Lärmschutz an Gemeindestrassen Dossier. Sanierungsprojekt Talackerstrasse

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1 Stadt Thun Tiefbauamt Lärmschutz an Gemeindestrassen Dossier Strasse Abschnitt Gemeinde Projekt vom Talackerstrasse Frutigenstrasse bis Kreisel Hohmadstrasse Stadt Thun 29. September 2011 Revidiert Sanierungsprojekt Talackerstrasse Projektverfassende: Gartenmann Engineering AG 3000 Bern 25 Genehmigung

2 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 1/20 ZUSAMMENFASSUNG Die Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) verpflichtet die Kantone und Gemeinden dazu, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln und die Strassen - soweit die Belastungsgrenzwerte überschritten sind - bis spätestens 2018 lärmmässig zu sanieren. Mit dem vorliegenden Sanierungsprojekt erfüllt das Tiefbauamt der Stadt Thun den gesetzlichen Vollzugsauftrag auf ihrem Gemeindegebiet für die Talackerstrasse (Abschnitt Frutigenstrasse Kreisel Hohmadstrasse). Es zeigt die Lärmermittlung, die Lärmbeurteilung sowie die vorgesehenen Massnahmen für die Gebäude längs der untersuchten Gemeindestrasse. Das Sanierungsprojekt ist für die Stadt Thun ein Vollzugsinstrument. Es dient aber auch als Beurteilungsgrundlage für Baugesuche und Planungsgeschäfte. In einem ersten Arbeitsschritt wurde der Lärm ermittelt und beurteilt. Nach den gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Verkehrsdaten wurde für jedes Gebäude entlang der Talackerstrasse der aktuelle Lärmpegel für das Jahr 20 ermittelt (Ist). Um der stetigen Verkehrsentwicklung gerecht zu werden, wurden diese Pegel mit einer jährlichen Verkehrszunahme von 1.5 % um 20 Jahre (Vorschrift BAFU/ASTRA Leitfaden Strassenlärm 37/06) auf das Jahr 2030 hochgerechnet (Prognose). Diese Werte wurden den gesetzlich festgelegten Belastungsgrenzwerten (LSV Anhang 3) gegenübergestellt. Die Beurteilung ergab, dass von den total 47 untersuchten Gebäuden bei 8 der zulässige Immissionsgrenzwert überschritten wird. Bei diesen Gebäuden ist die Stadt Thun sanierungspflichtig. Der so genannte Fenstergrenzwert wird aber bei keinem dieser Gebäude überschritten. Auch der Alarmwert wird bei keinem Gebäude erreicht oder überschritten. In einem zweiten Schritt wurden nach den Vorgaben der Lärmschutzverordnung Massnahmen geprüft und beurteilt. Massnahmen an der Quelle (Strasse) sind entweder keine möglich oder schon ausgeschöpft (z.b. Geschwindigkeitsreduktionen, Belagserneuerungen). Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände) stehen häufig unverhältnismässig hohe Kosten, zuwenig Platz oder andere öffentliche Interessen gegenüber. Letztlich sind an der Talackerstrasse keine Lärmschutzwände vorgesehen und es gibt auch keine Gebäude wo der Einbau von Schallschutzfenstern geplant werden muss. Für die 8 Gebäude mit IGW-Überschreitung sind keine verhältnismässigen Massnahmen möglich. Für diese beantragt das Tiefbauamt der Stadt Thun Erleichterungen nach Art. 14 LSV. Es entstehen dadurch für das Sanierungsprojekt Talackerstrasse keine Kosten für bauliche Lärmschutzmassnahmen. Übersicht der Lärmsituation 2030 Gemeinde Strasse Total untersuchte Gebäude Lärmbelastung [Anzahl Gebäude] < IGW > IGW < GWF > GWF < AW > AW Stadt Thun Talackerstrasse Abkürzungen: IGW = Immissionsgrenzwert; GWF = Fenstergrenzwert; AW = Alarmwert Zusammenfassend wird von den insgesamt 47 untersuchten Gebäuden im Jahre 2030 der IGW bei 8 Gebäuden (17 %) überschritten und löst somit für die Stadt Thun die Sanierungspflicht aus. Betroffen davon sind rund 66 Personen. Der Alarmwert wird bei keinem Gebäude erreicht oder überschritten. Übersicht der Massnahmen und Kosten Gemeinde Strasse Lärmschutzwände [Stück] Schallschutzfenster [Gebäude] Erleichterungsverfügungen [Gebäude] Kosten Stadt Thun Talackerstrasse

3 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 2/20 INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG EINLEITUNG Ausgangslage Zweck des Sanierungsprojektes Perimeter Vorgehen und Genehmigung GRUNDLAGEN Rechtliche Grundlagen Vorgaben des Bundes Verkehrsdaten Rechnerische Grundlagen Planerische Grundlagen Baugesuche GRUNDSÄTZE Allgemeines Grundsätze für Lärmschutzwände Grundsätze für Schallschutzfenster Sanierungspflicht... 4 LÄRMERMITTLUNG Vorgehen Massgebende Beurteilungspunkte Meteoeinflüsse Reflexionen Lichtsignalanlagen / Kreisel Pegelkorrektur K Belagsgütemessungen Lärmmessungen Prognoseunsicherheit LÄRMBEURTEILUNG Beurteilungsvorgaben Lärmsituation heute (20) Lärmsituation ohne Massnahmen Umfang der Sanierungspflicht SANIERUNGSPROJEKT Vorgehen Massnahmen an der Quelle Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg Wirksamkeit der Massnahmen Erleichterungen Massnahmen an Gebäuden Kostenschätzung Finanzierung Realisierung Gewichteter Wirkungsindex Strassen (WIstr)... 20

4 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 3/20 ANHANG / BEILAGEN TAL / EM Emissionsdaten der Strassenabschnitte TAL / LBK Lärmtechnische Daten Gebäude (LBK 20 und Prognose 2030) TAL / PLAN Übersichtsplan 1:2000 (mit Lärmbelastung Massnahmen) TAL / FO Fotodokumentation / Gebäude mit Grenzwertüberschreitung TAL / ERL Erleichterungsanträge TAL / ME Messungen + Vergleich Messung/Berechnung Projektdatenblatt BAFU

5 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 4/20 1 EINLEITUNG 1.1 Ausgangslage Gestützt auf Art. 13 der Lärmschutzverordnung (LSV) erteilte das Tiefbauamt der Stadt Thun der Gartenmann Engineering AG, Bern, den Auftrag, ein Sanierungsprojekt (SP) für die auf dem Gemeindegebiet liegende Talackerstrasse zu erstellen. 1.2 Zweck des Sanierungsprojektes Im Sanierungsprojekt werden basierend auf der aktuellen Lärmbelastung (Art. 37 LSV), sowie der rechtskräftigen Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen (ES), mehrere Sanierungsmöglichkeiten untersucht. Das vorliegende SP beinhaltet die Angaben zur aktuellen (20) und zukünftigen (Jahr heute plus 20 Jahre) Lärmsituation infolge des Strassenverkehrs, die erforderlichen Massnahmen und Wirkungen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV), die beantragten Erleichterungen und die Kosten für das Sanierungsprojekt. In einer späteren Phase werden die im genehmigten Sanierungsprojekt enthaltenen Lärmschutzmassnahmen unter Berücksichtigung der rechtlichen Verfahren und unter Einbezug der betroffenen Bevölkerung ausgeführt. 1.3 Perimeter Der Sanierungsperimeter beschränkt sich auf einen Bearbeitungskorridor beidseitig der untersuchten Gemeindestrasse von ca. 50 m (in der Regel erste, z. T. auch zweite Bautiefe). Es werden sämtliche Gebäude sowie alle unüberbauten Bauparzellen erfasst, bei denen zum massgebenden Zeitpunkt der Immissionsgrenzwert überschritten wird. 1.4 Vorgehen und Genehmigung Messung / Berechnung Bei diversen Gebäuden wurden im offenen Fenster von lärmempfindlichen Räumen Lärmmessungen durchgeführt. Diese wurden auf jahresdurchschnittliche Verkehrsverhältnisse umgerechnet. Unter Berücksichtigung von ortsspezifischen Umständen stimmen die Messeresultate gut mit der Modellberechnung überein, daher wurde die Lärmbelastung bei den restlichen Gebäuden mit dem Berechnungsmodell ermittelt. Die Ergebnisse sind im Anhang in den Beilageblättern "TAL / LBK" festgehalten Städtebauliche Aspekte Allfällige Beeinträchtigungen des Ortsbildes durch eine Lärmschutzwand wurden von Seiten der Stadt Thun durch den Beauftragten Städtebau vom Planungsamt beurteilt. Dort wo städtebauliche oder denkmalpflegerische Gründe den Schutz vor Lärm überwiegen, wurde auf eine Lärmschutzwand verzichtet Genehmigungsablauf Das vorliegende Sanierungsprojekt wird durch das Tiefbauamt des Kantons Bern (Fachstelle Strassenlärm) auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Die Genehmigung der einzelnen Lärmschutzmassnahmen erfolgt in den ordentlichen Verfahren.

6 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 5/20 2 GRUNDLAGEN 2.1 Rechtliche Grundlagen Der Lärmschutz entlang von Strassen wird durch das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) geregelt. Nach Art. 36 und 37 der Lärmschutzverordnung, sind bei bestehenden Strassen die Lärmbelastungen in einem Kataster (LBK) zu erheben, falls die Belastungsgrenzwerte erreicht oder überschritten sein könnten. Strassen, deren Emissionen zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte führen, sind zu sanieren (Art. 13 LSV). Für sanierungspflichtige Strassen sind Sanierungsprojekte (SP) zu erstellen. Darin sind die vorgesehenen Sanierungen und Schallschutzmassnahmen zu dokumentieren. 2.2 Vorgaben des Bundes Im Folgenden wird nach dem vom BAFU und ASTRA erstellten "Leitfaden Strassenlärm Vollzugshilfe für die Sanierung" (Stand Dezember 2006) vorgegangen. Dieser kann herunter geladen werden unter: Verkehrsdaten Die Verkehrsdaten basieren: für den Ausgangszustand 20: Auf Daten von Verkehrszählungen des Tiefbauamtes der Stadt Thun aus dem Jahr 20. Die Verkehrsmengen wurden an 2 Zählstellen erfasst. für den Sanierungshorizont 2030: Ausgehend von Ausgangszustand 20 wurde der Verkehr mit einer jährlichen Zunahme von 1.5 % auf das Jahr 2030 hochgerechnet. Zusätzlich wurde gemäss den Angaben der Stadt Thun ein Zuschlag von 5 % für zukünftige Verkehrsumlagerungen (Projekt Bypass) zugeschlagen. Weitere Informationen zu den einzelnen Emissionsabschnitten sind im Anhang auf der Beilage "TAL / EM" ersichtlich. Ist zu erwarten, dass die Kapazitätsgrenze einer Strasse bis zum Sanierungshorizont erreicht wird, ist dies für die Festlegung des Beurteilungszustandes zu berücksichtigen. Es wird angenommen, dass die Talackerstrasse bis ins Jahr 2030 die Kapazitätsgrenze nicht erreicht haben wird. Situation Zählstellen bzw. Verkehrsmengen-Abschnitte

7 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 6/20 Ebenfalls wichtige Parameter für die Lärmermittlung sind die signalisierten Geschwindigkeiten und die Steigung eines Strassenabschnittes. Diese wurden vor Ort kontrolliert und sie sind ebenfalls auf dem Beilageblatt "TAL / EM" aufgeführt. 2.4 Rechnerische Grundlagen Die Berechnungen wurden nach den Regeln des Strassenlärm-Modells StL-86+ durchgeführt. Für die Emissionsberechnungen wurde die empirische Konstante A = 43 berücksichtigt. Das Berechnungsmodell basiert auf den signalisierten Geschwindigkeiten und den angetroffenen Steigungen. Die Ermittlung der Abstandsdämpfungen bzw. Immissionspegel erfolgte ebenfalls nach den Regeln StL-86, wobei die massgebenden Parameter durch die Distanz zur Quelle, den Aspektwinkel und den Reflexionen an benachbarten Gebäuden gebildet werden. 2.5 Planerische Grundlagen Die Empfindlichkeitsstufen (ES) werden von den Gemeinden im Rahmen der Ortsplanung festgelegt und wurden vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. Für die Lärmsanierung sind die zugeordneten ES eine unverrückbare Grundlage. Empfindlichkeitsstufe I Gilt in Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis, namentlich in Erholungszonen. Empfindlichkeitsstufe II Gilt in reinen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen, in denen lediglich stille Gewerbe zugelassen sind und in Zonen öffentlicher Nutzung, wo lärmempfindliche Nutzungen (z.b. Schulareale, Spitäler etc.) vorgesehen sind. Empfindlichkeitsstufe III Gilt in Wohn- und Gewerbezonen mit mässig störenden Betrieben, in Zonen für öffentliche Nutzung, wo weniger lärmempfindliche Nutzungen vorgesehen sind wie z. B. in Kernzonen, Hotelzonen, Landwirtschaftszonen und Zonen für Sport und Freizeit. Empfindlichkeitsstufe IV Gilt in reinen Industrie- und Gewerbezonen oder Arbeitszonen. Für die Entwicklung der betroffenen Gebiete gelten die raumplanerischen Vorgaben gemäss dem kantonalen Richtplan: Das Strassensanierungsprojekt hat nach Abklärungen mit Vertretern des Tiefbauamtes der Stadt Thun keinen Einfluss, oder steht in keinem Widerspruch zur angestrebten Entwicklung in diesem Raum. Deshalb sind keine Massnahmen zur Abstimmung auf den Richtplan nach Art. 8 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung /RPG) vorgesehen. 2.6 Baugesuche Die Stadt Thun ist nur sanierungspflichtig für Gebäude, die vor dem gebaut wurden. Deshalb werden alle lärm- und nutzungsrelevanten Baugesuche aufgeführt, die nach dem bewilligt wurden (gemäss Art. 13 bzw. 31 LSV). Es gelten die Grundsätze nach Kapitel 3.4.

8 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 7/20 Relevante Baubewilligungen nach (Stand Juni 2011) Punkt. Nr. Adresse Parzelle Nr. Jahr der Baubewilligung ES IGW bei Baubewilligung eingehalten IGW bei Baubewilligung ohne Massnahmen überschritten Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg bereits realisiert Massnahmen am Gebäude bereits realisiert Baubewilligung gestützt auf Praxis Verwaltungsgericht erteilt Baubewilligung gestützt auf überwiegendes Interesse erteilt Auflagen Lärmschutz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens Mindestanforderung SIA-Norm 181 R'w an Fenster 35 db* R'w an Fenster < 35 db* Weitere 06 Talackerstr III X 1) X X 19 Emma-Horber-Weg III X 2) 38 Talackerstr II/III X 1) X 45 Talackerstr III X 2) 46 Talackerstr. 47A III X 2) Legende: X 1) Lärmgutachten oder Fachbericht Strassenlärm zur Baubewilligung vorhanden X 2) Lärmgutachten oder Fachbericht Strassenlärm zur Baubewilligung nicht vorhanden *) Nur massgebend für Baubewilligungen vor dem Für Baubewilligungen nach dem gelten die Grundsätze gemäss Kap. 3.3

9 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 8/20 3 GRUNDSÄTZE 3.1 Allgemeines Bei Hauptstrassen und übrigen Strassen müssen die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bis zum 31. März 2018 ausgeführt sein. Die Kosten der Sanierungs- und Schallschutzmassnahmen gehen zu Lasten von Bund und Gemeinde (Anmerkung: Das Lärmsanierungsprojekt muss via Kanton in die Programmvereinbarung aufgenommen werden. Der entsprechende Bundesanteil wird nach Realisation der Massnahmen via Kanton an die Gemeinde ausbezahlt). Lärmschutzmassnahmen sind möglichst emissionsseitig (an der Quelle) und erst in zweiter Linie im Ausbreitungsbereich zu realisieren. Massnahmen am Gebäude erfolgen in letzter Priorität. Werden die massgebenden Grenzwerte bei einzelnen Liegenschaften nach erfolgter Sanierung nicht eingehalten, kann die Vollzugsbehörde (Fachausschuss Lärm) nach Art. 14 LSV, aufgrund eines Antrags des Tiefbauamtes, Erleichterungen gewähren, soweit: - die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten verursachen würde; - überwiegende Interessen namentlich des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Gesamtverteidigung der Sanierung entgegenstehen. Für erschlossene, nicht überbaute Grundstücke werden gemäss Art. 13 bzw. Art. 31 LSV die Grundsätze gemäss Kapitel 3.4 angewendet. Ist-Zustand 20 Parz. Nr. Zone ES Überbauungsordnung IGW auf Baulinie überschritten IGW auf Baulinie eingehalten Auflagen Lärmschutz Grundsätze für Lärmschutzwände Für erschlossene, nicht überbaute Parzellen oder Teile davon, sind vorerst keine Massnahmen und Erleichterungen nach Art. 13 und 14 LSV vorgesehen. Lärmschutzwände müssen technisch und betrieblich möglich, sowie wirtschaftlich tragbar sein. Die wirtschaftliche Tragbarkeit wird nach den Kriterien im Leitfaden des BAFU/ASTRA beurteilt. Für kleine bauliche Massnahmen (Kosten 0.5 Mio. Fr.) kommt der Kosten-Nutzen-Faktor (KNF) zur Anwendung. Er beträgt 5'300 Fr. pro geschützte Person mit Belastungen > IGW und db Wirkung, 85'000 Fr. pro geschütztes Haus oder bis 42'500 Fr. pro geschützte Wohnung (Stand Teuerung, BAFU 09/06 Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen Kap. 3.8).

10 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 9/20 Für grössere bauliche Massnahmen wird die Wirtschaftliche Tragbarkeit über den WTI (Index der wirtschaftlichen Tragbarkeit) berechnet. Dabei wird zwischen der Effizienz (Verhältnis aus Kosten und Nutzen) und der Effektivität (Schutzwirkung einer Massnahme) unterschieden. Je besser der WTI 1 aus dem Verhältnis (Effizienz*Effektivität)/25 ausfällt (Schriftenreihe Umwelt Nr. 3, UV-0609 und UV-0637 Anhang 4a und 4b), desto besser ist eine Massnahme zu beurteilen. Der Strassenabschnitt soll möglichst soweit saniert werden, dass die Immissionsgrenzwerte (IGW) eingehalten werden. Für Wohngebäude, wo dies bezüglich Wirksamkeit, Realisierbarkeit und der Wirtschaftlichkeit her sinnvoll erscheint, werden Massnahmen im Ausbreitungsbereich (Lärmschutzwände) geplant. Bei der Planung von Lärmschutzwänden bei Schutzobjekten ist die Denkmalpflege zu konsultieren. Jedoch darf nicht leichtfertig auf den Bau verzichtet werden. Erleichterungsgründe müssen stichhaltig sein und im Beschwerdefall von der Fachstelle getragen werden. Bestehende Lärmschutzwände welche die akustischen Anforderungen (Wirkung, Schalldämmmass etc.) erfüllen, sind in den Berechnungen zu berücksichtigen. Der Anspruch auf Rückerstattung ist mit dem Projektleiter des Oberingenieurkreises zu klären. Hindernisse wie Sichtschutz, Bretterwände etc., welche die akustischen Anforderungen einer Lärmschutzwand nicht erfüllen, werden in den Berechnungen nicht berücksichtigt. 3.3 Grundsätze für Schallschutzfenster Bei gewährten Erleichterungen, d.h. wenn sich die Belastungsgrenzwerte nach den obgenannten Kriterien nicht einhalten lassen, werden an den betroffenen Gebäuden ab einem Beurteilungspegel (Lr) von 68 dba tags oder 58 dba nachts Schallschutzfenster eingebaut und finanziert. Die bestehenden Fenster werden nur ersetzt, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und durch den Einbau eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation im betroffenen Raum erreicht wird (Art. 15 LSV). Der Einbau von Schalldämmlüftern ist nur bei Schlafräumen vorgesehen. Festverglasungen (z. B. Schaufenster) werden nicht ersetzt (Bestandteil der geschlossenen Gebäudehülle). Wo Erleichterungen gewährt werden, sieht die LSV Schallschutzmassnahmen am Gebäude vor, wenn durch die Sanierungsmassnahmen an der Anlage allein die Alarmwerte nicht eingehalten werden können. Entsprechend der BUWAL-Mitteilung Nr. 2 besteht ein Subventionsanspruch gegenüber dem Bund, wenn sich der Strasseneigentümer auf freiwilliger Basis an Schallschutzmassnahmen beteiligt, auch wenn die Alarmwerte nicht erreicht oder überschritten sind. Auf dieser Grundlage sieht das Tiefbauamt der Stadt Thun vor, Massnahmen am Gebäude zu treffen (Schallschutzfenster sowie Schalldämmlüfter in Schlafräumen), wenn folgende Kriterien erfüllt sind, d. h der so genannte "Fenstergrenzwert" erreicht wird: Art der Nutzung ES II, ES III ES IV L r tags L r nachts L r tags L r nachts Wohnnutzung Büro / Gewerbe

11 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite /20 Für die Fenstersanierungen gelten folgende Grundsätze: Baubewilligungen vor L r aktuell 68 / 58 db(a) Sanierung zu Lasten Strasseneigentümer oder Rückerstattung 1) Baubewilligungen nach L r zum Zeitpunkt Baubewilligung 65 / 55 db(a), L r aktuell 68 / 58 db(a) keine Auflagen im Bewilligungsverfahren Sanierung zu Lasten Strasseneigentümer oder Rückerstattung 1) Baubewilligungen nach L r zum Zeitpunkt Baubewilligung > 65 / 55 db(a), L r aktuell 68 / 58 db(a) keine Auflagen im Bewilligungsverfahren (Versäumnis Gemeinde) Sanierung zu Lasten Strasseneigentümer, KEINE Rückerstattung wenn Fenster i.o. Baubewilligungen nach L r zum Zeitpunkt Baubewilligung > 65 / 55 db(a), L r aktuell 68 / 58 db(a) mit Auflagen im Bewilligungsverfahren (R w < 35 db) Sanierung zu Lasten Strasseneigentümer, KEINE Rückerstattung wenn Fenster i.o. Baubewilligungen nach L r zum Zeitpunkt Baubewilligung > 65 / 55 db(a), L r aktuell 68 / 58 db(a) mit Auflagen im Bewilligungsverfahren (R w 35 db) keine Sanierungspflicht, KEINE Rückerstattung Baubewilligungen nach (Inkraftsetzung rev. SIA 181, Anf. an Gesamtgebäudehülle) Es wird davon ausgegangen dass die Anforderungen gemäss SIA 181 erfüllt sind keine Sanierungspflicht, KEINE Rückerstattung 3.4 Sanierungspflicht Sind die massgebenden Immissionsgrenzwerte überschritten so ist der Strasseneigentümer sanierungspflichtig. Die Sanierungspflicht richtet sich nach Art. 13 LSV ff und wird für jedes anstossende Grundstück beurteilt. Sie ist abhängig vom Zeitpunkt der Erschliessung des Grundstücks und dem Datum der Baubewilligung eines Gebäudes. Folgende Tabelle stellt die Kriterien für die Sanierungspflicht gemäss Leitfaden Strassenlärm des BAFU/ASTRA (2006) dar. 1) Bei Rückerstattungen und Nachrüstungen ist der Zustand der Fenster zu beachten (Lebensdauer) und gegebenenfalls trotzdem eine Sanierung durchzuführen.

12 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 11/20 Erschliessung Bauzone Baubewilligung Gebäude Berechtigung für Sanierungspflicht Lärmschutzwände Schallschutzmassnahmen 2) vor vor Ja Ja Ja nach Ja Ja Nein 3 Unüberbaut Ja Ja - nach vor Ja Ja Ja nach Nein Nein Nein Unüberbaut Nein Nein - Ausserhalb der vor Ja Ja Ja Bauzone nach Nein Nein Nein Unüberbaut Nein Nein - Anmerkung Die Sanierungspflicht gilt nur gegenüber den lärmempfindlichen Räumen (Art. 36 LSV). Bei teilweise überbauten Parzellen besteht keine Sanierungspflicht auf der Baulinie des unüberbauten Teils. Hier ist Art. 31 LSV massgebend. Für eingezonte, erschlossene und nicht überbaute Parzellen siehe Kap Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden nach Art. 15 LSV Achtung: Schallschutzmassnahmen an Gebäuden sind differenziert gemäss Grundsätzen Kap. 3.3 zu behandeln

13 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 12/20 4 LÄRMERMITTLUNG 4.1 Vorgehen Die Lärmemissionen werden gemäss Art. 38 LSV als Beurteilungspegel Lr anhand von Berechnungen oder Messungen ermittelt. EDV-gestützte Berechnungsmodelle stehen dabei im Vordergrund. Um die Güte der Lärmberechnungen beurteilen zu können, werden die Ergebnisse der Lärmberechnungen den Ergebnissen von Lärmmessungen gegenüber gestellt. Falls nötig wird eine Korrektur des Berechnungsmodells vorgenommen. 4.2 Massgebende Beurteilungspunkte Bei Wohn- und Betriebsgebäuden mit lärmempfindlich genutzten Räumen wird grundsätzlich der lärmexponierteste Beurteilungspunkt pro Fassade ermittelt und ausgewiesen (im Regelfall im Erdgeschoss oder 1. Obergeschoss). Bei unüberbauten Grundstücken wird die Lärmbelastung dort ermittelt, wo nach Bau- und Planungsrecht Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen erstellt werden dürfen (auf Baulinie). 4.3 Meteoeinflüsse Die Lärmausbreitungsmodellierung basiert auf trockenen Fahrbahnen und windstillen Situationen. Bei Inversionslagen sowie bei Mitwindsituationen (Wind > 2m/s in Richtung Schallausbreitung) können bei grösseren Ausbreitungsdistanzen markant höhere Lärmbelastungen auftreten. Werden Meteo-Effekte berücksichtigt, so ist von den jahresdurchschnittlichen Bedingungen auszugehen, die begründet und dokumentiert werden müssen. Im vorliegenden Fall beschränkt sich die Sanierungspflicht auf einen relativ engen Korridor entlang der Gemeindestrasse. Meteoeinflüsse sind in diesem Bereich von geringer Bedeutung und wurden deshalb nicht berücksichtigt. 4.4 Reflexionen Lärmreflexionen können zu markanten Beeinflussungen der Immissionspegel führen. Im innerstädtischen Bereich mit hohem Überbauungsgrad spielen die Strassenschluchtreflexionen eine wichtige Rolle. Diese wurden im Berechnungsmodell berücksichtigt indem die Gebäudefassaden als reflektierende Flächen definiert wurden. Gebäudenahe Reflexionen an Vorbauten, Balkonund Dachuntersichten wurden nur dann berücksichtigt, wenn mehrere Räume davon betroffen und relevante Einflüsse (> 1 db(a)) zu erwarten waren. 4.5 Lichtsignalanlagen / Kreisel Gemäss Leitfaden Strassenlärm des BAFU und ASTRA werden Störwirkungen von Brems- und Beschleunigungsmanövern bei Kreuzungen mit Lichtsignalen durch einen Kreuzungszuschlag berücksichtigt. Kreisel führen zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses und somit zu einer Reduktion der Lärmbelastung. 4.6 Pegelkorrektur K1 Gemäss Anhang 3 LSV wird bei der Ermittlung des Beurteilungspegels Lr eine Pegelkorrektur K1 berücksichtigt. Diese errechnet sich aufgrund des durchschnittlichen, stündlichen Motorfahrzeugverkehrs und beträgt je nach Verkehrsaufkommen 0 bis -5 db(a). 4.7 Belagsgütemessungen In Anlehnung an die Vorgaben der Fachstelle Strassenlärm des Kantons Bern wurden keine Belagsgütemessungen durchgeführt und keine Belagskorrekturen eingesetzt bzw. berücksichtigt. Aufgrund der guten Übereinstimmung der Mess- und Berechnungswerte (vergl. Kap. 4.8) wurde der Modell-Ansatz StL-86+ (A=43) verwendet.

14 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 13/ Lärmmessungen Innerhalb des Untersuchungsperimeters wurden 3 Lärmmessungen vorgenommen. Die messtechnisch ermittelten Lärmbelastungen liegen dabei 1.7 bis 2.5 db unterhalb der rechnerisch ermittelten Lärmbelastungen (Die detaillierten Protokolle der Messungen finden sich im Anhang in den Beilagen "TAL / ME"). Diese Differenzen können einerseits mit einer grösseren Distanz zur Quelle (Beurteilungsposition ist näher als Messposition) und mit tendenziell geringeren Fahrgeschwindigkeiten als der Signalisation begründet werden. Aufgrund dieser Umstände wurde auf Korrekturen beim Berechnungsmodell verzichtet. 4.9 Prognoseunsicherheit Erfahrungsgemäss liegt die Genauigkeit der Modellrechnungen bei ungehinderter Schallausbreitung bis ca. 0 m Entfernung zur Strasse im Sinne einer Standardabweichung bei ca. ±1.5 db(a). Bei zunehmender Entfernung steigt auch die Prognoseunsicherheit an. Ist die Sichtlinie zur Strasse unterbrochen (Hindernisse), so steigt die Prognoseunsicherheit ebenfalls an. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor sind die Verkehrsemissionen, die den Lärmberechnungen zu Grunde liegen. Die aktuellen Verkehrserhebungen liefern relativ genaue Angaben zur bestehenden Verkehrsemission. Die Verkehrsemissionen für 2030 basieren aber auf Prognosen der allgemeinen Verkehrsentwicklung sowie Verkehrsmodellierungen, die im Zusammenhang mit Strassenbauprojekten erstellt wurden.

15 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 14/20 5 LÄRMBEURTEILUNG 5.1 Beurteilungsvorgaben Belastungsgrenzwerte Die aufgrund von Lärmmessungen oder Berechnungen ermittelten Belastungen bei den einzelnen Liegenschaften müssen gemäss LSV Anhang 3, mit den massgebenden Immissionsgrenzwerten (IGW) verglichen werden. Werden die Immissionsgrenzwerte überschritten, ist der Anlageeigentümer der lärmigen Strasse sanierungspflichtig (Art. 13 LSV). Belastungsgrenzwertschema gemäss Anhang 3 LSV: Empfindlichkeitsstufe (ES) Immissionsgrenzwerte L r db(a) Alarmwerte L r db(a) Tags nachts tags nachts ( Uhr) ( Uhr) ( Uhr) ( Uhr) I II III IV Für Räume in Betrieben in denen sich Personen während längerer Zeit aufhalten (z. B. Büros), gelten für die ES II und ES III um 5 db(a) höhere Immissionsgrenzwerte. Für Räume in Betrieben mit erheblichem Betriebslärm gelten keine Belastungsgrenzwerte. Für Räume in Gasthäusern gelten die höheren Grenzwerte nur, sofern sie auch bei geschlossenen Fenstern ausreichend belüftet werden können (Art. 42 LSV) Massgebende Beurteilungszeiträume Gemäss Anhang 3 LSV wird ein Beurteilungspegel Lr separat für den Zeitraum tags (06.00 bis Uhr) und den Zeitraum nachts (22.00 bis Uhr) ermittelt und mit dem Belastungsgrenzwert verglichen Lärmempfindliche Räume (Art. 2 Abs. 6 und Art. 42 LSV) Raumart Lärmempfindlich Nicht lärmempfindlich Wohnen Betrieb (+5 db) Wohn- und Schlafzimmer X Wohnraum X Raum in Wohnung wesentlich zu Büro umgebaut 4) X Wohnküche (BRF m 2 ) 5) X Arbeitsküche (BRF < m 2 ) 5) Bad, WC Treppenhaus, Korridor, Abstellraum Wintergarten X X X X 4) 5) Die Wohnung enthält kein Bad und/oder keine Küche oder muss anderweitig erheblich umgebaut werden, um als Wohnung zu dienen. Maximale Bruttomassabmessungen ohne feste Einbauten und Möbel (Bruttoraumfläche BRF).

16 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 15/20 Mansarde wärmegedämmt X Hotelzimmer X Schulzimmer X Zimmer in Spital, Klinik X Restaurant: Gaststube mit erheblichem Eigenlärm Restaurant: Speisesaal mechanisch belüftet X Restaurant: Speisesaal natürlich belüftet X Fitnessraum (ruhiger Bereich) X Büro, Besprechungszimmer X Praxen (Arzt, Rechtsanwalt, etc.) X Coiffeur X Einkaufsladen mit geringem Innenlärm X Einkaufsladen mit erheblichem Innenlärm Kirchen X X X Empfindlichkeitsstufen Gemäss dem Baureglement und Planunterlagen der Stadt Thun sind im Untersuchungsperimeter die folgenden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet: - Wohnen W2, mit ES-Aufstufung entlang Strasse ES II / ES III - Wohnen W3, mit ES-Aufstufung entlang Strasse ES II / ES III - Wohnen/Arbeiten W/A3 ES III 5.2 Lärmsituation heute (20) Die Lärmbelastungen für den Ausgangszustand 20 sind im Anhang auf den Beilageblättern "TAL / LBK" aufgelistet. Die Lärmsituation kann wie folgt zusammengefasst werden: Strasse Anzahl Gebäude Anzahl Personen* Total > IGW GWF AW > IGW GWF AW Talackerstrasse Legende: IGW Immissionsgrenzwert GWF Fenstergrenzwert (68/58 dba) AW Alarmwert * wenn nicht gezählt: Wohnnutzung: 3 Personen/Wohneinheit Büronutzung: 2 Personen/Fenster 5.3 Lärmsituation ohne Massnahmen Basierend auf den prognostizierten Verkehrszahlen für das Jahr 2030 (s. Kapitel 2.3, resp. Datenblatt "TAL / EM" im Anhang) ergeben sich die zukünftigen Lärmbelastungen. Diese sind in ebenfalls in den Beilageblättern "TAL / LBK" aufgeführt. Die Lärmsituation (ohne Massnahmen) kann danach folgendermassen beurteilt werden:

17 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 16/20 Strasse Anzahl Gebäude Anzahl Personen* Total > IGW GWF AW > IGW GWF AW Talackerstrasse Legende: IGW Immissionsgrenzwert GWF Fenstergrenzwert (68/58 dba) AW Alarmwert * wenn nicht gezählt: Wohnnutzung: 3 Personen/Wohneinheit Büronutzung: 2 Personen/Fenster Anmerkung: Im Anhang sind in den Beilagen "TAL / FO" in einer Fotodokumentationen alle Gebäude ersichtlich bei denen 2030 der IGW (ohne Massnahme) überschritten wird. 5.4 Umfang der Sanierungspflicht Die Tabelle in Kap. 5.3 zeigt, dass beim Sanierungshorizont 2030 die massgebenden Immissionsgrenzwerte bei insgesamt 8 Liegenschaften überschritten werden. Für diese Liegenschaften ist die Stadt Thun sanierungspflichtig. Betroffen davon sind theoretisch rund 66 Personen.

18 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 17/20 6 SANIERUNGSPROJEKT 6.1 Vorgehen Gemäss Art. 13 LSV hat die Sanierung soweit zu erfolgen, - als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und - dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Dies kann durch Massnahmen an der Quelle, auf dem Ausbreitungsweg oder gegebenenfalls am Gebäude erfolgen. 6.2 Massnahmen an der Quelle Es wird sowohl für den Ausgangszustand als auch für den massgebenden Beurteilungszustand von den heutigen Belägen und deren Zustand ausgegangen. Geschwindigkeitsreduktion / Verkehrslenkende Massnahmen Im betroffenen Sanierungsperimeter wurden Geschwindigkeitsreduktionen und verkehrslenkende Massnahmen geprüft. Eine Reduktion der Geschwindigkeit oder Verkehrsumlagerungen sind im vorliegenden Fall aufgrund der Funktionalität im übergeordneten Strassennetz nicht zweckmässig und auch nicht möglich. Lärmmindernder Belag Lärmmessungen haben gezeigt, dass die Beläge als akustisch neutral gelten. Ein genereller Ersatz der Beläge führt damit zu keiner dauerhaften Verbesserung der Lärmbelastungssituation. Aus diesem Grund sind im Rahmen dieses Projekts keine Belagserneuerungen vorgesehen. Bei künftigen Belagssanierungen wird aber dem aktuellen Stand der Technik gebührend Beachtung geschenkt. Nach Möglichkeit werden lärmtechnisch günstige Beläge bei der definitiven Belagswahl evaluiert. 6.3 Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg Als Massnahme im Schallausbreitungsbereich zwischen Quelle und Empfangspunkt kommen grundsätzlich Lärmschutzwände, -dämme oder -wälle in Frage. Mittels einer Feldbegehung wurden Massnahmen geprüft, ob sie auf Grund der Verkehrssicherheit, des Orts- und Landschaftsbildes (Denkmalpflege), der Platz- und Erschliessungsmöglichkeiten sowie der wirtschaftlichen Tragbarkeit ausführbar sind. Der Leitfaden des BAFU/ASTRA verlangt, dass die Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen im Sanierungsprojekt ausgewiesen wird. Bei Kosten pro LSW < 0.5 Mio. Franken dient zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit der Kosten-Nutzen-Faktor (KNF). Sind die Kosten > Fr. 500'000.- pro LSW wird die wirtschaftliche Tragbarkeit (WTI) anhand der BAFU- Publikationen SRU-301 und UV-0609 ermittelt. Geprüfte Massnahmen Es wurden keine Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg geprüft. Ausschlaggebende Konflikt- Parameter waren dabei insbesondere die Verkehrssicherheit (Sichtweiten) und die Zugänglichkeit zu den Liegenschaften. Geplante Massnahmen Innerhalb des Untersuchungsperimeters sind keine Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg geplant.

19 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 18/ Wirksamkeit der Massnahmen In Ermangelung von Lärmschutzbauten auf dem Ausbreitungsweg ist eine Darstellung der Wirksamkeit hinfällig. Die Lärmsituation 2030 präsentiert sich demnach wie folgt: Lärmsituation im 2030 (ohne bzw. mit Massnahmen): Strasse Anzahl Gebäude Anzahl Personen* Total > IGW GWF AW > IGW GWF AW Talackerstrasse Legende: IGW Immissionsgrenzwert GWF Fenstergrenzwert (68/58 dba) AW Alarmwert * wenn nicht gezählt: Wohnnutzung: 3 Personen/Wohneinheit Büronutzung: 2 Personen/Fenster 6.5 Erleichterungen Gemäss Art. 14 LSV kann die Vollzugsbehörde bei Sanierungen Erleichterungen gewähren, falls unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten entstehen, oder wenn überwiegende Interessen (Orts- und Landschaftsbild (Denkmalpflege), Platz- und Erschliessungsverhältnisse) der Sanierung entgegenstehen (siehe Kap. 3.1). Für 8 Gebäude mit IGW-Überschreitungen bei Fenstern von lärmempfindlichen Räumen werden Erleichterungen beantragt. Diese sind im Anhang (Beilageblätter "TAL / ERL") begründet und werden den Liegenschaftsbesitzern mittels Verfügung durch das Tiefbauamt der Stadt Thun eröffnet. Es besteht eine Beschwerdemöglichkeit bei der BVE (Rechtsamt). 6.6 Massnahmen an Gebäuden Damit die Stadt Thun Massnahmen an Gebäuden treffen kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Es müssen Erleichterungen gemäss Art. 14 LSV gewährt worden sein, und 2. Die Lärmbelastung muss 68 dba am Tag oder 58 dba in der Nacht oder höher sein Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kommen folgende Massnahmen in Frage: Einbau von Schallschutzfenstern Einbau von Schalldämmlüftern Isolation von Rollladenkasten Im untersuchten Perimeter werden bei keinem der 8 Gebäude mit Erleichterungsantrag Beurteilungspegel erreicht, die 68/58 db(a) sind. Entsprechend sind auch keine Massnahmen an den Gebäuden vorgesehen.

20 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 19/ Kostenschätzung Die anrechenbaren Kosten betragen im Sinne einer Kostenschätzung: Stadt Thun / Talackerstrasse Sanierungsprojekt Honorar SP Fr MwSt. 8.0% Fr Total Fr Massnahmen Ausbreitungsweg Schallschutzwände Fr Honorare Architekt/Ingenieur (ca. 20%) Fr Zwischentotal Fr MwSt. 8.0% Fr Total Fr Massnahmen an Gebäuden Massnahmen AW Schallschutzfenster Fr Schalldämmlüfter Fr Rollladenkasten Fr Honorare Architekt/Ingenieur (ca. 25%) Fr Zwischentotal Fr MwSt. 8.0% Fr Total Fr Massnahmen 68 / 58 dba Schallschutzfenster Fr Schalldämmlüfter Fr Rollladenkasten Fr Honorare Architekt/Ingenieur (ca. 25%) Fr Zwischentotal Fr MwSt. 8.0% Fr Total Fr Unvorhergesehenes / Reserve ca. % von Kosten Massnahmen (exkl. MwSt.) Fr MwSt. 8.0% Fr Total Fr Gesamtkosten Fr. 18' Finanzierung Der Bund beteiligt sich an den Gesamtkosten zu rund 20%. Die restlichen Kosten werden von der Stadt Thun finanziert.

21 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Seite 20/ Realisierung Nach der Prüfung des Sanierungsprojekts (SP) durch den kantonalen Fachausschuss Lärm, können die administrativen Abschlussarbeiten (Ausstellung der Erleichterungen) vorgenommen werden. Lärmschutzmassnahmen müssen keine geplant und ausgeführt werden. 6. Gewichteter Wirkungsindex Strassen (WIstr) Nicht nur die einzelnen Massnahmen, sondern auch das gesamte Sanierungsprojekt wird hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit geprüft. Dies erfolgt mit dem gewichteten Wirkungsindex Strassen (WIstr gewichtet ), der sämtliche Lärmschutzmassnahmen an der Quelle (Geschwindigkeitsreduktion, Verkehrsumleitung, Belagsersatz) und im Ausbreitungsbereich (Lärmschutzwand, Damm, Galerie), nicht aber Schallschutzfenster berücksichtigt. Der massgebende Zustand für die Ermittlung des WIstr ist der Sanierungshorizont. Da der WIstr gewichtet das Kosten-Nutzen- Verhältnis beschreibt, ist ein Projekt umso wirtschaftlicher, je tiefer der WIstr gewichtet ausfällt. In Ermangelung von Lärmschutzmassnahmen wird auf die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit verzichtet. Gartenmann Engineering AG, Bern ppa. Markus Schwab dipl. Physiker SIA i. V. Alfred Strüby Sachbearbeiter Lärm Bern, 29. September 2011

22 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Talackerstrasse Übersicht Beilagen Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Sanierungsprojekt Talackerstrasse BEILAGEN zum Sanierungsprojekt - TAL / EM Emissionsdaten der Strassenabschnitte - TAL / LBK Lärmtechnische Daten Gebäude (LBK 20 und Prognose 2030) - TAL / PLAN Übersichtsplan 1:2000 (mit Lärmbelastung Sanierungsmassnahmen) - TAL / FO Fotodokumentation / Gebäude mit Grenzwertüberschreitung - TAL / ERL Erleichterungsanträge - TAL / ME Lärmmessungen: Vergleich Messung/Berechnung, Messprotokolle Projektdatenblatt BAFU

23 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrasse Senierungsprojekt: Talackerstrasse TAL / EM -1 STADT THUN / TALACKERSTRASSE - Emissionen Strassenverkehr Berechnung gemäss Modell StL-86+ (A=43) Verkehrswerte Emissionspegel Zählstelle jährliche Aufrechnung Steigung Tempo- Zustand IST (20) Zustand PROGNOSE (2030) IST (20) PROGNOSE (2030) 2030 infolge Nr. Zunahme Bypass in % limite DTV Nt Nn Nt2 Nn2 DTV Nt Nn Nt2 Nn2 tags nachts tags nachts km/h Fz/24h Fz/h Fz/h % % Fz/24h Fz/h Fz/h % % dba dba dba dba 7' % 5.0% ' ' ' % 5.0% ' ' Gartenmann Engineering AG, Bern Sept. 2011

24 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Sanierungsprojekt: Talackerstrasse TAL / LBK - 1 / 2 STADT THUN / TALACKERSTRASSE - Lärmtechnische Daten Gebäude Punkt Adresse Parzellen ES Lärmbelastungskataster IST Lärmbelastungskataster PROGNOSE Nr. Nr. Jahr Beurteilugspegel > IGW >= AW Anz. Jahr Beurteilungspegel > IGW >= GWF >= AW Anzahl Lrt Lrn Pers. Lrt Lrn Personen dba dba Lr > IGW dba dba Lr > IGW 01 Frutigenstrasse 50b 965 III Talackerstrasse III Hohmadpark III Talackerstrasse III Hohmadpark III X Talackerstrasse III X 6 07 Hohmadpark III Talackerstrasse III Beatusstrasse III Talackerstrasse 11a 1413 III Talackerstrasse III Falkenstrasse III Talackerstrasse III Falkenstrasse III Talackerstrasse III Talackerstrasse 17a 1338 III Talackerstrasse III Talackerstrasse III Emma-Horber-Weg III Talackerstrasse III Talackerstrasse III Tellstrasse III Talackerstrasse III Tellstrasse III X 3 25 Winkelriedstr. 15 (mit best. LSW) 1958 III Talackerstrasse III X Talackerstrasse III X Winkelriedstrasse III X 3 29 Talackerstrasse III Talackerstrasse III Talackerstrasse III Talackerstrasse III Gartenmann Engineering AG, Bern Sept. 2011

25 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Sanierungsprojekt: Talackerstrasse TAL / LBK - 2 / 2 STADT THUN / TALACKERSTRASSE - Lärmtechnische Daten Gebäude Punkt Adresse Parzellen ES Lärmbelastungskataster IST Lärmbelastungskataster PROGNOSE Nr. Nr. Jahr Beurteilugspegel > IGW >= AW Anz. Jahr Beurteilungspegel > IGW >= GWF >= AW Anzahl Lrt Lrn Pers. Lrt Lrn Personen dba dba Lr > IGW dba dba Lr > IGW 33 Talackerstrasse III Talackerstrasse III Talackerstrasse III Talackerstrasse IIIB Talackerstrasse III X 3 38 Talackerstrasse III Kornfeldweg 2747 III Talackerstrasse III Talackerstrasse III Schnitterweg III Talackerstrasse III X 3 44 Hohmadstrasse III Talackerstrasse III Talackerstrasse 47a 2528 IIIB Hohmadstrasse III Total ES Empfindlichkeitsstufe Lrt Beurteilungspegel Tag Lrn Beurteilungspegel Nacht >IGW Immissionsgrenzwert überschritten >IGW Immissionsgrenzwert überschritten >= AW Alarmwert erreicht / überschritten >=GWF Grenzwert für Fensterersatz erreicht / überschritten >= GWF Grenzwert für Fensterersatz erreicht / überschritten >=AW Alarmwert erreicht / überschritten Gartenmann Engineering AG, Bern Sept. 2011

26 a ( ) e b a a 1a a Mövenweg 57c a 49b ten A e Arbei 55c 55a b ) ( a 3442 Hohm adstra sse d 13b 52 49c e 49b a Fasa nenw 3 34 eg Tala 47e cher B 47a d f 38 47c b 323 d a b j j h h 45g 45f 43l f 36 43c 43b 43a k f 43e 43d 5 43j 43h a e 7a a 48a a 18 39a37a a 32 32a ) a 35 ( d 52a 8a b 37c 37a a b (4707) c a a 46b a a a a 39a37a a a23a b a a 27a 14 21b a 30a 27 26b 24 27a a a a 16 17a a13a d b a a 12c a17a a Freiestrasse 45m 45o Meisenweg a c 6a 6b 14 15a a b b 7a 12ac 7a 11c b B 4 5a b a 3a 29a 745 (316 3) 4 g we m m a D b a a b a EFZ 40a 38a 3 zone 03 ihalte Postgässli 5b 5a a c 4876 Tan neho f 1493 a b 7a d Fre Erhal tung s- un b c 36b a (495 2) 36a a 35a a a a 31d S e a 12 29c 29b a b 15a a e 4155 (415 9) 25c 16a d 15e 19a17a f c M se as str en ari d 6b Bauzone mit ES IV Bauzone mit ES II Bauzone mit ES III 9b a ä 3C a a 627 3a e 2067 s ras ns t 2159 cilie 5 9a c a 14 a 12 Sch adau a 9a Gottfr.-Kell er-str asse Datum: Sept erschlossene, nicht überbaute Bauzone Schallschutzfenster neue Lärmschutzwand best. Lärmschutzwand a 6e 6c b sse tra r-s che o -W ard rqu Ma h 21f 21d 21c e c 21 23b 21 21g a a b 25 b 25a Schadaustrasse Baubewillig. nach 1985 Gartenmann Engineering AG, Bern B Pegel >= AW Beurteilungsposition Messposition schützenswerter Bau nicht lärmempfindlich Legende : IGW überschritten Pegel >= 68/58 db Lärmbelastung 2030 / geprüfte Sanierungsmassnahmen f d 45a TAL / PLAN Mst. : 1 : 2000 Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Untersuchte Strasse: Talackerstrasse Einwohnergemeinde Thun Tiefbauamt 1271 e ass Str eroch W ard 7 rqu Ma Sch önm att c b O 23 a a N d b a 31 c W Lin de nh ofs 1583 tra ss e 6 5a b a 4 stras se igen 2739 Frut Neumattstrasse4039 4b Dürr ena a (379 1) a d b (0 7) a a b 8a a 15a Waldheimstrasse a 12 Tannenhofstrasse 20b a b a (489 7) eg Hirschw a c a a b a a d 18 16a d 17 Talackerstrasse b a a c b e c 1308 Postgässli 20c 20b a a B a a a er-weg b Hoh mad Emma-Horb 7a a a Hirschweg 23a (131 0) a a a 38a36a 34a32b a a a 1958 LSW best a Tannenhofstrasse a a Waldheimstrasse 38a a a 32a a 45 31a 42a d 31c 31b 31a 30d a rasse Talackerst 33a b a b 17 17b c a d h 39g 34b a 39f 39d 39c 39b 39a s 36a se tras ads hm Ho 2742 c g B d e (415 3) a 42 45e 45d 45c b 45a a (307 2) k a (427 3) e 38 Talackerstrasse o 38 g c 38 l ) (4 3) (326 se rstras e urge c en Z SF / 3: B a 55 nlag Schwanenweg izeita a d Fre 5a Spo rt- un Adlerstrasse a a b a 4a e für 17a 48a b a a a 43a a g h 46a b 6 20 f 15 48b a 17 a 8 15g 46b a a f a d 17c 4 9b 11b 11c 11d 11e b se 17b 14 15l Talackerstras 15k 58a 15f e 15m 1 15j 2 Bu ch h olz str as se 50 9a Burgerstrasse 45n 15e 45k 15b l 15c a 13a d a Feldstrass m a 31a 16 31b 41 a 37a a a a 3 8a 12a14a 9a p asse 9b 9a 12 inkelriedstr 3505 W a13a 6 3a a 12a b c h 38 46d a 2a b19 62c Tellstrasse 56a 8a 48c 3 50b 5 2b a 62a 6a 58 4b 58a c strasse 4c Frutigen 8 a a 61b a 63e d 20a c 30 a19 63d f 4b a 4a a Frutigenstrasse ) (43 2d 55 3a sse 55a sse Beatusstra 57c55b 2a 6a 57a c 4d 44 63a 30 63g 2b 54 61d 1a 4a 49a 4 13a 26 59b (3653) 2a 28e 28d 28c 28b 28a l 38 ra Falkenst 50 58b c 63 c b 42 59d55c 38 61f 14 48a c 29 61g e strasse a a h n a m 38 18a 36 i 38 27a Bl 16 üm li s a lps tra ss e a a k 38 2c r a 34d 34e 34c (4160) q (4158) n 36 a 36a e a 24a a 15 o 36 22a stra 26 22a rk Hohmadpa ert hub Sc b a b sse f a 34 11a e strass lisalp Blüm b 4 41a 46a sse Beatusstra 39a a 14a rk Hohmadpa 31a 44a b a b 33 Mönch strass e c a strass Mönch b

27 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / FO-1 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Fotodossier / Gebäude mit Grenzwertüberschreitung Punkt Nr. 05 Hohmadpark 54 Parzelle Nr Punkt Nr. 06 Talackerstrasse 7 Parzelle Nr. 977 Gartenmann Engineering AG Nordring 4A CH-3000 Bern 25

28 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / FO-2 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Fotodossier / Gebäude mit Grenzwertüberschreitung Punkt Nr. 24 Tellstrasse 16 (Anmerkung: bestehende Parzelle Nr Schutzwandwand bewirkt keinen Lärmschutz) Punkt Nr. 25 Winkelriedstrasse 15 (Anmerkung: mit Parzelle Nr bestehender LSW ist Haus geschützt (= keine IGW-Überschreitung) Gartenmann Engineering AG Nordring 4A CH-3000 Bern 25

29 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / FO-3 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Fotodossier / Gebäude mit Grenzwertüberschreitung Punkt Nr. 26 Talackerstrasse 25 Parzelle Nr. 600 Punkt Nr. 27 Talackerstrasse 27 Parzelle Nr. 600 Gartenmann Engineering AG Nordring 4A CH-3000 Bern 25

30 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / FO-4 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Fotodossier / Gebäude mit Grenzwertüberschreitung Punkt Nr. 28 Winkelriedstrasse 18 Parzelle Nr Punkt Nr. 37 Talackerstrasse 40 Parzelle Nr Gartenmann Engineering AG Nordring 4A CH-3000 Bern 25

31 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / FO-5 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Fotodossier / Gebäude mit Grenzwertüberschreitung Punkt Nr. 43 Talackerstrasse 48 Parzelle Nr Gartenmann Engineering AG Nordring 4A CH-3000 Bern 25

32 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / ERL-1 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Erleichterungsanträge Gemeinde: Stadt Thun Konflikte beim Bau einer LSW: Adresse: Hohmadpark 54 Verkehrssicherheit Punkt Nr. 05 Parz. Nr.: 4876 X Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden Gestaltung ist nicht lösbar X Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit X Hauszugang Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung Sichtweiten gem. bfu nicht eingehalten Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Darstellung Sichtweiten siehe unten Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes LSW wäre nahe vor Fassade platziert Kosten-Nutzen-Verhältnis Darstellung der Sichtweiten: Punkt Nr. 05 Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

33 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / ERL-2 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Erleichterungsanträge Gemeinde: Stadt Thun Konflikte beim Bau einer LSW: Adresse: Talackerstrasse 7 Verkehrssicherheit Punkt Nr. 06 Parz. Nr.: 977 Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden X Gestaltung ist nicht lösbar Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit X Hauszugang X Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung keine lärmempfindlichen Räume im EG Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Haus steht sehr nahe an Trottoir/Strasse Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes Vorplatznutzung Kosten-Nutzen-Verhältnis Gemeinde: Stadt Thun Konflikte beim Bau einer LSW: Adresse: Tellstrasse 16 Verkehrssicherheit Punkt Nr. 24 Parz. Nr.: 1957 X Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden Gestaltung ist nicht lösbar Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit Hauszugang / Zufahrt zu Garage Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung Sichtweiten gem. bfu nicht eingehalten Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Darstellung Sichtweiten siehe TAL / ERL-3 Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes best. Schutzwand bewirkt keinen Lärmschutz Kosten-Nutzen-Verhältnis Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

34 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / ERL-3 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Erleichterungsanträge Darstellung der Sichtweiten: Punkt Nr. 24 Gemeinde: Stadt Thun Konflikte beim Bau einer LSW: Adresse: Talackerstrasse 25 Verkehrssicherheit Punkt Nr. 26 Parz. Nr.: 600 Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden Gestaltung ist nicht lösbar X Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt X Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit X Hauszugang / Zugang zu Geb. 25a Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung Erhöhte Lage der Wohngeschosse Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Schutz wär nur mit sehr hoher LSW möglich Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

35 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / ERL-4 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Erleichterungsanträge Gemeinde: Stadt Thun Konflikte beim Bau einer LSW: Adresse: Talackerstrasse 27 Verkehrssicherheit Punkt Nr. 27 Parz. Nr.: 600 Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden Gestaltung ist nicht lösbar X Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt X Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit X Hauszugang Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung Erhöhte Lage der Wohngeschosse Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Schutz wär nur mit sehr hoher LSW möglich Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis Gemeinde: Adresse: Konflikte beim Bau einer LSW: Verkehrssicherheit Punkt Nr. Parz. Nr.: Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden Gestaltung ist nicht lösbar Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit Hauszugang Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

36 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / ERL-5 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Erleichterungsanträge Gemeinde: Stadt Thun Konflikte beim Bau einer LSW: Adresse: Winkelriedstrasse 18 Verkehrssicherheit Punkt Nr. 28 Parz. Nr.: 1996 X Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden Gestaltung ist nicht lösbar X Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit Hauszugang Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung Sichtweiten gem. bfu nicht eingehalten Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Darstellung Sichtweiten siehe unten Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes LSW wäre nahe vor Fassade platziert Kosten-Nutzen-Verhältnis Darstellung der Sichtweiten: Punkt Nr. 28 Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

37 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / ERL-6 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Erleichterungsanträge Gemeinde: Stadt Thun Konflikte beim Bau einer LSW: Adresse: Talackerstrasse 40 Verkehrssicherheit Punkt Nr. 37 Parz. Nr.: 2732 X Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden Gestaltung ist nicht lösbar X Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit Hauszugang / Zufahrt zu Garage Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung Sichtweiten gem. bfu nicht eingehalten Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Darstellung Sichtweiten siehe unten Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes LSW wäre nahe vor Fassade platziert Kosten-Nutzen-Verhältnis Darstellung der Sichtweiten: Punkt Nr. 37 Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

38 Tiefbauamt der Stadt Thun TAL / ERL-7 Lärmsanierung der Gemeindestrassen Thun: Talackerstrasse Erleichterungsanträge Gemeinde: Stadt Thun Konflikte beim Bau einer LSW: Adresse: Talackerstrasse 48 Verkehrssicherheit Punkt Nr. 43 Parz. Nr.: 2822 X Sichtweiten n. VSS-Norm/bfu nicht eingehalten Behinderung des Strassenraums Ortsbild-/Denkmalschutz Inventar Bund, Kanton, Gemeinden Gestaltung ist nicht lösbar X Objekt ist durch Massnahme beeinträchtigt Ortsbild ist durch Massnahme beeinträchtigt Zugänglichkeit X Hauszufahrt Ladenzufahrt Bermerkungen: Wirtschaftlichkeit / Wirkung Sichtweiten gem. bfu nicht eingehalten Ungenügende Wirkung (< 5 dba) Darstellung Sichtweiten siehe unten Unverhältnismässige Kosten / zu schlechtes LSW wäre nahe vor Fassade platziert Kosten-Nutzen-Verhältnis Darstellung der Sichtweiten: Punkt Nr. 43 Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

39 Talackerstrasse: Messungen Strassenverkehrslärm TAL / ME Tab. Objekt: Gartenmann Engineering AG Auftrag: Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrassen Vergleich Messung / Berechnung Talackerstrasse: Messungen Strassenlärm - Vergleich Messung / Berechnung Pegel gerechnet Pegel gemessen Differenz Punkt Adresse Parzelle LBK 2030 / dba Mess- normalisiert / dba (tags) Beilage Nr. Nr. Lr,t Lr,n position Lr,t Lr,n dba Nr. 09 Beatusstrasse 30, Thun OG * ME-1 27 Talackerstrasse 27, Thun OG ** ME-2 40 Talackerstrasse 42, Thun OG ** ME-3 *) Begründung zur Differenz: Beurteilungspos. näher bei Strasse als Messpos. (ca. 2 m), Fahrgeschwind. eher < 50 km/h **) Begründung zur Differenz: durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eher < 50 km/h Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

40 Messung / Normalisierung Strassenverkehrslärm Beilage: TAL / ME-1 Gartenmann Engineering AG Objekt: Auftrag: Lärmschutz entlang Gemeindestrassen Thun Messung der Lärmbelastung durch die Gemeindestrasse Lärmquelle : Talackerstrasse Thun Datum : Messpunkt: Pkt. 09 Parzelle: 1425 Adresse: Beatusstrasse 30 (Stoller) Position: Situationsplan EG, Fassade Süd, in offener Fenstertüre Wohnen Ansicht Situation Ausschnitt aus dem Messstreifen / Foto Messposition :00:00 13:05:00 13::00 13:15:00 13:20:00 13:25:00 Anfang Länge Ausw ahl :58: Ansicht :58: :30: _ Anmerkungen zur Messung: Wetter: sonnig, windstill / Störgeräusch (Sanitätsfahrzeug) bei Auswertung eliminiert Messgerät: Schallpegelmesser Norsonic Typ Nor118 / signalisierte Geschwindigkeit: 50 km/h, Messpos. ist weiter von Quelle weg als Beurteilungspos. (ca. 2 m) MESSWERTE : Tag Nacht Uhrzeit zu Messbeginn 13:00 Uhr Uhr Geschwindigkeit in km/h v: 50 km/h 50 km/h gemessener Mittelungspegel (dba) Leq - me : 61.9 dba 61.9 dba Messdauer in Minuten d : 30 Min. 30 Min. Anzahl Motorfahrzeuge während Messung Nm : 213 Fz. 213 Fz. Anzahl Motorfahrzeuge pro Stunde Nh: 426 Fz./h 426 Fz./h Anteil lärmiger Fahrzeuge während Messung in % : 4.7 % 4.7 % NORMALISIERUNG (auf den durchschnittlichen Normverkehr 2030) : durchschnittlicher Motorfahrzeugverkehr N in Fz/h : 539 Fz/h 72 Fz/h durchschnittlicher Anteil lärmiger Fahrzeuge in % : 2.3 % 2.1 % Leq standardisiert in dba 62.0 dba 53.1 dba Pegelkorrektur K1 in dba 0.0 dba -1.4 dba BEURTEILUNGSPEGEL LSV Lr : 62 dba 52 dba Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

41 Messung / Normalisierung Strassenverkehrslärm Beilage: TAL / ME-2 Gartenmann Engineering AG Objekt: Auftrag: Lärmschutz entlang Gemeindestrassen Thun Messung der Lärmbelastung durch die Gemeindestrasse Lärmquelle : Talackerstrasse Thun Datum : Messpunkt: Pkt. 27 Parzelle: 600 Adresse: Talackerstrasse 27 (Bühler) Position: Situationsplan 1. OG, Fassade Nord, im offenen Fenster Zimmer Ansicht Situation Ausschnitt aus dem Messstreifen / Foto Messposition :45:00 13:50:00 13:55:00 14:00:00 14:05:00 14::00 Anfang Länge Ausw ahl :43: Ansicht :43: :30: _ Anmerkungen zur Messung: Wetter: sonnig/leicht bewölkt, windstill / Störgeräusch (Flugzeug) bei Auswertung eliminiert Messgerät: Schallpegelmesser Norsonic Typ Nor118 / signalisierte Geschwindigkeit: 50 km/h, Messpos. ist weiter von Quelle weg als Beurteilungspos. (ca. 2 m) MESSWERTE : Tag Nacht Uhrzeit zu Messbeginn 13:43 Uhr Uhr Geschwindigkeit in km/h v: 50 km/h 50 km/h gemessener Mittelungspegel (dba) Leq - me : 63.0 dba 63.0 dba Messdauer in Minuten d : 30 Min. 30 Min. Anzahl Motorfahrzeuge während Messung Nm : 236 Fz. 236 Fz. Anzahl Motorfahrzeuge pro Stunde Nh: 472 Fz./h 472 Fz./h Anteil lärmiger Fahrzeuge während Messung in % : 4.4 % 4.4 % NORMALISIERUNG (auf den durchschnittlichen Normverkehr 2030) : durchschnittlicher Motorfahrzeugverkehr N in Fz/h : 673 Fz/h 92 Fz/h durchschnittlicher Anteil lärmiger Fahrzeuge in % : 2.3 % 2.1 % Leq standardisiert in dba 63.7 dba 55.0 dba Pegelkorrektur K1 in dba 0.0 dba -0.4 dba BEURTEILUNGSPEGEL LSV Lr : 64 dba 55 dba Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

42 Messung / Normalisierung Strassenverkehrslärm Beilage: TAL / ME-3 Gartenmann Engineering AG Objekt: Auftrag: Lärmschutz entlang Gemeindestrassen Thun Messung der Lärmbelastung durch die Gemeindestrasse Lärmquelle : Talackerstrasse Thun Datum : Messpunkt: Pkt. 40 Parzelle: 2769 Adresse: Talackerstrasse 42 (Fivian) Position: Situationsplan OG, Fassade Süd, im offenen Fenster Zimmer Ansicht Situation Ausschnitt aus dem Messstreifen / Foto Messposition :40:00 16:45:00 16:50:00 16:55:00 17:00:00 17:05:00 Anfang Länge Ausw ahl :36: Ansicht :36: :30: _ Anmerkungen zur Messung: Wetter: bewölkt, leichter Wind Messgerät: Schallpegelmesser Norsonic Typ Nor118 / signalisierte Geschwindigkeit: 50 km/h, Messpos. ist weiter von Quelle weg als Beurteilungspos. (ca. 2 m) MESSWERTE : Tag Nacht Uhrzeit zu Messbeginn 16:38 Uhr Uhr Geschwindigkeit in km/h v: 50 km/h 50 km/h gemessener Mittelungspegel (dba) Leq - me : 61.6 dba 61.6 dba Messdauer in Minuten d : 30 Min. 30 Min. Anzahl Motorfahrzeuge während Messung Nm : 325 Fz. 325 Fz. Anzahl Motorfahrzeuge pro Stunde Nh: 650 Fz./h 650 Fz./h Anteil lärmiger Fahrzeuge während Messung in % : 2.5 % 2.5 % NORMALISIERUNG (auf den durchschnittlichen Normverkehr 2030) : durchschnittlicher Motorfahrzeugverkehr N in Fz/h : 673 Fz/h 92 Fz/h durchschnittlicher Anteil lärmiger Fahrzeuge in % : 2.3 % 2.1 % Leq standardisiert in dba 61.7 dba 52.9 dba Pegelkorrektur K1 in dba 0.0 dba -0.4 dba BEURTEILUNGSPEGEL LSV Lr : 62 dba 53 dba Gartenmann Engineering AG, Nordring 4A, CH-3000 Bern 25

43 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Lärmbekämpfung Projektdatenblatt zur Erhebung des Standes der Strassenlärmsanierung Blatt 1/2 Wichtig: Formular bitte unter Berücksichtigung der Anleitung vollständig ausfüllen! Ausnahmen sind mit * gekennzeichnet. FIRMA UND PROJEKTBEARBEITER Firma Adresse Postleitzahl Ort Projektbearbeiter Gartenmann Engineering AG Nordring 4A 3000 Bern 25 Alfred Strüby Tel Fax Tel mailbox@gae.ch a.strueby@gae.ch ANGABEN ZUM PROJEKT Bezeichnung Stadt Thun / Lärmschutz an Gemeindestrasse (1) Projektstatus 4: abgeschlossen 2: in Projektierung (7) Den richtigen Status bitte ankreuzen 3: genehmigt/ausführung X 1: Prognose Projekt-Nr BAFU * (6) Abschlussjahr * (8) I.d.R. bei Projekten "in Ausführung" und "abgeschlossen" vorhanden Nur bei abgeschlossenen Projekten ANGABEN ZU DEN STRASSEN Allgemein Länge Nationalstrassen Km () Hauptstrassen Km (11) Übrige Strassen 0.75 Km (12) Detail Strasse(n) Talackerstrasse (2) Teilstrecke(n) Frutigenstrasse bis Kreisel Hohmadstrasse (3) Gemeinde(n) Stadt Thun (4) Koordinaten Mindestens Anfang/Ende pro Strasse. Wenn möglich weitere Koordinaten beilegen. Anfang: / Ende: / (5) Erstsanierung ja ja / nein (9) LÄRMSITUATION Sanierungshorizont 2030 (37) VOR der Sanierung NACH der Sanierung Anzahl Gebäude >IGW 8 (38) Anzahl Gebäude >IGW 8 (42) Anzahl Gebäude AW 0 (39) Anzahl Gebäude AW 0 (43) Anzahl Personen >IGW 66 (40) Anzahl Personen >IGW 66 (44) Anzahl Personen AW 0 (41) Anzahl Personen AW 0 (45) ERLÄUTERUNGEN ZUM FORMULAR Zweck des Formulars: Das vorliegende Formular bildet die Datenbasis für die periodische Erhebung des Sanierungsstandes nach Artikel 20 der LSV durch das BAFU. Das vorliegende Formular wird vom Projektverfasser ausgefüllt und als Beilage zum Lärmsanierungsprojekt den kantonalen Fachstellen abgeliefert. Nach Kontrolle und Ergänzung durch den Kanton werden die Angaben jährlich an den Bund weitergegeben. Bezeichnung der Eingabefelder: Zahlen unter Klammern entsprechen den Eingabefeldern des BAFU-Formulars zur Erhebung nach Artikel 20. Die einheitliche Datenstruktur erleichtert die Erfassung der Projekte.

44 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Lärmbekämpfung Projektdatenblatt zur Erhebung des Standes der Strassenlärmsanierung Blatt 2/2 Wichtig: Formular bitte unter Berücksichtigung der Anleitung vollständig ausfüllen! Ausnahmen sind mit * gekennzeichnet. MASSNAHMEN IM LÄRMAUSBREITUNGSBEREICH Belagssanierung Geschwindigkeits- Lärmschutz- Überdeckung und reduktion wände/-dämme Galerie Länge (m) (46) (51) 0 m (54) (58) Fläche (m2) (47) 0 m2 (55) Gebäude mit Nutzen 1dBA (48) 1dBA (52) 3dBA (56) 3dBA (59) Belagstyp (49) Kosten (Fr.) (50) (53) (57) (60) Max. Hindernishöhe (m) (76) MASSNAHMEN AM GEBÄUDE Pflicht-Massnahmen Freiwillige Massnahmen Anzahl SSF 0 (61) 0 (65) Anzahl SDL 0 (62) 0 Anzahl andere Anzahl Gebäude mit SSF+SDL+andere 0 0 (63) SSF+andere 0 0 (66) Kosten (Fr.) (64) (67) Andere Massnahmen am Gebäude beschreiben ANDERE MASSNAHMEN Beschreibung (68) Gebäude mit Nutzen Kosten (Fr.) (69) WIRKUNG Anzahl Gebäude mit gesenkter Belastung 0 (70) Lärmbelastung um 1.0 db gesenkt bei mindestens einem Geschoss (mit lärmempfindlicher Nutzung) des Gebäudes, vorherige Lärmbelastung >IGW. Kosten der LS-Massnahmen (Fr.)* (71) Kostenansatz (Fr./m2)* (72) Wirkung-Index-Strasse Wistr * (73) * Nur für "übrige Strassen" erforderlich FINANZBEDARF - GESAMTKOSTEN Gesamtkosten (Fr.) 18'000 (32) Beitrag Bund (Fr.) (36) Anteil Nationalstrassen an Kosten (%) (33) Anteil Hauptstrassen an Kosten (%) (34) Anteil Übrige Strassen an Kosten (%) 0 (35) Finanzbedarf pro Jahr (% Gesamtkosten) BEMERKUNGEN Bemerkungen z.b. zur Ermittlung/Qualität bestimmter Daten oder generell zum Sanierungsprojekt (74)

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