Jahrgang 14 Mittwoch, 1. Februar 2006 Nr. 1/2006. Taubenzüchter aus Waldenburg errang in Leipzig den Titel eines Deutschen Meisters

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1 Jahrgang 14 Mittwoch, 1. Februar 2006 Nr. 1/2006 Taubenzüchter aus Waldenburg errang in Leipzig den Titel eines Deutschen Meisters Im Dezember 2005 zur Lipsia-Schau in der Neuen Messe in Leipzig wurde die weltgrößte Rassegeflügelausstellung mit insgesamt Tieren durchgeführt. Höhepunkt der Ausstellung war die Deutsche Rassetaubenschau mit Tieren. Bei dieser Ausstellung errang der Züchter Klaus Dietrich mit der Rasse Orientalische Roller, Farbschlag Silberspren- kel, den Titel eines Deutschen Meisters. Bei der Rasse Orientalische Roller Farbschlag rot, konnte Herr Dietrich den Vizemeistertitel erringen. Wir gratulieren Herrn Dietrich zu seinem Erfolg recht herzlich und wünschen für die im Februar beginnende neue Zuchtsaison ebenso großartige Erfolge. Pohlers, Bürgermeister 1

2 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntgabe von Beschlüssen... aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 6. Dezember /12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 1717, Gemarkung Waldenburg 40/12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 180, Gemarkung Waldenburg 41/12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 1167/19, Gemarkung Waldenburg 42/12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 1390/7, Gemarkung Waldenburg 43/12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 1285/5, Gemarkung Waldenburg 44/12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 1329/9, Gemarkung Waldenburg 45/12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 37, Gemarkung Niederwinkel 46/12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 1109/1, 1135, 1150 Gemarkung Waldenburg 47/12/2005 Nichtausübung Vorkaufsrecht Flurstück-Nr. 296/1, 297, 298, Gemarkung Waldenburg 48/12/2005 Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Flurstück-Nr. 1483/3, Gemarkung Waldenburg (Grünfelder Str. 14) 49/12/2005 Sanierung der Außenanlage auf dem Flurstück-Nr. 138 (Eurogymnasium)... aus der Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember /12/2005 Beschluss zur anwaltlichen Vertretung der Stadt Waldenburg 63/12/2005 Beschluss des Jahresabschlusses 2004 der Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH Waldenburg 64/12/2005 Beschluss zur Jahresrechnung 2004 der Stadt Waldenburg 65/12/2005 Beschluss zur Neufassung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Waldenburg 66/12/2005 Beschluss zum Erwerb des Flurstückes-Nr. 1167/11, Gemarkung Waldenburg 67/12/2005 Beschluss zur Unterzeichnung der Sanierungsvereinbarung zwischen der Stadt Waldenburg und der Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH zur Jahnstraße 1 68/12/2005 Beschluss zur Unterzeichnung der Sanierungsvereinbarung zwischen der Stadt Waldenburg und der Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH zur Jahnstraße 2... aus der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VG Waldenburg vom 15. Dezember /2005 Beschluss zur vorläufigen Umlage aus der Sitzung des Stadtrates vom 17. Januar /01/2006 Beschluss zur Änderung des Sitzungstermines des Technischen Ausschusses Sprechtag Schiedsstelle Der nächste Sprechtag der Schiedsstelle findet am 6. Februar 2006, Uhr, in der Stadtverwaltung Waldenburg, Markt 1, Zimmer 7, statt. Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Stadtverwaltung/Standesamt: Mo, Mi, Fr geschlossen Di 9.00 bis Uhr und bis Uhr Do 9.00 bis Uhr und bis Uhr Einwohnermeldeamt: Mo 8.00 bis Uhr Di 9.00 bis Uhr und bis Uhr Mi geschlossen Do 9.00 bis Uhr und bis Uhr Fr 8.00 bis Uhr (außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache) Bekanntgabe der Sitzungstermine Sitzung des Technischen Ausschusses Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Waldenburg findet am Dienstag, dem 7. Februar 2006, Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Waldenburg statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Tagesordnung geben wir durch Aushang an der Verkündungstafel des Rathauses in der Weinkellergasse bekannt. Sitzung des Stadtrates Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Waldenburg findet am 14. Februar 2006, Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Waldenburg statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Tagesordnung geben wir durch Aushang an der Verkündungstafel des Rathauses in der Weinkellergasse bekannt. Blutspendetermin Das freundliche Blutspendeteam erwartet alle, die spenden wollen, am Montag, dem , bis Uhr, in der Altstädter Schule Waldenburg. Vorankündigung Vereinsvorständesitzung Die diesjährige Vereinsvorständesitzung findet am 09. März 2006, im Gasthof Goldener Hahn in Niederwinkel statt. Eine gesonderte Einladung geht den Vereinen noch zu. Stadtverwaltung geschlossen Vom 8. bis 10. Februar 2006 ist die Stadtverwaltung Waldenburg wegen der Einrichtung einer neuen Computeranlage geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie das Einwohnermeldeamt unter Telefon-Nr /12339 bzw und das Standesamt unter Telefon: / Wir bitten um Ihr Verständnis. Einladung zum Jägerball Die Jagdgenossenschaft Dürrenuhlsdorf lädt am 11. März 2006, Uhr, in den Gasthof Goldener Hahn in Niederwinkel ein. Der Kartenvorverkauf erfolgt am 20. Februar 2006 von Uhr bis Uhr im Verwaltungsgebäude Dürrenuhlsdorf, Frankener Straße 3. Redaktionsschluss für die Märzausgabe ist am 13. Februar

3 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), geändert durch Gesetze vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155) i.v.m. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Form kommunaler Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung KomBek- VO) vom 19. Dezember 1997 (SächsGVBl S. 19) hat der Stadtrat der Stadt Waldenburg am 13. Dezember 2005 folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Satzung regelt die öffentlichen Bekanntmachungen, die ortsübliche Bekanntmachung sowie die ortsübliche Bekanntgabe der Stadt Waldenburg, soweit nicht besondere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften anzuwenden sind. Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. die Verkündung von Rechtsverordnungen, 2. die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und 3. sonstige durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben. 2 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Waldenburg erfolgen, soweit keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Abdruck in das Amtsblatt der Stadt Waldenburg, das die Bezeichnung Waldenburger Stadtbote; Amtsblatt, Heimat- und Bürgerzeitung der Stadt Waldenburg trägt. Es erscheint regelmäßig und wird an alle Waldenburger Haushalte verteilt. (2) Öffentliche Bekanntmachungen haben mit vollem Wortlaut zu erfolgen. Sofern eine Rechtsverordnung oder Satzung genehmigungspflichtig ist oder genehmigungspflichtige Teile enthält, muss auch Öffentliche Bekanntmachungen Satzung der Stadt Waldenburg über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, der ortsüblichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) die Tatsache der Genehmigung unter Angabe der Genehmigungsbehörde und des Datums der Genehmigung bekannt gemacht werden. (3) Der Tag der Bekanntmachung ist der Erscheinungstag des Amtsblattes. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des Amtsblattes vollzogen. (4) Der Vollzug der Bekanntmachung ist in den Akten nachzuweisen. 3 Ersatzbekanntmachung (1) Sind Pläne oder zeichnerische Darstellungen, insbesondere Karten, Bestandteile einer Rechtsverordnung oder Satzung, können sie dadurch öffentlich bekannt gemacht werden, dass 1. ihr wesentlicher Inhalt in der Rechtsverordnung oder Satzung umgeschrieben wird, 2. sie zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten, mindestens aber wöchentlich 20 Stunden, für die Dauer von mindestens zwei Wochen, im Gebäude der Stadtverwaltung, Markt 1, Sekretariat niedergelegt werden und 3. hierauf bei der Bekanntmachung der Rechtsverordnung oder Satzung hingewiesen wird. (2) Abs. 1 gilt für sonstige öffentliche Bekanntmachungen entsprechend. (3) Eine Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf der Niederlegungsfrist nach Abs. 1 Nr. 2 vollzogen. (4) Der Vollzug der Bekanntmachung ist in den Akten nachzuweisen. 4 Notbekanntmachung (1) Erscheint eine rechtzeitige Bekanntmachung in der nach 2 und 3 vorgeschriebenen Form nicht möglich, kann die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an der Verkündungstafel des Rathauses in der Weinkellergasse erfolgen. (2) Die Bekanntgabe ist unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form zu wiederholen, wenn sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (3) Eine Notbekanntmachung ist mit ihrer Durchführung nach Abs. 1 Satz 1 vollzogen. (4) Der Vollzug der Bekanntmachung ist in den Akten nachzuweisen. 5 Ortsübliche Bekanntmachungen oder ortsübliche Bekanntgaben Auf die ortsüblichen Bekanntmachungen sind die Bestimmungen der 2 bis 4 dieser Satzung entsprechend anzuwenden. Die ortsüblichen Bekanntgaben erfolgen durch Aushang an der Verkündungstafel des Rathauses in der Weinkellergasse. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung vom 13. April 1994 in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Waldenburg, den 14. Dezember 2005 Pohlers, Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nichtig oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1988 zur Meldung zur Erfassung Nach 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Män- ner, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an behörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zu den bekannten Öffnungszeiten ausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Es wird hingewiesen, dass nach 45 WPflG ordnungswid- wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung zur Erfassung zu melden: Stadtverwaltung Waldenrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden ( 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrganges 1988, die wehrpflichtig burg, Einwohnermeldeamt, Markt 1, Waldenburg. Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen Vorschrift des 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbu- sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungs- erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalße geahndet werden. Stadtverwaltung Waldenburg 3

4 Bekanntmachung Az.: / Planänderung zur Planfeststellung Neubau der BAB A 72 Chemnitz Leipzig, Abschnitt 2 AS A 72 / B 95 bei Niederfrohna (o.) bis AS A 72 / B 175 bei Rathendorf (Bau-km bis Bau-km ) Das Autobahnamt Sachsen hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die ursprünglichen Planunterlagen wurden im laufenden Planfeststellungsverfahren bereits vom bis ausgelegt. Seitdem wurden die Planunterlagen geändert. Der geänderte Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 13. Februar 2006 bis einschließlich 13. März 2006 in der Stadtverwaltung Waldenburg, Bauamt, Zimmer 1, Markt 1, Waldenburg während der Dienststunden: Montag , Uhr Dienstag , Uhr Mittwoch , Uhr Donnerstag , Uhr Freitag Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder kann bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 27. März 2006, beim Regierungspräsidium Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz oder bei der oben genannten Gemeinde Einwendungen gegen die Planänderung schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Einwendungen gegen die Baumaßnahme, die im bisherigen Verfahren bereits erhoben wurden, gelten als weiterhin bestehend, soweit ihnen nicht durch die Planänderung, die in den nunmehr ausliegenden Planunterlagen ausgewiesen sind, abgeholfen wurde. Eine erneute Einlegung / Wiederholung bereits erhobener Einwendungen ist daher zur Wahrnehmung der eigenen Belange nicht erforderlich. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen ( 17 Abs. 4 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt. 2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin erörtert werden, der gegebenenfalls noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 6. Die Nummern 1, 2, 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach 9a Bundesfernstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 9a Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz). Es wird darauf hingewiesen, dass auch Flurstücke, die nicht im Bereich der Trasse gelegen sind, durch die Baumaßnahme betroffen sein können (Ausgleichsflächen für landschaftspflegerische Begleitplanung). Waldenburg, 1. Februar 2006 Pohlers, Bürgermeister Bekanntgabe des Finanzamtes Hohenstein-Ernstthal Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der Gemarkung (en) Niederwinkel, Schlagwitz, Dürrenuhlsdorf, Franken und Schwaben werden während der Dienststunden in der Zeit vom bis in den Diensträumen des o. g. Finanzamtes offengelegt (Zimmer 231). Offengelegt werden Nachschätzungsurkarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind ( 2 BodSchätzOffVO). Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben ( 6 BodSchG). Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu ( 347 AO). Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des beim Finanzamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist ( 6 Abs. 1 BodSchOffVO). Bei beabsichtigter Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabsprache mit Herrn Wolf unter Telefon-Nr. 0375/ empfehlenswert. gez. Der Vorsteher des Finanzamtes Information der Verbraucher über die anliegende Wasserqualität Die amtlichen Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers liegen in der Zeit vom bis zu den bekannten Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme im Zimmer 4 der Stadtverwaltung Waldenburg aus. Die Bücherei am Euro- Gymnasium ist während der Winterferien vom 13. bis 17. Februar 2006 wegen Urlaub geschlossen. Vom 20. bis 24. Februar 2006 gelten folgende Öffnungszeiten: Dienstag: Uhr bis Uhr Donnerstag: Uhr bis Uhr 4

5 Steuerzahler aufgepasst und nicht vergessen Am 15. Februar 2006 wird die Grund und Gewerbesteuer für das I. Quartal 2006 sowie die Hundesteuer für das Jahr 2006 fällig! Behindertenberatung in Waldenburg Die nächste Beratung für Menschen mit Körperbehinderung, mit geistiger Behinderung, Blinde und Sehbehinderte und Angehörige Behinderter findet am 23. Februar 2006, in der Zeit von 9.00 bis Uhr, im Rathaus Waldenburg, Zimmer 7, statt. Veröffentlichung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen Gemäß 33 Abs. 2 des Sächsischen Meldegesetzes (SächsMG)vom in der derzeit geltenden Fassung darf die Meldebehörde an Presse, Rundfunk oder andere Medien zwecks Veröffentlichung, Altersjubiläen (70. oder späterer Geburtstag) und Ehejubiläen (goldene Hochzeit oder späteres Ehejubiläen) übermitteln. Mitgeteilt werden dürfen: Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums. Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtung im Sinne des 20 Abs. 1 SächsMG gemeldet ist, eine Auskunftssperre besteht oder der Betroffene der Auskunftserteilung widersprochen hat bzw. widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadtverwaltung Waldenburg, Einwohnermeldeamt, Markt 1, Waldenburg. Entsprechende Vordrucke werden bereitgehalten. Wir möchten alle Einwohner nochmals bitten, die Gültigkeit Ihrer Dokumente, wie Bundespersonalausweis und Reispass, zu überprüfen. Die Beantragungszeit für die neuen Dokumente beträgt ca. 3 bis 5 Wochen. Abgelaufene Kinderausweise und Reisepässe sind im Einwohnermeldeamt abzugeben. Diese dürfen nicht selbst vernichtet werden. Einwohnermeldeamt, Stadt Waldenburg blümchen & mehr ab Februar wieder Bastelzirkel zu folgenden Themen: Geschenke zum Valentinstag Karten für jeden Anlass schöne Lampen herstellen kleine Fotoalben kreieren Wir gratulieren Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren allen Jubilarinnen und Jubilaren zum Geburtstag, wünschen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. nachträglich im Januar 2006: am zum 84. Geburtstag Frau Hildegard Scholz, am zum 83. Geburtstag Frau Gerda Fischer, am zum 83. Geburtstag Frau Helene Winkler, am zum 90. Geburtstag Frau Frieda Hahn, am zum 84. Geburtstag Frau Charlotte Fleck, OT Dürrenuhlsdorf am zum 84. Geburtstag Frau Dora Rögner, am zum 97. Geburtstag Frau Frieda Müller, am zum 91. Geburtstag Frau Hilde Hetzsch, am zum 93. Geburtstag Herrn Hans Neidhardt am zum 81. Geburtstag Frau Lieselotte Landgraf, OT Schwaben, am zum 82. Geburtstag Frau Marianne Petzold, am zum 89. Geburtstag Frau Margarete Girruleit, am zum 94. Geburtstag Frau Hildegard Poling, am zum 90. Geburtstag Frau Elisabeth Rößner, am zum 82. Geburtstag Herrn Günter Liebe, OT Niederwinkel, Gratulation zur Eheschließung im Oktober, November und Dezember 2005 Wir gratulieren zur Eheschließung und wünschen viel Glück und alles Gute für die gemeinsame Zukunft: Steffen Teichmann und Anja Teichmann, geb. Schinzel aus Meerane Sven Schumann und Brit Schumann geb. Joachim aus Lödla Klaus Nitzsche und Ilona Nitzsche geb. Frommelt aus Meerane Silvio Kopka und Anela Kopka geb. Eckert aus Wilkau-Haßlau Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am das Ehepaar Siegfried und Christa Rücker und das Ehepaar Günter und Ingrid Stiegler sowie am das Ehepaar Willi und Inge Walter. Auch dazu gratulieren wir auf das allerherzlichste. Zirkelzeiten: Mo, Di, Fr von Uhr Do von und Uhr Mittwoch geschlossen Um telefonische Voranmeldung zu den Zirkeln wird gebeten, Telefon: / 21502, Steffi Frank, Am Rotenberg 8, Waldenburg am zum 81. Geburtstag Frau Anni Brumm, am zum 85. Geburtstag Herrn Paul Gränz, am zum 85. Geburtstag Frau Christa Bauch, am zum 83. Geburtstag Herrn Willi Heldt, Februar 2006: am zum 83. Geburtstag Frau Elsbeth Wildenhain, am zum 92. Geburtstag Frau Ilse Seifert, am zum 89. Geburtstag Frau Johanna Nagel, am zum 92. Geburtstag Frau Helene Martin, am zum 84. Geburtstag Frau Hildegard Pinther, am zum 80. Geburtstag Herrn Gerhard Speckmann, am zum 83. Geburtstag Frau Ilse Pohlers, OT Dürrenuhlsdorf am zum 83. Geburtstag Frau Ilse Bauch, am zum 85. Geburtstag Frau Marie Neumann, am zum 89. Geburtstag Herrn Hellmuth Nagel, am zum 84. Geburtstag Frau Hilde Held, Gratulation zur Eisernen Hochzeit Am 28. Dezember 2005 feierte das Ehepaar Marianne und Hans Neidhardt aus Waldenburg das seltene Fest der Eisernen Hochzeit, das sind 65 gemeine Ehejahre. Dazu überbrachte der Bürgermeister Herr Pohlers herzliche Grüße und Glückwünsche im Auftrag von Herrn Ministerpräsident Georg Milbradt sowie im Namen der Stadt Waldenburg. 5

6 Schulnachrichten aus der Franz-Mehring-Mittelschule Tag der offenen Tür Am Donnerstag, dem , findet von bis Uhr unser Tag der offenen Tür statt. Wir möchten Sie herzlich einladen, die Möglichkeit zu nutzen, Einblicke in verschiedene Unterrichtsfächer und -räume zu gewinnen. So erwarten Sie zum Beispiel Ausstellungen von Schülerarbeiten und Lehrmaterialien. Es werden kleine Experimente in Biologie, Physik und Chemie gezeigt. Im Informatikkabinett können Schüler ihr Wissen in verschiede- nen Bereichen am Computer überprüfen Uhr, Uhr, Uhr und Uhr werden jeweils Vorführungen unserer Schüler im Rahmen des Mozartjahres gezeigt, wie zum Beispiel das Schattenspiel zur Zauberflöte und eine öffentliche Chorprobe. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. So wird ein Schülercafe eingerichtet und auf dem Schulhof gibt es Roster und Glühwein. Wir hoffen, Sie sind neugierig und schauen zu uns herein. Die Lehrer und Schüler der Franz-Mehring-Mittelschule würden sich freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Schüler des NK School News Am haben Sie die zusätzliche Möglichkeit in der Zeit von bis Uhr die Franz-Mehring-Mittelschule, Jahnstraße 10, Waldenburg, zu besichtigen und mit den Lehrern ins Gespräch zu kommen. Kirchennachrichten Schulnachrichten ADVENTKAPELLE, Am Rotenberg 1 Sei dabei du bist willkommen! Gottesdienste: 1. und 3. Samstag im Monat: Uhr INTENSIV Uhr Gottesdienst mit Predigt und Kindertreff 2. und 4. Samstag im Monat: Uhr Treffen in Gruppen mit Kindern Uhr: Frauenfrühstück mit Kindern jeden Mittwoch: Teenytreff Uhr bei Fam. Wagner Pfadfinder: einmal im Monat sonntags Uhr Girlytime (Samstag nach Absprache für Mädchen ab 12 Jahre) 1. Samstag Jugendtag ab Uhr Anfragen und Gespräche sind gern möglich bei: Gemeindeleiter André Leuthold ( ) Pastor Ralf Schulz ( ) ALPHA KURS für Frauen Dem Sinn des Lebens auf der Spur Wer ist Jesus? Warum starb Jesus? Wie führt Gott? ab 28. Februar mal dienstags Uhr Am Rotenberg 1 in der Adventkapelle Anmeldung über Tel.-Nr /21334 (C. Leuthold) / B.+R. Schulz EV.-FREIKIRCHLICHE GEMEINDE Gartenstraße 22, Waldenburg Sonntag Uhr Gottesdienst Uhr Kinderstunde Mittwoch Uhr Bibel- oder Gebetsstunde Freitag Uhr Jugendstunde ST. BARTHOLOMÄUS-Kirchgemeinde jeden Sonntag Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst der St. kirche Veranstaltungen im Kirchspiel Waldenburg montags Uhr Konfirmandenunterricht Kl. 8 im Pfarrhaus dienstags Uhr Kirchenchor im Pfarrhaus mittwochs Uhr Christenlehre Kl. 1 6 im Pfarrhaus Uhr Christenlehre in Ziegelheim Uhr Christenlehre in Ziegelheim Uhr Christenlehre in Schwaben Uhr Kurrende im Pfarrhaus Uhr Jugendchor im Pfarrhaus donnerstags Uhr Konfirmandenstunde Kl. 7 im Pfarrhaus Uhr Christenlehre in Schlagwitz Uhr Christenlehre in Schwaben Uhr Sprechst. in Ziegelheim Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus freitags Uhr Posaunenchor im Pfarrhaus Uhr Junge Gemeinde im Pfarrhaus der Lutherkirche Gottesdienste Uhr im Pfarrhaus St Uhr in Schwaben Uhr im Pfarrhaus St Uhr in Ziegelheim Uhr in Schlagwitz Uhr im Pfarrhaus St Uhr in Schlagwitz Uhr im Pfarrhaus St Uhr in Schwaben Uhr in Ziegelheim Uhr in Waldenburg Informationen: Öffnungszeiten des Pfarramtes: Di und Uhr und Do Uhr, Tel. ( ) Es grüßt Sie herzlich Ihr Pf. U. Oertel Europäisches Gymnasium Beginn eines neuen Yoga-Kurses: am 15. Februar 2006, Uhr, im Ostflügel Zimmer 334 Anmeldungen ab sofort über Frau Delitz, Telefon: / Der Hort der Altstädter Schule sagt Danke Wir Kinder möchten uns ganz herzlich bei dem Team des Edeka-Marktes in Waldenburg für die tollen Geschenke sowie Bälle, Süßigkeiten und den wunderschönen Kaufmannsladen bedanken. Besonderer Dank gilt Herrn Nestler, dem Marktleiter, der großes Interesse an unserem Hort zeigt. Die Kinder des Hortes der Altstädter Schule mit Erziehern sowie dem Elternrat Unser kleiner persönlicher Dank an das Personal des Edeka-Marktes: Die Kinder erfreuten das Team mit kleinen Gedichten, Liedern und selbst Gebasteltem Kindergartennachrichten Altstädter Kinderland spendet für Waisenkinder Seit einigen Jahren ist es in unserer Einrichtung zur schönen Tradition geworden, für rumänische Waisenkinder Spielzeug, Kleidung u.a. zu sammeln. Auf diesem Weg möchten wir uns ganz herzlich bei den Eltern für die zahlreichen Spenden bedanken. 8

7 Dank des Gewerbevereins Waldenburg e.v. Wir Gewerbetreibenden danken allen Beteiligten, welche die festliche Beleuchtung der Stadt zur Weihnachtszeit ermöglicht haben. Aus diesem Anlass spendete der Gewerbeverein nochmals 100 Glühbirnen an die Stadt Waldenburg zur weiteren Gewährleistung der festlichen Lichterkettenbeleuchtung. Wir danken der Theatergruppe der Franz-Mehring-Mittelschule für die unterhaltsame Untermalung unserer Weihnachtsfeier am 6. Dezember Allen Bürgern unserer Stadt wünschen wir Gesundheit und Lebensfreude für das noch junge Jahr Der Vorstand Diakonie-Sozialstation Waldenburg e.v. lädt alle Senioren aus Waldenburg und Umgebung herzlich zu folgenden Veranstaltungen im Seniorentreff Betreutes Wohnen, Obere Kirchgasse 1, ein. Beginn ist jeweils Uhr Altersgerechte Gymnastik Rommé-Nachmittag Kaffeekränzchen Malnachmittag Altersgerechte Gymnastik Gedächtnistraining Kaffeekränzchen Faschingsfeier Volkssolidarität, Ortsgruppe Niederwinkel Uhr im Gasthof Goldener Hahn : Vortrag von Frau Edeltraud Hertel über ihren Einsatz im Sudan IMPRESSUM: Der WALDENBURGER STADTBOTE erscheint monatlich. Die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Stadt Waldenburg, Herr Bernd Pohlers, Waldenburg, Markt 1, Telefon ( ) 123-0, Fax ( ) , e- mail: sekretariat@waldenburg.de, Fremdenverkehrsamt Telefon ( ) Gesamtherstellung: SCHWARZ DRUCK, Werbung und Verlag GmbH, Äußere Crimmitschauer Straße 80, Meerane, Telefon ( ) , Fax ( ) , ISDN Mac-Leonardo/Win-Fritz ( ) , info@schwarz-druckmeerane.de, Das Urheberrecht für die Anzeigen obliegt dem Verlag, ungenehmigter Nachdruck ist verboten. 9

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