Mediation an Hochschulen: auch für Studierende und Jungforscherinnen

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1 Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO 1/2013 Mai/Juni 2013 Mediation an Hochschulen: Auch für Studierende und Jungforscher/innen! Zu Mediation als hochschulischem Konfliktbearbeitungsmechanismus auch für Studierende und Jungforscher/inn/en veranstalteten die Ombudsstelle für Studierende, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie die Universität Wien, Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen am 15. April 2013 in Wien sowie am 17. April mit der Universität Innsbruck und der Tiroler Hochschulkonferenz in Innsbruck Fachtagungen - dies in Vorbereitung des Themas für den Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle, der Ende 2013 präsentiert werden wird. Fachleute aus den Bereichen Konfliktmanagement, Schwerpunkt Mediation sowie Beziehungsmanagement und Expert/inn/en für öffentliches Recht, Verwaltungsrecht und Hochschulrecht waren die Vortragenden. Anschließend wurden ein Beispiel einer Mediation im Rahmen eines Rollenspiels präsentiert und thematische Arbeitsgruppen angeboten bzw. in einem Round Table Erfahrungen aus der Alltagspraxis präsentiert und diskutiert. Mediation: Verhandlungs- statt Streitkultur, auch an Hochschulen Mediation wurde in den letzten Jahren auch in Österreich mit wachsendem Erfolg als Ergänzung bzw. Alternative zu formellen, formaljuristischen und behördlichen Verfahren in vielen Gesellschaftsbereichen etabliert. Ein Wechsel von einer offiziellen Streit- zu einer informellen Verhandlungskultur ist im Gange, der auf dem Bedürfnis nach neuen Umgangsformen miteinander beruht. Mediation an Hochschulen ist international vor allem im anglo-sächsischen Bereich mittlerweile für alle Hochschulangehörigen (Studierende, Lehrende, Verwaltungspersonal, technisches Personal ) gang und gäbe und wird auch in Österreich mancherorts bereits (zumindest in Teilbereichen) bis dato angeboten. Hierzulande wird Mediation zur Konfliktbehandlung und -lösung vor allem für Hochschul- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter eingesetzt. Mediation auch für Studierende und Jungforscherinnen und Jungforscher steht als Konfliktbearbeitungsmethode an Hochschulen derzeit noch eher selten zur Verfügung. Beispiele Universität Innsbruck, Schiedskommission, Europäische Charta An der Leopold-Franzens- Universität Innsbruck wird seit einigen Jahren im Rahmen der Personalentwicklung Mediation für Universitäts-Mitarbeiter/innen ngeboten (siehe dazu die ediation/), Zitat von der Homepage: Zielgruppe sind alle MitarbeiterInnen der Universität Innsbruck, die sich in einer universitätsinternen Konfliktsituation befinden und sich eine professionelle Begleitung bei der Konfliktbearbeitung wünschen; mögliche Themensind alle Konflikte, die eine berufliche Komponente haben; z.b.: Konflikte im Rahmen der Zusammenarbeit im Institut oder bei Forschungsprojekten, bei der Verteilung der Mittel und der Verteilung der Aufgaben, Konflikte bei der Zurechnung von Forschungsergebnissen, bei Unstimmigkeiten 1

2 zum Thema Informationsfluss, in Hinblick auf unterschiedliche Kommunikationsstile etc. Aus den Diskussionen bei der Innsbrucker Veranstaltung ging hervor, dass in Fällen, in die neben Universitätsangehörigen (also Professoren, Assistenten, administratives und technisches Personal ) allenfalls auch Studierende involviert sind, eine von der Universität Innsbruck (bis zu einem bestimmten Betrag an Mediatoren-Kosten) bezahlte Mediation denkbar wäre. Auch andere Universitäten wie die Universität Graz oder die Universität Wien bieten (bezahlte) Mediation für Mitarbeiter an oder helfen zumindest bei deren Vorbereitung. Für die Vermittlung in Streitfällen zwischen Universitätsangehörigen [wozu gem. 94 Abs. 1 (1) des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 UG) sehr wohl auch Studierende zählen] sollen an öffentlichrechtlichen Universitäten die sogenannten (an jeder Universität eine) Schiedskommissionen ( 43) bei der Bearbeitung solcher Fälle mediative Elemente einsetzen. Konkrete Arbeitsschritte oder Verfahren im Bezug auf das eigentliche Mediieren im Kontext oder notwendige Schlüsselqualifikationen der Akteure sind vom Gesetzgeber seinerzeit nicht festgelegt worden ( e?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer= ) Die Erfahrungen der Tagungsteilnehmer in Wien und in Innsbruck haben gezeigt, dass es, soweit bekannt, bis dato sehr selten Fälle von Studierendenbeschwerden in diesen Kommissionen gegeben hat. Sie würden auch nicht nach außen dringen, meinte ein Diskussionsteilnehmer, da die Arbeit der Kommission der Amtsverschwiegenheit unterliege. Unter den Regelungen der Rechtsaufsicht ( 9 und 45 des UG 2002) könne der Minister allerdings alle Unterlagen anfordern, so eine andere Meinung, daher auch jene der Schiedskommissionen. In der Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern hts/eur_21620_de-en.pdf heißt es unter Beschwerden/Einspruchsverfahren : Arbeitgeber und Förderer von Forschern sollten in Übereinstimmung mit einzelstaatlichen Regeln und Vorschriften geeignete Verfahren einführen, eventuell in Form einer unparteiischen Person (in der Art eines Ombudsmanns), um Beschwerden/Einsprüche von Forschern zu behandeln, einschließlich derer über Konflikte zwischen Betreuern und Nachwuchsforschern. Solche Verfahren sollten für sämtliches Forschungspersonal vertrauliche, informelle Unterstützung bei der Lösung von arbeitsbezogenen Konflikten, Streitigkeiten und Klagen bieten mit dem Ziel einer fairen und gleichberechtigten Behandlung innerhalb der Einrichtung und der Verbesserung der Gesamtqualität des Arbeitsumfelds. Öffentlich-rechtliche Universitäten verpflichten sich in ihren Leistungsvereinbarungen die Umsetzung dieser Charta weiter zu entwickeln ( /leistungsvereinbarung). Dazu fehlten bei den Referent/inn/en (und im Publikum) konkrete Erfahrungen. Diesen Bereich gilt es tatsächlich noch näher zu analysieren, da es Diskrepanzen zwischen den Empfehlungen als solchen, der Verankerung in den Leistungsvereinbarungen und Wahrnehmung auf der Leitungsebene und im Alltag auf der Ebene der Betreuenden gibt. Plenarreferate In den Plenarreferaten wurden u. a. außerhierarchisches Konfliktmanagement an Universitäten und Fachhochschulen behandelt (Dr. phil. Josef Leidenfrost, MA) und über formaljuristische Streitaustragung versus interventionsmethodische Mediation reflektiert (Dr. iur. Friedrich Reif-Breitwieser, Rechtsanwalt und eingetragener Mediator, Wien). Ein Praktiker berichtete über seine Erfahrungen aus Schiedskommissionen (Dr. iur. Lothar Matzenauer, Vorsitzender der Schiedskommissionen an der TU Graz und an der TU Wien, Wien). Weiters wurde über ein Mediationsprojekt aus Kanada adaptiert für Österreich? (Mag.a iur. Katharina Kolaritsch, Juristin / Mediatorin, Graz) sowie über Mediation am Beispiel der University of Denver (Jenna Brown, Ombudsfrau der University of Denver, Colorado, Denver, USA) referiert. Das Hauptreferat in Wien hielt Assoz. Univ.-Prof. Mag. iur. Dr. iur. Sascha Ferz, Karl- Franzens-Universität Graz, Graz über die Notwendigkeit eines Roadmapping für Hochschulmediation in Österreich. In Innsbruck gab es extra Vorträge von Mag. Isabella Göschl über Mediation an der Universität Innsbruck und von Guido Fitz zum konkreten Nutzen von Mediation für Studierende. Publikumsreaktionen Die Arbeitskreise in Wien bzw. der Runde Tisch in Innsbruck beleuchteten Themen wie die verschiedenen Arten von Vermittlungstechniken inklusive Mediation bzw. mediativer Techniken. Auch wurde darüber berichtet, in welchen Konfliktsituationen Mediation an Hochschulen von wem schon jetzt eingesetzt wird und warum Mediation auch für Studierende sowie Jungforscherinnen und Jungforscher offenstehen sollte. Spezialaspekte wie Freiwilligkeit versus angeordnete Mediation, Feldkompetenz, die Idee zur Einrichtung eines speziellen Pools von Mediator/inn/en für Hochschulen sowie die Frage der Finanzierung von Mediationen (ein Vorschlag: aus ÖH- Beiträgen) wurden teilweise sehr angeregt diskutiert. Zur Tagung ist ein Band in der Serie der OS-Werkstattberichte in Vorbereitung, Erscheinungstermin Herbst

3 Externe Qualitätssicherung funktioniert nicht gegen die Hochschulen, sondern nur gemeinsam mit ihnen IHO im Interview mit Dr. Kurt Sohm Dr. Kurt Sohm, Doktor der Pädagogik der Universität Wien 1997; stellvertretender Leiter, Leiter der Geschäftsstelle des Fachhochschulrates (FHR) in Wien; seit 2. April 2012 verantwortlich für Qualitäts- und Studiengangsentwicklung an der FH Technikum Wien. Frage: Herr Dr. Sohm, von 1997 bis 2012 haben Sie die Geschäftsstelle des Fachhochschulrates in entscheidender Position als stellvertretender bzw. als Geschäftsführer betreut prägende und bewegende Jahre? Prägende und bewegende Jahre! Dr. Sohm: Auf jeden Fall. Wer prägende Erfahrungen macht, muss sich ja auch bewegen, um aus den Erfahrungen zu lernen. Nach der Universität und drei Jahren in der freien wissenschaftlichen Forschungspraxis habe ich dort sozusagen als weltfremder Bildungstheoretiker meinen ersten richtigen Job angetreten und bin fast 15 Jahre lang geblieben. Rückblickend betrachtet waren drei Gründe ausschlaggebend dafür, dass ich den Job so lange gemacht habe: Ersten die für österreichische Verhältnisse äußerst modernen und innovativen bildungspolitischen Rahmenbedingungen, unter denen der FH-Sektor vollkommen neu aufgebaut worden ist; zweitens der spannende Bildungsauftrag der FH-Studiengänge, der sich in den Spannungsfeldern von Wissen und Anwendung, von Theorie und Praxis, von Reflexion und Handlung, Abstraktion und Problem sowie Bildung und Beruf vollzieht und drittens die Möglichkeit, viele interessante Menschen kennen zu lernen, allen voran meine drei FHR- Präsidenten Günter Schelling, Claus J. Raidl und Leopold März. Die Zusammenarbeit mit ihnen und das war mir sehr wichtig war immer durch wechselseitiges Vertrauen und einen wertschätzenden und anerkennenden Umgang miteinander geprägt. F: Was, im Rückblick hätten Sie warum anders gemacht? Was waren Ihrer Selbsteinschätzung zufolge die größten Siege, größten Niederlagen des FHR? Siege und Niederlagen? A: Die Frage nach Siegen oder Niederlagen möchte ich nicht beantworten. Bis auf einige heftige Rangeleien mit der Fachhochschulkonferenz über die Regelungsdichte der Akkreditierungsrichtlinien haben wir ja keine Kriege geführt, sondern uns bemüht, einen Beitrag zur positiven Entwicklung des FH- Sektors zu leisten. Was ich anders gemacht hätte? Wir hätten uns schon viel früher vom Konzept der instrumentellen Rationalität verabschieden sollen: ein nach juristisch korrekten und systematischen Gesichtspunkten fern der hochschulischen Praxis entwickeltes System der externen Qualitätssicherung wird in der nicht nach systematischen Gesichtspunkten funktionierenden Praxis implementiert. Das geht aber nicht. Die externe Qualitätssicherung funktioniert nicht gegen die Hochschulen, sondern nur gemeinsam mit ihnen. Man muss ein gemeinsames Interesse der Hochschulen und der externen Qualitätssicherung an Qualität unterstellen. Und: wenn etwas nicht funktioniert, wird es durch noch rigorosere Vorgaben auch nicht besser. Die Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der externen Qualitätssicherung hängt weniger von der Unerbittlichkeit ihrer Umsetzung ab, als vielmehr von der Akzeptanz und dem Nutzen durch bzw. für die Hochschulen. Kommunikation also miteinander reden ist wichtig. Die Verfahren der externen Qualitätssicherung hätten in einem gemeinsamen Prozess mit den Hochschulen (weiter-)entwickelt werden sollen. Internationale Vernetzung? F: Wie wichtig war Ihnen, war dem FHR, die internationale Vernetzung? Wie essentiell der Konnex zur europäischen Qualitätssicherung? A: Die internationale Vernetzung war uns sehr wichtig. Qualitätssicherung war und ist ein internationales Thema. Insbesondere in den Anfangsjahren haben wir bei der Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung im FH-Sektor viel von internationalen Konzepten und Erfahrungen gelernt. Insbesondere von Ländern, die über eine längere Tradition der externen Qualitätssicherung verfügen als Österreich. Besonders lehrreich und intensiv waren für mich die fünf Jahre ( ) im Vorstand der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA). Wir haben im ENQA-Vorstand in der Zeit auch das Verfahren für die Evaluierung der europäischen Qualitätssicherungsagenturen entwickelt. 3

4 Die nationalstaatlich verwurzelten Agenturen müssen ja nachweisen, dass sie mit europäischen Standards übereinstimmen. Eine der spannendsten Fragen war, ob Abweichungen von europäischen Standards gerechtfertigt sind, die z. B. in der nationalen Gesetzgebung, Tradition oder Kultur begründet sind. Hochschulqualitätssicherungsgesetz eine lex perfecta? F: Mit dem neuen Hochschul- Quälitätssicherungsgesetz sind nunmehr sowohl Akkreditierung als auch Qualitätssicherung im heimischen Hochschulwesen neu organisiert und strukturiert. Eine lex perfecta? A: Vom Anspruch her sicher, muss ja so sein. Qualität wird im HS-QSG als Übereinstimmung mit extern definierten Standards und Kriterien definiert; d.h. Konformität heißt die Devise. Die Hochschulen müssen nachweisen, dass sie auf unterschiedlichen Ebenen (als ganze Institution, als Studiengang oder als QM- System) mit dem quasi-göttlichen Regelwerk der AQ Austria übereinstimmen. Das klingt ein bisschen nach christlicher Moraltheologie: Gott hat seinem Volk Gebote und Regeln aufgetragen, mit denen das Verhalten der Menschen übereinzustimmen hat. Abweichungen sind unerwünscht. F: Sie sind jetzt an der FH Technikum, einer Hochschule mit ca Studierenden und ca. 750 MitarbeiterInnen in Lehre und Verwaltung, für das dortige Qualitätsmanagement verantwortlich. Was ist am Höchstädtplatz anders als es in der Liechtensteinstraße war? A: Bei uns gibt es Studierende. Hochschulen sind ja dazu da, um studentische Entwicklungsprozesse zu organisieren. Die Sicherung und Entwicklung der Qualität muss man von dieser zentralen Ausgangslage her denken und gestalten. Am Höchstädtplatz kann ich meinen Anspruch, einer Sache auf den Grund zu gehen eher ausleben als in der Liechtensteinstraße, wo diesem Anspruch immer wieder enge juristische, politische, verwaltungstechnische etc. Grenzen gesetzt waren. Stichwort Bologna! F: Stichwort Bologna, Stichwort Durchlässigkeit, was erzeugend diese Begriffe bei Ihnen? A: Spontan assoziiere ich mit diesen Begriffen eine fundamentale Diskrepanz zwischen bildungspolitischer Rhetorik und hochschulischer Realität. Fasziniert haben mich auch die nationalen Bologna-Umsetzungsberichte. Da wurde mittels eines Ampelsystems der sogenannten Art Bologna-Farbenlehre regelmäßig der Stand der Umsetzung dokumentiert. Ich habe mich immer wieder gewundert, wie viele Bologna-Ziele durch die Farbe grün als umgesetzt gekennzeichnet waren. Eine weitere spontane Reaktion ist Flughafen, da durch den Bologna-Prozess die Dienstreisen sicher beträchtlich zugenommen haben. Der Reiz des Neuen? F: Was hat Sie veranlasst bzw. besonders gereizt im Frühjahr 2012 quasi die Seiten zu wechseln? A: Die jahrelangen Auseinandersetzungen über das neue Hochschulqualitätssicherungsgesetz haben viel Substanz gekostet; außerdem war ich mit dem Ergebnis nicht glücklich. Zudem hat sich schon seit längerem eine Sympathieverlagerung von der externen Qualitätssicherung zu den Hochschulen latent abgezeichnet. Ich wollte dann auch nicht mehr nur über Qualität reden, sondern dorthin gehen, wo Qualität entsteht und entwickelt wird. Es hat sich dann die Gelegenheit ergeben, an die FH Technikum Wien zu gehen; und das war eine sehr gute Entscheidung, weil es sich u.a. um eine Hochschule handelt, die nicht nur gemangt wird, sondern auch eine Führungskultur hat, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Handlungsspielräume eröffnet. Dr. Kurt Sohm, langjährig in der Geschäftsstelle des Fachhochschulrates, jetzt an der FH Technikum Wien 4

5 Österreichische Hochschulkonferenz F: Seit einiger Zeit wird der österreichische Hochschulraum propagiert, die österreichische Hochschulkonferenz berät dazu in eigenen Arbeitsgruppen Themen wie Durchlässigkeit u.ä. Schade um die Zeit für die daran vor dir Teilnehmenden? A: Es ist nie schade um die Zeit, wenn man mit anderen Personen interessante Themen diskutiert. Man tut es ja deswegen, weil man daran glaubt, dass man etwas bewegen kann. Natürlich wirkt das auf die Dauer desillusionierend, wenn man merkt, dass immer wieder die gleichen Themen auf der Agenda stehen und wenn einem dazu das Bild eines Hamsterrades einfällt: viel Bewegung, aber gleichzeitig auch Stillstand. F: Was haben Sie in nächster Zeit im Bereich Qualitätssicherung an Ihrer neuen Heimatinstitution vor? A: Wir wollen unser Qualitätsverständnis weiterentwickeln und als gemeinsame Basis für die Gestaltung des hochschulinternen Systems der Sicherung und Entwicklung der Qualität der Studiengänge heranziehen. Zuerst also die Frage nach dem Was (ist Qualität für uns) beantworten, und dann die nach dem Wie (wollen wir sie sichern und entwickeln). Wichtig ist uns dabei, dass wir mit den Studiengängen und der Hochschulleitung laufend im Gespräch bleiben und nicht am Schreibtisch ein System entwerfen, das dann bei der Implementierung scheitert. Herr Dr. Sohm, wir danken Ihnen für das Gespräch. noch immer on-line! Landing Page für 28 Studiengänge 5

6 Qualitätssicherung an Hochschulen: Anforderungen an die Qualitätssicherung und ihre Wirkungen Erste AQAustria Jahrestagung in Wien am 27. Juni 2013 Programm Begrüßung Univ. Prof. Dr. Anke Hanft (Präsidentin AQ Austria) Begrüßung und Einleitungsreferat: Bildungspolitische Anforderungen und Erwartungen an die Qualitätssicherung Univ. Prof. Dr. Karlheinz Töchterle (Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) Anforderungen und Erwartungen an die Qualitätssicherung aus Sicht der Studierenden Fernando Miguel Galan Palomares (European Students Union) Anforderungen und Erwartungen an die Qualitätssicherung aus Sicht der Hochschulen Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki (Prorektorin Universität Zürich) Kaffee-Pause Die unterschiedlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung aus Sicht einer Agentur Dr. Achim Hopbach (Geschäftsführer AQ Austria) 12:30-13:30 Mittagspause 13:30 15:00 Funktionen und Wirkungen der Qualitätssicherung: 4 parallele Foren Forum 1: Qualitätssicherung und Marketing Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren gewinnen für das Hochschulmarketing zunehmend an Bedeutung. Welches Potenzial liegt in dieser Funktion? Gibt es Spannungen zu den anderen Funktionen? Rektor Prof. Dr. Christoph Badelt (WU) Rektor und Geschäftsführer FH-Prof. Dr. Andreas Altmann (MCI) Mag. Michael Gaebel (EUA) Forum 2: Qualitätssicherung und Partizipation der Interessengruppen Ist die Beteiligung der Interessengruppen geeignet, die Rechenschaftsfunktion zu unterstützen? Welche Rolle spielt dies für die Hochschulen? Maga. Martha Eckl (AK) Maga. Janine Wulz (ÖH) Maga. Belinda Hödl (WK) Maga. Susanne Mann (GÖD) Maga. Gudrun Feucht M.A. (IV) Forum 3: Informationsfunktion von Qualitätssicherung Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren dienen immer häufiger unterschiedlichen Informationszwecken (z.b. über einzelne Studien, Hochschulen oder zum Vergleich). Eignen sich die Ergebnisse der Qualitätssicherung für diese Zwecke? Mag. Dr. Wilhelm Brandstätter (BMWF) DI Josef-Anton Moser (INFINEON) Beate Treml, B.A.(Econ.) (ÖH) Forum 4: Wirkungen und Nebenwirkungen der externen Qualitätssicherung Welche Wirkungen sind beabsichtigt Und welche Nebenwirkungen gibt es? Rektor Prof. Dr. Harald Kainz (TU Graz) Rektorin (FH) Prof. Dr. Kerstin Fink (FH-Salzburg) Rektor Dr. Stephan Schmidt-Wulffen (NDU St. Pölten) Kaffeepause Plenardiskussion: Anforderung an die Qualitätssicherung und ihre Wirkungen Moderation und Statement Univ. Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Vizepräsident AQ Austria) Statements Rektor Prof. Dr. Heinrich Schmidinger (Präsident UNIKO) Dr. Helmut Holzinger (Präsident FHK) Prof. Dr. Karl Wöber (Präsident ÖPUK) 6

7 Hochschulisches Beschwerdemanagement Doppeltagung der Arbeiterkammer und Ombudsstelle Von der Bundesarbeitskammer bzw. der bildungspolitischen Abteilung der Arbeiterkammer Tirol und der Ombudsstelle wurden im Herbst 2011 und 2012 in Innsbruck bzw. Wien gemeinsame Tagungen zum Thema: "Ist hier/da/dort jemand? Vorschlags- und Verbesserungsmanagement an Hochschulen: Was es Studierenden und Hochschulen bringen kann" abgehalten. Die von Mag.a Martha Eckl (Wien) und DDr. Erwin Niederwieser (Tirol) initiierten und mitkonzipierten Tagungen dienten dem Erfahrungsaustausch von Praktikern, der Demonstration von Beispielen guter Praxis anhand ausgewählter Institutionen (Universitäten Ulm, Dortmund, Innsbruck und Wien, Technische Universität Darmstadt, Fachhochschule Joanneum), der Diskussion von Grundprinzipien der studentischen Betreuungsarbeit sowie der Umsetzbarkeit im eigenen Aufgabenbereich. Präsident Tumpel und Minister Töchterle: Beim Informieren gemeinsam agieren Arbeiterkammerpräsident Herbert Tumpel betonte die besondere Verantwortung der Arbeiterkammer ihren Mitgliedern und deren studierenden Kindern bzw. den selbst berufstätigen Studierenden gegenüber, die von organisatorischen Mängeln im Lehr-, Studien- und Verwaltungsbetrieb von Hochschulen betroffen muss dabei stets im Mittelpunkt stehen". In den Hauptreferaten wurden die Funktionen von Beschwerdestellen generell sowie speziell der Volksanwaltschaft und der Ombudsstelle für Studierende im Wissenschaftsministerium beschrieben, die in Einzelfällen vermitteln, aber auch zu System-Verbesserungen beitragen. Hauptthemen Zunächst wurden die umfangreichen bestehenden Informationsangebote rund ums Studieren für die rund Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen abgehandelt. Von der Arbeiterkammer selbst über die Psychologische Studentenberatung bis hin zur Österreichischen Hochschülerschaft bieten zahlreiche Institutionen bereits einschlägige hausinterne Informations- und Serviceangebote an. Hochschulen sind mittlerweile auch selbst sehr engagiert, es gibt auch schon erste Beschwerdestellen. Als Diskussionsschwerpunkte nach den Hauptreferaten kristallisierten sich die Beschwerdekultur als solche heraus, der Schutz der sich Beschwerdeführer, die Möglichkeit anonymer Beschwerden sowie die Beschwerden Dritter. Bestimmte Infrastrukturprobleme und wiederkehrende Systemmängel wurden identifiziert, des weiteren Mängel im Vollzug von Bestimmungen z.b. auch durch unterschiedliche Interpretationen derselben an verschiedenen Institutionen. Vorschläge sein könnten. Gezielte Beratung und Information seien daher besonders wichtig, auch aus Gründen der Effizienzsteigerung im Studium selbst. Minister Töchterle sagte: "Zu Beginn aber auch im Laufe und zum Abschluss eines Studiums tauchen viele Fragen auf, die durch gezielte Information, wertschätzende Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen sowie die richtigen Anlaufstellen oft rasch beantwortet werden können. Die Orientierung an den Studierenden und deren Bedürfnissen Einschlägige Vorschläge zur Verbesserung des hochschulischen Verbesserungs-, Vorschlagsund Ideenmanagements waren die verpflichtende Einrichtung von möglichst niedrigschwellig (auch anonym) kontaktierbaren Stellen vor Ort sowie eine zentrale Homepage zu Hochschul(beschwerde)themen ähnlich der Seite Zu beiden Tagungen ist eine Tagungsdokumentation in der Serie der OS-Werkstattberichte erschienen. Bestellung bei 7

8 Spezial-Broschüre "Stichwort? Studieren mit Behinderung!" und Informationsfolder der Ombudsstelle für Studierende: Groß- / Blindendruck und Tonbroschüre Das Informationsangebot für behinderte Studierende durch die Ombudsstelle für Studierende wächst mit der Erstellung der barrierefreien Versionen des OS- Informationsfolders und der seit Jahren bewährte Praxis-Broschüre "Stichwort? Studieren mit Behinderung!". Somit stehen Studierenden mit Behinderung Informationsmaterial in Großdruck, Blindendruck und als gesprochene Tonbroschüren zur Verfügung. Durch den Abbau von Barrieren im Bereich der Lehre und des wissenschaftlichen Forschens sowie von baulichen Hindernissen wurden die Rahmenbedingungen für Studierende mit Behinderung an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Die beiden Broschüren sollen zu einer stärkeren Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Anliegen und Verbesserungen für Studierende mit Behinderung beitragen. "Stichwort? Studieren mit Behinderung!" ist die fünfte Spezial-Broschüre der Ombudsstelle für Studierende die bereits in der fünften Auflage erschienen ist. Auf rund 100 Seiten werden Stichworte zu studienbezogenen Themen, die vor allem Studierende mit Behinderung betreffen, erläutert. Sie sollen den studentischen Alltag behinderter Studierender erleichtern. Die Informationsbroschüre der Ombudsstelle in Braille-Schrift ist eine Broschüre, die das gesamte Leistungsangebot der Ombudsstelle für Studierende zusammenfasst. Die Anfragen und Anliegen bei der Ombudsstelle für Studierende umfassen sämtliche Bereiche des Studiums. Darunter sind etwa Anfragen über Zugänglichkeit und behindertenspezifische Maßnahmen im tertiären Bildungsbereich sowie zu sämtlichen vorbereitenden Schritten für ein Studium. Die Ombudsstelle für Studierende steht auch für Fragen und bei Problemen im Studienalltag behinderter Studierender unter der gebührenfreien Telefonnummer oder unter zur Verfügung. Seit März 2013 ist das Ombudsmann- Büro auch barrierefrei ausgestattet. Broschürenbestellung unter: cindy.keler@bmwf.gv.at Mag. iur. Gerhard Höllerer, stellvertretender Hochschulombudsmann und selbst sehbehindert, testet die barrierefreien Türschilder in der Ombudsstelle 8

9 Die Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen: Bilanz Das Programm für lebenslanges Lernen vereint die wichtigsten europäischen Bildungs- und Berufsbildungsinitiativen. Es fördert allgemeine und berufliche Bildung und bietet in allen Lebensphasen anspruchsvolle Lernund Studienangebote in ganz Europa. Das Programm für lebenslanges Lernen besteht aus den Subprogrammen Comenius (Schulbildung & Kindergarten), Erasmus (Hochschulbildung), Leonardo da Vinci (Berufliche Aus- & Weiterbildung), Grundtvig (Erwach- Krischanitz, Mag. Susanne senenbildung), dem Querschnitts- sowie dem Jean der Ombudsfrau bei Monnet-Programm. Die Nationalagentur österreichische Nationalagentur Lebenslanges Lernen Lebenslanges Lernen bietet alle Serviceleistungen an, die eine erfolgreiche Programmumsetzung in Österreich gewährleisten: Information, Beratung, Projektbetreuung sowie Vernetzung von Projekten und Akteurinnen und Akteuren. In der Nationalagentur sind auch die nationalen Zentren von Euroguidance, Europass und etwinning angesiedelt. Wozu gibt es eine Ombudsstelle in der Nationalagentur? Im Sinne des in der Nationalagentur umgesetzten Qualitätsmanagements und einer modernen Programmadministration richtete die Nationalagentur Lebenslanges Lernen im Jahr 2009 als erste Nationalagentur Europas eine Ombudsstelle ein. Die Ombudsstelle setzt auf die partnerschaftliche Problemlösung aller Beteiligten, um auf Basis von konkreten Fällen rasch Verbesserungen in Bezug auf die von der Nationalagentur angebotenen Serviceleistungen herbeizuführen. Die Ombudsstelle steht allen Kundinnen und Kunden der Nationalagentur zur Verfügung. Bei welchen Anliegen kann die Ombudsstelle weiterhelfen? Die Ombudsstelle hilft im Falle von: Vertragsstreitigkeiten Administrativen Schwierigkeiten in der Nationalagentur Kommunikationsproblemen zwischen Nationalagentur und Kundinnen bzw. Kunden Schwierigkeiten mit Serviceleistungen der Nationalagentur Wofür ist die Ombudsstelle nicht zuständig? Europapolitik Angelegenheiten der Europäischen Kommission Angelegenheiten nationaler, regionaler oder lokaler Behörden Angelegenheiten außerhalb des Verwaltungsbereichs der Nationalagentur Von Jänner 2009 bis Oktober 2012 wurden 71 Anliegen an die Ombudsstelle herangetragen. Fast die Hälfte davon waren Ersuchen um Kulanzlösungen für unverschuldet aufgetretene Schwierigkeiten von ProjektteilnehmerInnen. Die restlichen Fälle reichten von Beschwerden über abgelehnte Anträge oder administrative Schwierigkeiten in der Nationalagentur bis zu Zahlungsverzögerungen. Erfreulicherweise gelang es, mehr als 70 Prozent aller Anliegen zur Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden der Nationalagentur zu lösen. 9

10 KARTE ZWIEßLER 10

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12 ENRIO: European Network of Research Integrity Organisations ENRIO, das European Network of Research Integrity Organisations wurde im Jahr 2007 auf Initiative des Direktors des United Kingdom Research Integrity Office (UKRIO) als informelles Netzwerk gegründet. Das Netzwerk erweiterte sich ständig und erhielt auch Mitglieder aus anderen Organisationen wie etwa Akademien und Forschungsfinanzierungseinrichtungen. Derzeit hat ENRIO Mitglieder in 18 europäischen Ländern. Für Österreich ist die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) im Netzwerk vertreten. Die Mitgliedschaft bei ENRIO steht allen Vertretern von nationalen Körperschaften und Organisationen in Europa offen, die mit Forschungsintegrität zu tun haben oder dafür Verantwortung tragen. Mitglieder können Vertreter folgender Organisationen sein: Organisationen und/oder Körperschaften, die für die Untersuchung von Missbrauchsvorwürfen in der Forschung verantwortlich sind oder die Aufsicht dafür tragen, Organisationen und Trägergesellschaften für die Finanzierung von Forschungsprojekten Akademien und andere Fachgesellschaften mit einem besonderen Interesse an der Förderung der Integrität in der Forschung. ENRIO verfolgt folgende wesentlichen Ziele: Förderung des Dialogs sowie Austausch von Erfahrungen und Lösungsansätzen im Zusammenhang mit der Untersuchung von Missbrauchsvorwürfen in der (akademischen) Forschung und in Zusammenhang mit bewährten Verfahrensweisen bei der Aus- und Weiterbildung in der Forschung; Berichte über Diskussionen und Erarbeitung von Vorschlägen zur Vorlage bei nationalen und internationalen Organisationen zu Untersuchungs- und Schulungsthemen; Kontaktpflege und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Organisationen mit europäischem oder globalem Interesse an Integrität in der Forschung. Die Stärken von ENRIO sind: Voneinander zu lernen durch A) Informationsaustausch und Situationsvergleich: Länder mit wenig Erfahrung bei der Untersuchung von Missbrauchsvorwürfen, im Bereich Aus- und Weiterbildung zu Fragen der Forschungsintegrität Länder mit mehr Erfahrung ein gut entwickeltes System (auf lokaler und nationaler Ebene) und B) Förderung und Unterstützung der Mitglieder durch Institutionalisierung von Forschungsintegrität auf der eigenen nationalen Ebene Austria: OeAWI Austrian Agency for Research Integrity Belgium: FWO Research Foundation Flanders; KVAB Royal Flemish Academy of Belgium for Science and the Arts Croatia: CESHE Croatian Committee on Ethics in Science and Higher Education (until Nov. 2010) Denmark: DCSD Danish Committees on Scientific Dishonesty Finland: TENK Finnish Advisory Board on Research Integrity France: CNRS Centre national de la Recherche Scientifique; INSERM Institut National de la Santé et de la Recherche Médicale Germany: OMBUDSMAN Ombudsman für die Wissenschaft Ireland: HRB Health Research Board; RIA Royal Irish Academy Italy: CNR Consiglio Nazionale delle Ricerche Luxembourg: FNR Fonds National de la Recherche Netherlands: LOWI National Board for Research Integrity Norway: ETIKKOM The National Committees for Research Ethics Poland: PAN Polska Akademia Nauk Slovak Republic: SRDA Slovak Research and Development Agency Spain: CSIC Centro Superior de Investigaciones Cientificas Sweden: CEPN Central Ethical Review Board Switzerland: SA Swiss Academies of Arts and Sciences United Kingdom: UKRIO UK Research Integrity Office 12

13 Dachverband der Privatuniversitäten ÖPUK unter neuer Führung Die österreichische Privatuniversitätenkonfrenz ÖPUK hat ein neues Präsidium. Rektor Univ.- Prof. Dr. Karl Wöber von der MODUL University Vienna wurde Ende 2012 zum neuen Vorsitzenden des Dachverbandes gewählt. Als seine Stellvertreter wurden bestellt: Dr. Maria-Regina Kecht (Webster University Vienna) und Dr. Stephan Schmidt-Wulffen (New Design University St.Pölten). Neuer Finanzreferent wurde der Geschäftsführer der MODUL University Vienna, Mag. Christian Hoffmann. Die Funktionsperiode des neuen Präsidiums dauert bis Ende Die ÖPUK vernetzt die 12 österreichischen Privatuniversitäten und vertritt die Interessen des privaten Hochschulsektors in Österreich nach außen. Vorsitzender Wöber sieht die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen und die Erhöhung der Bekanntheit der Leistungen der österreichischen Privatuniversitäten als die größten Herausforderungen für die Zukunft und kündigt gestärktes Auftreten gegenüber der Bundespolitik an. Stimme für Österreichs Privatuniversitäten Privatuniversitäten sind eine wichtige Säule der heimischen Hochschullandschaft und dennoch führen sie in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer ein gewisses Schattendasein, so Prof. Karl Wöber, ÖPUK-Vorsitzender. Dabei sind Privatunis aufgrund des nationalen und internationalen Wettbewerbsdruck, den hohen Qualitätsbedingungen der nationalen Akkreditierungsbehörde und der zunehmenden Unterstützung der Länder und privater Sponsoren federführend in vielen Bereichen, insbesondere was Studienqualität, Ausstattung und Forschungsbedingungen betrifft. Mein Ziel ist es, den Privatuniversitäten eine starke Stimme zu geben und sie aktiv im aktuellen bildungspolitischen Diskurs zu beteiligen. Die Einrichtung einer eigenständigen Geschäftsstelle ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung. Prof. Dr. Karl Wöber Universitätsprofessor Dr. Karl Wöber ist Gründungsrektor der MODUL University Vienna. Nach dem Besuch des Fremdenverkehrskolleg MODUL studierte er Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Von 1988 bis 2007 wirkte Wöber als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Tourismus und Freizeitwirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien, wo er 1993 promovierte und, nach mehreren Forschungsaufenthalten in den USA, 2000 die Lehrbefugnis für das Fach Betriebswirtschaftslehre erhielt. Seit 2007 ist Karl Wöber Rektor der MODUL University Vienna. Die ÖPUK Die österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) vertritt die Bildungsund Wissenschaftsinteressen ihrer Mitglieder gegenüber nationalen und internationalen Partnern. Seit 2010 ist die ÖPUK ein gemeinnütziger Verein. Alle Mitglieder dieses Dachverbandes sind durch die AQAustria nach internationalen Standards akkreditierte Privatuniversitäten. Aktuell sind 12 Privatuniversitäten in Österreich staatlich anerkannt (siehe Im Studienjahr 2011/12 waren 7,060 Studierende an einer Privatuniversität inskribiert (Zuwachs gegenüber dem Vorjahr: 12%; im Vergleich: öffentlich-rechtliche Universitäten: 2,9%, Fachhochschulen: 5,1%). Die ÖPUK versteht sich als Plattform für den Informationsaustausch unter den Privatuniversitäten und hat den Anspruch, die Interessen der Privatuniversitäten nach außen zu vertreten sowie deren Image und Reputation in Österreich zu fördern. 13

14 ENOHE tagte zum zehnten Mal: Dieses Mal in Oxford, England Rising Tuition Costs, Rising Complaints: Alternative Approaches to Dispute Resolution war das Generalthema der zehnten Jahreskonferenz des europäischen Netzwerkes fuer Hochschulombudsstellen ENOHE (European Network for Ombudsmen in Higher Education) Mitte April 2013 in Oxford, England. Das Netzwerk will mit ihren Jahrestagungen zur Diskussion jeweils tagesaktueller Themen aus dem Hochschulleben vom Standpunkt der Ombudsleute aus und mit ihren einschlägigen Alltagserfahrungen beitragen. Teilgenommen haben diesmal 70 Delegierte aus Europa sowie aus den USA, Kanada, Mexiko und Australien. Organisiert und veranstaltet wurde diese Zusammenkunft vom Office of the Independent Adjudicator for Higher Education OIAHE, dem zentralen Büro fuer Studierendenbeschwerden in England und Wales ( Generalthemen der Konferenz waren die unmittelbaren Konsequenzen aus den steigenden Studiengebühren in Europa und anderswo auf der Welt auch auf die Ombudsarbeit. Mehr Geld fürs Studierendürfen veranlasst viele Studierende, ihre Beziehungen zu den Universitäten und Hochschulen, an denen sie studieren, zu überdenken und sich mehr als Konsumenten von Dienstleistungen bzw. sogar als Kunden der jeweiligen Bildungseinrichtung zu sehen denn als Studierende im traditionellen Sinn. Daraus ist eine neue Kultur im Entstehen, in der Studierende eher dazu neigen, Entscheidungen einer Hochschule in Konfliktfällen durch Beschwerden oder sogar im Klagswege anzufechten (siehe in Österreich die Klage eines Studenten an der Medizinischen Universität Graz vor einigen Jahren und das jüngste OGH-Urteil dazu). Damit stieg und steigt weiterhin die Anzahl der von den Hochschul- Ombudsdiensten zu behandelnden Beschwerden, was zu Kapazitäts- und Produktivitätsproblemen bei der Lösung von Fällen führen kann. Eine rasche Streitbeilegung in einem frühen Stadium wird somit immer wichtiger und auch der Einsatz von neuen Schlichtungsverfahren, insbesondere Mediation, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dafür sind Fertigkeiten erforderlich, die sich von formellen Verfahren unterscheiden und auch von Ombudsleuten erst erlernt werden müssen. Unter dem Motto Ombudsmen Skill-Set präsentierten Kolleginnen und Kollegen aus den USA, aus Polen und aus England ihre Erfahrungen. Mehr Kundendenken, mehr Beschwerden Durch ein verstärktes Kundendenken steht aus Sicht der Studierenden eine erstklassige Studentenerfahrung während des Studiums im Mittelpunkt, womit Hochschulen den Studierenden aus deren Sicht einen möglichst reibungslosen Studien-, Lehr und Forschungsbetrieb zu bieten haben. Für einige Teilnehmer an der Konferenz war diese Sicht etwas zu nutzerorientiert und gegen die traditionellen Aufgaben und die Autonomie von Hochschulen gerichtet. Vor allem bei der Beurteilung akademischer Leistungen, Wiederholungsnotwendigkeiten bei schlechten Noten und/oder Plagiatsvorwürfen und deren Konsequenzen wollen sich Institutionen nicht dreinreden lassen. Das wiederum führte auch zu Diskussionen der Frage, mit welcher Art von Beschwerden sich Hochschul-Ombudsdienste überhaupt befassen sollen, wozu bei der Konferenz die Vorträge (aus Österreich, Spanien, Mexiko und England) unter dem Leitmotiv Ombudsmen Mandates dienten. Folgen für Ombudsleute Die Implikationen des immer stärker kundenorientierten Umfelds für Hochschul- Ombudsdienste wurden aus der Sicht mehrerer Länder (Australien, Österreich, Kanada) unter dem Motto Engaging Users beleuchtet, die Unterschieden zwischen informellen und formellen Beschwerden und Problemen herausgearbeitet und die Möglichkeiten für rasche, alternative Streitbeilegungen an Hochschulen sowie für erweiterte Ombudsprogramme untersucht. Im angelsächsischen Bereich ist die Klagskultur jedenfalls eindeutig im Vormarsch. In romanischen Ländern steht hingegen nach wie vor die Vermittlung im Vordergrund, nach der Devise as much talking as possible, as little writing as necessary. Am Ende der Konferenz wurde von den Anwesenden die Oxford Resolution verabschiedet, mit der die Einsetzung eines Voluntary Executive Committee beschlossen wurde, das die Netzwerkaktivitäten wie Homepage, Jahreskonferenzen und elektronische Foren weiter vorantreiben soll. Eine formelle Vereinsgründung soll später vorgenommen werden. Zur Konferenz und den Hauptergebnissen derselben ist eine Tagungsdokumentation in Vorbereitung. Die wichtigsten Themen werden auch im OIAHE Annual Report 2013 enthalten sein. 14

15 Dinner im College Am Abend des zweiten Konferenztages fand im Oriel College, einem der ältesten in Oxford, ein Empfang der Tagungsteilnehmer statt. Daran anschließend gab es ein Gala-Diner unter dem Vorsitz von Rt Hon David Willetts, MP, Minister for Universities and Science, der ein Grundsatzreferat über die wandelnde Rolle der Universitäten in der heutigen Gesellschaft und die Bedeutung von Konfliktlösung hielt. Im Laufe des Abends dankte er dem österreichischen Hochschulombudsmann Dr. Josef Leidenfrost fuer seine langjährigen Aktivitäten fuer das europäische Netzwerk und überreichte ihm ein Anerkennungsschreiben. Neues Mitglied aus Polen Nachdem ENOHE-Konferenzen auch jeweils die jüngsten Entwicklungen im Hochschulombudswesen thematisieren, war es besonders erfreulich, erstmals eine Vertreterin aus Polen, Ewa Gmurzybska, unter den Konferenzteilnehmern zu haben, die über den rzecznik akademicki an der Universität Warschau berichtete. Damit gibt es ein weiteres Land mit Hochschulombudsstellen, siehe auch die Karte auf der vorangegangenen Doppelseite. Der Warschauer Hochschulombudsmann kann kontaktiert werden, wenn man sich als Student oder Mitarbeiter von Universitätsangehörigen ungerecht behandelt fühlt, sich in einer Konfliktsituation mit Auswirkungen auf die akademischen Leistungen befindet, eine vertrauliche Beratung bei der (Weiter)Behandlung von Problemen oder eine Hilfestellung in komplizierten Fällen und Verfahren braucht. Wie viele der Kollegen aus anderen Ländern auch kann der Ombudsmann der Universität Warschau Anhörungen durchführen, bei der Konfliktbearbeitung helfen, über die Rechtslage informieren, Informationen von den involvierten Stellen und Organen anfordern, Mediation empfehlen und dem Rektorat Änderungsvorschläge fuer Vorschriften und Verfahren an der eigenen Institution machen. Intensivseminar Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann als Teil der Qualitätssicherung? New Design University, St. Pölten; 23. September 2013, Uhr Seit 2001, der Neubegründung der Studierendenanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen von Studierenden des gesamten tertiären Sektors in Österreich, ist diese Einrichtung auch wiederholt mit Anliegen aus dem Bereich der Privatuniversitäten befasst worden. Gemeinsam mit den an den Institutionen Verantwortlichen ist es wiederholt gelungen, Lösungen für Anliegen von Studierenden an Privatuniversitäten bei Problemen, die nicht vor Ort zu klären waren, zu finden. Die Ombudsstelle für Studierende hat mit 1. März 2012 diese Funktion nunmehr auch mit gesetzlichem Auftrag gemäß HS-QSG 31 übernommen. Für die Gestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit veranstaltet die Ombudsstelle für Studierende gemeinsam mit der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ein Intensivseminar zum Thema Brauchen (Studierende an) Privatuniversitäten einen Ombudsmann? am 23. September 2013 in St. Pölten an der New Design University. Ziele der Veranstaltung sind neben der Präsentation grundsätzlicher Überlegungen zum Nutzen eines Hochschul-Ombudsmannes für Privatuniversitäten und dem Fallbeispiel einer studentischen Initiative zur Errichtung einer solchen Stelle die Präsentation von Fallkategorien und Lösungsmodellen. Zielgruppen: Akteurinnen und Akteure aus den Privatuniversitäten, Interessierte aus dem Umfeld des PU-Sektors Nähere Informationen ab Juli 2013 auf der Homepage der Ombudsstelle für Studierende: 15

16 Aus dem Bericht 2012 der Volksanwaltschaft Studienförderung: Berücksichtigung des Einkommens der Eltern Wenn Studierende von ihren Eltern keinen bzw. einen zu geringen Unterhalt erhalten, müssen sie dies im Studienbeihilfenverfahren mittels Gerichtsurteils bzw. erfolgloser Exekutionsführung nachweisen. Der damit verbundene Aufwand, der vom BMWF mit der Verhinderung von Förderungsmissbrauch begründet wird, führt regelmäßig zu Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. In einem speziellen Fall verzichtete das BMWF nun auf einen solchen Nachweis. Die Volksanwaltschaft regt eine generelle Regelung an. Eine Studierende wies die Studienbeihilfenbehörde im Zuge eines Studienbeihilfenverfahrens darauf hin, dass ihr Vater für sie niemals Unterhalt geleistet habe. Vielmehr habe die Mutter der Studierenden 18 Jahre lang einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dieser wurde erst mit der Volljährigkeit der Studierenden eingestellt. Ihr Vater sei unbekannten Aufenthaltes und ohne offizielles Einkommen. Die Studierende erhalte daher nach wie vor keinen Unterhalt. Dies ergebe sich auch aus Bestätigungen des BG Linz sowie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Trotzdem sei es laut Studienbeihilfenbehörde erforderlich, dass die Antragstellerin eine Klage auf Unterhalt gegen ihren Vater einbringt bzw. darauf Exekution führt. Erst dann würden entsprechende Nachweise im Sinne des 31 StudFG vorliegen und die Behörde könnte davon ausgehen, dass die Studierende tatsächlich keinen Unterhalt erhält. Nach der angeführten Bestimmung ist zunächst anhand des Einkommens der Eltern der Unterhaltsbetrag zu errechnen, der diesen zumutbar ist. Werden keine (aktuellen) Einkommensunterlagen vorgelegt, ist das Einkommen zu schätzen. Der errechnete Unterhaltsbetrag verringert die Studienbeihilfe. Von einer geringeren zumutbaren Unterhaltsleistung ist auszugehen, wenn die Studierenden nachweisen, dass der von einem Elternteil geleistete Unterhalt nicht die errechnete Höhe erreicht. Dieser Nachweis ist aber gem. 31 Abs. 2 StudFG nur dann erbracht, wenn das zuständige Gericht dem Studierenden trotz ausdrücklichem Antrag einen niedrigeren Unterhalt als nach den obigen Sätzen zugesprochen hat oder der Studierende den Unterhalt trotz einer zur Hereinbringung der laufenden Unterhaltsbeträge geführten Exekution auf wiederkehrende Leistungen, die künftig fällig werden ( 291c der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896), gegebenenfalls einer Exekution zur Sicherstellung ( 372 der Exekutionsordnung), nicht erhalten hat. Im Hinblick darauf, dass der Wohnsitz ihres Vaters nicht bekannt sei, vertrat die Studierende die Auffassung, dass in ihrem Fall eine Klagsführung gegen ihren Vater von vornherein aussichtslos und unzumutbar sei. Zudem würden die Kosten einer Klags- bzw. Exekutionsführung bei ihrem Vater uneinbringbar sein. Dass sie keinen Unterhalt erhalten habe und erhalte, sei ohnehin durch die vorgelegte gerichtliche Bestätigung nachzuvollziehen, wonach die Führung einer Exekution auf die ausstehenden Unterhaltsbeträge gegen ihren Vater aussichtslos erscheine. Auch wenn die Auffassung der Studienbeihilfenbehörde anhand der dargestellten Rechtslage nachvollziehbar war, befasste die VA das BMWF mit dem vorliegenden Fall. Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung führte dazu aus, dass aufgrund der speziellen Umstände und der vorliegenden Bestätigungen davon ausgegangen werde, dass die Unterhaltsbeträge durch die Studierende nicht hereingebracht werden können. Es wurde daher in diesem besonderen Fall von der Vorlage weiterer Unterlagen abgesehen. Der vorliegende Einzelfall konnte demnach im Sinne der Studierenden gelöst werden. Er zeigt aber auch, dass eine flexiblere Beurteilung der Einbringlichkeit von Unterhaltszahlungen durchaus nicht im Widerspruch zum Erfordernis der Verhinderung von Förderungsmissbrauch stehen muss. In diesem Sinne regt die VA an, die strengen Vorgaben des 31 Abs. 2 StudFG zu überdenken. So könnte eine Ergänzung dieser Bestimmung dahingehend vorgenommen werden, dass die Behörde von der Vorlage der im Gesetz angeführten Nachweise abzusehen hat, wenn die Uneinbringlichkeit von Unterhaltsleistungen auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Einzelfall: VA-BD-WF/0029-C/1/

17 Aus der Serie Beispiele guter Praxis : Universität Graz: Seraphine-Puchleitner-Preis" für engagierte Doktorväter / mütter Hervorragende Betreuung im Doktorat garantiert auf lange Sicht qualitativ hochwertige Forschung und Lehre. Im Kontext der voranschreitenden Quantifizierung wissenschaftlicher Leistungen findet besonderes Engagement in der DoktorandInnenbetreuung jedoch nicht oft die verdiente Anerkennung. Die Universität Graz wirft ein Schlaglicht auf die Betreuungsqualität ihrer Doktorandinnen und Doktoranden: Als österreichweit erste Universität hat sie mit dem Seraphine- Die Auswahlkommission tagt Puchleitner-Preis eine Auszeichnung ins Leben gerufen, die besonderes Engagement für den Forschungsnachwuchs würdigt: Erster Träger ist Christian Fleck vom Institut für Soziologie der Karl-Franzens-Universität Graz. Doktorväter und -mütter Im Optimalfall werden angehende Forscher und Forscherinnen maßgeblich beim Einstieg in die wissenschaftliche Karriere unterstützt, sie werden in wissenschaftliche Netzwerke eingeführt, anstehende Probleme im Fortgang der Dissertation werden besprochen; dabei selbst im Hintergrund bleiben: die sogenannten Doktorväter und -mütter. Der Seraphine- Puchleitner-Preis der Universität Graz soll Bewusstsein dafür schaffen und jene Grazer Forscher und Forscherinnen ehren, die dem Nachwuchs mit viel Engagement den Weg bereiten. "Christian Fleck ist der eindeutige Sieger der Ausschreibung. Er wurde mehrfach vorgeschlagen und sein persönlicher Einsatz für seine Dissertanten ausführlichst geschildert", so Dr. Gerald Lind vom DocService der Uni Graz. Begonnen hat das Auswahlverfahren für die PreisträgerInnen im Oktober Von zum Teil mehreren DoktorandInnen wurden Betreuende mit meist sehr ausführlichen Begründungen nominiert, das sind fast 12 Prozent der an der Universität Graz tätigen Habilitierten. "Diese ausgesprochen hohe Zahl ist sicher ein Beleg für den großen persönlichen Einsatz vieler Dissertationsbetreuer für ihre Doktorand", so Dr. Gerald Lind vom DocService der Uni Graz. Nach einer zweiten Runde, bei der die Betreuenden um eine Darlegung ihrer Betreuungsgrundsätze gebeten wurden, waren schließlich noch 31 Personen im Rennen. Daraus wurde ein Sieger ermittelt, weiters wurden drei Anerkennungspreise vergeben. Die Entscheidung über die auszuzeichnenden Betreuenden wurde in einer Sitzung getroffen, an der als Jurymitglieder Martin Polaschek (Vizerektor für Studium und Lehre), Peter Scherrer (Vizerektor für Forschung und Nachwuchsförderung), Peter Holzer (Dekan für Doktoratsstudien, Medizinische Universität Graz), Alexandra Dorfer (Leiterin des Lehr- und Studienservice), Vera Kummer (ÖH Doktorat GEWI) und Michael Harnisch (ÖH Doktorat). Neben dem Soziologen Christian Fleck erhielten Renate Pieper (Geschichte), Michaela Stock (Wirtschaftspädagogik) und Stefan Storr (Öffentliches Recht) Anerkennungspreise. Benannt ist die Auszeichnung nach der ersten Doktoratsabsolventin der Uni Graz. Seraphine Puchleitner ( ) studierte Geschichte und Geographie und promovierte am 1. Juli 1902 zur Doktorin der Philosophie. Von den rund 380 an der Universität Graz tätigen Habilitierten wurden von den eingeschriebenen Dissertantinnen und Dissertanten sowie Absolventinnen und Absolventen mit Doktortitel insgesamt 45 Betreuende für den Preis nominiert. Aus den Kandidatinnen und Kandidaten wurden letztlich drei Preisträger gekürt: 17

18 International Conference Plagiarism across Europe and Beyond 12 th -13 th June 2013, Mendel University, Brno, Czech Republic The IPPHEAE project is funded by the European Union. The project team is investigating policies and procedures in place in Higher Education Institutions (HEIs) across the whole of Europe for detecting and preventing student plagiarism. We are interested in comparing the situation within and across countries and we are also interested in finding out how effective the current practices are. The project also includes the development of some new tools for helping with this global problem.. Conference Topics Research papers, posters and workshops are welcome in following areas: Best practices and strategies for awareness, prevention, detection of academic misconduct Innovation in use of e-tools and technologies for addressing plagiarism Internationalisation, student mobility and academic integrity National and local responses to plagiarism Impacts on student plagiarism arising from the Bologna process Place and Registration Mendel University in Brno, Czech republic Contact: Registration Fee Registration fee for conference participant (and Ph.D. students) includes conference attendance, coffee breaks, luncheons, conference dinner, proceedings and other conference materials, and supporting programme. Rate for accompanying persons includes coffee breaks, luncheons, conference dinner and supporting programme. More information on 18

19 19

20 BeSt³ Graz - Die Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung BeSt³ Die Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung Zielgruppen sind Maturanten der 12./13. Schulstufe sowie SchülerInnen, Studierende, Schul- und StudienabbrecherInnen, Eltern, LehrerInnen, Hoch- schulabsolventinnen, Berufstätige und an Weiterbildung Inte- ressierte. Zu den Ausstellern zählen Universitäten, Kollegs, Fachhochschul-Studiengänge, Akademien, private Bildungs- anbieter, Sprachschulen, Interessensvertretungen sowie Unter- nehmen, welche über Arbeitsplätze und betriebsinterne Wei- terbildungsprogramme informieren. SBim: Schul- & Berufsinfomesse Graz, Lehrlingsinitiative Lehre & duale Ausbildung (15+) Zielgruppen sind SchülerInnen der 8./9.Schulstufe und Lehrstellensuchende bzw. deren Eltern welche sich über die außerschulischen Bildungswege (Lehrberufe in Unternehmen, WK, AK, AMS, ) informieren möchten. Schulinformationsmesse 14 Jahre - was nun? (14+) Zielgruppen sind SchülerInnen der 8. Schulstufe, die sich über schulische Bildungswege anhand von unterschiedlichen Schultypen (HAK, HASCH,HLW, BORG, HTL, Fachschulen,..) informieren möchten. Schulstadt Graz Wohin nach der Volksschule? (10+) Zielgruppen sind die Altersgruppe der 10-jährigen und deren Eltern im Raum Graz. BeSt³ Salzburg - Die Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung Die BeSt³ Salzburg richtet sich an MaturantInnen, SchülerInnen, Studierende, Schul- und StudienabbrecherInnen sowie an Eltern, LehrerInnen, HochschulabsolventInnen, Berufstätige und an Weiterbildung Interessierte. Zu den Ausstellern zählen Universitäten, Kollegs, Fachhochschul-Studiengänge, Akademien, private Bildungsanbieter, Sprachschulen, Interessensvertretungen sowie Firmen, die über Arbeitsplätze und betriebsinterne Weiterbildungsprogramme informieren. Veranstalter der BeSt³: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, Arbeitsmarktservice Österreich Einzugsbereich: Salzburg, Oberösterreich, Tirol, Steiermark, Kärnten und der Freistaat Bayern. IMPRESSUM und OFFENLEGUNG Medieninhaber und Herausgeber: Ombudsstelle für Studierende Postadresse: Minoritenplatz 5, 1014 Wien Tel (Sekretariat) iho@hochschulombudsmann.at Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO erscheint zweimal pro Jahr in elektronischer Form und wird auch auf der Homepage der Ombudsstelle für Studierende veröffentlicht. Unternehmensgegenstand: Information über den Bestand und die Entwicklung sowie Diskussion von Themen aus dem Bereich des hochschulischen Ombudswesens im In- und Ausland Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA Themenvorschläge, Anregungen, Kritik, Anmeldungen für ein elektronisches Abonnement an: iho@hochschulombudsmann.at Die nächste Ausgabe erscheint zu Beginn des Wintersemesters 2013/14. 20

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