Gleichbehandlungsbericht

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1 Gleichbehandlungsbericht der DEA Deutsche Erdoel AG für das Jahr 2015 Vorgelegt von der Gleichbehandlungsbeauftragten der DEA Deutsche Erdoel AG Anke Doering DEA Deutsche Erdoel AG Überseering 40, Hamburg Telefon:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel Bezug zum letzten Gleichbehandlungsbericht Implementierung des Gleichbehandlungsprogramms Unbundling-Konformität der Gasspeicherbetreiberprozesse Schulungen 4 6. Kommunikation mit den Mitarbeitern.5 7. Berichtswesen an die Geschäftsführung Marktauftritt Sanktionen Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms... 7 Seite 2

3 1. Präambel Der vorliegende Bericht der DEA Deutsche Erdoel AG bezieht sich für das Jahr 2015 auf die DEA Deutsche Erdoel AG (im Folgenden: DEA AG) und ihre Tochtergesellschaft DEA Speicher GmbH. Die Strukturen innerhalb des DEA Konzerns, d.h. der DEA AG als vertikal integriertem Energieversorgungsunternehmen gemäß 3 Ziff. 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und des Speicherbetreibers DEA Speicher GmbH haben sich gegenüber dem letzten Berichtszeitraum nicht geändert. In Erfüllung der Verpflichtung aus 7 a Abs. 5 S. 3 EnWG hat die Gleichbehandlungsbeauftragte der DEA AG den folgenden Bericht erstellt, der auf den Internetseiten der DEA AG veröffentlicht wird. In diesem Bericht werden die in dem zurückliegenden Kalenderjahr getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung und Überwachung der Gleichbehandlung aufgeführt. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom bis Soweit es für die Aussagekraft dieses Berichtes sinnvoll und wichtig erscheint, wird der Berichtszeitraum auf das erste Quartal 2016 erstreckt. 2. Bezug zum letzten Gleichbehandlungsbericht Der Bericht für den Zeitraum vom bis wurde mit Schreiben vom der Bundesnetzagentur (BNetzA) übermittelt. Die BNetzA sah keinen Anlass für Nachfragen zum Bericht. Die BNetzA hat mit Schreiben vom den Eingang des Berichts bestätigt. 3. Implementierung des Gleichbehandlungsprogramms Das Gleichbehandlungsprogramm ist im Intranet der DEA AG veröffentlicht und für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter zugänglich. Seite 3

4 Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Tätigkeiten des Speicherbetriebs befasst sein werden, erhalten standardmäßig das Gleichbehandlungsprogramm und das entsprechende erläuternde Anschreiben der Gleichbehandlungsbeauftragten mit der Begrüßungsmappe am ersten Arbeitstag. Außerdem wird ihnen der Leitfaden zur Behandlung von Informationen des Speichers Inzenham-West überreicht. Zur Kontrolle erhält die Gleichbehandlungsbeauftragte eine Empfangsbestätigung. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde in 2015 aufgrund des Eigentümerwechsels bei der DEA AG geringfügig neu aufgelegt. Im Wesentlichen wurden die Firmierungen angepasst und die Erläuterungen von Verbindungen zum RWE Konzern herausgenommen. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde mit Schreiben vom der Bundesnetzagentur (BNetzA) übermittelt. 4. Unbundling-Konformität der Gasspeicherbetreiberprozesse Konsultation der wesentlichen Geschäftsbedingungen für den Speicherzugang Seit der EnWG-Novelle 2011 müssen Gasspeicherbetreiber bei der Ausarbeitung der wesentlichen Geschäftsbedingungen die Speichernutzer konsultieren. Die DEA Speicher GmbH hatte zu diesem Zweck ihre bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Speicherzugang (AGB) bereits im Jahr 2012 zur Konsultation veröffentlicht. Es gab keinerlei Rückmeldungen der Marktteilnehmer, so dass dementsprechend keine Anpassungen in den AGB vorgenommen wurden und somit diese im Berichtszeitraum unverändert in Kraft geblieben sind. Auch im Rahmen der Auktionierung von Speicherkapazitäten über store-x im Mai und Juni 2015 sowie im Zuge von Präsentationen auf Messeveranstaltungen sowie öffentlicher Aufforderung zu Vermarktungsgesprächen (Anzeigen, Presseinformation) wurden keine Änderungswünsche gemeldet. Seite 4

5 Rentabilitätskontrolle Die DEA AG als Gesellschafterin der DEA Speicher GmbH sowie als Speichereigentümerin nimmt ihre Aufgaben gemäß 7a Abs. 4 EnWG zur wirtschaftlichen Leitung und Rentabilitätskontrolle gegenüber dem Speicherbetreiber wahr. Sie übt insoweit ihre Gesellschafterfunktion und die damit verbundenen Kontrollrechte sowie darüber hinaus Tätigkeiten im Sinne von koordinierenden Funktionen und Bearbeitung von gruppenübergreifenden Fragestellungen aus. Die Geschäftsführung der DEA Speicher GmbH ist ausschließlich für die Speichergesellschaft verantwortlich und verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur unabhängigen Führung dieser Gesellschaft einzuhalten. Dem entgegenstehende Weisungen sind per Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen. 5. Schulungen Die Führungskräfte werden grundsätzlich in Gruppen in einer mehrstündigen Veranstaltung geschult. Inhalte sind u.a. ein Überblick über das EnWG, das Gleichbehandlungsprogramm sowie die Diskussion von konkreten Beispielen aus der täglichen Praxis. Die so geschulten Führungskräfte geben ihrerseits mit den vom Gleichbehandlungsbeauftragten zur Verfügung gestellten Unterlagen das erworbene Wissen in ihrem Zuständigkeitsbereich weiter. Darüber hinaus werden seit 2012 auf Anforderung auch abteilungsbezogene Schulungen angeboten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Bereichen arbeiten, welche von der Regulierung nicht betroffen sind, werden nicht geschult. Die Standard-Schulungen konnten aufgrund der Einbindung der Gleichbehandlungsbeauftragten in den Verkaufsprozess der DEA AG und damit einhergehenden vollständigen Auslastung in 2015 nicht angeboten werden, eine Wiederaufnahme ist für 2016 vorgesehen. Seite 5

6 6. Kommunikation mit den Mitarbeitern Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist während der üblichen Bürozeiten telefonisch oder persönlich erreichbar. Die Kontaktdaten sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich im Intranet eingestellt. Ein Einzelbüro ermöglicht bei Bedarf vertrauliche Gespräche mit den Mitarbeitern. Die Gleichbehandlungsbeauftragte war im Berichtszeitraum auf Anforderung in vielen Einzelfragen beratend tätig. Hinweise oder Beschwerden über mutmaßliche Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm sind im Berichtszeitraum nicht eingegangen. 7. Berichtswesen an die Geschäftsführung Im Berichtszeitraum hat die Gleichbehandlungsbeauftragte ihr Vortragsrecht beim Vorstand der DEA AG einmal wahrgenommen. Darüber hinaus hat der Vorstand seinerseits mehrfach Kontakt zur Gleichbehandlungsbeauftragten im Zusammenhang mit unbundlingrelevanten Fragestellungen u.a. im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess der DEA AG sowie Unternehmensstrukturen aufgenommen. 8. Marktauftritt Die DEA Speicher GmbH hat einen eigenen Internetauftritt unter Hier werden u.a. die spezifischen Informationen zu Speicherdienstleistungen für die Marktteilnehmer bereitgestellt. Ebenso kommt die DEA Speicher GmbH auf ihren Internetseiten den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nach und stellt dort auch weitere Informationen entsprechend der Guidelines for Good Practice for Storage System Operators (GGPSSO) bereit. Dazu gehören unter anderem Buchungsdaten, Flussdaten und Prinzipien zur Kapazitätsvergabe bzw. zum Engpassmanagement. Seite 6

7 Die DEA Speicher GmbH kooperiert mit store-x (Storage Capacity Exchange GmbH, Leipzig), der wesentlichen Internetplattform für den Handel mit Speicherkapazitäten für Erdgas. Bei store-x kommen Angebot und Nachfrage von Kapazitäten in Speichern unterschiedlicher Speicherbetreiber zusammen. Nutzer von store-x können auf der Plattform in einem Auktions- bzw. Chiffreverfahren Gasspeicherrechte anbieten oder erwerben. Im Berichtszeitraum wurden von der DEA Speicher GmbH zwei Vergabeverfahren für ein kurzfristiges Speicherprodukt (auf store-x im Mai) und ein mittelfristiges Speicherprodukt (auf store-x im Juni) durchgeführt. Für die DEA Speicher GmbH ist weiterhin die Unternehmenskommunikation der DEA AG zuständig, die spezifische Pressemitteilungen des Gasspeicherbetreibers in dessen Auftrag über die üblichen Pressekanäle und über dessen Internetseiten veröffentlicht. Anfragen von und Gespräche mit Journalisten und Redakteuren werden eigenständig bearbeitet. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat keine Hinweise auf eine unzureichende Erfüllung der Veröffentlichungspflichten erhalten. 9. Sanktionen Im Berichtszeitraum traten keine Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm auf, daher mussten von Unternehmensseite auch keine Sanktionen ausgesprochen werden. 10. Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Unbundling-Beratungen Nach der Ankündigung der RWE Aktiengesellschaft, Essen, die Anteile an der DEA AG an die LetterOne Gruppe zu veräußern, erfolgte am 2. März 2015 der Eigentumsübergangs von BGE Beteiligungs-Gesellschaft für Energieunternehmen mbh auf die L1E Acquisitions GmbH an der DEA AG. Im Zuge des Verkaufsprozesses traten mehrere Fragen zur Einhaltung der Seite 7

8 regulatorischen Vorgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von unternehmensbezogenen Informationen im Datenraum auf. Die Gleichbehandlungsbeauftragte war hier mehrfach beratend tätig. Die zu klärenden Fragen betrafen insbesondere das Berechtigungsmanagement, den Umfang und die Art und Weise der Veröffentlichung von Informationen gemäß 6 b EnWG und die Kommunikation mit Speicherkunden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung kundenspezifischer Daten. Auch nach Abschluss der Veräußerung wirkte die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Überwachung des Berechtigungsmanagements mit. Des Weiteren ergab sich intensiver Beratungsbedarf aufgrund des Umstands, dass auf dem Pachtgelände der DEA Speicher GmbH Explorationstätigkeiten stattfanden und die entsprechend vorzunehmenden Vertragsänderungen und Abstimmungen zwischen dem Betriebsführer, der DEA AG und der DEA Speicher GmbH unbundlingkonform ausgestaltet werden mussten. Informationsveranstaltungen, Intranet Im Berichtszeitraum wurden keine Informationsveranstaltungen von der Gleichbehandlungsbeauftragten durchgeführt. Gleichwohl wurde die Gleichbehandlungsbeauftragte im Berichtszeitraum in vielen Einzelfällen für Beratungen in unbundlingrelevanten Fragestellungen von Mitarbeitern zu Rate gezogen. Die Unbundling-Beratung wurde je nach Bedarf telefonisch, per oder persönlich/ vertraulich durchgeführt und bildete einen Tätigkeitsschwerpunkt der Gleichbehandlungsbeauftragten. Zu den Themen, an denen die Gleichbehandlungsbeauftragte maßgeblich mitgewirkt hat, gehörten beispielsweise Lösung von Zweifelsfragen im Rahmen der informatorischen Entflechtung, Beratung zur Kommunikation und Informationsweitergabe zwischen verschiedenen Abteilungen der DEA AG und DEA Speicher GmbH Beratung zur Erfassung und Weitergabe von Kosten der DEA Speicher GmbH, insbesondere Nutzung dieser Daten zu Bewertungszwecken innerhalb der DEA AG Abgrenzung im operativen Betrieb zwischen Speicher- und Produktionstätigkeiten und Klärung entsprechender Verantwortlichkeiten Beratung hinsichtlich Darstellung von Planungsdaten im System der DEA AG Seite 8

9 Online-Kommunikation mit Marktpartnern Berechtigungsmanagement. Die rege Inanspruchnahme des Beratungsangebotes zeigt, dass die Mitarbeiter für das Thema Gleichbehandlung sensibilisiert sind. Die Mitarbeiter fühlen sich persönlich verantwortlich und liefern neben Hinweisen auf mögliche Defizite hinsichtlich der Gleichbehandlung häufig gleichzeitig auch entsprechende Lösungsansätze. Sie sind damit die wichtigste Quelle für die Gleichbehandlungsbeauftragte. Die Hinweise der Mitarbeiter werden von der Gleichbehandlungsbeauftragten aufgegriffen und ggf. in weiteren Maßnahmen umgesetzt. Die Mitarbeiter kennen ihre im Gleichbehandlungsprogramm verankerten Pflichten und sind aufgrund des bestehenden Vertrauensverhältnisses mehrfach mit Rückfragen an die Gleichbehandlungsbeauftragte herangetreten. Durch derartige Hinweise werden direkte Einzelfallprüfungen der Gleichbehandlungsbeauftragten initiiert. Unbundling-Beschwerden Im Berichtszeitraum hat es keine Beschwerde von Marktteilnehmern gegeben. Hamburg, 23. März 2016 Anke Doering Gleichbehandlungsbeauftragte der DEA Deutsche Erdoel AG Seite 9

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