Exzellenzförderprogramm Mecklenburg-Vorpommern

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1 Exzellenzförderprogramm Mecklenburg-Vorpommern Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Ausschreibung eines Forschungswettbewerbs zur Förderung von Forschungs- und Transfervorhaben zur Unterstützung der Profilierung der Forschungslandschaft an den wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes vom 29. Februar 2008 Allgemeiner Teil - Einleitung und Zuwendungszweck Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (BM) beabsichtigt, auf Grundlage und in Ausführung der Beschlussfassung des Landtages über den Zukunftsfonds Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Exzellenzförderprogramms Mecklenburg-Vorpommern folgende Projekte zu fördern: Forschungsprojekte im Bereich der Grundlagen- und angewandten Forschung; Teil A dieser Ausschreibung Transfervorhaben der angewandten Forschung zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen in überregionalen Programmen (Transferprojekte); Teil B dieser Ausschreibung Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler der Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Lande. Die Ausschreibung ist themenoffen. Im Ergebnis des Wettbewerbs werden die Forschungs- und Transferprojekte ermittelt, die versprechen, den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig weiter zu entwickeln. Besonderen Schwerpunkt der Förderung von Forschungsprojekten bilden die Wissenschaftsbereiche, die sich bereits jetzt durch national und international sichtbare Forschungsleistungen hervorheben und die bei einer zusätzlichen Förderung erwarten lassen, dass sie sich an überregionalen Forschungsprogrammen erfolgreich beteiligen können. Das Bildungsministerium gewährt den Hochschulen des Landes sowie den außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Maßgabe des mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz festgestellten Haushaltsplans Zuweisungen bzw. Zuwendungen für die vorgenannten Zwecke.

2 Teil A - Forschungsprojekte im Bereich der Grundlagen- und angewandten Forschung A 1 Hintergrund Ziel des Wettbewerbs ist es insbesondere, ausgewiesene wissenschaftliche Kompetenz der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns durch den Wettbewerb weiter zu entwickeln. Ein wichtiges Ziel des Exzellenzförderprogramms des Landes ist es, durch die gezielte Bereitstellung zusätzlicher Mittel Spitzenforschung im Lande zu stärken und die wissenschaftlichen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern national und international wettbewerbsfähiger zu machen. Im Rahmen der Ausschreibung können dabei sowohl neue Projekte initiiert als auch vorhandene Projekte aktualisiert bzw. erweitert werden. Prioritär kommen solche Vorhaben zur Förderung, die national sowie international sichtbare Forschungsverbünde sinnvoll ergänzen und verstärken. Der Nachweis von Publikationen in international renommierten Fachzeitschriften, Monographien usw. ist somit Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung. Mit dem Exzellenzförderprogramm soll das Profil Mecklenburg-Vorpommerns als Forschungsstandort über die Landesgrenzen hinaus bekannt gemacht werden, um zukünftig an überregionalen Programmen der Forschungsförderung, auch im Kontext des Paktes für Forschung und Innovation, in verstärktem Maße zu partizipieren. Forschungsprojekte, die die Profillinien und Forschungsschwerpunkte der Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen flankieren und an denen sich die Einrichtungen mit eigenen finanziellen Ressourcen beteiligen (mindestens 15 % der Gesamtkosten), erhalten bei gleicher wissenschaftlicher Exzellenz Priorität. Für exzellente geistes- und sozialwissenschaftliche Forschungsvorhaben ist ein separater Förderkorridor vorgesehen. Aus diesem können auch Transferprojekte im Bereich Geisteswissenschaften gefördert werden. A 2 Ablauf: Der Wettbewerb Die Teilnehmer definieren Ihre Forschungsziele, erläutern den internationalen Stand der Forschung, definieren ihre Alleinstellungsmerkmale entsprechend der oben genannten Rahmenbedingungen und erarbeiten ein Arbeitsprogramm mit Zeit- und Meilensteinplanung inklusive dazugehörigem Kostenplan. Der individuelle Beitrag der einzelnen Kooperationspartner muss dabei erkennbar sein.

3 Die Projektvorschläge sind als formgebundene Anträge über die Hochschulleitung bzw. - im außeruniversitären Bereich - über die Institutsleitung beim u.g. Projektträger einzureichen (Formulare siehe unter unter Antragstellung). A 3 Auswahl der Projektvorschläge A 3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wissenschaftler der Hochschulen sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns. A 3.2 Auswahlkriterien Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsunterlagen für die Forschungsanträge sind: - die wissenschaftliche und technische Originalität des Themas, - der Stand der geplanten Arbeiten im internationalen Vergleich, - die Kompetenz der Antragsteller, - die Vernetzung innerhalb und zwischen den Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, - Einbindung des Vorhabens in bestehende bzw. laufende Drittmittelprojekte der Einrichtung, - die Bedeutung für den Prozess der Profilbildung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Erklärung der Hochschule beilegen, eventuell mit Kofinanzierungszusage), - die Ausrichtung des Projekts auf Partizipation an überregionalen Programmen der Forschungsförderung, - im Falle geisteswissenschaftlicher Transferprojekte: Innovative Ansätze zur Implementierung neuer Forschungsergebnisse in dafür in Frage kommenden Praxisfeldern. A 4 Art, Empfänger und Umfang der Förderung Das Bildungsministerium stellt für den Wettbewerb den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns aus dem Zukunftsfonds des Landes folgende Mittel vorbehaltlich der Bereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber - zur Verfügung: 2008/09 ca Euro 2010 ca Euro. Für exzellente geistes- und sozialwissenschaftliche Forschungsvorhaben ist zusätzlich ein separater Förderkorridor in Höhe von ca ,00 Euro für die Gesamtlaufzeit vorgesehen, davon in den Haushaltsjahren 2008/09 in Höhe von zusammen ca ,00 Euro. Bis zu 25 % der Mittel stehen für geisteswissenschaftliche Transferprojekte zur Verfügung.

4 Forschungsprojekte können mit maximal bis zu /anno gefördert werden. Die maximale Projektlaufzeit beträgt in der Regel 2 Jahre. Transferprojekte im Bereich Geisteswissenschaften können ebenfalls bis zu 2 Jahren mit maximal /anno gefördert werden. Folgende Ausgaben können anerkannt werden: Personal (Wissenschaftler, Techniker, wiss. und studentische Hilfskräfte); Sachkosten bestehend aus Verbrauchsmaterialien (Spezifizieren), Reisekosten (Liste der Reisen beilegen), Geräte bis 410 (Liste beifügen) bis (Angebote beifügen), Aufträge an Dritte (Angebote erforderlich); Investitionen über (mit Angeboten zu belegen). Formular hierzu siehe unter (Antragstellung). A 5 Das Verfahren A 5.1 Fristen Die Wettbewerbsunterlagen sind bis zum (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg (das heißt über die jeweilige Hochschulleitung bzw. bei Anträgen aus den außeruniversitären Forschungseinrichtungen über die Institutsleitung) vorzulegen. Die Anträge werden anschließend einer Bewertung durch externe Experten unterzogen. Der Projektstart ist für das IV. Quartal 2008 vorgesehen. Die Vergabe der Mittel erfolgt entsprechend der eingegangenen gutachterlichen Voten (Rankingliste). Der Projektträger Jülich sowie MitarbeiterInnen des BM unterstützen die Entscheidungsfindung in beratender Funktion. A 5.2 Umfang der Wettbewerbsunterlagen Die Projekterläuterungen dürfen 20 Seiten Projektbeschreibung inklusive einer einseitigen Zusammenfassung (Schriftgrad 12) nicht überschreiten (Angebote und Erläuterungen zum Finanzierungsplan können als Anlage beigefügt werden). Im Falle von Verbundprojekten ist eine von allen Partnern unterschriebene Kooperationserklärung beizufügen. Einen Gliederungsvorschlag für Anträge finden sie unter Die Wettbewerbsunterlagen sind in 3-facher Ausfertigung vorzulegen, ergänzend sind die Unterlagen vollständig in einem Dokument zusammengefasst in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Ausschlusskriterien: 1. Überschreiten der Seitenzahl 2. Fehlendes elektronisches Dokument (fehlende Datei) 3. Fehlende Mitzeichnung der Hochschul- bzw. Institutsleitung 4. Bei Verbundprojekten fehlende Kooperationsvereinbarung 5. Überschreitung der Antragsfrist.

5 Teil B Transferprojekte zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen in überregionalen Förderprogrammen der angewandten Forschung B 1 Hintergrund Ziel dieses Wettbewerbs ist es, solche Vorhaben an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Unternehmen des Landes besonders zu fördern, die das Potenzial haben, um an überregionalen Programmen der angewandten Forschung erfolgreich teilzunehmen oder überregionale Förderprogramme im Bereich der Forschungsverwertung zu nutzen (Transferprojekte). Der Wettbewerb im Rahmen der Transferprojekte ist thematisch offen. B 2 Ablauf: Der Wettbewerb Die Teilnehmer beschreiben das von ihnen geplante Projekt der angewandten Forschung und den Transferbereich, in dem die Forschungsergebnisse nutzbar gemacht werden sollen. Sie erläutern die hierfür notwendigen Kooperationen und benennen die Kooperationspartner, die in das Vorhaben einbezogen werden sollen. Sie legen dar, an welchen überregionalen Förderprogrammen im Transfer- und Verwertungsbereich sie partizipieren wollen und wie sie deren Voraussetzungen zu erfüllen beabsichtigen. Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Teilnehmer legen formgebundene Anträge vor (Formulare hierzu siehe unter (Antragstellung). B 3 Auswahl der Projektvorschläge B 3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wissenschaftler der Hochschulen sowie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns. B 3.2 Auswahlkriterien Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsunterlagen für die Transferprojekte sind: - die wissenschaftliche und technische Originalität des Themas, - der Stand der geplanten Arbeiten im internationalen Vergleich, - die Chancen für eine Förderung aus einem überregionalen Programm der angewandten Forschungsförderung, - der potenzielle Beitrag zur Sicherung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in bestehenden oder zukünftigen Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, - bisherige Erfolge der Teilnehmer bei der Drittmitteleinwerbung.

6 B 4 Art, Empfänger und Umfang der Förderung Das Bildungsministerium stellt für diesen Wettbewerb im Bereich Transfervorhaben aus dem Zukunftsfonds des Landes bis zum Jahr ,00 Euro vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung. In den Jahren 2008/2009 werden hierfür ,00 Euro bereitgestellt. Im Jahr 2010 werden ebenfalls ,00 Euro bereitgestellt. Für das jeweilige Einzelvorhaben gilt eine Höchstgrenze von ,00 Euro für die Anbahnung und/oder Koordinierung der Antragsstellung in überregionalen Programmen. Die Laufzeit beträgt maximal 1 Jahr. Die Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen legen die Anträge gesammelt vor. Folgende Ausgaben können anerkannt werden: Personal (Wissenschaftler, Techniker, wiss. und studentische Hilfskräfte); Sachkosten, bestehend aus Verbrauchsmaterialien (bitte spezifizieren), Reisekosten (bitte Liste der Reisen beilegen), Geräte bis 410 (bitte Liste erstellen), Geräte über 410 (bitte Angebote beifügen), Aufträge an Dritte (Angebote erforderlich). B 5 Das Verfahren B 5.1 Fristen Die Förderanträge sind jeweils bis zum , , und (Ausschlussfristen) auf dem Dienstweg (Hochschulleitung bzw. Institutsleitung) vorzulegen. Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet und priorisiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Der Projektträger Jülich sowie MitarbeiterInnen des Bildungsministeriums unterstützen die Tätigkeit der Jury in beratender Funktion. Der Projektstart ist für das III. Quartal 2008 vorgesehen. B 5.2 Umfang der Wettbewerbsunterlagen Die Projekterläuterungen des Teilnehmers dürfen 3 Seiten Projektbeschreibung (Schriftgrad 12) nicht überschreiten (Angebote und Erläuterungen zum Finanzierungsplan können als Anlage beigefügt werden). Die Förderanträge sind in 3-facher Ausfertigung vorzulegen. Ergänzend sind die Unterlagen vollständig in ein Dokument zusammengefasst in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Ausschlusskriterien siehe unter A.

7 Adressat der Wettbewerbsunterlagen für Teil A und Teil B dieser Ausschreibung: Die Wettbewerbsunterlagen sind an das Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich Seestraße Rostock-Warnemünde Tel.: 0381/ Fax: 0381/ j.harms@fz-juelich.de zu senden. Schwerin, 29. Februar 2008 Im Auftrag Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Dr. Dube

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