Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. 1. Allgemeines. 2. Leistungen Telkomatik Schweiz GmbH. 3. Leistungen und Pflichten des Kunden. 2.

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1 Telkomatik Schweiz GmbH Büro +41 (0) Obere Geerenstrasse 10 Fax +41 (0) CH-8044 Zürich-Gockhausen Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 1. Allgemeines Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Telkomatik Schweiz GmbH» («AGB») gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht. 2. Leistungen Telkomatik Schweiz GmbH 2.1 Allgemein Über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen (Dienste und Zusatzdienste) der Telkomatik Schweiz GmbH («Telkomatik») geben die aktuellen Broschüren, die Angebotsbedingungen und die Webseite von Telkomatik Auskunft. Telkomatik kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Telkomatik Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. Telkomatik ist jederzeit berechtigt, das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen. 2.2 Unterhalt Telkomatik besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur. Sie behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird Telkomatik wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Telkomatik ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken. Verlangt ein Kunde die Beseitigung von Störungen, die aufgrund der von Telkomatik auf sein Begehren durchgeführten Untersuchung auf Mängel der vom Anwender benützten Ausrüstung oder Fehler in deren Handhabung zurückführen lassen, trägt der Kunde die entstandenen Kosten. 3. Leistungen und Pflichten des Kunden 3.1 Personen- / Firmenangaben Der Kunde bestätigt, Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz zu haben. Er verpflichtet sich, einen allfälligen Wohnsitz- bzw. Aufenthaltswechsel ins Ausland umgehend mitzuteilen

2 3.2 Bezahlung Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen und bestellten Leistungen verantwortlich. 3.3 Passwörter etc. Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Log-in Daten, PIN und PUK-Codes etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen. 3.4 Rechts- und vertragskonforme Benutzung Die Dienstleistungen sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen Privatkundengebrauch, bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskunden-Gebrauch bestimmt. Eingesetzte SIM Karten verbleiben im Besitze der Telkomatik. Diese SIM Karten dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht in anderen Geräten oder für einen anderen als den dafür vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt werden. Telkomatik kann SIM Karten ohne Voranmeldung sperren lassen, wenn der Verdacht besteht, dass eine SIM Karte missbräuchlich verwendet wird. Kosten die durch die Verwendung der SIM Karten entstehen, müssen vom Kunden vollumfänglich beglichen werden. 3.5 Speicherung der Positionsdaten Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Daten des elektronischen Gerätes dergestalt umgewandelt werden, als dass der jeweilige Standort bzw. die Bewegungsroute des entsprechenden Gerätes auf dem Internet aufgeschaltet werden kann. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass der Standort bzw. die Bewegungsroute des elektronischen Gerätes jederzeit, über das Internet abrufbare, passwortgeschützte, persönliche Account einsehbar ist. Er verzichtet in diesem Rahmen auf jegliche Ansprüche aus Persönlichkeitsrechten bzw. Fernmelde- und Datenschutzgesetzen und dergleichen. 3.6 Einsatz der Endgeräte Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets und der von uns gelieferten Endgeräten sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Daten und Persönlichkeitsschutz, die Fernmeldegesetzgebung und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

3 4. Preise 4.1 Allgemein Massgebend sind jeweils die aktuellen auf publizierten Preise und Gebühren von Telkomatik. Telkomatik kann Preise und Gebühren unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt geben. 4.2 Beginn Zahlungspflicht; Sperren Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der Dienstleistungen. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Für das Sperren und Entsperren verlangt Telkomatik eine Sperrgebühr. 4.3 Verlängerung der Dienstleistungen Dienstleistungen die im Zusammenhang mit der Datenspeicherung, Visualisierung in einem Portal und der Datenübermittlung im Zusammenhang stehen, werden vertraglich definiert. Für Privatkunden oder KMU gilt die Rechnung mit den entsprechenden Positionen, bzw. die Begleichung der Rechnung als akzeptiertes, rechtsgültiges Vertragsdokument. Die Laufzeit einer Dienstleistung ist in der Rechnung ersichtlich. Eine Kündigung hat in der Regel 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich zu erfolgen. Wird eine Dienstleistung innerhalb der Kündigungsfrist nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch wieder um dieselbe Laufzeit. 5. Missbräuche Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab (s. Ziffer 3) oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann Telkomatik den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung.

4 6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 6.1 Allgemein Telkomatik erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Diese gelten auch dann als richtig, wenn der Kunde Einwände gegen die Rechnung erhebt, die technischen Abklärungen von Telkomatik aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 10 Tage. Der Kunde kann bis zum Fälligkeitsdatum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann Telkomatik verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge (d.h. auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer) fällig. Der Kunde kann Forderungen von Telkomatik nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen. 6.2 Zahlungsverzug Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Telkomatik kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Telkomatik durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Telkomatik einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20. pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann Telkomatik eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 30. erheben. 6.3 Sicherheit Hat Swisscom Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann Telkomatik auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde sie nicht, kann Telkomatik die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. 6.4 Starker Anstieg der Kommunikationsgebühren Steigen die Kommunikationsgebühren des Kunden, insbesondere durch die Nutzung der Geräte im Ausland, stark an, ist Telkomatik berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zweifel an der Zahlungswilligbzw. fähigkeit des Kunden kann Telkomatik alle Dienstleistungen sperren oder eine Sicherheit verlangen.

5 7. Datenschutz 7.1 Allgemein Beim Umgang mit Daten hält sich Telkomatik an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. Telkomatik erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde willigt ein, dass Telkomatik im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten weitergeben kann. seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf 7.2 Leistungserbringung zusammen mit Dritten Wird eine Dienstleistung von Telkomatik gemeinsam mit Dritten erbracht so kann Telkomatik Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist. 8. Benutzungseinschränkungen / Gewährleistung 8.1 Unterbrüche Telkomatik bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein Unterbruchs- und Störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistungen geben. 8.2 Netze und Dienste Dritter Für Sprach- oder Datenverkehr über das eingesetzte Kommunikationsnetzwerk bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Geschwindigkeit, Betrieb oder Support. Namentlich sind dies: Internet über PC oder Mobile Telefone / PDA s / ipad / etc. GSM / GPRS /EDGE Verbindungen SMS Dienste

6 8.3 Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung; Massnahmen Telkomatik Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC- Konfiguration) verantwortlich. Die Gesellschaft kann keine Garantie dafür übernehmen, wenn der Internet-Zugang nicht auf allen Endgeräten einwandfrei möglich ist. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist die Gesellschaft berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen. Telkomatik trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie kann jedoch keine Gewähr bieten, dass die Netzinfrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören vollumfänglich geschützt ist. nicht Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing- Angriffe etc. die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.b. Endgeräte, PC) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigt. 8.4 Integrität der im Internet gespeicherten Daten Die Gesellschaft übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen. 9. Haftung von Telkomatik 9.1 Allgemeine Haftungsbestimmung Bei Vertragsverletzungen haftet Telkomatik für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Telkomatik ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber CHF. Die Haftung von Telkomatik für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Konfigurationsfehler ist - soweit gesetzlich zulässig - in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen. 9.2 Höhere Gewalt Telkomatik haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.b. Virenbefall).

7 10. Dauer und Kündigung 10.1 Allgemein Der Vertrag ist unbefristet. Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung eine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr läuft. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser Telkomatik nehme im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen. Soweit nicht anders vereinbart, kann jede Partei eine Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende kündigen Mindestbezugs- und Verlängerungsdauer Für einzelne Dienstleistungen können in anderen Vertragsdokumenten Mindestbezugsund Verlängerungsdauern vorgesehen sein. Während deren Dauer sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur zu den von Telkomatik festgelegten Kostenfolgen möglich. Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer («vorzeitig») oder kündigt Telkomatik vorzeitig aus einem in Ziffer 7 genannten Grund eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Telkomatik die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Telkomatik vorzeitig, ohne dass ein in Ziffer 7 genannter Grund vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren. 11. Leistungsübersicht Telkomatik kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über bestimmte oder alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die er bei Telkomatik bezieht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der Leistungsübersicht genannten Frist und Form eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt Telkomatik ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen.

8 12. Änderungen 12.1 Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen Telkomatik behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die Besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Telkomatik dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Telkomatik Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert Telkomatik eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.b. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Kommunikation und Roamingdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt Telkomatik die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen Änderungen der AGB Telkomatik behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Telkomatik informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit Telkomatik ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. 13. Übertragung Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Telkomatik ist berechtigt, Parteiwechsel auch mündlich zu akzeptieren. Telkomatik kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern Telkomatik diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist Telkomatik berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten. 14. Teilnichtigkeit Die allfällige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in den Vertragsdokumenten ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nötigenfalls treffen die Parteien eine Absprache, die der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. 15. Gerichtsstand und anwendbares Recht Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, befindet sich der Gerichtsstand nach Wahl der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft oder in Zürich. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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