2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Trebur über die Benutzung der Kindergärten
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- Kajetan Böhler
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1 » 2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Trebur über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Trebur. Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07, März 2005 (GVBI. l, S, 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI, l, S. 178), der 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. l, S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31. Januar 2005 (GVBI. l, S. 54) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18. Dezember 2006 (GVBI. l vom , S. 698), sowie der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 02. Januar 2007 (GVBI. l vom , S. 3) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2007 (GVBI. Teil 1 vom , S, 942), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI l S.36) zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom (GVI S622), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur in ihrer Sitzung am nachstehende Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten, zuletzt geändert am , beschlossen. 2 Betreuungsgebühren (Elternbeiträge) (1a) Die nachstehenden Elternbeitrage zu den Blöcken A bis Z sind Monatsbeträge. Der Grundblock ist von allen zu buchen und täglich zu nutzen. Verpflegung wird nur bei den Blöcken C bis F angeboten und ist zu nutzen, 2015 Gültig für den Zeitraum: Grundblock(BlockA) 08:00-13:00 Uhr 97,00 Block B 14:00-17:00 Uhr 10,50 52,50 Block C 13:00-14:00 Uhr 5,30 26,50 Block D 13:00-15:00 Uhr 8,80 44,00 Block E 13:00-16:00 Uhr 12,50 62,50 Block F 13:00-17:00 Uhr 15,70 78,50 Block Y 07:30-08:00 Uhr 2,70 13,50 Block Z 07:00-08:00 Uhr 5,40 27,00 Zukaufstunde Pro Stunde 2, Gültig für den Zeitraum: Grundblock(BlockA) 08:00-13:00 Uhr 100,00 Block B 14:00-17:00 Uhr 10,80 54,00 Block C 13:00-14:00 Uhr 5,40 27,00 Block D 13:00-15:00 Uhr 9,00 45,00 Block E 13:00-16:00 Uhr 12,80 64,00 Block F 13:00-17:00 Uhr 16,10 80,50 Block Y 07:30-8:00 Uhr 2,80 14,00 Block Z 07:00-8:00 Uhr 5,50 27,50 Zukaufstunde Pro Stunde 2,35
2 2017 Gültig für den Zeitraum: Grundblock(BlockA) 08:00-13:00 Uhr 103,00 Block B 14:00-17:00 Uhr 11,20 56,00 Block C 13:00-14:00 Uhr 5,60 28,00 Block D 13:00-15:00 Uhr 9,30 46,50 Block E 13:00-16:00 Uhr 13,20 66,00 Block F 13:00-17:00 Uhr 16,60 83,00 Block Y 07:30-8:00 Uhr 2,90 14,50 Block Z 07:00-8:00 Uhr 5,70 28,50 IZukaufstunde Pro Stunde 2, Gültig für den Zeitraum: Grundblock(BlockA) 08:00-13:00 Uhr 106,00 Block B 14:00-17:00 Uhr 11,50 57,50 Block C 13:00-14:00 Uhr 5,70 28,50 B!ock D 13:00-15:00 Uhr 9,60 48,00 BSock E 13:00-16:00 Uhr 13,60 68,00 Block F 13:00-17:00 Uhr 17,10 85,50 Block Y 07:30-8:00 Uhr 2,90 14,50 Block Z 07:00-8:00 Uhr 5,90 29,50 Zukaufstunde Pro Stunde 2, Gültig für den Zeitraum: Baukastensystem: Pro Wochentag IVIo-Fr Grundblock(BlockA) 08:00-13:00 Uhr 109,00 Block B 14:00-17:00 Uhr 11,80 59,00 Block C 13:00-14:00 Uhr 5,90 29,50 Block D 13:00-15:00 Uhr 9,90 49,50 Block E 13:00-16:00 Uhr 14,00 70,00 Block F 13:00-17:00 Uhr 17,60 88,00 Block Y 07:30-8:00 Uhr 3,00 15,00 Block Z 07:00-8:00 Uhr 6,00 30,00 Zukaufstunde Pro Stunde 2, Gültig ab: Baukastensystem; Pro Wochentag Mo-Fr Grundblock (Block A) 08:00-13:00 Uhr 112,50 Block B 14:00-17:00 Uhr 12,20 61,00 Block C 13:00-14:00 Uhr 6,10 30,50 Block D 13:00-15:00 Uhr 10,20 51,00 Block E 13:00-16:00 Uhr 14,50 72,50 Block F 13:00-17:00 Uhr 18,20 91,00 Block Y 07:30-8:00 Uhr 3,10 15,50 Block Z 07:00-8:00 Uhr 6,20 31,00 Zukaufstunde Pro Stunde 2,65
3 6 Inkrafttreten Diese Änderung tritt zum 01, in Kraft. Trebur, den "ri>.m'l '- - Der Gemeindevorstand. ir _i a A' \ der Gemeinde Treb.ur...» i'» c.-,'.; 1 t '<? f' < < :J <'' ':'. "< { >-',< ' J' ft f t.. l \ \»l 1 L. s.. Y '< v..-"-" > r-j CaTsten Stttman S.. \ T f' Y.» \ r-t..;-' f.. \ t s T' - '. Bürgermeister \ " -e' <," ->;'- r \' > Q.- s y f9> ai if s:. ti frlht~l
4 v-. i?..>.r<f-»t '','-. <','.Sr p 1<nderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten 1.n-G6 Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. l, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15 November 2007 (GVBI. l, S. 757),_der 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. l, S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7b des Gesetzes zur Änderung der_hessischengemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31. Januar 2005 (GVBI. l, S. 54) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18. Dezember 2006 (GVBI. l vom , S. 698), sowie der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 02. Januar 2007 (GVBI. l vom , S. 3) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2007 (GVBI. Teil 1 vom , S. 942), zuletzt geändert am , hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur in ihrer Sitzung am~ nachstehende Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten beschlossen: v.w; IOU 2 Betreuungsgebühren (Elternbeiträge) (1c) Für die Bediensteten der Gemeinde Trebur reduziert sich die Gebühr des Krippenplatz um 50%. 6 Inkrafttreten Diese 1 Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Die bisherige Satzung mit ihren ergangenen Änderungen tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft. Trebur, den Der Gemeindevorstand der Gemeinde Trebur (_ t n ewe; 0er 0 t c: 0 1 Carsten Sittmann <?, y Bürgermeister f OS.GV
5 t l f e1..tl <.< GEBUHRENSATZUNG r ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERGÄRTEN \ -3l ~r.1».t " - Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Trebur über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Trebur. Auf Grund der 5 und 51 der_hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. l, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15" November 2007?.GyBL1'?-z5?»r.i'.2,' 3.Lfti<ii de,s Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17. März 1970 (GVBI. l, S. 225), zuletzt_ geändert durch Artikel 7b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31. Januar 2005 (GVBI. l, S. 54) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18 Dezember 2006 (GVBI. l vom , S. 698), sowie dery_eror'dnun9 ZLT LandesfÖrderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertages pflegevom 02. Januar 2007 (GVBI. l vom , S. 3) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2007 (GVBI TeiM vom , S. 942), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Trebur in ihrer Sitzung am nachstehende Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten beschlössen. 1 Allgemeines (1) Für die Benutzung der Kindergärten haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten (vgl. 10 der Benutzungssatzung). Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebühren gliedern sich in: a die Betreuungsgebühr des Grundblockes, b) die Betreuungsgebühren der Zusatzblöcke und c) das Verpflegungsentgelt. (2) Die Betreuungsgebühren sind für den Besuch des Kindergartens zu entrichten. (3) Das Verpflegungsentgeltwird für die Teilnahme des Kindes am Essen im Kindergarten erhoben. Es wird zum Selbstkostenpreis voll mit den Erziehungsberechtigten abgerechnet. (4) Die Betreuungsgebühren sind stets für einen vollen Monat zu entrichten. (5) Die Betreuungsgebühr enthält auch die Kosten für die verabreichten Getränke. 2 Betreuungsgebühren (Elternbeiträge) (1a) Die nachstehenden Elternbeiträge zu den Blöcken A bis Z sind Monats betrage. Der Grundblock ist von allen zu buchen und täglich zu nutzen. Verpflegung wird nur bei den Blöcken C bis F angeboten und ist zu nutzen. alt Gultigbis Bau kastensystem: Pro Wochentag Mo-Fr Grundblock (Block A) 08:00-13:00 Uhr 90,00 Block B 14:00-17:00 Uhr 10,00 50,00 Block C 13:00-14:00 Uhr 5,00 25,00 Block D 13:00-15:00 Uhr 8,20 41,00 Block E 13:00-16:00 Uhr 11,60 58,00 Block F 13:00-17:00 Uhr 14,60 73,00 Block Y 07:30-08:00 Uhr 2,50 12,50 Block Z 07:00-08:00 Uhr 5,00 25,00 Zukaufstunde Pro Stunde 2,10
6 2 neu Gultigab Grundblock (Block A) 108:00-13:00 Uhr 94,00 Block B 14:00-17:00 Uhr 10, Block C 13:00 "14:00 Uhr 5,10 25,50 Block D 13:00-15:00 Uhr 8,50 42,50 Block E 13:00-16:00 Uhr 12, Block F 13:00-17:00 Uhr 15,20 76,00 Block Y 07:30-08:00 Uhr 2, Block Z 07:00-08:00 Uhr 5,20 26,00 [Zukaufstunde Pro Stunde 2,20 (1 b) Die nachstehenden Elternbeiträge sind Monatsbeträge für die Nutzung eines Krippe n platzes. Verpflegung ist zu nutzen. Krippenplatz 7:00-15:00 Uhr Mo-Fr 290,00 (2) Zukaufsfunden sind in allen Kjndertagesstätten für Kinder von 3-6 Jahren möglich. (3) Soweit dasind Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benufzungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Gemeinde Trebur keine Gebühren für den GrundblockA (ohne Verpflegung) nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung, beginnend ab 1. Januar Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zustatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren"betreuung wieder'gebührenpflichtig. E3ei.91?Jchfeiti9em?.esuc.h mehrerer Kinder einer Familie oder eines Personensorgeberechtigten in än?lilf!a.9?stj3t-t?..<:?_er_g8mein,d,e bw' 99f' in.der 91eichenKinderta9esstätte der Gemeinde, iegebüh-mnm we'ter-kmerfo!9teine %'?e E-äßigung de. fälligen Gebühr und alle weiteren Kinder können gebührenfrei die Kindertagesstätte besuchen. Die Gebührenermäßigung wird für das Kind mit der jeweils niedrigeren Gebühr erteilt. Dies bedeutet, dass die Gebuhrenermäßigung nicht für die höchste nach dieser Satzung zu zahlende Gebühr gilt, sondern für die Betreuung des weiteren Kindes anfallende niedrigere Gebühr. Die Krippe ist hierbei eingeschlossen. Die Freistellung von denbenutzungsgebühren'im letzten Kindergarienjah führt zu einer entsprechenden Anpassung der Gebührenregelungen dahingehend, dass die bisheri-?.?_e??iti1rle-n.ti9uln?.sich,ädel'r!,kaj?n; B.el der Betreuun9 mehrerer Kinder in der Kindertages- Stätte soll grundsätzlich einmal die volle Gebühr errichtet werden. Für die bei Inkrafttreten dieser Satzung aktuellen Krippenkinder besteht Bestandschutz der Geschwisterermäßigung nach Alter. (5) Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen können die Übernahme der Gebühren beim Kreisjugendamt beantragen; dies gilt auch in wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen (Anträge sind beim Sozialamt der Gemeinde Trebur oder beim Kreisjugendamt Groß-Gerau zu erhalten). r 3 Verpflegungsentgelt (1) Die Abrechnung für das Verpflegungsentgelt erfolgt zeitnah. Pro gebuchte Mahlzeit wird der Selbstkostenpreis berechnet. (2) Zukaufessen können in allen Kindertagsstätten mit dem Angebot der Mittagsverpflegung in An- Spruch genommen werden. DieAnmeldeformulare sind bis zum Donnerstag für die darauf folgende Woche bei der Kindergartenleitung abzugeben und somit zu buchen. Pro gebuchte Mahlzeit wird derselbstkostenpreis berechnet.
7 3 4 Gebührenabwicklung,I?ie.??büre.n.pflic!n?entsteht.mit deraufnahrne und erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind dem Kjndergarten fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen.?.i.e-?elr?ut?j_n9s?e?lihr ist amersten eines Jeden Monats für den laufenden Monat fällig und wird durch die Gemeindekasse imabbuchungsverfahren eingezogen. Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. (3) Die Gebühr ist bei vorübergehender Schließung des Kindergartens weiterzuzahlen. (4) Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung den Kindergarten über einen Zeitraum von mehr als einen Monat_nicht besuchen, entfällt die Gebührenentrichtung für die nach dem Eintritt der Erkrankung folgende Zeit. t (6) Über Stundungen, Niederschlagungen und Erlässe entscheidet der Gemeindevorstand nach Maßgäbe der 163, 227 AO. 5 Verfahren bei Nichtzahlung Rückständige Benutzungsgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. k 6 Inkrafttreten D_'.TS?_ satfu.n? trittam ln Kraft- Die bisherige Satzung mit ihren ergangenen Änderungen tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft. Trebur, den Der Gemeindevorstand der GnTeirTdevTrebur l ed. o er 0 c.».. 'K- ü>.i» <& 6 Jü re Ar..l GroB- Borg?» e \ \.? \ \
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