Wünsche der Schüler. Jahrgang: 11 Nr.: 03 Datum: 21. März 2005

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1 Jahrgang: 11 Nr.: 03 Datum: 21. März 2005 Amtsblatt der Gemeinde Käbschütztal mit den Ortsteilen: Barnitz, Canitz, Deila, Gasern, Görna, Großkagen, Jesseritz, Käbschütz, Kaisitz, Kleinkagen, Kleinprausitz, Krögis, Leutewitz, Löbschütz, Löthain, Luga, Mauna, Mehren, Mohlis, Neumohlis, Niederjahna, Niederstößwitz, Nimtitz, Nössige, Oberjahna, Pauschütz, Planitz, Porschnitz, Priesa, Pröda, Schletta, Schönnewitz, Sieglitz, Soppen, Sornitz, Stroischen, Tronitz Surfen Sie doch mal rein in unsere Internet-Homepage Grundschule Krögis Deutschunterricht Klasse 4 Thema: Leben in anderen Ländern. Mein Traumland. Ich wünsche mir ein Land, wo Geld nicht das Wichtigste ist, wo keine Bomben gebaut werden und wo kein Krieg herrscht. Ein Land, wo man friedlich leben kann. Auch ein paar Kinder wären nicht verkehrt. Dass wir uns mal streiten, das ist klar. Freundliche Nachbarn dürfen auf keinen Fall fehlen. Ein Land, wo die Umgebung nur aus vielen Wiesen und Wäldern besteht und wo die Luft sauber ist. Ein Land, das verbietet, giftige Abgase in die Umwelt zu lassen. Seen, Bäche und Flüsse sollen nicht fehlen und auch ein Berg, auf dem man im Winter super rodeln und Schi fahren kann. Das wäre schön, aber es wird nur ein Traumland bleiben. Franz Kammel, Großkagen Ich träume mir ein Land, da gibt es nur Sommer und Winter und wir haben eine Pflicht, die sagen wir euch nicht, die gibt es bei euch nicht. Krieg und Bomben sind verboten, das haben wir gesagt Berge und Bäume wachsen jetzt bei uns, das ist ne große Kunst. Streit gibt es auch bei uns, der ist aber schnell weg, denn unser Traumland ist perfekt. Carolin Hebenstreit, Barnitz Christin Dämmig, Katzenberg Wünsche der Schüler Überall soll Frieden sein, Bomber lassen wir hier nicht hinein. Krieg, den gibt es nicht, Streit, der wird geschlicht. Alle sind Freunde, egal, ob dick, ob dünn. Egal, ob arm, egal, ob reich, denn wir sind alle gleich. Wir lachen und wir weinen, aber töten tun wir keinen. Wir Großen und wir Kleinen können uns alle gut leiden. In der Gemeinde Käbschütztal sind wir alle nicht brutal. In meinem Traumland gibt es einen riesigen Baum mit einem riesigen Ast, man glaubt es kaum. Ein kleiner Bach fließt an ihm entlang, daneben steht eine kleine Bank. In diesem Ort wird man niemals krank und nichts ist hier dreckig, sondern blitzblank. Hier leben Hühner, die legen ein goldenes Ei, hier fühlt man sich gut, hier fühlt man sich frei. Die Süßigkeiten fliegen hier durch die Luft, überall ist ein herrlicher Duft. Ich träume mir Nachbarn, die Spaß verstehen, und Freunde, die niemals aus dem Traumland gehen. In diesem Land braucht man kein Geld, das ist mein Traum für die ganze Welt. Nico Lauterbach, Kaisitz Ich träume mir ein Land, da gibt es nirgendwo eine Wand. Dort gibt es nur wenig Pflicht, und den ganzen Tag leuchtet wunderschönes Licht. Im Winter gibt es ganz viel Schnee, und einen Monat später kommt dann die Weihnachtsfee. Dort haben wir nicht so sehr viel Geld, aber Hauptsache ist, dass es dort jedem gefällt. Die Kleider sind dort nicht nur weiß, und in der Stunde quatschen sie nicht, sondern sind leis. Die Kinder freuen immer sich, Streit gibt es dort eigentlich nicht. Christine Börner, Görna Maxi Pia Bretschneider, Niederjahna Judith Buchmann, Krögis Ich träume mir ein Land, da haben sich alle gern, egal, ob nah oder fern. Die Schule ist dort locker, dort wirft man niemanden vom Hocker. Dort ist man immer gelassen, die Freude zwischen den Menschen ist kaum zu fassen. Krieg ist ein Fremdwort dort, da ist man friedlich an jedem Ort. Familien groß, Familien klein, alle werden glücklich sein. Elsa von Watzdorf, Heynitz

2 Amtliche Bekanntmachungen Käbschütztaler Gemeindeblatt Gemeinderatssitzung März 2005 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ich lade Sie recht herzlich ein zur 3. ordentlichen Sitzung des Gemeinderates von Käbschütztal im Jahr 2005 am 2 Dienstag, dem 29. März 2005, Uhr in Krögis ( Kugel 2000 ) Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Protokollbestätigung 4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Beratung gefassten Beschlüsse und Eilentscheidungen des Bürgermeisters 5. Bürgerfragezeit 6. Nutzungsantrag des MC Jahnatal e.v. für das Flst. Nr. 138a der Gemarkung Schletta als Fahrrad- und Motorradübungsgelände für Vereinsmitglieder 7. Grundstücksverkäufe 7.1 Verkauf weiterer Wohnhäuser über die Auktion 8. Bausachen 8.1 Vergabe Bauleistungen Jugendhaus Löthain 8.2 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes Gemarkung Mauna, Flst. 22/2 und 22/4 9. Bestellung des Rechnungsprüfers für die Jahresrechnung Änderung des Termins für die Gemeinderatssitzung April Information/Sonstiges Nichtöffentlicher Teil Mit freundlichen Grüßen Klingor, Bürgermeister Gemeindeverwaltung geschlossen: Am Freitag, dem , bleibt die Gemeindeverwaltung in Krögis, Kirchgasse 4a, Käbschütztal, geschlossen. Publikumsverkehr findet nicht statt. Für eventuelle Notfälle finden Sie die entsprechenden Rufnummern auf Seite 3. Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom Beschluss-Nr /05 Zustimmung zur Vergabe der Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Wohngrundstücke an die Interessengemeinschaft der Haus- und Grundstückseigentümer des Kreises Meißen, e.v., Gerbergasse 4, Meißen lt. Angebot vom Beschluss-Nr /05 Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe Dachneueindeckung und Putzerneuerung Gemeindeverwaltung Alte Schule Krögis. Beschluss-Nr /05 Zustimmung zur Vergabe für die Dachneueindeckung Gemeindeverwaltung Alte Schule Krögis an die Firma Zorbauer Dachdecker, Am Sportplatz 12, Zorbau, für die Summe von ,43 brutto. Beschluss-Nr /05 Zustimmung zur Vergabe der Putzarbeiten für die Gemeindeverwaltung Alte Schule Krögis an den günstigsten Bieter. Beschluss-Nr /05 Zustimmung zu den Haushaltsresten der Jahresrechnung Beschluss-Nr /05 Zustimmung zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhaues auf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 1/3 der Gemarkung Gasern. Zustimmung zum Antrag auf Befreiung nach 31 BauGB bzgl. der Dachgestaltung und -neigung. Beschluss-Nr /05 Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach 25 SächsWG für das Flurstück Nr. 31b der Gemarkung Canitz. Beschluss-Nr /05 Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach 25 SächsWG für das Flurstück Nr. 112/6 der Gemarkung Leutewitz. Bekanntmachungen zur Wahl eines/r Friedensrichter/in Nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächs. SchiedstG) vom sind die Gemeinden verpflichtet, Schiedsstellen einzurichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter bzw. Friedensrichterin vorgenommen. Der Friedensrichter bzw. Friedensrichterin werden vom Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Hiermit wird die bevorstehende Wahl angekündigt, interessierte Personen sind zur Bewerbung aufgefordert. Die Bewerbungen sollen schriftlich bis zum an die Gemeinde Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4 a in Käbschütztal, gerichtet werden. Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise: Aufgaben der gemeindlichen Schiedsstellen 1. Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. 2. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, 1. die in die Zuständigkeit der Familienund Arbeitsgerichte fallen; 2. welche die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben; 3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind. 3. Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des 380 der Strafprozessordnung (StPO). Die Schiedsstelle führt in Privatklagesachen nach 374 StPO den Sühneversuch im Rahmen eines Sühneverfahrens durch. 4. Die Zuständigkeit der Schiedsstelle kraft Bundesgesetz, insbesondere nach den 40 bis 45 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden vom 13. September 1990 (GBI.DDR I Nr. 61 S. 1527), bleibt unberührt. Persönlichkeit des Friedensrichters/Friedensrichterin 1. Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein 2. Friedensrichter kann nicht sein wer, a) als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist; b) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; c) das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist. 3. Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. 4. Friedensrichter soll nicht sein, wer a) bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr vollendet haben wird; b) nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt; c) gegen die Grundsätze der Menschlich-

3 Käbschütztaler Gemeindeblatt Amtliche Bekanntmachungen keit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder d) für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. 5. Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaften und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden. 6. Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen. Bestätigung der Wahl Die Wahl des/der Friedensrichter/in bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. Klingor, Bürgermeister Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Spender Wir möchten uns auf diesem Wege recht herzlich bei allen fleißigen Spendern, die uns mit schöner Wäsche, modischen Kindersachen und herrlichem Spielzeug beschenkten, bedanken. Sie haben uns in unserer schwierigen Notlage sehr geholfen. Ein besonderer Dank gilt dem Bürgermeister, der Gemeindeverwaltung, dem Bauhof und dem Elternrat der Grundschule Krögis. Familie Heimer, zzt. wohnhaft in Krögis Notrufanschlüsse Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege FFw / Med.Hilfe Polizei: 112 kostenlos 110 kostenlos Mittels dieser 1995 durch den Gemeinderat erlassenen Satzung ist die Reinigungs-, Räumund Streupflicht für Gehwege, Schnittgerinne und die Straße jeweils bis zur Mitte auf die Anlieger übertragen worden. In den vergangenen Jahren gab die Gemeinde jeweils im Frühjahr umfangreiche Hilfestellung durch die Abfuhr und Entsorgung bei der Frühjahrsputzaktion. Leider beteiligten sich nicht alle Anlieger daran, und so gab es trotz allen Bemühens immer schlecht gereinigte Flächen. Die Entsorgung war ein echter Kraftakt und das nicht nur im Hinblick auf den körperlichen Einsatz unserer Bauhofmitarbeiter und Zivildienstleistenden. Der finanzielle Entsorgungsaufwand war ebenfalls sehr hoch, da immer wieder auch Mengen privaten Gutes aus den Gärten und Grundstücken die Menge des Straßenkehrichtes erhöhte. Aus finanziellen und auch aus personellen Gründen wird die Gemeinde in diesem Frühjahr weder einen offiziellen Termin zum Frühjahrsputz in den Orten festlegen noch die Abfuhr übernehmen. Trotzdem obliegt es den Straßenanliegern, egal ob Eigentümer, Mieter oder Pächter, ihre Pflicht zu erfüllen. Der Umfang dieser Pflicht ergibt sich aus folgenden Paragraphen der Satzung: 1 Übertragung der Reinigungs-, Räumund Streupflicht (1) Straßenanlieger haben innerhalb der geschlossener Ortslage Gehwege einschließlich der Schnittgerinne, die unmittelbar damit in Verbindung stehen, sowie die Straße bis zur Straßenmitte, innerörtliche Anliegerstraßen und Verbindungswege jeweils bis zur Mitte nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schneeund Eisglätte zu bestreuen Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeit (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat sowie Unkraut und Laub. Der Umfang der Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. (2) Die Gehwege sind bei Bedarf, mindestens wöchentlich vor Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen ohne Aufforderungen zu reinigen.... (4)... Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßengerinne, in sonstige Entwässerungsanlagen und offene Abzugsgräben geschüttet werden. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Unser Anliegen ist nicht vordergründig der Ausspruch von Verwarnungen und die Erhebung von Geldbußen, sondern in Ihrem eigenen Interesse, sehr geehrte Bürger, ein sauberes Ortsbild, gerade vor Ihrem Grundstück! Annerose Schubert, Hauptamt Rettungsleitstelle: (Arzt, Feuerwehr, Katastrophe) Polizeidienststelle Meißen: Wasser/Abwasser: während der Dienstzeit / Fax / außerhalb d. Dienstzeit: Wasser 0171 / Abwasser 0172 / ELT / Gas: während der Dienstzeit / außerhalb der Dienstzeit 0800 / Abfall-Sammeltermine gelbe Tonne/gelber Sack Krögis, Planitz-Deila: Jahna-Löthain: Terminverschiebung Hausmüllentsorgung Aufgrund der Osterfeiertage verschiebt sich im Zeitraum für alle Ortsteile der Gemeinde Käbschütztal der Entsorgungstag der Hausmüllentsorgung um jeweils einen Tag. Wir bitten um Beachtung. 3

4 Amtliche Bekanntmachungen / Mitteilungen Käbschütztaler Gemeindeblatt Beantragung neuer Ausweispapiere Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Verfahrensweise, wenn ein neuer Personalausweis bzw. Reisepass benötigt wird. Dazu teilen wir Ihnen mit: 1. Der Antragsteller muss persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen. 2. Mitzubringen sind: 1 aktuelles Passbild - je Dokument, der alte Personalausweis bzw. Reisepass, 8 für einen Personalausweis, 13 bzw. 26 für einen Reisepass (13 für Antragsteller bis zum 26. Lebensjahr), die Geburtsurkunde Die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis beträgt gegenwärtig ca. 2 Wochen. Für die Herstellung eines Reisepasses sollten ca. 4 Wochen eingeplant werden. Bei der Beantragung eines Kinderausweises macht es sich erforderlich, dass beide Elternteile und das Kind in unserem Hause erscheinen. Für die Ausstellung eines Kinderausweises werden die Geburtsurkunde und 2 gleiche Passbilder des Kindes benötigt, der Kinderausweis kostet 6. Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Mo. Di. Do. Fr Uhr Di Uhr Do Uhr Ihr Einwohnermeldeamt Einladung zur Verkehrsteilnehmerschulung Am Mittwoch, dem 30. März 2005, um Uhr in der Parkklause in Niederjahna, Dorfstraße 9 Teilnehmer sind herzlichst eingeladen. Benutzung der Wertstoffcontainer Am 7. Februar 2005 ereignete sich ein Unfall an einem der Containerstandplätze in unserer Gemeinde. Eine Person rutschte aus. Um den Sturz abzufangen, stützte sie sich instinktiv auf die Hände. Dabei wurde durch den Fall eine Hand direkt auf eine herumliegende kaputte Glasflasche aufgesetzt. Die Scherben schnitten tief in die Hand hinein. Die Hand musste genäht werden, ist zwar äußerlich geheilt, bereitet aber nach wie vor Beschwerden. Ein Sturz kann jeden betreffen. Solch schwerwiegende Folgen sollten jedoch so weit wie möglich begrenzt werden. Für seinen Abfall ist jeder selbst verantwortlich, auch für das, was beim Einwurf danebenfällt oder aus der Hand rutscht. Nachfolgenden Benutzern der Wertstoffcontainer dürfen Scherben oder anderes nicht zum Verhängnis werden. Die turnusmäßige Beräumung durch die Entsorgerfirma kann uns die Mühe nicht abnehmen, die Wertstoffe tatsächlich zu entsorgen und nicht im Gelände liegen zu lassen! Dazu gehört auch, Pappkartons zu falten oder entsprechend der Containeröffnung zu zerkleinern, Scherben zu beseitigen, aber auch bei Überfüllung den nächsten Leerungstermin abzuwarten und nicht einfach alles haufenweise daneben abzustellen. Danke an alle, für die Ordnung und Sauberkeit auch bei der Abfallentsorgung selbstverständlich sind! Annerose Schubert, Hauptamt Die Kreissparkasse Meißen informiert Sparkassen-Geschäftsstelle in Krögis wird geschlossen Ab Freitag, dem 1. April 2005, werden die geschäftlichen Aktivitäten der Sparkasse Krögis im BeratungsCenter Meißen-Altstadt konzentriert. Somit wird zum 31. März 2005 der Standort der bisherigen Geschäftsstelle in Krögis aufgegeben. Sofern sich uns in naher Zukunft, speziell in Krögis, neue Möglichkeiten eröffnen, ziehen wir in Erwägung, den Standort mit einer automatisierten Geschäftsstelle (SB-Sparkasse) wieder zu beleben. In unserem Sparkassen-BeratungsCenter Meißen-Altstadt bieten wir Ihnen noch umfassendere Service- und Beratungsleistungen. Unsere Spezialisten beraten Sie individuell und komplex rund um das Cash-Management mit dem Girokonto, die Geld- und Vermögensanlage, die Alterssicherung, bis hin zur Vorsorge gegen Lebensrisiken oder die Finanzierung des eigenen Traumhauses. Am besten, Sie verbinden den nächsten Besuch bei Ihrer Kundenberaterin Frau Steffi Krönert gleich mit einem Termin für einen persönlichen FinanzCheck. Für die Erledigung der Bargeldgeschäfte können Sie zusätzlich die dortige umfangreiche SB-Technik nutzen, mit dessen Hilfe der gesamte Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Unser Sparkassen-BeratungsCenter Meißen- Altstadt, Neugasse 39-40, ist wie folgt geöffnet: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Bitte beachten Sie jedoch, dass täglich in der Zeit von Uhr (außer mittwochs) die Kasse für alle Bartransaktionen nicht zur Verfügung steht. Natürlich vereinbaren die Mitarbeiter auch gern einen individuellen Beratungstermin außerhalb der regulären Öffnungszeiten bei Ihnen vor Ort bzw. bei Ihnen zu Hause. Neben dem persönlichen Gespräch erreichen Sie uns unter der Ruf-Nr /478-0 bzw. speziell Frau Krönert unter 03521/ und im Internet unter Wir freuen uns, Sie in Kürze in Meißen begrüßen zu können. Freuen Sie sich auf ein angenehmes Ambiente in unserer ansprechenden Kundenhalle und auf einen hohen Beratungskomfort. Die Fahrt nach Meißen und der Besuch unserer Sparkasse gibt Ihnen sicher dann auch die Gelegenheit für einen Stadtbummel und einen geplanten Einkauf, welches Sie sinnvoll miteinander verbinden können. IMPRESSUM Herausgeber: Gemeindeverwaltung Käbschütztal, Krögis, Kirchgasse 4A, Käbschütztal, Tel./Fax: / gemeinde@gemeinde-kaebschuetztal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Herr Uwe Klingor oder Vertreter im Amt Gesamtherstellung: Satztechnik Meißen GmbH, Am Sand 1c, Nieschütz Anzeigenberatung: Ivonne Platzk, Am Sand 1c, Nieschütz, Tel / , Fax , platzk@satztechnik-meissen.de Redaktionsschluss für Ausgabe April:

5 Käbschütztaler Gemeindeblatt Mitteilungen Information zum Umbau eines alten Stallgebäudes in Raußlitz zum Geschäftssitz des Zweckverbandes Meißner Hochland Sehr geehrte Einwohner, am 25. Oktober 2004 sind die Mitarbeiter des Zweckverbandes in die neue Geschäftsstelle im Ortsteil Raußlitz, Rittergut 7, eingezogen. Der Zweckverband wurde im November 1993 gegründet und war bisher in angemieteten Räumen provisorisch untergebracht. Insbesondere im technischen Bereich, wie zum Beispiel Lager, Werkstatt oder Chemiekalienlager, konnten die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung nicht eingehalten werden. Zunächst war von der Gemeinde Ketzerbachtal vorgesehen, das alte Gemeindeamt, das bereits an den Zweckverband vermietet war, zu sanieren. Wer von Ihnen das alte Gemeindeamt kennt, weiß, dass an diesem Standort nur sehr kleine Räume vorhanden waren und die Lichtverhältnisse durch zu kleine und zu niedrige Fenster beeinträchtigt waren. Selbst mit einer aufwendigen Sanierung der Büroräume wären die Anforderungen im technischen Bereich nicht gelöst worden. Zu diesem Zeitpunkt wurde die alte Scheune im unsanierten Zustand für Lager, Werkstatt und Fahrzeugstellplatz genutzt. Die Nutzung der Scheune für den technischen Bereich wäre auf Grund des unzureichenden Platzangebotes auch weiterhin notwendig gewesen. Die Zusammenführung von kaufmännischem und technischem Bereich war somit nicht möglich. Die für 2001 von der Gemeinde geplante Sanierung war hinsichtlich der Finanzierung nur zu 40 % förderfähig und konnte somit nicht durchgeführt werden. Zudem hatte dies den Hintergrund eines weiteren Mietverhältnisses mit der Gemeinde Ketzerbachtal zu entsprechend erhöhten Konditionen. Der Vergleich zu den anstehenden Mietkosten zu den Abschreibungen einer eigenen Baumaßnahme bei einem Fördersatz von 70 % wurde in die Überlegungen einbezogen. Zwischenzeitlich hatte die Gemeinde Käbschütztal die Absicht geäußert, die technische Betriebsführung Abwasser und den Gebühreneinzug an den Zweckverband zu übertragen. Dafür waren die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausreichend. In mehreren Gesprächen und Beratungen der Verbandsverwaltung mit den Verwaltungsräten, den Verbandsräten, Gemeinderäten und einem Architekten entstand die Idee, die alte Scheune am Rittergut 7 zum Geschäftssitz des Zweckverbandes auszubauen. Von den ge- nannten Gremien wurde verlangt, dass auch weitere Untersuchungen für andere Standorte, wie z.b. Schule Leuben oder alte Bibliothek Krögis durchgeführt werden. Dabei stand immer im Vordergrund, dass nur mit einer optimalen Finanzierung dem Bau oder einer Sanierung der Geschäftsstelle zugestimmt werden kann. Eindeutig wurde festgelegt, dass auf keinen Fall der Trinkwasserpreis zur Finanzierung der Geschäftsstelle erhöht werden darf. Aus den zuvor genannten Gründen hat die Verbandsversammlung am beschlossen, das Flurstück Nr. 269 in Raußlitz von der Gemeinde Ketzerbachtal käuflich zu erwerben und als Verbandssitz auszubauen. Die entsprechenden Mittel wurden im Haushaltsplan 2003 ausgewiesen. Für den Grundstückskauf und den Umbau des Gebäudes wurden mit Antrag vom Fördermittel nach der Richtlinie 53 zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude beim Amt für ländliche Neuordnung Kamenz mit einem Fördersatz von 70 %, beantragt. Durch das Archtikturbüro Michael Thiel wurden in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ketzerbachtal und dem Zweckverband ein Konzept und ein Finanzierungsplan für die Umnutzung des Stalles zum Bürogebäude sowie für die technischen Bereiche Trink- und Abwasser erarbeitet und den Verbandsräten vorgetragen. Die Einbeziehung der Gemeinde war notwendig, da der verbleibende Teil der ehemaligen Scheune (ein Drittel der Scheune, separates Flurstück) im Zuge der Umnutzung des Stalles durch die Gemeinde saniert wurde. Die mögliche Übernahme von Aufgaben im Abwasserbereich weiterer Mitgliedsgemeinden wurde bei der Erarbeitung berücksichtigt. Die Zuwendungsbescheide wurden am und am erlassen. Als erster Schritt wurde der Grunderwerb getätigt. Laut notariellem Kaufvertrag war die Entkernung des Stallgebäudes von der Gemein- de Ketzerbachtal auszuführen, sie konnte bis zum Beginn der Bauarbeiten im Februar 2004 abgeschlossen werden. Die Gemeinde Ketzerbachtal und der Zweckverband waren sich einig darüber, dass die Sanierung des Stallgebäudes (Rittergut 5 und 7) grundsätzlich gemeinsam erfolgt. Damit sollte erreicht werden, dass die optische Einheit des Gebäudes erhalten bleibt und Synergieeffekte hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Kriterien erzielt werden. Für die Sanierung des Stallgebäudes wurden die Bauarbeiten in 16 einzelne Lose aufgeteilt und öffentlich ausgeschrieben. Dadurch konnten auch Aufträge an Handwerker in unserer Region vergeben werden. Die Auftragsvergabe erfolgte im Januar 2004, so dass mit der Bauausführung im Februar 2004 begonnen werden konnte. Als erstes Gewerk war der Außenanlagenbauer zu- gegen. Dieser richtete die rückwärtige Fläche mittels Grundaufbau her, um für die weiteren Gewerke Lagermöglichkeiten zu schaffen. Dabei wurden bisher unbekannte Gruben vorgefunden, die durch Schachtsysteme bis in die Hoffläche verzweigt waren. Nach Beräumung und Beseitigung dieser Anlagen konnten die Gewerke des Bauhauptgewerkes sowie die Ausbaugewerke mit den Arbeiten am Gebäude beginnen. Der Bauablauf des Rohbaus gestaltete sich zügig. Während der Ausführung wurden Detailpunkte, wie der Umgang mit der vorgefundenen Bausubstanz in Bezug auf die Verwertbarkeit, nochmals untersucht und so, beispielsweise im Bereich der Sandsteingewände im Erdgeschossbereich durch Zusammenführung der Einzelteile, historische Bausubstanz erhalten. Gleiches gilt für die gusseisernen Säulen aus dem Stall, wobei eine Säule in den Foyerbereich eingearbeitet wurde. Mit dem Beginn der Dacharbeiten am Objekt musste der Schädlingsbefall nochmals analysiert werden. Daraus resultierten umfangreichere Maßnahmen für die Sanierung des Dachstuhls, als ursprünglich eingeplant waren. So wurde die Auswechslung weiterer Dachsparren notwendig. Zudem hatte der Dachstuhl im Bereich der Hoffassade auf einer Länge von ca. 10 m den Drempel soweit nach außen geschoben, dass ein Mauerwerksaustausch für die Gewährleistung der Standsicherheit unumgänglich war. Mit der Fertigstellung der Unterspannbahn im Dachbereich sowie dem Beginn der Montage der Lichtbänder erfolgte gleichzeitig der Start für die Arbeiten der Ausbaugewerke. In der Produktion der Metallfenster mit Stichbogen taten sich technische Problem in der Herstellung auf, so dass die Montage dieser Elemente erst sehr spät erfolgen konnte. Jedoch wurde durch eine Koordinierung der weiteren Gewerke versucht, den Bauablaufplan im Wesentlichen einzuhalten. So waren beispielsweise die Putzer mit dem Innenputz an sich fertig, und die Fensterleibungen wurden erst 5

6 Mitteilungen Käbschütztaler Gemeindeblatt nach Einbau der Fenster fertig gestellt. Die Büroräume im Obergeschoss wurden im Wesentlichen im Trockenbau ausgeführt. Die Gewerke der Elektroinstallation sowie die Roh-montage der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation erfolgten parallel. Anschließend waren die Feinmontagen der Elektroinstallation, Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Tapezier- und Malerarbeiten, Fußbodenbelagsarbeiten und Fliesenarbeiten auszuführen. Für die zügige Abwicklung der Baustelle und eine ordnungsgemäße Koordinierung der Gewerke wurden wöchentlich mit dem Bauleiter, Herrn Paul, eine Projektbesprechung zwischen den Auftraggebern, Planer und Bauleiter sowie eine Bauberatung unter Hinzuziehung der Auftragnehmer durchgeführt. Im Oktober konnte der Zweckverband dann die Räume beziehen. Zeitgleich wurden am Gebäude noch Restarbeiten ausgeführt. In einer Bauzeit von nur neun Monaten ist es uns gemeinsam mit den Auftragnehmern, dem Architekten und dem Bauleiter gelungen, das ehemalige Stallgebäude zum Geschäftssitz des Verbandes umzubauen. Die Baukosten belaufen sich auf netto und entsprechen den in der Vorplanung geschätzten Kosten. Vom Amt für Ländliche Neuordnung in Kamenz wurden Fördermittel mit einem Fördersatz von 70 % für das Bauvorhaben gewährt. Auch die Bereitstellung und die Auszahlung der Fördermittel für erbrachte Leistungen ist entsprechend der Antragstellung kontinuierlich erfolgt. Am hatte der Zweckverband zu einem Tag der offenen Tür eingeladen, um inter- essierten Bürgern, gemeinsam mit dem Architekturbüro, Auskünfte über den neuen Geschäftssitz des Verbandes, über die Sanierung des Stallgebäudes und die zukünftige Nutzung sowie über die Finanzierung zu informieren. Etwa 50 Gäste haben diese Gelegenheit genutzt, um nicht nur den allgemein zugänglichen Kundenbereich zu besichtigen, sondern auch, um die Einrichtungen im Erdgeschoss, wie Fahrzeughalle, Lager, Werkstatt Technikräume und Umkleideräume, zu besichtigen. Interessant ist, dass im Erdgeschoss die alten Kappengewölbe und die noch vorhandenen Gusssäulen, die an den Gang des ehemaligen Kuhstalls erinnern, so weit es möglich war, erhalten wurden. Im Foyer wurden bei Kaffee und Plätzchen nette Gespräche geführt. Gerade ältere Bürger konnten noch von ehemaligen Nebengebäuden wie einer Schnapsbrennerei und einem Schweinestall oder der früheren Hofgestaltung berichten. Einige unserer Besucher haben früher in der Scheune, als sie noch für landwirtschaftliche Zwecke bewirtschaftet wurde, gearbeitet. Insgesamt gab es viel Lob und Anerkennung für das schöne Gebäude. Aus der alten, vom Verfall bedrohten Scheune, mitten im Kern von Raußlitz neben dem bereits sanierten Herrenhaus, ist ein Zweckgebäude entstanden, das den Anforderungen an eine moderne technische Einrichtung entspricht. Die liegenden Fenster im Obergeschoss und die farbliche Gestaltung der Fassade, der Büros und der technischen Räume sowie die einfache Ausstattung geben diesem Haus eine besondere Note. Für die Mitarbeiter des Verbandes haben sich die Arbeitsbedingungen wesentlich verbessert. Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, des Gesundheits- und Brandschutzes werden erfüllt. Unsere Kunden können wir jetzt in hellen freundlichen Räumen begrüßen. Kaufmännisches Büro In den vergangenen Jahren wurden vom Zweckverband Investitionen ausschließlich im Bereich der Trinkwasserversorgung getätigt. Von den 90 Ortteilen unserer Mitgliedsgemeinden sind bereits 84 Orte an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Die Orte Kottewitz und Ilkendorf (2.Teil) werden 2005 trinkwasserseitig erschlossen. Aus unserer Sicht war dieser Weg der Verbandsgremien und der Verbandsverwaltung richtig, zunächst die öffentliche Wasserversorgung stabil aufzubauen und erst dann den Geschäftssitz diesem Standard anzupassen. Sabine Zinnecker, Geschäftsführerin Michael Thiel, Freier Architekt Neufassung der Sächsischen Bauordnung 6 Am trat die Neufassung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in Kraft. Durch eine enge Anlehnung an die Musterbauordnung (MBO) 2002 ist dies ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der Landesbauordnungen. Veröffentlicht ist sie im SächsGVBl. Nr. 8 vom 25. Juni Mit Einführung der neuen SächsBO steigt sowohl die Verantwortung der Bauherren als auch die der Fachplaner gegenüber den Bauherren weiter an. Der Prüfumfang wurde im Baugenehmigungsverfahren deutlich reduziert. Die bislang automatisierte Beteiligung und Überprüfung von Bauvorhaben im Genehmigungsverfahren durch die Behörde wird damit stark vermindert. Für viele kleinere Bauvorhaben wird von behördlicher Seite, so weit nicht vom Bauherrn selbst Abweichungen von den geltenden Vorschriften der SächsBO beantragt werden, nun nur noch die Einhaltung von bauplanungsrechtlichen und speziellen anderen Vorschriften (z.b. Denkmalrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht) geprüft. Die Prüfung des Regelwerkes zum Bauordnungsrecht (z.b. Gebäudeabstände) nehmen die Bauaufsichtsbehörde nur noch bei den so genannten Sonderbauten (spezifiert in 2 Sächs- BO) vor. Änderungen gab es auch im Bereich des Brandschutzes und im Verfahrensrecht. Der Katalog der verfahrensfreien (früher: baugenehmigungsfreien ) Bauvorhaben wurde umstrukturiert. Nach wie vor gilt aber: Auch verfahrensfreie Bauvorhaben müssen alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalten (z.b. aus der SächsBO) und unterliegen somit weiterhin der bauaufsichtlichen Kontrolle. Es ist daher empfehlenswert, sich vor der Errichtung verfahrensfreier Bauvorhaben sehr genau über die geltenden Vorschriften zu informieren, um teure Fehlinvestitionen und Änderungen während der Bauausführung zu vermeiden. Einige wichtige Änderungen im Überblick: Die Berechnung der erforderlichen Grenzabstände (Abstandsflächen) wurde vereinfacht. Beim Einfamilienhaus beträgt der Abstand einheitlich 3 m. Es sind jetzt Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten (z.b. Abstellschuppen) bis 3 m Höhe und 9 m Länge je Nachbargrenze ohne Grenzabstand zulässig, bei mehreren Grenzgebäuden jedoch nicht mehr als 15 m Gesamtlänge je Grundstück. Das Bauanzeigeverfahren heißt jetzt Genehmigungsfreistellungsverfahren. Die bisherigen bauordnungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen werden jetzt unter dem Begriff Abweichungen geregelt. Für Abbrüche frei stehender Gebäude bis 7 m Höhe entfällt die Genehmigungspflicht, ansonsten wird sie durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Alle nicht privilegierten Gebäude sowie Einfriedungen im baurechtlichen Außenbereich sind nunmehr unabhängig von den Abmessungen verfahrenspflichtig. Verfahrensfrei sind alle eingeschossigen Innenbereichsgebäude bis 10 m 2 Brutto-Grundfläche und alle Werbeanlagen bis 1 m 2. Auf Grundlage der Änderung wurden auch sämtliche Antragsformulare als Neufassung veröffentlicht. Sie finden diese u.a. auf der Internetseite Gleichzeitig werden mit der neu gefassten Sächsischen Bauordnung die Durchführungsverordnung, die Verwaltungsvorschrift zur SächsBO und weitere baulich relevante Rechtsverordnungen geändert.

7 Käbschütztaler Gemeindeblatt Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Löthain Die diesjährige Jagdgenossenschaftsversammlung findet am um Uhr im ehem. Gasthof Mehren bei Ebersbach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Bericht des Jagdvorstehers über das vergangene Jagdjahr 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfbericht und Beschlussfassung über die Entlastung des Jagdvorstandes 5. Beschlussfassung zur Belassung des Reinertrages aus der Jagdnutzung in der Jagdgenossenschaftskasse 6. Beschlussfassung zur Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdnutzung an Antragsteller aller 5 Jahre 7. Beschlussfassung des überarbeiteten Satzungsentwurfes 8. Wahl des Jagdvorstandes 9. Bericht der Jäger 10. Diskussion/Verschiedenes Der Satzungsentwurf liegt während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung in Krögis, Kirchgasse 4a, Zimmer 4, zur Einsichtnahme aus. Interessenten, die im Jagdvorstand mitarbeiten möchten, melden sich bitte bis zum bei Herrn Schober, Tel / gez. der Vorstand Presseinformation des Technologieorientierten Gründerzentrums (TGZ) des Landkreises Riesa- Großenhain Kleine Unternehmen mit pfiffigen Ideen gesucht! Im Rahmen des Regionalmanagements der Region Riesa, Meißen, Großenhain wird ein Projekt zur Unterstützung kleiner Unternehmen bis 50 Mitarbeiter durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, pfiffige Ideen für neue Produkte oder Technologien der Unternehmen aufzugreifen, deren Realisierung bisher am notwendigen Finanzbedarf, den nicht vorhandenen Kontakten zu möglichen Technologiegebern oder durch sonstige Gründe gescheitert ist. Voraussetzung ist, dass die Umsetzung der Idee realistisch ist, ein Markt existiert und die betreffende Firma ihre Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich steigern kann. In der ersten Projektphase werden die Produktoder Verfahrensideen erfasst und einer Bewertung bezüglich der Unterstützung mit Fördermitteln unterzogen. Danach ist die Realisierung der besten Ideen vorgesehen. Firmen aller Branchen, die den aufgeführten Kriterien entsprechen, sind aufgerufen, sich an diesem Projekt zu beteiligen und ihr Interesse der ZTS GmbH, Industriestraße A 11, Glaubitz, unter der Tel.-Nr.: / 51-0, Fax / , heyssler@zts.de, Ansprechpartner Herr Heyssler, zu signalisieren. Mitteilungen Der Meißner Tierschutzverein e.v. bedankt sich bei Bürgern und Gewerbetreibenden für die zahlreichen Spenden für das Tierheim Gröbern Der Meißner Tierschutzverein e. V. möchte sich auf diesem Weg bei allen Bürgern, Einrichtungen, Vereinen und Gewerbetreibenden für die zahlreich zur Jahreswende eingegangenen Spenden für das Tierheim Gröbern bedanken. Die gespendeten Gelder haben sehr geholfen, den schwierigen Finanzhaushalt des Tierheimes zu stabilisieren. Der Tierschutzverein kann versichern, dass die Spenden direkt den Tieren im Tierheim zugute kommen. Der Vereinsvorstand würde sich gern auch persönlich bei den Spendern bedanken, z. B. zu unserem nächsten Tierheimfest am Sonnabend, , ab Uhr in Gröbern, zu dem alle 4. Gewerbemesse der Lommatzscher Pflege am 23. und 24. April 2005 in Staucha Sehr geehrte Gewerbetreibende, sehr geehrter Gewerbetreibender, der Förderverein für Heimat und Kultur der Lommatzscher Pflege beauftragte die Gemeinde Stauchitz mit der Organisation und Durchführung der 4. Gewerbemesse in Staucha, Thomas-Müntzer-Platz 02, am 23. und Wir erinnern an die drei vorangegangenen Gewerbemessen, die ebenfalls auf dem historischen Gutshof Staucha mit großer Resonanz der Besucher und Aussteller stattfanden. Vorrangig Handwerk und Gewerbe der Lommatzscher Pflege boten den zahlreichen Messebesuchern ein farbenprächtiges Gewerkeprofil mit kultureller und kulinarischer Umrahmung. Auch zu dieser Gewerbemesse wird großes Interesse bekundet. Das Handwerk und der Mittelstand sind Träger unserer Wirtschaft. Tierfreunde schon jetzt recht herzlich eingeladen sind. Es sei an der Stelle erinnert, dass vom Meißner Tierschutzverein e. V. im letzten Jahr große Anstrengungen zu unternehmen waren und auch wieder in diesem Jahr zu unternehmen sind, um die monatlichen Betriebskosten unter anderem für Futter, Tierarztbehandlungen, Kastrationen bei Katzen, Energieversorgung usw. zu erwirtschaften und die zu bewältigenden Aufgaben kontinuierlich mit Personal neben den zwei fest angestellten Mitarbeiterinnen abzusichern. Trotz wirtschaftlichster Führung des Tierheimbetriebes werden die gespendeten Gelder schnell aufgebraucht sein, wenn es nicht gelingt dauerhafte Einnahmequellen für das Tierheim Gröbern zu sichern. Wenn Tierfreunde für das Tierheim weiter spenden möchten, die Bankverbindung des Meißner Tierschutzvereins e. V. bei der Kreissparkasse Meißen ist Konto-Nr.: , Bankleitzahl: Dr. Koffmane Vereinsvoritzender Damit sollen erneute Effekte gesetzt und das vorhandene Interesse genutzt werden, um Handwerk und Handel zu beleben und beizutragen, dass mehr einheimische Betriebe Aufträge erhalten. Organisationsbüro/Info: Gemeinde Stauchitz Thomas-Müntzer-Platz Staucha Ansprechpartner: Herr Schlicke, Tel Herr Reimer, Tel , Fax: Mit freundlichen Grüßen Geißler Bürgermeister/stellv. Vorsitzender des Fördervereins für Heimat und Kultur in der Lommatzscher Pflege e. V. 7

8 Aus dem Gemeinde- und Vereinsleben Käbschütztaler Gemeindeblatt Treffpunkte unserer Feuerwehren Aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Käbschützal 8 FFw Kagen: Gerätehaus Kagen , Uhr Dienstversammlung: Brandschutz und Taktik (Video) FFw Krögis: Gerätehaus Krögis , Uhr praktischer Dienst: Arbeiten mit der Hochdruckeinrichtung , Uhr praktischer Dienst: Wasserförderung über lange Wegstrecken Jugendwehr: Gerätehaus Krögis , Uhr Übung Löschangriff , Uhr Übung Löschangriff FFw Löthain: Gerätehaus Löthain , Uhr Ausbildungsdienst: Einsatzübung , Uhr Arbeitsdienst FFw Planitz-Deila: GH Leutewitz , Uhr praktische Ausbildung: Pflege und Wartung der Technik, Überprüfung der persönlichen Ausrüstung , Uhr theoretische und praktische Ausbildung: Kettensäge, Notstromaggregat, TS 8 Rolf Bretschneider, Gemeindewehrleiter Beitrag aus dem Wochenkurier vom Die Ferienzeit sinnvoll genutzt Die einen waren in den Winterferien mit den Eltern im Urlaub, andere mit dem Schlitten unterwegs oder sie hockten Zuhause vorm Fernseher. Nicht so die viele Grundschüler aus Krögis Krögis. Die Mädchen und Jungen hatten drei Tage lang in der letzten Ferienwoche ein Foto: T. Kube klares Ziel vor Augen. Sie wollten ein großes Wandbild anfertigen, dass später einmal im Außenbereich des Anbaus ihrer Grundschule in Krögis weithin sichtbar sein wird. Mit der Jugendkunstschule des Landkreises fand man den richtigen Partner. Unter Anleitung von Manfred Beyer, einem erfahrenen Künstler und langjährigen Kursleiter für Malerei und Grafik nahm das ganze Vorhaben schnell Gestalt an. 7,50 Meter hoch und 2,50 Meter breit ist das farbenfreudige Kunstwerk geworden. Auf Siebdruckplatten wurde es verewigt und mit Fassadenfarbe schön bunt gemalt. T. Kube Frage nicht, was dein Land für dich tun kann, frage, was du für dein Land tun kannst. J.F. Kennedy Das ist mit den Worten eines berühmten Mannes gesagt unsere Sicht der Dinge und Grund für unser Bemühen um neue Mitglieder in der freiwilligen Feuerwehr. Wir wissen sehr wohl, dass es heutzutage nicht mehr in ist, über die eigenen persönlichen Interessen hinaus und dazu noch unentgeltlich tätig zu sein. Dennoch fällt es uns leicht, offensiv für unseren Job zu werben. Zum einen, weil es widersinnig wäre, es nicht zu tun. Und andererseits, weil Feuerwehr zweifelsohne eine gute Sache ist. Wir brauchen Sie, weil wir gebraucht werden. Engagement und Verantwortung für das Gemeinwesen sind mehr gefragt denn je, denn ohne das geht es nicht. Nicht nur die Feuerwehr selbst, sondern auch die Gemeinde erbittet Ihre Mitarbeit. Voraussetzungen für eine aktive Mitgliedschaft: Mindestalter: 16 Jahre, Höchstalter: 60 Jahre Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Gemeinde Grundsätzliche Einsatzbereitschaft Körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst Lust an gemeinnütziger Arbeit Was von einem aktiven Mitglied erwartet wird: Regelmäßige Teilnahme an den Übungsund Arbeitsdiensten So oft und so schnell wie möglich nach der Alarmierung zu Einsätzen zu erscheinen Die Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung Oft gestellte Fragen zur aktiven Mitgliedschaft: Wie geht s los? Wenn Sie Interesse an einer aktiven Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Käbschütztal haben oder weitere Informationen über den Dienst wünschen, kommen Sie doch einfach einmal bei Ihrer örtlichen Feuerwehr vorbei. Ihr erster Ansprechpartner ist der Wehrleiter (stellv. Wehrleiter) der freiwilligen Feuerwehr in Ihrem Ortsteil. Sie finden seine Erreichbarkeit bei den Kontaktadressen auf den Internetseiten der Gemeinde Käbschütztal ( Gern hilft die Verwaltung der Gemeinde weiter. Die Dienstabende finden in der Regel 14-täglich statt. Hier können Sie sich weiter informieren und sich den Ausbildungsdienst gerne einmal ansehen. Den genauen Termin des Dienstes der Feuerwehr an Ihrem Wohnort finden Sie im Gemeindeblatt. Sie wohnen nicht in einem Ortsteil mit einer Feuerwehr? Nicht so schlimm! Durch die ländliche Struktur der Gemeinde Käbschütztal ist es gar nicht möglich, alle Kameraden aus den jeweiligen Ortsteilen mit Feuerwehr zu stellen. Es ist bei uns völlig normal und auch wichtig, dass auch Kameraden aus anderen Ortsteilen Mitglieder sind und werden. Die Alarmierung ist durch moderne Funkmeldeempfänger ( Piepser ) im ganzen Landkreis und somit in der ganzen Gemeinde Käbschütztal möglich. Kontaktadressen: Gemeinde Käbschütztal: meldestelle@gemeinde-kaebschuetztal.de Einwohnermeldeamt - Frau Heuchert Zimmer Nr. 8 Tel Freiwillige Feuerwehr Löthain feuerwehr-loethain@web.de Am Römerhaus 1, OT Löthain Wehrleiter Ulrich Schmuck Tel Stellv. Wehrleiter Marcus Schmuck Tel Freiwillige Feuerwehr Kagen Großkagen Nr. 17 Wehrleiter Dieter Buhlig Tel Freiwillige Feuerwehr Planitz-Deila Wehrleiter Hans-Jürgen Fleischer Tel Stellv. Wehrleiter Claudia Fleischer / Freiwillige Feuerwehr Krögis ffw-kroegis@web.de Meißner Str. 6 OT Krögis Wehrleiter Günther Altermann Tel Stellv. Wehrleiter Mathias Müller Tel FFw

9 Käbschütztaler Gemeindeblatt Aus dem Gemeinde- und Vereinsleben Löthainer Seniorenverein e.v. Zu einem geselligen Nachmittag laden wir unsere Mitglieder und alle Interessierten am Mittwoch, dem 6. April 2005, um Uhr zu Ebersbach`s nach Mehren ein. Winterzeit ist Lesezeit, aber auch im Frühling wird es ein paar Mußestunden geben. Und wer hört nicht gern eine schöne Geschichte? Aus netten Romanen wird unsere Vereinsvorsitzende Annerose Schubert einige Kostproben lesen. Wer weiß, vielleicht werden einige schöne Erinnerungen oder Träume wieder wach?! Vorteilhaft dabei ist, dass wir bei unserer Annerose unkompliziert die Lautstärke einstellen können. Die neu gegründete Meißner Buchhandlung bietet Bücher zum Kauf an. Frauenstammtisch 18. April 2005 Alles mit und von der Natur Kräuter haben alles Mit Herrn Steffen Knauthe von der Naturgärtnerei Kräuterschnecke Seit Jahrhunderten finden Kräuter Anwendung in Küche und Medizin. Überall auf der Erde haben verschiedene Kulturen ihr eigenes Wissen über Pflanzen erworben. In der heutigen Zeit ist leider vieles davon in Vergessenheit geraten. Die Naturgärtnerei Kräuterschnecke in Rothschönberg befasst sich mit der Aufzucht von Würzkräutern und Heilpflanzen. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Arbeiten und Gestalten mit Naturmaterialien. Herzliche Einladung Maria Mudra Für einen Imbiss ist gesorgt, und wir freuen uns auf Ihr Interesse! Wer im Januar beim Seniorenfasching dabei war, erinnert sich noch gern an die fröhlichen Stunden auf dem Saal des Groitzscher Hofes. Zu einer neuen Veranstaltung lädt das Gaststättenteam unter Leitung von Frau Triller herzlich ein, und zwar für Sonntag, den 20. März 2005, Uhr im Groitzscher Hof zu einer Modenschau Modeexpress Nr. 1, anschließend geselliges Beisammensein mit Manfreds Hobbymusike, Eintritt 2,50. Ein Sonderbus ist nicht eingerichtet, d.h. es muss jeder selbst für Fahrgelegenheit sorgen. Ihr Löthainer Seniorenverein e.v. Sieh mal an... Vorschau: Frauenstammtisch am Augen zu und weg... oder Erste Hilfe leisten kann und muss jeder!!! Unfälle passieren immer, ob im Straßenverkehr, im Haushalt oder beim Arbeiten. Erste Hilfe leisten, ist unsere Pflicht und kann oft das Schlimmste vermeiden. Herr Oberarzt Dr. Peschel vom Meißner Krankenhaus gibt Anleitungen zum richtigen und umsichtigen Handeln. Es darf an einer lebensechten medizinischen Puppe trainiert werden. Glückwünsche Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag, besonders Gesundheit und persönliches Wohlergehen: Gertrud Lau, Schletta Werner Zschau, Deila Günther Richter, Löthain Marga Finke, Löthain Herbert Prietz, Mauna Gottfried Gruber, Löthain Marianne Prietz, Löthain Herta Pindorek, Krögis Helmut Hoffmann, Kleinkagen Hans Eichler, Neumohlis Wolfgang Straßburger, Niederjahna Irmgard Melzer, Krögis Manfred Preiß, Krögis Margit Watzlawik, Barnitz Maria Zschoche, Sieglitz Herbert Israel, Porschnitz Werner Odrig, Soppen Hans-Dieter Schnell, Löthain Erika Hoffmann, Kleinkagen Friedrich Martin, Niederjahna Helmut Schnieber, Mauna Helga Schumann, Mehren Helmut Ulbrich, Barnitz Ingeborg Drosdek, Krögis Ruth Karst, Sornitz Ursula Hahn, Görna Magdalena Gahlow, Gasern Frieda Bath, Löthain Arndt Wackwitz, Krögis 72 Im Namen des Gemeinderates der Gemeinde Käbschütztal Uwe Klingor, Bürgermeister Faschings-Nachlese Am ist für das närrische Volk von Käbschütztal und Umgebung, sowie für den Carneval-Club Löthain e.v. die fünfte Jahreszeit zu Ende gegangen. Die Prinzenpaare wurden feierlich entthront und der Schlüssel für das Gemeindeamt wieder an den Bürgermeister zurückgegeben. Wie sagte doch Prinz Jan I. in seiner letzten Ansprache an seine Untertanen: Wir haben in unserer Amtszeit sicher keine Wunder vollbracht. Aber unser Volk war vergnügt und hat viel gelacht. Leider ist das zu selten im normalen Leben, deshalb dürfte es nur die fünfte Kahreszeit geben. Die Mannschaft des CCL hat sich viel Mühe gegeben und hunderten von kleinen und großen Narren ein paar fröhliche Stunden mit Witz, Gaudi und Tanz gestaltet. Ganz im Sinne unserer sächsischen karnevalistischen Brauchtumspflege. Der absolute Höhepunkt war der Kehraus im Groitzscher Hof, der restlos ausverkauft war, fast aus allen Nähten platzte und wo bis in die frühen Morgenstunden eine Bomben-Stimmung herrschte. Wir möchten uns ganz herzlich bei unserem treuen Publikum bedanken. Viele Käbschütztaler konnten wir in Groitzsch begrüßen. Auch viele Senioren sind unserer Einladung dahin gefolgt. Die Wirtsleute sagten über den Kinderfasching: So viele Kinder auf einmal hat der Groitzscher Hof noch nie gesehen. Für unser prominentes Prinzenpaar war die vergangene Saison ein überwältigendes Erlebnis. Sie haben den CCL und unsere Gemeinde in Presse, Funk und Fernsehen und beim Tolitätentreffen in Radeburg würdig vertreten und uns damit über unsere Region hinaus bekannt gemacht. Sie werden uns als neue Clubmitglieder erhalten bleiben. Herzlich gratulieren möchten wir unseren großen Gardemädchen, die sich am bei der Meißner Gardetanzschau einen hervorragenden 2. Platz ertanzt haben. Unser Dank geht auch an das Team vom Groitzscher Hof, besonders an Herrn und Frau Triller, mit denen wir schon seit 13 Jahren sehr gut zusammenarbeiten und das auch in Zukunft so beibehalten werden. Ohne unsere großzügigen Sponsoren wäre der CCL nicht so erfolgreich wie jetzt. Deshalb möchten wir Danke schön sagen an: Bäckermeister Bernd Ufert und Gattin, Löthain/Meißen; Getränkehändler Andreas Wackwitz, Görna; Gebäudeservice Gabriele Philipp, Löthain; Kelterei Biedermann, Mauna; Transportunternehmen Jürgen Gräfe, Niederjahna; Autohaus Käseberg, Katzenberg; Land- und Kfz- Technik Barnitz, Herrn Dieter Buhlig, Kaisitz; Mode und Geschenke Ilona Waak, Limbach; Frau Marlies Sändig, Meißen; Herrn Jürgen Kwiasowski, Löthain und Frau Burgl George aus Meißen. Die fleißigen Bienchen Anna Zschäbitz aus Niederjahna und Viola Altermann aus Leutewitz haben für unseren Verein Kostüme genäht. Auch ihnen gilt unser Dank. Schon jetzt laufen die Vorbereitungen für die nächste, unsere 25. Saison an. Bis zum Beginn der Karnevalszeit im November ist es nicht mehr weit. Wer von Ihnen, liebe Käbschütztaler, Lust hat, unsere Truppe zu verstärken (als Darsteller oder im technischen Bereich), ist uns herzlich willkommen. Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß, in jedem steckt ein kleiner Narr, den brauchen wir. Bis zur nächsten fünften Jahreszeit. Löthain-Helau S.Diebler, amt. Präsident 9

10 Kirchennachrichten Vortrags- und Diskussionsabend Mobilfunk auf unserem Kirchturm - Pro und Kontra. Wir möchten zu diesem Thema aus aktuellem Anlass alle Gemeindeglieder, aber auch am Thema interessierte Anwohner am 12. April Uhr im Pfarrsaal Krögis zu einem Gemeindeabend einladen. Zu Gast haben wir Dr. Joachim Krause, der uns in das Thema einführen wird und die Diskussion leitet. Als Ansprechpartner ist Pfr. Seidel erreichbar unter: Pfr. z.a. Tom Seidel, Kirchstraße 5, Miltitz Tel.: / , Fax: / , seidel.tom@gmx.de Treffen der Gehörlosengemeinde 10 in Meißen, Johanneskirchgemeinde, Johannesstr. 9, jeweils Uhr Sonntag, 10. April und 8. Mai Mitfahrgelegenheiten zu Gemeindeveranstaltungen können wir organisieren. Bitte rufen Sie unter Tel / an - für Gottesdienste bis Donnerstagmittag. Erreichbarkeit: Öffnungszeit Ziegenhain: Da in den Wintermonaten die Öffnungszeit in Ziegenhain nicht in Anspruch genommen wird, haben wir uns entschlossen, diese auf die Zeit nach dem Versenden der Kirchgeldbriefe zu beschränken. Das wird voraussichtlich im Sommer sein. Wir informieren Sie rechtzeitig über die entsprechenden Termine. Unsere Öffnungszeiten des Kirchgemeindebüros in Leuben: Dienstag: 7.30 Uhr Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr Uhr Sprechstunde Pfr. Lehmann Donnerstags, Uhr Telefon Pfarramt Leuben Tel / Fax: / kirche-leuben@gmx.de Pfr. Lehmann Telefon: / Fax: 03521/ Unsere Kontonummer für Überweisungen: Konto-Nummer: BLZ: , KSK Meißen Käbschütztaler Gemeindeblatt Die Kirchgemeinde Krögis lädt herzlich ein zu den Gottesdiensten am: 25. März Uhr in Krögis mit Hl. Abendmahl 27. März 6.00 Uhr Osternachtsfeier in Miltitz Uhr in Heynitz mit Hl. Abendmahl 28. März Uhr Familiengottesdienst in Krögis 3. April 9.00 Uhr in Heynitz Uhr in Miltitz mit Kindergottesdienst 10. April 9.00 Uhr in Krögis 17. April Uhr in Krögis mit Kindergottesdienst 24. April 9.00 Uhr in Heynitz Uhr in Miltitz mit Hl. Abendmahl und Kindergottesdienst und zu zwei Gemeindeabenden: Lettland erleben ein Reisebericht mit Bildern am 7. April um Uhr im Ludwig-Richter- Saal Miltitz Kirchennachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Leuben Ziegenhain Planitz Wir feiern gern Gottesdienst mit IHNEN: Gründonnerstag, 24. März Uhr Gottesdienst mit Tischabendmahl im Gemeindesaal Leuben Karfreitag, 25. März Uhr Abendmahlsgottesdienst in Ziegenhain Ostersonntag, 27. März 6.00 Uhr Auferstehungsandacht in Planitz Uhr Familiengottesdienst in Leuben Ostermontag, 28. März Uhr Gottesdienst in Neckanitz Quasimodogeniti, 3. April Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Leuben Miserikordias Domini, 10. April Uhr in Planitz: Bläsergottesdienst, anschließend Kaffeetrinken Jubilate, 17. April Uhr Gottesdienst in Leuben Kantate, 24. April Uhr Gottesdienst mit viel Musik in Ziegenhain In unserer Kirchgemeinde treffen sich: und zu den Gemeindekreisen: Frauendienst: am 20. April, Uhr im Pfarrhaus Krögiser Frauentreff am 2. und 4. Montag im Monat jeweils Uhr im Pfarrhaus Vorschulkreis am 2. April, 9.30 Uhr im Krögiser Pfarrhaus Triebischtaler Erwachsenenkreis am 21. März, Uhr im Krögiser Pfarrhaus am 18. April, Uhr im Miltitzer Pfarrhaus Junge Gemeinde Dienstag Uhr abwechselnd in Krögis, Miltitz oder Heynitz Kindertreff für Mütter mit Kleinkindern am 4. April und 18. April jeweils Uhr im Ludwig-Richter-Saal in Miltitz Es grüßt Sie mit dem Monatsspruch April auch im Namen von Pfr. Seidel ganz herzlich Ihr Kirchenvorstand: Gastfrei zu sein, vergesst nicht; denn dadurch haben einige ohne ihr Wissen Engel beherbergt. Hebräer 13,2 Mutter-Kind-Kreis: mittwochs, Uhr im Pfarrhaus Leuben (Babys und Kleinkinder) Kinderkreise: donnerstags, 8.30 Uhr im Kindergarten Ziegenhain freitags, 9.00 Uhr im Kindergarten Leuben Christenlehretag: Samstag, 16.4., Uhr im Pfarrhaus Leuben Konfirmandenunterricht: nach Absprache Seniorenkreis: Dienstag, 5.4. und 3.5., Uhr in Ziegenhain Mittwoch, 4.5., Uhr im Pfarrhaus Leuben Junge Gemeinde: freitags, Uhr im Pfarrhaus Leuben Frauenbibelkreis: Montag, und 25.4., Uhr im Pfarrhaus Leuben Chor: dienstags, Uhr im Pfarrhaus Leuben Flötenkreise: nach Absprache mit Frau Huber

11 Kirchennachrichten / Mitteilungen Gefunden Karottenkuchen Auferstehung erlebt! Aufstehen Müssen Dürfen Können. Zu Hause Im Bett. Aufstehen Zu früh: Müssen Danke? Im Krankenhaus Im Bett. Aufstehen Nach Krankenlager: Dürfen Danke!? Nach dem Unfall Im Bett. Aufstehen Endlich: Können Danke! Nach dem Tod Aus dem Grab Aufstehen Auferstehen: Müssen? Dürfen?! Können! Gott sei Dank! Zutaten : 4 Eier 150 g brauner Zucker, 250 g fein geraspelte Karotten (Möhren, gelbe Rüben ) 250 g gemahlene Nüsse, 100 g Mehl 1 TL Backpulver Zubereitung: Eier trennen, Eigelb und Zucker schaumig rühren. Dann nacheinander die Karotten, Nüsse, Mehl und Backpulver unterrühren. Zuletzt das steif geschlagene Eiweiß unterzie- Günter Kaltschnee Veranstaltungen im März /April 2005 hen. In einer Springform bei 175 Grad ca. 35 Min. backen. Dann den Kuchen entweder mit Zuckerglasur und Marzipankarotten verzieren. Geschlagene Sahne lässt sich mit Lebensmittelfarbe grün färben um den Kuchen damit zu überziehen. Dann noch Pistazien draufgestreut und kleine Zuckereier. Der Karottenkuchen lässt sich auch durchschneiden und füllen: 200 g Frischkäse mit 4 EL Zucker verrühren. Dann 500 g geschlagene Sahne (mit 1 P. Sahnefest) unterziehen. Den Kuchen damit füllen und überziehen. Fertig! Ihnen eine gesegnete Osterzeit wünschen der Kirchenvorstand, die Mitarbeiter im Pfarramt und Ihr Pf. Reinhard Lehmann Allen Lesern des Käbschütztaler Gemeindeblattes, allen Einwohnern unserer Gemeinde, allen Gästen und Gewerbetreibenden wünschen wir ein gesundes und fröhliches Ostern , Uhr Gemeinderatssitzung Kleinkagen Nr. 8a Gesellschaftsraum , 8.00 Uhr Begleithund-, Vielseitigkeits- und Hundesportverein Fährtenhundprüfung Gasern , Uhr Mitgliedertreff Heimatverein Mehren Nr. 4 Käbschütztal e.v , Uhr Liedernachmittag mit dem Chor Kaisitzer Eck der Landfrauen Ortsgruppe der VS Niederjahna , Uhr 1. Lauf Zweiradturnier-Sachsenring MC Jahnatal Uwe Klingor, Bürgermeister und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung , Uhr Frauenstammtisch Vereinshaus in Löthain Gleichstellungsbeauftragte M. Mudra Canitzer Straße 4 Alles mit und von der Natur Kräuter haben alles Anzeigen Wir wecken Emotionen... Der neue VW Passat Der neue Audi A6 Avant Autohaus Lassotta GmbH Berghausstraße 2a, Meißen, Telefon: ( ) Fax: ( ) , 11

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