Förderung von FuE-Projekten für die Jahre 2009 ff. an Fachhochschulen durch das Land Baden-Württemberg Innovative Projekte/Kooperationsprojekte

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1 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart An die staatlichen Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg nachrichtlich: An die Universitäten und die Universitätsklinika des Landes Baden-Württemberg Stuttgart Name Herr Weber Durchwahl Telefax Gebäude Königstraße 46 Aktenzeichen /244 (Bitte bei Antwort angeben) Förderung von FuE-Projekten für die Jahre 2009 ff. an Fachhochschulen durch das Land Baden-Württemberg Innovative Projekte/Kooperationsprojekte Anlagen 1. Antragsrichtlinien 2. Kriterien für die Gutachter 3. DFG-Personaldurchschnittssätze Antragsformular 5. Hinweise zum Antragsformular 1. Vorbemerkung Das Programm Innovative Projekte/Kooperationsprojekte wird für die Jahre 2009 ff. mit folgenden Maßgaben ausgeschrieben. Vorbehaltlich der Entwicklung des Staatshaushalts kann mit der Förderung der Projekte frühestens am 1. Januar 2010 begonnen werden. 2. Förderziel In erster Linie werden Kooperationsprojekte gefördert, die von Fachhochschulen unter Beteiligung von Unternehmen, Verbänden oder anderen externen Trägern oder von Fachhochschulen mit anderen Fachhochschulen und/oder Universitäten durchgeführt werden. Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz

2 - 2 - Die vorrangige Förderung von hochschulübergreifenden Projekten soll die FuE- Kompetenz der Fachhochschulen stärken und bei Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft den Technologietransfer vor allem in die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des regionalen Umfeldes intensivieren. Bei einem Kooperationsprojekt mit Firmen wird eine Beteiligung von mindestens zwei Unternehmen angestrebt. Dabei darf der bei den Fachhochschulen anfallende Kostenanteil max. 50 % der Gesamtprojektkosten ausmachen. Die beteiligten Unternehmen tragen die bei ihnen anfallenden Kosten selbst und übernehmen gemeinsam mindestens 10% der Kosten der Fachhochschulen. Wie in der Vergangenheit sind auch Anträge möglich, die diese formalen Kriterien nicht gänzlich erfüllen. Bei ansonsten jedoch gleichem wissenschaftlichen Gehalt bzw. gleich hoher Innovation werden jedoch Vorhaben bevorzugt, die diese Kriterien erfüllen (siehe auch Punkt 12). 3. Gewichtung durch die Fachhochschulen Die Fachhochschulen werden gebeten, eine qualitative Vorauswahl zu treffen. In der Stellungnahme der Hochschule (Anlage 2 zum Antragsformular) ist darzustellen, wie die Projektanträge in das spezifische FuE-Profil (insbesondere Strukturund Entwicklungsplan) der jeweiligen Fachhochschule eingebunden sind. 4. Förderungsgegenstand/-betrag Innerhalb des Gesamtvolumens von Euro können beantragt werden: - Personalmittel (TV-L E10, in besonders begründeten Fällen bis E13); vgl. DFG-Personaldurchschnittssätze 2008 Mittel für studentische Hilfskräfte zur Freistellung von Lehrverpflichtungen können bis zu pro Förderjahr beantragt werden (Soweit das Projekt zur Entlastung von Lehrverpflichtungen als Dienstaufgabe übertragen werden soll, muss dies im Antrag vermerkt werden) Sachmittel

3 - 3 - Darüber hinaus auch zusätzlich Investitionen bis zu , sofern im Einzelfall eine besondere Beschaffungsnotwendigkeit begründet wird. Personal-/Sach-/Investitionsmittel sind gegenseitig deckungsfähig. Sofern sich mehrere Fachhochschulen des Landes an einem Vorhaben beteiligen, kann innerhalb des Gesamtbudgets pro Hochschule eine Personalstelle beantragt werden. Wie bei den Investitionsmitteln ist jedoch hierfür eine entsprechende, nachvollziehbare Begründung notwendig. 5. Finanzierung der Patentierung von Hochschulerfindungen Externe Kosten für die Patentierung von im Rahmen der Projekte gemachten Erfindungen können wie folgt finanziert werden: über das Projekt (ohne Erhöhung des Projektvolumens gegen Deckung aus nicht in Anspruch genommenen Personal- und Sachmitteln) über die Verwertungsoffensive des BMWi (Abwicklung für die Fachhochschulen aus Baden-Württemberg über die Technologie-Lizenz-Büro der Baden-Württembergischen Hochschulen GmbH in Karlsruhe) 6. Verwertungsrechte Die während eines geförderten Projekts erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse stehen allen Projektpartnern zur freien Verfügung. Ergebnisse, für die keine geistigen Eigentumsrechte begründet werden können, sind interessierten Dritten zugänglich zu machen. An etwaigen geistigen Eigentumsrechten an FuE- Ergebnissen aus Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft sind auch die Hochschulen beteiligt. Die Hochschulen können Partnerunternehmen gegen ein angemessenes, marktübliches Entgelt das alleinige Nutzungsrecht an den sich im Rahmen der Kooperationsprojekte mit der Wirtschaft ergebenden geistigen Eigentumsrechten einräumen.

4 Kooperationen mit Universitäten Sofern im Rahmen von Kooperationsprojekten von Fachhochschulen mit Universitäten zusätzliche Mittel von den Universitäten zur Förderung beantragt werden, ist beabsichtigt, diese im Rahmen der Möglichkeiten aus dem Forschungspool den Universitäten zur Verfügung zu stellen. 8. Laufzeit der Projekte Als Laufzeit der Projekte sind in der Regel bis zu 2 Jahre vorgesehen. 9. Projektträgerschaft Das Förderprogramm Innovative Projekte und Kooperationsprojekte im Rahmen des Schwerpunktprogramms an Fachhochschulen einschließlich der Zuweisung von Projektmitteln an die Fachhochschulen, ggf. Prüfung der Verwendungsnachweise nach Abschluss der Förderung und Auswertung der Abschlussberichte, werden durch den Forschungskoordinator für die Fachhochschulen, Herrn Dr. Rolf Thum, Hochschule Mannheim, vorbereitet und abgewickelt. 10. Antragsfrist und Antragsunterlagen Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bittet, die Anträge 11-fach ausgedruckt bis zum 18. September 2009 (Ausschlussfrist, maßgeblich ist das Datum des Poststempels) an den Forschungskoordinator für die Fachhochschulen Herrn Dr. Rolf Thum Hochschule Mannheim Paul-Wittsack-Str. 10

5 Mannheim unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen. Außerdem sollte das ausgefüllte Formblatt bzw. der Abstract auch in elektronischer Form der Koordinierungsstelle bis zum 18. September zugesandt werden. Dies erleichtert die Gutachterfindung. Es wird gebeten, die für die Anträge zu benutzenden Antragsformulare vollständig und unter Berücksichtigung der Antragsrichtlinien auszufüllen. Die Fachhochschulen werden gebeten, die Unterlagen den Antragstellern zuzuleiten. Zur Beschleunigung und Vereinfachung der Antragsbearbeitung wird um eine möglichst präzise Kurzbezeichnung des Vorhabens gebeten. Außerdem soll auf eine aufwendige Verpackung der Anträge (z.b. Schnellhefter, Klarsichthüllen) verzichtet werden. 11. Gutachtergruppen Die Anträge werden von den hierfür eingesetzten Fachgutachtergruppen geprüft. Die Gutachtergruppen werden voraussichtlich im November 2009 ihre Bewertung vornehmen. 12. Auswahlentscheidungen Die Begutachtungskriterien werden von den Gutachtern gewichtet. Besonderes Gewicht kommt der Innovationshöhe des Projekts, der Lösungskompetenz des Projektleiters und der Qualität der Projektplanung sowie dem Praxisbezug / der regionalen Bedeutung zu. In jedem Fall ist der Stand der Technik darzulegen und konkret nachprüfbare Meilensteine zu formulieren. Kooperationsprojekte werden i.d.r. vor Projekten ohne Kooperationspartner bevorzugt gefördert. Für die Platzierung des Projekts ist der Beitrag des Kooperationspartners mitentscheidend. Kooperationsprojekte, die in Zusammenarbeit mit KMU aus Baden-Württemberg oder baden-württembergischen Universitäten

6 - 6 - durchgeführt werden sollen, werden vor Kooperationen mit größeren Unternehmen oder mit Universitäten außerhalb von Baden-Württemberg bevorzugt gefördert. 13. Rückfragen Für Rückfragen bezüglich der Ausschreibung steht Ihnen Herr Dr. Rolf Thum (Tel.: 0621/ ) zur Verfügung und Internet Der Ausschreibungstext, die Antragsrichtlinien, ein ausgefüllter Musterantrag (Kooperationsprojekt) und die für eine Antragsstellung erforderlichen Antragsvordrucke können ab Anfang Juli 2009 im Internet unter der Adresse abgerufen oder per angefordert werden. thum@hs-mannheim.de Susanne Ahmed Ministerialrätin

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