Finanzielle Unterstützung von Menschen in prekären Situationen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. HA VI - Caritas

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1 Finanzielle Unterstützung von Menschen in prekären Situationen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart 1

2 Stiftung Franziskusfonds des Bistums Rottenburg-Stuttgart Verfügung stehende Die Stiftung Franziskusfonds unterstützt in Not geratene Personen. Sie nimmt sich der Erfüllung der Fürsorge für die Armen an und soll Hilfe leisten in jeder geistigen und leiblichen Not. Die Mittel werden unabhängig von Alter, Religion, Nationalität und Familienstand bewilligt. Die Stiftung stellt auf Antrag finanzielle Hilfen in Einzelfällen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die Fachdienste und Beratungsstellen der Caritas und weitere definierte Beratungsstellen. 312 Anträge 395 Anträge , , ,97 2

3 Bischöflicher Hilfsfonds für werdende Mütter Verfügung stehende Aus dem Bischöflichen Hilfsfonds werden finanzielle Einzelhilfen für schwangere Frauen, Familien und alleinerziehende Mütter und Väter bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gewährt. Mittel des Fonds dienen dem Schutz des ungeborenen Lebens und tragen zur Entlastung und Behebung von vielfältigen Notlagen im Kontext von Schwangerschaft und Geburt bei. Beratung und Antragstellung erfolgen über die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas Anträge Anträge Pro Jahr: , ,-- (KSB gesamt/ ,-- SkF) ,-- (KSB gesamt inkl. SkF) 3

4 Stiftung Mütter in Not Die Stiftung Mütter in Not tritt ein für bessere Lebensbedingungen für Kinder, Familien mit Kindern sowie für alleinerziehende Mütter und Väter. Insbesondere will sie zum Schutz der ungeborenen Kinder beitragen durch Hilfen mit einer längerfristigen Perspektive für Eltern und Kind. Die Stiftung stellt auf Antrag finanzielle Hilfen in Einzelfällen und zur Anschubsfinanzierung von Projekten im Sinne der Stiftung zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über die zuständigen Fachdienste und Beratungsstellen der Caritas. 72 Anträge 64 Anträge , , ,80 4

5 Bischöflicher Sonderfonds für Härtefälle in der Familienpflege Der Bischöfliche Sonderfonds für Härtefälle in der Familienpflege unterstützt Familien und Alleinerziehende mit Kindern und ungeborenen Kindern in akuten Notsituationen. Zu den Härtefällen zählen insbesondere Notsituationen, die durch unvorhergesehene Erkrankungen oder Tod eines Elternteils, Geburt eines Kindes oder Mehrlingsgeburten sowie durch weitere familiäre Belastungen entstehen. Die Mittel aus dem Sonderfonds sind Beihilfen für Familien, die diese nicht als Geldleistung, sondern durch die Unterstützung einer Familienpflegerin, Dorfhelferin oder Nachbarschaftshelferin erhalten. Die Antragstellung erfolgt durch katholische/ökumenische Träger der Familienpflege und Organisierten Nachbarschaftshilfe und Beratungsstellen der Caritas. 83 Anträge 82 Anträge Pro Jahr: , , ,59 5

6 Diözesanstiftung Lebensraum für die Familie Die Stiftung Lebensraum für die Familie tritt ein für die soziale und wirtschaftliche Besserstellung der Familie in der Gesellschaft von heute im Sinne der christlichen Ethik. Sie fördert Mehrkinderfamilien und Alleinerziehende durch die Bereitstellung oder Vermittlung familiengerechter, vergünstigter Mietwohnungen. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über die zuständigen Fachdienste und Beratungsstellen der Caritas. Ein weiterer Förderschwerpunkt liegt in der Bezuschussung von Familienerholungs- und Familienbildungsmaßnahmen über das Familienerholungswerk der Diözese Rottenburg- Stuttgart. Die Förderbedingungen und Antragsformalitäten hierfür ergeben sich aus der Homepage über den Link Zuschüsse und Gutscheine erhielten 154 Familien und 519 Kinder Unterstützung erhielten 173 Familien und 432 Kinder Unterstützung , ,85 keine Daten vorhanden 6

7 Wohnungsbaufonds Der Wohnungsbaufonds unterstützt Großfamilien mit drei und mehr Kindern und Alleinerziehende bei der Erhaltung und Schaffung von Wohnungseigentum. Zum begünstigten Personenkreis zählen auch Menschen mit Behinderung und alte Menschen. Die Förderung erfolgt in der Regel durch finanzielle Zuwendungen nach Prüfung des Einzelfalls. Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die Fachdienste und Beratungsstellen der Caritas. Der HA VI Caritas unbekannt ,00 Der HA VI Caritas unbekannt 7

8 Fonds für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution In der Hauptabteilung Caritas des Bischöflichen Ordinariats wird seit 2009 der diözesane Fonds für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verantwortet. Der Fonds versteht sich als Ergänzung zum Fonds des Landes Baden-Württemberg für Opfer von Menschenhandel (Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung nach 232 StGB) und ist speziellen Fallkonstellationen vorbehalten, die nicht vom Opferfonds des Landes abgedeckt werden, aber aus humanitären Gründen eine Hilfeleistung begründen. Der Fonds soll eine schnelle, unbürokratische und kalkulierbare finanzielle Hilfe sein. Anträge an den Fonds können über die einschlägigen Fachberatungsstellen (FIZ Stuttgart, Mitternachtsmission Heilbronn, FreiJa Freiburg und Kehl sowie Solwodi e.v. Ludwigshafen/ Rhein) gestellt werden. Die Anträge gehen von dort direkt an die Geschäftsführung IN VIA Rottenburg- Stuttgart zur Stellungnahme und anschließend an die Hauptabteilung Caritas. 26 Anträge 26 Anträge Pro Jahr: , ,49 8

9 Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen - Individualhilfen Zweck und Ziel des Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen ist es, unmittelbar alle Menschen mit aktuellem Wohnsitz in der Diözese Rottenburg- Stuttgart zu unterstützen, die auf der Flucht vor Verfolgung jeglicher Art sind und sich in prekären Lebenssituationen befinden. Diese Menschen sollen durch den Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Religion, nachrangig und nachhaltig unterstützt werden. Ein weiteres Ziel des Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen ist es, mittelbar die Förderung der hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Arbeit mit Flüchtlingen sowie strukturelle Entwicklungen im Bereich Flüchtlingshilfen zu fördern. Anträge auf Unterstützung einer Maßnahme im Bereich Individualhilfen können nicht direkt an das Bischöfliche Ordinariat - Hauptabteilung Caritas gestellt werden. Eine Antragsstellung von Privatpersonen an das Bischöfliche Ordinariat - Hauptabteilung Caritas ist nicht möglich. Die Anträge müssen über vermittelnde Stellen (Fachdienste oder Beratungsstellen der Caritas) beim Bischöflichen Ordinariat - Hauptabteilung Caritas eingehen. 21 Anträge 5 Anträge Die für den gesamten Fonds zur Verfügung stehende Summe im Januar 2016: , für Individualhilfe verausgabte Mittel: , für Individualhilfe verausgabte Mittel: ,74 9

10 Gesamt Zahl der Anträge Anträge Anträge Bilanzsumme: ,55 Pro Jahr: , , ,59 Zweckerfüllungsfonds: ,23 Gesamt: ,78 10

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