PETER-HENLEIN-REALSCHULE Staatliche Realschule Nürnberg I

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1 PETER-HENLEIN-REALSCHULE Staatliche Realschule Nürnberg I Nürnberg, Rundschreiben Nr. 1 - Schuljahr 2016/2017 Sehr geehrte Eltern, zum neuen Schuljahr 2016/2017 darf ich Sie recht herzlich begrüßen, ganz besonders die Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen mit ihren Eltern. Wir wünschen allen am Schulleben Beteiligten viel Erfolg bei ihrer Arbeit. Einer der wichtigsten Faktoren hierbei ist nicht zuletzt auch die effektive Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, Schülern, Lehrkräften und Schulleitung. Wir hoffen auf gutes Gelingen. I. SCHULJAHR 2016/2017 Schulorganisation (Schülerzahlen, Klassen, Wahlpflichtfächergruppen, Unterricht) Wir beginnen dieses Schuljahr mit 34 Klassen, in denen ca. 950 Schülerinnen und Schüler in den gemäß der Realschulordnung angebotenen Wahlpflichtfächergruppen unterrichtet werden. Vier 5. Klassen kommen neu zu uns. Durch viele Schüleranmeldungen im August sind unsere Klassen wieder sehr groß und Schülerzahlen bis 31 pro Klasse waren nicht zu vermeiden. Leider war es auch unumgänglich, eine 5. Klasse in zwei 6. Klassen aufzuteilen, um alle Schüler an unserer Schule unterzubringen. Ich bitte Eltern und Schüler um Verständnis und hoffe, dass alle dazu beitragen, trotzdem einen guten und geregelten Unterricht mit zu tragen. Die Schule wurde mit Lehrkräften gut versorgt, sodass viele Zusatzangebote möglich sind. Im Jahrgang ist eine sogenannte integrierte Lehrerreserve eingeplant. Dieses Zusatzangebot wird vor allem in den Kernfächern dafür genutzt, für eine Unterrichtsstunde in der Woche die Klasse zu halbieren, um intensiver auf individuelle Probleme eingehen zu können. Dieses Angebot kann aber nur dann stattfinden, wenn nicht dafür gesorgt werden muss, in anderen Klassen Unterrichtsausfall zu vermeiden. Die integrierte Lehrerreserve dient also vor allem dazu, den Ausfall von Pflichtunterricht zu minimieren. Neue Lehrkräfte Als neue Lehrkräfte begrüßen wir ganz herzlich: Frau Marina Betzl (D/F), Frau Johanna Kirchner (M/Sw), Frau Franziska Ludwig (M/Sw), Frau Verena Lutz (B/CH), Herrn Florian Ritter (E/EK), Frau Christiane Rückerl (B/CH), Frau Anna Walter (M/E) Folgende Referendare wurden uns im zweiten Ausbildungsabschnitt zugewiesen: Herr Bernhard Grunewald (D/G/Ku/W), Frau Ina Kats (D/Ku), Frau Sarah Saffer (M/Ku), Frau Julia Sauer (E/F) Allen neuen Lehrkräften wünschen wir in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich einen guten Einstand an der Schule und eine glückliche Hand im Umgang mit Eltern und Schülern. Elternbeirat Am findet während des Klassenelternabends auch die Wahl der Klassenelternsprecher für die 5. Jahrgangsstufe sowie die Wahl des Elternbeirates statt. Wir bitten Sie herzlich, sich im Sinne unserer Schule für die Belange Ihrer Kinder zu engagieren und sich für dieses Amt zur Verfügung zu stellen. An dieser Stelle ergeht ganz herzlicher Dank an den sehr engagierten Elternbeirat. Wichtige Termine Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Termine dem beiliegendem Terminplan für Schulveranstaltungen. Dieser ist auch auf unserer Schulhomepage zu finden. Klassenelternabend: Am Mittwoch, 19. Oktober findet der Klassenelternabend statt (Beginn: Uhr für die 5. Klasse und Uhr für Klasse; Elternbeiratswahl um Uhr) - hier haben Sie die Gelegenheit die Klassenleiter und die Lehrkräfte der Kernfächer kennen zu lernen - ab 17:30 Uhr steht Ihnen Frau Schnell von der Offenen Ganztagsschule in der Aula zur Verfügung. Elternsprechabende: Im November folgen am Dienstag, für die Jahrgangsstufe und am Montag, für die Jahrgangsstufe die Elternsprechabende, an denen Sie sich über den aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes informieren können. Ferienordnung 2016/2017 Erster Ferientag Letzter Ferientag Herbstferien Weihnachtsferien Frühjahrsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien

2 Besonderheiten bei den Leistungsnachweisen Ersatz von Stegreifaufgaben durch Kurzarbeiten: Biolgie: Klasse Islamunterricht: Klasse Ethik: Klasse Mündliche Schulaufgaben (Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe) Englisch: Speaking Test: 9. Klasse (2. Schulaufgabe) Deutsch: Debatte: 8. Klasse (4. Schulaufgabe) Französisch: DELF A2: 9. Klasse (mündlich und schriftlich) Projektschulaufgaben (Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe) Englisch: alle 8. Klassen, 5D Deutsch: 5B, 5D, 6A, 6C, 7A, 7F Jahrgangsstufentests Deutsch: 6. Klassen: Englisch: 7. Klassen: Mathematik: 6. Klassen: Wichtige Neuerung: Laut 20 BaySchO muss künftig bei Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses muss innerhalb von zehn Tagen ab dem Tag der Erkrankung abgegeben werden. Grundsätzlich muss ein ärztliches Attest am ersten Tag der Erkrankung ausgestellt sein. Wahl- und Förderangebot Im zweiten Elternbrief finden Sie ausführliche Informationen zu unserem Ergänzungs-, Förder- und Wahlfachangebot, welches ab Oktober stattfindet. Ein Schreiben für die Anmeldung liegt diesem bei. Der Ergänzungs- und Förderunterricht wird durch die Lehrkräfte eingeteilt. Bereits seit sieben Schuljahren können wir für den 5. Jahrgang eine sogenannte Lesestunde in den Pflichtunterricht integrieren, um ohne Leistungsdruck Freude am Lesen wecken zu können und um sinnerfassendes Lesen zu trainieren. Zusätzlich zu diesem Angebot können Ihre Kinder bei Schülern höherer Jahrgangsstufen, den sogenannten Lerntutoren Nachhilfeunterricht bekommen (3,50 / Stunde; Information bei unserer Schulsozialpädagogin Frau Herrmann oder Frau Lotter). Auch in diesem Schuljahr gibt es die Offene Ganztagsschule. Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner Johanniter Unfallhilfe e.v. oder bei Frau Ernst, StRin(RS), der Organisatorin der Offenen Ganztagsschule für die Peter-Henlein-Realschule. Als hauptamtliche Mitarbeiterin steht Frau Schnell, Tel oder per unter schnell-ogs@peter-henlein-rs.org, zur Verfügung. Sprechstunden Der Sprechstundenplan unserer Lehrkräfte wird in Kürze auf unserer Homepage ( veröffentlicht. Finanzielle Lage der Schule Neben den zur Verfügung gestellten lernmittelfreien Büchern entstehen zusätzlich enorme Kosten für Papier, Aufwendungen für Kopien, weiterhin beim Erstellen von Arbeitsblättern usw., die nicht vom Sachaufwandsträger übernommen werden, da sie nicht durch die Lernmittelfreiheit abgedeckt sind. Die Schule kann deshalb nicht darauf verzichten, in nächster Zeit Papiergeld in Höhe von 10,-- bzw. 8,-- bei registrierten Nutzern von ClaXss pro Schüler und Halbjahr von den Eltern zu erbitten. Darin enthalten ist im 1. Halbjahr der Betrag für das schuleigene Hausaufgabenheft und im 2. Halbjahr der Jahresbericht der Schule. Die Klassenleiter werden deshalb bis 15. Oktober 2016 von jedem Schüler 10,-- bzw. 8,-- einsammeln. Jüngere Geschwister an der Schule zahlen jeweils die Hälfte (5,-- bzw. 4,-- ). Im zweiten Halbjahr erbitten wir das Papiergeld bis zum 01. März Die Beträge konnten durch die Nutzung des elektronischen Informationssystems ClaXss reduziert werden. Wir haben für unsere Schule ein eigenes Hausaufgabenheft. Dieses wurde von unseren Schülern, unter Anleitung der Verbindungslehrerin Frau Herrmann, mitgestaltet. Wir hoffen, dass den Schülern dadurch ein Stück Identifizierung mit unserer Schule möglich ist. Die Führung eines Hausaufgabenheftes ist Pflicht. Veröffentlichungen Bitte beachten und unterschreiben Sie das Informationsschreiben im Anhang und geben es zusammen mit der Empfangsbestätigung ab. Eine Bitte möchte wir dazu äußern: Es ist nicht schön - und sicherlich haben dies einige Eltern und Schüler genauso empfunden - wenn auf Klassenbildern im Jahresbericht Gesichter geschwärzt werden müssen, weil Sie als Eltern einer Veröffentlichung widersprochen haben. Bedenken Sie, dass der Jahresbericht vor allem in späteren Jahren eine schöne Erinnerungsquelle über die eigene Schulzeit darstellt. Unkenntlich gemachte Gesichter erschweren das Erinnern. Viele Ihrer Kinder sind auf Plattformen wie z.b. facebook im Internet sehr freizügig mit ihren Daten, aber der Jahresbericht der Schule und die Schulhomepage darf keine Bilder von manchen Schülern zeigen. Dieser Widerspruch ist für uns Lehrkräfte nicht nachvollziehbar. Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie die Datenschutzerklärung ausfüllen. Das neue Schuljahr weckt in uns allen neue Erwartungen. Ich wünsche allen Schülern und Eltern, vor allem denen, die erstmals ein Kind an unserer Schule haben, ein aufgeschlossenes Interesse an Schule und Unterricht.

3 Halten Sie Kontakt mit uns, damit wir in der gemeinsamen Arbeit für Ihr Kind erfolgreich sein können. Weitere Informationen zum allgemeinen Schulbetrieb finden Sie auf der Homepage unter Anlagen Empfangsbestätigung Terminplan Datenschutzerklärung Nürnberg, 14. September 2016 N. Weinecke, RSD F. Guthmann, RSK Susanne Hahn-Zeiser, ZwRSKin PETER-HENLEIN-REALSCHULE Staatliche Realschule Nürnberg I Rückgabe an die Klassenleitung bis spätestens Freitag, Bestätigungen 1. EMPFANGSBESTÄTIGUNG Name, Vorname des Schülers / der Schülerin Klasse Hiermit bestätige ich, dass ich vom Rundschreiben Nr. 1 16/17 Kenntnis genommen habe. Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten 2. SCHULVERFASSUNG Durch meine Unterschrift unterstütze ich den Inhalt und die Ideen der Schulverfassung der Peter-Henlein-Realschule. Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten und des/r Schülers/in

4 PETER-HENLEIN-REALSCHULE Staatliche Realschule Nürnberg I Nürnberg, Rundschreiben Nr. 1 - Schuljahr 2016/2017 Sehr geehrte Eltern, anbei erhalten Sie allgemeine Informationen über den Schulbetrieb. II. ALLGEMEINER TEIL Stundeneinteilung 1. Stunde 7:55-8:40 Uhr 2. Stunde 8:40-9:25 Uhr 1. Pause: 25 Minuten 3. Stunde 9:50-10:35 Uhr 4. Stunde 10:35-11:20 Uhr 2. Pause: 15 Minuten 5. Stunde 11:35-12:20 Uhr 6. Stunde 12:20-13:05 Uhr 3. Pause: 55 Minuten bzw. 10 Minuten Nachmittagsunterricht für Klasse ab 14:00 Uhr für Klasse ab 13:15 Uhr Pausenordnung Die Schülerzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die Peter-Henlein-Realschule und das Sigmund-Schuckert-Gymnasium haben zusammen ca Schülerinnen und Schüler. Dies bedeutet vor Beginn des Unterrichts und ganz besonders in den Pausen eine so große räumliche Enge, dass Gefahrenmomente wie Stolpern, Zusammenstöße, Stürze etc. nicht auszuschließen sind, was auch durch den enormen Bewegungsdrang gerade der jüngeren Schüler verstärkt wird. Deshalb gilt übereinstimmend für beide Schulen in Absprache mit den entsprechenden Gremien (Elternbeirat und Schulforum) folgende Pausenregelung: Bei zumutbarem Wetter sollen die Schüler während der Pausen möglichst zügig das Gebäude verlassen, um durch Bewegung in frischer Luft einen körperlichen Ausgleich herzustellen sowie die notwendige Konzentration für die folgenden Unterrichtsstunden aufzubauen. Zusätzlich bieten wir die sogenannte Bewegte Pause durch Sportlehrkräfte an. Die freiwillige Einsicht und ein hohes Maß an Selbstverpflichtung der Schüler sind dazu unbedingt nötig, da der Grundsatz der Sicherheit in den Pausen erfüllt sein muss und keinesfalls verhandelbar ist. Vor allem unseren neuen Schülern werden die entsprechenden Maßnahmen auch durch geeignete Schülerteams vorgestellt und erklärt; ebenso werden Klassenleiter und alle Lehrkräfte die notwendige Aufklärung und Information beisteuern. Um das Ziel dieser Aktion, sichere Pausen durch Zurückdrängen der Verletzungsgefahr, zu erreichen, ist die engagierte Mitwirkung aller Betroffenen notwendig, auch von Ihnen als den Erziehungsberechtigten. Bitte unterstützen Sie deshalb unser Anliegen vehement, indem Sie Ihrem Kind den Sinn dieser Maßnahmen verdeutlichen und deren Einhaltung als dringend notwendig vermitteln. Sicherheit vor und nach dem Unterricht Noch eine dringende Bitte an Sie als Erziehungsberechtigte: Viele von Ihnen bringen ihr Kind zur Schule oder holen es ab. Bitte parken Sie nicht auf dem Gehsteig oder im Bereich der Bushaltestelle. Dies führt häufig zu Sichtbehinderung für Schüler, die die Straße überqueren wollen und

5 stellt eine nicht nötige Unfallquelle dar. Helfen Sie mit bei der Erziehung zur Selbstständigkeit! Lassen Sie Ihr Kind alleine zur Schule gehen! Nutzungsverbot von Handys und sonstigen digitalen Speichermedien Zum 01. August 2006 hat das Bayerische Kultusministerium in Art. 56 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes geregelt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem gesamten Schulgelände Mobilfunktelefone oder sonstige digitale Speichermedien ausgeschaltet sein müssen. Um allen Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass es nicht grundsätzlich verboten ist Mobilfunktelefone in der Schule mit dabei zu haben. Die Schülerinnen und Schüler haben nach wie vor die Möglichkeit in dringenden Fällen, nach Rücksprache mit einer Lehrkraft, die Eltern zu informieren, ansonsten bleiben die Geräte ausgeschaltet. Sollten sich Schülerinnen und Schüler nicht daran halten, haben die Lehrkräfte die rechtliche Möglichkeit, Handys oder MP3-Player vorübergehend einzubehalten. Den Einsatz digitaler Speichermedien im Unterricht regelt die jeweilige Lehrkraft. Verhalten und Disziplin / Verhaltenskodex Alle Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich auch im Schulbereich ordentlich zu benehmen haben. Auf folgende Einzelheiten wird vor allem hingewiesen: Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich Absolutes Rauchverbot auf dem Schulgelände Nichtverlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit Sorgfältiger Umgang mit Schulbüchern Auch hier nochmals: Handynutzungsverbot Um die Verletzungsgefahr zu mindern und Augenreizungen zu vermeiden, bitte keine Deosprays in die Schule mitnehmen. Wir empfehlen auch für den Sportunterricht Deoroller! An unserer Schule wird negatives Verhalten registriert, dokumentiert und thematisiert. Disziplinlosigkeit begegnen wir mit Nulltoleranz : entsprechende Ordnungsmaßnahmen, Disziplinarausschuss bis hin zum Ausschluss von Klassenfahrten oder anderen Schulveranstaltungen sind die Konsequenz das gilt gleichermaßen für jede Form von Gewalt: verbale Gewalt, Prügeleien, Einschüchterungen und Mobbing. In diesem Zusammenhang sind wir sehr stolz auf die Anerkennung unserer Schule als Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage. Das Logo ist in unserem Schulbriefkopf und auch in unsere Homepage integriert. Um diese Anerkennung zu bekommen, mussten sich mindestens 70% aller Eltern, Schüler und Lehrer mit Unterschrift zu den Zielen dieser Aktion bekennen. Die Unterschriftenaktion ergab weit über 90% Zustimmung! Ein herzliches Dankeschön an alle! Für diese Auszeichnung ist ein externer Partner als Unterstützer nötig. Mit den Nürnberg Ice-Tigers haben wir einen sehr attraktiven Partner gefunden. Im Unterricht wird dieses Thema im Laufe des Schuljahres in den verschiedensten Fächern aufgegriffen. Den Schülern, die sich anständig verhalten und die in eine Schule gehen möchten, in der sie sich wohl fühlen können, machen wir Mut und fordern sie auf mitzuhelfen, dem negativen Verhalten etwaiger weniger Schüler entgegenzuwirken und sich in keiner Weise einschüchtern zu lassen. Die notwendige Unterstützung erhalten sie dabei durch die Schülersprecher oder andere Mitglieder der SMV, Verbindungslehrer, die Streitschlichter und Tutoren sowie alle Lehrkräfte, die Schulpsychologin Frau Klöber, die Sozialpädagogin Frau Herrmann und die Schulleitung. Lehrer, Schüler, Elternvertreter und Schulleitung haben gemeinsam eine Schulverfassung erarbeitet, deren Verhaltensregeln sich nicht nur auf Gewalt und Disziplinlosigkeit beziehen, sondern auch auf Höflichkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Sauberkeit und Umgang mit fremdem Eigentum. Leider sind diese Eigenschaften für viele unserer Schüler nicht mehr selbstverständlich. Diese Schulverfassung, die als Anlage beigefügt ist, soll die Grundlage für ein gutes Schulklima bilden, das allen ermöglicht an unserer Schule gerne und erfolgreich zu arbeiten. Um das Schulklima positiv zu gestalten, wird es auch in diesem Schuljahr wieder die sogenannte Klassenstunde und den Klassenrat geben, um auf die Gegebenheiten und eventuelle Probleme der einzelnen Klassen eingehen zu können. Zusätzlich hat das Schulforum (ein gemeinsames Gremium von Eltern, Lehrern und Schülern) Folgendes einstimmig beschlossen:

6 Es ist untersagt, Kleidung oder Accessoires mit missverständlichem (beleidigendem, diskriminierendem, sexuell anstößigem, gewaltverherrlichendem) Aufdruck in Bild oder Schrift zu tragen. Dies ist weder mit dem Leitbild der Schule "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" noch mit der Schulverfassung in Einklang zu bringen. Entschuldigungen und Befreiungen Verhinderung der Teilnahme am Unterricht: Sollte Ihr Kind aus aktuellem Anlass am Unterricht oder einer anderen Schulveranstaltung nicht teilnehmen können, bitten wie Sie um eine telefonische Entschuldigung in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr! Telefon: 0911/ FAX: 0911/ Entschuldigungen durch können nicht akzeptiert werden! Um diesbezüglich bzw. für den Fall einer Erkrankung Ihres Kindes während der Unterrichtszeit mit Ihnen Rücksprache nehmen zu können, ist es dringend erforderlich, dass wir stets über Ihre privaten oder geschäftlichen Telefonnummern (auch Handy) informiert sind. Nach 39 RSO ist im Falle telefonischer Verständigung eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Anhang und auf unserer Homepage: Bei Erkrankung von mehr als drei Tagen ist der Schule sofort eine schriftliche Mitteilung über die voraussichtliche Dauer der Krankheit vorzulegen. Bei längerer Erkrankung kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. In dringenden Ausnahmefällen kann der Schulleiter Schüler auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlauben. Dieser muss jedoch mindestens eine Woche vor dem Tag der Beurlaubung der Schulleitung vorliegen, da sonst eine Genehmigung nicht möglich ist. Urlaubsfahrten sind von einer Unterrichtsbefreiung grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte melden Sie dem jeweiligen Klassenleiter bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes, wenn diese für den Unterrichtsbetrieb oder für Klassenfahrten relevant sind! Wichtige Neuerung: Laut 20 BaySchO muss künftig bei Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses muss innerhalb von zehn Tagen ab dem Tag der Erkrankung abgegeben werden. Grundsätzlich muss ein ärztliches Attest am ersten Tag der Erkrankung ausgestellt sein. CLAXSS ClaXss Infoline ist das von uns genutzte elektronische Informationssystem, das eine schnelle Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus über das Internet ermöglicht. Wir versuchen hiermit, den Papieraufwand zu vermindern, indem wir z.b. Elternbriefe- und informationen per versenden. Klassenfahrten Das Schulforum hat folgende Regelung für die PHR verbindlich getroffen: Die 5. Jahrgangsstufe fährt bis zu 3 Tage in ein Schullandheim. Die 7. Jahrgangsstufe fährt eine Woche zum Schulskikurs. Die 8. Jahrgangsstufe fährt bis zu 3 Tage auf Besinnungstage. Die 9. Jahrgangsstufe absolviert ein einwöchiges Betriebspraktikum. Die 10. Jahrgangsstufe fährt bis zu 6 Tage auf eine Lehr- und Studienfahrt. Alle Fahrten gelten als verpflichtende und verbindliche Schulveranstaltungen und unterliegen somit den Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) und der Realschulordnung (RSO). Eine Nichtteilnahme kann nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden! Islamunterricht Bereits im siebten Schuljahr können wir nun Islamunterrricht anbieten und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Integration unserer Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen. Förderangebot an der PHR: Lernen lernen / Soziales Lernen

7 Dieses Angebot wird von unsere Schulsozialpädagogin Frau Herrmann in anfallenden Vertretungsstunden in Absprache mit den Lehrkräften vor allem in der 5. Jahrgangsstufe durchgeführt. Förderkurs Selbstorganisation (FSO) Schülern mit großen Problemen bei der Erstellung der Hausaufgaben und bei der Erfüllung sonstiger schulischer Pflichten, bieten wir jeden Tag in der 7. Stunde das Fach Selbstorganisation an. Die Schüler können hier auch von einer Lehrkraft eingewiesen werden. Deutsch als Zweitsprache (DAZ) Diese Kurse werden am Nachmittag als Förderunterricht angeboten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Beratungslehrer, Herrn Wurpes. Ergänzungs-, Förder- und Wahlfachangebot Der Ergänzungs- und Förderunterricht wird durch die Lehrkräfte eingeteilt. Die Wahlfächer sind freiwillig wählbar und finden jeweils nachmittags statt. Einmal gewählt, besteht die Verpflichtung, das ganze Schuljahr daran teilzunehmen. Eine Abmeldung ist nur mit Zustimmung der Schulleitung möglich. Lerntutoren Ihre Kinder können zusätzlich bei Schülern höherer Jahrgangsstufen, den sogenannten Lerntutoren Nachhilfeunterricht bekommen (3,50 / Stunde; Information bei unserer Schulsozialpädagogin Frau Herrmann oder Frau Lotter). Wertgegenstände Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Kinder selbst auf Wertgegenstände jeglicher Art zu achten haben und die Schule keinerlei Haftung, z. B. bei Verlust von Handys, Geldbeuteln, Taschen, Fahrrädern etc. übernimmt. Es besteht die Möglichkeit ein Schließfach zu mieten, in dem Wertgegenstände sicher untergebracht werden können. Entsprechende Mietverträge können von unserer Homepage heruntergeladen werden. Fach Sport Für das Fach Sport weisen wir darauf hin, dass die Schüler im Sportunterricht eine angemessene Sportkleidung tragen müssen. Je nach Jahreszeit besteht diese aus T-Shirt, Sporthose, Pullover oder Trainingsjacke, Socken und geeigneten Sportschuhen (nicht abfärbende Sohlen für die Halle). Die gesamte Sportausrüstung gehört in einen Turnbeutel oder eine Sporttasche. Für den Schwimmunterricht wird eine Badehose bzw. Badeanzug, ein Handtuch und Duschgel erwartet. Schüler, die eine Brille tragen, müssen dafür sorgen, dass sie diese im Sport ohne Probleme tragen können (eine elastische Fassung und splitterfreie Kunststoffgläser sind Voraussetzung). Gegebenenfalls ist eine Sportbrille nötig. Bei langen Haaren wird ein Zopfgummi zum Zusammenfassen der Haare benötigt. Jeglicher Schmuck ist abzulegen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Kinder selbst auf Wertgegenstände jeglicher Art zu achten haben und die Schule keinerlei Haftung, z. B. bei Verlust von Handys, Geldbeuteln, Schlüsseln, Fahrkarten etc. übernimmt. Auf Wunsch nimmt der Sportlehrer die Wertgegenstände am Anfang der Stunde entgegen und verwahrt sie. Da in den letzen Jahren die Anzahl der Nichtschwimmer gestiegen ist, wird in diesem Schuljahr ein Förderunterricht Schwimmen angeboten. Schülerinnen und Schüler der 5. und 6.Jahrgangsstufe, die es nicht schaffen eine 25m Bahn in der Schwimmhalle durchzuschwimmen, müssen dort teilnehmen. Am Jahresanfang können sich die Schüler freiwillig melden. Im Laufe des Schuljahrs werden Schüler gegebenenfalls von ihrem Sportlehrer eingewiesen. Der Unterricht findet am Donnerstagnachmittag statt und wird blockweise für Mädchen (Sep Nov) und Jungen (Dez Feb) abgehalten und im zweiten Halbjahr fortgesetzt. Infektionsschutzgesetz Bitte beachten Sie hierzu das beiliegende Merkblatt. Weitere Informationen und Neuigkeiten zu unserem Schulleben finden Sie auch auf unserer Homepage unter Anlagen Merkblatt Infektionsschutzgesetz Schulverfassung Krankmeldungen Anzahl der vorgeschriebenen großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben)

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13 18 (RSO) Große Leistungsnachweise (1) 1 Schulaufgaben sind in folgender Anzahl anzufertigen: Vorrückungsfach Jahrgangsstufe Deutsch Englisch Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe I) Mathematik (Wahlpflichtfächergruppen II und III) Physik (Wahlpflichtfächergruppe I) Physik (Wahlpflichtfächergruppen II und III) Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (Wahlpflichtfächergruppe II) Französisch (Wahlpflichtfächergruppe III) Chemie (Wahlpflichtfächergruppe I) Chemie (Wahlpflichtfächergruppen II und III) Kunsterziehung, Werken, Haushalt und Ernährung, Sozialwesen (als Prüfungsfach in Wahlpflichtfächergruppe III)

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