Eckpunkte zu einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Eckpunkte zu einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes"

Transkript

1 Eckpunkte zu einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes Stellungnahme des Bayerischen Bezirketags zu den Eckpunkten Den Eckpunkten ist zu entnehmen, dass die generalistische Ausbildung die charakteristischen Inhalte der bisherigen Ausbildungen beinhalten und spezifische Inhalte im Rahmen der Vertiefungseinsätze vermitteln soll. Das bedeutet letztlich, die Auszubildenden werden mit einer generellen Pflegekompetenz ausgestattet, die sie im Sinn des Lebenslangen Lernens nach der Ausbildung weiterentwicklen müssen. In den Eckpunkten wird bereits in der Vorbemerkung zu recht festgestellt, dass der Versorgungsbedarf aufgrund psychiatrischer Erkrankungen stetig wächst. Dies betrifft alle Altersgruppen und alle Versorgungsformen. Diese Erkenntnis muss sich aus unserer Sicht in dieser Deutlichkeit auch in den Ausführungen zu einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wiederspiegeln. Ist es doch das gemeinsame Ziel in einer generalistischen Ausbildung die hierfür notwendigen Handlungskompetenzen adäquat zu vermitteln. Grundsätzlich verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe vom 7. März Bezüglich der Eckpunkte zu einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fordern wir aus Sicht der Träger der Krankenpflegeschulen an psychiatrischen Krankenhäusern sowie als Träger der praktischen Ausbildung in den bezirklichen Gesundheitseinrichtungen: im Rahmen der Erstellung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Fachrichtung Psychiatrie aktiv mit einzubeziehen; die Gesamtverantwortung und damit die Planung und Steuerung der theoretischen und praktischen Ausbildung in eine Hand die der Pflegeschule zu geben; bezüglich der praktischen Ausbildung eine Klarstellung über Einsatzort der Pflicht-, Vertiefungs- und weiteren Einsätze vorzunehmen; die Stundenzahl für den praktischen psychiatrischen Teil für Auszubildende, die ihre Ausbildung bei einem Träger einer Pflegeschule eines somatischen Krankenhauses, eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Pflegeeinrichtung ( Gastschüler ) zu verdoppeln; 1

2 Im Einzelnen möchten wir Folgendes anmerken: Zentrale Regelungsbereiche der beruflichen Ausbildung 1. Dauer und Struktur der Ausbildung Die in den Eckpunkten vorgenommene Präsizierung einer Gesamtstundenzahl von mindestens Stunden begrüßen wir. Dies entspricht den Vorgaben des Art. 31 Abs. 3 Unterabs. 1 der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU. Diese Präzisierung sollte auch in das Pflegeberufereformgesetz in 6 Abs. 1 übernommen werden: Die Ausbildung ( ) dauert ( ) in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie umfasst mindestens Stunden. Die Mindestzahl von Stunden soll sich gemäß der Eckpunkte weiter in Stunden als theoretischer und praktischer Unterricht durch die Pflegeschule und Stunden praktische Ausbildung untergliedern. Dies entspricht den jetzigen Vorgaben der Berufsfachschulordnung Pflege in Bayern. Damit wird der Knackpunkt der generalistischen Ausbildung deutlich. Die in den früheren Ausbildungszweigen vermittelten Fähigkeiten und Fertigkeiten können nicht 1:1 überführt werden, da alle Bereiche behandelt, aber nicht mehr in der gleichen Tiefe berücksichtigt werden können. Wir bitten deshalb unsere Ausführungen unter Punkt 2 Ausbildungsinhalte zu beachten. Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung soll beim Träger der praktischen Ausbildung erfolgen. Bei diesem muss der flexible Orientierungseinsatz ( ) und mindestens ein Pflichteinsatz durchgeführt werden. Darüber hinaus soll dort der Vertiefungseinsatz geleistet werden. Dieses soll ist aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang sehr vage. Besser wäre zu formulieren, dass die überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung stattfindet, soweit es dem Träger möglich ist. Bis zum Inkrafttreten des Pflegeberufereformgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sollten die novellierte EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU und ihre Vorgaben auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt sein (Frist: 18. Januar 2016). Daher sollten sich das Pflegeberufereformgesetz und die nachgelagerten Regelungen auf diese EU-Bestimmung beziehen. Weiter heißt es in den Eckpunkten Eine mit Pflegeexpertinnen und -experten zu besetzende Fachkommission erarbeitet Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die gesamte Ausbildung mit empfehlender Wirkung. Die Fachkommission sollte sich aus Mitgliedern der Träger der praktischen und schulischen Ausbildung aller früheren Berufszweige und damit auch aus Vertretern des Bereichs der Psychiatrie zusammensetzen. Der Schlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung Pflegeausbildung in Bewegung, auf die in den Eckpunkten ebenso verwiesen wird, hebt den fruchtbaren Austausch hevor: Bei der Umsetzung der integrierten Curricula hätten sich insbesondere Unterrichtsformen bewährt, die von Lehrkräften aus der Altenpflege und der Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege gemeinsam umgesetzt wurden. 2

3 2. Ausbildungshinhalte An dieser Stelle möchten wir unserer Forderung die Gesamtverantwortung und Steuerung der Ausbildung in einer Hand die der Pflegeschule zu belassen erneut Ausdruck verleihen. Der Gesetzentwurf, der durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung konkretisiert wird, sieht bis jetzt vor, dass lediglich die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung und die Prüfung, ob der Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung den Anforderungen des Lehrplans entspricht, die Aufgabe der Pflegeschule sein sollen. Ist dies nicht der Fall, ist der Träger der praktischen Ausbildung zur Anpassung des Ausbildungsplanes verpflichtet. Dies birgt jedoch die Gefahr eines Interessenskonfliktes zwischen personalpolitischen Interessen und pädagogischer Verantwortung. Deswegen sollte die Gesamtverantwortung für die Ausbildung unbedingt bei der Schule liegen. Diese sollte den Ausbildungsplan in Kooperation mit der Praxis erstellen. Ansonsten könne, so die Schulleiter, die bisherige hohe Qualität der Ausbildung nicht gewährleistet werden. Die Ausbildungsziele der neuen Ausbildung im theoretischen und praktischen Unterricht sind in Anlage 1 der Eckpunkte integriert dargestellt. Aufgrund dieser Darstellung, die Themenbereiche der bisherigen Ausbildungen zusammenführt, und der ausstehenden, konkretisierenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist nur eine vorläufige Bewertung möglich. In den Themenbereichen wird auf Pflegeprozesse und Pflegediagnostik ( ) abgestellt. Aus unserer Sicht sollte der Titel des Themenbereichs I um den Begriff steuern ergänzt werden: Die Pflege von Menschen aller Altersgruppen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, steuern und evaluieren. Dies entspricht auch der Darstellung der im Themenbereich I zu vermittelnden Kompetenzen. Den Pflegeschulen soll ein Stundenkontingent von 200 Stunden zur freien Verfügung stehen, die auf die Themenbereiche I bis V aufgeteilt werden sollen. Weitere Flexibiltät besteht darüber hinaus innerhalb der Themenbereiche durch die Mindest- und Maximalstundenvorgaben. Dies begrüßen wir sehr, da es den Schulen zum einen die nötige Flexibilität lässt und zum anderen, zu keinen zu großen Unterschieden zwischen Absolventen verschiedener Schulen führen wird. 3. Praktische Ausbildung In den Eckpunkten werden nun erstmals die Einsatzorte und die Einsatzstunden der praktischen Ausbildung konkretisiert. Wie schon bei den Ausbildungsinhalten folgt die generalistische praktische Ausbildung einer anderen Systematik. Aktuell ist unsererseits nur eine vorläufige Bewertung möglich, da sich v. a. die Frage stellt, wie die bezirklichen Gesundheitsunternehmen als Träger der praktischen Ausbildung in diese Systematik passen. Bezirkskrankenhäuser weisen sowohl somatische (z. B. neurologische, orthopädische) als auch psychiatrische Bereiche auf. In über 60 Kliniken sind neun medizinische Fachbereiche vertreten. Darüber hinaus versorgen wir über die Tageskliniken und Psychiatrischen Institutsambulanzen im Bereich der Psychiatrie auch den teilstationären und ambulanten Sektor. Wir betreiben stationäre Langzeitpflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie 3

4 ambulant betreute Wohnformen und Beratungsstellen. Die bezirklichen Gesundheitseinrichtungen decken also eine ganze Bandbreite an Versorgungssettings ab. Genauso wie es im Rahmen einer generalistischen Ausbildung gewünscht ist. In der Vergangenheit wurde diesem Umstand durch die zuständigen Behörden stets Rechnung getragen. Mit Blick auf die generalistische Ausbildung v. a. für Auszubildende, die ihre Ausbildung bei einem Träger einer Pflegeschule eines somatischen Krankenhauses, eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Pflegeeinrichtung absolvieren ( Gastschüler ), begrüßen wir den Pflichteinsatz II. Angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs psychisch Kranker in allen Altersgruppen und Settings ist dies auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung! Allerdings sollten die Pflichteinsätze II für Auszubildende eines anderen Trägers grundsätzlich mindestens 240 Stunden betragen. Die psychiatrischen Versorgungsbereiche sind vielfältig. Mit der in den Eckpunkten vorgeschlagenen zu niedrigen Stundenzahl von 120 können keinesfalls umfassende Handlungskompetenzen in allen diesen Bereichen vermittelt werden. Psychische Erkrankungen kommen in allen anderen Behandlungssettings vor. Das zu vermittelnde Wissen im Bereich der Psychiatrie ist für den Pflegetherapeuten essentiell unabhängig davon, ob er später in einem somatischen Krankenhaus oder bei einem ambulanten Pflegedienst tätig wird! Auf diese Weise können sich die Auszubildenden auch einen realistischeren Einblick in das künftige Tätigkeitsfeld verschaffen und eine fundiertere Wahl des Vertiefungseinsatzes treffen. Der praktische Prüfungsteil soll in der Regel in dem Versorgungsbereich abgelegt werden, in dem die oder der Auszubildende den Vertiefungseinsatz absolviert hat. Dies würde bedeuten, dass das Prüfungsspektrum der Psychiatrie sich nicht nur auf die Gerontopsychiatrie, sondern auch auf die anderen Fachabteilungen der Psychiatrie bezieht. Dies wäre neu und auch wünschenswert. Anlage 4 illustriert die Stundenverteilung am Beispiel eines speziellen Versorgungsbereichs der Pflege. Positiv hervorzuheben ist dabei die verbindliche Vorgabe von 120 Stunden des Pflichteinsatz II im Bereich der Psychiatrie. Dies kann in der pädiatrischen Versorgung mit einem Einsatz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verbunden sein. Dass auf diese Weise auch Einblicke in diesen Bereich ermöglicht werden, ist aus unserer Sicht sehr begrüßenswert. Das in Anlage 4 dargestellte Maximum in der Stundenverteilung für die pädiatrische Versorgung birgt aus unserer Sicht allerdings die Gefahr, dass im Teil der praktischen Ausbildung die Trennung der Bereiche Altenpflege, Kinderkranken- und Krankenpflege tradiert wird. 4. Praxisanleitung Die Regelungen nach Pflegeberufereformgesetz sehen höhere Anforderungen an einen Praxisanleiter als bisher vor. Hierzu zu zählen z. B. das Verfügen über eine berufspädagogische Fortbildung oder Weiterbildung im Umfang von mindestens 300 Stunden (bisher: 200 Stunden) sowie neu die kontinuierliche, jährliche 4

5 berufspädagogische Fort- oder Weiterbildung von mindestens 24 Stunden. Für die Übernahme der Praxisanleitung im Rahmen der neuen Pflegeausbildung für bisherige Anleiter (bzw. Personen, die bis zum 31. Dezember 2017 über die hierfür notwendige Qualifikation verfügen) müsse die gleiche zeitliche Vorgabe der jährlichen Fort- oder Weiterbildung erfüllt werden. Angesichts der Neustrukturierung der Pflegeausbildung sind die geplanten Regelungen sicherlich sinnvoll. Es ist unerlässlich diesen Qualifizierungsbedarf angemessen zu refinanzieren zusätzlich zum geplanten gesetzlichen Mindestanteil von 10 % der praktischen Ausbildung für die Praxisanleitung. Beispielhaft möchten wir hier den zusätzlichen Dokumentationsaufwand für die Nachweispflicht praktischer Anleitung anführen, da detailliert nachgewiesen werden muss, dass entsprechende, inhaltlich nachvollziehbare Anleitungen durch Praxisanleiter erfolgt sind. Dies bekommt besondere Relevanz, wenn der Auszubildende die praktische Prüfung nicht erfolgreich besteht, er auf fehlende Anleitungen und gegen die Prüfungsnote klagen kann. Es ist daher zwingend notwendig, eine realistische Refinanzierung des zusätzlichen Aufwandes zu erhalten. Zentrale Regelungsbereiche für die hochschulische Ausbildung In den Eckpunkten wird eine nähere Darstellung der im Vergleich zur beruflichen Ausbildung erweiterten Ausbildungsziele lediglich angekündigt. Diese Details wären für die Bewertung einer klaren Abgrenzung der Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen der beruflichen und hochschulischen Ausbildung sowie für der späteren Eingruppierung der Hochschulabsolventen essentiell gewesen. Aus dem gleichen Grund können nur vorläufige Aussagen zu den weiteren diesbezüglichen Ausführungen in den Eckpunkten vorgenommen werden, da auch für den Teil der praktischen Ausbildung, die insgesamt Stunden betragen soll, weiterführende Informationen wünschenswert gewesen wären. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Praxisanleitung, deren Refinanzierung und den geplanten Regelungen zu den Kooperationsverträgen mit den Einrichtungen der Praxiseinsätze. Analog zur generalistischen beruflichen Ausbildung muss sich der steigende Versorgungsbedarf psychisch Kranker aller Altersgruppen und in allen Versorgungsbereichen in den Pflichteinsätzen (Stundenzahl, Einsatzorte) im Bereich der Psychiatrie wiederspiegeln. 5

Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes

Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes Am 13. Januar 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe beschlossen.

Mehr

Fragen und Antworten zum Pflegeberufsgesetz

Fragen und Antworten zum Pflegeberufsgesetz Fragen und Antworten zum Pflegeberufsgesetz Warum ist eine Reform der Pflegeberufe notwendig? Die demografische Entwicklung prägt und verändert unsere Gesellschaft. Derzeit sind die Ausbildungen in der

Mehr

FAQ s Pflegeberufsgesetz

FAQ s Pflegeberufsgesetz FAQ s Pflegeberufsgesetz 1. Warum ist eine Reform der Pflegeberufe notwendig? Die demografische Entwicklung prägt und verändert unsere Gesellschaft. Derzeit sind die Ausbildungen in der Kranken-, Kinderkranken-,

Mehr

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im

Mehr

Aktuelles aus der Berufspolitik - die generalistische Ausbildung. Andrea Kiefer Vorsitzende DBfK Südwest Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes

Aktuelles aus der Berufspolitik - die generalistische Ausbildung. Andrea Kiefer Vorsitzende DBfK Südwest Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes Aktuelles aus der Berufspolitik - die generalistische Ausbildung Andrea Kiefer Vorsitzende DBfK Südwest Mitglied des DBfK-Bundesvorstandes 1 Pflegeberufliche Bildung im Spannungsfeld der Interessen Bund:

Mehr

Betrifft: ALTENPFLEGEAUSBILDUNG. Jetzt bundeseinheitlich geregelt!

Betrifft: ALTENPFLEGEAUSBILDUNG. Jetzt bundeseinheitlich geregelt! Betrifft: ALTENPFLEGEAUSBILDUNG Jetzt bundeseinheitlich geregelt! Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mehr als zwei Millionen alte Menschen sind heute in Deutschland pflegebedürftig. In den kommenden Jahrzehnten

Mehr

stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (PflBG)

stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (PflBG) stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (PflBG) 09.12.2015 Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Abteilung

Mehr

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes e. V. zur BT Drucksache 18/7823 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz -

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes e. V. zur BT Drucksache 18/7823 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - Stellungnahme des AWO Bundesverbandes e. V. zur BT Drucksache 18/7823 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBREFG) Stand: 25.05.2016 Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Mehr

Generalistik bedroht die Ausbildungserfolge

Generalistik bedroht die Ausbildungserfolge Generalistik bedroht die Ausbildungserfolge Ein Statement des Arbeitgeberverbandes Pflege e.v. im Rahmen der Veranstaltungsreihe Wissenschaft trifft Praxis: Altenpflege auf dem Abstellgleis? Am 10. August

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe Berlin, 10.12.2015 Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe A. Vorbemerkungen Wesentliche Inhalte der Reform der Pflegeberufe wie die Verteilung der praktischen Einsätze oder

Mehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung:

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung: Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung: Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege in Teilzeit Programm Begrüßung Vorstellung der Teilzeit-Ausbildung Erfahrungsbericht von 2 Teilzeit-Schülerinnen

Mehr

Wie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen. Dipl.-Psych. vor dem PsychThG

Wie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen. Dipl.-Psych. vor dem PsychThG Wie wird man PsychotherapeutIn? Gesetzliche Grundlagen Psychotherapeutengesetz (PTG) vom 16.06.1998 zum Änderung des SGBV Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-AprV) vom 18.12.1998 Ausbildungs-

Mehr

Pflegepädagogische Fachtagung am Herausforderung Pflegeberufsgesetz an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Pflegepädagogische Fachtagung am Herausforderung Pflegeberufsgesetz an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Pflegepädagogische Fachtagung am 07.07.2016 Herausforderung Pflegeberufsgesetz an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Workshop: Praktische Ausbildung, Pflegepädagogin B.A.. Kurzstatement: Wie allen bekannt

Mehr

Handlungsleitfaden für die praktische. im Ausbildungsberuf Altenpflege

Handlungsleitfaden für die praktische. im Ausbildungsberuf Altenpflege Handlungsleitfaden für die praktische Ausbildung im Ausbildungsberuf Altenpflege AG Fachkräftesicherung Landespflegeausschuss Brandenburg April 2011 In der Arbeitsgruppe sind vertreten: das Sozialministerium

Mehr

Pflegepolitische Reformen der Bundesregierung Auswirkung auf die Profession Osnabrück,

Pflegepolitische Reformen der Bundesregierung Auswirkung auf die Profession Osnabrück, Pflegepolitische Reformen der Bundesregierung Auswirkung auf die Profession Osnabrück, 27.04.2016 Andreas Westerfellhaus, Präsident des Die gute Nachricht zu erst. Der Faktor Mensch spielt bei der Versorgung

Mehr

I. Allgemeine Anmerkungen

I. Allgemeine Anmerkungen 08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-

Mehr

Praxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege / Altenpflege

Praxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege / Altenpflege Praxisanleitung in der Gesundheits- und Krankenpflege / Altenpflege Weiterbildungskurs 2017 Weiterbildung zum Praxisanleiter Im Februar 2017 startet nunmehr der 17. Kurs zur Praxisanleitung am Alfried

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG) Berlin, 04.02.2016 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Wir bieten Perspektiven

Wir bieten Perspektiven Wir bieten Perspektiven Wir bieten Perspektiven Die AWO Nordhessen betreibt schwerpunktmäßig Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe. Über 1200 Mitarbeiter/innen pflegen, beraten und begleiten alte und

Mehr

Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std)

Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std) Bezirksverband Frankfurt am Main Zentrale AusbildungsStätte staatlich anerkannte Bildungsstätte Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80

Mehr

Gemeinsam können wir LEBENSWEGE GESTALTEN!

Gemeinsam können wir LEBENSWEGE GESTALTEN! Gemeinsam können wir LEBENSWEGE GESTALTEN! Altenpfleger/in kranken- und Altenpflegehelfer/in Notfallsanitäter/in WIR BILDEN AUS! Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte e.v. Tag für Tag. Von Mensch zu

Mehr

Bund-Länder Arbeitsgruppe legt Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz vor

Bund-Länder Arbeitsgruppe legt Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz vor Rolf Höfert Geschäftsführer Deutscher Pflegeverband Präsidiumsmitglied Deutscher Pflegerat Bund-Länder Arbeitsgruppe legt Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz vor Am 01.03.2012 veröffentlichten das

Mehr

9.1 Bericht über die praktischen Leistungen zur Vorlage bei der Fachschule ( 3 Abs. 1 AltPflAPrV)

9.1 Bericht über die praktischen Leistungen zur Vorlage bei der Fachschule ( 3 Abs. 1 AltPflAPrV) 9.1 Bericht über die praktischen Leistungen zur Vorlage bei der Fachschule ( 3 Abs. 1 AltPflAPrV) für Auszubildende in der Altenpflege im 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Zeitraum

Mehr

Kooperationsvertrag. zwischen. (Name des Trägers der Pflegeeinrichtung) (Name der Pflegeeinrichtung) und der

Kooperationsvertrag. zwischen. (Name des Trägers der Pflegeeinrichtung) (Name der Pflegeeinrichtung) und der Kooperationsvertrag zwischen (Name des Trägers der Pflegeeinrichtung) vertreten durch (Name der Pflegeeinrichtung) im Folgenden: die Einrichtung und der Privaten staatlich anerkannten Fachschule für Altenpflege

Mehr

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen

Mehr

AUSBILDUNGSREFORM PFLEGEBERUFE

AUSBILDUNGSREFORM PFLEGEBERUFE AUSBILDUNGSREFORM PFLEGEBERUFE Das neue Pflegeberufsgesetz ein Beitrag zur Aufwertung der Pflegeberufe? ver.di-fortbildungstag Wir sind es wert Essen, den 5. November 2015 1 Überblick Wesentliche Inhalte

Mehr

Aktuelle Daten zur rettungsdienstlichen Ausbildung

Aktuelle Daten zur rettungsdienstlichen Ausbildung Aktuelle Daten zur rettungsdienstlichen Ausbildung Schülerinnen und Schüler an Rettungsassistenzschulen im Spiegel der Statistik Von Bettina Link Rettungsassistentinnen und -assistenten nehmen im Gesundheitswesen

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 20.04.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon 030

Mehr

Fünf Schritte in eine gute Ausbildung

Fünf Schritte in eine gute Ausbildung Fünf Schritte in eine gute Ausbildung Die Theorie für eine gute Praxis Inhalt Die Theorie für eine gute Praxis...2 Die Praxis für eine sinnvolle Theorie...3 Das sollten Sie wissen...4-5 Das kommt nach

Mehr

Stellungnahme der Bundesdirektorenkonferenz zur geplanten Direktausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten 01.07.2015.

Stellungnahme der Bundesdirektorenkonferenz zur geplanten Direktausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten 01.07.2015. Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Klinikum Ingolstadt, Krumenauerstr. 25, 85049 Ingolstadt 07.07.2015 Stellungnahme der Bundesdirektorenkonferenz zur geplanten Direktausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten

Mehr

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft

Mehr

Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz: berufliche und hochschulische Pflegeausbildung Finanzierung. (Stand 06.08.2015)

Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz: berufliche und hochschulische Pflegeausbildung Finanzierung. (Stand 06.08.2015) Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz: berufliche und hochschulische Pflegeausbildung Finanzierung (Stand 06.08.2015) Reform der Pflegeberufe I 3 Herausforderungen I Bundesweiter Fachkräftemangel bei

Mehr

Versorgungssysteme für psychisch kranke Menschen

Versorgungssysteme für psychisch kranke Menschen Versorgungssysteme für psychisch kranke Menschen Das psychiatrische Hilfesystem stellt sich vielfach als Dschungel dar. Die Versorgungslandschaft ist sehr differenziert, weshalb wir Ihnen eine grobe Richtlinie

Mehr

Modellprojekte jetzt wird s praktisch!

Modellprojekte jetzt wird s praktisch! Modellprojekte jetzt wird s praktisch! - eine Veranstaltung des Netzwerks Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Diplom-Ökonom Ralf Gommermann Referatsleiter: Stationäre

Mehr

Freie Wohlfahrtspflege NRW

Freie Wohlfahrtspflege NRW Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW Eckpunkte zur Vorbereitung des Entwurfs eines neuen Pflegeberufegesetzes der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Weiterentwicklung

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung

Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung Vertrag zur praktischen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger im Rahmen der dreijährigen Berufsfachschulausbildung Zwischen der Einrichtung... und der Schülerin / dem Schüler... geboren am /

Mehr

Trialogische Arbeit in einer ländlichen Region Entwicklung der Psychiatrischen Vernetzungsarbeit in Eichstätt

Trialogische Arbeit in einer ländlichen Region Entwicklung der Psychiatrischen Vernetzungsarbeit in Eichstätt 8. Internationale Psychiatrietagung Südtirol Tirol Oberbayern 16.-17. Oktober 2015, Lichtenburg Nals 1 Trialogische Arbeit in einer ländlichen Region Entwicklung der Psychiatrischen Vernetzungsarbeit in

Mehr

Unser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover

Unser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Unser Pflegeleitbild Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Vorwort Wir, die Pflegenden des Ev. Diakoniewerkes Friederikenstift, verstehen uns als Teil einer christlichen Dienstgemeinschaft, die uns

Mehr

Konzept der Mitarbeiterberatung

Konzept der Mitarbeiterberatung Konzept der Mitarbeiterberatung in der Hoffmann Medical Service GmbH Gelsenkirchen 1 1. Auftrag und Zuständigkeit 2. Struktur 2.1 Räumlichkeiten / Sprechstunden 2.2 Mitarbeiter 2.3 Praktikanten 2.4 Leitung

Mehr

Kurs 19 28.09.2015 bis 20.09.2017

Kurs 19 28.09.2015 bis 20.09.2017 Staatlich anerkannte Fachweiterbildung für Fachgesundheits- und Krankenpflege, Fachgesundheitsund Kinderkrankenpflege und Fachaltenpflege in der Psychiatrie Kurzbeschreibung Kurs 19 28.09.2015 bis 20.09.2017

Mehr

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Weiterbildung zur Fachkraft für psychiatrische Rehabilitation

Weiterbildung zur Fachkraft für psychiatrische Rehabilitation Weiterbildung zur Fachkraft für psychiatrische Rehabilitation Vitos Kurhessen / Bildungsinstitut in Kooperation mit der Vitos Rehabilitation für psychisch kranke Menschen (RPK) Guxhagen FACHKRAFT FÜR PSYCHIATRISCHE

Mehr

Ausschreibung: Verkürzte, berufsbegleitende Diplomausbildung für PflegehelferInnen an der Psychiatrischen Gesundheitsund Krankenpflegeschule Rankweil

Ausschreibung: Verkürzte, berufsbegleitende Diplomausbildung für PflegehelferInnen an der Psychiatrischen Gesundheitsund Krankenpflegeschule Rankweil Ausschreibung: Verkürzte, berufsbegleitende Diplomausbildung für PflegehelferInnen an der Psychiatrischen Gesundheitsund Krankenpflegeschule Rankweil SCHULE FÜR PSYCHIATRISCHE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE

Mehr

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Achim Lange, Sachgebietsleiter der Heimaufsicht 1 Übersicht und Schwerpunkte I.

Mehr

Veränderungen in der Berufsausbildung durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege

Veränderungen in der Berufsausbildung durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege Veränderungen in der Berufsausbildung durch das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege Präsentation für die Schüler/innen der Unterkurse 2014 Veränderungen der Ausbildung 1 Das Krankenpflegegesetz

Mehr

Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Fragenkatalog "Rezertifizierung von Ärzten" der GMK. 27.

Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Fragenkatalog Rezertifizierung von Ärzten der GMK. 27. Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Fragenkatalog "Rezertifizierung von Ärzten" der GMK 27. November 2001 2 I. Allgemeine Anmerkungen Jedem Arzt kommt eine große Verantwortung

Mehr

Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger/In

Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger/In Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger/In Aufnahmebedingungen Mittlere Reife oder Abitur Hauptschulabschluss mit mindestens 2-jähriger abgeschlossener Berufsausbildung körperliche Eignung Erwünscht

Mehr

Praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an der 3-jährigen Fachschule für Sozialpädagogik (BKSPIT)

Praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an der 3-jährigen Fachschule für Sozialpädagogik (BKSPIT) Praxisintegrierte Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an der 3-jährigen Fachschule für Sozialpädagogik (BKSPIT) Koalitionsvertrag Wir wollen einen Aktionsplan für pädagogische Fachkräfte vorlegen,

Mehr

A U S B I L D U N G S P L A N

A U S B I L D U N G S P L A N Praxisstelle A U S B I L D U N G S P L A N für die berufspraktische Ausbildung Bildungsgang Erzieher / Erzieherin in Teilzeitausbildung Vorbemerkungen Der vorliegende Ausbildungsplan wurde auf der Grundlage

Mehr

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.

Mehr

Vertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums

Vertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung) der/dem

Mehr

Hochschulzertifikat. Weiterbildung mit. Dozent/-in im Gesundheitswesen Praxisanleiter/-in Lehrrettungsassistent/-in. Zukunft sichern!

Hochschulzertifikat. Weiterbildung mit. Dozent/-in im Gesundheitswesen Praxisanleiter/-in Lehrrettungsassistent/-in. Zukunft sichern! Weiterbildung mit Hochschulzertifikat Multiplikator Netzwerke Vorbildfunktion Selbstentwicklung Zukunft sichern! Qualifikation Karrieresprungbrett Dozent/-in im Gesundheitswesen Praxisanleiter/-in Lehrrettungsassistent/-in

Mehr

Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 80 Std/100 Std)

Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 80 Std/100 Std) Bezirksverband Frankfurt am Main Zentrale AusbildungsStätte staatlich anerkannte Bildungsstätte Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 80 Std/100 Std)

Mehr

ALTENPFLEGER/IN DREIJÄHRIGE AUSBILDUNG ZUM/ZUR AN DEN BERUFSFACHSCHULEN DER HWA

ALTENPFLEGER/IN DREIJÄHRIGE AUSBILDUNG ZUM/ZUR AN DEN BERUFSFACHSCHULEN DER HWA DREIJÄHRIGE AUSBILDUNG ZUM/ZUR ALTENPFLEGER/IN AN DEN BERUFSFACHSCHULEN DER HWA WWW.HWA-ONLINE.DE Seit 2015 auch DUALES PFLEGESTUDIUM an der HWA möglich! Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der

Mehr

Zusatznutzen und Preise von Arzneimitteln: Was ist erforderlich für eine evidenzbasierte Preisbildung? Prof. Dr. Stefan Felder, WWZ Universität Basel

Zusatznutzen und Preise von Arzneimitteln: Was ist erforderlich für eine evidenzbasierte Preisbildung? Prof. Dr. Stefan Felder, WWZ Universität Basel Zusatznutzen und Preise von Arzneimitteln: Was ist erforderlich für eine evidenzbasierte Preisbildung? Prof. Dr. Stefan Felder, WWZ Universität Basel Unsere Stellungnahmen 3 einschlägige Stellungnahmen

Mehr

Ausbildung im Rettungsdienst. Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN

Ausbildung im Rettungsdienst. Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN Ausbildung im Rettungsdienst Stand: 18. November 2012 RETTUNGSASSISTENT/IN Rettungsassistent/in (Verkürzte Ausbildung nach RettAssG 8.2) Lernziele: Leistungen: Lehrgangsort: Umfang: Fundierte Kenntnisse

Mehr

Entwurf Stand: 03.02.2014

Entwurf Stand: 03.02.2014 Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 5 SGB V zur Änderung von Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Berlin, 27.07.2011 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten AltenpflegerIn -Ein Beruf für`s Leben-

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten AltenpflegerIn -Ein Beruf für`s Leben- Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten AltenpflegerIn -Ein Beruf für`s Leben- Quelle: Fotolia.com Vorstellung Joachim Gruttmann Gesundheits- und Krankenpfleger Lehrer für Pflegeberufe Fachseminarleiter

Mehr

Hasensprungmühle. Nächstenliebe leben. Evangelisches Fachseminar für Altenpflege. s Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in

Hasensprungmühle. Nächstenliebe leben. Evangelisches Fachseminar für Altenpflege. s Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in Evangelisches Fachseminar für Altenpflege Leichlingen Hasensprungmühle Nächstenliebe leben s Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in s Vollzeitausbildung s Fort- und Weiterbildung Altenpflege

Mehr

DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003

DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 Anlage zum KGNW-Rundschreiben Nr. 123/2006 vom 06.04.2006 DKG-Positionspapier zur Praxisanleitung und Praxisbegleitung Einleituna Mit dem neuen Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz

Mehr

Bekanntmachung. Folgende Voraussetzungen müssen die interessierten Arztnetze aufweisen:

Bekanntmachung. Folgende Voraussetzungen müssen die interessierten Arztnetze aufweisen: Bekanntmachung Die AOK Nordost möchte in der Kooperation mit regionalen Arztnetzen die Versorgung psychisch kranker Versicherter verbessern. Ziel ist der Abschluss von Verträgen zur interdisziplinären

Mehr

Professionalisierung der Pflege aus Sicht der DKG

Professionalisierung der Pflege aus Sicht der DKG Professionalisierung der Pflege aus Sicht der DKG Vortrag auf dem Deutschen Krankenhaustag am 13.11.2014 Peer Köpf, Stv. Geschäftsführer Dezernat I der DKG Eingangs muss man sich die Frage stellen, auf

Mehr

Soziale Arbeit und soziale Berufe

Soziale Arbeit und soziale Berufe Soziale Arbeit und soziale Berufe Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufsgesetz) Die Stellungnahme (DV 6/16) wurde

Mehr

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V - 1 - Antrag an: vdek-landesvertretung Sachsen Referat Pflege Glacisstr. 4 01099 Dresden E-Mail-Adresse: rene.kellner@vdek.com Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V für

Mehr

A u s b i l d u n g s v e r t r a g. über die Ausbildung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger (Stand: )

A u s b i l d u n g s v e r t r a g. über die Ausbildung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger (Stand: ) über die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger Seite 1 von 7 A u s b i l d u n g s v e r t r a g über die Ausbildung zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger (Stand: 13.11.2009) Zwischen dem als

Mehr

Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit

Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des NetzWerkes psychische Gesundheit Vertrag nach 140a ff SGB V mit der Techniker Krankenkasse 1 Ausgangssituation

Mehr

1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die

1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die 1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die zustehenden Förderzeiten zu differenzieren? Diese Unterscheidung führt tatsächlich

Mehr

Berufsbegleitende Weiterbildung zum / zur. sowie

Berufsbegleitende Weiterbildung zum / zur. sowie Berufsbegleitende Weiterbildung zum / zur Fachpflleger//iin für Praxiisanlleiitung sowie Aufgabenbezogene Fortbiilldungen für Praxiisanlleiiter // Praxiisanlleiiteriinnen und für Fachkräfte miit Anlleiiterfunktiion

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Prüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009)

Prüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009) Einführung: Am 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen

Mehr

Anleitung für Anträge

Anleitung für Anträge Anleitung für Anträge Der Antrag ist sowohl physisch als auch elektronisch mindestens sechs Monate vor geplantem Ausbildungsbeginn bei der Behörde einzubringen. betreffend Sonderausbildungen gem. 65 Abs.

Mehr

Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz. Stand 11/15

Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz. Stand 11/15 Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz Stand 11/15 Reform der Pflegeberufe 3 Herausforderungen Bundesweiter Fachkräftemangel bei steigendem Bedarf und sinkenden Schulabgängerzahlen Veränderte und sich

Mehr

A. S T E W I G - N I T S C H K E M B A / B B A / RBP

A. S T E W I G - N I T S C H K E M B A / B B A / RBP NOTFALLPFLEGE IN DEUTSCHLAND A. S T E W I G - N I T S C H K E M B A / B B A / RBP Inhalt Berufsstand Gesundheits- und Krankenpflege Stellung der Notfallpflege Spezifische Problemlagen Fort- und Weiterbildung

Mehr

Krankenpflegeschule. Bei uns bleiben Sie nicht stehen. am St. Franziskus-Hospital Ahlen. Senden Sie uns unverbindlich Ihre Bewerbung:

Krankenpflegeschule. Bei uns bleiben Sie nicht stehen. am St. Franziskus-Hospital Ahlen. Senden Sie uns unverbindlich Ihre Bewerbung: Bei uns bleiben Sie nicht stehen C T N Senden Sie uns unverbindlich Ihre Bewerbung: Zentrale Krankenpflegeschule am St. Franziskus-Hospital Ahlen Robert-Koch-Straße 41 59227 Ahlen/Westf. Tel.: 02382/858-205

Mehr

Vertrag über den Transport von Sterilgut

Vertrag über den Transport von Sterilgut 1 Vertrag über den Transport von Sterilgut Zwischen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Marie-Eberth-Straße 6, 86956 Schongau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lippmann -

Mehr

Beurteilungs-/Selbsteinschätzungsbogen

Beurteilungs-/Selbsteinschätzungsbogen Beurteilungs-/Selbsteinschätzungsbogen für Auszubildende der Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Heilerziehungspflege Beurteilung Selbsteinschätzung Das Beurteilungsverfahren ermöglicht die individuelle,

Mehr

Fragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen

Fragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen Stand: 11.11.2015 Fragen-und-Antworten-Katalog zur Einführung von dritten Kräften in niedersächsischen Krippengruppen A. Finanzhilfe 1. Wie viele Personalstunden finanziert das Land über die Finanzhilfe

Mehr

Neue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege

Neue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege Neue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV. vom 10.11.2003) 1 Gliederung der Ausbildung: 2100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht 2500

Mehr

Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z

Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für die JAV-Arbeit. überarbeitet 2008. Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3842 6 Recht > Arbeitsrecht schnell und portofrei

Mehr

Neue Pflegeausbildung? Vom Spezialisten zum Generalisten

Neue Pflegeausbildung? Vom Spezialisten zum Generalisten Neue Pflegeausbildung? Vom Spezialisten zum Generalisten Annette Gehrz, BMFSFJ Referat Pflege und Betreuung, Altenpflegegesetz, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz 11. DEVAP-Bundeskongress am 22.09.2011,

Mehr

ANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE. Verkürzte Ausbildung: In nur zwei Jahren zum Ziel! Ausbildung zum Altenpfleger. Staatlich anerkannt.

ANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE. Verkürzte Ausbildung: In nur zwei Jahren zum Ziel! Ausbildung zum Altenpfleger. Staatlich anerkannt. ANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE Verkürzte Ausbildung: In nur zwei Jahren zum Ziel! Ausbildung zum Altenpfleger. Staatlich anerkannt. www.tuv.com/akademie AUSBILDUNG In der Pflege aufsteigen: In nur zwei Jahren

Mehr

Soziale Arbeit und soziale Berufe

Soziale Arbeit und soziale Berufe Soziale Arbeit und soziale Berufe Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffent liche und private Fürsorge e.v. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und des

Mehr

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe 19. August 2014, Münster Concunia GmbH WPG StBG Folie 1 Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten stationäre

Mehr

Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler

Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Zwischen dem Praktikumsbetrieb Name Praktikantenbetreuerin oder Praktikantenbetreuer und der Praktikantin/dem Praktikanten Vorname Name

Mehr

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Dr. med. Dr. phil. Ilse Heberlein SoVD, Patientenvertreterin beim G-BA Berlin 16.03.2016 Gliederung Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie

Mehr

Berufliche Schulen des Landes Hessen

Berufliche Schulen des Landes Hessen Berufliche Schulen des Landes Hessen Lehrplan Fachoberschule Stand: 03.04.2006 Impressum: Herausgeber: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden Lehrpläne für Berufliche Schulen Fachoberschule

Mehr

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Bereich: ÖD/Beamtenpolitik I Datum 02.02.2011

Mehr

Bildung & Erziehung plus (B.A.) Praktisch akademisch. Beitrag zur DGWF Tagung am in Wien Dr. Julian Löhe & Dr.

Bildung & Erziehung plus (B.A.) Praktisch akademisch. Beitrag zur DGWF Tagung am in Wien Dr. Julian Löhe & Dr. Bildung & Erziehung plus (B.A.) Praktisch akademisch Beitrag zur DGWF Tagung am 16.09.2016 in Wien Dr. Julian Löhe & Dr. Daniela Menzel Theoretischer Rahmen Akademisierung frühkindlicher Bildung erstes

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten

Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt l Teil I Nr. 22 S. 1097 vom 5. Mai 2006 Die beziehen sich auf die

Mehr

Der Praktische Teil der Ausbildung in den Pflegefachberufen in Deutschland. Aktion 3 04.09.2013. erstellt von: Oksana Kerbs,SozArb (M.A.

Der Praktische Teil der Ausbildung in den Pflegefachberufen in Deutschland. Aktion 3 04.09.2013. erstellt von: Oksana Kerbs,SozArb (M.A. Der Praktische Teil der Ausbildung in den Pflegefachberufen in Deutschland Aktion 3 04.09.2013 erstellt von: Oksana Kerbs,SozArb (M.A.) Allgemeines Definition der praktischen Ausbildung Praktische Ausbildung

Mehr

Richtlinien Praxisausbildung

Richtlinien Praxisausbildung Richtlinien Praxisausbildung Version 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zur Praxisausbildung 3 1.1 Grundlagen 3 2 Definition 3 3 Ziele 3 3.1 Richtziele der Praxisausbildung 3 3.2 Lernziele der Praxisausbildung

Mehr

Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen

Mehr

Laudatio Kategorie 3: Lust auf ambulante Versorgung Wie Ärzte und Psychotherapeuten den medizinischen Nachwuchs für die Arbeit am Patienten begeistern

Laudatio Kategorie 3: Lust auf ambulante Versorgung Wie Ärzte und Psychotherapeuten den medizinischen Nachwuchs für die Arbeit am Patienten begeistern Angelika Feldmann, Geschäftsbereichsleiterin Vertragspartner Bayern, IKK classic Laudatio Kategorie 3: Lust auf ambulante Versorgung Wie Ärzte und Psychotherapeuten den medizinischen Nachwuchs für die

Mehr

Rahmenkonzept für das Probezeitmanagement der Schule für Gesundheitsberufe

Rahmenkonzept für das Probezeitmanagement der Schule für Gesundheitsberufe Probezeit der Hintergrund und Zielsetzung Die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit in der Pflegeausbildung beträgt 6 Monate. In dieser Zeit prüfen Auszubildende / Schüler und der Ausbilder / Arbeitgeber,

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis Informationen zum neuen Sachkundenachweis Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz Grundlage sind die Artikel 5 und 6 der EU-RiLi 2009/128/EG Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle beruflichen

Mehr

Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde

Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde Präsentation anlässlich der Fachtagung zum neuen Pflegeberufsgesetz an der Hochschule Fulda 9. Februar 2016

Mehr