Rundschreiben Nr. 1 - Schuljahr 2017 / Juli 2017

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1 Sta a tlich gen eh m igtes Ga n zta gsgy m n a siu m Privatgymnasium Dr. Florian Überreiter Schulleitung: Charlotte Boré Pariser Str. 30, D München Tel Fax verwaltung@ueberreiter.de HypoVereinsbank München IBAN: DE BIC: HYVEDEMMXXX Rundschreiben Nr. 1 - Schuljahr 2017 / Juli 2017 Sehr geehrte Eltern, mit den Jahreszeugnissen vom 28. Juli 2017 erhalten die Schülerinnen und Schüler, die einer Entscheidung der Lehrerkonferenz entsprechend zu einer Nachprüfung zugelassen worden sind, Informationen über den in den Ferien zu wiederholenden Stoff. Nachprüfungstermine sind: Donnerstag, der 7. September 2017 Freitag, der 8. September 2017, jeweils ab 9.00 Uhr Da immer nur ein Fach pro Tag geprüft wird, müssen die Schüler und Schülerinnen, die in zwei Fächern Nachprüfungen abzulegen haben, an beiden Tagen erscheinen. Wer nur eine Prüfung abzulegen hat, muss nur am Freitag erscheinen! Es lohnt unbedingt, sich gründlich auf die Prüfungen vorzubereiten, denn nur wer die Nachprüfung besteht, kann im neuen Schuljahr die nächsthöhere Klasse besuchen. Über den Ablauf der ersten Schultage des Schuljahres 2017/2018 gibt die folgende Übersicht Auskunft. Der Unterricht beginnt am Dienstag, dem 12. September 2017, und zwar für die 5. Klassen von 8.00 bis ca Uhr 6. und 7. Klassen von 9.45 bis Uhr 8., 9., 10. Klassen und E11 von bis Uhr Q11 von 9.30 bis Uhr Q12 von bis Uhr An diesem Tag müssen die Schülerinnen und Schüler nur Schreibzeug und Schreibblock mitbringen. Für die Tage danach gilt Folgendes: Mittwoch, der 13. September 2017: 5. Klassen von 8.00 bis Uhr. Klassleiterstunden. 6. und 7. Klasse von 8.45 bis Uhr. Unterricht nach Stundenplan. 8. bis 10. Klasse und E11 von 8.45 bis Uhr. Unterricht nach Stundenplan. Q11 von 8.45 bis Uhr; Unterricht nach Stundenplan Q12 von 8.30 bis Uhr; Berufseignungstest

2 Donnerstag, der 14. September 2017: Regulärer Unterricht nach Stundenplan für alle Klassen ab 8.00 Uhr. An diesem Tag öffnet die Kantine wieder! Dienstag, der 19. September 2017: feierliche Schuljahresöffnung mit Begrüßung unserer neuen Schülerinnen und Schüler in der Kirche St. Wolfgang. Dienstag, der 26. September 2017: Wies n-nachmittag. Der Unterricht endet an diesem Tag bereits um Uhr. Nachmittagsunterricht und Mittagessen entfallen. Informationen zum Schulalltag und erste Termine: 1. An der Schule gilt wie bisher ein generelles Verbot von Getränkedosen. Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat möchte ich Sie an dieser Stelle darum bitten, auf die gesunde Ernährung Ihrer Kinder zu achten. Koffeinhaltige Getränke fördern in keiner Weise Konzentration und Lernvermögen, sondern machen müde, unausgeglichen und bisweilen sogar aggressiv. Wie weit auch die Wirkung von Medikamenten beeinflusst wird, ist dabei zumindest ungewiss. Als geeignete Getränke empfehlen wir Mineral- und Leitungswasser oder Milchgetränke. Mitgebrachte Wasserflaschen können immer wieder aufgefüllt werden. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Bemühen! 2. Wie bisher gewohnt, werden Sie als Eltern auch weiterhin über den jeweiligen Leistungsstand Ihrer Kinder durch einen Computerauszug mit allen bisherigen Leistungserhebungen informiert, d.h., im Abstand von etwa 6 Wochen wird allen Schülerinnen und Schülern ein Computerzeugnis ausgehändigt. Für die Oberstufe (Q11 und Q12) gilt eine andere Regelung. Wir verzichten aus diesem Grund auf die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler, sämtliche schriftlichen Arbeiten von den Eltern unterschreiben zu lassen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten jedoch die von der Lehrkraft korrigierten und benoteten Arbeiten mit nach Hause und müssen sie den Eltern vorlegen. 3. Die Bücher für alle Fächer müssen selbstständig angeschafft werden. Am Ende des Schuljahres veranstalten wir einen Flohmarkt, bei dem alle Schüler die Gelegenheit bekommen, guterhaltene Schulbücher weiterzuverkaufen. Ist ein Buch jedoch bemalt, beschrieben oder beschädigt, wird es am Ende des Schuljahres sicherlich keinen Abnehmer finden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn alle Bücher auch tatsächlich zum Schuljahresanfang besitzt. Die Listen finden Sie klassenweise sortiert auf unserer Homepage ( Informationen zu den Lehrbüchern der Oberstufe werden mit den zuständigen Fachlehrern besprochen. 4. Erneut muss ich darauf hinweisen, dass es zum Schutz der Bücher, der Hefte und aller anderen Arbeitsmaterialien notwendig ist, dass jeder Schüler seine Lernmittel in einer kompakten Schultasche aus festem Material transportiert. Schüler, die nach der Schule ihre Taschen im Hause lassen, benötigen zudem für den Transport eine kleine Zweittasche. 5. An den ersten beiden Schultagen können Ihre Kinder die benötigten Heftsätze erwerben. Klasse 5: Hefte, Umschläge und Aufgabenheft 40,00 Klasse 6: Hefte und Umschläge 47,50 Klassen 7-9: Hefte und Umschläge 47,50 Bitte geben Sie Ihren Kindern den entsprechenden Betrag passend mit. 6. Die 5. bis einschließlich 10. Klassen sind als rhythmisierte Ganztagesschule organisiert. Parallel zur Studierzeit werden Lehrersprechstunden für Schüler (z.b. in Mathematik) und zeitlich und thematisch begrenzte Repetitorien angeboten, an denen gezielt diejenigen Schülerinnen und Schüler teilnehmen sollten, bei denen nach Feststellung der jeweiligen Lehrkraft oder nach eigener

3 Erkenntnis Lücken in einem bestimmten Lehrstoffbereich erkennbar sind. Über die jeweils angebotenen Repetitorien geben Aushänge im Schulhaus genauer Auskunft. Um hierfür genügend Zeit zur Verfügung zu haben, kann auch die Zeit von bis Uhr genutzt werden. Von den daran teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist ein symbolischer Unkostenbeitrag in Höhe von 7,50 pro Stunde für die regelmäßige Teilnahme an diesen Repetitorien zu entrichten. 7. Der erste Eindruck, den man von einem Menschen erhält, wird stark mitbestimmt von seinem äußeren Erscheinungsbild. Weil ich möchte, dass dieser erste Eindruck für jeden, der uns im Schulhaus besucht, positiv ist, erwarte ich von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie gepflegt und angemessen gekleidet zur Schule kommen. Schmuddelige Kleidungsstücke, beschmierte Jacken, zerrissene Hosen etc. gehören ebenso wenig zu einem gepflegten Äußeren wie gewisse extreme Frisuren. 8. Unsere Beauftragte für Suchtprävention organisiert in Zusammenarbeit mit den für Au- Haidhausen zuständigen Jugendbeamten in umfangreichem Maße bedarfsorientierte Veranstaltungen für alle Altersstufen. Es ist aber selbstverständlich, dass Konsum und jede Art der Weitergabe von Suchtmitteln an Mitschülerinnen und Mitschüler u. a. mit sofortigem Ausschluss von der Schule geahndet wird. 9. Bitte denken Sie daran, dass die Anwesenheitskontrolle nur dann wirklich greift, wenn Sie als Eltern uns dabei unterstützen. Es geht um die Sicherheit Ihrer Kinder. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch oder per Mail informiert werden, falls eine Schülerin / ein Schüler nicht zur Schule kommt. Jedes Fehlen, auch wenn es telefonisch am ersten Tag angezeigt worden ist, muss dann mit genauer Angabe des Tages bzw. der Fehltage schriftlich der Schule mitgeteilt werden. Eine schriftliche Entschuldigung muss immer spätestens am 3. Werktag bei der Schule eingehen. Bei einer Erkrankung, die länger als drei Unterrichtstage andauert oder wenn davon ein Leistungsnachweis betroffen ist, wird darüber hinaus die Vorlage eines ärztlichen Attests gefordert. Eine Befreiung von der Studierzeit muss am jeweiligen Tag bis spätestens 12 Uhr in schriftlicher Form dem Sekretariat vorliegen. Telefonische oder verspätete Anfragen können nicht berücksichtigt werden! Bitte beachten Sie dabei unbedingt den Stundenplan Ihres Kindes und legen Sie Ihre Termine nicht auf Unterrichtsstunden! Eine Befreiung vom Pflichtunterricht kann nur in außergewöhnlichen Situationen genehmigt werden und muss eine Woche vorher bei der Schulleitung beantragt werden. 10. Es kommt immer wieder vor, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler an einem Tag, an dem eine schriftliche Leistungserhebung in der Klasse vorgenommen wird, nicht anwesend ist bzw. nicht anwesend sein kann. Für diese Schülerinnen und Schüler werden von der Schulleitung in einem bestimmten Abstand Samstagstermine zum Nachschreiben der jeweiligen Arbeit angesetzt und wenigstens eine Woche vorher mitgeteilt. Schüler, die an einer Schulaufgabe oder Kurzarbeit nicht teilnehmen, müssen gleich am ersten Tag, an dem sie wieder zur Schule kommen, ein ärztliches Attest vorlegen. Schüler, die auch den Nachschreibtermin versäumen, benötigen ein amtsärztliches Attest. Andernfalls erhält der Schüler / die Schülerin für die nicht erbrachte Leistung die Note 6 bzw. 0 Punkte. 11. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass an unserer Schule der Gebrauch privater digitaler Medien und Smartphones während des Unterrichts und im Schulhaus untersagt ist. Rauchen ist selbstverständlich allen Schülerinnen und Schülern, auch den volljährigen, auf dem Schulgelände und in der Pariser Straße verboten. Das gilt auch für E-Zigaretten! Auf einen Termin zu Beginn des Schuljahres darf ich die Eltern der neuen Fünftklässler bereits an dieser Stelle hinweisen. Für sie findet ein allgemeiner Informationsabend im Schulhaus statt und zwar am Mittwoch, dem 20. September 2017 von ca Uhr Die vielen gerade am Anfang der gymnasialen Laufbahn aufkommenden Fragen beantworten wir Ihnen dann gerne.

4 Für die Eltern der neuen Schüler ist zu beachten, dass am 1. September 2017 zusammen mit dem ersten Schulgeldbeitrag auch die Aufnahmegebühr eingezogen wird. Bitte beachten Sie außerdem: Die Anmeldung Ihres Kindes zum Mittagessen verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sie haben allerdings noch bis 1. September 2017 Zeit, den Vertrag zu kündigen. Bitte schreiben Sie in diesem Fall eine kurze Mail an Für die Sommerferien wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern eine schöne gemeinsame Zeit und gute Erholung! Mit freundlichen Grüßen Charlotte Boré, Schulleiterin Wichtig! Wichtig! Wichtig! Wichtig! Wichtig! Wichtig! Bitte beachten Sie die nächsten Seiten!

5 Diese Seite unbedingt zum Schuljahresbeginn im Sekretariat abgeben. Regelungen für die Befreiung an den besonderen Tagen im Schuljahr 2017/2018 Wir sind damit einverstanden, dass unsere Tochter / unser Sohn Name: Klasse: an besonderen Tagen wie z.b. Elternsprechtage, Konzertveranstaltungen, Wiesn - Nachmittag oder bei Hitzefrei ohne gesonderte Absprache vorzeitig entlassen wird. An jeden Termin werden wir noch einmal zeitnah per erinnert. Wir sind nicht damit einverstanden, dass unsere Tochter / unser Sohn Name: Klasse: an besonderen Tagen wie z.b. Elternsprechtage, Konzertveranstaltungen, Wiesn - Nachmittag oder bei Hitzefrei ohne gesonderte Absprache vorzeitig entlassen wird. Eine Betreuung bis Uhr wird gewünscht. Ort, Datum Unterschrift der Eltern

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