POSTDIENSTE UND POSTMARKT: VERGLEICH SCHWEIZ - EUROPA
|
|
- Meike Flater
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Postregulationsbehörde Autorité de régulation postale PostReg Autorità di regolazione postale POSTDIENSTE UND POSTMARKT: VERGLEICH SCHWEIZ - EUROPA Februar 2007 Postregulationsbehörde PostReg Postadresse: Monbijoustr. 51A, 3003 Bern Tel , Fax info@postreg.admin.ch /
2 Die Postdienste und der Postmarkt stehen vor grossen Veränderungen. In Europa wurde die Obergrenze des Monopols auf 50 Gramm festgelegt, und im Oktober 2006 schlug die Kommission die vollständige Marktöffnung für 2009 vor. Der erische Bundesrat beschloss im Mai 2006 eine Totalrevision der Postgesetzgebung im Hinblick auf eine weitere Marktöffnung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage, mit welchen Regeln ein postalischer Universaldienst (Grundversorgung) in guter Qualität und zu angemessenen Preisen gewährleistet werden kann. Der von uns durchgeführte Vergleich erlaubt, die kommenden Herausforderungen zu erfassen. Er vermittelt nicht nur einen Überblick über den Rechtsrahmen der und der Europäischen Union (EU), sondern zeigt auch auf, wie dieser in den verschiedenen Ländern effektiv umgesetzt wird. In der ist die postalische Grundversorgung umfangreicher als in der EU, da sie gemäss Postgesetz auch Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs (Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen) umfasst. Die ist nicht das einzige Land, in dem die Post einen Infrastrukturauftrag hat. In über der Hälfte der EU- Mitgliedstaaten wurden Bedingungen für den Zugang festgelegt oder unterliegen Schliessungen von Poststellen der Genehmigungspflicht durch den Regulator. Die sektorielle Preisregulierung ist in der auf Monopoldienste beschränkt. Die europäische Postrichtlinie hingegen sieht vor, dass sämtliche Dienste des Universaldienstes reguliert werden. Zur Unterstützung der Preisregulierung verbietet die Richtlinie Quersubventionen zwischen den Monopoldiensten und den nicht reservierten Diensten. Solche Quersubventionen sind in der zulässig, obwohl für die nicht reservierten Dienste keine sektorielle Preisregulierung besteht. Weiter unterliegen die Sendungen der Grundversorgung in den meisten Ländern der EU einem Einheitspreis. In der gilt der Einheitspreis nur für die Dienste des Monopols. Im Übrigen verlangt die europäische Richtlinie, dass allfällige Sondertarife (Rabatte) ebenfalls reguliert werden. In der EU sind die Preise zum Schutz der Grundversorgung und eines funktionierenden Wettbewerbs somit umfassender reguliert. Zudem haben die europäischen Länder diese Aufgabe einem unabhängigen Regulator übertragen. In der wurde das Monopol wie in der EU gelockert, allerdings nicht im selben Tempo: Gegenwärtig liegt die Obergrenze in der bei 100 und in Europa bei 50 Gramm. Im Vergleich zum in der Richtlinie vorgeschlagenen Zeitplan ist dies deutlich langsamer; gegenüber den Ländern, die das Monopol ganz abgeschafft haben, ist der Unterschied noch grösser. Trotz der Lockerung oder Abschaffung der Monopole sind sämtliche europäischen Länder in der Lage, die postalische Grundversorgung zu finanzieren. Einzig Italien musste den Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Grundversorgung in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht in rund zehn EU-Ländern und auch in der. In der und in der Mehrzahl der EU-Länder gilt das Konzessionssystem (Einzelgenehmigung) für die gesamte Grundversorgung. In fünf Staaten wurde das System der Einzelkonzessionen auf den Bereich der Briefpost beschränkt. Die Voraussetzungen für Einzelgenehmigungen sind allerdings sehr unterschiedlich. Die ist das einzige Land, das in seiner Postgesetzgebung die Pflicht zur Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen festgehalten hat. Im Gegensatz zur liegt die Erteilung der Einzelgenehmigungen zudem in fast allen EU-Ländern in der Kompetenz der Regulierungsbehörde. Lediglich drei Regulatoren der EU sind wie die Regulationsbehörde in der noch dem für die Post zuständigen Ministerium angegliedert. Diese Länder sind jedoch daran, diese Situation mit geeigneten Massnahmen zu regeln. Die ist im Übrigen eines der wenigen Länder, in denen das Postministerium den Leiter des historischen Postunternehmens und den Leiter der Postregulationsbehörde ernennt. Schliesslich verfügt die Postregulationsbehörde in der wie die Regulatoren in noch acht EU-Ländern nicht über ein eigenes Budget. Der Entwurf der EU-Kommission für eine neue Postrichtlinie von 2006 bestätigt, dass die Grundversorgung mit der vollständigen Marktöffnung 2009 aufrechterhalten werden kann. Dafür schlägt die Richtlinie eine Verstärkung der Kompetenz der unabhängigen Regulatoren vor. Sie unterstreicht zudem die Bedeutung der Preis- und Qualitätsregulierung und schlägt vor, für Einzelsendungen der Grundversorgung Einheitstarife anzuwenden. Im Übrigen wurde die Wirksamkeit der Beschwerdeverfahren für die Konsumenten verbessert. Die neue Regelung in diesem Bereich gilt sowohl für die Grundversorgung als auch für die Wettbewerbsdienste. Schliesslich wird eine ganze Reihe von Massnahmen für den Fall vorgeschlagen, dass die Grundversorgung einer zusätzlichen Finanzierung bedarf. 2/23
3 Hinweise: A. Der folgende Vergleich zeigt die Regelung der Postdienste und des Postmarkts in der bzw. in Europa. Um einen möglichst zuverlässigen Überblick zu erhalten, wurden in erster Linie die folgenden Quellen verwendet: - PWC (2006): «The Impact on Universal Service of the Full Market Accomplishment of the Postal Internal Market in 2009», Annexes, Study for the European Commission DG Internal Market, Brussels; - WIK (2006): «Main Developments in the Postal Sector ( )», Study for the European Commission DG Internal Market, Bad Honnef. Die beiden Studien sind im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt und mit den verschiedenen Stakeholdern der betroffenen Staaten (Ministerien, Regulatoren, mit dem Universaldienst betraute Unternehmen) validiert worden. B. Wenn bei einem Punkt sowohl in der Spalte für die als auch in jener für die Europäische Union ein steht, bedeutet dies nicht, dass die rechtlichen Grundlagen genau identisch sind, sondern dass keine grossen materiellen Unterschiede bestehen. In der Rubrik «Anwendung im Einzelnen» werden nur diejenigen Länder aufgeführt, bei denen die Quelle für die Informationen verlässlich war. C. Zur Beantwortung einiger besonderer Fragen wurden subsidiär folgende anderen Quellen verwendet: - PostEurop (2006): «Liberalisation of the EU Postal Market: Need for Restructuring of Postal Operators», für die CERP-Vollversammlung vorbereitetes Dokument (2006) - WPV (UPU): Zweijahresbericht - PostReg (2006): «Tätigkeitsbericht 2005», Bern. 3/23
4 Länderabkürzungen: AT Österreich LV Lettland BE Belgien MT Malta CY Zypern NL Holland CZ Tschechische Republik NO Norwegen DE Deutschland PL Polen DK Dänemark PT Portugal EE Estland SE Schweden ES Spanien Sl Slowenien Fl Finnland LU Luxemburg FR Frankreich SK Slowakische Republik GR Griechenland UK Vereinigtes Königreich HU IE IS IT LI LT Ungarn Irland Island Italien Liechtenstein Litauen 4/23
5 UNIVERSALDIENST (UD) Postgesetzgebung in der RECHTLICHE GRUNDLAGEN in der ANWENDUNG IM EINZELNEN Definition des UD Briefe und Pakete (20 kg) + abonnierte Zeitungen und Zeitschriften Briefe und Pakete (10 kg für Inlandpakete; 20 kg für Pakete aus anderen Mitgliedstaaten) Idem Briefe und Pakete (20 kg) + abonnierte Zeitungen und Zeitschriften Briefe, Pakete (20 kg): AT, CY, DE, DK, GR, HU, IE, IT, MT, NO, PT, SE, SI, UK (15 kg): CZ, SK (Gemäss Richtlinie): BE, EE, ES, FI, LT, LU, LV, NL, PL Zeitungen und Zeitschriften: AT, BE, CY, DE, DK, FR, GR, HU, IT, NO, PT, SE, SI + Zahlungsverkehr (Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen) Die Richtlinie betrifft nur Postsendungen idem + Zahlungsverkehr (Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen) Die Finanzdienstleistungen gehören nicht zum UD und tragen nicht zur Finanzierung des UD bei. Die Finanzdienstleistungen gelten für den Weltpostverein (WPV) nicht als Basisdienstleistungen der Post. Sie werden nicht im Weltpostvertrag, sondern in einem freiwilligen Sonderübereinkommen geregelt. Obwohl die Finanzdienstleistungen nicht zum Universaldienst der Post gehören, besteht in einigen Ländern die Pflicht zur Bereitstellung bestimmter dieser Dienstleistungen als Aufgaben im allgemeinen Interesse. Diese Dienstleistungen werden diesfalls nicht in allen Fällen von der Post selbst angeboten: 5/23
6 in der - in DE sind es die Sparkassen, in AT ist diese Verpflichtung im Bankengesetz festgehalten; in NL hat die private Post- Bank die Vereinbarung über die Basisbankdienstleistungen unterzeichnet; in SE der Erlass über die Finanzdienstleistungen (2002), in UK Royal Mail nach einem Abkommen mit den Banken; - in FR ist im Raumplanungsgesetz eine solche Verpflichtung für die Post vorgesehen, in BE im Geschäftsführungsvertrag zwischen dem Staat und der Post; in PT ist es eine gesellschaftliche Aufgabe im öffentlichen Interesse; - ES hat die Verpflichtung im Postgesetz festgehalten; diese Dienstleistungen sind jedoch beschränkt und werden nicht von Correos, sondern von der Deutschen Bank angeboten. Die Finanzdienstleistungen dienen eher dazu, die Tätigkeiten der Post zu diversifizieren, und werden unter verschiedenen Rechtsformen angeboten: - Aufbau einer eigenen Postbank: DE, FR; - «Joint Ventures»: in BE und in IE mit Fortis, in UK mit der Bank of Ireland; - Integration von Finanzdienstleistungen (Produkte von Dritten, die unter dem Namen der Post verkauft werden): IT und CH; 6/23
7 DIENSTLEISTUNGEN AUSSER- HALB DES UNIVERSALDIENSTES Postgesetzgebung in der in der - Vertrieb von Finanzdienstleistungen (Produkte von Dritten, die unter deren eigenen Labels verkauft werden): ES, NO; - gemeinsame Nutzung des Netzes: NL (TNT mit einer Privatbank). Expressdienste ZUSTELLUNGEN Preis: Wirkung auf den Umfang des Monopols / des UD Preis: keine Wirkung auf den Umfang des Monopols / des UD Idem Preis: Wirkung auf den Umfang des Monopols / des UD DHL (DE), TNT (NL), DPD (FR), GLS (UK) sind die wichtigsten Unternehmen in diesem Markt und sind formell Teil ihres Postunternehmens. Anzahl wöchentlicher Zustellungen 5-mal (abonnierte Zeitungen: 6-mal) 5-mal 5-mal 6-mal 5-mal: AT, BE, CY, CZ, FI, GR, HU, IE, LU, PL, PT, SE, SK 6-mal: DE, DK, EE, ES (in städtischen Gebieten, 80% der Bev.), FR, IT, UK, LT (in städtischen Gebieten), LV (in städtischen Gebieten, 90% der Bev.), MT, NL, NO, SI (in städtischen Gebieten, 70% der Bev.) PREIS UND REGULIERUNG Preise/Tarife - Monopol: Einheitspreis - Nicht reservierte Dienste des UD: angemessen - Tragbar für den gesamten Universaldienst - Einheitspreis für Einzelbriefsendungen - In der Praxis distanzunabhängiger Einheitspreis für den gesamten UD Einheitspreis für den gesamten Universaldienst: AT, BE, CY, DK, EE, ES, GR, LT, LU, LV, MT, PL, SI, SK Einheitspreis für Monopol: FR, HU Einheitspreis für Einzelsendungen des UD: NL, SE, UK 7/23
8 in der Einheitspreis für Einzelsendungen: DE, FI Sektorielle Preisregulierung Preis des reservierten Dienstes (Monopol) Universaldienst Universaldienst Reservierter Dienst (Monopol) Universaldienst reguliert: 21 Länder der Union. Ausnahmen: LU und HU nur für die reservierten Dienste; CY und DE nur derjenige Teil des Universaldienstes, bei dem das mit dem UD betraute Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat. Methode der Preisregulierung: - Ex-ante-Regulierung, einschliesslich «Price Cap»: Für den gesamten Universaldienst: BE, CY (falls marktbeherrschende Stellung), CZ, DE (ausser Massensendungen, falls marktbeherrschende Stellung), DK, EE, ES, FR, UK (ausser Massensendungen), GR, IT, LT, LV, MT, NL (ausser Massensendungen), SI, SK Für die reservierten Dienste: AT, HU, IE, LU, PT Für prioritäre Einzelsendungen bis 500g: SE - Ex-post-Regulierung (Preiserhöhung muss a posteriori durch den Regulator genehmigt werden): Für den gesamten Universaldienst: FI Für die nicht reservierten Dienste: LU, PT Für marktbeherrschende Unternehmen: DE, UK Für SE: andere Sendungen (siehe o- ben). 8/23
9 Sondertarife (Rabatte) nicht reguliert: hauptsächlich kostenorientiert Sondertarife (Rabatte) reguliert: kostenorientiert, transparent und nichtdiskriminierend. Die Tarife tragen den vermeidbaren Kosten Rechnung. Sondertarife (Rabatte) reguliert: kostenorientiert, transparent und nichtdiskriminierend. Die Tarife tragen den vermeidbaren Kosten Rechnung. in der Sondertarife (Rabatte) nicht reguliert Sondertarife (Rabatte): nur BE, HU, LU und UK erklären, dass sie überprüfen, dass die Preise des etablierten Unternehmens kostenorientiert, transparent und nichtdiskriminierend sind. Preise von einem unabhängigen Regulator reguliert Keine rechtsverbindlichen Entscheide durch einen unabhängigen Regulator: - Regulierung der Monopolpreise durch das UVEK (nach Stellungnahme des Preisüberwachers und der PostReg) - Regulierung der Preise der übrigen Dienste durch den Preisüberwacher nur bei Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung - Möglichkeit einer Expost-Überprüfung im Falle einer Beschwerde betreffend den «angemessenen» Preis Regulierung durch einen unabhängigen Regulator Regulierung durch einen unabhängigen Regulator Keine rechtsverbindlichen Entscheide durch einen unabhängigen Regulator: Idem Regulierung durch einen unabhängigen Regulator (mit Ausnahme von PL) 9/23
10 RECHNUNGSLEGUNG DES UNIVERSALDIENSTANBIETERS Postgesetzgebung in der in der Trennung der Konten und Produkte - Trennung der Konten für UD- Dienste und Dienste ausserhalb des UD Trennung zwischen Dienstleistungen und Produkten, die zu den Nettokosten des UD beitragen und den übrigen Dienstleistungen und Produkten. Trennung der Konten für UD-Dienste und Dienste ausserhalb des UD in allen Mitgliedstaaten. - Trennung der Konten für die Monopoldienste und der Konten für die nicht reservierten Dienste des UD Quersubventionen zulässig Quersubventionen nicht zulässig Wegfall des Monopols Quersubventionen zulässig Trennung der Konten für die Monopoldienste in allen Mitgliedstaaten; Quersubventionen nicht zulässig - Getrennter Ausweis der einzelnen Produkte des Monopols Wegfall des Monopols in FR und NL, da Wegfall des Monopols (entsprechend der Richtlinie): EE, FI, SE, UK - Getrennter Ausweis der einzelnen Produkte der nicht reservierten Dienste des UD Bis jetzt getrennter Ausweis der einzelnen Produkte der nicht reservierten Dienste in 16 Mitgliedstaaten realisiert. Regelmässige Bereitstellung der erforderlichen Informationen zuhanden des Regulators Regelmässige Bereitstellung der Informationen - für jeden Monopoldienst und für die nicht reservierten Dienste: BE, CZ, DK, ES, GR, 10/23
11 in der HU, IE, LU, MT, PT, SK, UK keine regelmässige Bereitstellung der Informationen: AT, DE Genehmigung des Kostenrechnungssystems des Universaldienstanbieters Genehmigung des Kostenrechnungssystems des Universaldienstanbieters: BE, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GR, LU, MT, PT, SK Prüfung der Rechnungslegung des Universaldienstanbieters durch einen unabhängigen Rechnungsprüfer Prüfung der Rechnungslegung des Universaldienstanbieters durch einen unabhängigen Rechnungsprüfer: BE, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, GR, HU, IE, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, SE, SI, SK, UK QUALITÄT DES UD Staatlich festgelegte Mindeststandards Keine vom Gesetzgeber festgelegten Mindeststandards; der Bund (UVEK) als Eigentümer setzt der Post bestimmte Ziele Festlegung von Qualitätsstandards für den UD durch die Staaten ist vorgesehen. Festlegung von Standards für die grenzüberschreitende Post Festlegung von Qualitätsstandards für den UD durch die Staaten ist vorgesehen. Festlegung von Standards für die grenzüberschreitende Post Keine vom Gesetzgeber festgelegten Mindeststandards; der Bund (UVEK) als Eigentümer setzt der Post bestimmte Ziele Qualitätsstandards für die Dienste im Postgesetz festgelegt: CY, EE, FI, GR, MT, PT, SE Qualitätsstandards für die Dienste durch den Premierminister oder das Parlament festgelegt: BE, DE, EE, HU, LU, LV, PT Qualitätsstandards für die Dienste durch den Postminister festgelegt: AT, ES, FR, GR, IT, LT, NL, PL, SI Qualitätsstandards für die Dienste durch die Regulationsbehörde festgelegt: CY, CZ, DK, IE, MT, SI, SK, UK 11/23
12 in der Qualitätsstandards für die Dienste durch den Universaldienstanbieter selbst festgelegt: Kein Land ZUGÄNGLICHKEIT Kriterien betreffend die Dichte des Poststellennetzes Kriterien der Dichte Keine Kriterien der Dichte Keine Kriterien der Dichte Kriterien der Dichte Kriterien der Dichte: - Mindestzahl von Postschaltern: DE, DK, LV, NL, PL, SI - Mindestentfernung: DE, DK, EE, FR, HU (in der Stadt), LT, NL, SK, UK - Ein Schalter pro Gemeinde: BE, DE, FI, FR (Gemeinde mit Einwohnern), HU, IE (Orte mit über 1500 Einwohnern), LT, LV, NL, SK Ausnahme vom Grundsatz der Hauszustellung Möglich Möglich Möglich 2005 gab es bei 0,09% der er Haushalte Einschränkungen bei der Zustellung Ausnahme vom Grundsatz der Zustellung in Bezug auf die Zustellungshäufigkeit (% der Bevölkerung): DK (0,008%), EE (0,01%), FI (0,005%), IE (0,02%), SE (0,026%), SK (0,01%), UK (0,02%) Ausnahme vom Grundsatz der Zustellung in Bezug auf die Adressen (% der Bevölkerung): AT (1%), CZ (0,12%), DK (0,008%), EE (0,005%), GR (-), HU (1,79%), SI (0,85%), SK (0,2%), UK (-) 12/23
13 Bedingungen im Fall einer Veränderung oder Schliessung von Poststellen Postgesetzgebung in der in der Vor Verlegung oder Schliessung einer Poststelle hört die Post die betroffenen Gemeinden an; falls keine einvernehmliche Lösung zustande kommt, kann die Poststellenkommission angerufen werden. Der definitive Entscheid liegt bei der Post Bedingungen im Fall einer Veränderung oder Schliessung von Poststellen: - Anhörungen: AT - Genehmigung des Regulators im Falle der Schliessung: BE, LU, PT, SE, SK Anteil der Agenturen am Poststellennetz Keine gesetzliche Regelung Keine gesetzliche Regelung Keine gesetzliche Regelung Ca. 5% : AT (knapp 30%), HU (ca. 10%), FR (ca. 20%), PL (ca. 30%), MT (knapp 40%), DE (ca. 55%), DK (knapp 80%), PT (knapp 70%), FI (knapp 80%), SE (knapp 80%), NL (knapp 90%), IE (knapp 95%), CY (knapp 95%), UK (über 95%) Kriterien betreffend den Zugang zu Briefkästen des Universaldienstanbieters auf öffentlichen Wegen Kriterien betreffend den Zugang zu Briefkästen des Universaldienstanbieters: AT, CZ, DE, GR, HU, IE, NL, SK, UK Bei einer Verlegung oder einem Abbau von Briefkästen: LU (Zustimmung des Regulators) 13/23
14 KONSUMENTENSCHUTZ Postgesetzgebung in der in der Beschwerdeverfahren für Dienste des UD und Dienste ausserhalb des UD - Für den UD Alle Mitgliedstaaten und NO - Für Dienste ausserhalb des UD Beschwerdeverfahren möglich für Dienste ausserhalb des UD Beschwerdeverfahren für Dienste ausserhalb des UD 15 Mitgliedstaaten haben diese Verpflichtung auf die Unternehmen ausgeweitet, welche Dienste ausserhalb des UD anbieten. Aber AT, BE, ES, FR, IT, LU, MT, NL und UK haben dies nicht getan. Ombudsstelle Bezeichnung einer Ombudsstelle für die an den Universaldienstanbieter gerichteten Verbraucherbeschwerden UVEK oder Postregulationsbehörde (Bürgerbriefe und Anzeigen (Art. 16 VPG)) UVEK oder Postregulationsbehörde (Bürgerbriefe und Anzeigen (Art. 16 VPG)) Vermittlung wird sichergestellt durch: - Regulationsbehörde: CZ, DE, DK, EE, FI, GR, HU, IT, LT, LU, LV, MT, PL, PT, SK - Ombudsmann: BE, FR, IE, NL - Andere: AT (Postbüro), CY (Regulator, Ombudsmann, Minister), SE, UK (National Board of Consumer Complaints) Veröffentlichung der Zahl der Beschwerden und ihrer Erledigung: - Rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Zahl der Beschwerden PostReg veröffentlicht eine Statistik über die von Rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Zahl der Beschwerden. Effektive Veröffentlichung 2004: AT, BE, DE, 14/23
15 in der ihr behandelten Anzeigen. ES, FI, UK, HU, IE, IT, LT, LU, LV, NL, PL, PT, SE, SI, SK Keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Zahl der Beschwerden, aber dennoch Veröffentlichung im Jahr 2004: EE, FR, GR - Rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Art und Weise der Beschwerdeerledigung RECHTSSTATUS DES UNIVER- SALDIENSTANBIETERS Rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Art und Weise der Beschwerdeerledigung. Effektive Veröffentlichung 2004: DK, ES, FI, HU, IE, LT, NL, PT, SE, UK Keine rechtliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Art und Weise der Beschwerdeerledigung, aber dennoch Veröffentlichung im Jahr 2004: BE, DE, LV, PL Anbieter des UD Die erische Post Der (die) Anbieter des UD Der (die) Anbieter des UD oder marktbeherrschender Anbieter Die erische Post Etablierte Postunternehmen Rechtsstatus (staatliche Beteiligung oder privates Unternehmen) Öffentlich-rechtliche Anstalt Unerheblich Unerheblich Öffentlich-rechtliche Anstalt Regierungsdepartement: CY Öffentlich-rechtliches Unternehmen: CZ, ES, FR, GR, LU, PL Privatrechtliche Unternehmen zu 100% in Staatsbesitz: EE, FI, HU, IE, IT, LT, LV, MT, PT, SE, SI, 15/23
16 in der SK, UK Privatrechtliche Unternehmen zu über 50% in Staatsbesitz: AT (51%); BE (50%+ 1 Aktie); DK (75%); MT (65%) Privatisierte Unternehmen (staatliche Beteiligung unter 50%): DE (42%), NL (0%) Börsenkotiertes Unternehmen Österreichische Post AG, Deutsche Post AG, TNT sind börsenkotiert; Obwohl in BE und DK Aktien verkauft wurden, sind weder die belgische Post noch Post Denmark an der Börse kotiert. FINANZIERUNG DES UD - Monopol 100g 50g 1 0g 100g Kein Monopol: (EE, ES), FI, SE, UK 50g: die übrigen Mitgliedstaaten und NO Ende des Monopols vorgesehen für 2008: DE, NL - Ausgleichsfonds, möglich, möglich, möglich, möglich Rechtlich vorgesehener Fonds: BE, CY, DE, ES, FR, GR, IT, PT, SI Effektiv eingerichteter Fonds: IT 1 In Finnland, Grossbritannien und Schweden ist der Postmarkt vollständig geöffnet. Deutschland und Holland haben für 2008 eine vollständige Marktöffnung angekündigt. 60% des europäischen Marktes dürften somit ab 2008 komplett liberalisiert sein. 16/23
17 in der - Subventionen Möglich (Beachtung der Regeln für staatliche Beihilfen) Möglich (Beachtung der Regeln für staatliche Beihilfen) Hinweis: Subventionen können für besondere zusätzliche Aufgaben, nicht aber für den Universaldienst ausgerichtet werden. EINZELKONZESSION UND ALL- GEMEINGENEHMIGUNGEN System der Allgemeingenehmigung für den UD Einzelkonzession für die nicht reservierten Dienste des UD Idem oder Allgemeingenehmigung Idem oder Allgemeingenehmigung Einzelkonzession für die nicht reservierten Dienste des UD Einzelkonzession für die nicht reservierten Dienste des UD: BE, CY, EE, ES, Fl, GR, HU, IT, LT, LU, LV, MT, PT Einzelkonzession für einen Teil des UD (Briefe): DE, FR, PL, SE, UK Allgemeingenehmigung: AT, DK, IE, SI, SK Nichts: CZ, NL Konzessionsvoraussetzungen für den Universaldienst Konzessionäre müssen - die notwendigen logistischen Mittel und fachlichen Fähigkeiten bereitstellen - über die notwendige Leistungsfähigkeit verfügen - die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten - falls erforderlich Beitrag Möglichkeit, von den Konzessionären die Erfüllung von Voraussetzungen in folgenden Bereichen zu verlangen: - Gewährleistung der Vertraulichkeit der Sendungen - Einhaltung der Sicherheitsregeln bei der Beförderung gefährlicher Stoffe - Datenschutz Idem. Aber die Konzessionen dürfen nicht mit anderen technischen oder betrieblichen Auflagen verknüpft werden als den zur Erfüllung der Verpflichtungen der Richtlinie erforderlichen Auflagen. Vgl. schweizerische Postgesetzgebung Konzessionsvoraussetzungen für den Universaldienst: - Pflicht zur Bereitstellung des Universaldienstes oder einzelner Teile davon: CY, FI, LV, MT, SE - Qualität, Verfügbarkeit, Leistungen oder Standardpreise: BE, CY, FI, FR, HU, LV, MT, PL, SE, SK, UK - Handhabung von Beschwerden: AT, CY, FI, FR, HU, IE, LT, MT, PL, SE, SK, 17/23
18 zum Ausgleichsfonds - Umweltschutz und Raumplanung - Qualität, Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der betreffenden Dienste. Schliesslich kann die Konzession mit der Universaldienstpflicht oder Beiträgen zu einem Ausgleichsfonds verknüpft werden. in der UK - Einhaltung des Monopols: BE, CY, DE, FR, HU, IE, IT, LT, LV, MT, PL, PT, SI, SK - Beitrag an den Fonds: BE, CY, DE, FR, IT, PT, SI - Minimal Capital: CY, DE, FR, HU, SE, UK - Technische oder betriebliche Kompetenzen: CY, DE, FI, FR, GR, HU, LT, PL, PT, UK Genehmigungssystem ausserhalb des UD Allgemeingenehmigung Allgemeingenehmigung Allgemeingenehmigung: AT, BE, CY, ES, HU, IE, IT, LT, LV, MT, PL, PT, SK Nichts: CZ, DE, DK, Fl, FR, NL, SE, SI, UK ZUGANG DER WETTBEWER- BER ZUR POSTALISCHEN INF- RASTRUKTUR DES BEHERR- SCHENDEN ANBIETERS ODER DES UNIVERSALDIENSTAN- BIETERS Zugang der Wettbewerber zu den Adressen und Adressänderungen Zugang der Wettbewerber zu den Adressen und Adressänderungen: DE, DK, FR, MT, SE, UK Zugang der Wettbewerber zu den Briefkästen Zugang der Wettbewerber zu den Briefkästen: DE, FR, NL, PT, SE 18/23
19 Zugang der Wettbewerber zu den Postfachanlagen Postgesetzgebung in der in der Regulatoren dürfen den Zugang zu den Postfachanlagen verlangen und entsprechende Anforderungen festlegen: DE, FR, NL, PT, SE Zugang zur Infrastruktur des historischen Unternehmens (insbes. Sortierzentren, Hauszustellung) Möglich, aber in diesem Fall Anforderung der Transparenz und Nichtdiskriminierung bei Sondertarifen. Idem Keine Informationen Der Regulator darf den Downstream Access zum öffentlichen Postnetz verlangen: DE, DK, FR, HU, PT, SI, UK In DE und dem UK haben einige Wettbewerber den Zugang zum Zustellnetz verlangt, um die Attraktivität ihrer Tätigkeiten zu steigern. In NL (Sandd und Selektmail), SE (CityMail), FR (Adrexho) und DE (PIN, TNT, iq-letternet) wurden eigene flächendeckende Zustellnetze aufgebaut oder sind im Aufbau begriffen. 19/23
20 in der POSTREGULATIONSBEHÖRDE Kompetenzen der Postregulationsbehörde («Responsabilities») Die Postregulationsbehörden sind zuständig für: - Festsetzung regulatorischer Vorgaben: CY (geteilte Zuständigkeit für Lizenzvoraussetzungen und Dienstqualität), CZ (Zustellhäufigkeit, Gewichtsgrenze für Pakete, Qualitätsstandards), DK, GR (geteilte Zuständigkeit für Lizenzvoraussetzungen), IE (Dienstqualität), LT (geteilte Zuständigkeit für Lizenzvoraussetzungen), LV (geteilte Zuständigkeit für Umfang des Monopols, Lizenzen, Notwendigkeit eines Einheitstarifs), MT (geteilte Zuständigkeit für Notwendigkeit eines Einheitstarifs und Dienstqualität), SE (geteilte Zuständigkeit für Lizenzvoraussetzungen, Notwendigkeit eines Einheitstarifs und Dienstqualität), SK (Frequenz des Universaldienstes, Gewichtsgrenze für Pakete, Dienstqualität. Geteilte Zuständigkeit für Lizenzen und Notwendigkeit eines Einheitstarifs), UK (Gewichtsgrenze für Pakete, Lizenzen, Dienstqualität. Geteilte Zuständigkeit für Notwendigkeit eines Einheitstarifs). - die Preise des UD: BE, CY, DE, EE, FI, FR, GR, IE, LT, LU, LV, MT, PL, PT, SE, SI, SK, UK - die Sondertarife: BE, CY, CZ, DE, EE, 20/23
21 in der FI, FR, GR, HU, IE, LT, LU, MT, NL, PL, PT, SE, SI, SI, SK, UK - die Einzellizenzen/Allgemeingenehmigungen: BE, CY, DE, DK, EE, FR, GR, HU, IE, LT, LU, LV, MT, PL, PT, SE, SI, SK, UK - die Buchführung des mit dem UD betrauten Unternehmens: BE, CY, CZ, DE, EE, FI, FR, GR, HU, IE, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, SE, SL, SK, UK Für die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts sorgen mehrheitlich die zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden: Ausnahmen: DE und UK (Regulatoren führen Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung) Regelmässiger Informationsaustausch zwischen Regulatoren und Wettbewerbsbehörden: BE, CY, DE, FR, HU, IE, LT, MT, NL, PL, PT, SE, UK Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde gegenüber dem Ministerium, das in Bezug auf den Universaldienstanbieter Eignerinteressen vertritt Schwierig zu beurteilen. Aber folgende organisatorischen Elemente sind zu vermeiden, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten (diese Elemente sind nicht alle gleich wichtig): 21/23
22 in der - Regulator ist ein Amt innerhalb des Postministeriums: AT, ES (noch), IT, (CH) - Verantwortliche des Regulators und des Universaldienstanbieters werden vom Postministerium ernannt: IE, UK, (CH) - Keine festgelegte Amtsdauer für Verantwortlichen des Regulators: AT, EE, ES, FI, (CH) - Kein Schutz gegen Entlassung für Verantwortlichen des Regulators: DE, EE, ES, HU, IT, NL, (CH) - Regulator untersteht der «Policy Guidance» der Regierung: DK, FI, IE, LU, SE, UK, (CH) Budget des Regulators durch das Postministerium genehmigt: EE, ES, FI, MT, NL, PT, SE, SK, (CH: kein eigenes Budget) 22/23
23 in der KENNZAHLEN ZUR MARKTENT- WICKLUNG Entwicklung der durchschnittlichen Umsätze der Universaldienstanbieter 2002 bis 2004 EBIT-Margen der Universaldienstanbieter (2005) Entwicklung der Beschäftigung (pro Kopf) der Universaldienstanbieter 2002 bis 2004 Entwicklung der Beschäftigung (Vollzeitäquivalente) der Universaldienstanbieter 2002 bis Zunahme der durchschnittlichen Umsätze zwischen 2,5% (IE, UK) und 2,9% (Skandinavien): DK, FI, SE, IE, UK - Zunahme der durchschnittlichen Umsätze (der südlichen Länder) von 7,2%: ES, IT, MT, PT - Zunahme der durchschnittlichen Umsätze (der mitteleuropäischen Länder) von 9,1%: HU, PL, SI, SK - Zunahme der durchschnittlichen Umsätze (der westeuropäischen Länder) von 12,9%: AT, BE, DE, FR, LU, NL - Rückgang der durchschnittlichen Umsätze (baltische Länder) von 10,9%: EE, LT, LV. 10,7% AT (6,1%), DE (7,8%), FR ( 3,9%), NL (11,5%), SE (5,3%), UK (5,5%) -3,4% (ohne Lehrlinge) Starker Rückgang (über 5%): PT, AT, HU, MT, SE, BE, Rückgang (0 bis 5%): EE, IT, PL, SK, CZ, FR, IE, UK Zunahme: DE, DK, ES, FI, NL, GR, LT, LV, SI Starker Rückgang (über 5%): DK, PT, SK, AT, BE Rückgang (0 bis 5%): EE, CZ, FR, IE Zunahme: DE, FI, NL, LT, SI 23/23
POSTDIENSTE UND POSTMARKT: VERGLEICH SCHWEIZ - EUROPA
Postregulationsbehörde Autorité de régulation postale PostReg Autorità di regolazione postale POSTDIENSTE UND POSTMARKT: VERGLEICH SCHWEIZ - EUROPA Dezember Postregulationsbehörde PostReg Postadresse:
Aufbau der IBAN (International Bank Account Number)
a = alphanumerisch; n = numerisch 4 4 4670 IBAN AD (Andorra) AD 000 200 200 0 000 4 4 4 67 0 ; n 2n 4 4670 IBAN AT (Österreich) AT6 04 002 47 20 4 467 0 ; n ; n 0 467 IBAN BE (Belgien) BE 6 0 074 704 24
EvaluatorInnen im 6.Rahmenprogramm
EvaluatorInnen im 6.Rahmenprogramm Dr. Tamara Coja 28.9.27 PROVISO Doku-Nr.: TDpro1391coj2897 6RP: EvaluatorInnen nach Staaten* (1) 25 2258 282 217 1991 2 15 1412 Anzahl 1 5 975 913 767 659 62 525 522
Überprüfung von Umwelttechnologien (ETV)
Überprüfung von Umwelttechnologien (ETV) 20/02/2008-21/03/2008 371 Antworten 0. TEILNAHME Land DE Deutschland 63 (17%) NL Niederlande 44 (11.9%) CZ Tschechische Republik 30 (8.1%) PL Polen 22 (5.9%) UK
Anhang zum Altersübergangs-Report 2012-01
Anhang 2012-01 Anhang zum Altersübergangs-Report 2012-01 Alterserwerbsbeteiligung in Europa Deutschland im internationalen Vergleich Tabellen und Abbildungen Tabelle Anhang 1: Gesetzliche Rentenaltersgrenzen
substaatliche Gebietskörperschaften
9 200 substaatliche Gebietskörperschaften in der Europäischen Union EDITION 2006 FI SE EE IE UK FR NL BE LU DK DE CZ AT 0,4 SI PL SK HU LV LT PT ES IT GR MT CY Substaatliche Gebietskörperschaften 1. Ebene
ANHANG I VERZEICHNIS DER BEZEICHNUNGEN, DARREICHUNGSFORM, STÄRKE DES ARZNEIMITTELS, ART DER ANWENDUNG, DER ANTRAGSTELLER IN DEN MITGLIEDSTAATEN
ANHANG I VERZEICHNIS DER BEZEICHNUNGEN, DARREICHUNGSFORM, STÄRKE DES ARZNEIMITTELS, ART DER ANWENDUNG, DER ANTRAGSTELLER IN DEN MITGLIEDSTAATEN 1 AT - Österreich Flutiform 50 Mikrogramm/5 Mikrogramm pro
2010 Ein Binnenmarkt für Postdienste. Dr. Robert Pochmarski, LL.M. (EUI) Wien 26. November 2009
2010 Ein Binnenmarkt für Postdienste Dr. Robert Pochmarski, LL.M. (EUI) Wien 26. November 2009 1 Stand der Marktöffnung 2009 1 April 2009: Marktöffnung NL und EE; UK: Unabhängiger Bericht (Hooper Report,
PRESSEMITTEILUNG ANZAHL DER MONETÄREN FINANZINSTITUTE IM EURO- WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EUROPÄISCHEN UNION 2009
13. Januar 2009 PRESSEMITTEILUNG ANZAHL DER MONETÄREN FINANZINSTITUTE IM EURO- WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EUROPÄISCHEN UNION 2009 Am 1. Januar 2009 belief sich die Anzahl der im Euro-Währungsgebiet ansässigen
Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.
Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden
S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.
S Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden
Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten
Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Inhalt Oranger Einzahlungsschein (TA 826)... 2 Oranger Einzahlungsschein mit indirekt Begünstigter (TA 826)... 3 IPI/IBAN- Beleg (TA 836)... 4 Zahlungen an die Übrigen
Intelligente Energie Europa 2007-2013
PTJ Intelligente Energie Europa 2007-2013 Ergebnisse der Projektförderung Ute Roewer Mai 2015 Beteiligung deutscher Partner an IEE An den Aufrufen des Programms Intelligente Energie Europa (IEE) einem
Report Datum Report Währung. Hypothekarische Pfandbriefe bzw. hypothekarische fundierte Bankschuldverschreibungen
Bank Austrian Anadi Bank AG Report Datum 3.6.215 Report Währung EUR Hypothekarische Pfandbriefe bzw. hypothekarische fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform Anteil
8. Rang im Vergleich mit EU-28 im Jahr 2016
Arbeitsmarkt Während Österreich 1 noch die niedrigste Arbeitslosenquote aufwies, wird sie 18 im EU- Vergleich nur noch auf Platz 11 liegen. Arbeitslosenrate 1, % 1, % 8,5 % 8 CZ, DE, MT 11-15 5, % 11,
GRENZENLOSE AUSBEUTUNG ODER FAIRE MOBILITÄT?
Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv GRENZENLOSE AUSBEUTUNG ODER FAIRE MOBILITÄT? DGB BILDUNGSWERK 1 BUND BILDUNGSMODULE ZUR EUROPÄISCHEN ARBEITSMIGRATION ERGÄNZUNGSMATERIAL PRÄSENTATION
Der Post-Universaldienst in der Europäischen Union und in Deutschland UNI APRO Konferenz Manila, 28./29. Oktober 2008
Der Post-Universaldienst in der Europäischen Union und in Deutschland UNI APRO Konferenz Manila, 28./29. Oktober 2008 1 Rolf Büttner Weltpräsident Union Network International Post und Logistik Präsident
Seite 1 von 5. Ländercode (ISO 3166) Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen aus. Auskunftserteilung von Deutschland nach
Länderaufstellung Kurzübersicht über die aktuellen Abkommen mit anderen Staaten zur Datenübermittlung der Zinsinformationsverordnung (ZIV) Bitte auch die Hinweise unter Aktuelles beachten Stand: September
Öffentliche Finanzen. Konsolidierungsdruck bleibt weiterhin groß.
Öffentliche Finanzen Konsolidierungsdruck bleibt weiterhin groß. Öffentliche Verschuldung 216 84,6 % 91,3 % 85,1 % 2 EE, LU, BG 211 215 83,2 % 91,8 % 85,8 % 19 EE, BG, LU 26 21 72,8 % 72,7 % 66, % 24 EE,
PRESSEMITTEILUNG GESUNKEN
16. Januar 2012 PRESSEMITTEILUNG ANZAHL DER MONETÄREN FINANZINSTITUTE IM EURO- WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EU IM JAHR 2011 WEITER GESUNKEN Am 1. Januar 2012 belief sich die Anzahl der im Euro-Währungsgebiet
Internationale Wettbewerbsfähigkeit
Internationale Wettbewerbsfähigkeit Vorzieheffekte beenden verhaltene Entwicklung der Investitionen der letzten Jahre, positive Stabilisierung bis 18. Investitionswachstum 16,9 % 3,7 %,6 % 9 IE, CY, SE
FiF- Kontaktstelle Frauen in die EU-Forschung 27. Juli 2006 EU-Büro des BMBF Cornelia Schneider
FiF- Kontaktstelle Frauen in die EU-Forschung 27. Juli 2006 EU-Büro des BMBF Cornelia Schneider Gutachter und Gutachterinnen im 6. Forschungsrahmenprogramm der EU Auswertung der Datenbank 2005, Stand:
Liberalisierung und Regulierung des Postmarktes in ausgewählten EU- Mitgliedstaaten
Liberalisierung und Regulierung des Postmarktes in ausgewählten EU- Mitgliedstaaten Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung Reform der polnischen Postdienste im Rahmen der EU-Richtlinien Warschau, 21.-22.04.2008
ERASMUS MOBILITÄT IN DER SCHWEIZ STATISTIK 2011-2012. ch Stiftung
ERASMUS MOBILITÄT IN DER SCHWEIZ STATISTIK 2011-2012 ch Stiftung Oktober 2013 INHALTSVERZEICHNIS 1. Studierendenmobilität... 3 a. Allgemeine Informationen... 3 b. Outgoing-Studierende... 5 i. Hochschulen...
Consumer Barometer-Studie 2017
Consumer Barometer-Studie 2017 Anteil der mobilen Internetnutzung erstmals über Der Anteil der mobilen Internetnutzung liegt in allen 63 Ländern der Consumer Barometer-Studie 1 erstmals über 2. Wir untersuchen,
Zwischenstaatliche Vereinbarungen der Schweiz über Soziale Sicherheit. Stand:
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten Zwischenstaatliche Vereinbarungen der Schweiz über Soziale Sicherheit Stand:
WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 2009
Generaldirektion Kommunikation REFERAT ANALYSE DER ÖFFENTLICHEN MEINUNG 15/09/2008 WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 2009 Standard-Eurobarometer (EB 69) - Frühjahr 2008 Erste Rohergebnisse: Europäischer
RANG 6 in der EU beim BIP pro Kopf
Wachstum Österreich erreicht sehr gute Platzierung beim Wohlstandsniveau, kann den Wachstumsvorsprung gegenüber dem EU-Durchschnitt aber nicht zurückgewinnen. BIP pro Kopf 1 39.991 31.579 8.988 LU, IE,
PRESSEMITTEILUNG ERNEUTER RÜCKGANG DER ANZAHL MONETÄRER FINANZINSTITUTE IM EURO-WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EU IM JAHR
2. Januar 203 PRESSEMITTEILUNG ERNEUTER RÜCKGANG DER ANZAHL MONETÄRER FINANZINSTITUTE IM EURO-WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EU IM JAHR 202 Am. Januar 203 belief sich die Anzahl der im Euro-Währungsgebiet ansässigen
Armut von Erwerbstätigen im europäischen Vergleich
Armut von Erwerbstätigen im europäischen Vergleich Henning Lohmann Universität Osnabrück und DIW Berlin Tagung Arm trotz Erwerbsarbeit Working Poor in Österreich, 9.11.2011, Edmundsburg, Universität Salzburg
Flash Eurobarometer 345 ZUGÄNGLICHKEIT ZUSAMMENFASSUNG
Flash Eurobarometer 345 ZUGÄNGLICHKEIT ZUSAMMENFASSUNG Befragung: März 2012 Veröffentlichung: Dezember 2012 Diese Umfrage wurde von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz in Auftrag gegeben
VO 1408/71: Art. 12; Art. 72 VO 574/72: Art. 10a; Art und 3
VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER Bitte Hinweise auf Seite 3 beachten! E 405 ( 1 ) BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUSAMMENRECHNUNG VON VERSICHERUNGSZEITEN, BESCHÄFTIGUNGSZEITEN
Wer lebt in Europa? Die Entstehung der Europäischen Union
Wer lebt in Europa? Europa wird von verschiedenen Nationen bewohnt. Die meisten Staaten Nord-, West-, Süd- und Mitteleuropas sind Mitglieder der Europäischen Union. Seit 2004 dehnt sich die EU immer weiter
Die Mitgliedstaaten der EU
Die Mitgliedstaaten der EU Arbeitsaufträge: 1. Trage in die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die jeweilige Abkürzung ein! 2. Schlage in deinem Atlas nach, wo die Hauptstädte der einzelnen Länder liegen und
EU-Gipfeltreffen (März): Energy Package adressiert weiteren Bedarf rechtlicher Maßnahmen
EU-Gipfeltreffen (März): Energy Package adressiert weiteren Bedarf rechtlicher Maßnahmen Ziele laut Energy Package : Verstärkter Wettbewerb Nicht diskriminierender Netzzugang Unabhängige Investitionsentscheidung
Europäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Repräsentative Ergebnisse in den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union
Europäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Repräsentative Ergebnisse in den 2 Mitgliedsländern der Europäischen Union Zusammenstellung enthält Ergebnisse für die EU2 und Deutschland
Europäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Repräsentative Ergebnisse in den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union
Europäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Repräsentative Ergebnisse in den 2 Mitgliedsländern der Europäischen Union Zusammenstellung enthält Ergebnisse für die EU2 und Österreich
Bürger der Europäische Union
Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, EU-Mitgliedstaaten, Frühjahr 2011 Eurobarometer-Frage: Fühlen Sie sich als Bürger der Europäischen Union? Gesamt Ja = 61 bis 69% Europäische Union
DIDAKTIK FINANZ THEMENBLÄTTER WIRTSCHAFT & FINANZEN DIDAKTIK. Die Bedeutung des Euro für Wirtschaft und Bevölkerung INITIATIVE WISSEN
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM INITIATIVE THEMENBLÄTTER WIRTSCHAFT & EN DIDAKTIK Nr. 1 B DIDAKTIK Aufgaben: 1. Markieren Sie in der folgenden Abbildung jene Länder, in denen der Euro Bargeld
Implementierung und Testung des "Arbeitsmarktmonitors der Arbeiterkammer Wien" Tabellenanhang. Silvia Haas, Hedwig Lutz, Helmut Mahringer, Eva Rückert
Implementierung und Testung des "Arbeitsmarktmonitors Arbeiterkammer Wien" Tabellenanhang Silvia Haas, Hedwig Lutz, Helmut Mahringer, Eva Rückert Dezember 2010 2 Übersichtenverzeichnis Übersicht 1: Rohdaten
Die aktuelle Situation im europäischen Bahnverkehr aus Schweizer Sicht
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Die aktuelle Situation im europäischen Bahnverkehr aus Schweizer Sicht Toni Eder, Bundesamt für
Service Public - Post. Input A. Carrupt
Service Public - Post Input A. Carrupt Definition (1) Bundesrat: "Service public umfasst die Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und -dienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen
Ungleichheit: Wahrnehmung und Wirklichkeit - Ein internationaler Vergleich
Ungleichheit: Wahrnehmung und Wirklichkeit - Ein internationaler Vergleich Dr. Judith Niehues Senior Economist, Institut der deutschen Wirtschaft Köln Seite Konferenz: 1 Einkommens- und Vermögensungleichheit,
Ungleichheit: Wahrnehmung und Wirklichkeit - Ein internationaler Vergleich
Ungleichheit: Wahrnehmung und Wirklichkeit - Ein internationaler Vergleich Dr. Judith Niehues Senior Economist, Institut der deutschen Wirtschaft Köln Seite Konferenz: 1 Einkommens- und Vermögensungleichheit,
Der niederländische Fall
Fachtagung: Europäisches Sozialmodell der österreichische Wohnbau als Best Practice? Alexis Mundt Der niederländische Fall Konsequenzen für EU-Staaten Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH. PF
Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen:
Gemeinsame Mitteilung zur Anwendung von IP Translator v1.2, 20. Februar 2014 Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf
Konzept zur unabhängigen Qualitätsprüfung des Universaldienstes der Post
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,
Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1)
Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1) Je 1.000 Personen, ausgewählte europäische Staaten, Mittelwert 2000 bis 2009 Scheidungen ** Eheschließungen * 2,0 Zypern 9,6 1,3 Türkei 8,5 0,7 Mazedonien, ehem.
Controlling-Konzept Abweichungen korrigieren Gegenmaßnahmen ergreifen Vorgesehene Maßnahmen nach dem Programm WRRL Soll/Ist-Vergleich Definition Contr
Ulrich Kaiser: Kurzer Überblick zu Controlling, EU-Berichterstattung, Bewirtschaftungsplan 2015-2021, Datenmanagement 2. Koordinierungsrunde zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Kreis Bergstraße
Arbeitszeitverlängerung als Wettbewerbsstrategie?
IG Metall-Betriebsrätekonferenz für Sachsen-Anhalt 30. November 2004 in Magdeburg Arbeitszeitverlängerung als Wettbewerbsstrategie? 1.) Dauer der Arbeitszeit in Europa 2.) Längere Arbeitszeit und Beschäftigung
Erfolgreiche Privatisierung. im Umfeld der Liberalisierung des Postmarktes
Erfolgreiche Privatisierung im Umfeld der Liberalisierung des Postmarktes Weltweit agierender Leader in den Sektoren Post, Express und Logistik 159 000 Angestellte 64 Länder Netz deckt 200 Länder ab TPG
Erasmus in Österreich
Erasmus in Österreich Statistischer Überblick (Stand: September 216) Studierendenmobilität a) Teilnehmende Studierende (Europa und Österreich) bis zum Studienjahr b) Zahl der teilnehmenden Länder am Erasmus-Programm
Die Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juni 2015 (OR. en) 9942/15 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. Juni 2015 Empfänger: AGRILEG 130 VETER 52 ENV 415 RECH 197 Herr Jordi AYET
WIE BEZAHLEN SIE? WIE WÜRDEN SIE GERNE BEZAHLEN?
WIE BEZAHLEN SIE? WIE WÜRDEN SIE GERNE BEZAHLEN? 14/08/2007-17/09/2007 373 Antworten Teilnahme Land DE Deutschland 57 (15.3%) PL Polen 49 (13.1%) DK Dänemark 43 (11.5%) CZ Tschechische Republik 36 (9.7%)
Lebenserwartung bei der Geburt (Teil 1)
(Teil 1) In Jahren, ausgewählte europäische Staaten, Durchschnitt 2005 bis 2010* 80,2 Island 83,3 79,3 Schweiz 78,7 Schweden * Angaben zur Bevölkerung auf Basis der im Jahr 2008 83,0 zur Verfügung stehenden
8. März 2006: Internationaler Frauentag Das Leben der Frauen und Männer in der EU25 aus Sicht der Statistik
STAT/06/29 6. März 2006 8. März 2006: Internationaler Frauentag Das Leben der Frauen und Männer in der EU25 aus Sicht der Statistik Aus Anlass des Internationalen Frauentages am 8. März 2006 veröffentlicht
Öffentlicher Finanzierungssaldo
In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), Europäische Union (EU-27) und Deutschland, 2001 bis 2011 Prozent 0,5 0 0-0,5 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr 0,2-0,1-1,0-1,5-2,0-1,5-1,5-1,6-0,9-1,0-2,5-3,0-3,5-3,1-2,6-3,2-2,9-2,4-3,3
Postmarktgesetz in Österreich (PMG 2009)
Postmarktgesetz in Österreich (PMG 2009) Präsentation April 2010 1020 Wien Johann Böhm-Platz 1 1 Rahmenbedingungen für ein Postmarktgesetz in Ö (Ausgangslage März 2008) Laut EU Liberalisierung der Briefdienste
Freiwilligenarbeit in Europa Angažmá! Freiwilligenarbeit in Tschechien und Deutschland, Ústí nad Labem
Freiwilligenarbeit in Europa Angažmá! Freiwilligenarbeit in Tschechien und Deutschland, Ústí nad Labem 14.11.2011 Annette Angermann Überblick Arbeit der Beobachtungsstelle Engagement in Europa Europäisches
Liberalisierung und Wettbewerb in den Briefmärkte Europas. Wo steht Österreich?
Liberalisierung und Wettbewerb in den Briefmärkte Europas. Wo steht Österreich? Alex Kalevi Dieke Business Circle Fachtagung "Postmanagement in der Praxis" Wien, 8. Oktober 2008 0 Wer ist WIK-Consult?
Bern, 7. Dezember 2004 (Stand 14. Januar 2010)
Postregulationsbehörde Autorité de régulation postale Autorità di regolazione postale PostReg Weisung zuhanden der Schweizerischen Post zum Ausweis der Kosten des Universaldienstes sowie zum Nachweis der
Öffentlicher Schuldenstand*
Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ausgewählte europäische Staaten, 1997 bis 2011 Prozent 165 Griechenland 160 * Bruttoschuld des Staates (konsolidiert) 150 140 145
1. Die EU in 50 Jahren. 2. Die Erweiterung der Europäischen Union DIE ZUKUNFT DER EU. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren..
DIE ZUKUNFT DER EU 1. Die EU in 50 Jahren Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren.. (in %, EU27) 2007 eine führende diplomatische Kraft in der Welt sein wird 61 eine eigene Armee haben wird 56 einen eigenen
Arbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1)
(Teil 1) Ausgewählte europäische Staaten, im Jahr 2010 und Veränderung der Spanien 2010 20,1 77,9 Estland 16,9 207,3 Slowakei Irland 13,7 14,4 117,5 51,6 Griechenland Portugal 12,0 12,6 41,2 63,6 Türkei
Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV
Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV 1. Diese Meldung betrifft: die erstmalige Erbringung von Dienstleistungen eine wesentliche Änderung von Umständen, welche
Juli 2012 Jährliche Inflationsrate im Euroraum unverändert bei 2,4% In der EU unverändert bei 2,5%
SPERRFRIST: Donnerstag, 16. August 2012-11:00 Uhr MEZ 120/2012-16. August 2012 Juli 2012 Jährliche Inflationsrate im unverändert bei 2,4% In der EU unverändert bei 2,5% Die jährliche Inflationsrate im
Juni 2012 Jährliche Inflationsrate im Euroraum unverändert bei 2,4% In der EU auf 2,6% gestiegen
SPERRFRIST: Montag, 16. Juli 2012-11:00 Uhr MEZ 107/2012-16. Juli 2012 Juni 2012 Jährliche Inflationsrate im unverändert bei 2,4% In der EU auf 2,6% gestiegen Die jährliche Inflationsrate im 1 lag im Juni
Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können
Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können Inhalt dieses Buches In diesem Buch finden Sie: Worum es in diesem Buch geht Wichtiges, was Sie sich merken sollten Ihr Recht, selbst zu
Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder*
Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder* In Prozent, nach Frauen und Männern zwischen 25 bis 54 Jahren, Europäische Union **, 2009 Frauen 75,8 71,3 69,2 3 oder mehr 54,7 * Kinder sind all diejenigen
DIE EUROPÄISCHE FISCHEREI IN ZAHLEN
DIE EUROPÄISCHE FISCHEREI IN ZAHLEN Die nachfolgenden Tabellen enthalten grundlegende statistische Daten zu verschiedenen Bereichen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP): zu den Fischereiflotten der Mitgliedstaaten
Zu erwartende demografische Veränderungen in den Ländern der EU und politische Grundausrichtungen"
Bausparen - mit Sicherheit zum Wohneigentum XV. Europakongress der Europäischen Bausparkassenvereinigung Zu erwartende demografische Veränderungen in den Ländern der EU und politische Grundausrichtungen"
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
Das europäische Patentsystem
Einleitung Das europäische Patentsystem Abbildung: Nachdruck des ersten offiziellen Patentes aus England von 1617 [4]. Heinrich Meier (ETH Zürich) Das europäische Patentsystem 18. Februar 2009 1 / 16 Überblick
(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung
EUROSTUDENT IV. Studienfinanzierung in Europa neue empirische Ergebnisse. Universität Koblenz-Landau, 20 Juni 2011 Christoph Gwosć
EUROSTUDENT IV Studienfinanzierung in Europa neue empirische Ergebnisse Universität Koblenz-Landau, 20 Juni 2011 Christoph Gwosć Inhalt 1) Das Projekt EUROSTUDENT 2) Das Einkommen von Studierenden 3) Die
Unterbeschäftigung (Teil 1)
Unterbeschäftigung (Teil 1) Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2010 Stille Reserve * Personen die teilzeitbeschäftigt sind, den Wunsch haben, mehr Stunden zu arbeiten und dafür verfügbar sind in Prozent
Hessisches Statistisches Landesamt. Sonderauswertung der Tourismusstatistik nach Destinationen 2008 bis 2011 für das Hessische Wirtschaftsministerium
Hessisches Statistisches Landesamt Sonderauswertung der Tourismusstatistik nach Destinationen 2008 bis 2011 für das Hessische Wirtschaftsministerium 16. April 2012 1. Beherbergungsbetriebe und Schlafgelegenheiten
Teilzeitbeschäftigung (Teil 1)
Teilzeitbeschäftigung (Teil 1) Frauen Männer 76,5 Niederlande 25,4 42,9 39,0 Norwegen Dänemark 15,4 15,2 60,6 Schweiz 14,1 43,3 40,4 Schweden Großbritannien 14,0 12,6 34,7 Irland 11,8 11,4 Rumänien 10,6
Das Bundesland Wien weist 2010 einen Anteil von 20,7% Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit auf. Zusätzlich ist dies das Bundesland mit de
IMZ - Tirol S. 1 Das Bundesland Wien weist 2010 einen Anteil von 20,7% Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit auf. Zusätzlich ist dies das Bundesland mit dem höchsten Anstieg seit 2002. Vorarlberg,
RICHTLINIE DES RATES vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (77/249/EWG)
1977L0249 DE 01.05.2004 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 22. März
Mittelstand infoservice
www.mittelstandsbund.de Mittelstand infoservice Fachwissen aus dem Kompetenzcenter Internationalisierung im Mittelstand Mittelstand in Europa Europäischer Mittelstand im Vergleich INHALTSVERZEICHNIS Einleitung
Erstattung für Arzneimittel in Europa. Dr. Sabine Vogler CMI-Workshop, Bundesministerium für Gesundheit, 17.1.2011
Erstattung für Arzneimittel in Europa Dr. Sabine Vogler CMI-Workshop, Bundesministerium für Gesundheit, 17.1.2011 Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information (PPRI)» Aus einem EU-Projekt (2005-2007)
VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung:
VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung: 28.2.2013 Monat % zu Vorjahr VPI 2010 VPI 2005 VPI 2000 VPI 96 VPI 86 Ø 1990 3,3.... 109,5 170,2 298,6 380,5 381,7 2881,6 3343,6 2839,9 Ø 1991 3,3....
Postregulationsbehörde Autorité de régulation postale Autorità di regolazione postale
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,
Mindestlohn in Europa 21 von 28 EU-Staaten haben ihn warum Deutschland nicht?
Mindestlohn in Europa 21 von 28 EU-Staaten haben ihn warum Deutschland nicht? DGB /FES Internationale Tagung Mindestlohn hilft allen und überall Berlin, 7. Oktober 2013 Inhalt 1. Mindestlohnsysteme in
Geschichte und politisches System der Europäischen Union
Geschichte und politisches System der Europäischen Union Die Geschichte der EU Der Aufbau Europas Von der EKGS der 6 zu der EU der 27 Belgien 1957 Römische Verträge Deutschland Beitritt 1973 Dänemark Großbritannien
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen
DOWNLOAD Sebastian Barsch Die Europawahl Politik ganz einfach und klar Sebastian Barsch Bergedorfer Unterrichtsideen Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen FÖRDER-
DIE ZUKUNFT DER EU. 1. Die Geschwindigkeit beim Aufbau Europas
DIE ZUKUNFT DER EU 1. Die Geschwindigkeit beim Aufbau Europas Die Geschwindigkeit beim Aufbau Europas (Skala von 1 = steht still bis 7 = läuft so schnell wie möglich ) EU AT BE CY CZ DE DK EE EL ES FI
Mindestlöhne und Sozialstandards in Europa Konturen einer Europäische Mindestlohnpolitik
Mindestlöhne und Sozialstandards in Europa Konturen einer Europäische Mindestlohnpolitik Dr. Thorsten Schulten Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Bundeskongress 2014 Leipzig, 5. April 2014
1. Die EU in 50 Jahren. 2. Die Erweiterung der Europäischen Union DIE ZUKUNFT DER EU. a. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren..
DIE ZUKUNFT DER EU 1. Die EU in 50 Jahren a. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren.. (in %, EU27) 2007 eine führende diplomatische Kraft in der Welt sein wird 61 eine eigene Armee haben wird 56 einen eigenen
VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT
VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 1. ORGANE UND BERATENDE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 2. KOMPETENZEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 3. DEMOKRATISCHE KONTROLLE DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer Chemnitz Abteilung Berufsbildung Herrn Andrè Pollrich Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus
Sitzverteilung nach Ländern I. Europaabgeordnete nach Ländern und jeweiligen Vertragsgrundlagen
Sitzverteilung nach Ländern I. von Nizza von Lissabon -3 99 Deutschland 96 +2 72 Frankreich 74 72 Vereinigtes 73 Königreich 72 Italien 73 +4 50 Spanien 54 50 Polen 51 33 Rumänien 33 25 Niederlande 26 Abweichung
1. Die Prioritäten der EU
POLITIKPRIORITÄTEN UND THEMEN 1. Die Prioritäten der EU Welche drei von den Maßnahmen von der Liste sollte die EU nach Ihrer Meinung vorrangig behandeln? (in %, EU25) 2004 Frühjahr 2005 Kampf gegen Arbeitslosigkeit
11130/15 hm/ab 1 DG D 1B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juli 2015 (OR. en) 11130/15 ASIM 62 RELEX 633 VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen Nr. Vordok.: 10830/2/15 REV 2 ASIM 52 RELEX
Gute Entwicklung im Tourismus federt Rückgang in Leistungsbilanz ab
Gute Entwicklung im Tourismus federt Rückgang in Leistungsbilanz ab Aktuelle Entwicklungen der österreichischen Zahlungsbilanz Mag. Andreas Ittner Vize-Gouverneur Dr. Johannes Turner Direktor der Hauptabteilung
wennsiealsgemeinschaftsschule,alsbekenntnis-oderweltanschauungsschuleerrichtetwerdensollundeineöffentlichevolksschuledieserartinder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7659 16. Wahlperiode 27. 12. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter
Die städtische Dimension in den ESI Fonds Stefan Kah. European Policies Research Centre University of Strathclyde
Die städtische Dimension in den ESI Fonds 2014-20 Stefan Kah European Policies Research Centre University of Strathclyde 65. Tagung des Deutsch-Österreichischen URBAN Netzwerks 7./8. November 2016, Graz
Umsetzung von Life+ in Deutschland
Umsetzung von Life+ in Deutschland Inhalt LIFE+: drei Verständnisvoraussetzungen Bisherige Erfahrungen/Umsetzungen (EU, DE) Zuständigkeiten/Besonderheiten in Deutschland Was ist LIFE+? - Ko-Finanzierungsinstrument