Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

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1 1 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, der Schuljahresanfang steht für uns alle unter dem Zeichen der Vorfreude. Wir freuen uns darauf, Schüler und Kollegen wiederzusehen. Mit vereinten Kräften wollen wir dann ein erfolgreiches Schuljahr gestalten. Es ist uns ein Anliegen, den papierlosen Briefverkehr zu fördern, da er umweltfreundlich ist und Ihnen gleichzeitig ermöglicht, wichtige Informationen jederzeit aufzurufen. Folgende Regelung ist daher vorgesehen: Die Elternbriefe werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Sie drucken lediglich die Empfangsbestätigung aus, die unterschrieben an den Klassenleiter zurückzugeben ist. Haushalte ohne Internet bzw. Drucker erhalten selbstverständlich alle Unterlagen in ausgedruckter Form. Ansprechpartner ist jeweils der Klassenleiter Ihres Kindes. Der vorliegende erste Elternbrief beinhaltet wichtige Informationen zum Schulbetrieb, die Ihnen eine Orientierung bieten möchten. Bitte bewahren Sie das Schreiben auf; manche Fragen, die im Laufe der Zeit auftreten könnten, lassen sich durch Nachschlagen beantworten. Inhalt 1. Neue Lehrkräfte Wahlfachangebot / Förderkurse Beratung / Sprechstunden Krankheit - Entschuldigungen Befreiung vom Unterricht - Beurlaubung Befreiung vom Sportunterricht Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung Schriftverkehr mit der Schule Schulbücher Schulpsychologie Rauchen und Alkohol Handys Wechsel EvR / KR Ethik Nachschreiben von Schulaufgaben Veränderung persönlicher Daten Beratungslehrer / Schulpsychologe Unterrichts - und Pausenzeiten Hausaufgaben- / Notenheft Verlassen des Schulgebäudes Schulaufgaben, Stegreifaufgaben und mündliche Noten Öffnungszeiten des Sekretariats MB Aufgaben und Erreichbarkeit Termine für das Schuljahr 2011/ Neue Lehrkräfte Mit Beginn des Schuljahres nehmen 7 neue Lehrkräfte ihren Dienst an unserer Schule auf: Frau Konstanze van Reimersdahl, M, Ph, IT Frau Heike Schneeweiß, M, Ch Herr Christian Goller, BwR, WR, Sm Herr Florian Hintsche, EvR, Mu Frau Julia Schwarz, E, F Frau Christina Hußlein, BwR, WR, Sw Herr Sebastian Koerber, E, G Herr Dr. Vorderwülbecke, Energie & Umwelt Ein besonders herzliches Willkommen gilt unseren 14 Studienreferendaren, die ihre Ausbildung an der Staatlichen Realschule Coburg I absolvieren. 2. Wahlfachangebot / Förderkurse Genaue Informationen zum Angebot und das Anmeldeformular finden Sie ab auf unserer Homepage.

2 2 3. Beratung / Sprechstunden Herr Norbert Friedrich, Kollege der Melchior-Franck-Schule, hilft unseren Schülern der 5. Jahrgangsstufe, den Übergang von der Grundschule an die Realschule zu meistern. Beratungsstunde: Montag von 12:15 Uhr 13:00 Uhr Zusätzlich steht er am Montag in der ersten und zweiten Pause Schülern als Ansprechpartner zur Verfügung. Die offiziellen Sprechstunden aller Lehrkräfte werden ab 19. September auf unserer Homepage veröffentlicht. Wichtige Infos zum Schulbetrieb 4. Krankheit - Entschuldigungen Bei Erkrankung muss am ersten Tag eine telefonische Entschuldigung noch vor Unterrichtsbeginn durch einen Erziehungsberechtigten in der Zeit von 07:30 bis 08:00 Uhr telefonisch (09561/894600) oder per Fax (09561/894646) erfolgen. Ab dem dritten Fehltag ist eine schriftliche Krankheitsanzeige durch einen Erziehungsberechtigten beim Klassenleiter vorzulegen. Bitte beachten: Wenn sich volljährige Schüler selbst entschuldigen wollen, ist jeweils die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig. Ein solches Attest ist nicht erforderlich, wenn weiterhin die Eltern die Entschuldigung vornehmen. Dauert die Erkrankung länger als fünf Unterrichtstage oder häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse bzw. bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis verlangen. Wird das Attest nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Versäumt ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis unentschuldigt, so muss die Note 6 = ungenügend erteilt werden. 5. Befreiung vom Unterricht - Beurlaubung Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden. Jede Befreiung muss spätestens eine Woche vorher im Sekretariat beantragt werden. Parallel zur Befreiung gibt der betreffende Schüler den Klassenbuchführern über seine Abwesenheit Bescheid. Unterrichtsbefreiungen für rein private Zwecke, insbesondere an den Tagen vor oder nach den Ferien werden nicht gewährt. Befreiungen bis zu einem Tag gewährt der Klassenleiter, längere Befreiungen können nur vom Schulleiter oder dessen Stellvertreter gewährt werden. 6. Befreiung vom Sportunterricht Die völlige oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht muss jedes Jahr neu unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beim Direktorat beantragt werden. Der Schüler ist jedoch verpflichtet, beim Sportunterricht anwesend zu sein. 7. Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule Für alle Schüler besteht eine Versicherung, die bei Unfällen auf dem Schulweg, während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen die Arztkosten übernimmt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Unfall wird sofort dem Sekretariat gemeldet und eine Unfallmeldung (Sekretariat oder Homepage) ausgefüllt. Der Arzt bzw. das Krankenhaus wird bei Behandlungsbeginn davon informiert, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Nehmen Sie bitte im Schadensfall keine eigenständigen Schritte bei der Versicherung vor, sondern melden Sie jeden Schadensfall so schnell wie möglich der Schule. Hier erhalten Sie ein Formular zur Schadensmeldung, das dann nach Ausfüllen über die Schule der Versicherung zugeleitet wird. Eine Frist von höchstens drei Werktagen ist bei der Meldung bitte dringend zu beachten. Die Schule haftet nicht für die Gegenstände, die von den Schülern in die Schule mitgebracht werden (Schulsachen, Kleidung, Fahrräder, Handys etc.). 8. Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung Es wird allen Eltern empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung für ihr Kind abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Ihre Kinder in der Schule und auch außerhalb verursachen. 9. Schriftverkehr mit der Schule Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel mit der Schule den Familiennamen, den Vornamen und die Klasse Ihres Kindes an und verwenden Sie das Papierformat DIN A4, welches für die Aktenablage der Schule geeignet ist.

3 3 10. Schulbücher Wir bitten darum, schuleigene Bücher zum Schuljahresbeginn einzubinden (bitte den Einband nicht am Buch festkleben) und auf pflegliche Behandlung zu achten. Bei auffällig nachlässiger Behandlung der Bücher oder bei Verlust fordern wir von den Schülern einen Kostenbeitrag. 11. Schulpsychologie Der Schulpsychologe bzw. die Schulpsychologin hilft bei Schwierigkeiten im Lernbereich, bei Schulangst oder bei Problemen im sozialen Bereich. Name und Telefonnummer finden Sie im Bereich Wichtiges + Notfälle. 12. Rauchen und Alkohol Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind auf dem Schulgelände verboten. 13. Handys Die Nutzung von Handys und digitalen Speichermedien sind auf dem Schulgebäude verboten. Wenn ein Schüler telefonieren möchte, muss er vorher eine Lehrkraft um Erlaubnis bitten. Bei Missachtung der Regel werden Handys für drei Tage einbehalten. Das kann u. U. bedeuten, dass das Handy insgesamt 4 Tage weg ist, da das Wochenende dazwischen liegt. 14. Wechsel EvR / KR Ethik RSO: 46: Religiöse Erziehung, Religionsunterricht, (vgl. Art. 46 BayEUG ): (2) 1 Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss schriftlich und spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr erfolgen; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. (4) 1 Treten Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres aus dem Religionsunterricht aus, so haben sie binnen angemessener Frist eine Prüfung über den bis zum Zeitpunkt des Austritts im Unterrichtsfach Ethik behandelten Stoff des Schuljahres abzulegen. 2 Erfolgt der Austritt während der letzten drei Monate des Schuljahres, so ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des folgenden Schuljahres abzulegen; ihr Ergebnis gilt als Jahresfortgangsnote im Fach Ethik. 15. Nachschreiben von Schulaufgaben Falls eine Schülerin/ein Schüler nur kurzfristig erkrankt, ist die Schulaufgabe bereits am ersten Tag nach Wiedererscheinen nachzuschreiben. 16. Veränderung persönlicher Daten Sollten sich seit dem letzten Schuljahr Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Kindes verändert haben, so teilen Sie uns dies bitte nach Möglichkeit direkt im Sekretariat mit. Das betrifft auch neue Bescheinigungen, Atteste, Befreiungen oder Sorgerechtsbeschlüsse für Ihr Kind. 17. Beratungslehrer / Schulpsychologe Neben Fachlehrern, Klassenleitern und Schulleitung sind Ihre Ansprechpartner in Fragen Schulberatung Herr ZwRSK Peter Gerhardt und Frau StRin (RS) Andrea Siebert. Weiterhin stehen Ihnen das Jugendamt der Stadt Coburg, die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle, die staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken sowie die für unsere Schule zuständige Schulpsychologin Frau Hoffrichter zur Verfügung. Frau Hoffrichter wird sich mit einem gesonderten Schreiben an Sie wenden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem BRN (Bayerisches Realschulnetz unter Unterrichts - und Pausenzeiten 1. Std. 08:00 08:45 Uhr 2. Std. 08:45-09:30 Uhr 1. Pause 09:30 09:45 Uhr 3. Std. 09:45 10:30 Uhr 4. Std. 10:30 11:15 Uhr 2. Pause 11:15 11:30 Uhr 5. Std. 11:30 12:15 Uhr 6. Std. 12:15 13:00 Uhr

4 4 19.Hausaufgaben- / Notenheft Alle Schüler müssen ein Hausaufgabenheft führen, in das sie alle Aufgaben eintragen, die von Stunde zu Stunde gestellt werden. Es kommt eigentlich nie vor, dass ein Schüler "nichts" aufhat. Sollte einmal keine schriftliche Hausaufgabe gestellt worden sein, so ist zumindest in jedem Fach der behandelte Stoff anhand des Hefteintrages und des Lehrbuches zu wiederholen. Über den behandelten Unterrichtsstoff müssen die Schüler in der Folgestunde Rechenschaft ablegen können. Das Hausaufgabenheft enthält auch eine Tabelle, in der die Schüler ihre erzielten Noten eintragen können. Kontrollieren Sie bitte die Eintragungen wöchentlich und informieren Sie sich über den Leistungsstand Ihres Kindes. Ab diesem Schuljahr gibt es ein von uns selbst gestaltetes Aufgabenheft. Diese sind erhältlich im Sekretariat und kosten 2, Verlassen des Schulgebäudes Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts und in den Pausen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist die Erlaubnis der Schulleitung nötig. 21. Schulaufgaben, Stegreifaufgaben und mündliche Noten Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen. Schulaufgaben sind schriftliche Arbeiten über den behandelten Unterrichtsstoff zurückliegender Wochen bzw. Monate. In der 9. Klasse der Wahlpflichtfächergruppe III_a (Französisch) wird voraussichtlich eine Sprachzertifikatsprüfung als Ersatz einer Schulaufgabe durchgeführt. Alle Schulaufgaben werden zur Einsichtnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben und spätestens nach einer Woche wieder eingesammelt. Auch Stegreifaufgaben können mit nach Hause genommen werden. Die Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben; wird eine Schulaufgabe verspätet, verändert, verschmutzt oder gar nicht zurückgegeben, so besteht die Möglichkeit, künftig weitere Schulaufgaben nicht mehr mit nach Hause zu geben. In solchen Fällen können die Eltern die in den Schulaufgaben erzielten Noten in den Sprechzeiten der Lehrkräfte telefonisch oder persönlich erfragen. Schüler, der 9. und 10. Jahrgangsstufe erhalten die Möglichkeit zur individuellen Beratung durch Frau Baade vom Arbeitsamt während der Unterrichtszeit. Diese Gespräche finden in einem Raum an der Schule statt und erstrecken sich in der Regel auf eine Zeitspanne von 10 Minuten. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es zur Pflicht des Schülers gehört, den in dieser Zeit versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen. Eine Befreiung von Leistungserhebungen in der Folgestunde des betreffenden Faches kann nicht erfolgen. Anzahl der Schulaufgaben 22. Öffnungszeiten des Sekretariats Das Sekretariat hat in diesem Schuljahr für Eltern und Besucher folgende Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Freitag von Uhr, Mittagspause von Uhr von Uhr

5 5 23. MB Aufgaben und Erreichbarkeit Der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Oberfranken, Herr Ltd. RSD Heinrich Hausknecht, nimmt die Aufsicht über die oberfränkischen Realschulen wahr. Neben dieser Aufgabe ist es ein besonderes Anliegen des Ministerialbeauftragten, die Schulen und Erziehungsberechtigten in allen schulischen Fragen umfassend zu beraten. Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberfranken, Herrn Ltd. RSR als MB, Heinrich Hausknecht Adolf-Wächter-Str Bayreuth Tel.: 0921/ , Fax: 0921/ , Termine für das Schuljahr 2011/12 September 1. Schultag Di Anfangsgottesdienst für die Jgst. Lukaskirche Fr Jahrgangsstufentest Deutsch 6. Jgst. Di :00 Jahrgangsstufentest Englisch 7. Jgst. Mi :00 Jahrgangsstufentest Mathematik 6. Jgst.- alle Schulaufgaben + 08:00 Kurzarbeiten sind eingetragen Do Oktober Klassenelternversammlung mit Elternvortrag Di :00 Ausbildungsmesse Handwerkskammer Coburg Do-Fr November Buß-und Bettag- Päd.Tag Mi Vorlesewettbewerb der 5. Klassen - Ermittlung der Schulsieger Do :00 Dezember 1. Elternsprechtag MI :00 Weihnachtsgottesdienst - Lukaskirche Mi Weihnachtsferien Sa Januar Deutsch - Französischer Tag Mo (22.Jan.!) Informationsabend für Schüler + Eltern der 10. Jahrgangsstufe Do :00 Februar Berufsinformationsmesse an der RS Coburg I Fr Zwischenzeugnis Fr Frühjahrsferien Mo - Fr März Informationsabend zum Übertritt Do :30 Information zum Übertritt Sa :00 Skilager der 7. Klassen in Rauris So - Fr

6 6 Infoabend zur Wahl der Wahlpflichtfächergruppen Do :30 April Osterferien Mo Elternsprechtag Mi :00 Mai Anmeldung - Eintritt in die 5. Jgst. Mo-Fr Christi Himmelfahrt Do Wandertag/ Vorbereitung Fr Schulfest Sa :00 Probeunterricht Mo- Mi Pfingstferien Mo Juni Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten (10. Jgst.) Di Abschlussprüfung Französisch Mi :30 Abschlussprüfung Deutsch 240' Do :30 Abschlussprüfung Englisch 135' Fr :30 Abschlussprüfung Mathematik 150' Mo :30 Abschlussprüfung BWR / Physik Di :30 Abschlussprüfung SoW Mi :30 Juli letzter Schultag für die 10. Klassen - Einsichtnahme - Leerung der Schließfächer- Bücher Di Bücherabgabe 5-9 ; Verabschiedung der Absolventen Di :30 Projekttag 5.-9.Kl. Mi Jahreszeugnisse Ausgabe Di Sommerferien Mi Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Klassenleiter Ihres Kindes oder an die Schulleitung wenden. Wir vertrauen auf eine gute und offene Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen erfolgreichen Start und viel Erfolg im neuen Schuljahr. gez. Susanne Carl, RSDin

7 7 Wir bitten Sie die letzte Seite auszudrucken, die Empfangsbestätigung und gegebenenfalls die beiden Einverständniserklärungen zu unterschreiben und über Ihr Kind beim Klassenleiter bis Mo, abzugeben. Empfangsbestätigung: Den Elternbrief zum Schuljahresanfang 2011/12 haben wir/habe ich erhalten. Name d. Schülers/in Klasse, den (Wohnort) (Datum) (Unterschrift d. Erziehungsberechtigten) Einverständniserklärung Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Fotos meines Kindes auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen. (vgl. BGBI 22 ) Coburg, (Datum) Name des Kindes: Unterschrift des Kindes:, Kl: (Bitte in Druckbuchstaben) Unterschrift der Eltern: Einverständniserklärung: klasseninterne Telefonlisten In vielen Situationen des Schulalltags kann es hilfreich sein, wenn man andere Eltern anrufen kann. Wir möchten Sie gerne dabei unterstützen und bieten Ihnen an, eine klasseninterne Liste mit Namen und Telefonnummern der Eltern zu erstellen, die Sie dann in Papierform über Ihr Kind erhalten. Wenn Sie erlauben, dass Ihr Name mit Ihrer Telefonnummer auf einer Klassenliste erscheint, dann bitten wir Sie zu unterschreiben. Ich bin damit einverstanden, dass mein Name und meine Telefonnummer allen Schülereltern der Klasse meines Kindes in Papierform zugänglich gemacht werden. (Unterschrift d. Erziehungsberechtigten)

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