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1 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Referat 340 Schwerin, 23.März 2012 Beschreibung der Fördertatbestände - "Verbesserung der Verwertung von Forschungsergebnissen" (B.3.2) - und "anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung von Vorhaben mit identifiziertem Verwertungspotenzial" (B.3.5) im Rahmen des spezifischen Ziels B.3: "Unterstützung von Innovationen durch Entwicklung des Humanpotentials in der Forschung und durch bessere Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft" 1. Einführung Das Potential der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in bestehenden oder neuen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Zwar hat sich die Rolle der Hochschulen im Forschungs- und Technologietransferprozess hin zu den Unternehmen des Landes nach dem Wegfall des Hochschullehrerprivilegs deutlich verändert. Die Hochschulen können nun gleich den außeruniversitären Forschungseinrichtungen die ihnen gemeldeten Erfindungen in Anspruch nehmen und selbst zum Patent anmelden. Die Förderung der Verbesserung der Forschungsverwertung in den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns verfolgt das Ziel, zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der regionalen Wirtschaft beizutragen. Neben der Auslizensierung an bestehende oder neue Unternehmen, insbesondere an Ausgründungen, kommt auch der Verkauf von Patenten in Betracht. Selbst für den Fall, dass eine Erfindung nicht zum Patent führt, soll eine Verwertung unterstützt werden. Zur Förderung von exzellenten und wirtschaftsnahen Forschungsprojekten an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Weiterentwicklung von anwendungsorientierten Forschungsergebnissen mit Verwertungspotential hat das Land MV den Forschungsfonds MV eingerichtet. Die Vorhaben sollen einen Beitrag zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der hochschulischen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern liefern. Ziel der Förderung ist es, die Verbundfähigkeit und Forschungsexzellenz der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu stärken (Profilbildung), den anwendungsnahen Wissens- und Beschreibung der ESF-Förderung B.3.2 und B.3.5 1

2 Technologietransfer zum Nutzen der regionalen und überregional tätigen Wirtschaft zu beschleunigen, eine intensive Verzahnung von Bildung und Forschung mit der Wirtschaft zu erreichen (Verzahnung von Forschungsstätten und Wirtschaftspartnern). Der Forschungsfonds zielt auf eine spezifische Stärkung der anwendungsorientierten Forschung der wissenschaftlichen Einrichtungen im Lande. Es sollen dadurch zukunftsorientierte und hochwertige Arbeitsplätze in Wissenschaft und Wirtschaft geschaffen werden. Unter dieser Prämisse werden Vorhaben gefördert, die auf die folgenden Zielstellungen ausgerichtet sind: Stärkung vorhandener oder Erreichung zukünftiger wissenschaftlicher und technologischer Exzellenz, Aufbau von wissenschaftlichen Alleinstellungsmerkmalen im nationalen oder internationalen Vergleich, anwendungsnahe Forschung zu Stärkung der Unternehmen in Mecklenburg- Vorpommern, Stärkung des Potenzials für Unternehmensausgründungen, Stärkung der Vernetzung mit der überregionalen und internationalen Wissenschaftsgemeinschaft. Es werden ausschließlich Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich gefördert, welche nach dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (2006/C323/01) sowie als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 EG-Vertrag mit dem gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag freigestellt sind. Im Rahmen der Förderung entstehende wirtschaftlich verwertbare Förderergebnisse sind jedoch, da ausdrücklich erwünscht, förderunschädlich soweit sie diskriminierungsfrei veröffentlicht oder ein marktübliches Entgelt an die Forschungseinrichtung gezahlt und dieses im nichtwirtschaftlichen Bereich verwendet wird. 2. Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Forschungsverwertung (B.3.2) 2.1. Förderung - der Tätigkeit des Verwertungsverbundes Mecklenburg-Vorpommern, - einer Patentverwertungsagentur, - und von Patentierungshilfen Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bilden den Verwertungsverbund Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung wird wie folgt erfolgen: - Der Verwertungsverbund wird die Verwertung selbst in Kooperation mit der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns stärker betreiben. So wird er z. B. im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit potenzielle Verwertungspartner der mittelständischen Wirtschaft über die einer Verwertung zugänglichen Ergebnisse des Verbundes, z.b. durch den Aufbau einer entsprechenden Datenbank, informieren sowie weitere geeignete Formen einer Beschreibung der ESF-Förderung B.3.2 und B.3.5 2

3 verstärkten Zusammenarbeit mit den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. So können der Verwertungsverbund und die durch ihn repräsentierten wissenschaftlichen Einrichtungen das Potential der öffentlich finanzierten Forschung zum einen mit dem klassischen Technologietransfer an regionale Unternehmen vermitteln. Dabei ist es wichtig, dass die Bedarfe der Unternehmenspartner erfragt und das Angebotsspektrum der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Unternehmen getragen werden. Der Verwertungsverbund darf allerdings nicht beim Erstkontakt stehen bleiben, sondern muss gemeinsam mit Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern konkrete Forschungsverbundprojekte definieren und schließlich Forschungsaufträge und Lizenzverträge aushandeln. Zum anderen können der Verwertungsverbund und seine Partner die Verwertung durch Ausgründungen betreiben. Auch die Ieistungs- und erfolgsbezogene Finanzierung des Patentierungsgeschehens soll dazu beitragen, dass die beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen selbst das Patentierungs- und Verwertungsgeschehen vor Ort stimulieren. Hierzu wird es erforderlich sein, nach dem Verbrauch der Fördermittel eigene Gelder zur Fortsetzung der Patentierungs- und Verwertungsaktivitäten aufzuwenden. Hierfür können sowohl Verwertungsrückflüsse als auch andere Drittmittel eingesetzt werden. Verwertungsrückflüsse, die der Hochschule und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen und nicht der Patentanmeldung und Patenterhaltung zugeführt werden, werden für die Förderung anwendungsorientierter Forschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen verwendet im Sinne der ESF-Interventionen in MV. - Für die Patentierung und Verwertung der ihnen gemeldeten Erfindungen werden sich die im Verwertungsverbund zusammengeschlossenen Forschungseinrichtungen der vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bildungsministerium gemeinsam geförderten Patentverwertungsagentur Mecklenburg-Vorpommern (PVA) während der ersten Förderphase bedienen. Bei einer Verlängerung bzw. Neuauflage der gemeinsamen Förderung, hat eine Vergabe auf Grundlage einer Ausschreibung zu erfolgen. Die Vergabe erfolgt entsprechend der VOL und der in der Förderaktivität definierten Auswahlkriterien. Die beauftragte Patentverwertungsagentur hat die Aufgabe, die Forschungsergebnisse zum Patent anzumelden und breit zu verwerten. Damit wird die Patentverwertungsagentur sich auf das Kerngeschäft der Patentierung und Verwertung konzentrieren. Dieses beinhaltet, dass zum einen die von den Verbundpartnern vorgelegten Erfindungsmeldungen auf ihre Verwertbarkeit nach der späteren Patenterteilung geprüft werden, dass die Patentierung betrieben wird und das Patent auslizensiert oder verkauft wird. Vertragspartner kann sowohl ein bestehendes Unternehmen, bevorzugt in Mecklenburg- Vorpommern, oder auch eine Ausgründung aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung des Landes sein. - Darüber hinaus werden die Forschungseinrichtungen des Verwertungsverbundes die ebenfalls von beiden Fördergebern finanzierten Patentierungshilfen erhalten. Da die öffentliche Förderung des Landes und des Bundes für eine Patentverwertungsagentur Mecklenburg-Vorpommerns einschließlich der Patentierungskosten bis zum Jahre 2010 deutlich zurückgehen wird, hat ein Förderkonzept für eine Patentverwertungsagentur des Verwertungsverbundes Mecklenburg-Vorpommern für die nachhaltige Finanzierung der Agentur Sorge zu tragen. Beschreibung der ESF-Förderung B.3.2 und B.3.5 3

4 Förderfähige Ausgaben sind: - Personalkosten, die für die Geschäftsstelle des Verwertungsbundes erforderlich sind. Diese Kosten sind in einer separaten Förderung zu beantragen. - Kosten für die Beauftragung der Patentverwertungsagentur. - Sachkosten im Rahmen der gemeinsamen Förderung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für: - die beauftragte Patentverwertungsagentur - die Patenthilfen, insbesondere Rechtsanwalts- und Notarkosten - die Erstellung und Pflege einer Datenbank, - die Erstellung und Pflege einer Internetseite, - die Durchführung von Veranstaltungen und Workshops sowie Teilnahme an Veranstaltungen, - Druckkosten und Informationsmaterial, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind Förderung der Organisation der Ideenwettbewerbe Eine Form der Forschungsverwertung ist die Gründung von Unternehmen aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Um das Gründungspotential der Hochschulen und Forschungseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns möglichst früh zu erfassen und durch die systematische Unterstützung zu erfolgreichen Gründungen weiterzuentwickeln, ist es erforderlich, die Professoren, Studenten, Hochschulabsolventen und Nachwuchswissenschaftler zu motivieren die aus ihrer Sicht gründungsrelevanten Forschungsergebnisse für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Die größte Herausforderung für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie für deren gemeinsamen Verwertungsverbund mit dem Ziel eines langfristig angelegten Verwertungsprozesses von Ergebnissen angewandter Forschung besteht darin, für einen kontinuierlichen Fluss solcher verwertbaren Forschungsergebnisse zu sorgen. Diesem Zweck dienen der landesweite Wettbewerb und die internen Wettbewerbe der aussichtsreichsten Gründungsideen. Weiterhin soll die Ideenidentifizierung und Etablierung der Gründungskultur an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt werden. Mit der Fördermaßnahme wird die Organisation dieser Wettbewerbe gefördert, um eine Brücke zwischen der angewandten Forschung und der konkreten Forschungsverwertung zu bauen. So sind die Wissenschaftler nicht nur wegen ihrer dienstrechtlichen Verpflichtung motiviert, Erfindungsmeldungen an ihren Dienstherren zu geben. Zur Verstärkung einer breiten Kommunikation der Wettbewerbsergebnisse und deren Weiterentwicklung veranstalten die Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Verwertungsverbund jährliche Statusseminare und andere geeignete öffentliche Foren. In den Anträgen werden Konzepte und Kostenkalkulationen mit begründenden Unterlagen eingereicht. Förderfähige Ausgaben sind dabei: - Personalkosten, die der Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe dienen. Die Personalmittel betragen in der Regel mindestens 60% der Gesamtkosten. Beschreibung der ESF-Förderung B.3.2 und B.3.5 4

5 - Sachkosten in Form als: - Verbrauchsmaterial sowie Druck- und Recherchekosten für die Information zu den Ideenwettbewerben und deren Durchführung, - Reisekosten für Mitarbeiter der Hochschulen, die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen notwendig sind sowie Netzwerktreffen auf Landes- und Bundesebene, die der Weiterbildung des Personals dienen, - Reisekosten für externe Fachexperten und Jurymitglieder zu Präsentationsveranstaltungen und Statusseminaren, die der Auswahl der Gewinner dienen (entsprechend Landesreisekostengesetz), - Aufträge an Dritte, die für die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Ideenwettbewerbe erforderlich sind, - Ausgaben für die Bewirtung bei ausgewählten Veranstaltungen entsprechend der Förderpraxis zu den Bewirtungsausgaben vom , efh Verwertung von verwertungsreifen Forschungsergebnissen durch Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen Die Gewinner der Kategorie A der landesweiten und internen Ideenwettbewerbe sowie Projekte des Forschungsfonds werden gefördert, um ihre Gründung konkret vorzubereiten, nachdem die wissenschaftlichen Grundlagen erbracht wurden (sh. das Teilziel B.3.2,,Verwertung von Forschungsergebnissen/Patenten in einem bestehenden Unternehmen oder im Rahmen einer möglichen Existenzgründung (bzw. die Ausgründung aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen)"). Die frühzeitige Vorbereitung der Absolventen und wissenschaftlichen Mitarbeiter auf die Gründung sollen die Erfolgschancen einer späteren Ausgründung deutlich steigern. Forschungsbasierte Gründungen benötigten naturgemäß eine längere Vorbereitungszeit. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens und damit für die bessere Entwicklung von Ausgründungskonzepten ist die Unterstützung von Professoren als Wissenschaftsmentoren, die mit ihrer Erfahrung in der angewandten Forschung den Gründern bei der Ausarbeitung ihrer Gründungsidee und der konkreten Gründungsvorbereitung zur Seite stehen, entscheidend. Die Ausgründung selbst ist nicht Gegenstand der Förderung und damit nicht förderfähig. Förderfähige Ausgaben sind dabei: - Personalkosten, die der Vorbereitung der Ausgründung dienen (u.a. Erstellung von Businessplänen, Vorbereitung von Förderanträgen in Bundesprogrammen). Die Personalmittel betragen aufgrund der zumeist geringen Fördersumme in der Regel weniger als 50% der Gesamtkosten, da Wissenschaftler der Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Ihrem Ausgründungskonzept unterstützt werden sollen. - Sachkosten in Form als: - Verbrauchsmaterial sowie Druck- und Recherchekosten für die Vorbereitung der Ausgründung, - Kosten für Coaching und Weiterbildung, die der Qualifizierung der potentiellen Ausgründer dienen, - Reisen zu Kooperationspartnern sowie der Besuch von Konferenzen und Messen, die der Vorbereitung einer Ausgründung dienen, - Kleingeräte im nicht-investiven Sinn, die für die Projektdurchführung erforderlich sind, - Aufträge an Dritte zur Vorbereitung einer Ausgründung. Beschreibung der ESF-Förderung B.3.2 und B.3.5 5

6 3. Fördermaßnahmen zur Verbesserung der anwendungsorientierten Forschung und Identifizierung von Verwertungspotential der Forschungsverwertung (B.3.5) Bei dieser Förderung werden Projekte auf Grund Ihrer exzellenten und innovativen Forschungsansätze gefördert. Diese Vorhaben sollen die Forschungseinrichtungen in der Weiterentwicklung von anwendungsorientierten Fragestellungen unterstützen und langfristig der Stärkung der Verwertung von Forschungsergebnissen dienen. Die Forschungsergebnisse und Erfindungen der Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute des Landes liefern die Grundlage für innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Sie werden z.b. in Forschungsvorhaben oder Verbundprojekten bis zur Verwertungsreife weiterentwickelt, als Patent an bestehende Unternehmen auslizensiert oder sie bilden die Basis für die Gründung neuer Unternehmen. Den Forschern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die Verwertungsreife, die technische Machbarkeil und Marktfähigkeit ihrer neuen Produkte und Verfahren mit ihrer angewandten Vorlaufforschung nachzuweisen. Dadurch wird der Zeitraum von der Generierung des Forschungsergebnisses bis zu deren Nutzbarmachung, z.b. durch Folgeprojekte, die Auslizensierung oder Gründung von neuen Unternehmen und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen wesentlich verkürzt. So sollen gefördert werden: - Gewinner der Wettbewerbe der Gründungsideen, die zwar eine Gründungsidee haben, aber noch nicht über ein verwertungsreifes Forschungsergebnis verfügen (Kategorie B der landesweiten Ideenwettbewerbe) - Projekte des Forschungsfonds Mecklenburg-Vorpommern, um exzellente Forschungsergebnisse hinsichtlich anwendungsorientierter Fragestellungen zu bearbeiten. Förderfähige Ausgaben sind dabei: - Personalkosten, die der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Forschungsvorhaben dienen. Die Personalmittel betragen in der Regel mehr als 60% der Gesamtkosten. - Sachkosten in Form als: - Kleingeräte im nicht-investiven Sinn, die für die Umsetzung der Forschungsarbeiten erforderlich sind, - Abschreibungskosten von Investitionen entsprechend der Dienstanweisung 01/2008, - Leasing bzw. Miete von Geräten, die für die Umsetzung der Forschungsarbeiten erforderlich sind, - Verbrauchsmaterial sowie Recherchekosten für die Durchführung der Versuche und Experimente, - Kosten für Coaching und Weiterbildung, die der Qualifizierung der Mitarbeiter und Förderung des Gründungsgedanken an der Hochschule dienen, - Reisekosten für die Besuch von Konferenzen und Messen, welcher dem wissenschaftlichen Austausch und der wissenschaftlichen Verbreitung der Forschungsarbeiten zur Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugang zu den Forschungsergebnisse dienen, Beschreibung der ESF-Förderung B.3.2 und B.3.5 6

7 - Aufträge an Dritte, die der Umsetzung des Vorhabens dienen und nicht durch die eigenen personellen Kapazitäten und Infrastrukturen gewährleistet werden können, - Personal und Sachgemeinkosten, die für die Umsetzung des Vorhabens unmittelbar erforderlich sind. 4. Förderbedingungen Die Vorhaben werden ausschließlich im nichtwirtschaftlichen Bereich der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durchgeführt. Sachverhalte und Forschungsarbeiten, die nicht der Freistellung von der Beihilferegelung gemäß dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG Vertrag unterliegen, sind nicht Bestandteil der beabsichtigten Förderung. Dies wird durch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen sichergestellt durch: - die Verbreitung der Forschungsergebnisse durch wissenschaftliche Publikationen und den damit gesicherten diskriminierungsfreien Zugang zu den öffentlich geförderten FuEuI- Ergebnissen, - die Weitergabe der Forschungsergebnisse erfolgt nur zu marktüblichen Preisen, - die erzielte Einnahmen aus den Forschungsvorhaben fließen dem nichtwirtschaftlichen Bereich der Hochschule und Forschungseinrichtung zu. 5. Antragsberechtigung Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern 6. Verfahren Anträge sind schriftlich an: Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich Seestraße Rostock-Warnemünde zu stellen. Projektförderungen werden beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern unter Beteiligung der ESF-Fondsverwaltung bewilligt. Beschreibung der ESF-Förderung B.3.2 und B.3.5 7

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