Der kleine Kindergarten e. V.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der kleine Kindergarten e. V."

Transkript

1 Der kleine Kindergarten e. V. Anmeldeunterlagen Kindergartengruppe Stand: August 2015 Name des Kindes:

2 Der kleine Kindergarten e. V. Bitte füllen Sie alle Formulare sorgfältig aus, und geben die Mappe anschließend wieder komplett im kleinen Kindergarten ab. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern. Kindergarten Leiterin: Bettina Meinders Brunnenstr Leer Tel. u. Fax: (0491) der-kleine-kindergarten@t-online.de Homepage: Elternverein Vorsitzender: Thomas Stern Neue Str Leer Tel.: (0491) thomasstern@o2online.de

3 Ordnung des Kindergartens Der kleine Kindergarten e.v. 1. Trägerschaft Träger des Kindergartens ist der Elternverein der kleine Kindergarten e.v..die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt Leer am anerkannt worden. Der Jahresbeitrag im Elternverein beträgt laut Mitgliederversammlung 45,-- Euro für aktive Mitglieder und 30,-- Euro für passive Mitglieder. 2. Öffnungszeiten Der Kindergarten ist montags bis freitags von Uhr geöffnet. Montag- und Mittwochnachmittag gibt es eine Kleinkindgruppe. Ein Vormittagsplatz hat die Zeit von Uhr, Uhr bzw Uhr. Ein Ganztagsplatz hat an 5 Tagen die Zeit von Uhr und am Dienstag, Donnerstag und Freitag bis Uhr. Abholzeit ist von Uhr oder bis Uhr. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Jahres. Der Kindergarten ist während der Sommerferien 3 Wochen, der Osterferien 1 Woche und im Winter nach vorheriger Ankündigung geschlossen. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 3. Aufnahmebedingungen Das Mindestaufnahmealter des Kindes beträgt in der Regel 3 Jahre. Für die Aufnahme ist ein Aufnahmeantrag erforderlich, um in die Warteliste aufgenommen zu werden. Die Aufnahme findet nach Absprache mit dem Vorstand und der Kindergartenleitung statt. Das Kind muss zum Aufnahmezeitpunkt frei von ansteckenden Krankheiten sein. 4. Kündigungsbedingungen Die Kündigung eines Kindergartenplatzes hat jeweils schriftlich mit einer Frist von drei vollen Kalendermonaten zu erfolgen. 5. Kindergartengebühr Die monatliche Gebühr für einen Vormittagsplatz wird annähernd nach der Gebührentabelle der Stadt Leer für Kindergartenplätze erhoben. Die monatliche Gebühr für einen Kindergartenplatz richtet sich nach der Betreuungszeit und ist der aktuellen Gebührenordnung des Kindergartens zu entnehmen. Für jedes weitere gleichzeitig im Kindergarten befindliche Geschwisterkind ermäßigt sich der jeweilige Beitrag um 50 %. Zu den monatlichen Beiträgen erhalten sie einen gesonderten ausführlichen Mitteilungsbogen. Gebührenschuldner ist auch der Elternteil, der weder erziehungs- noch sorgeberechtigt ist, aber zusammen mit dem Kind und des/der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten in Haushaltsgemeinschaft lebt. Die Einordnung erfolgt nach der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des/der Gebührenschuldner(s)/der Gebührenschuldnerin. Eine Veränderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist dem Vorstand unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Bruttojahreseinkommen der Familie ohne Abzüge zuzüglich des steuerfreien Einkommens (z. B. aus geringfügigen Beschäftigungen, Minijob, Renten und Arbeitslosengeld). Das Jahreseinkommen weisen Sie dem Vorstand anhand des Einkommensteuerbescheides des Vorjahres und den Lohnbescheinigungen aus der geringfügigen Beschäftigung, dem Rentenbescheid oder dem Arbeitslosengeldbescheid nach. Die nicht benötigten Angaben dürfen unkenntlich gemacht werden. Erkennbar bleiben muss die Kopfzeile des Bescheides (Empfänger und Jahr) und die

4 Höhe des zu versteuernden Einkommens. Selbständige und Freiberufler haben zusätzlich zum Einkommenssteuerbescheid die Einkommenssteuererklärung des Vorjahres nebst den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen (z. B. Bilanz, Gewinnermittlung, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte etc.) dem Vorstand vorzulegen. Sonderanschreibungen, Ansparabschreibungen, Immobilienabschreibungen etc. werden bei der Gebühreneinstufung nicht berücksichtigt. Liegen dem Vorstand bis zum 01. August des Jahres keine Einkommenssteuerunterlagen vor, wird für das folgende Jahr der Höchstbetrag festgesetzt. Die Kindergartengebühren werden zum 15. des laufenden Monats über eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Gebühren sind auch während der Ferienzeiten und bei einer Erkrankung des Kindes zu zahlen. 6. Versicherungsschutz Die Kinder sind über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Postfach , Hannover versichert. Verunfallt das Kind auf dem Weg in den Kindergarten oder auf den Weg nach Hause, ist die Kindergartenleitung durch die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten unverzüglich über den Unfallhergang zu informieren. 7. Gesundheitszeugnisse Bei Vorliegen einer ansteckenden Krankheit (z. B. Laus- und Flohbefall, Masern, Windpocken, Mumps, Keuchhusten, Scharlach usw.) ist die Kindergartenleitung unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Wiederaufnahme des Kindergartenbesuchs ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen. 8. Arbeitsleistung der Eltern Im Rahmen seiner Mitgliedschaft ist jedes aktive Vereinsmitglied des Elternvereines Der kleine Kindergarten e. V. laut Satzung verpflichtet im Kindergartenjahr eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden abzuleisten. Die Anzahl beträgt zurzeit 12 Arbeitsstunden. Ersatzweise werden pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 100,-- Euro erhoben. Anfallende Arbeiten werden rechtzeitig am Schwarzen Brett bekannt gegeben. Diese Verpflichtung gilt auch für Erziehungsberechtigte, deren Kind(er) den kleinen Kindergarten besuchen, die aber ausnahmsweise nicht Mitglied des Elternverein der Kleine Kindergarten e. V. sind. Die Arbeitsstunden sind pro Elternpaar abzuleisten. 9. Pädagogische Mitarbeit der Eltern Die pädagogischen Mitarbeiterinnen nehmen die Betreuung-, Bildungs- und Erziehungsaufgaben des Kindergartens sehr ernst und setzen sich damit intensiv auseinander. Für eine gute Entwicklung eines jeden Kindes ist aber eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten notwendig. Um dieses zu gewährleisten finden regelmäßig Elternabende und Elternsprechzeiten statt, an denen wichtige Informationen zu pädagogischen und organisatorischen Fragen bzw. zum individuellen Entwicklungsstand des Kindes gegeben werden. Es besteht die Möglichkeit sich auszutauschen, Fragen, Wünsche, Anregungen einzubringen und sich aktiv an der Gestaltung von Elternabenden, Festen und der Vorstands- und Vereinsarbeit zu beteiligen. Die Teilnahme an Elternabenden wird vorausgesetzt. Die Termine werden halbjährlich im Voraus bekannt gegeben. 10. Ausnahmen Ausnahmen von dieser Ordnung in besonderen Härtefällen können nur vom Vorstand schriftlich genehmigt werden.

5 Satzung des Elternverein der kleine Kindergarten e.v. 1 Name, Sitz, Geschäft 1. Der Verein führt die Bezeichnung Elternverein der Kleine Kindergarten. Er hat seinen Sitz in Leer. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar den in 2 angegebenen Zweck. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz eingetragener Verein in abgekürzter Form e.v. 3. Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr. 2 Zweck 1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Errichtung einer pädagogischen Einrichtung zur Erziehung von Kindern im Alter von null bis sechs Jahren. 2. Darüber hinaus verfolgt der Verein den Zweck, ideell und materiell den Kleinen Kindergarten, den ältesten Kindergarten in der Stadt Leer (gegründet 1945 als Privatkindergarten Elisabeth Dunsing), zu fördern. 3. Zur Erreichung dieses Zweckes soll der Verein insbesondere alle Bestrebungen zur Erhaltung des traditionsreichen Kindergartens in der Altstadt unterstützen, Sachen und Einrichtungen zur Verfügung stellen, die unmittelbar der Arbeit mit den Kindern dienen, Spiel- und Beschäftigungsmaterial beschaffen, sonstige, im Gemeininteresse der Kindergartenkinder liegende Aufgaben unterstützen, die Öffentlichkeit informieren und den Kontakt zu öffentlichen Einrichtungen pflegen. 4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3 Ordentliche Mitglieder 1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die ausschließlich das Ziel des Vereins unterstützen wollen. Juristische Personen können nur passives Mitglied werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. 2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch Austritt oder Ausschluss Der Austritt ist nach voraus gegangener vierwöchiger schriftlicher Kündigung zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines jeden Jahres möglich. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung. Er ist insbesondere zulässig, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten Ansehen oder Zweck des Vereins oder seiner Mitglieder schädigt oder zu schädigen versucht oder seiner Beitragspflicht nicht innerhalb eines Geschäftsjahres trotz zweimaliger schriftlicher Erinnerung nicht genügt. 3. Gegen den Ausschluss ist Widerspruch möglich, der binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses schriftlich beim Vorstand anzubringen ist. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

6 4. Jedes Mitglied ist verpflichtet pro Kalenderjahr eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden zu leisten. Die Anzahl der zu erbringenden Stunden regelt die Kindergartenordnung. Bei Nichterbringung wird je Arbeitsstunde ein in der Kindergartenordnung festgelegter Betrag erhoben. 5. Passive Mitglieder sind von der Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden befreit. 4 Beiträge und Spenden 1. Die Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung in der Kindergartenordnung festgelegt. 2. Der Verein bemüht sich außerdem um Zuwendungen von an seiner Arbeit interessierten Stellen, Unternehmen und Personen. 5 Organe 1. Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand 6 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus 4 Personen, nämlich dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 2. Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt. 3. Vorstandsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des 3 Nr. 26 und 3 Nr. 26a EStG beschließen. Die Mitgliederversammlung muss jeder Vergütung zustimmen. 7 Mitgliederversammlung 1. Zur Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. 2. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden einmal im Jahr statt. Sie werden vom Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung. 3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen. Die Berufung muss erfolgen, wenn entweder 2 Mitglieder des Vorstandes oder mindestens 1/10 der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und des Grundes verlangen. Abs. 2 gilt entsprechend. 4. Anträge an die Mitgliederversammlung, die nicht Punkte der Tagesordnung sind, sind mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich vorzulegen, der die Tagesordnung ergänzt und dies der Versammlung vor der Eröffnung der Tagesordnung mitteilt. 5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Für die Satzungsänderungen ist eine Stimmenmehrheit von 3/4 der Erschienenen, gültig abstimmenden Mitglieder erforderlich.

7 6. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhält; bei gleicher Stimmzahl entscheidet das vom Vorsitzenden der Versammlung zu ziehende Los. 7. Die Niederschriften über die Mitgliederversammlung werden vom Vorstand unterzeichnet und stehen den Mitgliedern zur Einsichtnahme zur Verfügung. 8 Aufgaben des Vorstands 1. Dem Vorstand obliegt die Erfüllung des Zwecks und der Aufgaben des Vereins sowie die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er sorgt für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung. 2. Der Vorstand entscheidet im Rahmen des Haushaltsplans nach Absprache mit der Kindergartenleitung über die Verwaltung und Verwendung der Mittel des Vereins. 9 Kassenwart 1. Der dem vertretungsberechtigten Vorstand zugehörige Kassenwart führt das Kassen- und Rechnungswesen des Vereins. 2. Der Kassenwart hat den Haushaltsplan aufzustellen und dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen. 3. Der Kassenwart hat nach Schluss des Geschäftsjahres den Kassenbericht zu erstellen. 10 Rechnungsprüfung 1. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch zwei Rechnungsprüfer, die von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und mit einfacher Mehrheit für ein Jahr gewählt werden. Die Wiederwahl eines Rechnungsprüfers ist zulässig. 11 Auflösung 1. Die Auflösung des Vereins erfolgt mit einer Dreiviertelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf einer dazu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung. 2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Kinderschutzbund Leer, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 12 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage der Gründung des Vereins in Kraft.

8 Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann den Kindergarten besucht, in den es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in den Kindergarten gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu zählen: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden). 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr. 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht, oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte, darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch des Kindergartens nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss Ihr Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheits-

9 symptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits andere Kinder oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie andere Kinder oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie- EHEC-, Typhus-, Paratyphus und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot des Kindergartens für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

10 Aufnahmeantrag Hiermit beantrage(n) ich/wir die Aufnahme meines/unseres Kindes in den kleinen Kindergarten. Angaben zum Kind Name, Vorname: Anschrift: geboren am: Geschwister (Anzahl, Alter): Hausarzt: Kinderkrankheiten: Schutzimpfungen: Allergien/Unverträglichkeiten: gewünschte Aufnahme ab: Angaben zu den Erziehungsberechtigten Name, Vorname: Anschrift: Tel.-Nr.: geboren am: Beruf: Name, Vorname: Anschrift: Tel.-Nr.: geboren am: Beruf: Die Aufnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Kindergartenordnung. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese Bedingungen sowie die Kindergartenordnung an. Ort, Datum Unterschriften beider Erziehungsberechtigten

11 Gewünschte Betreuungszeit und Kindergartengebühr Name des Kindes Betreuungszeit gewünscht ab Vormittagsbetreuung 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder bei zu berücksicht. Einkommen 7:30-12:00 (4,5 Std.) 7:30-12:30 (5,0 Std.) 7:30-13:00 (5,5 Std.) 7:30-14:00 (6,5 Std.) bis ,-- 100,-- 110,-- 130,-- bis ,-- 135,-- 149,-- 176,-- bis ,-- 165,-- 182,-- 215,-- ab ,-- 200,-- 220,-- 260,-- Vormittagsbetreuung mit zusätzlichen Projektgruppen 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder bei zu berücksicht. Einkommen 7:30-13:00 1 Tag bis 16:00 7:30-13:00 7:30-14:00 2 Tage bis 16:00 3 Tage bis 16:00 bis ,-- 131,-- 136,-- bis ,-- 175,-- 181,-- bis ,-- 219,-- 226,-- ab ,-- 262,-- 272,-- x Bitte die gewünschte Betreuungszeit wählen. (Es ist nur ein Feld anzukreuzen) Besuchen zwei Geschwisterkinder zeitgleich den kleinen Kindergarten, verringert sich die Gebühr für das zweite Kind um 50%. Ein Geschwisterkind besucht bereits den kleinen Kindergarten. Ort, Datum Unterschrift

12 Kenntnisnahme und Einverständnis Name des Kindes Ordnung des Kindergartens "Der kleine Kindergarten e. V." Ich habe die Ordnung des Kindergartens zu meiner Information erhalten, gelesen und zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 Sats 2 Infektionsschutzgesetz (lfsg) Ich habe das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz zu meiner Information erhalten, gelesen und zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift Foto- und Videoaufnahmen Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Kindergartenalltag sowie bei Festen, Feiern und Ausflügen Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden, auf denen mein Kind zu sehen ist. Diese Fotos und Videoaufnahmen dürfen anderen Eltern des Kindergartens zugänglich gemacht werden. Ort, Datum Unterschrift

13 Beitrittserklärung Der "Elternverein Kleiner Kindergarten e. V." verfolgt als Träger den Zweck der Förderung und Erhaltung dieser Kindertagesstätte zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschulalter. Darüber hinaus hat der Verein sich zur Aufgabe gemacht, diese Einrichtung als den ältesten Kindergarten der Stadt Leer (gegründet 1945) sowohl ideell als auch materiell zu unterstützen. Der Jahresbeitrag beträgt 45,-- Euro für aktive Mitglieder (Eltern mit Kind im kleinen Kindergarten), und 30,-- Euro für passive Mitglieder (Vereinsmitglieder ohne Kind im kleinen Kindergarten). Der Beitrag wird einmalig zu Beginn eines Kalenderjahres per Lastschrift eingezogen. Hiermit trete ich dem "Elternverein Kleiner Kindergarten e. V." bei. Name: Vorname: Straße: Ort: Ort, Datum Unterschrift

14 Gläubiger-ID: DE43DKK Mandatsreferenz: (wird vom Verein vergeben) SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Elternverein Kleiner Kindergarten e. V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Elternverein Kleiner Kindergarten e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Name des Kreditinstitutes BIC des Kreditinstitutes D E IBAN Ort, Datum und Unterschrift

Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung Kindertagesbetreuung Was ist eine Kindertagesstätte? Kindertagesstätten (kurz KiTa) sind Einrichtungen, in denen Kinder von ausgebildetem Personal (u.a. Erzieher/innen) betreut werden. Unterschieden werden

Mehr

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)

Mehr

FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart

FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart FREIZEITPASS für das Zeltlager des EC-KV-Stuttgart 1. Persönliche Daten des Teilnehmers Wohnort Geburtsdatum 2. Ferienadresse der/des Sorgeberechtigten Die Anschrift, unter welcher Sie während der Freizeit

Mehr

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren 1. Angaben zum Kind Name / Vorname geboren am geboren in Straße, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Gemeinde Neustetten Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren Konfession (freiwillige Angabe)

Mehr

Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister: Telefon:

Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister:   Telefon: Anmeldung Krippe/ Altersübergreifende Gruppe KiTa Ottersberg-Bahnhof, Dunwisch 12, 28870 Ottersberg 1. Angaben über das Kind Geburtsdatum.. Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl

Mehr

Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom

Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld. vom vom 05.05.08 Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007

Mehr

Schulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum

Schulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum Schulordnung Christophorus-Schule im Heilpädagogischen Zentrum Liebe Eltern, Ihr Kind ist jetzt Schüler/in der Christophorus- Schule. Wir freuen uns über die Aufnahme in unsere Gemeinschaft und werden

Mehr

Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln. Kirchlinteln. Luttum. Otersen Bendingbostel Holtum (Geest)

Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln. Kirchlinteln. Luttum. Otersen Bendingbostel Holtum (Geest) Kirchlinteln Luttum Neddenaverbergen Otersen Bendingbostel Holtum (Geest) Inhaltsverzeichnis 1. Unser ABC Elterninformation für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchlinteln Inhaltsverzeichnis

Mehr

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen

Merkblatt. für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Merkblatt für Eltern von neuen Schülern/innen an der Grundschule an den Seewiesen Liebe Eltern! Folgende wichtige Verhaltensregeln für unser Schulleben möchte ich Ihnen hiermit mitteilen: 1. Krankmeldung

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung. für den Förderkreis

Satzung. für den Förderkreis Satzung für den Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderkreis der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz- Wolfratshausen.

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen. 2. Der

Mehr

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom SATZUNG des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom 18.11.2002, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden, VR 2661

Mehr

Neue Schule Wolfsburg

Neue Schule Wolfsburg Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich

Mehr

Satzung für den. Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan

Satzung für den. Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan Satzung für den Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Schulverein Lessing-Grundschule. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G

FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der Stadt Leipzig S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: FÖRDERVEREIN E. V. der Ernst-Pinkert-Schule Grundschule der

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde

Mehr

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung. des Fördervereins. Ferienbetreuung Kaufering e.v.

Satzung. des Fördervereins. Ferienbetreuung Kaufering e.v. Satzung des Fördervereins Ferienbetreuung Kaufering e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Ferienbetreuung Kaufering ev.. Er hat seinen Sitz in Kaufering

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:

Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag: Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah Mitgliedsantrag: Ich möchte Mitglied im Verein Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus werden. Ich habe die Satzung (im Anhang) gelesen und akzeptiert.

Mehr

Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule

Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule Friedrich-von-Schiller-Schule Grundschule Walter-Flex-Weg 8, 38446 Wolfsburg Tel.: 05361 856910 Fax: 05361 85691-48 Name, Vorname: Anmeldung Schulhr 2010/2011 Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum:

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v., gemeinnützige Internetvereinigung und hat seinen

Mehr

Beitrittserklärung. Verein der Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Bad Honnef e.v. Paul Schilling Girardetallee Bad Honnef

Beitrittserklärung. Verein der Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Bad Honnef e.v. Paul Schilling Girardetallee Bad Honnef Verein der Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Bad Honnef e.v. Verein der Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Bad Honnef e.v. Paul Schilling Girardetallee 12 53604 Bad Honnef Beitrittserklärung

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Winrich-von-Kniprode-Schule, städtische katholische Grundschule, Monheim-Baumberg, Monheimer Str. e.v.

Verein der Freunde und Förderer der Winrich-von-Kniprode-Schule, städtische katholische Grundschule, Monheim-Baumberg, Monheimer Str. e.v. Verein der Freunde und Förderer der Winrich-von-Kniprode-Schule, städtische katholische Grundschule, Monheim-Baumberg, Monheimer Str. e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote

Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaſtseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaſtseinrichtungen

Mehr

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER Er ist in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V.

Satzung. Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. Satzung Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins lautet: Verein der Freunde und Förderer der Kunstschule Böblingen e. V. 2. Der

Mehr

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

Rechtsvorschriften 1

Rechtsvorschriften 1 Rechtsvorschriften 1 Erprobungsstufe 1.1 Auszug aus dem Schulgesetz NRW vom 15.03.2005 - Stand: 15.04.2011 13 Erprobungsstufe (1) In der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium werden jeweils die

Mehr

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

Satzung des Weltladen Alzenau e.v.

Satzung des Weltladen Alzenau e.v. Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das

Mehr

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Demmin eingetragen.

Mehr

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v. 1 Name und Sitz Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen und hat seinen Sitz in Ingelfingen.

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-

Mehr

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner

Mehr

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

SATZUNG des Vereins TECHNIK + HELFEN

SATZUNG des Vereins TECHNIK + HELFEN SATZUNG des Vereins TECHNIK + HELFEN Förder- und Betreuungsverein des Technischen Hilfswerks, Remscheid e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen TECHNIK + HELFEN. Sitz des Vereins ist

Mehr

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..

Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e.v.

Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e.v. Deutsche Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e.v. Satzung der Deutschen Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt die Bezeichnung

Mehr

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er

Mehr

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. Modellflug-Club Lachtetal e. V. 1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen.

Mehr

1. Der Parkplatz für alle Busse, Schüler- u. Eltern-PKW ist der Busparkplatz oberhalb der Schule.

1. Der Parkplatz für alle Busse, Schüler- u. Eltern-PKW ist der Busparkplatz oberhalb der Schule. An die Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler Verkehrsregelung im Schulgelände Sehr geehrte Eltern, wer die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse vor Beginn des Unterrichts und unmittelbar

Mehr

Förderverein Gymnasium Lehrte e.v.

Förderverein Gymnasium Lehrte e.v. B E I T R I T T S E R K L Ä R U N G Ich beantrage die Aufnahme in den : Name* Vorname* Geburtsdatum* Firma* Straße/Hausnummer* PLZ* Ort* Telefon/Handy Telefax E-Mail-Adresse Familienmitglieder: Die hier

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. VEREINSSATZUNG Elterninitiative Sonnenschein e.v. Neufassung I 29.03.2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Das Geschäftsjahr

Mehr

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v. 1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen

Mehr

Satzung. Der Verein ist weltanschaulich, parteipolitisch und konfessionell neutral.

Satzung. Der Verein ist weltanschaulich, parteipolitisch und konfessionell neutral. Dieses Dokument dient zu Ihrer Information und bleibt in Ihrem Besitz. Satzung 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Dorfgemeinschaft Tellig. 2. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

3. Der Verein wurde am in das Vereinsregister eingetragen.

3. Der Verein wurde am in das Vereinsregister eingetragen. S a t z u n g Des Vereins der Förderer und Freunde der Stahlbergschule Hilchenbach Müsen e.v. 57271 Hilchenbach, Kindelsbergstraße 8 1 - Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Mühlenvereins Mecklenburg-Vorpommern e.v.

Satzung des Mühlenvereins Mecklenburg-Vorpommern e.v. Satzung des Mühlenvereins Mecklenburg-Vorpommern e.v. Beschluss der Mitgliederversammlung am 1. November 2003 1 Name und Sitz (1) Die Vereinigung führt die Bezeichnung "Mühlenverein Mecklenburg- Vorpommern".

Mehr

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. 1 Der Verein der Freunde der Zwieseltalschule mit Sitz in Schwabach/Wolkersdorf, Am Wasserschloss 65, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "

Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. Name, Zweck und Geschäftsjahr. Modellflug-Club Lachtetal e. V. Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister

Mehr

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v. Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft

Mehr

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen English Speaking Music Ensembles und mit der Abk. "ESME" 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Golm e.v.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Golm e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit 3 Mitglieder 4 Organe des Vereins 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Mitgliedsbeiträge 8 Haftungsausschluss 9 Satzungsänderung,

Mehr

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister

Mehr

Satzung Förderverein der Käthe-Paulus-Schule Mainhausen-Zellhausen

Satzung Förderverein der Käthe-Paulus-Schule Mainhausen-Zellhausen Satzung Förderverein der Käthe-Paulus-Schule Mainhausen-Zellhausen er Käthe-Paulus-Schule 1 Name, Sitz und Eintragung Der Verein führt den Namen Förderverein der Käthe-Paulus-Schule, hat seinen Sitz in

Mehr

S a t z u n g. Des Evangelischen Vereins für Krankenpflege e.v. Dinkelsbühl. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. Des Evangelischen Vereins für Krankenpflege e.v. Dinkelsbühl. 1 Name und Sitz S a t z u n g Des Evangelischen Vereins für Krankenpflege e.v. Dinkelsbühl 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Evangelischer Verein für Krankenpflege e.v. Er hat seinen Sitz in Dinkelsbühl

Mehr

Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus

Satzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus Satzung Paulus Kinder Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus beschlossen auf der Gründungsversammlung vom 21.04.2009 geändert am 03.07.2009 mit Vorstandsbeschluss vom 24.08.2009 Eintragung

Mehr

S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v.

S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v. ! S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v. An die Mitglieder des Schulvereins, die Mitglieder des Schulelternbeirates und den Vorstand des Schulvereins Glinde, 24. März 2016 Einladung zu einer Mitgliederversammlung

Mehr

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

Satzung des Fördervereins Freunde der KiTa Gartenstraße in Göttingen 1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung der Pforzheimer Linux User Group e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr...1 2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinnützigkeit...1 3 Mitgliedschaft...1 4 Ausscheiden von Mitgliedern...2

Mehr

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord.

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. 2. Er hat seinen Sitz in Mühbrook und ist beim Amtsgericht

Mehr

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr

Mehr

Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v.

Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v. Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball SV Bommern 05 e.v. Der Verein trägt nach Eintragung in das Vereinsregister

Mehr

2. den Zusammenhalt aller gegenwärtigen und ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Johanneums zu fördern und zu pflegen,

2. den Zusammenhalt aller gegenwärtigen und ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Johanneums zu fördern und zu pflegen, Schulverein des Johanneums zu Lübeck e.v. (vorm. Verein der ehemaligen Schüler und Freunde des Johanneums zu Lübeck ) Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den

Mehr

Satzung. des Vereins. Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18.

Satzung. des Vereins. Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18. Satzung des Vereins Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18. Mai 2010) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Enrichment

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".

1. Der Verein führt den Namen ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule. SATZUNG des Vereins ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule (Stand 18.10.2001) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".

Mehr

Satzung. Förderkreis Rainmühle e.v.

Satzung. Förderkreis Rainmühle e.v. Satzung Förderkreis Rainmühle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderkreis Rainmühle e.v. und hat seinen Sitz in 36151 Burghaun. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck,

Mehr

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Fördervereins Barchfelder Schlösser Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V.

Satzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V. Satzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: Freunde und Förderer des DRK-Kindertageseinrichtung

Mehr

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v.

Circus Cabali Die Kleine Kunst e.v. Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,

Mehr

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem

Mehr

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5

Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung. VR 536, Amtsgereicht Maulbronn 1/5 Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e. V. Satzung VR 536, 75430 Amtsgereicht Maulbronn 1/5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen Förderverein Heckengäuschule Wiernsheim e.v.. 1.2

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 22.10.1975 gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. (2) Der Verein wurde am 17.12.1975 unter der Nr. 69 VR 8385 in das

Mehr

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.

Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben. Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim

Mehr

Satzung Schwarz-Weiss Zepernick 09 e. V.

Satzung Schwarz-Weiss Zepernick 09 e. V. Satzung Schwarz-Weiss Zepernick 09 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der im Februar 2009 gegründete Verein führt den Namen Schwarz-Weiss Zepernick 09 e.v. (im folgenden als Verein bezeichnet). (2)

Mehr

Verein. zur Förderung der. Grundschule an der Geißenweide

Verein. zur Förderung der. Grundschule an der Geißenweide Verein zur Förderung der Grundschule an der Geißenweide SATZUNG vom 18 Mai 1994 mit Änderungen vom 16. Oktober 2000 mit Änderungen vom 11. Dezember 2008 geändert am 28. Januar 2010 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Fördervereines Kinder(t)raum Flensburg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Kinder(t)raum Flensburg e.v.

Satzung des Fördervereines Kinder(t)raum Flensburg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Kinder(t)raum Flensburg e.v. Satzung des Fördervereines Kinder(t)raum Flensburg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Kinder(t)raum Flensburg e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Flensburg. Der Verein soll in

Mehr

Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. Name und Sitz. Zweck des Vereins. Verwendung der Mittel

Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. Name und Sitz. Zweck des Vereins. Verwendung der Mittel Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Heimatverein Wilstedt e. V.. Er hat seinen Sitz in Wilstedt, Kreis Rotenburg/Wümme. Der Verein ist ins Vereinsregister

Mehr

Satzung des Kulturverein Zappelbu.de e.v.

Satzung des Kulturverein Zappelbu.de e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Zappelbu.de. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v. 3. Der Sitz des Vereins ist 94234 Viechtach. 4. Das Geschäftsjahr

Mehr

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".

Mehr