Statistischer Infodienst
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- Matilde Kolbe
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1 19. Mai 2005 FREIBURG IM BREISGAU Statistischer Infodienst Herausgeber: Amt für Statistik und Einwohnerwesen Internet: Migrantinnen- und Migrantenbeiratswahl Aus- und Rückblick Die Stadt Freiburg im Breisgau hat mit der vom Gemeinderat beschlossenen Satzung über die Beteiligung von in Freiburg lebenden Migrantinnen und Migranten am kommunalen Geschehen vom 25. Januar 2005 die Weichen für die am 19. Juni 2005 stattfindende Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirats gestellt. In der Präambel dieser Migrantinnen- und Migrantenbeiratssatzung wird die Sicherung und Förderung der Integration der in Freiburg lebenden Migrantinnen und Migranten festgelegt. Maßstab und Orientierung bilden das vom Gemeinderat am beschlossene Leitbild Migration und Integration, worin sich die Stadt Freiburg zur Gleichbehandlung der in unserer Stadt lebenden Migrantinnen und Migranten in der städtischen Gemeinschaft bekennt. Die Teilnahme an der politischen Willens- und Meinungsbildung wird ermöglicht und gefördert. Der zu wählende Beirat wird von der Stadt Freiburg als ein den gemeinderätlichen Migrationsausschuss ergänzendes Organ zur Vertretung der Interessen vom Migrantinnen und Migranten gesehen (Zwei-Gremien-Modell). Er gibt Anregungen und erarbeitet Empfehlungen, Vorschläge und Stellungnahmen zu Fragen, die in Freiburg lebende Migrantinnen und Migranten betreffen. Er berät und unterstützt die Stadt bei der Aufgabe, die Lebensbedingungen dieses Personenkreises in allen Bereichen zu verbessern und ihre gesellschaftliche Integration sowie die Verständigung zwischen den Einwohner/innen unterschiedlicher Herkunft in Freiburg zu fördern. Die 19 Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, deren Termin vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Beirat festgelegt wurde. Die bzw. der Vorsitzende des Beirats wird aus der Mitte des Beirats mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Beirat erhält zur Erledigung seiner Aufgaben eine Geschäftsstelle, die dem Büro für Migration und Integration beim Dezernat für Kultur, Jugend und Soziales angegliedert ist. Amt für Statistik und Einwohnerwesen, Freiburg 1
2 Die oben angegebene Satzung ersetzt die der Stadt Freiburg über die Beteiligung von Einwohner/innen ausländischer Herkunft am kommunalen Geschehen (Ausländerbeiratssatzung) vom 12. Oktober Die letzte Wahl fand am 2. April 2000 statt. Unterschiede der jeweils geltenden Vorschriften Bei der kommenden Wahl gibt es im Vergleich zur letzten einige Unterschiede: a) Anzahl der Mitglieder des Beirats Der im Jahr 2000 gewählte Beirat setzt sich aus 29 Mitgliedern zusammen. Davon sind 15 Mitglieder nichtdeutsche Einwohner/innen, die von den Wahlberechtigten gewählt wurden, 14 Mitglieder gehören dem Freiburger Gemeinderat an, gemäß der in ihm vertretenen politischen Parteien und Wählervereinigungen. Der neue Beirat wird sich aus 19 zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen (Ausländer/ innen bzw. Personen mit Migrationshintergrund). b) Wahlverfahren Im Jahr 2000 wurden die 15 ausländischen Mitglieder auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Vorschriften der Verhältniswahl gewählt. Die Zuordnung der Sitze erfolgte nach dem d Hondt schen Höchstzahlverfahren, d.h. zunächst wurden die auf die einzelnen Wahlvorschlags-Listen entfallenden Sitze ermittelt, dann wurden diese den Bewerber/innen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. In diesem Jahr wird die Wahl unter Berücksichtigung der Grundsätze der Mehrheitswahl stattfinden. Gewählt sind die 19 Bewerber/innen mit den höchsten Stimmenzahlen, ohne Berücksichtigung einer Listenzuordnung. c) Wahlberechtigung Im Jahr 2000 waren alle Ausländer/innen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten in Freiburg mit Hauptwohnung gemeldet und im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung waren. Im Jahr 2005 sind ebenfalls alle ausländischen Personen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten in Freiburg mit Hauptwohnung gemeldet sind. Allerdings ist in der neuen Satzung der Personenkreis der Wahlberechtigten erweitert worden. Hinzugekommen sind auch Deutsche gemäß Art. 116 Grundgesetz mit Migrationshintergrund, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind. Solch ein Antrag muss schriftlich bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt werden. 2 Amt für Statistik und Einwohnerwesen, Freiburg
3 Auf Antrag werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen: - Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (nach 4 Bundesvertriebenengesetz) und - Eingebürgerte (gemäß den Vorschriften des Ausländergesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Die Antragsteller/innen müssen dies durch Vorlage geeigneter Unterlagen, z.b. Einbürgerungsurkunde oder Spätaussiedlerbescheinigung nachweisen. Personenkreis der Wahlberechtigten Die Zahl der Wahlberechtigten lässt sich nur teilweise feststellen. Zum einen sind dies zweifelsfrei die hier lebenden ausländischen Mitbürger/innen mit den genannten Voraussetzungen (über 18 Jahre und mindestens ein halbes Jahr mit Hauptwohnsitz in Freiburg wohnhaft), zum andern sind dies die Migrantinnen und Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis antragsberechtigt sind, deren Zahl sich nicht ermitteln lässt. a) Ausländische Wohnbevölkerung Seit 1986, dem ersten Jahr der Ausländerbeiratswahl in Freiburg, ist die Bevölkerungszahl kontinuierlich gestiegen, und mit ihr überproportional auch der Anteil der ausländischen Bevölkerung. Deutsche und ausländische Wohnbevölkerung - nach Auswertung des Einwohnermelderegisters - 1. Januar Deutsche Ausländer Ausländeranteil % , , , ,6 Veränderung ,1 Prozentpunkte Nach Auswertung des Freiburger Einwohnermelderegisters zum leben insgesamt Personen in unserer Stadt, davon mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Damit lag der ausländische Bevölkerungsanteil bei 12,6 %. Stärkste ausländische Bevölkerungsgruppe ist mit die mit italienischer Nationalität, an zweiter Stelle stehen die Personen aus Serbien und Montenegro (früheres jugoslawisches Staatsgebiet), gefolgt von den türkischen Mitbürger/innen. Amt für Statistik und Einwohnerwesen, Freiburg 3
4 Die größten Nationalitätengruppen in Freiburg am Italien 2919 Serbien/Montenegro 2406 Türkei 2110 Frankreich 1406 Kroatien 1045 Russische Förderation Spanien Ukraine Polen Quelle: Auswertung des Einwohnermelderegisters Amt für Statistik und Einwohnerwesen, Freiburg Im Vergleich zu den Deutschen ist der Altersaufbau der ausländischen Bevölkerung atypisch. Am ist der Anteil der Personen zwischen 18 und 45 Jahren mit 61,6 % wesentlich stärker vertreten (Deutsche: 42,3 %), der Anteil der Älteren über 65 Jahren mit 5,5 % dagegen geringer (Deutsche: 17,8 %). Die Altersgruppen der deutschen und der ausländischen Wohnbevölkerung am nach Auswertung des Einwohnermelderegisters - Altersgruppen deutsch ausländisch von bis unter... Jahren absolut % absolut % unter , , , , , , , , , ,2 65 und mehr , ,5 insgesamt , ,0 Wahlberechtigt sind für die kommende Wahl Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. 4 Amt für Statistik und Einwohnerwesen, Freiburg
5 b) Wahlberechtigte auf Antrag Die Zahl der Deutschen mit Zuwanderungshintergrund, die einen Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis stellen können, ist nicht ohne Weiteres zu ermitteln. Hierzu gehören u.a. Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben. Ein Nachweis ist auf alle Fälle erforderlich, da diese Feststellung nur bei in Freiburg Eingebürgerten von Amts wegen getroffen werden könnte. (In Freiburg waren dies z. B. im Jahr 2004 insgesamt 404 Personen, im Jahr zuvor 375). Bei zugezogenen Eingebürgerten lässt sich jedoch ein evtl. Migrationshintergrund nicht nachweisen. Das Melderegister enthält in den meisten Fällen lediglich den Vermerk Staatsangehörigkeit: deutsch, da im Normalfall die alte Staatsangehörigkeit aufgegeben werden musste. Ausserdem ist Einbürgerung kein Bestandteil der Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden. Keine Zahlen gibt es auch über die hier lebenden Aussiedler/innen, da sie ja als deutsche Staatsangehörige gemeldet sind. Das Einwohnermelderegister sieht eine Speicherung der Aussiedlereigenschaft nicht explizit vor. Daher ist dieser relativ große Personenkreis der potentiell Wahlberechtigten nicht zu ermitteln. Eine Informationsquelle als Analysemöglichkeit könnte der Geburtsort der Einwohner sein. Es wäre jedoch eine aufwändige, zum Teil manuelle Verschlüsselung der Geburtsorte notwendig, um die Person einem Bezugsland zuzuordnen. (Ein Großteil der Aussiedler kommt u.a. aus der ehemaligen Sowjetunion, Rumänien oder Polen). Hinzu kommt, dass auch deren Kinder, die selbst nicht im Ausland geboren oder aus anderen Staaten zugezogen sind und keine weitere ausländische Staatsangehörigkeit aufweisen, auf Antrag wahlberechtigt werden. Hinweise auf den Migrationshintergrund geben die Informationen über die Staatsangehörigkeiten im Einwohnermelderegister. Von den deutschen Personen haben eine weitere Staatsangehörigkeit. Darunter haben eine rumänische, eine russische, 987 eine kasachische, 915 eine polnische und 471 eine französische Staatsangehörigkeit. Für manche Herkunftsländer leben in Freiburg mehr Personen mit einer deutschen als mit der ursprünglichen Staatsangehörigkeit So leben beispielsweise in Freiburg 915 Polen mit einer deutschen gegenüber 674 Polen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Amt für Statistik und Einwohnerwesen, Freiburg 5
6 Bisherige Ausländerbeiratswahlen Ergebnisse der bisherigen Ausländerbeiratswahlen in Freiburg Wahltag Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung , , , ,48 Ein Vergleich der Ergebnisse der vier durchgeführten Wahlen ist nur begrenzt möglich, da die Voraussetzungen bei jeder Wahl andere waren. Die erste Ausländerbeiratswahl fand in Freiburg am statt, es gab eine relativ hohe Wahlbeteiligung mit 31,4 %. Allerdings waren hier z.b. nur die Ausländer/innen mit derjenigen Nationalität wahlberechtigt, die eine Bewerberliste aufgestellt hatten. Damals waren dies nur Listen mit griechischen, italienischen, jugoslawischen, portugiesischen, spanischen und türkischen Staatsangehörigen. Bei der letzten Wahl zum Ausländerbeirat am 2. April 2000 waren dagegen alle in Freiburg lebenden Ausländer/innen wahlberechtigt (mit den entsprechenden Voraussetzungen). Gewählt haben Wähler, so dass die Wahlbeteiligung bei 9,5 % lag. Mit gültigen Stimmen hatten die Aus-Länder (AL) das beste Ergebnis und erhielten sieben Sitze. Es folgte die INTERNATIONALE LISTE mit Stimmen und sechs Sitzen. Jeweils einen Sitz gab es für die Interkulturelle Liste (I.L.) und den Türkisch-Islamischen Sozialverein Freiburg e.v.. R. Lehert Herausgeber: Stadt Freiburg, Amt für Statistik und Einwohnerwesen, Wilhelmstr. 20 a, Freiburg, Telefax: +49 / (0)761 / , [email protected], Internet: Der Statistische Infodienst erscheint in unregelmäßiger Reihenfolge ca. 12-mal jährlich und kann unter Angabe einer -Adresse kostenfrei abonniert werden. 6 Amt für Statistik und Einwohnerwesen, Freiburg
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