LEITFADEN FÜR BERUFSBILDNER/INNEN. 4. Auflage (Juli 2016) BERUFSFACHSCHULE. Berufsbildungszentrum des Kantons Zürich

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1 BERUFSFACHSCHULE LEITFADEN FÜR BERUFSBILDNER/INNEN 4. Auflage (Juli 2016) Berufsbildungszentrum des Kantons Zürich

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3 INHALT 2 Editorial 4 Organigramm 5 Leitbild 7 Pflichtunterricht 11 Freikurse 12 Förderangebote 13 Fachkundige individuelle Begleitung FiB 15 Absenzwesen 17 Disziplinarwesen 18 Kommunikation/Lernortkooperation 19 Administratives und Zuständigkeiten 21 Probleme von Lernenden an der Schule 23 Qualifikationsverfahren QV 25 Allgemeine Informationen 26 Kursort/Situationsplan IMPRESSUM Berufsbildungszentrum Dietikon Schöneggstrasse Dietikon Telefon Telefax sekretariat@bzd.ch

4 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE EDITORIAL Ausbildungsbetriebe sehen sich mit einer Fülle von verschiedenen Informationen und Prozessen im Zusammenhang mit der Berufsfachschule konfrontiert. Im Laufe eines Lehrjahres tauchen Fragen zum Unterricht, Absenzenwesen, Notengebung und vielem mehr auf. Der vorliegende Leitfaden soll dazu dienen, allen Berufsbildner/innen unserer Ausbildungsbetriebe auf eine schnelle und übersichtliche Weise die wichtigsten Informationen sowie auf ihre Fragen entsprechende Antworten zu liefern. Gerne erinnern wir die Leser auch an die weiteren Informationsmöglichkeiten bezüglich Berufsfachschule. Unsere jährlich durchgeführten Berufsbildner-Informationsanlässe und weitere Veranstaltungen wie «Krisen in der Lehre» erfreuen sich grosser Beliebtheit. Diese Anlässe bieten den Berufsbildner/innen immer auch eine gute Gelegenheit, sich kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. Zudem befolgen wir das Prinzip der «offenen Türen». Die Berufsbilder/innen können sich jederzeit für einen Unterrichtsbesuch am BZD oder für ein Gespräch mit Lehrpersonen oder mit der Schulleitung anmelden. Auch kann man auf unserer Homepage viele wichtige Informationen mit den entsprechenden Links und Hinweisen abrufen. Wir hoffen, den Berufsbildner/innen unserer Ausbildungsbetriebe mit diesem Leitfaden ein nützliches Instrument in die Hand zu geben und freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit! An dieser Stelle möchten wir allen beteiligten Personen, die an diesem Leitfaden mitgearbeitet haben,unseren Dank aussprechen. Dieses Dokument stellt einen wichtigen Bestandteil auf unserem Weg zu einer nachhaltigen Schulentwicklung dar.

5 2 3 Zögern Sie nicht, bei Problemen unsere Hilfe und unsere Beratung in Anspruch zu nehmen! Falls Sie Fragen haben, Vorschläge unterbreiten oder Beschwerden anbringen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Ausbildungszeit mit Ihren Lernenden! Berufsbildungszentrum Dietikon René Wyttenbach Rektor Claudia Hug Abteilungsleiterin Berufsfachschule

6 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE ORGANIGRAMM K. Oezsoy Technischer Dienst Rene Wyttenbach Rektorat M. Füglister Mediothek R. Landis Hausdienst Claudia Hug Abteilungsleiterin Berufsfachschule K. Wallner Assistentin BFS Q-Verantwortliche Suchtprävention M. Wittwer FGL Logistik S. Forster FGL MB D. Merz FGL ABU B. Brunner FGL Sport PLUR Prüfungsleitung ABU FIB-Verantwortliche/r E. Civelli FGL MP/AL ICT-Team/ päd. Konzepte

7 LEITBILD 4 5 WER SIND WIR? WELCHES SIND UNSERE SCHWERPUNKTE? WIE SETZEN WIR UNSEREN BILDUNGS- AUFTRAG UM? WIE TRETEN WIR AUF? WELCHE INFRA- STRUKTUR BIETEN WIR? WIE SICHERN WIR UNSERE QUALITÄT? Das Berufsbildungszentrum Dietikon ist eine kantonale Schule, die ihren Bildungsauftrag eigenständig umsetzt. Unser Angebot umfasst Pflichtunterricht für Lernende, berufliche und allgemeine Weiterbildung, Lehrgänge in verschiedenen Fach- und Sachgebieten und eine eidg. anerkannte Höhere Fachschule (HF). Wir bieten eine umfassende Bildungskultur auf hohem fachlichem, pädagogischem und methodisch/didaktischem Niveau. Wir führen spezielle Anlässe zur Ergänzung unseres Angebotes durch. Wir sind ein Team, das sich gegenseitig unterstützt, respektiert und toleriert. Wir übernehmen auf allen Stufen Selbstverantwortung und unterstützen Eigeninitiative. Unsere Führungsstrukturen und Kompetenzen sind klar ersichtlich und geregelt. Wir kommunizieren auf allen Ebenen direkt und unkompliziert. Wir informieren mit Hilfe der Medien oder mittels geeigneten Anlässen über unsere Ziele und Angebote. Unsere Infrastruktur ist bezüglich Lehrmitteln, Unterrichtshilfen, Unterrichtsräumen und Sportanlagen auf dem neusten Stand. Unsere Dienste (Verwaltung, Mediothek, Haus- und Techn. Dienst) sind personell, fachlich und einrichtungsmässig in der Lage, ihren Auftrag zu erfüllen. Unsere Leistungsbeurteilung ist offen und transparent. Wir fördern und sichern die Schulentwicklung und die permanente Weiterbildung des Personals. Wir honorieren ausserordentliche Leistungen. Wir treten mit einem einheitlichen Erscheinungsbild auf. Wir überprüfen unser Leitbild jährlich.

8 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE

9 PFLICHTUNTERRICHT 6 7 SCHULTAGE STUNDENPLAN KLASSENLEHRPERSON LEHRMITTEL/ SCHULMATERIAL Die Pflicht zum Schulbesuch ist im Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002, Stand Januar 2013, Art. 21 Abs. 3 verankert. Der Pflichtunterricht umfasst fachkundliche und allgemeinbildende Fächer sowie Sportunterricht. Die Lernenden werden nach deren Anmeldung je nach Beruf einem oder zwei Schultagen zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt nach organisatorischen und pädagogischen Grundsätzen. Der Schultag wird während der ganzen Schulzeit beibehalten. Wünsche der Ausbildungsbetriebe können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Der Stundenplan wird semesterweise erstellt. In der Regel werden innerhalb eines Schuljahres keine oder nur geringe Anpassungen vorgenommen. Die Publikation des Stundenplans erfolgt über unsere Webseite ab der Woche 33, resp. ab der Woche 7. Details finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Stundenplan. Für jede Klasse wird eine Klassenlehrperson bestimmt. Die Klassenlehrperson koordiniert die schulinterne Kommunikation zwischen den beteiligten Lehrpersonen und tritt bei Bedarf mit der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner in Kontakt. Zudem ist sie Ansprechperson für Anfragen von Betrieben über Leistung und Verhalten der Lernenden. Sie bewilligt in Absprache mit den beteiligten Lehrpersonen Dispensationsgesuche bis maximal zwei Schultage. Auf dem publizierten Stundenplan ist der Name der Klassenlehrperson ersichtlich. Berufsfachschule Stundenplan. Die Lehrmittel werden aufgrund der Bestellung den Lernenden zugesandt oder am ersten Schultag abgegeben. Die Bezahlung erfolgt direkt an den Lehrmittelvertrieb. Über das Bestellvorgehen werden die Lernenden vor dem Schulbeginn oder vor dem Semesterbeginn informiert. Eine Kopie geht an den Ausbildungsbetrieb. Es ist möglich, dass während eines Semesters noch zusätzlich Lehrmittel beschafft werden müssen. Die Lernenden werden darüber rechtzeitig informiert.

10 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE BERUFSKUNDE BERUFSKUNDE (BK) LOGISTIK BERUFSKUNDE (BK) MASCHINENBAU Über persönliches Schulmaterial wie Schreibutensilien, Taschenrechner oder andere Hilfsmittel, die von den Lernenden selbst angeschafft werden müssen, informiert die jeweilige Lehrperson. Für Kopien und Verbrauchsmaterial wird je nach Anzahl der Lehrjahre ein Schulgeld erhoben. Dieses wird am Beginn der Ausbildung den Lernenden in Rechnung gestellt. Details finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Lehrmittelbestellung. In der Berufskunde werden die theoretischen Grundlagen für die erfolgreiche Ausübung des Berufes vermittelt. Praxisbezug und Aktualität stehen im Zentrum, um einen interessanten und lehrreichen Unterricht zu gewährleisten. Wir fördern Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. Bei den Logistikern EFZ wird zwischen berufsfeldbezogenem (Fachkunde) und berufsfeldübergreifendem (Berufskunde) Unterricht unterschieden. Die Fachkunde wird zum Teil in separaten Klassen, in Blöcken zu vier bis sieben Wochen, auf das 2. und 3. Lehrjahr verteilt (neu), unterrichtet. Der Schullehrplan beruht auf dem Bildungsplan Logistiker/in EBA oder Logistiker/in EFZ. Details finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Logistik Logistiker/in EFZ oder Logistiker/in EBA Schullehrplan und ch Grundbildung Bildungsplan. Bei den Polymechanikern wird nach «Profil G, grundlegende Anforderungen» und «Profil E, erweiterte Anforderungen» unterschieden. Die Einteilung erfolgt jeweils am Semesterende den schulischen Leistungen entsprechend. Bei den Konstrukteuren gibt es keine Profil Unterteilung. Der Ausbildungsfortschritt der Lernenden in allen Fächern des Berufskundeunterrichts wird zwecks ihrer Lern- und Leistungsdokumentation mit dem KoRe-Katalog abgeglichen. Details finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Maschinenbau entsprechender Beruf.

11 8 9 ALLGEMEINBILDENDER UNTERRICHT (ABU) SPORTUNTERRICHT BILI BYOD INFORMATIK Der allgemeinbildende Unterricht (ABU) an unserer Schule öffnet den jugendlichen Berufslernenden den Zugang zu zentralen, gesellschaftlichen Themen aus den Bereichen Recht, Politik, Wirtschaft und Kultur. Die Lektionen umfassen die Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft». Der Unterricht erfolgt nach dem Schullehrplan, der sich je nach Lehrdauer unterscheidet. Details finden Sie unter folgendem Pfad Berufsfachschule Allgemeinbildung Schullehrpläne. Im Sportunterricht wird auf einen gesunden Umgang mit dem Körper Wert gelegt. Es werden verschiedenste Sportarten vermittelt, um die Lernenden zu lebenslanger sportlicher Aktivität anzuleiten. Das Angebot wird durch verschiedene, auch ausserschulische, Anlässe ergänzt. Den Lehrplan Sport und Informationen zum Sportunterricht finden Sie unter: Berufsfachschule Sport. Alle Maschinenbauklassen mit einer vierjährigen Ausbildung werden seit dem Schuljahr 14/15 bilingual (zweisprachig) in Englisch und Deutsch in mindestens einem Fach unterrichtet. Im Bereich Logistik wird der Bili-Unterricht seit dem Schuljahr 15/16 in mindestens einer Klasse angeboten. Das Ziel des Bili-Unterrichts ist in erster Linie die Aufrechterhaltung der individuellen sprachlichen Kompetenz im Englischen und einen Aufbau des fachlichen Wortschatzes in der Zielsprache im entsprechenden Beruf. Das QV findet weiterhin auf Deutsch statt. BYOD bedeutet «bring your own Device» (=bring dein eigenes Gerät mit) und meint, dass alle Lernenden, die im Bereich EFZ beginnen, den eigenen Laptop oder das eigene Tablett in die Schule für Unterrichtszwecke mitbringen. Das Gerät soll als Hilfsmittel in Teilen des Unterrichts eingesetzt werden. Office 365 Den Lernenden wird über die Jahre am BZD ein kostenloser Office-365-Account zur Verfügung gestellt. Das Office 365 beinhaltet die gesamte Office-Palette, welche auch lokal auf den eigenen Geräten installiert werden kann. Nach Ablauf der Schulzeit wird die Lizenz automatisch entzogen und die Lernenden müssen danach selbst eine Lizenz erwerben, wenn dies dann erwünscht ist.

12 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE NOTENGEBUNG BERUFSMATUR Es werden verschiedene Arbeiten wie Gruppenarbeiten, Präsentationen, schriftliche und mündliche Prüfungen bewertet. Die Zeugnisnoten werden auf halbe Noten gerundet und beinhalten mindestens drei Teilnoten aus oben genannten Arbeiten. Der Ausbildungsbetrieb erhält jedes Semester ein Zeugnis über die Leistungen seiner Lernenden. Die Prüfungsarbeiten sind Eigentum der Lernenden und sollen zur Notenkontrolle aufbewahrt werden. Prüfungsarbeiten werden in der Regel am nächstfolgenden Schultag zurückgegeben. Die Lernenden werden angehalten, die Berufsbildnerin bzw. den Berufsbildner regelmässig über ihre Leistungen zu informieren. Lernende, welche die Berufsmaturitätsschule besuchen, sind vom allgemeinbildenden Unterricht und teilweise vom Sportunterricht befreit. Logistiker/innen besuchen die Berufs- und Fachkunde im Umfang von einem halben Tag. Der Besuch der Berufsmaturitätsschule umfasst eineinhalb Tage. Polymechaniker/innen und Konstrukteur/innen besuchen einen Tag die Fachkunde am BZD und einen Tag den Unterricht an der Berufsmaturitätsschule. Der Stundenplan ist an diese Bedingungen angepasst. Details finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Maschinenbau Polymechaniker/in & Konstrukteur/in.

13 FREIKURSE FREIKURSE Gemäss Gesetz dürfen Lernende Freikurse ihrer Wahl bis zu einem halben Tag pro Woche besuchen. Sofern Lernende die Voraussetzungen sowohl im Lehrbetrieb als auch in der Berufsfachschule erfüllen (bspw. guter Notenschnitt, gute Leistungen im Betrieb), dürfen sie Freikurse nach Wahl besuchen. Das BZD bietet eine grosse Palette solcher Freikurse an. Freikurse können auch an anderen Berufsfachschulen besucht werden. Informationen dazu finden Sie unter den entsprechenden Homepages der Schulen. Details finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Freikurse.

14 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE FÖRDERANGEBOTE FÖRDERKURSE LERNATELIER STELLWERKTEST 9 Fördermassnahmen stellen eine Ergänzung zur beruflichen Grundbildung dar. Sie sollen vorhandene Wissenslücken schliessen und Schwächen ausgleichen, damit eine angemessene Teilnahme am regulären Unterricht gewährleistet ist. Die Fördermassnahmen sind freiwillig und können aufgrund des Ergebnisses vom Stellwerktest, einer Empfehlung der entsprechenden Lehrperson oder auf Anraten der Berufsbildnerin bzw. des Berufsbildners besucht werden. Die rechtlichen Grundlagen zu Fördermassnahmen finden Sie im Berufsbildungsgesetz Art. 21 und 22 sowie in der Berufsbildungsverordnung Art. 20. Für Polymechaniker/innen und Konstrukteur/innen werden bei Bedarf fachspezifische Förderkurse angeboten. Diese finden in der Regel unter der Woche an Randzeiten statt. Details finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Maschinenbau Polymechaniker/in & Konstrukteur/ in Fördermassnahmen. Weitere Förderkurse bieten wir in Mathematik und Deutsch an. Das Lernatelier unterstützt die Lernenden in ihrem Lernund Problemlösungsprozess in den Bereichen Deutsch und Mathe matik. Es fördert das Verständnis für Lerninhalte und legt Grundlagen für nachhaltiges Lernen. Die Lernenden sollen selbstgesteuert und unter fachkundiger Leitung möglichst individuell ihre Defizite aufarbeiten. Die Lernenden arbeiten an ihren Defiziten, bis sie mittels Test die vom BZD geforderte Punktzahl erreichen. Ein früherer Ausstieg aus dem Lernatelier ist in begründeten Fällen möglich. Als Grundlage zur Teilnahme am Lernatelier dient der Stellwerktest 9. Wenn eine vom BZD festgelegte Punktzahl in den Bereichen Mathematik und Deutsch nicht erreicht wird, wird dem Lernenden empfohlen, das Lernatelier zu besuchen. Die Betriebe entscheiden definitiv.

15 TITEL FACHKUNDIGE INDIVIDUELLE BEGLEITUNG FIB FACHKUNDIGE INDIVIDUELLE BEGLEITUNG (FIB) Gemäss Berufsbildungsgesetz bietet die Berufsfachschule Dietikon den Lernenden der zweijährigen Grundbildung mit Attestabschluss die «Fachkundige individuelle Begleitung FiB» an. Integriert im ordentlichen Unterricht (eine Lektion) arbeiten die Lernenden mittels Lernvereinbarungen an individuellen Lernzielen. Details finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Fördermassnahmen Fachkundige individuelle Begleitung.

16 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE LERNEN IST WIE RUDERN GEGEN DEN STROM. HÖRT MAN DAMIT AUF, TREIBT MAN ZURÜCK. LAOZI

17 ABSENZWESEN ENTSCHULDIGUNGS- GRÜNDE VORHERSEHBARE ABSENZEN Ein möglichst lückenloser Besuch der Berufsfachschule ist Vor aussetzung für das Erreichen der Lernziele und für das Bestehen des Qualifikationsverfahrens. Als unentschuldigt gilt jede Absenz, die nicht vorher bewilligt oder spätestens innert vier Wochen hinreichend und schriftlich im Absenzenheft begründet wird. Ferien unterbrechen diese Frist in der Regel nicht. Das Fernbleiben von Unterrichtsstunden sowie das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenzen. Absenzen werden durch die Berufsbildnerin bzw. den Berufsbildner mit Stempel und Unterschrift zur Kenntnis genommen. Bei Ler nenden unter 18 Jahren muss eine Person der elterlichen Sorge mit unterzeichnen. Alle Absenzen müssen anschliessend den betroffenen Lehrpersonen vorgelegt werden. Auszug aus dem Disziplinarreglement: Krankheit, Unfall, aussergewöhnliche Ereignisse in der Familie der Lernenden, ausserhalb des Einflussbereichs der Lernenden liegende Ereignisse wie z.b. Zugsverspätungen, Militär-, ziviler Ersatz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst, Ferien, die aus zwingenden Gründen nicht während der Schulferien bezogen werden können, die Teilnahme an Bildungslagern oder an geschäftlichen Anlässen der Ausbildungsbetriebe sowie an berufsbezogenen Branchenkursen der Berufsverbände, der Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss Art. 329e des Obligationenrechts (OR) vom 30. März Bei voraussehbaren Absenzen ist mindestens vierzehn Tage im Voraus bei der Abteilungsleitung ein schriftliches Gesuch einzureichen.

18 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE NICHT VORHERSEHBARE ABSENZEN KOMPETENZEN SPORTDISPENS ERMAHNUNG AUFGRUND UNENTSCHULDIGTER ABSENZ VERWEIS AUFGRUND UNENTSCHULDIGTER ABSENZ Diese Absenzen sind innert vier Wochen im Absenzenheft zu begründen. Dispensationen von einzelnen Fächern müssen von der Schulleitung bewilligt werden. Bei mehr als einer zweiwöchigen Sportunfähigkeit muss dem Sportlehrer eine Entschuldigung mit der Unterschrift der Berufsbildnerin bzw. des Berufsbildners und ein ärztliches Zeugnis vorgewie sen werden. Lernende, die den regulären Berufsschulunterricht besuchen, müssen unabhängig von einer allfälligen Sportdispens in den Sportlektionen anwesend sein und Zusatzaufgaben übernehmen (schriftlicher Auftrag bearbei ten, Schiedsrichtertätigkeit usw.). Mit einer Ermahnung werden die/der Lernende sowie die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner schriftlich auf eine unentschuldigte Absenz aufmerksam gemacht. Die Ermahnung wird von der Abteilungsleitung ausgestellt. Kenntnisnahme und Gewährung des rechtlichen Gehörs bestätigt die/der Lernende durch seine Unterschrift auf der Ermahnung. Ermahnungen werden nach einem Schuljahr gelöscht. Eine Ermahnung kann zu einem kostenpflichtigen Verweis führen. Ein Verweis bleibt während der gesamten Ausbildungszeit bestehen. Mehrere Verweise können zu einem Antrag auf Schulausschluss führen.

19 DISZIPLINARWESEN ERMAHNUNG AUFGRUND EINES DISZIPLINARVERSTOSSES VERWEIS AUFGRUND VON DISZIPLINARVERSTÖSSEN Das Berufsbildungszentrum Dietikon legt grossen Wert auf eine gute Zusammenarbeit und ein offenes und respektvolles Arbeitsklima. Das Disziplinarreglement regelt das Vorgehen bei Verstössen gegen die Hausordnung und/oder Zimmerordnung sowie gegen das Absenzenreglement. Siehe Informationen & Rektorat Informationen Reglemente. Mit einer Ermahnung werden die/der Lernende sowie die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner schriftlich auf einen Regelverstoss aufmerksam gemacht. Die Ermahnung wird von der betroffenen Lehrperson ausgestellt. Kenntnisnahme und Gewährung des rechtlichen Gehörs bestätigt die/der Lernende durch seine Unterschrift auf der Ermahnung. Ermahnungen werden nach einem Schuljahr gelöscht. Eine Ermahnung kann zu einem kostenpflichtigen Verweis führen. Ein Verweis bleibt während der gesamten Ausbildungszeit bestehen. Mehrere Verweise können zu einem Antrag auf Schulausschluss führen. Besonders schwerwiegende Regelverstösse führen direkt (ohne vorhergehende Ermahnung) zu einem Verweis oder zum Schulausschluss. Über die Erteilung eines Verweises entscheidet die Abteilungsleitung.

20 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE KOMMUNIKATION/ TITEL LERNORTKOOPERATION KOMMUNIKATION KONTAKTAUFNAHME MIT DEM BETRIEB KONTAKTAUFNAHME MIT DER BERUFSFACHSCHULE LERNORTKOOPERATION Wir pflegen eine offene und transparente Kommunikationskultur. Das BZD orientiert über das neue Schuljahr anhand eines Briefes mit Terminkalender und Infobroschüre. Der Betrieb erhält pro Semester eine Kopie des Semesterzeugnisses, das die Leistungen der Lernenden dokumentiert. Bei sehr schlechten Leistungen kann auch kurzfristig eine Kontaktaufnahme erfolgen. Die Klassenlehrperson meldet sich bei der Berufsbildnerin/ beim Berufsbildner, wenn die/der Lernende mehr als zwei Wochen unentschuldigt fehlt. Zusätzlich zum Terminkalender meldet sich die Schule schriftlich bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.b. Verschiebungen, Ausfälle, Projektwochen, Freikurse, Einladungen zu Veranstaltungen, Empfehlungsschreiben für den Besuch eines Förderkurses). Bei Fragen können sich die Berufsbildner an folgende Stellen wenden: Abteilungsleitung (siehe Seite 4) Sekretariat (siehe Umschlagseite, hinten) Klassenlehrperson (siehe: Berufsfachschule Stundenplan entsprechende Klasse suchen. Die Adressen der Klassenlehrpersonen finden Sie auf Informationen & Rektorat Wir über uns Unser Team. Jährlich findet eine Berufsbildnerinfo-Veranstaltung statt. Die Berufsbildner/innen werden mit separatem Schreiben eingeladen. Die Berufsbildner/innen haben jederzeit die Möglichkeit, nach Voranmeldung im Sekretariat, den Unterricht zu besuchen. Jährlich findet der gemeinsame Eltern- und Berufsbildnerabend «Krisen in der Lehre» statt. Die Schulkommission bildet je eine Fachkommission Logistik und Maschinenbau. In diesen treffen Personen aus Betrieben, ÜKs und der Schule zusammen.

21 ADMINISTRATIVES UND ZUSTÄNDIGKEITEN BESCHWERDEN/ REKLAMATIONEN WECHSEL DES BERUFSBILDNERS ZEUGNISSE AUFGEBOT QV RESULTATE QV ÜBERBETRIEBLICHE KURSE BERUFSMATURITÄT LEHRVERTRAGSAUFLÖSUNG Einen umfassenden Überblick erhalten Sie im Leitfaden für Beschwerden. Bei einem Wechsel der Berufsbildnerin bzw. des Berufsbildners meldet der Ausbildungsbetrieb den Wechsel direkt ans Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA). Die Daten werden vom MBA mutiert. Eine Meldung an das BZD entfällt daher. Die Zeugnisse werden den Lernenden jeweils am Ende eines Semesters im Unterricht abgegeben. Ein Exemplar wird der Berufsbildnerin bzw. dem Berufsbildner auf dem Postweg zugesandt. Im letzten Semester werden die Zeugnisse der Lernenden direkt nach Hause geschickt. Die Aufgebote zum QV (Qualifikationsverfahren) werden von der zuständigen Prüfungskommission erstellt und versandt. Das BZD hat keinen Einfluss auf die praktischen oder fachlichen Prüfungen am QV. Das Aufgebot für das QV ABU wird vom BZD verschickt. Das EFZ resp. das EBA wird den Lernenden und dem Betrieb von der Prüfungskommission zugestellt. Das BZD darf keine Auskunft über bestandene oder nicht bestandene QVs geben. Die überbetrieblichen Kurse werden durch die von der Schule unabhängigen Institutionen organisiert und durchgeführt. Fragen bezüglich Organisation oder Durchführung der ÜKs sind aus diesem Grund direkt an die entsprechenden Stellen wie SVBL, Swissmechanic, RAU oder azw zu richten. Fragen zur Berufsmaturität sind direkt an die entsprechende BM-Schule zu richten (in der Regel an die Berufsmaturitätsschule Zürich). Lehrvertragsauflösungen sind nur durch den Lehrbetrieb oder den Lernenden selbst möglich. Bei einer Lehrvertragsauflösung erfolgt die Mitteilung direkt an das MBA. Das MBA informiert die Schule. Die Lernenden können während drei Monaten unter Auflagen die Berufsfachschule weiterhin besuchen. Details finden Sie unter folgendem Pfad: zh.ch Berufslehre & Abschlussprüfung Information für Betriebe Lehrvertrag Lehrvertrag auflösen.

22 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE LERNEN, OHNE ZU DENKEN, IST EITEL; DENKEN, OHNE ZU LERNEN, IST GEFÄHRLICH. KONFUZIUS

23 PROBLEME VON LERNENDEN AN DER SCHULE Es ist wichtig, dass Lernende Konfliktsituationen sowohl mit Mitlernenden als auch mit Lehrpersonen nicht anstehen lassen, sondern etwas dagegen unternehmen. Das Gleiche gilt auch für Probleme bezüglich schulischer Leistungen wie auch für Probleme im Bereich Gesundheit und Sucht. KONFLIKTE VON LERNENDEN MIT LEHRPERSONEN UND LERNENDEN VORGEHEN FÜR AUSBILDUNGSBETRIEBE DISZIPLINARISCHE PROBLEME PROBLEME BEZÜGLICH SCHULISCHER LEISTUNG UNGENÜGENDE NOTEN Die Lernenden sollen das Gespräch mit der entsprechenden Lehrperson oder den entsprechenden Lernenden suchen. Falls nach einem Gespräch mit der Lehrperson oder einer/einem Ler nenden keine Änderung eintritt, kann die Klassenlehrperson angesprochen werden. Führen die Gespräche mit der entsprechenden Lehrperson und/oder der Klassenlehrperson zu keiner Lösung, kann die Abteilungsleitung kontaktiert werden. Die Lernenden sollen sich auf das Gespräch vorbereiten. Hilfreich ist, wenn Sie gesammelte Fakten bereits schriftlich festgehalten haben. In speziellen oder sehr dringenden Angelegenheiten kann die Abteilungsleitung direkt kontaktiert werden. Werden Konflikte von Lernenden mit Lehrpersonen oder Ler nenden im Lehrbetrieb angesprochen, so besteht die Möglichkeit, dass der Lehrbetrieb Kontakt mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer oder der Schulleitung aufnimmt. Massnahmen bei disziplinarischen Problemen werden im Abschnitt «Disziplinarwesen» behandelt. Bei Problemen bezüglich schulischer Leistungen ist grundsätz lich die entsprechende Lehrperson anzusprechen. Die Schule unterstützt Lernende mit vorhandenen Wissenslücken durch Förderangebote. Im Kapitel Fördermassnahmen erfahren Sie mehr zu diesem Thema. Bei begründeten Leistungseinschränkungen (Legasthenie usw.) können Spezialregelungen vereinbart werden. Siehe auch: Berufsfachschule Fördermassnahmen. Die Schule kommuniziert grundsätzlich nur über das Semesterzeugnis. Die Lehrbetriebe dürfen erwarten, dass ihnen von ihren Lernenden sämtliche Prüfungsnoten vorgelegt werden. Von Seiten der Schule sind ungenügende Prüfungsnoten nicht unterschriftspflichtig. Wir empfehlen, dass die Lernenden eine Notenliste führen. Sieht die Schule das QV aus schulischer Sicht gefährdet, nimmt sie mit dem Betrieb Kontakt auf.

24 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE PROBLEME IM BEREICH GESUNDHEIT UND SUCHT Die Berufsfachschule Dietikon ist seit 2009 Mitglied des Netzwerks gesundheitsfördernder Schulen. Auf dieses Label sind wir stolz, da es uns auszeichnet und wir uns für das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Lernenden und Mitarbeitenden einsetzen. Die Schule führt regelmässig Präventionsprojekte im Bereich Gesundheit und Sucht durch. Zusätzlich bietet die Schule eine Anlaufstelle für Lernende mit den unterschiedlichsten Problemen an. Das Ziel ist die Weitervermittlung an professionelle Institutionen mit entsprechenden Hilfeleistungen. Die Kontaktperson für Lernende mit Schwierigkeiten sowie weitere Links zu externen Beratungsstellen finden Sie auf unserer Website Berufsfachschule Gesundheitsförderung und Sucht prävention.

25 QUALIFIKATIONSVERFAHREN QV ERFAHRUNGSNOTE ABSCHLUSSPRÜFUNG ABU (SEP) VERTIEFUNGSARBEIT (VA) AUFGEBOT UND AUSKUNFT BESTANDENES QV Zum Qualifikationsverfahren zählen unter anderem die Erfahrungsnoten, die standardisierte schriftliche Prüfung der Allgemeinbildung (SEP), sowie eine Vertiefungsarbeit (VA). Für diese Noten/Prüfungen ist die Berufsfachschule zuständig. Die Berufsbildnern erhalten Semesternoten: in der Berufs- und Fachkunde, im allgemeinbildenden Unterricht. Der Durchschnitt sämtlicher Semesternoten in Fachkunde und Allgemeinbildung bilden je die Erfahrungsnote in Fachkunde und Allgemeinbildung. Lernende mit Berufsmaturität sind von den Qualifikationsverfahren ABU am BZD befreit. Ihr QV in Allgemeinbildung erfolgt in Zusammenhang mit dem BM-Abschluss. Details dazu finden Sie im Kapitel Pflichtunterricht Notengebung. Die schriftliche Einzelprüfung im Allgemeinbildungsunterricht (SEP) findet jeweils in der zweiten Juniwoche statt. Die Lernenden erhalten vor den Frühlingsferien direkt von der ABU-Lehrperson das Aufgebot für die SEP inkl. Themen. Im Umfeld eines vorgegebenen Oberthemas müssen die Lernenden der Abschlussklassen innert mehrerer Wochen zu einem selbstgewählten Thema eine schriftliche Arbeit verfassen. Diese Arbeit muss danach vor zwei Experten präsentiert werden. Die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner erhalten zu Beginn des letzten Lehrjahres Informationen über Ablauf und Terminierung der VA. Das Oberthema wird den Lernenden zu Beginn der Vertiefungsarbeit von ihrer ABU-Lehrperson mitgeteilt. Detaillierte Angaben zu der ABU-Abschlussprüfung und zur VA finden Sie unter folgendem Pfad: Berufsfachschule Allgemeinbildung Qualifikationsverfahren entsprechende Lehrdauer. Siehe Administratives und Zuständigkeiten.

26 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE SOBALD MAN IN EINER SACHE MEISTER GEWORDEN IST, SOLL MAN IN EINER NEUEN SCHÜLER WERDEN. GERHART HAUPTMANN

27 ALLGEMEINE INFORMATIONEN KURSADMINISTRATION ABTEILUNGSLEITUNG SEKRETARIAT Abteilungsleiterin Berufsfachschule Claudia Hug Telefon Telefax Ansprechperson Karin Wallner, Assistentin Berufsfachschule Adresse Berufsbildungszentrum Dietikon Schöneggstrasse Dietikon Telefon Telefax Öffnungszeiten Mo Do Uhr und Uhr Fr Uhr und Uhr TERMINKALENDER BFS Den Terminkalender mit den Feriendaten finden Sie auf unserer Homepage: Berufsfachschule Informationen.

28 BERUFSBILDNER BERUFSBILDUNGSZENTRUM BERUFSFACHSCHULE KURSORT DIETIKON Berufsbildungszentrum Dietikon Schöneggstrasse Dietikon Telefon Fax Parkplätze vor dem Haus! Bitte benutzen Sie nur die ausgeschriebenen öffentlichen (z.t. kostenpflichtigen) Parkplätze. SITUATIONSPLAN DIETIKON v SBB, S-Bahn Linien S3, S12 ca. 8 Gehminuten vom Bahnhof x Dö = Haltestelle Dörfli Linie 303 x St = Haltestelle Stadthaus Linien 305 und 306 x Buslinien und Haltestellen So = Haltestelle Sommerau Linien 301, 303, und 304 v Bremgarten-Dietikon Bahn, Haltestelle Schöneggstrasse p Parkplätze Gestaltung: Taylormade GmbH, 8820 Wädenswil, Satz und Druck: Faidruck AG, 8953 Dietikon

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30 BERUFSBILDUNGSZENTRUM DIETIKON Schöneggstrasse Dietikon Telefon Telefax Berufsbildungszentrum des Kantons Zürich

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