Fortgeschrittenenpraktika in Organischer Chemie. Lehrbereich Organische Chemie, Fakultät Chemie, Technische Universität Dortmund.
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- Nicolas Meyer
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1 Fortgeschrittenenpraktika in Organischer Chemie Lehrbereich Organische Chemie, Fakultät Chemie, Technische Universität Dortmund Praktikumsordnung Diese Praktikumsordnung gilt für die folgenden Praktika: B.Sc. Chemie: Vertiefungspraktikum (M-WP-1) Vertiefungspraktikum im Fach der Bachelor-Arbeit (M-WP-2) B.Sc. Chemische Biologie: Vertiefungspraktikum im Fach der Bachelor-Arbeit (M-WP-1) M.Sc. Chemie: Wahlpflichtpraktikum PR 1-4 (M-WP-1) Forschungspraktikum im Studienschwerpunkt (VMT ) M.Sc. Chemische Biologie: Wahlpflichtpraktikum PR 1-4 (M-WP-1) Forschungspraktikum im Fach der Master-Arbeit (VMT ) Diplom Chemie: Organisch-Chemisches Praktikum Forschungspraktikum 1
2 1. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung zu den Fortgeschrittenenpraktika in Organischer Chemie wird durch die jeweiligen aktuellen Studienordnungen zu den Bachelor- und Master-Studiengängen Chemie bzw. Chemische Biologie sowie zum Diplomstudiengang Chemie geregelt. Für alle oben genannten Praktika gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen Fristgerechte Anmeldung Vorliegen des Sachkundenachweises gemäß 5 der Chemikalienverbotsverordnung durch erfolgreichen Abschluss des Studienmoduls M-TO Sofern dieser Abschluss im Master-Studiengang Chemie oder Chemische Biologie aufgrund der Vorausbildung nicht vorliegt, ist er spätestens mit dem Abschluss des ersten Semesters des Master-Studiengangs nachzuweisen [ 6 Abs. (1) der Studienordnungen zum Master- Studiengang Chemie bzw. Chemische Biologie vom ]. Zusätzlich gelten folgende spezifische Zulassungsvoraussetzungen: B.Sc. Chemie Studienordnung vom Vertiefungspraktikum (M-WP-1) Vertiefungspraktikum im Fach der Bachelor-Arbeit (M-WP-2) 6 Abs. (4) Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Studienmodul M-WP-1 ist der erfolgreiche Abschluss der Praktika der Studienmodule M-AC-2, M-OC-2, M-PC-2 und M-AO-2 sowie die Teilnahme an den Abschlussprüfungen aller Studienmodule, die bei einem durchgängig erfolgreichen Studium nach dem in der Studienordnung aufgeführten Studienplan bis Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen sind. 6 Abs. (5) Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Studienmodul M-WP-2 ist der erfolgreiche Abschluss aller Pflicht-Studienmodule, die nach der oben genannten Ordnung dem Prüfungsfach zugerechnet werden, in dem dieses Studienmodul erbracht wird. B.Sc. Chemie Studienordnung vom Vertiefungspraktikum (M-WP-1) Vertiefungspraktikum (nicht in M-WP-1 gewählt) (M-WP-2) 6 Abs. (3) Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Studienmodul M-WP-1 ist der erfolgreiche Abschluss der Studienmodule M-AC-3, M-OC-3, M-PC-3 und M-AO-1 sowie die Teilnahme an den Abschlussprüfungen aller Studienmodule, die bei einem durchgängig erfolgreichen Studium nach dem in der Studienordnung aufgeführten Studienplan bis Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen sind. 6 Abs. (4) Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Studienmodul M-WP-2 ist der erfolgreiche Abschluss aller Pflicht-Studienmodule, die nach dieser Ordnung dem Prüfungsfach zugerechnet werden, in dem dieses Studienmodul erbracht wird. 2
3 B.Sc. Chemische Biologie Studienordnung vom Vertiefungspraktikum im Fach der Bachelor-Arbeit (M-WP-1) 6 Abs. (3) Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Studienmodul M-WP-1 ist der erfolgreiche Abschluss aller Pflicht-Studienmodule, die nach dieser Ordnung dem Prüfungsfach zugerechnet werden, in dem dieses Studienmodul erbracht wird. M.Sc. Chemie Studienordnung vom Wahlpflichtpraktikum PR 1-4 (M-WP-1) Forschungspraktikum im Studienschwerpunkt (VMT) M.Sc. Chemische Biologie Studienordnung vom Wahlpflichtpraktikum PR 1-4 (M-WP-1) Forschungspraktikum im Fach der Master-Arbeit (VMT) Diplom Chemie Studienordnung vom Organisch-Chemisches Praktikum Forschungspraktikum Die Zulassung zu diesem Praktikum wird durch 11 Abs. (1)-(3) der Studienordnung geregelt. Die Zulassung zu diesem Praktikum wird durch 11 Abs. (1)-(3) der Studienordnung geregelt. Die Zulassung zum Praktikum erfolgt unter der Maßgabe, dass alle Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind. Wird nach der Zulassung festgestellt, dass die Eingangsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Zulassung nicht erfüllt waren, wird der/die betreffende Studierende aus dem Praktikum ausgeschlossen. Alle bis zum Ausschluss erbrachten Leistungen werden nicht anerkannt. 2. Abbruch des Praktikums Der Abbruch des Praktikums ist gleichzusetzen mit einem Rücktritt von der Prüfung. Der Rücktritt von der Prüfung ist ohne Angabe von Gründen nur bis zum mündlichen Antestat möglich. Der Rücktritt ist schriftlich auf dem entsprechenden Abmeldeformular bei der Praktikumsleitung einzureichen und beinhaltet die Abmeldung von allen Teilleistungen. 3. Praktischer Teil und Durchführung Alle Praktika werden im Zeitraum von Mitte Februar bis Ende September durchgeführt. Sie finden in den Arbeitsgruppen im Lehrbereich Organische Chemie unter Betreuung eines/r Assistenten/in statt. Die Praktikumsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen 3
4 vergeben. Übersteigt die Anmeldezahl die Zahl der Praktikumsplätze, wird gegebenenfalls ein anderer Praktikumszeitraum zur Verfügung gestellt. Jedem/r Studierenden wird ein mehrstufiges Projekt aus einer Arbeitsgruppe ausgegeben, welches im Praktikumszeitraum erfolgreich bearbeitet werden muss. Die Anzahl der Präparatestufen ist abhängig vom jeweiligen Schwierigkeitsgrad des Projektes und ist unterschiedlich von Projekt zu Projekt. Dies entspricht der Natur der synthetisch-organischen Chemie. Die durchzuführenden Analysen der einzelnen Stufen werden von dem/der Assistenten/in vorgegeben. Bei der Durchführung der Präparate sind die allgemeinem Richtlinien der Laboratoriumsordnung zu beachten. Maßnahmen zum Arbeitsschutz in den Laboratorien sind genau einzuhalten (Schutzbrille, Schutzkittel, Schutzhandschuhe). Der zeitliche Umfang der einzelnen Praktika wird durch die jeweilige aktuelle Studienordnung geregelt und ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Studienordnung vom B.Sc. Ch. Vertiefungspraktikum (M-WP-1) B.Sc. Ch. Vertiefungspraktikum im Fach der Bachelor-Arbeit (M-WP-2) 6 P (90 Std.) Studienordnung vom B.Sc. Ch. Vertiefungspraktikum (M-WP-1) B.Sc. Ch. Vertiefungspraktikum im Fach der Bachelor-Arbeit (M-WP-2) B.Sc. Chem. Biologie Vertiefungspraktikum im Fach der Bachelor- Arbeit (M-WP-1) M.Sc. Ch. /Chem. Biologie Wahlpflichtpraktikum PR 1-4 (M-WP-1) M.Sc. Ch. Forschungspraktikum im Studienschwerpunkt (VMT) M.Sc. Chem. Biologie Forschungspraktikum im Fach der Master-Arbeit (VMT) Diplom Ch. Organisch-Chemisches Praktikum Diplom Ch. Forschungspraktikum 6 P (90 Std.) Der praktische Teil ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle präparativen Arbeiten durchgeführt worden sind und der schriftliche Bericht ausgearbeitet und abschließend vom Assistenten testiert worden ist. Der Abschluss des praktischen Teils wird durch den/die betreuende/n Assistenten/in auf der Basis der folgenden Kriterien testiert: Motivation und Engagement Selbstständigkeit bei der präparativen Durchführung und Auswertung der Experimente Präparative Fähigkeiten und theoretische Kenntnisse Sachgerechte Dokumentation der Experimente (siehe Labortagebuch) Bei vorzeitiger Beendigung des praktischen Teils (Abbruch der präparativen Arbeiten, keine Abgabe des Berichts innerhalb einer abgesprochenen Frist oder nicht-testierter Bericht) ist der praktische Teil nicht bestanden und muss komplett zu einem anderen Zeitpunkt wiederholt werden. 4
5 4. Sicherheitsunterweisung Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Studierenden vor Beginn der praktischen Arbeiten im Laboratorium an einer aktenkundigen Sicherheitsunterweisung [mündliche Sicherheitsunterweisung nach Gefahrstoffverordnung 14(2)] teilnehmen und die Teilnahme durch Unterschrift auf dem vorgesehenen Formular bestätigen müssen. Mit dieser Unterschrift bestätigen die Studierenden, dass sie auf die Vorschriften und Regelwerke GUV-R 120, GUV SR 2005, GUV-R 195 und GUV-I 8553 hingewiesen wurden und diese bei ihrer Arbeit im Labor berücksichtigen werden. In der Sicherheitsunterweisung werden die Studierenden zusätzlich über Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsvorkehrungen sowie über folgende Punkte informiert: den sicherheitsgerechten Umgang mit Chemikalien die sachgerechte Entsorgung von Abfällen (nach Absprache mit Assistenten und gemäß den technischen Vorschriften) die erforderlichen Schutzmaßnahmen das situationsgerechte Verhalten im Gefahrfall. 5. Mündliches Antestat Um die Sicherheit im Labor zu gewährleisten und um das Erreichen der erforderlichen Lernziele zu unterstützen, findet vor Beginn des praktischen Teils ein mündliches Antestat statt. Erst ein erfolgreiches, auf dem Laufzettel testiertes Antestat berechtigt zur Durchführung des Projektes. Bei unzureichendem Wissensstand muss das Antestat wiederholt werden. Im Rahmen des Antestats werden folgende Punkte diskutiert: Theoretische Vorkenntnisse zum Projekt und Reaktionsmechanismen der einzelnen Stufen Versuchsaufbau und Durchführung der einzelnen Stufen Sicherheitsaspekte, insbesondere die Handhabung und die Entsorgung der Gefahrstoffe Das Antestat hat die Funktion einer mündlichen versuchsbezogenen Sicherheitsunterweisung. Innerhalb des Gesprächs wird geprüft, ob der/die Studierende über die Funktionsweise von Geräten bzw. Apparaturen und das Gefährdungspotential (chemische Eigenschaften und Reaktivitäten) der eingesetzten Gefahrstoffe ausreichende Kenntnisse besitzt. 6. Laborjournal Das Laborjournal ist ein Dokument und verbleibt nach Beendigung des Praktikums in der Arbeitsgruppe, in der das Praktikum absolviert worden ist. Im Laborjournal wird die Planung, Durchführung und Auswertung der wissenschaftlichen Experimente wie folgt dokumentiert: a) Ein Laborjournal ist ein fest gebundenes Notizbuch mit durchnummerierten Seiten und keine lose Blattsammlung. b) Es ist eine chronologische Dokumentation der wissenschaftlichen Tätigkeit. In das Laborjournal sind alle zur Vorbereitung und Durchführung der Experimente gehörenden Fakten und Daten ausführlich und nachvollziehbar handschriftlich festzuhalten. c) Da häufig mehrere Experimente parallel durchgeführt werden, sollte jedes Experiment auf einer neuen Seite separat dokumentiert werden. Zur übersichtlichen Dokumentation sollte 5
6 jedes Experiment mit einer Überschrift (vorzugsweise bestehend aus Namenskürzel und Versuchsnummer, z.b. XY 10) versehen werden. d) Die Eintragungen müssen mit dokumentenechter Tinte (kein Bleistift) vorgenommen werden. Die Aufzeichnungen sollten so detailliert sein, dass sie für eine Person mit Fachwissen nachvollziehbar sind und ggf. wiederholt werden können. e) Das Laborjournal sollte während des Versuchs oder im unmittelbaren Anschluss geschrieben werden, damit wichtige Details und Beobachtungen nicht vergessen werden. f) Messwerte und Rechnungen sollten direkt ins Laborjournal notiert werden. Dies vermeidet Fehler, die sich durch Abschreiben einschleichen könnten. g) Bei Datensammlungen (z.b. NMR-Daten), die nicht ins Laborjournal passen, sollte ein Vermerk gemacht werden, wo die Originaldaten archiviert sind, um das Auffinden zu erleichtern. 7. Richtlinien zur Protokollführung Das Protokoll sollte elektronisch verfasst werden und folgende Punkte umfassen: a) Titelseite: Angabe des Projektes, Name des/r Studierenden, Angabe der Arbeitsgruppe sowie des/r betreuenden Assistenten/in, Praktikumszeitraum b) Kurze Einleitung in das Projekt c) Aufgabenstellung d) Ergebnisse und Diskussion (ggf. mit Reaktionsmechanismen) e) Zusammenfassung f) Experimenteller Teil g) Literaturverzeichnis 8. Seminar 8.1. Seminar: Vertiefungspraktika im Bachelor-Studiengang, Wahlpflichtpraktika im Master-Studiengang, Organisch-Chemisches Praktikum (Diplom) Das Seminar für die Vertiefungspraktika, für die Wahlpflichtpraktika und das Organisch- Chemische Praktikum findet jeweils im Sommersemester während der Vorlesungszeit statt. Der Termin wird rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben. Zur Teilnahme an diesem Seminar ist eine fristgerechte Anmeldung notwendig, damit die Einteilung der Seminarvorträge rechtzeitig erfolgen kann. Studierende, die sich bis zu Beginn des Sommersemesters, spätestens bis zur ersten Woche der Vorlesungszeit, zum Praktikum angemeldet haben, können bei der Einteilung der Vorträge berücksichtigt werden. Bei späterer Anmeldung kann die Teilnahme am Seminarvortrag unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden. Die Seminarteilnehmer werden von der Praktikumsleitung in kleine Gruppen eingeteilt und müssen einen Vortrag zu einem von der Praktikumsleitung festgelegten Thema selbstständig ausarbeiten. Der Vortrag soll in Form einer computergestützten Präsentation mit Laptop und Beamer ausgearbeitet werden. Die Dauer des Vortrags beträgt 45 Minuten. Anschließend findet eine Diskussion mit den Seminarteilnehmern statt. Zu jedem Vortrag soll eine schriftliche Ausarbeitung (Handout) für die anderen Seminarteilnehmer erstellt werden. Dieses Handout muss spätestens eine Woche vor dem Vortrag beim Betreuer des Vortrags 6
7 vorliegen. Zur Vorbereitung auf die Seminarvorträge bietet die Betreuer der Vorträge Termine zur Vorbesprechung sowie für einen Probevortrag an. Die Inhalte aller Vorträge sind Bestandteil der Abschlussprüfung zu diesem Praktikum (siehe Kap. 9 Abschlussprüfung). Die gezeigten Leistungen im Vortrag, bei der Vorbereitung, bei der anschließenden Diskussion sowie bei der Ausarbeitung des Handouts werden auf angemessene Art und Weise bei der abschließenden Bewertung des Praktikums berücksichtigt. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an der Präsentation gilt das Seminar als nicht bestanden und muss im folgenden Sommersemester wiederholt werden Seminar: Forschungspraktika Die Teilnahme an den Seminaren der Arbeitsgruppe ist verpflichtender Bestandteil des Praktikums. 9. Abschlussprüfung 9.1. Abschlussprüfung: Vertiefungspraktika im Bachelor-Studiengang, Wahlpflichtpraktika im Master-Studiengang, Organisch-Chemisches Praktikum (Diplom) Die Abschlussprüfung bei den Vertiefungspraktika, den Wahlpflichtpraktika sowie beim Organisch-Chemischen Praktikum findet in Form eines Abschlusskolloquiums statt. Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Abschlusskolloquium sind: (1) erfolgreich abgeschlossener praktischer Teil (inklusive Abgabe des testierten Berichts) (2) erfolgreiche Teilnahme an der Vorbereitung und Präsentation des Seminarvortrags sowie an der Gestaltung der schriftlichen Ausarbeitung Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der/die Studierende einen Termin für das Abschlusskolloquium mit dem entsprechenden Arbeitsgruppenleiter ausmachen. In der Prüfung werden folgende Inhalte abgefragt: (1) bearbeitetes Projekt (2) Inhalte aller Seminarvorträge Die Bewertung des Praktikums erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der gezeigten praktischen Leistungen, des schriftlichen Berichts sowie des Seminarvortrags einschließlich der schriftlichen Ausarbeitung Abschlussprüfung: Forschungspraktika Die Abschlussprüfung für die Forschungspraktika findet in Form eines mündlichen Berichts im Arbeitsgruppenseminar mit anschließender mündlicher Befragung statt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des praktischen Teils (einschließlich der Abgabe des schriftlichen Berichts). Im Vortrag stellt der/die Studierende sein/ihr Projekt und die erhaltenen Ergebnisse vor. Der Inhalt der anschließenden mündlichen Befragung sind die Praktikumsversuche. Die Bewertung des Praktikums erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der gezeigten praktischen Leistungen, des schriftlichen Berichts sowie des Berichts im Arbeitsgruppenseminar. 7
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