetz zu Lasten der Länder und Kommunen ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Land und Kommunen begrüßen die Überlegungen der Bundesregierung, zukünftig einen angemessenen finanziellen Beitrag zum Ausbau von Plätzen für unter Dreijährige zu leisten. Sie erwarten von der Bundesregierung, dass diese unter Beachtung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern, wonach die frühkindliche Bildung Sache der Länder ist, schnellstmöglich ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur Bewältigung dieser großen gesellschaftlichen Herausforderung vorlegt. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen sagt den Kommunen zu, gegenüber der Bundesregierung die Interessen der Kommunen zu vertreten.

20 3 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Jürgen Rüttgers MdL Für das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Armin Laschet Für den Städtetag Nordrhein-Westfalen Präsident Fritz Schramma, Oberbürgermeister der Stadt Köln Für den Landkreistag Nordrhein-Westfalen Präsident Thomas Kubendorff, Landrat des Kreises Steinfurt Für den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Präsident Heinz Paus, Bürgermeister der Stadt Paderborn

K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK

K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK GTK - Novelle I. Ausgangslage Moderiertes Verfahren der Firma Kienbaum (Vereinbarung aller Beteiligten vom 29. Juni 2006)

Mehr

Auswirkungen des KiBiz

Auswirkungen des KiBiz .. Auswirkungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetzes) Ausgangslage 05. 2006 - Vorlage der Eckpunkte durch Laschet 09. - 12. 2006 Kienbaum + Deufel Am Ende ohne Ergebnis 09.2006 Eigener Vorschlag der kommunalen

Mehr

Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW

Andrea U. Asch MdL, Grüne NRW Anforderungen an ein Kindergartengesetz Qualität der Kindergärten als Einrichtungen der Elementarerziehung soll steigen Stärkung des Bildungsauftrags Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere

Mehr

den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen

den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes - nachfolgend als Vereinbarungspartner bezeichnet- über Eckpunkte

Mehr

über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel

über die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden den kirchlichen Büros Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und

Mehr

Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz). CDU-LandtagsFraktion zum Thema Familienpolitik Bestmögliche Förderung von Anfang an: Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Zweite und aktualisierte Auflage (Sommer 2008) die landtagsfraktion Familien

Mehr

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Gesetzesentwurf vom

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Gesetzesentwurf vom Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Gesetzesentwurf vom 22.05.2007 Bildungs- und Erziehungsarbeit präzisieren und stärken Sprachförderung als Regelaufgabe aufnehmen

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-\I\/ESTFALEN 17. WAHLPERIODE G 17/ A4. Vereinbarung über die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes

LANDTAG NORDRHEIN-\I\/ESTFALEN 17. WAHLPERIODE G 17/ A4. Vereinbarung über die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfaien Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes, 4090 Düsseldorf I JanUar209

Mehr

ein umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren,

ein umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, INHALT Mehr Geld, mehr Betreuung, mehr Bildung für Kinder und Eltern Kabinett verabschiedet das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Minister Armin Laschet: Anregungen der Verbände sind im Konsens aufgegriffen

Mehr

Zur Klärung von Verfahrens- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes haben

Zur Klärung von Verfahrens- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes haben Empfehlungen zur Umsetzung des Verwaltungs- und Abrechnungsverfahrens im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Kindertageseinrichtungen

Mehr

Neues Kindergartengesetz: Mehr Geld, mehr Qualität, mehr Bildung, mehr Betreuung, mehr Flexibilität

Neues Kindergartengesetz: Mehr Geld, mehr Qualität, mehr Bildung, mehr Betreuung, mehr Flexibilität Neues Kindergartengesetz: Mehr Geld, mehr Qualität, mehr Bildung, mehr Betreuung, mehr Flexibilität 27. Februar 2007 Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration teilt mit: Nordrhein-Westfalens

Mehr

Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr. Britta Altenkamp MdL

Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr. Britta Altenkamp MdL Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr Ziele des KiBiz Die Kindertagespflege soll landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert werden Die

Mehr

Kinderbetreuung in den Kommunen. Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW. Schloss Krickenbeck, Nettetal. August/September 2011

Kinderbetreuung in den Kommunen. Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW. Schloss Krickenbeck, Nettetal. August/September 2011 Kinderbetreuung in den Kommunen Bürgermeister-Seminar des Städte- und Gemeindebundes NRW Schloss Krickenbeck, Nettetal August/September 2011 StGB NRW 2011 Folie 1 Bürgermeister-Seminar - 2011 - Nettetal

Mehr

Vom. Mai Präambel

Vom. Mai Präambel Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) Vom. Mai 2008

Mehr

An die. nachrichtlich. An die Düsseldorf Düsseldorf

An die. nachrichtlich. An die Düsseldorf Düsseldorf Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Der Staatssekretär Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

Auswirkungen auf die Angebote der Kinderbetreuung. Jugendamt, Gabi Keiner

Auswirkungen auf die Angebote der Kinderbetreuung. Jugendamt, Gabi Keiner Das neue Kinderförderungsgesetz rderungsgesetz ab 2014 Auswirkungen auf die Angebote der Kinderbetreuung Jugendamt, Gabi Keiner Hessisches Kinderförderungsgesetz rderungsgesetz ab 2014 Gesetz fasst alle

Mehr

Kindbezogene Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder auf der Basis einer gruppenpauschalen Finanzierung

Kindbezogene Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder auf der Basis einer gruppenpauschalen Finanzierung Kindbezogene Förderung in Tageseinrichtungen für auf der Basis einer gruppenpauschalen Finanzierung Ansatz eines Finanzierungsmodells, erarbeitet und vorgelegt von einer Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände

Mehr

5. September 2014 Nr Das Gute-Kita-Gesetz. Fragen und Antworten

5. September 2014 Nr Das Gute-Kita-Gesetz. Fragen und Antworten 5. September 2014 Nr. 172 Das Gute-Kita-Gesetz Fragen und Antworten 1 Das Gute-Kita-Gesetz Fragen und Antworten Die CDU ist die Familienpartei. Wir wollen Familien das Leben leichter machen. Wir wollen

Mehr

Gemeinsame Erklärung. von

Gemeinsame Erklärung. von Gemeinsame Erklärung von Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers Norbert Bude, Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen Thomas Kubendorff, Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Roland

Mehr

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1 bisherige Regelung: Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) Rechtsanspruch

Mehr

zur Finanzierung nach KiBiz

zur Finanzierung nach KiBiz Fragen und Antworten zur Finanzierung nach KiBiz Raphaela Eilting 1 Gliederung 1. Stichtagsregelung in 19 Abs. 5 KiBiz 2. Gruppenüberschreitung 18 Abs. 4 KiBiz 3. Monatsdatenerfassung in KiBiz.web 4. 45-Stunden-Betreuungsverträge

Mehr

A. Vorbemerkung Seite 2. B. 30 Fragen - 30 Antworten Seite 4. C. Anhang - Vergleichsrechnungen Seite 19

A. Vorbemerkung Seite 2. B. 30 Fragen - 30 Antworten Seite 4. C. Anhang - Vergleichsrechnungen Seite 19 Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkung Seite 2 B. 30 Fragen - 30 Antworten Seite 4 C. Anhang - Vergleichsrechnungen Seite 19 Stand: 11. Juni 2007 2 A. Vorbemerkung Am 22. Mai 2007 hat die Landesregierung den

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Presseerklärung 2009 StGB NRW-Numm. 03/2009 30. Januar Landesregierung und kommunale Spitzenverbände verständigen sich auf Zukunftspakt für die Kommunen

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Dokumentation von der Bildungskonferenz am Thema: Das neue Kinderbildungsgesetz - KiBiz

Dokumentation von der Bildungskonferenz am Thema: Das neue Kinderbildungsgesetz - KiBiz Dokumentation von der Bildungskonferenz am 27.11.2007 Thema: Das neue Kinderbildungsgesetz - KiBiz Referent: Professor Klaus Schäfer Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes

Mehr

Wahlprüfsteine. Antworten NRWSPD

Wahlprüfsteine. Antworten NRWSPD Antworten NRWSPD Da bisher keine Partei eine wirklich konsequente, familiengerechte Politik in Aussicht gestellt hat, weisen wir im Hinblick auf Landtagswahlen im Mai 2017 auf drängende Probleme im Bereich

Mehr

Der Staatssekretär. An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. über die Landesjugendämter:

Der Staatssekretär. An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. über die Landesjugendämter: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Staatssekretär Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen,

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG) Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes

Mehr

3. Die gegenwärtigen Strukturen der institutionellen Früherziehung in Deutschland

3. Die gegenwärtigen Strukturen der institutionellen Früherziehung in Deutschland 3. Die gegenwärtigen Strukturen der institutionellen Früherziehung in Deutschland 3.1 Kindergarten 3.2 Krippe 3.3 Tagespflege 3.4 Außerschulische Betreuung von Kindern im Schulalter Hort und Ganztagsangebote

Mehr

Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen Initiative Kinderbetreuung U3 als Instrument der Arbeitspolitik Förderung der Frauenerwerbstätigkeit in NRW durch

Mehr

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich

Mehr

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Goli-Schabnam Akbarian, Tel. (0228)

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Goli-Schabnam Akbarian, Tel. (0228) Ansprechpartnerin: Frau Dr. Goli-Schabnam Akbarian, Tel. (0228) 538 76 33 Sehr geehrte Damen und Herren, von verschiedenen Seiten wurde der Wunsch an uns herangetragen, unsere Forderungen in Bezug auf

Mehr

keiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt. Im

keiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt. Im Ziele Investitionen in die frühkindliche h Bildung haben einen Ertrag wie in keiner späteren Phase der Bildungsbiographie. In diesem Sinne haben wir mit allen Beteiligten die begonnene Reform fortgeführt.

Mehr

Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen im Kreis Paderborn für das Kindergartenjahr 2009 / 2010

Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen im Kreis Paderborn für das Kindergartenjahr 2009 / 2010 Das bildungsgesetz (KiBiz) Gruppenformen und Betreuungszeiten in den tageseinrichtungen im Kreis Paderborn für das gartenjahr 2009 / 2010 für die Städte und Gemeinden im Bereich des Kreisjugendamtes Paderborn

Mehr

Präambel. 1 Fachkräfte

Präambel. 1 Fachkräfte Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) Vom 26. Mai

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium

Niedersächsisches Kultusministerium Der niedersächsische Weg zur gemeinsamen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren mit und ohne Behinderung in Krippen und kleinen Kindertagesstätten Rechtsgrundlagen der Integration

Mehr

Kinder in Tagesbetreuung

Kinder in Tagesbetreuung Nach Betreuungsumfang und Alter der Kinder, in absoluten Zahlen, 01. März 2011* 900.000 800.000 855.645 180.049 Westdeutschland : 2.381.585 Ostdeutschland : 864.860 6 bis 11 700.000 634.330 Westdeutschland

Mehr

Der Staatssekretär. An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. über die Landesjugendämter:

Der Staatssekretär. An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. über die Landesjugendämter: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Der Staatssekretär Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes, 40190 Düsseldorf Jugendämter der kreisfreien

Mehr

Daten und Fakten zur

Daten und Fakten zur Daten und Fakten zur Kindertagesbetreuungng Rückblick, Ausblick, Herausforderungen Forschungsverbund DJI/TU Dortmund 1 Gliederung 1. Entwicklung und aktuelle Situation der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen

Mehr

Kinderbildungsgesetz KiBiz

Kinderbildungsgesetz KiBiz Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Einführung für Vorstände in Elterninitiativen Stand: 01.01.2014 Am 1. August 2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Zum 01.August.2011

Mehr

Große Anfrage. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den

Große Anfrage. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3160 Große Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 09.12.2010 Frühkindliche Bildung in Niedersachsen: Ankündigungen der Landesregierung

Mehr

Z6. September An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf

Z6. September An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

KiBiz Steuerung des Umsetzungsprozesses

KiBiz Steuerung des Umsetzungsprozesses Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt KiBiz Steuerung des Umsetzungsprozesses Tagung der Jugenddezernenten am 9.4.2008 in Hilden Die Schwerpunkte und Ziele des KiBiz

Mehr

Unkorrigierter Vorabdruck

Unkorrigierter Vorabdruck Unkorrigierter Vorabdruck Gesetzentwurf Fraktion der SPD Hannover, den 25.09.2008 Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder

Mehr

9b Elternmitwirkung auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene: In Abs. 3 S. 2 wurde vor Landeselternbeirat das Wort gewählte gestrichen.

9b Elternmitwirkung auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene: In Abs. 3 S. 2 wurde vor Landeselternbeirat das Wort gewählte gestrichen. Dez. IV 24.03.2014 Bianca Weber Veränderungen zwischen Referentenentwurf (Stand 10.12.2013) und Gesetzentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze (Stand 18.03.2014)

Mehr

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (seit 01.01.2005) Ziel: Qualitätsorientierter und bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung

Mehr

Ministerium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. llÿil Lebensbildung

Ministerium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. llÿil Lebensbildung Ministerium for Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen llÿil Lebensbildung Ziele Investitionen in die frühkindliche Bildung haben einen Ertrag wie in keiner späteren Phase

Mehr

;Hinweis: Die amtliche Fassung der Landesverordnung vom 27. Dezember 2005 befindet sich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz.

;Hinweis: Die amtliche Fassung der Landesverordnung vom 27. Dezember 2005 befindet sich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz. ;Hinweis: Die amtliche Fassung der Landesverordnung vom 27. Dezember 2005 befindet sich im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz. Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes

Mehr

Kinderbetreuung außerhalb der Landesgrenzen

Kinderbetreuung außerhalb der Landesgrenzen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/457 Landtag 18. Wahlperiode 19.06.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 22. Februar 2012 Kinderbetreuung außerhalb der Landesgrenzen

Mehr

Gemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren

Gemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren Gemeinsam von Anfang an Inklusion in Kindertagesstätten für Kinder im Alter unter 3 Jahren Fachtagung am 13.11.2010 in Lüneburg Krabbeln mit Verstand. Gemeinsame Bildung, Erziehung und Förderung in Krippe

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur

Mehr

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Beitragsfreistellung in den Kindergärten Umsetzung der gemäß Gesetzentwurf, Drs. 19/5472, geplanten Regelungen - vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers

Mehr

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung Amt für Schulen, Jugend und Familie splan der betreuung 2014 Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst Kreis Viersen splan der betreuung 2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...

Mehr

vom und erste Anmerkungen

vom und erste Anmerkungen aktuell Betreff: Regelungen aus dem Konsenspapier vom 26.2.2006 erste Anmerkungen Datum: 5.3.2007 Aus den verschiedenen Materialien Informationen könnten sich folgende Bestandteile als Grlage für den Entwurf

Mehr

Anlage 20: Planungen des Landes zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder

Anlage 20: Planungen des Landes zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder Anlage 20: Planungen des Landes zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder Walter Engelhardt Referat Politik für Kinder Baden-Württemberg Planungen des Landes zum Ausbau der Betreuungsangebote für

Mehr

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland

Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative

Mehr

Kein Kind zurückzulassen, bedeutet auch, die Träger nicht im Stich zu lassen!

Kein Kind zurückzulassen, bedeutet auch, die Träger nicht im Stich zu lassen! Kein Kind zurückzulassen, bedeutet auch, die Träger nicht im Stich zu lassen! Die erforderliche und gesellschaftspolitisch gewollte Trägervielfalt ist durch die unzureichende Dynamisierung der Pauschalen

Mehr

Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17

Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17 Beschlussvorlage Gemeinderat und Ortschaften am 16.06.2015 TOP öffentlich Aktenzeichen: 460; 022.31 1. Beratungsgegenstand Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17 2. Beschlussvorschlag:

Mehr

r _ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ 1793 alle Abg.

r _ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ 1793 alle Abg. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin r--------_ Mimsterlum für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Spo des Landes Nordrhem-Westfalen,

Mehr

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung

Amt für Schulen, Jugend und Familie. Bedarfsplan der Kinderbetreuung KREIS VIERSEN Amt für Schulen, Jugend und Familie splan der betreuung 2012 Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst Kreis Viersen splan der betreuung 2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an Bildungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen

Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an Bildungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an Bildungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen Präambel Bildung beginnt mit der Geburt und mündet in lebenslanges Lernen. Diese insbesondere auch

Mehr

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). 216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,

Mehr

Ausbau von Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 (südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden)

Ausbau von Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 (südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden) Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3271 21. 03. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ausbau von Kindertagesstätten

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Lieber Kollege Steffen Vogel, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Kirchner,

Es gilt das gesprochene Wort. Lieber Kollege Steffen Vogel, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Kirchner, Es gilt das gesprochene Wort Rede der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, beim Werkstattgespräch Kinderbildung- und betreuung am 24. Oktober 2014 in Bad Königshofen

Mehr

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen Kindertagespflege Ein Betreuungsangebot in Bewegung Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 September 2016 I Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt

Mehr

FB 1/Wa Sarstedt,

FB 1/Wa Sarstedt, FB 1/Wa Sarstedt, 28.01.2015 Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.01.2015 zum Thema Kosten der Kinderbetreuung Die o.g. Anfrage wird wie folgt beantwortet; die Aufstellung ist eine Ergänzung der Aufstellung

Mehr

Fortschreibung des Vertrags über den Betrieb der in der Gemeinde Ehningen bestehenden 5 Kindergärten

Fortschreibung des Vertrags über den Betrieb der in der Gemeinde Ehningen bestehenden 5 Kindergärten 460.03 Fortschreibung des Vertrags über den Betrieb der in der Gemeinde Ehningen bestehenden 5 Kindergärten Es gilt folgende Regelung: Vereinbarung vom 22.11.1983 mit Wirkung vom 1.1.2007 laut - Gemeinderatsbeschluss

Mehr

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG Stand: 25. September 2018 Fragen und Antworten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff) betreffend die Beitragsfreiheit

Mehr

AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013.

AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013. AWO-Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013. Ab dem 1. August 2013 gilt gem. KiföG für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch

Mehr

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult.

Alle bis zum geborenen Kinder werden in der Regel zum eingeschult. Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: V.51-51.15.10 Drucksache-Nr. 26 /2018 vom 14.02.2018 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Jugendhilfeausschuss 01.03.2018 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes

Mehr

Bildung von Anfang an

Bildung von Anfang an Christian Lindner, MdL Bildung von Anfang an Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern ('KiBiz') Unterrichtung der FDP-Landtagsfraktion Christian Lindner: Bildung von Anfang an - das 'KiBiz'

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen: 17/6 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. November 2017 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz Gesetz Artikel 1 Änderung des Kinderbildungsgesetzes Das Kinderbildungsgesetz vom 30. Oktober 2007 (GV.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/750 7. Wahlperiode 26.07.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Darstellung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 16. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 16/8018 05. 11. 2007 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden

Mehr

Was ist bisher passiert? Wie lautet der Prüfauftrag? Wie funktioniert die Finanzierung mit KiBiz? Welche Folgen hat eine Ausgründung der Kitas?

Was ist bisher passiert? Wie lautet der Prüfauftrag? Wie funktioniert die Finanzierung mit KiBiz? Welche Folgen hat eine Ausgründung der Kitas? Was ist bisher passiert? Wie lautet der Prüfauftrag? Wie funktioniert die Finanzierung mit KiBiz? Welche Folgen hat eine Ausgründung der Kitas? Wie geht es weiter? Mönchengladbach Kitas sollen GmbH werden

Mehr

An den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holstein

An den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holstein An den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schleswig-Holstein Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 8.11.13 Neuordnung der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft

Mehr

Kurz und knapp Seite 1. Etwas ausführlicher Seite 2. Das Kita-Zukunftsgesetz bei uns Seite 6

Kurz und knapp Seite 1. Etwas ausführlicher Seite 2. Das Kita-Zukunftsgesetz bei uns Seite 6 Kurz und knapp Seite 1 Etwas ausführlicher Seite 2 Das Kita-Zukunftsgesetz bei uns Seite 6 80 Millionen Euro mehr für Personal und Qualität, verbindliche Rahmenvereinbarung zwischen Jugendämtern und Trägern,

Mehr

Ki n d e r Bi l d u n g s g e s e t z

Ki n d e r Bi l d u n g s g e s e t z Ki n d e r Bi l d u n g s g e s e t z Einführung in die Grundzüge des neuen Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) vom 30. Oktober 2007 Inkrafttreten: 1. August 2008 - Stand 26.02.2008 - Erzbischöfliches Generalvikariat

Mehr

e) In Absatz 5 werden die Wörter "Tagesmütter und -väter" durch das Wort "Tagespflegepersonen" ersetzt.

e) In Absatz 5 werden die Wörter Tagesmütter und -väter durch das Wort Tagespflegepersonen ersetzt. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. 18 vom 29. Juli 2011 385 Für den Finanzminister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr zugleich in eigener Ressortzuständigkeit

Mehr

Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Hamburg

Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Hamburg Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Hamburg Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 23,5% und für die Kitas 23,9%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt N=19 Trägervertreter/innen

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 899 /15 öffentlich Datum 07.01.2015 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss

Mehr

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Bundesgesetzliche Regelungen 43 SGB VIII Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 Kindern je Tagespflegeperson in deren Haushalt oder anderen

Mehr

Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Koalitionsausschuss am 8. Mai 2018

Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Koalitionsausschuss am 8. Mai 2018 Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Koalitionsausschuss am 8. Mai 2018 Sachsen-Anhalt geht einen entscheidenden Schritt zu besserer Kinderförderung, Elternentlastung

Mehr

Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Thüringen

Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Thüringen Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Thüringen Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 34,6% und für die Kitas 24,3%. Insgesamt erhielt das Projektteam von insgesamt N=38

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012

Drucksache 17 / Kleine Anfrage. 17. Wahlperiode. der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2012 Drucksache 17 / 11 510 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 31. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2013) und Antwort Versorgungsgrad

Mehr

Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Nordrhein-Westfalen

Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Nordrhein-Westfalen Auswertungen der Einrichtungsstrukturen des Projektes AQUA für Nordrhein-Westfalen Rücklauf Der Rücklauf betrug für die Träger 27,9% und für die Kitas 24,0%. Aus dem Bundesland Nordrhein- Westfalen erhielt

Mehr

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 17.02.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3048 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7784

Mehr

2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert?

2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 796 18. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kinderbetreuung im Stadtkreis

Mehr

Ausfüllhinweise zur Meldung des KGJ 2011/2012

Ausfüllhinweise zur Meldung des KGJ 2011/2012 1 Ausfüllhinweise zur Meldung des KGJ 211/212 Allgemeiner Hinweis: Damit für die Jugendämter in KiBiz.web bereits im November 211 ein an die KiBiz- Revision angepasster Leistungsbescheid erstellt werden

Mehr

Freie Wohlfahrtspflege NRW

Freie Wohlfahrtspflege NRW Stellungnahme der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW zum ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes Vorbemerkungen Der Elementarbereich ist die erste Stufe des Bildungswesens.

Mehr

Gute-KiTa-Checkliste. Gesetzliche Anforderungen an die Umsetzung des KiTa-Qualitätsund Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Ländern

Gute-KiTa-Checkliste. Gesetzliche Anforderungen an die Umsetzung des KiTa-Qualitätsund Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Ländern Gute-KiTa-Checkliste Gesetzliche Anforderungen an die Umsetzung des KiTa-Qualitätsund Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Ländern Seit dem 1. Januar 2019 sind wesentliche Teile des KiTa-Qualitäts- und

Mehr

Aktuelle Stellungnahmen. Familie bildet Kinder Eckpunkte zur Reform des Kinderbildungsgesetzes ( KiBiz )

Aktuelle Stellungnahmen. Familie bildet Kinder Eckpunkte zur Reform des Kinderbildungsgesetzes ( KiBiz ) Aktuelle Stellungnahmen, Landesverband NRW e.v. Familie bildet Kinder Eckpunkte zur Reform des Kinderbildungsgesetzes ( KiBiz ) Damit Chancengerechtigkeit für alle Kinder gewährleistet ist, bedarf es neben

Mehr

Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) 10.10.14 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau

Mehr

Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes Anlage 17: Frau Christner, Städtetag Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes, Power-Point Präsentation, Stuttgart 2009 Gesetz zur Änderung

Mehr