Infos und Antrag auf Zulassung für ein Lehramts-Studium im höheren Fachsemester nach der PO 2015

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1 Infos und Antrag auf Zulassung für ein Lehramts-Studium im höheren Fachsemester nach der PO Quereinstieg, Hochschulortwechsel, Studiengangwechsel, Höherstufung - zum Sommersemester 2017 (eine Bewerbung ist max. ins 4. Fachsemester möglich) Bewerbungszeitraum: 01. Dezember Januar 2017 Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten diese Fristen als Ausschlussfristen!!! Studierendensekretariat, KG II Raum , Kunzenweg 21, Freiburg Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: Uhr; Mi: Uhr Telefonsprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr: Uhr, Mo, Di, Do Uhr und Mi.: Uhr Telefon: 0761/ A - F susanne.panther@ph-freiburg.de G - K antje.demme@ph-freiburg.de L - R birgit.luettmann@ph-freiburg.de S Z martin.weis@ph-freiburg.de Fax: 0761/ Wichtige Hinweise: Die Zulassung im höheren Fachsemester setzt voraus, dass in allen oder mehreren Studienfächern (Hauptfach, Nebenfach, Bildungswissenschaften) anrechenbare Studienleistungen vorliegen, die eine Höherstufung begründen. Da das Studium in Module mit Klausurprüfungen aufgegliedert ist, kann eine Anrechnung nur in Einzelfällen von den Fächern vorgenommen werden. Es ist ratsam, sich (zusätzlich) in das 1. Fachsemester zu bewerben, wenn eine Höhereinstufung in mehreren Fächern nicht wahrscheinlich ist. Sie können auch bei einer Zulassung im 1. Fachsemester eventuell einzelne Scheine angerechnet bekommen, was aber nicht zu einer Höherstufung insgesamt führen muss (eine Höherstufung insgesamt bedeutet, dass Sie nicht in jedem einzelnen Fach in ein Fachsemester eingestuft werden, sondern Sie erhalten bei einem Lehramts-Studium an der PH Freiburg eine Gesamteinstufung für den Studiengang = Fachsemester). Hochschulortwechsler können sich nur ins höhere Fachsemester bewerben. Wir weisen darauf hin, dass auch die höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind! Vorgehensweise für die Studienplatzbewerbung I. Antrag auf Zulassung zum Studium stellen Für den gewünschten Studiengang und die gewünschten Fächer füllen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium im höheren Fachsemester vollständig aus. II. Studienfachliche Beratung Wenn Sie sich im dritten oder in einem höheren Fachsemester befinden, müssen Sie sich hier an unserer Hochschule einer studienfachlichen Beratung unterziehen. Gehen Sie in die Sprechstunde der/des zuständigen Dozentin/Dozenten eines Ihrer gewählten Fächer und lassen Sie sich auf Seite 3 des Antrags auf Zulassung bescheinigen, ob einem Wechsel zugestimmt wird. Bei Zustimmung der Dozentin/des Dozenten zu einem Studienwechsel kann gleichzeitig auch die Einstufung gemäß Ziffer III. im entsprechenden Fach erfolgen.

2 III. Einstufung Eine Zulassung im höheren Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn bisherige Studienleistungen auf das angestrebte Studium angerechnet werden können und Ihnen eine höhere Einstufung in den einzelnen Fächern und/oder im gesamten Studiengang bescheinigt werden kann. Die Einstufung erfolgt grundsätzlich in allen Fächern und in Erziehungswissenschaft, sofern anrechenbare Leistungen vorliegen. Die Einstufung in den Fächern wird von den jeweiligen fachspezifischen Studienberatern durchgeführt (siehe Liste mit Sprechstundenzeiten). Für die Einstufung ist persönliches Erscheinen erforderlich, schriftlich gestellte Anträge werden nicht bearbeitet. Bringen Sie zur Einstufung alle bisherigen Studienunterlagen (Studienbuch, Immatrikulationsbescheinigungen, Scheine,...) im Original mit. Die Einstufung ist für alle Studienbewerber in ein höheres Fachsemester verpflichtend! Einzige Ausnahme: wenn Sie bisher an einer anderen PH in Baden-Württemberg mit demselben Studiengang und derselben Fächerkombination eingeschrieben waren (Hochschulortwechsel). Beizufügende Unterlagen Fügen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung folgende Unterlagen bei: - beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (gilt nicht für Studiengangwechsler) - Immatrikulationsbescheinigung (des laufenden Semesters) - aktueller Notenspiegel - sonstige für die Zulassung relevante Unterlagen (Eignungsprüfungen usw.) Die Hochschule weist darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Nachweisen belegte Anträge, die fristgerecht eingegangen sind, bearbeitet werden können. Eine Verweisung auf Unterlagen, die sich bei früheren Bewerbungen oder anderen Akten der Pädagogischen Hochschule befinden, ist unzulässig. Bewerbungsunterlagen gehen in das Eigentum der Hochschule über und werden nicht zurückgegeben! Bitte fügen sie daher keine Originalunterlagen bei, sondern immer Kopien! Vergabeverfahren von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen Die lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge (Primar- und Sekundarstufe I) sind grundsätzlich zulassungsbeschränkt. Wenn nach abgeschlossener Rückmeldung zum entsprechenden Semester freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe von diesen freien Plätzen nach folgender Reihenfolge (gem. 19 Abs. 1 HVVO): 1) an Aufrückende (Personen, die für das 1. Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, an der PH Freiburg bereits zugelassen sind; sog. Höherstufungen) 2) Hochschulortwechselnde, Studienunterbrechende (Personen, die im gleichen Studiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren) 3) Quereinsteigende, Studiengangwechselnde. Falls innerhalb dieser drei Gruppen eine Auswahl erforderlich ist, wird folgende Rangfolge gebildet: Bei den Gruppen unter Ziffer 1) und 3) wird eine Rangfolge gebildet aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen. Hinweise für BAföG-Empfänger: BAföG-Empfänger sollten beachten, dass sich ein Studien- oder Fachwechsel auf die weitere Förderung auswirken kann. Bitte informieren Sie sich deshalb vor der Bewerbung beim BAföG-Amt, Schreiberstr. 12, Freiburg, ob der Wechsel für Ihre Förderung ggf. Nachteile bringt. Auskünfte erteilt auch die Senatsbeauftragte für BAföG-Angelegenheiten Frau Barbara Peter an der PH Freiburg, KG III Raum 202, Tel.: 0761/

3 An die Pädagogische Hochschule Freiburg, Kunzenweg 21, Freiburg I. Antrag auf Zulassung zum Studium im lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang im höheren Fachsemester zum Sommersemester 2017 Bitte ankreuzen: Quereinstieg Hochschulortwechsel Studiengangwechsel Höherstufung Sie sind oder waren an einer anderen Hochschule eingeschrieben; oder Sie waren früher einmal an der PH Freiburg eingeschrieben Sie möchten direkt von einer anderen PH in Baden-Württemberg wechseln und beantragen die Zulassung im gleichen Studiengang und mit derselben Fächerkombination Sie sind bereits an der PH Freiburg eingeschrieben und wechseln auf einen neuen Studiengang; z. B. von Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen auf Lehramt an Grundschulen Sie sind bereits an der PH Freiburg eingeschrieben und möchten für Ihren jetzigen Studiengang und Ihre jetzigen Fächer eine höhere Gesamteinstufung Angaben zur Person Sind Sie im laufenden Semester an der PH Freiburg immatrikuliert? O ja Matrikelnummer: O nein Name, Vorname: Geschlecht: O weiblich O männlich Geb.datum: Geb.ort: Geb.name: Staatsangeh.: Konfession: O evangelisch O römisch-katholisch O sonstige oder keine Korrespondenzanschrift: Strasse, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Mailadresse: Angaben zu bisherigen Studien (sind zwingend erforderlich!) Sind oder waren Sie bereits an einer Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland als Studierende(r) eingeschrieben? Wenn ja, wie viele Semester haben Sie bisher studiert? (Immatrikulationsbescheinigung beifügen): Name der Hochschule Studiengang Fächer von bis einschl. Sem.anzahl

4 Gewünschter Studiengang mit Studienfächern: Bitte ankreuzen: Fächer eintragen: Bachelor Lehramt Primarstufe 1. Fach (M oder D) 2. Fach Bachelor Lehramt Sekundarstufe I 1. Fach 2. Fach Bachelor Europalehramt Primarstufe 1. Fach (Zielsprache E oder F) 2. bilinguales Sachfach Grundbildung (D oder M) Bachelor Europalehramt Sekundarstufe I 1. Zielsprache (E oder F) 2. Bilinguales Sachfach Erklärung: Mir ist bekannt, dass ein Fachwechsel während des gesamten Studiums grundsätzlich nur einmal in einem Fach zulässig ist. Die Prüfungsordnung habe ich zur Kenntnis genommen. O O Ich habe den einmaligen Fachwechsel während meines bisherigen Studiums bereits durchgeführt. Ja Nein Hochschulzugangsberechtigung (HZB): Art der HZB lt. Zeugnis:, Datum Durchschnittsnote Wo haben Sie Ihre HZB erworben? Stadt: Kfz-Zeichen: Besondere Erklärungen (unbedingt angeben!): ja nein a) Haben Sie bereits ein Hochschulstudium im Geltungsbereich des Grundgesetzes erfolgreich abgeschlossen? O O b) Haben Sie sich bereits Hochschulprüfungen unterzogen? O O wenn ja: Haben Sie eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden? O O wenn ja, in welchem Studiengang? Haben Sie bereits einmal den Prüfungsanspruch verloren? O O wenn ja, in welchem Studiengang? c) Stehen Sie während des Studiums in einem Arbeits-, Dienst-, oder Ausbildungsverhältnis oder sind Sie sonst berufstätig? O O wenn ja: wieviele Stunden pro Woche? (Nachweise vorlegen) Sie werden gem. 11 des Landesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die von Ihnen im Zulassungsantrag gemachten Angaben (personenbezogene Daten) EDV-mäßig bearbeitet werden. Ich versichere, dass die in vorliegendem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass falsche und unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und dass ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, von der Hochschule zurückzunehmen ist. Ort, Datum Unterschrift

5 - 3 - Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei: O eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung O ggf. Nachweis über die bestandene Kunst- oder Musikeignungsprüfung bzw. Sporteingangsprüfung O ggf. Nachweis über das Bestehen der sprachlichen Eingangsprüfung für das Europalehramt O eine Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters O aktueller Notenspiegel (ist zwingend erforderlich!) O ggf. Nachweis über eine studienfachliche Beratung, siehe Ziffer II. O Einstufung, siehe Ziffer III. O ggf. Zeugnis über die bestandene Orientierungsprüfung O ggf. Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis zusätzlich für den Wechsel auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang: O Kopien bisheriger Studienleistungen (Scheine, Testate,...) O Kopie des Studienbuches O Begründung der Ortsgebundenheit (nur bei Studienunterbrechung oder Hochschulortwechsel) II. Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung Diesen schriftlichen Nachweis über eine studienfachliche Beratung müssen nur Studienbewerberinnen und -bewerber erbringen, die bereits an einer Hochschule immatrikuliert sind und einen Studiengang bzw. Teilstudiengang (Fach) im dritten oder in einem höheren Semester wechseln wollen ( 60 Abs. 2 Nr. 5 LHG). Die studienfachliche Beratung wird von Dozentinnen und Dozenten durchgeführt, die auf der Liste Fachspezifische Studienberatung für das Lehramtsstudium aufgeführt sind. Die studienfachliche Beratung ist nur in einem Ihrer angestrebten Unterrichtsfächer erforderlich. Lassen Sie die Dozentin bzw. den Dozenten nach erfolgter Beratung unterzeichnen. Persönliches Erscheinen ist für die studienfachliche Beratung unbedingt erforderlich! Die Beratung wurde durchgeführt am von Frau / Herrn (Name in Druckschrift) Ergebnis Unterschrift Dozentin/Dozent O Dem Wechsel wird zugestimmt. O Der Wechsel kann nicht empfohlen werden.

6 - 4 - III. Einstufung von Name, Vorname des Antragstellers Für welche Fächer muss eine Einstufung erfolgen? Bitte ankreuzen: Quereinstieg von einem bisherigen oder früheren Studium liegen Studienleistungen vor, die auf Ihr angestrebtes Studium angerechnet werden können Einstufung in allen Fächern erforderlich, in denen anrechenbare Studienleistungen vorliegen Hochschulortwechsel (von PH zu PH) Studiengangwechsel Prüfungsordnung gilt für alle PHn in Baden- Württemberg; Anforderungen bleiben gleich Es ändert sich die Prüfungsordnung und somit die Anforderungen in den Fächern Keine Einstufung erforderlich. Bitte reichen Sie nach der Zulassung selbständig Ihre bisherigen Prüfungsleistungen beim Akad. Prüfungsamt (KG II, Raum 212 B) ein Einstufung in allen Fächern erforderlich, in denen anrechenbare Studienleistungen vorliegen Höherstufung Studiengang und Fächer müssen beibehalten werden Einstufung in allen Fächern erforderlich Von der zuständigen Dozentin/vom zuständigen Dozenten (siehe fachspezifische Studienberatung für das Lehramtsstudium ) auszufüllen: Prüfungsordnung: 2015 Fach 1: Erreichte ECTS-Punkte Einstufung in das Fachsemester: durch Herrn / Frau (Name in Druckschrift) Datum, Unterschrift Dozentin/Dozent Fach 2: Grundbildung: Bildungswissenschaften Psychologie Orientierungspraktikum Dr. Hildegard Wentzler- Cremer oder: Dr. Robert Baar Dr. Jutta Nikel Mit den entsprechenden Bestätigungen können Sie diesen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen direkt im Studierendensekretariat abgeben; die Einstufung ins Fachsemester wird dort vorgenommen. Bitte lassen Sie sich vom fachspezifischen Studienberater nach der Einschreibung den Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen zur Meldung ans Akad. Prüfungsamt bestätigen! Diesen Antrag erhalten Sie beim Akad. Prüfungsamt (KG II Raum 212 B, Sprechstunde Mo, Di, Do, Fr und Mi Uhr) Von der Zulassungsstelle im Studierendensekretariat auszufüllen: Entscheidung der Zulassungsstelle (Einstufungsbescheid): Die Antragstellerin/der Antragsteller wird in das. Fachsemester eingestuft. Freiburg, Datum Unterschrift der Zulassungsstelle O:/Bewerbungsunterlagen/SS 2017/Antrag auf Zulassung im höheren FS PO 2015 November 2016

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