Kinder- und Jugendrechte. in der deutschen Entwicklungspolitik

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1 Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungspolitik

2 » Ohne Investitionen in den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern können wir Armut, Gewalt und Ungerechtigkeit nicht nachhaltig bekämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Kinder und damit wir alle eine gute Zukunft haben. «2

3 Liebe Leserinnen, liebe Leser, die Zukunft hat in vielen Regionen der Welt ein junges Gesicht. Denn künftig werden gerade in Entwicklungsländern junge Menschen die Mehrheit der Bevölkerung bilden. Im Jahr 2050 werden 9 Milliarden Menschen auf der Erde leben, in Afrika wird sich die Bevölkerung verdoppelt haben. Gleichzeitig sind Kinder und Jugendliche die am stärksten benachteiligte Gruppe weltweit. Extreme Armut, Mangel ernährung, Gewalt, Ausbeutung und fehlende Bildungschancen gehören immer noch zum Alltag von Millionen Kindern. Sie sind zugleich Ursache und Folge schlimmer Menschenrechtsverletzungen, denen besonders Kinder schutzlos ausgeliefert sind. Wir alle sind zum Handeln aufgefordert, um die nach haltige Verwirklichung der VN-Konvention über die Rechte des Kindes zu erreichen und für junge Menschen eine positive Lebensperspektive zu schaffen. Dr. Gerd Müller, MdB Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 3

4 Kinder- und Jugendrechte Was wir tun 4 BEispiEL südafrika: In Helenvale trägt ein Programm zur Senkung der Arbeitslosigkeit bei. Es schafft positive Zukunftsperspektiven für Jugendliche (Bevölkerungsanteil 70 Prozent), insbesondere durch die Förderung handwerk- licher Ausbildung und von Beschäftigungspro- grammen sowie die Einrichtung eines Jugendund Beratungszentrums.

5 Kinder und Jugendliche sind besonders schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen: Kinder sterben weltweit täglich. Mehr als 130 Millionen Kinder gehen nicht zur Schule. 168 Millionen Mädchen und Jungen sind gezwungen, einer Arbeit nachzugehen, die ihre Entwicklung, ihre Bildung und ihre Gesundheit beeinträchtigt. Zahlreiche Kinder sind Opfer von körperlicher Gewalt und Missbrauch. Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen insbesondere den Aufbau und die Stärkung von staatlichen und nicht-staatlichen Strukturen für den Schutz, die Beteiligung sowie die Entwicklung und Förderung von jungen Menschen. BEispiEL Burkina faso: Schnelles Bevölkerungswachs- tum, geringe Alphabetisierung, Jugendarbeitslosigkeit und Kin derhandel sind Grundprobleme in Burkina Faso. Ein Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die burkinische Re- gierung bei der Verwirklichung von Kinderrechten und fördert die altersgemäße Entwicklung von jungen Menschen insbesondere durch die Verbesserung von Bildungsangeboten. Zu den Erfolgen gehört ein deutlicher Anstieg des Schulbesuches von Jungen und Mädchen. Die Einschulungsrate von Mädchen stieg beispielsweise auf bis zu 60 Prozent. Bei Kindern konnte der vorzeitige Schulabbruch verhindert werden. 5

6 Kinder- und Jugendrechte im Überblick!!! In der VN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Mädchen und Jungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nieder- gelegt. Zusätzlich weist Artikel 3 auf die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls ( best interest of the child) hin. Für die über 18-Jährigen gelten die übrigen inter- nationalen Menschenrechtskonventionen. Das BMZ bekennt sich ausdrücklich zur Einbeziehung von Rechten junger Menschen in entwicklungspolitisches Handeln. Die Unterstützung von Partnerländern bei der umfassenden Verwirklichung von Kinder- und Jugend- rechten gehört daher zu den Zielsetzungen deutscher Entwicklungspolitik. 6

7 BEispiEL serbien: Die oft gewalttätige Austragung von Konflikten und unzureichenden Beteiligungsmöglich- keiten junger Menschen gehören zu den Kernproblemen im Jugendsektor. Das BMZ unterstützt die Verbesserung der sozialen und politischen Teilhabe von Jugendlichen z.b. durch Bildungsprogramme. An rund 200 Schulen wurden zudem Mediationsprogramme eingeführt. 7

8 Praxishilfe zu Kinder- und Jugendrechten sie beschäftigen sich mit Fragen der Entwicklungszusam- menarbeit und der Verwirklichung von Menschenrechten? sie möchten neue Methoden für die Umsetzung von Kinder - und Jugendrechten in der deutschen Entwicklungszusam- menarbeit kennenlernen? sie möchten das Thema Kinder- und Jugendrechte in Schulungen und Fortbildungen aufgreifen? Wir bieten einen Leitfaden, der Sie bei Ihren Fragen mit praxis- orientierten Informationen und Empfehlungen unterstützt:! Kinder- und Jugendrechte in der Entwicklungszusammen arbeit Eine methodische Anleitung für die Umsetzung Der Leitfaden wurde 2014 im Auftrag des BMZ in Zusammen- arbeit mit der Gesellschaft für Internationale Zusammen- arbeit (GIZ), der KfW Entwicklungsbank (KfW) und dem Deutschen Institut für Menschenrechte entwickelt. Bezugsstelle und Kontakt: childrights@giz.de 8

9 BEispiEL ZEntraLaMErika: Ein Regionalvor ha- ben unterstützt in den Ländern El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua regionale und nationale Maß- nahmen zur Prävention von Jugendgewalt. Die Förderung des BMZ konzentriert sich auf Kommunen und Schulen und umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen. Dazu gehören Schulungen und Beratungen, die Fortbildung des Personals von Gemeinde- und Bezirksverwaltungen sowie die Verbes- serung von Angeboten für die Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen. Alle Beiträge haben zum Ziel, das fried- liche Zusammenleben zu fördern. 9

10 Zum Nachlesen Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik; Konzept BMZ-Strategiepapier 4/ menschenrechte/strategiepapier303_04_2011.pdf Junge Menschen in der deutschen Entwicklungspolitik Beitrag zur Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen; Positionspapier BMZ-Strategiepapier 12/ menschenrechte/strategiepapier312_12_2011.pdf Das Positionspapier konkretisiert den entwicklungspolitischen Ansatz für die Zielgruppe der jungen Menschen. Es unterstützt bei der Identifizierung, Prüfung, Planung, Durchführung und Evaluierung entwicklungs politischer Vorhaben für junge Menschen. 10

11 Grundprinzipien der VN-Konvention über die Rechte des Kindes artikel 2 Das recht auf Gleichbehandlung artikel 3 Das Wohl des kindes hat Vorrang artikel 6 Das recht auf Leben und persönliche Entwicklung artikel 12 Das recht auf Mitsprache und Beteiligung 11

12 impressum Herausgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat Öffentlichkeitsarbeit, digitale Kommunikation und Besucherdienst redaktion BMZ, Referat Menschenrechte; Religionsfreiheit; Gleichberechtigung der Geschlechter; Kultur und Entwicklung Gestaltung BlockDesign Kommunikation & Medien, Berlin Druck Bonifatius Druck und Verlag Das Original wurde auf FSCzertifiziertem Papier gedruckt. Bildnachweis Seite 1 (Titel): Jörg Böthling, S. 2 und 7: BMZ, S. 8: Dr. Timo Weinacht/GIZ stand November 2014 kontakt poststelle@bmz.bund.de

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