Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen"

Transkript

1 Gemeindeverwaltung Dürnten Schulabteilung Merkblatt Krankheitsfall von Schüler/innen In Absprache mit dem Schularzt gilt grundsätzlich für die Schule inkl. Grundstufe folgendes: Ein fieberndes Kind bleibt zu Hause bis es einen Tag fieberfrei ist. Kinder unter Antibiotika - Einfluss dürfen nur mit Zustimmung des Arztes den Unterricht besuchen. Bei Infektionskrankheiten ist das Ansteckungsrisiko zu beachten (Auskunft Hausarzt/Schularzt). Siehe unten stehende Weisungen des Kantonsarztes. Bei Unsicherheiten bezüglich des Unterrichtsbesuches, seitens der Eltern oder der Lehrperson (z. B. das Kind wirkt müde und reduziert, hat aber kein Fieber, hat Lausbefall, Warzen, Fusspilz, Heuschnupfen oder sonstige Allergien) wird Kontakt aufgenommen, d. h. die Eltern informieren die Klassenlehrperson. Bei auffällig häufigen Fehlen ist die Klassenlehrperson angehalten, die genauen Gründe zu erfragen. Ist ein Kind länger als drei Tage krank, melden sich die Eltern erneut bei der Lehrperson. Aufgrund von Krankheit oder Unfall, ist bei Abwesenheit von mehr als fünf Unterrichtstagen ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Im Wiederholungs- oder Zweifelsfall kann die Schulleitung bereits nach drei Unterrichtstagen ein Zeugnis einfordern. (Gemäss Dispensationsreglement der Gemeinde)

2 Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Kantonsärztlicher Dienst RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN (Stand ) Soweit nicht besondere Verhältnisse vorliegen und durch ärztliche Verfügung anderes bestimmt wird, sind Kinder und Jugendliche mit einer übertragbaren Krankheit, allenfalls auch Kontaktpersonen, wie folgt von der Schule fernzuhalten. 1. Bakterielle Infekte Krankheit des / der Erkrankten Massnahmen bei Personen aus gleichem Diphtherie bis zum Vorliegen von 2 negativen Nasen-Rachen-Abstrichen nach Abschluss der Behandlung * - Impfung / Auffrischimpfung - bis 3. Tag nach Beginn der Antibiotika- Prophylaxe - Impfung / Auffrischimpfung Keuchhusten (Pertussis) - mindestens bis und mit 5. Tag unter antibiotischer Therapie - ohne Behandlung bis 21 Tage nach Symptombeginn - antibiotische Prophylaxe - ohne Behandlung: für 21 Tage - bei Husten Untersuchung - unvollständig geimpfte Kinder unter 7 Jahren sollen Krippen / Kindergärten und Schulen für 2 Wochen fernbleiben Meningokokken- Meningitis (Epidemische Hirnhautentzündung) ab Verdacht bis zur Genesung - Chemoprophylaxe und Impfung gemäss Chemoprophylaxe und Impfung gemäss

3 2/4 Krankheit des / der Erkrankten Massnahmen bei Personen aus gleichem Pyodermien - bis 24 h nach Beginn der Antibiotika-Therapie - ohne Behandlung bis zur Abheilung befallener Stellen kein Salmonellenenteritis - bis zum Abklingen der Infektion mit Streptokokken der Gruppe A (u.a. Scharlach) bis 24 h nach Beginn der Antibiotika- Therapie Tuberkulose nur bei offener Tuberkulose Dauer gemäss Therapie-Entscheid der behandelnden Ärzteschaft - Umgebungsuntersuchung Umgebungsuntersuchung Typhus abdominalis Paratyphus - bis zum Abklingen der * Nasen-Rachenabstriche sind in Abständen von 2 Tagen vorzunehmen. Der erste Abstrich sollte frühestens 24 h nach Abschluss der Antibiotika-Therapie entnommen werden.

4 3/4 2. Virale Infekte Krankheit des/der Erkrankten Massnahmen bei Personen aus gleichen Grippe (Influenza) bis mindestens 7 Tage nach Krankheitsbeginn ab Symptombeginn in Epidemiezeiten für SchülerInnen sowie Lehrkräfte ab Symptombeginn Hepatitis A / Epidemische Gelbsucht - bis zum Abklingen der - postexpositionelle, aktive Impfung möglich Kinderlähmung (Poliomyelitis) bis das Virus nicht mehr im Stuhl nachweisbar ist, mindestens 3 Wochen nach Krankheitsbeginn - Impfung - Nichtgeimpfte: für 3 Wochen - Impfung - Nichtgeimpfte: für 3 Wochen Masern bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems - Ungeimpfte: Impfung innerhalb von 72 h empfohlen - ohne Impfung für 14 Tage Mumps (Parotitidis) bis 9 Tage nach Beginn der Parotisschwellung kein

5 4/4 Krankheit des/der Erkrankten Massnahmen bei Personen aus gleichen Noroviren bis mindestens 48 h nach Abklingen der gastrointestinalen Symptome (Durchfall, Röteln (Rubeolen) bis 7 Tage nach Auftreten des Exanthems kein Windpocken (Varizellen) Herpes zoster gemäss Allgemeinzustand des Kindes Information der Eltern von immunsupprimierten Kindern und Kindern mit Immunschwäche Information der Eltern von immunsupprimierten Kindern und Kindern mit Immunschwäche 3. Allgemeine Hinweise Bei Schulerkrankungen wird die Dauer des es in der Regel durch den behandelnden Arzt resp. durch die behandelnde Ärztin unter Berücksichtigung einer angemessenen Erholungszeit festgelegt. Treten übertragbare Krankheiten gehäuft oder wiederholt auf und ist vorauszusehen, dass Massnahmen gruppenmedizinischer Art ergriffen werden müssen, hat der behandelnde Arzt resp. die behandelnde Ärztin den zuständigen Schularzt oder die zuständige Schulärztin rechtzeitig zu orientieren. Die getroffenen Massnahmen müssen durch den zuständigen Arzt oder die zuständige Ärztin auf dem Ergänzungsmeldeformular aufgeführt werden. Drängen sich zusätzliche gesundheitsbehördliche Massnahmen auf, sind der Bezirks- und Kantonsarzt zu benachrichtigen.

RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN

RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN RICHTLINIEN FÜR DIE DAUER DES SCHULAUSSCHLUSSES BEI ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN Soweit nicht besondere Verhältnisse vorliegen und durch ärztliche Verfügung anderes bestimmt wird, sind Kinder und Jugendliche

Mehr

Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten

Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten Kantonsärztlicher Dienst Zürcherstrasse 194a 8510 Frauenfeld Tel. 052 724 22 29 Fax 052 724 28 08 FS 05.32.01/0197/2012/001 Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- bei übertragbaren

Mehr

Richtlinien der Schule Mönchaltorf über den Besuch der Schule, des Kindergartens und des KidzClub bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall

Richtlinien der Schule Mönchaltorf über den Besuch der Schule, des Kindergartens und des KidzClub bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall Richtlinien der Schule Mönchaltorf über den Besuch der Schule, des Kindergartens und des KidzClub bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall Einleitung Das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer

Mehr

VKS AMCS. Schul-, Kindergarten, Tagesstätten oder Krippenausschluss

VKS AMCS. Schul-, Kindergarten, Tagesstätten oder Krippenausschluss VKS AMCS Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz Association des médecins cantonaux de Suisse Associazione dei medici cantonali della Svizzera Associaziun dals medis chantunals da

Mehr

Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen-Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten

Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen-Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten Gesundheitsamt Kantonsärztlicher Dienst Ambassadorenhof 4509 Solothurn Telefon 032 627 93 71 Telefax 032 627 93 50 gesundheitsamt@ddi.so.ch www.gesundheitsamt.so.ch Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-,

Mehr

SPEZIFISCHE MAßNAHMEN BEI ANSTECKENDEN KRANKHEITEN

SPEZIFISCHE MAßNAHMEN BEI ANSTECKENDEN KRANKHEITEN SPEZIFISCHE MAßNAHMEN BEI ANSTECKENDEN KRANKHEITEN A. Meldepflichtige Krankheiten bei Einzelfällen Krankheit Patient Kontaktperson Allgemeine Maßnahmen Diphtherie - Fernbleiben min. 14 Tage + 2 neg. Abstriche

Mehr

Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote

Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Gesetzliche Besuchsverbote Gesundheit Gemeinsam vor Infektionen schützen Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaſtseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaſtseinrichtungen

Mehr

Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen

Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen Infektionsschutz in Kindergemeinschaftseinrichtungen Informationsveranstaltung Hygiene in Kindergemeinschaftseinrichtungen Gesundheitsamt Frankfurt am Main, 23. - 25. September 2014 53.71 Allgemeine Infektiologie

Mehr

Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen-Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten

Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen-Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten VKS AMCS Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz Association des médecins cantonaux de Suisse Associazione dei medici cantonali della Svizzera Associaziun dals medis chantunals da

Mehr

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben mit zur Schulanmeldung! Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S. Schulanmeldung für das Schuljahr 20 /20 (S.1/5) SCHÜLERDATEN Anschrift (Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefonnummer, Email): FOTO des Kindes Geschlecht (bitte ankreuzen): Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit:

Mehr

Empfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule

Empfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule Empfehlungen Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern in Kinderhort /Schule Zustand des Kindes... 1 Allgemeine Überlegungen zur Übertragung und Prävention... 1 Krankheiten ohne Ausschluss... 1 Krankheiten

Mehr

Diese Impfungen bezahlt die AOK Bremen/Bremerhaven

Diese Impfungen bezahlt die AOK Bremen/Bremerhaven Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen. Diese rechnet der Arzt oder Kinderarzt direkt mit der AOK ab. Bei der Übernahme der Impfkosten richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie

Mehr

Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin

Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Gymnasium Ulricianum Aurich Anlage II Erklärung zur Sorgeberechtigung (nur für getrennt lebende oder geschiedene Eltern), Name, Vorname des Schülers/der Schülerin Name der Mutter: Name des Vaters: Anschrift

Mehr

Massnahmen bei Personal mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition

Massnahmen bei Personal mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition Massnahmen bei Personal mit infektiöser Erkrankung oder ungeschützter Exposition Grundsätze... 1 Conjunctivitis epidemica... 1 CMV-Erkrankung... 1 EBV-Erkrankung... 1 Durchfall, infektiös... 1 Hepatitis

Mehr

Übertragbare Krankheiten an den Schulen Schulleitung Schularzt - Kantonsarzt. Schulmed. Fortbildung Dr. med. Christian Lanz, Kantonsarzt

Übertragbare Krankheiten an den Schulen Schulleitung Schularzt - Kantonsarzt. Schulmed. Fortbildung Dr. med. Christian Lanz, Kantonsarzt Übertragbare Krankheiten an den Schulen Schulleitung Schularzt - Kantonsarzt Schulmed. Fortbildung 6.9.2012 Dr. med. Christian Lanz, Kantonsarzt 1 Management von Meningitis (Meningokokken-Meningitis) Tuberkulose

Mehr

Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden

Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Infektionsrisiken beim Kontakt mit Asylsuchenden Hinweise fu r Mitarbeiter der unteren Aufnahmebehörden und ehrenamtliche Helfer Gesundheitsamt Cuxhaven Allgemeines Infektionsrisiko Kontakt mit Menschen:

Mehr

Empfehlungen zum Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern/Jugend- lichen sowie Kontaktpersonen

Empfehlungen zum Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern/Jugend- lichen sowie Kontaktpersonen Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Kantonsärztlicher Dienst Empfehlungen zum Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern/Jugend- lichen sowie Kontaktpersonen Rundmail an alle Ärztinnenn und Ärzte

Mehr

Tel: Tel: Fax: Fax:

Tel: Tel: Fax: Fax: Kanton Basel-Stadt I Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Kanton Basel-Landschaft I Schulgesundheitskommission Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Schulgesundheitskommission des Basel-Stadt Kantons Basel-Landschaft

Mehr

Zulassung nach Krankheit

Zulassung nach Krankheit 1 Cholera 2 Diphtherie einige Stunden bis 5 Tage, selten länger 2-5 Tage, selten bis zu 8 Tagen solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind solange Erreger in Sekreten und Wunden nachweisbar sind; bei unbehandelten

Mehr

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen

Mehr

Info zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (angelehnt an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts)

Info zur Wiederzulassung nach Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (angelehnt an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts) Info zur Wiezulassung Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (angelehnt an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts) Erkrankung Übertragung Inkubationszeit Cholera Diphterie EHEC Virusbedingte

Mehr

Wiederzulassungsempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten

Wiederzulassungsempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten Wiederzulassungsempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten aus "Infektionskrankheiten - Handbuch für den öffentlichen Gesundheitsdienst" (Littmann

Mehr

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Landesamt für Gesundheit und Soziales Wiederzulassungsempfehlungen für den Besuch von/ die Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen nach Auftreten von ausgewählten Infektionskrankheiten Stand: März 2012 Seite 1 von 12 Ansprechpartner: Dr.

Mehr

Zulassung nach Krankheit (gilt für die Betreuer und die zu Betreuenden)

Zulassung nach Krankheit (gilt für die Betreuer und die zu Betreuenden) Meldepflichtige Infektionskrankheit Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Cholera 1-5 Tage Solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind. Diphtherie 2-5 Tage Solange der Erreger in Sekreten und Wunden

Mehr

Übertragung von Infektionen. Infektionen, Impfungen, Schulauschluss. Varizellen: Epidemiologie. Varizellen. Erkrankung

Übertragung von Infektionen. Infektionen, Impfungen, Schulauschluss. Varizellen: Epidemiologie. Varizellen. Erkrankung Infektionen, Impfungen, Schulauschluss Varizellen Masern Meningokokken Fortbildung für Schulärztinnen im Kanton Zürich 17. März 2011 Christoph Berger Co-Leiter Infektiologie Univeristäts-Kinderspital Zürich

Mehr

ANZEIGE gemäß 2 Abs. 1 des EPIDEMIEGESETZES 1950 INNERHALB VON 24 STUNDEN DER ZUSTÄNDIGEN BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE ANZUZEIGEN ANZEIGE 1

ANZEIGE gemäß 2 Abs. 1 des EPIDEMIEGESETZES 1950 INNERHALB VON 24 STUNDEN DER ZUSTÄNDIGEN BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE ANZUZEIGEN ANZEIGE 1 1 von 5 Anlage I ANZEIGE gemäß 2 Abs. 1 des EPIDEMIEGESETZES 1950 INNERHALB VON 24 STUNDEN DER ZUSTÄNDIGEN BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE ANZUZEIGEN Absender/in: An die/den Bezirkshauptmannschaft/Magistrat

Mehr

Einführung: Warum impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12

Einführung: Warum impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 Inhalt Einführung: Warum impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer

Mehr

Mein Impfschutz Arbeitsblatt

Mein Impfschutz Arbeitsblatt Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Die Sch recherchieren im Rahmen einer Hausaufgabe, gegen welche Krankheiten sie geimpft sind. Sie bringen den eigenen Impfausweis mit in die Schule. Ziel Die Sch diskutieren

Mehr

Schnellabklärung - Kurzübersicht

Schnellabklärung - Kurzübersicht 1 kijufa ggmbh Krankheiten in der Kita Stand: Juli 2017 Schnellabklärung - Kurzübersicht Wir informieren die Eltern über alle Erkrankungen ab dem 3. Fall per anonymen Aushang. Ausnahme: Bei dem Gesundheitsamt

Mehr

Wann dürfen Kinder wieder in die Gemeinschaftseinrichtung? Läuse

Wann dürfen Kinder wieder in die Gemeinschaftseinrichtung? Läuse Wann dürfen Kinder wieder in die Gemeinschaftseinrichtung? Läuse Läuse : nach der 1. korrekten Behandlung möglich Wichtig : 2. Behandlung nach 8 Tagen Nach 34 IFSG haben Erziehungsberechtigte eine Mitwirkungspflicht

Mehr

Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt

Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Landratsamt Waldshut Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: infektionsschutz@landkreis-waldshut.de, web: www.landkreis-waldshut.de Empfehlungen

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge Präventivmedizin. Basisimpfung für Kinder und Jugendliche. Gesundheitsdepartement

Kanton St.Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge Präventivmedizin. Basisimpfung für Kinder und Jugendliche. Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge Präventivmedizin Basisimpfung für Kinder und Jugendliche Gesundheitsdepartement Erreger: Masern Virus Krankheit: Masern Masern, Mumps, Röteln Masern sind eine

Mehr

Einführung: Warum Impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12

Einführung: Warum Impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 Inhalt Einführung: Warum Impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer

Mehr

Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten

Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten Belehrung gemäß der 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) hier : Information für Sorgeberechtigten Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Ihr Kind ist für das laufende Spielkreisjahr in den Spielkreis

Mehr

Vor Infektionen schützen

Vor Infektionen schützen Vor Infektionen schützen Basiswissen zum Impfen Vorlesung WS 2011/2012 Prof. Theo Dingermann, Frankfurt Eigenschaften wirksamer Impfstoffe Sicherheit Schutz Praktische Gesichtspunkte Impfstoff Dauerhaftigkeit

Mehr

1 Zustand des Kindes. 2 Allgemeine Bemerkungen. Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement. Kantonsärztlicher Dienst Fachkommission Infektion und Hygiene

1 Zustand des Kindes. 2 Allgemeine Bemerkungen. Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement. Kantonsärztlicher Dienst Fachkommission Infektion und Hygiene Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Kantonsärztlicher Dienst Fachkommission Infektion und Hygiene Empfehlungen zum Ausschluss von infektiös erkrankten Kindern und Jugendlichen sowie Kontaktpersonen

Mehr

Erkrankung Material Infektionsweg Persönlicher Schutz Maßnahmen

Erkrankung Material Infektionsweg Persönlicher Schutz Maßnahmen AIDS-Vollbild HIV+(positiv) Blut, Sperma, Muttermilch, Liquor, Vaginalsekret Blut-Kontakt mit über offene (evtl. unbemerkte!) Wunden ggf. Mund-Nase-Schutz und Schutzbrille Amöbenruhr Fäkal-orale Schmierinfektion

Mehr

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren

Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren 1. Angaben zum Kind Name / Vorname geboren am geboren in Straße, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Gemeinde Neustetten Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren Konfession (freiwillige Angabe)

Mehr

Inhaltsverzeichnis 5. Autorenverzeichnis 16. Vorwort und Danksagung 17. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Amöbiasis 30.

Inhaltsverzeichnis 5. Autorenverzeichnis 16. Vorwort und Danksagung 17. Infektionsschutzgesetz (IfSG) Amöbiasis 30. I N H A L T Inhaltsverzeichnis 5 Autorenverzeichnis 16 Vorwort und Danksagung 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 19 Allgemeines 19 Meldesystem 19 Meldepflichtige Krankheiten nach 6 IfSG 20 Meldepflichtige

Mehr

STATISTIK JUGEND IMPFUNGEN KINDER & BASEL-STADT

STATISTIK JUGEND IMPFUNGEN KINDER & BASEL-STADT BASEL-STADT KINDER & JUGEND STATISTIK 5 IMPFUNGEN DURCHIMPFUNG VON BASLER SCHULKINDERN Im Rahmen der jährlich stattfindenden schulärztlichen Untersuchungen im Kindergarten, in der dritten und in der neunten

Mehr

Helferkreis Asyl Ottobrunn/Hohenbrunn

Helferkreis Asyl Ottobrunn/Hohenbrunn Helferkreis Asyl Ottobrunn/Hohenbrunn 20.01.2016 Spezialthema: Aktuelle Impfempfehlungen für Helfer, allgemeine Hygienemaßnahmen Referentin: Frau Dr. Hainz Nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts vom November

Mehr

Der Impfkurs. Eine Anleitung zum richtigen Impfen. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg

Der Impfkurs. Eine Anleitung zum richtigen Impfen. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg Der Impfkurs Eine Anleitung zum richtigen Impfen Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Jilg 3. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 232 S. Paperback ISBN 978 3 609 51075 0 Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht:

Mehr

Die Impfung Quelle: wikipedia.de

Die Impfung Quelle: wikipedia.de Die Impfung Quelle: wikipedia.de Die Impfung ist eine vorbeugende Maßnahme gegen verschiedene Infektionskrankheiten und wird deshalb auch Schutzimpfung genannt. Man unterscheidet aktive Impfung und passive

Mehr

Regelungen für ein kooperatives Miteinander von Elternhaus und Schule

Regelungen für ein kooperatives Miteinander von Elternhaus und Schule Regelungen für ein kooperatives Miteinander von Elternhaus und Schule Um die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, ist die Einhaltung eindeutiger Regeln für alle am Schulbetrieb

Mehr

Kindergartenatteste. Konsensempfehlung des Arbeitskreis Kindergartenatteste

Kindergartenatteste. Konsensempfehlung des Arbeitskreis Kindergartenatteste Kindergartenatteste Konsensempfehlung des Arbeitskreis Kindergartenatteste Stand Februar 2017 Kindergartenatteste Konsensempfehlungen des Arbeitskreis Kindergartenatteste 2 Vorwort in den vergangenen Monaten

Mehr

MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien

MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN KINDERLÄHMUNG mit Polio-Salk Mérieux BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN

Mehr

ANZEIGE gemäß 2 Abs. 1 des EPIDEMIEGESETZES 1950 INNERHALB VON 24 STUNDEN DER ZUSTÄNDIGEN BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE ANZUZEIGEN ANZEIGE 1

ANZEIGE gemäß 2 Abs. 1 des EPIDEMIEGESETZES 1950 INNERHALB VON 24 STUNDEN DER ZUSTÄNDIGEN BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE ANZUZEIGEN ANZEIGE 1 1 von 5 Anlage I ANZEIGE gemäß 2 Abs. 1 des EPIDEMIEGESETZES 1950 INNERHALB VON 24 STUNDEN DER ZUSTÄNDIGEN BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE ANZUZEIGEN Absender/in: An die/den Bezirkshauptmannschaft/Magistrat

Mehr

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen

STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis. S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen STADT HOCKENHEIM Rhein-Neckar-Kreis S a t z u n g über die städtischen Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und die 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung

Mehr

Westschweizer und Tessiner Empfehlungen zum (vor)schulischen Ausschluss bei übertragbare Krankheiten

Westschweizer und Tessiner Empfehlungen zum (vor)schulischen Ausschluss bei übertragbare Krankheiten Kapitel 12 Westschweizer und Tessiner Empfehlungen zum (vor)schulischen Ausschluss bei übertragbare Krankheiten Empfehlungen ausgearbeitet und verfasst von: Bernard Vaudaux (Lausanne) Rebecca Anderau (Neuchâtel)

Mehr

Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010

Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 vom 06. bis 23 September Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat im Dezember 2009 festgestellt, dass die Durchimpfungsraten der Bevölkerung noch immer

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Salamon II.5\Arbeitssicherheit - Gesundheitsschutz\Präventive Freistellung\3.

Mehr

Infektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Anhang:

Infektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Anhang: Infektionsschutzgesetz / Meldepflichtige Krankheiten Folgende Infektionskrankheiten werden u.a. im Infektionsschutzgesetz behandelt und müssen umgehend gemeldet werden: Campylobacter Cholera Diphtherie

Mehr

Ansteckende Krankheiten vermeiden

Ansteckende Krankheiten vermeiden Ansteckende Krankheiten vermeiden Ansteckende Krankheiten vermeiden durch Impfungen Vorhandene Impfstoffe sind das wirksamste Mittel gegen ansteckende Krankheiten. Sobald ein Impfstoff oder eine Reihe

Mehr

Tuberkulose in Dresden

Tuberkulose in Dresden Tuberkulose in Pressekonferenz zu den Umgebungsuntersuchungen an Dresdner Schulen 21. Dezember 2017 / Jürgen Löse Podium Barbara Knifka Moderation Dr. Kristin Klaudia Kaufmann Beigeordnete für Arbeit,

Mehr

Infektionsschutzgesetz - IfSG

Infektionsschutzgesetz - IfSG Infektionsschutzgesetz - 6 Meldepflichtige Krankheiten Namentlich zu melden sind 1. bei Krankheitsverdacht, Erkrankung, Tod a) Botulismus b) Cholera c) Diphtherie d) humaner spongiformer Enzephalopathie,

Mehr

I m R he h in i i n s i ch- h Bergi g s i che h n n K reis i w ac a hs h en e n K in i d n e d r g e g sun u d n d u n u d n d s ic i he h r a uf

I m R he h in i i n s i ch- h Bergi g s i che h n n K reis i w ac a hs h en e n K in i d n e d r g e g sun u d n d u n u d n d s ic i he h r a uf Im Rheinisch-Bergischen Kreis wachsen Kinder gesund und sicher auf RBK Durchfall im Kindesalter Dr. med. Sabine Salditt Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Epidemiologie Weltweit zweithäufigste Erkrankung

Mehr

Inhalt. Inhalt. Einführung: Warum impfen wir?... 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens... 12

Inhalt. Inhalt. Einführung: Warum impfen wir?... 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens... 12 Inhalt Einführung: Warum impfen wir?... 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens... 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen... 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe.... 14 3 Wirkungsmechanismen immun

Mehr

2. Nachtrag zur Satzung der DAK-Gesundheit vom 1. Januar Artikel I

2. Nachtrag zur Satzung der DAK-Gesundheit vom 1. Januar Artikel I Gesundheit Unternehmen Leben 2. Nachtrag zur Satzung der DAK-Gesundheit vom 1. Januar 2013 Artikel I Abschnitt E - Weiterentwicklung der Versorgung und Wahltarife Es wird folgender 25 a Gesundheitsbonus

Mehr

IfSG-Leitfaden. (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen

IfSG-Leitfaden. (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen Hessisches Sozialministerium IfSG-Leitfaden (Ausgabe 2007) für Kinderbetreuungsstätten und Schulen in Hessen Anwendung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Mehr

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt

Schule im Alsterland Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Grund- und Gemeinschaftsschule des Amtes Itzstedt Telefon 0 45 35-472 Telefax 0 45 35-1561 Telefon 0 45 37-393 Fax 0 45 37-7690 Schulanmeldung / Schulanmeldung Einschulung Die Daten werden nach 30 (Schulgesetz)

Mehr

Impfinfos für Jugendliche 2014: Fragen und Antworten

Impfinfos für Jugendliche 2014: Fragen und Antworten Impfinfos für Jugendliche 2014: Fragen und Antworten 1: Was verstehe ich unter Basisimpfungen? *Basisimpfungen* sind für alle Jugendlichen ( und Kinder/Erwachsene) empfohlene Impfungen. Diese Impfungen

Mehr

Impfungen. Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs

Impfungen. Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs Impfungen Die HPV-Impfung Weitere Schutzimpfungen Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs Durch die Krebsvorsorge ist es gelungen, die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs deutlich zu verringern.

Mehr

Erste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken

Erste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken Erste Erfahrungen mit den vier neuen Meldekategorien: Mumps, Pertussis, Röteln, Windpocken Roesebeckstr. 4-6 3449 Hannover Fon 11/4- Fax 11/4-14 K. Beyrer Fortbildung für Gesundheitsaufseher, Gesundheitsassistenten

Mehr

Wichtige Impfungen für Senioren. Vortrag für Mitarbeiter und Bewohner von Pflegeeinrichtungen

Wichtige Impfungen für Senioren. Vortrag für Mitarbeiter und Bewohner von Pflegeeinrichtungen Wichtige Impfungen für Senioren Vortrag für Mitarbeiter und Bewohner von Pflegeeinrichtungen Bedeutung von Impfungen Impfen ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahme Impfen schützt jeden Einzelnen vor

Mehr

Vorname. Staatsangehörigkeit/ Sprache. Arbeitgeber. Telefon (dienstlich) Adresse. Name Vorname Geburtsdatum. Name. Tel. Nr.

Vorname. Staatsangehörigkeit/ Sprache. Arbeitgeber. Telefon (dienstlich)  Adresse. Name Vorname Geburtsdatum. Name. Tel. Nr. AUSKÜNFTE BEZÜGLICH DER ELTERN / GESETZLICHEN VERTRETERN MUTTER VATER GESETZLICHER VERTRETER Name Name Name Vorname Vorname Vorname Adresse Adresse Adresse Staatsangehörigkeit / Sprache Staatsangehörigkeit/

Mehr

Gesundheitsformular für Schüler und Schülerinnen

Gesundheitsformular für Schüler und Schülerinnen Bitte von einem Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen! Name (Nachname/Vorname(n)) des Kindes Geburtsdatum Klasse Telefonnummer (zu Hause) Name der Mutter Name des Vaters E-Mail-Adresse Handynummer der

Mehr

Förderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017

Förderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017 Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017 In den Osterferien bietet der Förderverein der Wannetalschule e.v. wieder eine Ferienbetreuung für Grundschüler/innen

Mehr

Inhalt. Inhalt. Einführung: Warum impfen wir?... 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens... 12. 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen...

Inhalt. Inhalt. Einführung: Warum impfen wir?... 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens... 12. 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen... Einführung: Warum impfen wir?....................................... 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens.......................... 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen................................

Mehr

Ich schütze meine Nächsten vor der Grippe

Ich schütze meine Nächsten vor der Grippe Ich schütze meine Nächsten vor der Grippe Von meiner Impfung profitieren auch Angehörige und enge Kontaktpersonen. Ihre Impfung schützt auch Ihre Nächsten Wenn die Grippeimpfung zum Thema wird Sind Sie

Mehr

Masern- Eliminationskampagne des Bundes

Masern- Eliminationskampagne des Bundes Masern- Eliminationskampagne des Bundes Schulmedizinische Fortbildung vom 22.08.2013 lic.phil. Manuela Meneghini, Gesundheitsamt Masern in den Schlagzeilen Was sind Masern? Hochansteckende Viruserkrankung

Mehr

Erkrankung Symptome Ansteckungsgefahr Kontaktpersonen Schutz vor Ansteckung Besuch vom Kindergarten Akute Mittelohrentzündung

Erkrankung Symptome Ansteckungsgefahr Kontaktpersonen Schutz vor Ansteckung Besuch vom Kindergarten Akute Mittelohrentzündung Erstelldatum 25.11.2008 15:19:00 1 von 5 Freiburger Kinderhausinitiative e.v. Liebe Eltern: Die Fachkräfte unserer Kitas sind befugt, die Aufnahme eines sichtbar kranken Kindes zum Schutz des Erkrankten

Mehr

Herwig Kollaritsch Gerhard Wiedermann (Hrsg.) Leitfaden für Schutzimpfungen. SpringerWienNewYork

Herwig Kollaritsch Gerhard Wiedermann (Hrsg.) Leitfaden für Schutzimpfungen. SpringerWienNewYork Herwig Kollaritsch Gerhard Wiedermann (Hrsg.) Leitfaden für Schutzimpfungen SpringerWienNewYork Autorenverzeichnis XVII I. Allgemeine Vakzinologie Kurze Einführung in die Immunologie bei Impfungen (O.

Mehr

Thüringer Empfehlungen

Thüringer Empfehlungen www.thueringen.de Thüringer Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen nach 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Die hier aufgeführten Wiederzulassungsempfehlungen

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung RICHTLINIEN

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung RICHTLINIEN 2.2 1 - Ortsrechtsammlung - 2.2 RICHTLINIEN für die Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, die Ganztagesbetreuung und die Ferienbetreuung an den Schulen in Vaihingen an der Enz vom

Mehr

Umsetzung von Rechtsvorschriften und Normen der Hygiene wo stehen wir?

Umsetzung von Rechtsvorschriften und Normen der Hygiene wo stehen wir? Umsetzung von Rechtsvorschriften und Normen der Hygiene wo stehen wir? Im Landkreis OSL Durchfall-Geschehen hauptsächlich durch Noro- oder Rota-Viren Kopflausbefall und Krätze Infekte der oberen Luftwege

Mehr

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Merkblatt für Schulen zum Umgang mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie unbegleiteten Minderjährigen in Bezug auf mögliche Infektionsgefährdungen

Mehr

Reisezeit - Impfzeit. Informationen für Patienten, die eine Therapie mit TNF-α-Blockern erhalten

Reisezeit - Impfzeit. Informationen für Patienten, die eine Therapie mit TNF-α-Blockern erhalten Reisezeit - Impfzeit Informationen für Patienten, die eine Therapie mit TNF-α-Blockern erhalten Autoimmunerkrankungen und deren Therapie Sehr geehrte/r LeserIn, in dieser Broschüre wird versucht, die derzeit

Mehr

Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung Kindertagesbetreuung Was ist eine Kindertagesstätte? Kindertagesstätten (kurz KiTa) sind Einrichtungen, in denen Kinder von ausgebildetem Personal (u.a. Erzieher/innen) betreut werden. Unterschieden werden

Mehr

Medizin im Vortrag. Herausgeber: Prof. Dr. med. Christoph Frank Dietrich. Impfungen. Text- und Grafikbausteine für die patientengerechte Präsentation

Medizin im Vortrag. Herausgeber: Prof. Dr. med. Christoph Frank Dietrich. Impfungen. Text- und Grafikbausteine für die patientengerechte Präsentation Medizin im Vortrag Herausgeber: Prof. Dr. med. Christoph Frank Dietrich Impfungen Autoren: Dr. med. Christiane Schieferstein-Knauer, Dr. med. Michael Sienz, Kerstin Siehr, Prof. Dr. med. Christoph Frank

Mehr

"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"

Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen "Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger

Mehr

Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister: Telefon:

Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl der Geschwister: Namen der Geschwister:   Telefon: Anmeldung Krippe/ Altersübergreifende Gruppe KiTa Ottersberg-Bahnhof, Dunwisch 12, 28870 Ottersberg 1. Angaben über das Kind Geburtsdatum.. Geburtsort: Konfession: Geschlecht: Straße: PLZ / Ort: Anzahl

Mehr

Epidemiologische Information für den Monat November 2017

Epidemiologische Information für den Monat November 2017 Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen 01099 Dresden, Jägerstraße 8/10 - Tel. (0351) 8144-0 - Fax (0351) 8144-1020 - Web: www.lua.sachsen.de Epidemiologische Information

Mehr

Epidemiologische Information für den Monat März 2017

Epidemiologische Information für den Monat März 2017 Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen 01099 Dresden, Jägerstraße 8/10 - Tel. (0351) 8144-0 - Fax (0351) 8144-1020 - Web: www.lua.sachsen.de Epidemiologische Information

Mehr

"Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen"

Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen "Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen" Infektion Cholera Diphtherie EHEC Imfpräventabel (relativ) ja nein Inkubationszeit Stunden bis 5 d, 2-5 d, selten bis 8 d 1-8 d selten länger

Mehr

Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand:

Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand: Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand: 01.07.2016 Nachstehend sind die Regelungen des 25a der Satzung der DAK-Gesundheit in der Fassung vom 01.01.2015 sowie die Anlage zu 25a in der

Mehr

Daneben werden von der STIKO folgende Impfungen in Deutschland für bestimmten Risikogruppen empfohlen:

Daneben werden von der STIKO folgende Impfungen in Deutschland für bestimmten Risikogruppen empfohlen: Impfen Die von uns empfohlenen und durchgeführten Impfungen entsprechen stets den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut Berlin (STIKO). Jeder sollte einen ausreichenden

Mehr

Pflichtenheft für Schulärztinnen und Schulärzte der Volksschulen

Pflichtenheft für Schulärztinnen und Schulärzte der Volksschulen G Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Schulärztlicher Dienst Kanton Aargau Pflichtenheft für Schulärztinnen und Schulärzte

Mehr

Das Kind in der Apotheke

Das Kind in der Apotheke Das Kind in der Apotheke Krankheiten Wirkstoffe Besonderheiten der Behandlung Von Claudia Bruhn, Berlin Otto Frey, Heidenheim Rita Wagner, Augsburg Mit 32 Abbildungen und 60 Tabellen Deutscher Apotheker

Mehr

Ich und meine Gesundheit Lehrerinformation

Ich und meine Gesundheit Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Ziel Die Sch diskutieren, welche Infektionskrankheiten sie bereits gehabt haben und wie ihr Körper auf diese Krankheiten reagiert hat. Die LP erklärt die einzelnen Symptome und Auswirkungen

Mehr

Krank im Kindergarten

Krank im Kindergarten Krank im Kindergarten Fachtagung für Leiter/Innen und Fachberater/Innen der Kindertagesstätten im LK Tübingen Landratsamt Tübingen 18.10.2012 Gesetzliche Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen Rainer

Mehr

Bestehen aktuelle Beschwerden? Steht die Kandidatin, der Kandidat z. Zt. in ärztlicher Behandlung und weshalb?

Bestehen aktuelle Beschwerden? Steht die Kandidatin, der Kandidat z. Zt. in ärztlicher Behandlung und weshalb? ÄRZTLICHES ZEUGNIS Sehr geehrte Ärztin, sehr geehrter Arzt Die Person, welche Ihnen das Schreiben vorlegt, interessiert sich für eine Ausbildung an der Höheren Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS)

Mehr

Anlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand:

Anlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand: Anlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand: 01.01.2015 Alter 0 Jahre: U1 U2 U3 U4 U5 U6 Schutzimpfung Neugeborenen Hörscreening Punkte 1500 Toleranzregelung

Mehr

Schulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum

Schulordnung. Christophorus-Schule. im Heilpädagogischen Zentrum Schulordnung Christophorus-Schule im Heilpädagogischen Zentrum Liebe Eltern, Ihr Kind ist jetzt Schüler/in der Christophorus- Schule. Wir freuen uns über die Aufnahme in unsere Gemeinschaft und werden

Mehr

1. Hygienetag HVO. Impfungen. Matthias Schlegel Infektiologie/Spitalhygiene, KSSG ; 1.

1. Hygienetag HVO. Impfungen. Matthias Schlegel Infektiologie/Spitalhygiene, KSSG ; 1. 1. Hygienetag HVO Impfungen Matthias Schlegel Infektiologie/Spitalhygiene, KSSG Impfung Vorbeugende Massnahme Verhindert Infektionskrankheiten und gefährliche Auswirkungen Imitiert eine natürliche Infektion:

Mehr

Die Kosten für eine "Blutuntersuchung im Dunkelfeldmikroskop"betragen:

Die Kosten für eine Blutuntersuchung im Dunkelfeldmikroskopbetragen: Behandlungsgebühren mein Stundensatz liegt bei: 70,- für Selbstzahler, 80,- für Zusatzversicherte 90,- für Privatversicherte. Die Kosten für eine "Blutuntersuchung im Dunkelfeldmikroskop"betragen: bei

Mehr

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten

Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten Krankheiten Zentrum für Impfmedizin und Infektionsepidemiologie INFEKT - INFO Ausgabe 2 / 29, 16. Januar 29 Kurzbericht über die im Rahmen der Infektionskrankheiten-Surveillance nach IfSG in Hamburg registrierten

Mehr

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Verlässlichen Grundschule Seite 1/5 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Benutzungsordnung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Das Konzept der Verlässlichen Grundschule ist eine Antwort auf gewandelte

Mehr

Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung

Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung Anmeldeformular Kinderbetreuungseinrichtung Zurück an Ansprechpartner: Stadtverwaltung Künzelsau Frau Anita Wilden Stuttgarter Straße 7 Telefon 07940 129-112 74653 Künzelsau Fax 07940 129-113 email: anita.wilden@kuenzelsau.de

Mehr