Alles auf einen Blick: Anmeldeset 2017

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1 Alles auf einen Blick: Anmeldeset 2017 Unser Angebot für Sie Hallenplan... 2 Angebotsüberblick... 4 Preisliste... 6 Systemstand: Überblick... 8 Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß... 9 Hinweise für Eigenbaustände Teilnahmebedingungen Ihre Anmeldeunterlagen (beiliegend im hinteren Teil) Anmeldeformulare Hinweise und Tipps zur Anmeldung Angebote und Preise

2 Hallenplan Stand der Planung: September 2016 Auf der Buchmesse laufen die roten Fäden der Buchbranche eimal im Jahr verlässlich zusammen. Die Events, Branchen- und Endverbraucherkontakte machen Frankfurt zum positiven Testfeld unserer gesamten Verlagsarbeit. MATTHIAS TRIEBEL Vertriebsleiter, Edition Michael Fischer Internationale Verlage Publishing Perspectives Stage 6.1 Internationale Verlage Fokus: Kinderbuch & Kunstbuch 6.2 Internationale Verlage Hot Spot Digital Innovation Literary Agents & Scouts Centre (LitAg) Publishers Rights Corner Galleria Eingang Torhaus Kunst- und Kreativmarkt Via Mobile Operation and Security Center (OSC) Halle 4.0 Polizei Police Polizei Feuerwehr Erste Hilfe 10 Eingang Halle 10 Pendelbusverkehr: Messe-Parkhaus Rebstock Parkplatz Besucherbusse Torhaus Service- Center Cargo Center Polizei Police Internationale Verlage Dienstleistungen für Verlage und Buchhandel Buchhändler-Café Forum Verlagsherstellung Hot Spot Publishing Services Business Club (Saal Europa) 4.1 Literatur und Sachbuch Azubistro Leseinsel der unabhängigen Verlage Studium rund ums Buch Kunstbuch Kunst Design Buchkunst International Künstlerbuch THE ARTS+ Business of Creativity #fbm17 Antiquariatsmesse

3 Die Frankfurter Buchmesse ist ein Ort der interessanten Begegnungen, auf die man sich jeden Herbst wieder freut. CLAUDIA UHR Leitung Presse, Verlag Gräfe und Unzer CONGRESS CENTER MESSE FRANKFURT (CMF), EBENE 3 Pressezentrum 5.0 Internationale Verlage 5.1 Internationale Verlage Fokus: Kinderbuch International Stage Einladungsprogramm Eingang Ludwig-Erhard-Anlage (Nur für Aussteller) Via Mobile Messeturm Festhalle FORUM, EBENE 0 ARD Lesezelt Signierzelt Open Stage F.1 F.0 FORUM, EBENE 1 AGORA 1 Eingang City Ehrengastpräsentation Frankreich 3.Via Eingang Halle 3 Ost Pendelbusverkehr Messe-Parkhaus Rebstock AGORA Lesezelt Open Stage Signierzelt Wissenschaft Forum Bildung & Wissenschaft Hot Spot Professional & Scientific Information Internationales Bibliotheks-Zentrum Gemeinschaftspräsentation Recht, Wirtschaft, Steuern Bildung Forum Bildung & Wissenschaft Hot Spot Education Internationale Gemeinschaftspräsentation Bildung Klassenzimmer der Zukunft 3.0 Literatur und Sachbuch Self-Publishing Area Kinder- und Jugendmedien Illustrators Corner Kinderbuchzentrum Kids Stage Comic 3.VIA Kalendergalerie 3.1 Literatur und Sachbuch Gemeinschaftspräsentation Hörbuch Gemeinschaftspräsentation kleinerer unabhängiger Verlage Bildung LitCam Kulturstadion Religion Touristik Gourmet Gallery Papeterie und Geschenke Zentrum Börsenverein des Deutschen Buchhandels Deutscher Buchpreis: Werkschau Weltempfang Zentrum für Politik, Literatur und Übersetzung Organisationen auswärtiger Kulturpolitik

4 Ihr Messeauftritt unser Angebot für Sie Ob einfach und praktisch mit unserem Systemstand oder ganz individuell mit Ihrem eigenen Messestand die Frankfurter Buchmesse bietet für jeden die optimale Möglichkeit der Präsentation. Die Preise für eine Teilnahme finden Sie unter Preisliste Bitte beachten Sie die folgenden Erklärungen zu den aufgeführten Posten: Systemstand Auf Wunsch & nach Maß Ihr Systemstand Deluxe Eigenbau Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch Frankfurter Buchmesse / Peter Hirth Um möglichst vielen, auch kleineren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, auf der Frankfurter Buchmesse auszustellen, bieten wir Ihnen diese praktische Standvariante: Entscheiden Sie sich für den Systemstand und ergänzen ihn einfach mit unseren verschiedenen Zusatzelementen. Ihre Vorteile: Einfach und praktisch im Baukastensystem Große Auswahl an Möbelpaketen und Zusatzausstattung für eine optimale Standgestaltung Alle Bestandteile aus einer Hand und nur eine Rechnung Mit Auf Wunsch & nach Maß kombinieren Sie die Vorteile des Systemstands mit der größtmöglichen Individualisierung im Look-and-Feel Ihrer Marke. Ihre Vorteile: Umfassende Beratung für die perfekte Umsetzung Maßgeschneiderte Lösung für Ihren Auftritt Übergabe eines fertigen Standes durch die Frankfurter Buchmesse Buchen Sie eine Fläche für Ihren Eigenbaustand und realisieren Sie so Ihren individuellen Messeauftritt. Ihre Vorteile: Flexible Beauftragung eigener Architekten und Standbauer Volle Kontrolle über Ihre Inszenierung Ihrer Kreativität sind fast keine Grenzen gesetzt

5 Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch Ihr Katalogeintrag erscheint im Katalog und in der App der Frankfurter Buchmesse. Zu weiteren Werbemöglichkeiten beraten wir Sie gerne. Obligatorische Beiträge Marketingpauschale Die Frankfurter Buchmesse bietet ein umfassendes Spektrum an Marketing- und Kommunikationsleistungen, die Sie als Aussteller bequem und effektiv für die Vermarktung Ihres Unternehmens, Ihrer Produkte und Ihrer Autoren nutzen können. Eine umfassende Übersicht aller Leistungen und Beratungsangebote finden Sie hier: Umwelt- und Energiebeitrag Mit Ihrer Anmeldung leisten Sie Ihren Beitrag zu einer umweltverträglichen Frankfurter Buchmesse. Mit dem von der Standgröße abhängigen Umwelt- und Energiebeitrag bezahlen Sie für umweltgerechte Müllentsorgung, Ihren Stromanschluss (1 kw), Stromverbrauch am Stand (Ökostrom), Hallenklima tisierung und Grundreinigung auf ökologischer Basis. Außerdem lässt die Frankfurter Buchmesse alle ihre Printprodukte auf FSC-Papier drucken und stattet alle Hallen mit fast 100 Prozent recycel baren Teppichen aus. Dieses Engagement möchten wir mit Ihrer Hilfe fortsetzen und ausbauen. Querverweise im Katalog Querverweise sind oft sinnvoll, wenn Ihr Firmenname aus mehreren Wörtern besteht und nicht eindeutig einem alphabetischen Suchbegriff zugeordnet werden kann. Beispiel: Edition Hans Müller, siehe: Müller, Edition Hans. Bitte beachten Sie, dass Querverweise Bestandteil des Firmennamens sein müssen und nicht auf externe Firmen, Tochterunternehmen oder Imprints verweisen dürfen. Ein nicht zulässiger Querverweis wäre: Edition Hans Müller, siehe: Verlagsgruppe Braun. Pro Eintrag sind maximal zwei Querverweise möglich. Mitaussteller Melden Sie Ihre Tochterunternehmen und Imprints als Mitaussteller an, damit diese auch im Katalog der Frankfurter Buchmesse erscheinen. Die Mitausstellergebühr beträgt 310 Euro. Jeder Mitaussteller füllt eine eigene Anmeldung aus und erhält ein eige nes Standschild (bei Systemstand), eigene Katalogeinträge, einen Ausstellerausweis sowie ein Exemplar des Aussteller katalogs. NEUREUTER FAIR MEDIA Die Firma NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH berät Sie in Vorbereitung Ihres Auftritts im Ausstellerkatalog, informiert Sie über Werbemöglichkeiten in der App, auf der Website und im Visitor Guide. NEUREUTER FAIR MEDIA ist Ihr exklusiver Partner in Vorbereitung Ihrer Werbung & PR rund um die Frankfurter Buchmesse. Sie erhalten das Gesamtangebot für Ihre Einträge, wie z. B. Logos und Anzeigen in den Messemedien der Frankfurter Buchmesse ab Mai Hierzu versendet NEUREUTER FAIR MEDIA ein Mailing an alle Aussteller. In diesem Mailing finden Sie alle Optionen für Ihre individuellen Medieneinträge enthalten und auswählbar. Das NEUREUTER FAIR MEDIA Team: Projektdirektor: Bastian Duchna, Telefon Projektmanager: Ines Richter, Telefon Wichtiger Hinweis für Ihren Eintrag in den Messekatalog: Die Frankfurter Buchmesse GmbH hat die NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH ausschließlich und exklusiv mit der Vermarktung der Messemedien beauftragt. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise der AUMA e. V. auf Wenn Sie sich jetzt schon Ihren Platz in unseren reichweitenstarken Medien sichern wollen, schreiben Sie gerne an neureuter@book-fair.com. 5

6 Preisliste 2017 Auszug aus der Gesamtpreisliste Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Die genannten Preise sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer. Beispiele für Gesamtpreise (inkl. obligatorischer Pauschalbeiträge) für verschiedene Standgrößen finden Sie unter Informationen zum Systemstand auf den folgenden Seiten. Sonderpreis für Frühbucher:. November 2016 Anmeldeschluss: 31. Januar 2017 Standfläche Eigenbau Anmietung der Fläche, Ausstellerausweise (Anzahl abhängig von Standgröße) Standard Frühbucher * Reihenstand 8 qm /qm 384, /qm 372, Reihenstand > 8 qm /qm 450, /qm 436, Standfläche Systemstand Anmietung der Fläche, Nutzung des Standsystems (siehe Informationen zum Systemstand ), Teppich, Standschild, Ausstellerausweise (Anzahl abhängig von Standgröße). Standard Frühbucher * Reihenstand 4 qm (mit oder ohne Öffnung zum Nachbarstand) 1.180, 1.146, Reihenstand 8 qm 3.326, 3.246, Reihenstand 12 qm 5.850, 5.676, Pro weitere 4 qm 1.950, 1.892, Besondere Standpositionen Eckstand oder durchgängiger Reihenstand (grenzend an zwei Gänge) % der Standmiete Kopfstand (grenzend an drei Gänge) % der Standmiete Blockstand (grenzend an vier Gänge) % der Standmiete jeweils nur für die ersten 75 qm Newcomer Package 8-qm-Systemstand inklusive Ausstattung, Eintrittskarten, Umwelt- und Energiebeitrag, Marketingpauschale und weitere Services. Nur buchbar für Neukunden. Details auf unserer Website. Newcomer Package Reihenstand , Newcomer Eckstand , (wenn entsprechende Platzierung möglich) Besonderer Standbau Überhöhe (nur bei Ständen höher als 4 m) Stände bis 20 qm % der Standmiete Stände bis 99 qm...+ 7,5 % der Standmiete Stände ab 100 qm % der Standmiete Ausstattung & Extras für Systemstände Kabine 2 2 m, mit Tür , Kabine 2 2 m, ohne Tür , Kabine 1 1 m, mit Tür und Schrankmodul , Schrankmodul 1 m , Garderobenleiste... 32, Galerieschiene... 46, Dekorationsgitter... 74, Halbhohe Wand mit Hängeregal (2 m breit) , PC-Schrank/Pult , Theke 1,5 m , Theke 1,5 m, mit Unterschrank , Theke 0,75 m , Theke 0,75 m, mit Unterschrank , Ablage XL... 68, Schrägablage... 88, Halbhohe Schrägablage... 52, Farbiger Teppichboden (Preis/qm)... 15, Textile Wandbespannung (Preis/lfdm)... 78, Textile Türbespannung (pro Tür) , Sitzkissen... 56, Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß Individuell für Sie geplanter Systemstand. Gerne beraten wir Sie persönlich. Mitausstellergebühr Ein Ausstellerausweis, ein Standschild mit Firmennamen (nur bei Systemstand), ein Unternehmenseintrag im Ausstellerkatalog (print/online), ein gedruckter Ausstellerkatalog. Pro Mitaussteller , Werbung & PR Logo (Print- und Online-Katalog) , Logo crossmedial (Print, Online, Website und App) , Logo Visitor Guide , Logo Visitor Guide nur buchbar in Kombination mit einem der anderen beiden Logos. Querverweis im gedruckten Ausstellerkatalog... 65, Zusätzliche Etage pro qm im ersten Stockwerk , Vorzeitiger Zutritt und/oder verlängerter Abbau (nur möglich bei Eigenbauständen ab 40 qm) 2 3 Tage , 1 Tag , Möbel & Licht für Systemstände Details und Abbildungen siehe Ausstattung für Ihren Systemstand. Möbel & Licht S , Möbel & Licht M... 4, Möbel & Licht L , Möbel & Licht XL , Möbel & Licht XXL , Obligatorische Beiträge (Details siehe Seite 5) Marketingpauschale Marketingpauschale , * * Rabatt für Austeller mit Ständen bis 8 qm Umwelt- und Energiebeitrag Stand 4 qm... 24, Stand 8 qm oder 12 qm... 90, Stand > 12 qm... 2, * Sonderpreis für Frühbucher bei verbindlicher Anmeldung bis. November

7 Frankfurter Buchmesse / Marc Jacquemin 7

8 Übersicht über unser Angebot für Ihren Systemstand Die Basis für Ihren Auftritt: Jeder Systemstand enthält Wände, Buchleisten und Sitzschränke. Darüber hinaus bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, den Stand zu individualisieren und an Ihre Anforderungen und Wünsche anzupassen. Sie erhalten bei uns alle Bestandteile aus einer Hand und müssen nicht verschiedene Dienstleister koordinieren. Zusatzelemente Ausstattung für Ihren Systemstand Für die ergänzende Ausstattung und Möblierung Ihres Systemstandes können Sie aus unserem umfassenden Zusatzangebot frei wählen. Ihre Marke und Ihre Produkte setzen Sie so effizient und kostengünstig in Szene. MÖBEL & LICHT Die Basisausstattung z. B. Tisch, Stühle, Strahler (s. S. 13) + und/oder AUSSTATTUNG & EXTRAS Das gewisse Etwas z. B. Kabinen, Theken, verschiedene Teppichfarben etc. (s. S. 14) Auf Wunsch & nach Maß Ihr Systemstand Deluxe Wir gestalten Ihren Systemstand ganz nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Vom ersten Briefing-Gespräch bis zur Standübergabe auf der Messe sind wir für Sie da. Unsere Leistungen beinhalten: BRIEFING ENTWURF UND ANGEBOT STANDSKIZZEN STANDÜBERGABE AUF DER MESSE KOORDINATION STANDBAU 8

9 Wenig Aufwand GROSSER AUFTRITT Der Systemstand Deluxe. Setzen Sie Ihre Marke und Ihr Profil in Szene mit einem Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß Nach Ihren Wünschen planen und bauen wir Ihnen einen individualisierten Systemstand, passend zu Ihrem Marken auftritt und Ihrem Budget. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne. 9

10 Informationen zum Systemstand Hier finden Sie alle notwendigen technischen Informationen zu unserem Standsystem, das Sie mit der Anmeldung buchen können. Basierend auf einem Flächenraster von 2 2 m stehen Ihnen alle Standgrößen zur Verfügung. Im Preis für den Systemstand sind enthalten: Teppichboden (Rips, grau meliert) Rückwand gemäß Breite Ihres Standes 2 Seitenwände gemäß Tiefe Ihres Standes 4 Buchleisten pro m Wand 1 Sitzschrank pro m Rückwand 1 Deckenrahmen pro 4 qm inkl. Stromschiene mit Anschluss (1 kw) Stützwände bei Ständen > 8 qm (wie statisch notwendig) Standschild mit Ihrem Firmennamen und Geschäftsort Ausstellerausweise (Anzahl je nach Standfläche) Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch Systemstand 4 qm Basis Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß, 16 qm, in Teilbereich ohne Deckenrahmen, mit vorgesetzten Wandplatten und Digitaldruck. Zusätzlich können Sie mit der Anmeldung bestellen: Möbel & Licht Ausstattung & Extras Oder Sie fordern ein Angebot für den Systemstand Deluxe: Auf Wunsch & nach Maß an. Details unter Ausstattung für Ihren Systemstand oder auf Frankfurter Buchmesse / Anett Weirauch Systemstand mit Ausstattung & Extras 10

11 Beispiele Systemstände Je nach Standgröße und -art sind aus statischen Gründen unterschiedliche stützende Elemente erforderlich, welche die Deckenrahmen tragen und zur Gesamtstabilität beitragen. Dies können einzelne Stützwände, meter- oder halbhohe Wände ebenso wie Eckverbünde aus den genannten Elementen sein. Die Buchleisten sind in der Perspektive nicht dargestellt. Systemstand 4 qm Systemstand 8 qm Maß (T B): 2 m 2 m Fläche: 4 qm Innenmaß: 1,96 m 1,96 m Preise: * 1.313, (Standardpreis) 1.279, (Sonderpreis Frühbucher) Maß (T B): 2 m 4 m Fläche: 8 qm Innenmaß: 1,96 m 3,96 m Preise: * 3.525, (Standardpreis) 3.445, (Sonderpreis Frühbucher) Systemstand 12 qm Maß (T B): 2 m 6 m Fläche: 12 qm Innenmaß: 1,96 m 5,96 m Preise: * 6.239, (Standardpreis) 6.065, (Sonderpreis Frühbucher) Systemstand 24 qm Maß (T B): 4 m 6 m Fläche: 24 qm Innenmaß: 3,96 m 5,96 m Preise: * , (Standardpreis) , (Sonderpreis Frühbucher) * Die Preisbeispiele enthalten den Mietpreis für die Fläche mit Systemstand, den Umwelt- und Energiebeitrag sowie die Marketingpauschale für den Hauptaussteller. Gebühren für Mitaussteller werden gesondert erhoben und sind nicht in diesen Preisen enthalten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer. 11

12 Detailmaße Systemstand Eine Maßtoleranz von +/- 10 mm muss berücksichtigt werden. Wandelement mm (6 25 mm) 10 mm 6 mm 4 mm Maß (T H B): 24 mm mm 927 mm Maximale Belastung der Wand als Einzelwand: 55 kg Maximale Belastung der Wand im Verbund: 65 kg Stützwand mit zwei Prospekthaltern Deckenrahmen ø 9 mm mm Stromschiene Maß (T H B): 24 mm mm 415 mm Je Stützwand max. zwei Prospekthalter, max. Belastung: 3 kg je Prospekthalter. Stützwände, die an Rück- oder Seitenwände grenzen, haben keinen Prospekthalter. Zwei nebeneinanderliegende Deckenrahmen mit jeweils oben quer liegender Stromschiene. Sitzschrank Buchleiste 947 ø 21 mm Schlösser können auf der Messe gekauft werden. Sitzschränke dürfen nicht übereinander gestapelt werden. Max. Belastung: 100 kg je Sitzschrank Max. Belastung: 10 kg je Buchleiste Standschild Steckdose 205 mm 970 mm Firmenname Geschäftsort Die Steckdose ist direkt an der Stromschiene am Deckenraster befestigt. Zusätzliche Steckdosen sind separat über unseren Vertragselektriker (electronica GmbH) zu bestellen. Auch alle weiteren Arbeiten wie das Legen von Leitungen und zusätzliche Kilowatt müssen direkt bei diesem bestellt und bezahlt werden. Kontakt siehe 12

13 Ausstattung für Ihren Systemstand Halbhohe Schrägablage 2. Schrägablage 3. Kabine 1 1 m 4. Teppichboden (rot) 5. Garderobenleiste 6. Kabine ohne Tür 2 2 m 7. Theke 1,5 m 8. Galerieschiene 9. Dekorationsgitter 10. Ablage XL 11. Sitzkissen (rot) 12. Möbel & Licht M 13. Schrankmodul 1 m 14. Kabine mit Tür 2 2 m 15. PC-Schrank/Pult 16. Halbhohe Wand mit Hängeregal Möbel & Licht Möbel und Licht für Ihren Systemstand können Sie gleich mit der Anmeldung des Messestands im Paket bestellen. Qualität und Farbauswahl entsprechen Standardneuware. Stuhl Tisch (70 70 cm) Papierkorb Strahler Möbel & Licht S , Möbel & Licht M , Möbel & Licht L , Möbel & Licht XL , Möbel & Licht XXL , Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer. Ihr Vertragspartner ist die Frankfurter Buchmesse GmbH. Wenn Sie zusätzlich einzelne Möbelstücke bestellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an: Messe Frankfurt Medien und Service GmbH Fairconstruction Mietmöbel und Bodenbeläge Tel.: +49 (0) , -6570, Fax: +49 (0) ausstattung@messefrankfurt.com Wenn Sie zusätzlich einzelne Breitstrahler bestellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an: electronica GmbH Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) book-fair@electronicagmbh.de Weitere Informationen finden Sie auf 13

14 Ausstattung & Extras Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie auch die Fristen und zusätzlichen Vertragsbedingungen auf Seite 20. Die Bemaßung der Detailzeichnungen erfolgt in mm. Kabine 2 2 m, mit Tür Kabine 2 2 m, ohne Tür Preis: 748, Preis: 416, Kabine 1 1 m, mit Tür und Schrankmodul hinten links , Kabine bestehend aus 1 m Türelement und 1 m Schrankmodul (rückwärtige und seitliche Begrenzung durch Standrückwand). Preis: 1.082, Kabine 1 1 m, mit Tür und Schrankmodul hinten rechts , Kabine bestehend aus 1 m Türelement und 1 m Schrankmodul (rückwärtige und seitliche Begrenzung durch Standrückwand). Preis: 1.082, 14

15 Schrankmodul 1 m 2 Halbhohe Wand mit Hängeregal 2 m Das Hängeregal darf nur innen im Stand hängen. Bei Eckständen werden beide Hängeregale ausgeliefert und versetzt aufgehängt. Je Meter Wand darf nur ein Hängeregal gehängt werden. Maximale Belastung pro Regal 12 kg. Preis: 200, PC-Schrank/Pult , ,5 940 Großes Schrankmodul mit vier Einlegeböden und abschließbarem Unterschrank, Rückseite bündig mit Rahmenelement. Das Schrankmodul kann ausschließlich im Standinneren positioniert werden (nicht an der Rückseite und den Seitenwänden). Preis: 836, PC-Schrank mit abschließbarer Tür, offenem Ablagefach und Kabelauslass. Preis: 194, 15

16 Theke 1,5 m Großes Thekenelement, Oberfläche weiß/matt Preis: 248, Theke 1,5 m, mit Unterschrank Großes Thekenelement, Oberfläche weiß/matt, mit abschließbarem Unterschrank. Preis: 342, Theke 0,75 m 650 Kleines Thekenelement, Oberfläche weiß/matt Preis: 194, 16

17 Theke 0,75 m, mit Unterschrank Kleines Thekenelement, Oberfläche weiß/matt, mit abschließbarem Unterschrank. Preis: 284, Ablage XL Tiefe Regalablage, in Systemwand eingehängt. Maximale Belastung: 55 kg Preis: 68, Schrägablage Schräges Ablageelement, in Systemwand eingehängt. Ideal für die Präsen tation von Zeitschriften, Broschüren oder Noten. Maximale Belastung: 7 kg Preis: 88, 17

18 Halbhohe Schrägablage Halbhohes schräges Ablageelement, in Systemwand eingehängt. Ideal für die Präsentation von CDs, Hörbüchern, Notizblöcken, Postkarten etc. Maximale Belastung: 5 kg Preis: 52, Garderobenleiste Holzleiste mit vier Haken, z. B. für die Kabine, in Systemwand eingehängt. Maximale Belastung pro Haken: 2 kg. Die Kleiderbügel sind nicht im Angebot enthalten. Preis: 32, Galerieschiene Schmale Leiste mit vier verstellbaren Haken für die Befestigung von Bilderrahmen, Postern etc., in Systemwand eingehängt. Maximale Belastung pro Haken: 1 kg. Die Dekoration ist nicht im Angebot enthalten. Preis: 46, 18

19 Dekorationsgitter Gitterelement mit zehn S-Haken, in Systemwand eingehängt. Ideal für die Präsentation von Kalendern und Nonbookartikeln. Maximale Belastung: 20 kg Preis: 74, Farbiger Teppichboden Rips 980 Schwarz Rips 840 Perlmutt Rips 400 Rot Rips 650 Marine Preis pro qm: 15, Textile Wandbespannung Schwarz 347 Grau 331 Rot 464 Blau 168 Preis pro lfdm: 78, Textile Türbespannung: 158, (an Ständen mit Kabine) Ergänzend zur textilen Wandbespannung liefert Ihnen der Dienstleister einen Umschlag mit einer Klinge an Ihren Stand. Mit dieser Klinge können Sie selbst Löcher in der textilen Wandbespannung an den Stellen anbringen, die für die Buchleisten vorgesehen sind. So können Sie die Buchleisten nach Ihren Wünschen platzieren. 19

20 Kissen für Sitzschränke ca. 0,4 0,8 m Schwarz 347 Grau 331 Rot 464 Blau 168 Preis: 56, Auszug aus den Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen für Systemstände (Teil III der Teilnahmebedingungen): Standfertigstellung Die Übergabe erfolgt spätestens im Laufe des letzten Aufbautages (10. Oktober 2017). Schäden und sonstige Anmerkungen sind der Frankfurter Buchmesse GmbH, Ausstellerservice Halle 4.C, unverzüglich mitzuteilen. Der Rückbau erfolgt am letzten Messetag nach Ende der Veranstaltung. Bestellfristen Bestellungen nach dem 31. August 2017 sind nach Absprache möglich, eine Um setzung kann jedoch nur nach Prüfung der Verfüg barkeit gewährleistet werden. Stornobedingungen Die Stornierung der Bestellung ist bis zum 10. September 2017 gegen eine Bearbeitungspauschale von 65 Euro möglich. Ab 11. September 2017 fallen 100 Prozent vom Gesamt preis der bestellten Ware als Stornogebühr an. Internetanschlüsse Internetanschlüsse müssen vom Aussteller direkt beim offiziellen Messe dienstleister bestellt werden. Empfohlen wird eine ver ka belte Internetverbindung, damit ein kon tinuierlicher Internetzugang ohne Störungen gewährleistet ist. Die Inter net leitungen müssen beim Dienstleister so bestellt werden, dass diese bodenseits in der Nähe der Bildschirme/Arbeitspulte liegen. 20

21 Hinweise für Eigenbaustände Möchten Sie eine individuelle Messestandlösung durch einen eigenen Messebauer? Kein Problem buchen Sie leere Standfläche für Ihren Eigenbau! Technische Vorschriften Lesen Sie bitte aufmerksam unsere Technischen Vorschriften, die auf zum Download bereit stehen. Beachten Sie ins besondere die Hinweise bezüglich Materialbeschaffenheit, Deckenarten, Standmaße und Bauhöhen! Die folgenden Punkte sind dabei sehr wichtig: Standgenehmigung Jeder Eigenbaustand ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist jedes Jahr neu formlos zu beantragen. Für Eigenbaustände ab einer Standhöhe von 2,50 m oder ab 40 qm Fläche sind einzureichen: Standpläne, Grundrisse, Schnitt und Seitenansichten, aus denen alle Maße (Außenmaße der Standfläche und Gesamthöhe inkl. Abhängungen) eindeutig ersichtlich sind. Für Eigenbaustände bis zu einer Standhöhe von 2,50 m und unter 40 qm Fläche sind einzureichen: Ein Grundriss, aus dem die Außenmaße der Standfläche eindeutig ersichtlich sind. Bitte senden Sie uns bis spätestens 1. August 2017 folgende Unterlagen zur Genehmigung: 1. Standpläne, wenn nötig Detailskizzen (Grund risse, Schnitt und Ansichten), aus denen Außen- und Höhenmaße eindeutig ersichtlich sind. 2. Sondergenehmigungsanträge für vorzeitigen Zutritt und verlängerten Abbau (gebührenpflichtig). Standpläne für Telefon- und Elektroanschlüsse senden Sie bitte direkt an die jeweiligen Servicefirmen. Alle Informationen und Formulare erhalten Sie auch auf Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich. Gegebenenfalls ist eine spezielle Planprüfung sowie Abnahme des gebauten Standes durch die Messe Frankfurt erforderlich. Dadurch bedingte zusätzliche Kosten werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt. Standmaße Bei ausstellereigenen Ständen ist eine Maßtoleranz von 5 cm zu berücksichtigen, d. h. das in den Plänen des Veranstalters vorgegebene glatte Achsmaß ist bei Standplanung und -bau um 5 cm zu reduzieren. Bei Überschreitung einer Höhe von 2,5 m an grenzend zu Standnachbarn sind die Seiten- und Rückwände einheitlich weiß zu gestalten sowie der Standnachbar in Kenntnis zu setzen, um eine gegenseitige Abstimmung zu ermöglichen. Standhöhenüberschreitungen ab 4 m sind kosten pflichtig (siehe Preisliste 2017 ). Wenn der Stand eine Höhe von 4 m überschreitet, kann vor Ort eine Prüfung und Abnahme seitens der Messe Frankfurt durch einen Statiker notwendig werden. Dadurch entstandene Kosten werden an den Aussteller/Messebauer weiterberechnet. Diese Kosten sind unabhängig von der Gebühr für Überhöhe gemäß Preisliste. Maximale Standhöhe (inkl. Boden, Podeste, Dekor- und Werbe elemente): Halle 4.1, 4.2, 6.1 und 6.2: max. 4 m Halle 3.0, 3.1, 4.0, 5.0, 5.1 und 6.0: max. 5 m Geschlossene Wände Bei Ständen zwischen zwei Hallengängen und einer Standbreite von 4 m und mehr ist es im Interesse der vis-à-vis stehenden Austeller nicht gestattet, eine größtenteils geschlossene Wand zu bilden. Mindestens 50 Prozent der auf einen Gang weisenden Wand sind deshalb offen zugänglich zu halten. Denken Sie auch an Ihre Standnummer! Mit einem Eigenbaustand sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Standnummer selbst gut sichtbar am Stand anzubringen. Längere Auf- und Abbauzeiten Ab einer Standgröße von 40 qm können Sie vorzeitigen Zutritt (auch für die Anlieferung von Standmaterial) beantragen. Gegen eine Gebühr von 175 Euro für einen Tag (7. Oktober 2017) oder 750 Euro für zwei bis drei Tage (5. und 6. Oktober 2017) können Sie ab dem Donnerstag der Vormessewoche vorzeitig auf das Ge lände fahren. Die tägliche Öffnungszeit für vorzeitigen Zutritt ist von 7.00 bis Uhr. Bitte bean tragen Sie dies rechtzeitig! Für den Abbau sind die Messehallen die ganze Nacht von Sonntag auf Montag sowie am Montag bis Uhr geöffnet. Bis dahin muss alles geräumt sein, es sei denn, Sie beantragen (ebenfalls gegen Gebühr) eine Verlängerung bis Dienstag. Weitere nützliche Hinweise: Wenn Sie einen Wasseranschluss benötigen, bitten wir Sie, dies gleich in der Anmeldung unter Standortwunsch zu vermerken wir bemühen uns dann, Ihren Stand entsprechend zu platzieren. Das Bestellformular und die entsprechenden Preise der Installationsfirma finden Sie im Sommer 2017 unter Auf der Suche nach einem geeigneten Messestandbauer? Wir empfehlen Ihnen die Website des Verbandes für Ausstellungs- und Messebau: Dort finden Sie eine Mitgliederliste der eingetragenen Messebauer. 21

22 Teilnahmebedingungen I. Vertragsbestimmungen 1. Dauer 2. Aussteller 3. Auszustellende Gegenstände 4. Zustandekommen des Vertrags und Flächenzuteilung 5. Gemeinschaftsaussteller, Mitaussteller, Organisatoren 6. Miete, Nebenkosten 7. Zahlungstermine 8. Rücktritt, Annullierung 9. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung 10. Haftung, Freistellung, Verjährung 11. Abtretung, Aufrechnung 12. Messekatalog 13. Standbeschriftung und Standausstattung für Aussteller mit Systemstand 14. Standbelegung, Auf- und Abbau 15. Direktverkauf 16. Ausstellerausweise 17. Bewachung, Versicherung 18. Werbung 19. Reinigung, Umweltschutz 20. Hausrecht, Zuwiderhandlungen 21. Hausordnung 22. Datenschutz 23. Schriftform, Salvatorische Klausel 24. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand II. Technische Vorschriften Siehe Bei Bedarf senden wir Ihnen die Technischen Vorschriften auch gerne zu. III. Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen für Systemstände sowie indi vidualisierte Systemstände Auf Wunsch & nach Maß 1. Zustandekommen des Vertrags 2. Bestellfristen 3. Stornobedingungen 4. Gegenstand und Umfang der Leistungen 5. Abnahme und Mängelrüge 6. Zustand und Umgang mit Mietsachen 7. Internetanschlüsse 8. Ergänzende Vertragsbestimmungen für Ausstattung & Extras 9. Ergänzende Vertragsbestimmungen für Auf Wunsch & nach Maß 10. Schlussbestimmung Es gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen und die Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen für Systemstände sowie die Technischen Vorschriften, die Sie auf unserer Website unter finden. Bei Bedarf senden wir Ihnen diese auch gern zu. I. Vertragsbestimmungen Die Frankfurter Buchmesse zeigt Bücher sowie buchnahe Produkte und Services aus Ländern der ganzen Welt. Sie ist wichtigster internationaler Handelsplatz für Inhalte und dient dem Verkauf von Büchern, buchnahen Artikeln, Services für die Buchbranche sowie Rechten innerhalb des internationalen Buchhandels. Sie wird von der Frankfurter Buchmesse GmbH, Braubachstraße 16, Frankfurt am Main (Veranstalter) durchgeführt. 1. Dauer 1.1 Die Frankfurter Buchmesse 2017 findet in der Zeit von Mittwoch, 11. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 15. Oktober 2017, statt. Die Eröffnung ist am 10. Oktober 2017 um Uhr. Öffnungszeiten: täglich von 9.00 bis 18. Uhr, am 15. Oktober 2017 von 9.00 bis 17. Uhr. Für das allgemeine Publikum ist die Messe am Samstag von 9.00 bis 18. Uhr und Sonntag von 9.00 bis 17. Uhr zugänglich. Aussteller erhalten ab 8.00 Uhr Eintritt auf das Messegelände und können sich bis Uhr in den Hallen aufhalten. 1.2 Der Veranstalter kann die Messe aus wichtigen Grün den verlegen, die Ausstellungsdauer und die Öffnungszeiten ändern, die Öffentlichkeit ausschließen und die Messe auch ganz absagen oder vorzeitig abbrechen. 2. Aussteller 2.1 Ausstellen auf der Frankfurter Buchmesse können alle deutschen und ausländischen Unternehmen, die beteiligt sind an der Erstellung, Aufbereitung und Verbreitung von Inhalten über Medien wie Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Lehrmittel, Ton, Bild, Datenträger, Online-Plattformen. Dazu zählen auch Agenturen und Dienstleister für Medienhandel und -produktion, Nonbook-Anbieter, Merchandiser sowie Institutionen oder Verbände aus den Bereichen Kultur und Bildung. 2.2 Länder können Gemeinschaftsausstellungen durchführen, sofern diese mit dem Zweck der Buchmesse vereinbar sind. Ferner kann der Veranstalter Sonderausstellungen präsentieren (z. B. Die schönsten Bücher, Kalendergalerie etc.). 2.3 Unternehmen, denen das Recht zum Gebrauch ihrer Firma oder wesentlicher Firmenbestandteile von einem bisher ausstellenden Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Firma bestritten wird, können ausstellen, wenn sie ihr Recht zum Gebrauch der Firma durch einen rechtskräftigen Titel nachweisen, der von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland erlassen oder dessen Vollstreckung für zulässig erklärt worden ist. Dies gilt auch für Produkte und Dienstleistungen, die an Einzelständen oder im Rahmen von Gemeinschaftspräsentationen ausgestellt werden. 2.4 Firmen, über die das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet ist, können nicht ausstellen. Wenn ein solches Verfahren nach der Anmeldung zur Messe eröffnet wird, so ist der Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Auszustellende Gegenstände 3.1 Auf der Frankfurter Buchmesse dürfen nur Gegenstände, Produkte und Dienstleistungen der Buch- und Medienbranche ausgestellt werden. 3.2 Es dürfen nur solche Gegenstände oder Produkte ausgestellt werden, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und frei von Rechten Dritter sind. 3.3 Der Veranstalter führt keinerlei Zensur durch. 3.4 Unzulässig ist die Ausstellung solcher Werke, deren Herstellung, Verbreitung oder Einfuhr durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland verboten ist, oder bei Vorliegen entsprechender ausländischer Gerichtsentscheidungen, wenn diese durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar erklärt sind. 3.5 Für von der Ausstellung ausgeschlossene Werke darf nicht geworben werden. 3.6 Als jugendgefährdend indizierte Schriften dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. 3.7 Jedes Unternehmen darf an seinem Stand nur seine eigene Produktion ausstellen und nur für diese werben. Werden Ausstellungsgüter eines anderen Unternehmens gezeigt, so muss dieses Unternehmen als Mitaussteller angemeldet werden (siehe Ziffer 5). 3.8 Über die Zulassung von Darbietungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Buch- und Medienbranche stehen (vgl. Ziffer 3.1), entscheidet der Veranstalter auf Antrag nach freiem Ermessen. 4. Zustandekommen des Vertrags und Flächenzuteilung 4.1 Mit rechtzeitiger Zusendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars des Veranstalters (per Post, per Fax oder per mit An - hang) bis spätestens 31. Januar 2017 (Anmeldeschluss) erklärt der Aussteller gegenüber dem Veranstalter verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen. Eine über den passwortgeschützten Bereich von verschickte Online-Anmeldung gilt ebenfalls als verbindliche Anmeldung. 4.2 Vorläufige oder formlose schriftliche Anmeldungen, auch solche, die mit Reservierungswünschen verbunden sind, sind unbeachtlich und werden grundsätzlich nicht bearbeitet, sofern nicht bis zum Anmeldeschluss die förmliche Anmeldung auf dem Originalformular des Veranstalters abgegeben wurde. 4.3 Durch den Aussteller auf der Anmeldung oder in einem ergänzenden Schreiben erklärte Vorbehalte oder in den Formulartexten vorgenommene Änderungen gelten als nicht geschrieben und können bei der Bearbeitung der Anmeldung nicht berücksichtigt werden. 4.4 Erhält der Aussteller vom Veranstalter nach seiner Anmeldung eine schriftliche oder elektronische (PDF- Datei) Auftragsbestätigung, alternativ die erste Abschlagsrechnung, stellt diese Bestätigung die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung und damit den Abschluss des Vertrags dar. Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung und das angemeldete Unternehmen. Die Zulassung zur Veranstaltung stellt noch nicht die Zuteilung einer bestimmten Ausstellungsfläche dar. 4.5 Die Zuteilung der Ausstellungsfläche durch den Veranstalter kann erst nach Ablauf der Anmeldefrist und Prüfung aller eingegangenen Teilnahmeanträge erfolgen. Die Zuteilung der Ausstellungsfläche richtet sich nach den vorhandenen Räumlichkeiten, Flächen, Bedürfnissen und Möglichkeiten des Veranstalters und nach der vom Veranstalter nach freiem Ermessen vorzunehmenden Themengliederung, nicht jedoch nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. 4.6 Der Aussteller hat keinen Anspruch auf die gleiche Platzierung wie im Vorjahr oder auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, jedoch werden die Wünsche des 22

23 Ausstellers in Bezug auf Lage, Nachbarschaft, Größe und Gruppeneinteilung nach Möglichkeit berücksichtigt. Umbaukosten am Ausstellungsstand im Falle einer wie auch immer gearteten Umplatzierung trägt alleine der Aussteller. 4.7 Ein 4-qm-Systemstand mit Öffnung zu einem Nachbarstand wird immer neben einem anderen offenen 4-qm-Systemstand platziert. Es können aber max. zwei offene 4-qm-Stände nebeneinander stehen und die Anmietung muss durch zwei voneinander unabhängige Unternehmen erfolgen; beide Unternehmen müssen ihre Anmeldung gesondert einreichen. Bei Anmeldung eines offenen 4-qm-Standes ist der Aussteller angewiesen, mit seiner Anmeldung einen entsprechenden Partner für den Nachbarstand zu nennen. Wenn ein Aussteller einen offenen 4-qm-Stand mietet, ohne dass die Anmeldung eines entsprechenden Partners vorliegt, hat der Veranstalter das Recht, einen beliebigen Aussteller als Partner zuzuweisen oder einen 4-qm- Systemstand mit zwei Seitenwänden zuzuteilen. 4.8 Es ist nicht zulässig, dass Aussteller, die mehrere kleine Flächen angemietet haben, diese als gemeinsame Fläche nutzen und nach außen als einen Stand darstellen. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, die für die Anmietung einer größeren Fläche fällige Miete von den teilnehmenden Ausstellern zu verlangen. 4.9 Wird dem Aussteller eine von seiner Anmeldung abweichende Ausstellungsfläche nach Größe, Maß oder Typ (z. B. Reihenstand statt Eckstand) zugeteilt oder wird seine Ausstellungsfläche im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich geändert, ist der Aussteller berechtigt unverzüglich bis spätestens sieben Tage nach Zugang der Mitteilung schriftlich gegenüber dem Veranstalter den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Ein Rücktritt in elektronischer Form per Fax oder ist nur wirksam, wenn er fristgerecht erfolgt und anschließend auch in Schriftform dem Veranstalter ohne schuldhaftes Zögern zugestellt wird. Ansprüche des Ausstellers auf Schadensersatz wegen Zuteilung einer von seiner Anmeldung abweichenden Ausstellungsfläche sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung zur Veranstaltung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen Erfolgt im Fall der Ziffer 4.9 eine Verringerung oder Vergrößerung der Ausstellungsfläche oder eine Änderung des Standtyps (z. B. Reihenstand statt Eckstand), ohne dass der Aussteller den Rücktritt erklärt, wird der Unterschiedsbetrag zur ursprünglich beantragten Ausstellungsfläche zurückerstattet bzw. nachgefordert. Im Falle der Verringerung der Standfläche durch eine Säule behält sich der Veranstalter vor, hierfür, entgegen der Regelung in 4.10 Satz 1, einen angemessenen Pauschalbetrag zu erstatten Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht oder nicht mehr gegeben sind Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter bereits einmal nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind, können auch nach der Zulassung zur Messe ausgeschlossen werden. 5. Gemeinschaftsaussteller, Mitaussteller, Organisatoren 5.1 Aussteller dürfen die ihnen überlassene Ausstellungsfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zur kommerziellen Nutzung zugängig machen. 5.2 Ein Aussteller kann weitere Firmen an seinem Stand ausstellen lassen. Die Standmiete muss von einem Aussteller (Hauptaussteller) getragen werden. Weitere Firmen können gegen Zahlung einer Gebühr (siehe Preisliste im Anmeldeset, Seite 6) als Mitaussteller an diesem Stand angemeldet werden. Jeder Mitaussteller muss grundsätzlich eine eigene, separate Anmeldung auf dem vom Veranstalter zugesandten Anmeldevordruck oder als Online-Anmeldung einreichen. Erfolgt die Anmeldung durch einen Dritten, ist Ziffer 5.4 zu beachten. Jeder angemeldete Mitaussteller erhält ein eigenes Standardstandschild (bei Nutzung des Systemstandes), einen Eintrag in den Katalogen der Frankfurter Buchmesse und einen Ausstellerausweis. 5.3 Konzernfirmen, Schwester- oder Tochtergesellschaften, die einen eigenen Namen führen, gelten als Mitaussteller. 5.4 Aussteller, Organisatoren, Vermittler, Agenturen und vergleichbare Unternehmungen (nachfolgend auch Vertreter genannt), die in fremdem Namen und auf fremde Rechnung andere Aussteller (oder Mitaussteller) zur Veranstaltung anmelden, zeigen hierdurch ihre Bevollmächtigung für diesen Dritten an. Widerspricht der Dritte ausdrücklich oder zeigt konkludent durch sein Verhalten, dass keine entsprechende Bevollmächtigung vorliegt, ist der Veranstalter berechtigt, den Anspruch beim vollmachtlosen Vertreter geltend zu machen. Ein mittelbarer, verhaltensbedingter Widerspruch des Dritten liegt bereits vor, wenn der Dritte auf eine erste Rechnung und eine erste Mahnung des Veranstalters keine Zahlung leistet. Das Recht des Vertreters, durch Vorlage eines eindeutigen Vollmachtdokuments nachzuweisen, dass er zur Vertretung des Dritten berechtigt war, bleibt unberührt. Ein entsprech ender Nachweis hat unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. 5.5 Stellt der Veranstalter erst während des Aufbaus oder während der Veranstaltung fest, dass an einem Stand mehrere Firmen ausstellen, ohne dass diese als Mitaussteller oder Gemeinschaftsaussteller angemeldet wurden, kann der Veranstalter vom angemeldeten Aussteller einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf die Mitausstellergebühr verlangen. Die Zahlung ist sofort fällig und kann vor Ort auch während der Veranstaltung verlangt werden. Verweigert der angemeldete Aussteller die Zahlung, kann er von der Teilnahme an Folgeveranstaltungen ausgeschlossen werden. 6. Miete, Nebenkosten 6.1 Der Mietzins ist der jeweils gültigen Preisliste (Anmeldeset, Seite 6) zu entnehmen, die Bestandteil des Messevertrags wird. Verbindlich sind die Preise in der Auftragsbestätigung. Bei Anmietung von leerer Ausstellungsfläche zum Eigenbau sind im Mietzins enthalten: Ausstellungsfläche gemäß Anmeldung und eine der Standgröße entsprechende Anzahl kostenloser Ausstellerausweise. Bei Nutzung des Standmaterials der Frankfurter Buchmesse sind im Mietzins enthalten: Ausstellungsfläche gemäß Anmeldung, Systemstand (siehe Informationen zum Systemstand ), Standardteppich, Standbeschriftung und eine der Standgröße entsprechende Anzahl kostenloser Ausstellerausweise. Jeder Aussteller ist zur Zahlung der Marketingpauschale verpflichtet (weitere Informationen siehe Anmeldeset Seite 5). 6.2 Jeder Aussteller mit eigenem Stand ist zur Zahlung eines der Standgröße entsprechenden Umwelt- und Energiebeitrags (siehe Preisliste im Anmeldeset, Seite 6) verpflichtet. In dem Beitrag sind enthalten: Stromversorgung bis 1 kw Leistung, Stromverbrauch, Hallenklimatisierung, Müllentsorgung und Grundreinigung. 6.3 Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, den Umweltund Energiebeitrag sowie die Standmieten für einzelne oder alle Standarten zu erhöhen oder herabzusetzen, wenn dies für die Durchführung der Veranstaltung zwingend erforderlich ist (z. B. wegen steigender Energiekosten oder sinkender Anmeldungen in einzelnen Standkategorien). Eine Erhöhung darf jedoch im Höchstfall nicht mehr als 10 Prozent betragen. 6.4 Der Veranstalter gewährt den Sonderpreis Frühbucher, sofern ihm die Anmeldung bis spätestens. November 2016 vorlag. Der Aussteller hat jedoch den vollen Preis zu zahlen, wenn er mit der Zahlung der rabattierten Standmiete in Verzug gerät. Der Veranstalter behält sich vor, bei Buchung nach dem offiziellen Anmeldeschluss (31. Januar 2017) einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 5 Prozent auf den Standardpreis zu erheben. 6.5 Der Mietzins ist auch dann zu zahlen, wenn der Aussteller, aus welchen Gründen auch immer, verhindert sein sollte die Messe zu besuchen oder zu beschicken. 6.6 Nach Anmeldeschluss beantragte Änderungen an der Standausstattung sind kostenpflichtig (Kosten nach Aufwand, Mindestgebühr 125 Euro zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer). Änderungen können nur bis 8. September 2017 berücksichtigt werden. Änderungen vor Ort, soweit durchführbar, unterliegen einem Ver spätungszuschlag in Höhe von 10 Prozent der Änderungsgebühren. 7. Zahlungstermine 7.1 Mieten und zusätzliche Leistungen sind ohne jeglichen Abzug nach Rechnungserhalt auf eines der folgenden Konten des Veranstalters als Vorauszahlung vor der Veranstaltung zu zahlen: Frankfurter Sparkasse Konto: BLZ: SWIFT-Code/BIC: HEL AD EF 1822 IBAN: DE Postbank Frankfurt am Main Konto: BLZ: SWIFT-Code/BIC: PBNK DE FF IBAN: DE Commerzbank AG, Frankfurt am Main Konto: BLZ: SWIFT-Code/BIC: DRES DE FF XXX IBAN: DE Beanstandungen können nur innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsdatum berücksichtigt werden. 7.2 Nach Eintreffen der Anmeldung beim Veranstalter wird zeitnah die 1. Abschlagsrechnung über 35 Prozent des Rechnungsbetrags erstellt und verschickt. Die Mitausstellergebühr kann vorab zu 100 Prozent in Rechnung gestellt werden. Der Versand der 2. Abschlagsrechnung über 65 Prozent des Rechnungsbetrags und die Standbestätigung erfolgt nach Abschluss der Platzierung des Aus stellers (voraussichtlich bis Ende Juni 2017). Weitere anfallende Rechnungsbeträge werden spätestens bis 31. Dezember 2017 nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. 7.3 Sofern ein nicht in Deutschland ansässiger Aussteller die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer wünscht, hat er zusammen mit seiner Anmeldung einen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft von der zuständigen Behörde an den Veranstalter zu senden. Bei Anmeldungen ohne Nachweis der Unternehmereigenschaft ist der Veranstalter verpflichtet, den Rechnungsbetrag der deutschen Umsatzsteuer zu 23

24 unterwerfen und ist deshalb berechtigt, die Rechnung an den Aussteller zuzüglich der gesetzlich geschuldeten deutschen Umsatzsteuer auszustellen. Bei in EU-Mitgliedsstaaten (außerhalb Deutschlands) ansässigen Ausstellern reicht die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf dem Anmeldeformular. Bei Änderungen der Rechtsform oder Adresse hat der Aussteller unaufgefordert einen neuen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft bzw. seine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer dem Veranstalter mitzuteilen. 7.4 Wenn der Aussteller eine Korrektur der Rechnung wünscht, weil sich sein Name, seine Rechtsform oder seine Adresse geändert haben, hat er für jede Rechnungsänderung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro (zzgl. der geschuldeten MwSt.) zu zahlen. 7.5 Bei Zahlungsverzug hat der Aussteller Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren oder höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 7.6 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 8 über die Ausstellungsfläche anderweitig zu verfügen und vom Aussteller weiterhin die Zahlung der vereinbarten Entgelte zu verlangen. 7.7 Dem Veranstalter steht es frei, seine Rechnungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg (per oder zum Download auf der Website) zur Verfügung zu stellen. 8. Rücktritt, Annullierung 8.1 Bis zum offiziellen Anmeldeschluss (31. Januar 2017) ist eine Annullierung der Anmeldung in schriftlicher Form möglich, wofür eine Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) in Höhe von 20 Prozent der Standmiete (beim Newcomer Package 20 Prozent des Pauschalpreises) erhoben wird. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Erklärung in schriftlicher Form beim Veranstalter. Für die Annullierung von Mitaussteller-Anmeldungen besteht keine Ausschlussfrist. Für jeden Mitaussteller wird allerdings eine Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) in Höhe von 20 Prozent der Mitausstellergebühr erhoben werden. Die Bearbeitungsgebühr (Aufwendungsersatz) versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer. 8.2 Aussteller und Mitaussteller haben abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten und der in Ziffer 8.1 eingeräumten Annullierungsmöglichkeit kein Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. 8.3 Erklärt der Aussteller, er werde die angemietete Ausstellungsfläche nicht belegen, oder erklärt er den Rücktritt bzw. die Kündigung des Vertrags, so ist der Veranstalter unabhängig davon, ob dem Aussteller ein solches Recht zusteht, berechtigt, über die gemietete Fläche anderweitig zu verfügen. Steht dem Aussteller kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, bleibt der Aussteller zur Zahlung des Mietzinses bzw. des Paketpreises verpflichtet. Der Veranstalter muss sich lediglich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs der Ausstellungsfläche erlangt. Die Pflicht des Ausstellers, den Mietzins bzw. den Paketpreis zu bezahlen, bleibt bestehen, wenn der Veranstalter, um den Eindruck einer Standlücke zu vermeiden, die Ausstellungsfläche einem Dritten überlässt, den er ansonsten auf einer anderen Ausstellungsfläche platziert hätte, oder wenn der Veranstalter die gemietete Fläche so ausgestaltet, dass sie nicht als freie Ausstellungsfläche erkennbar ist. 8.4 Gelingt dem Veranstalter eine anderweitige Vermietung der Ausstellungsfläche an einen Aussteller, den er auf keiner anderen freien Ausstellungsfläche hätte platzieren können, so behält er gegen den vom Vertrag zurückgetretenen Aussteller einen Anspruch auf Zahlung eines pauschalen Aufwendungsersatzes in Höhe von 20 Prozent der Standmiete (zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geschuldeten Umsatzsteuer). Das Recht des Veranstalters, einen weitergehenden Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt. 8.5 Bei Standverkleinerungen wird entsprechend der Ziffern 8.1, 8.3 und 8.4 die prozentuale Miete bzw. Bearbeitungsgebühr auf die zurückgegebene Fläche erhoben. 8.6 Dem Aussteller steht es frei nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden bzw. kein Schaden in Höhe der geltend gemachten Entgelte entstanden ist. 8.7 Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und zur anderweitigen Vergabe oder Belegung der Ausstellungsfläche berechtigt: im Falle der versäumten, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Zahlung der vertraglich geschuldeten Entgelte, soweit der Aussteller eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist mit Rücktrittsandrohung fruchtlos verstreichen lässt wenn der Stand nicht rechtzeitig bis zur Eröffnung der Veranstaltung belegt ist und kein Hinweis auf ein späteres Eintreffen vorliegt wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung seitens des angemeldeten Ausstellers nicht mehr gegeben sind oder wenn dem Veranstalter nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte wenn gegen sicherheitstechnische Ausstellungsbestimmungen verstoßen wird und das Abstellen der Mängel nicht möglich ist oder verweigert wird. Im Falle des Widerrufes der Zulassung greift ebenfalls die vorstehend in den Ziffern 8.1, 8.3 und 8.4 beschriebene Kostentragungspflicht des Ausstellers. 9. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung 9.1 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend, endgültig, in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, bei Vorliegen zwingender, nicht von ihm verschuldeter Gründe oder wenn höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Terror, massiver Ausfall oder Störung von Verkehrs-, Versorgungs- und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordert. Der Aussteller besitzt in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hierdurch entstehenden Schäden. 9.2 Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund eines der in Ziffer 9.1 genannten Fälle ist der Aussteller verpflichtet, auf Anforderung des Veranstalters einen angemessenen Anteil an den durch die Vorbereitung der Veranstaltung entstandenen Kosten zu übernehmen. Der Anteil ist der Höhe nach auf maximal 50 Prozent des vereinbarten Mietzinses begrenzt. Die Höhe der von jedem Aussteller zu zahlenden Quote bestimmt sich nach der Summe aller aufseiten des Veranstalters bereits entstandenen Kosten, geteilt durch die Anzahl der Aussteller unter Beachtung der Größe der gebuchten Ausstellungsfläche des jeweiligen Ausstellers. 9.3 Fälle höherer Gewalt, die den Veranstalter oder seine Servicepartner ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung hindern, entbinden den Veranstalter bis zum Wegfall der höheren Gewalt von seinen Verpflichtungen. Der Veranstalter wird den Aussteller hiervon unverzüglich unterrichten, sofern er hieran nicht ebenfalls durch einen Fall höherer Gewalt gehindert ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Hilfsstoffen wie Elektrizität sowie Streiks, Aussperrungen und behördliche Eingriffe werden sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder vom Veranstalter verschuldet sind einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt. 10. Haftung, Freistellung, Verjährung 10.1 Dem Aussteller obliegt innerhalb der angemieteten Ausstellungsfläche die Verkehrssicherungspflicht gegenüber jedem, der die Ausstellungsfläche aufsucht. Die sicherheitstechnischen Betriebsvorschriften der Technischen Vorschriften sind unbedingt zu beachten. Die Haftung des Ausstellers für Schäden, die durch ihn, durch seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder durch etwaige Mitaussteller verursacht werden, bestimmt sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für mietweise überlassene Gegenstände haftet der Aussteller vom Zeitpunkt der Überlassung bis zur Rückgabe/Abholung bei Verlust oder irreparabler Beschädigung von Mietsachen in Höhe des Neuwertes (Neuwertersatz) und nicht auf Ersatz des Zeitwertes Der Aussteller stellt den Veranstalter unwiderruflich von allen gegen den Veranstalter gerichteten Ansprüchen Dritter frei, soweit sie darauf beruhen, dass die Ausstellungsfläche des Ausstellers, seine Tätigkeit, seine Produkte, deren geistiger Inhalt oder seine Standwerbung gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-, Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten Eine verschuldensunabhängige Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz wegen anfänglicher Mängel der Mietsache ist ausgeschlossen. Verletzt der Veranstalter wesentliche Vertragspflichten, so ist seine Schadensersatzpflicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen zu vertretenden Pflichtverletzungen, die keine Kardinalpflichten oder wesentliche Vertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Verhalten des Veranstalters und/oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei erfolgter Zusicherung von Eigenschaften oder soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit zwingend gehaftet wird Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von Ausstellungsgut, Standbauten oder Standeinrichtungen. Der Aussteller kann sich gegen Entgelt durch Beauftragung einer vom Veranstalter zugelassenen, professionellen Standbewachung vor Verlust und Diebstahl schützen Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis und alle damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche sind innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der Messe beim Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Sollten Mängel oder Störungen während der Laufzeit der Veranstaltung auftreten, müssen diese dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung entsprechender Ansprüche ausgeschlossen Ansprüche des Ausstellers verjähren innerhalb von drei Monaten, es sei denn die Haftung des Veranstalters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist beginnt mit 24

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